Rund um Minijobs: Chronologie der aktuellen Vorhaben
Verschiedene momentan diskutierte Gesetzentwürfe und politische Empfehlungen können Auswirkungen auf Minijobs haben. Dazu erreichen auch uns immer wieder Fragen. Wir geben einen chronologischen Überblick über aktuelle Entwicklungen. Wie es weitergeht, entscheiden die politisch Verantwortlichen in Berlin.
Schwerpunkte im Überblick
Alterssicherungskommission, GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz: Für einen besseren Überblick haben wir die Schwerpunkte, Ideen und politische Vorhaben zur Zukunft der Minijobs zusammengefasst. In diesem Beitrag ergänzen wir fortlaufend die neuesten Informationen.
Ob die angedachten Änderungen letztlich in Kraft treten und ab wann sie gelten, entscheidet sich im weiteren Verlauf der Gesetzgebungsverfahren.
Juli 2026
10. Juli 2026
Bundestag beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundestag hat das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Vorbehaltlich der ausstehenden Verkündung im Bundesgesetzblatt soll der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 auf voraussichtlich 17,5 Prozent angehoben werden.
2. Juli 2026
Programm für Aufschwung und Beschäftigung vorgestellt
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verständigt. Zu Minijobs wird sich wie folgt geäußert:
Der Pauschalsteuersatz bei den sogenannten Mini-Jobs wird von zwei auf fünf Prozent angehoben.
Juni 2026
23. Juni 2026
Alterssicherungskommission legt Empfehlungen vor
Die Alterssicherungskommission hat ihre Empfehlungen für eine Rentenreform vorgelegt und an die Bundesregierung übergeben. In der Empfehlung Nummer 26 heißt es:
Die Kommission schlägt vor, die Opt-out-Möglichkeit für Minijobs in der GRV zu beenden. Mit Rücksicht auf die Beschäftigungswirkungen und die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungszweige sowie das Steueraufkommen sollte der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs abgeschafft werden. Lediglich für Schülerinnen und Schüler kann es Ausnahmen geben, da bei ihnen keine Gefahr einer Verstetigung der begrenzten Arbeitsmarktteilnahme besteht. Die Kommission schließt sich damit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und der Kommission zur Sozialstaatsreform an, die beitragsrechtliche Begünstigung von Minijobs zu reduzieren, diese verstärkt in die Sozialversicherung zu überführen und Anreize für die Ausübung einer vollzeitnahen Beschäftigung zu setzen. In der Folge entfällt auch die Notwendigkeit für eine gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).
Weitere Informationen finden Sie in unserem Magazin-Artikel zu den Empfehlungen der Alterssicherungskommission.
5. Juni 2026
Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz veröffentlicht
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) veröffentlicht. Der Referentenentwurf sieht vor:
Bisher wird der Beitragssatz von 3,6 % für die SPV nicht auf den Verdienst aus geringfügiger Beschäftigung erhoben – anders als in der GKV. Dies wird zum 01.01.2027 geändert. Künftig müssen Arbeitgeber auf die Höhe des Verdiensts ihrer geringfügig Beschäftigten den vollen Beitragssatz zur SPV in Höhe von 3,6 % zahlen.
April
29. April 2026
Entwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Dieser sieht eine Änderung der Arbeitgeberabgaben für gewerbliche Minijobs vor.
Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber für geringfügig Beschäftigte wird auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes erhöht.
57 Kommentare
Ich bin Rentnerin und übe einen Minijob aus um meine Rente aufzubessern . Dann lohnt es sich für mich nicht mehr ,da die Spritpreise immer höher werden.
So was ist jetzt genau beschlossen, nur Schüler können ein Minijob ausüben und was ist mit den Hauptjobs und einen Minijob in Steuerklasse 6, brauch man nicht mehr los gehen. Woher bekommt man dann das fehlende Geld? Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Viele Minijobs ergeben sich aus der geringen Arbeitszeit, die anfällt oder jahreszeitlichen Bedingungen usw. und werden von Rentnern und auch SV-Beschäftigten ausgeübt. Es gibt sie z.B. in der Pflege, der Gastro, im kulturellen Bereich oder bei kleineren Ausfahrtätigkeiten. Wenn diese Tätigkeit, die oft mit Mindestlohn bezahlt wird, auch noch besteuert und SV Beiträgen abgerechnet wird, will das doch keiner mehr machen und es rentiert sich auch nicht mehr. Bei Steuerklasse 6 bei jeder 2. Beschäftigung und über 20% Abzügen bleibt nicht mal die Hälfte des Verdienstes übrig. Wer macht diese Arbeiten dann, wenns keine Minijobler mehr gibt.
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Hallo zusammen!
Das wäre wirklich eine gute Nachricht:
https://rentenbescheid24.de/gute-nachricht-fuer-rentner-minijob-aus-offenbar-vorerst-abgewendet/
Habt ein schönes Wochenende und Schatten. 😉
Ich würde gerne meine Situation kurz schildern. Ich war rund 20 Jahre im Bergbau tätig. Danach rund 10 Jahre selbstständig. Und dann wieder bis zu meiner Teilerwerbsunfähigkeitsrente 06/2026 gesetzlich krankenversichert.
Nachdem das Unternehmen für das ich 1/2 Tage tätig war Insolvenz angemeldet hat wurden wir Mitarbeiter zum 01.10.2026 freigestellt. Eine Vermittlung in eine neue Tätigkeit trotz solider Ausbildung Handelsfachwirt als höchster Abschluss Ausbildereignungsprüfung
15 Jahre kaufmännischer Angestellter 15 Jahre im Einzelhandel und 5 im Facilitymanagement um die wichtigsten zu nennen war nicht von Erfolg gekrönt so das sowohl dir RV als auch die Agentur für Arbeit mir geraten haben die volle Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen. Seit April beziehe ich jetzt die volle Erwerbsunfähigkeitsrente auch weil der Arbeitsmarkt für Menschen wie mich verschlossen ist.
Mitte Juni bekam ich dann von meiner Krankenkasse ein Schreiben in dem man mir mitgeteilt hat das ich seit Bezug der vollen Erwerbsunfähigkeitsrente nicht mehr gesetzlich krankenversichert bin sondern freiwillig gesetzlich krankenversichert weil ich zu Beginn der 2ten Hälfte der Rahmenfrist nicht 9/10 der Zeit einer Rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen bin.
Das bedeutet für mich das ich bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung und auch bei allen anderen Einnahmen, Bezügen Krankenkassenbeiträge Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung zahlen muss.
Die Frage nach dem Warum und der Sinnhaftigkeit in meinem Fall konnte mir bis jetzt keiner beantworten ausser das es wohl rechtens ist.
Ich bin Epileptikerin und beziehe Rente weil mich kein Arbeitgeber haben wollte. Da ich Gott sei Dank einen Minijob habe konnte ich mir (bisher) immer etwas zusätzlich gönnen zu meiner minderwertigen Rente…nun wollen sie uns auch noch hier etwas wegnehmen sodass wir uns gar nichts mehr leisten können. Sollen wir jetzt auch auf die Straße gehen und Flaschen sammeln? Ich fühle mich echt beschissen wenn das noch kommmt…dann brauche ich auch nicht mehr arbeiten zu gehen…
An Nina Janßen
Nochmal: Bitte Apfel mit Birne nichts verwechseln.
Für „Stimmungsmache“ sollte die Angelegenheit nicht herhalten!
Sicherer Fakt ist:
Noch ist nichts endgültig entschieden!!!
Wir, Sie mit eingeschlossen, spekulieren!
Ergo: Es wäre fair, wenn man Aussagen entsprechend formuliert. 😉
Für Sabine
Hier der Beweis für „meine Rede“:
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Wirtschaftsverbaende-fuerchten-bei-Minijob-Aus-irreversible-Schaeden-id31069726.html
Hallo SaHo
Ja, meine, unsere Generation hat für den Wohlstand auch gearbeitet. Sehr hart aber die Nachkriegsgeneration! Sie haben für unseren Wohlstand viel Vorarbeit geleistet! Oder was meinen Sie?
Der „Kuchen“ sollte und muss so geteilt werden, dass es für alle reicht! Also auch für die, die heute für unsere Rente arbeiten und irgendwann auch ein Recht auf Rente haben werden! Oder sehe ich das falsch?
Nebenbei und auf Rente bezogen noch folgendes zum nachdenken: Wieviel „Kuchen“ von der Rente wurde und wird noch nach dem Mauerfall an die „geschenkt“ die nie in die „Rentenkasse der BRD“ eingezahlt haben?
Wir haben jahrelang auf Wiedervereinigung gehofft und gewartet.
Gott sei Dank wurde sie zur Wirklichkeit!!!
Allerdings nicht gratis.
Wo bleibt die Solidarität, wenn es offensichtlich ist, dass sie nun benötigt wird?
Den „ganze KKuchen“wird man uns ganz bestimmt nicht nehmen!!!
Ich bin seid 10 Jahren im Rentenstand.Seid einem Jahr über ich einen Mini Job aus.Darf ich weiter arbeiten im Mini Job oder
Natürlich gefällt es nicht, wenn vom „Lieblings – Kuchen“ plötzlich ein Teil weggenommen wird. Ich versuche jetzt die „Lage“ der Rentner zu beleuchten: Wir, die heutigen Rentner sind die Glückskinder der Menschheit: Nie Krieg erlebt, Wohlstand genossen usw, viel Gutes also. Wir wissen (hoffentlich), dass wir einiges von den Guten Dingen „auf Pump“ erlebt haben.
Haben wir je gegen diesen „Pump“ protestiert? Ist es nicht Zeit ein bißchen zurückzugeben? Für die künftige Generation?
Bin Rentnerin, habe Minijob und zahle schon lange den „Minijob – Rentenbeitrag“. Selber werde ich nichts davon haben, aber für Kinder und Enkel tue ich es sehr gerne.
Ob sie es bekommen werden? Das steht hier nicht zur Debatte.
Mein Thema ist: Über die Bedeutung von „in guten und in schlechten Zeiten“ in sich gekehrt nachzudenken….
Meine Worte bitte ich ausdrücklich nicht als Kritik zu verstehen!
Jeder hat Recht auf seine Meinung. Auch ich gehöre zu „Jeder“ 😉
Denke, wir werden etwas vom Kuchen abgeben müssen.
Die Rechnung für den fast beispiellosen Wohlstand den wir hatten, den die künftigen Generationen so nicht haben werden, muss bezahlt werden.
Den ganzen Kuchen wird man uns ganz bestimmt NICHT wegnehmen….
Und jetzt bin ich auf viel „Prügel“ gefasst.
Oder doch konstruktive, faire Meinungsaustausch/Diskussion?
Nur noch Schwachsinn, der Schuß geht nach hinten los .Bin mal gespannt, wer dann die Senioren in den Altenheimen oder Tagespflegen Abholt und wieder nachhause fährt.Die Restaurants die Gastronomie usw.die Schüler vielleicht??? Sonn und FeiertageArbeiten,Glaube ich nicht!!!Ich selbst bin Rentner und es macht Freude die Senioren zu Fahren, aber ich sehe nicht ein das man einer 🐄 noch mehr Futter gibt. Da bleib ich lieber zuhause
Keine Gefahr einer Verstetigung der begrenzten Arbeitsmarktteilnahme (Teilzeitjobfalle, Altersarmut) Hallo.
Bin bereits Rentner, zahle auf Witwenrente und Altersrente (Steuern)dann demnächst auch auf meinen Minijob vielleicht auch noch Steuern?
Okay dann gehe ich lieber angeln.
Ich bin Rentner und haben eine Mini Job von 603 Euro, mit welchen Abgaben muss ich zum 1.1.2027 rechnen für Krankenkasse und Pflegeversicherung
Bisher vereinnahmt die Bundesknappschaft 30 v. H. an Beitrag, ohne dafür Gegenleistungen zu gewähren. Die Empfehlungen gehen alle insgesamt fehl und sind nicht praktikabel in der freien Wirtschaft. Wenn kein Geld mehr da
ist, sollte an anderer Stelle gespart werden. Hierzu gibt es sicher viele Ansätze, außer beim Minijob.