Haushaltshilfe anmelden: Das Melde-ABC für Privathaushalte
Wer eine Haushaltshilfe im Minijob beschäftigt, muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Das Melde-ABC für Minijobs im Privathaushalt gibt einen Überblick über die wichtigsten Meldungen rund um das Haushaltsscheck-Verfahren. Von A wie Anmeldung bis hin zu Z wie zuständige Einzugsstelle werden die wichtigsten Begriffe einfach und verständlich erklärt.
A wie Anmeldung
Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Haushaltshilfe auf Minijob-Basis bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das Haushaltsscheck-Verfahren – online, telefonisch oder mit dem Papierformular.
Für die Anmeldung werden unter anderem folgende Angaben benötigt:
- persönliche Daten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers
- Daten der Haushaltshilfe (u. a. Rentenversicherungsnummer)
- Angaben zur Beschäftigung
- Höhe des regelmäßigen Verdienstes
- Kontodaten für das Lastschriftverfahren
Mit der Anmeldung des Minijobs übernimmt die Minijob-Zentrale die weiteren Aufgaben wie die Berechnung und den Einzug der Abgaben.
Ä wie Änderungsscheck
Ergeben sich während eines Minijobs im Privathaushalt Änderungen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies der Minijob-Zentrale mitteilen. Dafür gibt es den Änderungsscheck. Mit diesem können zum Beispiel die folgenden Änderungen schnell und unkompliziert gemeldet werden:
- Änderung der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerdaten,
- Ende der Beschäftigung,
- Änderung der Bankverbindung oder
- Anpassung der Verdiensthöhe.
Der Änderungsscheck kann einfach und unkompliziert online ausgefüllt und übermittelt werden. Möchten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Änderungen lieber in Papierform mitteilen, steht auf unserer Internetseite ein Formular zur Verfügung.
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B wie Betriebsnummer
Für die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale benötigen Privathaushalte eine Betriebsnummer. Wer noch keine Betriebsnummer hat, muss sich darum nicht extra kümmern: Die Minijob-Zentrale vergibt die Nummer automatisch, sobald die Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck angemeldet wird.
E wie Entgelt
Das Entgelt ist der regelmäßige Verdienst der Haushaltshilfe. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der Abgaben. Die Berechnung erfolgt mit der Anmeldung der Haushaltshilfe automatisch durch die Minijob-Zentrale.
Ändert sich der regelmäßige monatliche Verdienst, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies der Minijob-Zentrale mitteilen. So können die Abgaben neu berechnet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale selbst einen Überblick über die Höhe der Abgaben verschaffen.
H wie Halbjahresscheck
Wenn der Verdienst der Haushaltshilfe nicht jeden Monat gleich ist, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Höhe der Minijob-Zentrale regelmäßig mitteilen. Dafür nutzen sie den Halbjahresscheck. Mit dem Halbjahresscheck werden die tatsächlich gezahlten Verdienste für ein halbes Kalenderjahr an die Minijob-Zentrale gemeldet. Die Berechnung der Abgaben erfolgt dann auf Grundlage der mitgeteilten Werte.
Den Halbjahresscheck können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber online oder in Papierform übermitteln.
M wie Minijob-Manager
Mit dem Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Minijobs im Privathaushalt bequem online verwalten. Dort lassen sich beispielsweise Beschäftigungen anmelden oder abmelden, Änderungen mitteilen und wichtige Dokumente abrufen. Viele Anliegen rund um den Minijob können so schnell und unkompliziert digital erledigt werden.
Wie die Anmeldung, der Halbjahresscheck und der Änderungsscheck im Minijob-Manager funktionieren, erklären wir auch in unseren YouTube-Videos.
P wie Privathaushalt
Für Minijobs im Privathaushalt gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren – das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren.
Typische Tätigkeiten im Privathaushalt sind zum Beispiel:
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Gartenarbeit
- Betreuung von Kindern
- Unterstützung im Alltag, zum Beispiel bei Einkäufen oder Besorgungen
Wichtig: Das Haushaltsscheck-Verfahren gilt nur für private Haushalte und nicht für Unternehmen oder gewerbliche Betriebe. Für gewerbliche Minijobs gelten andere Regelungen.
Wer unsicher ist, ob eine Tätigkeit als Minijob im Privathaushalt gilt, kann dies schnell und einfach mit dem Minijob-Checker der Minijob-Zentrale herausfinden.
U wie Unfallversicherung
Mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sind Haushaltshilfen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Anmeldung bei der Unfallversicherung übernimmt die Minijob-Zentrale.
Der Unfallversicherungsschutz bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie der Haushaltshilfe Sicherheit – zum Beispiel wenn es während der Beschäftigung oder auf dem direkten Arbeitsweg zu einem Unfall kommt.
V wie Vorteile der Anmeldung
Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale lohnt sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ebenso wie für die Haushaltshilfe. Sie sorgt für Sicherheit und bietet beiden Seiten wichtige Vorteile:
- rechtliche Sicherheit
- Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung für die Haushaltshilfe
- gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
- attraktive Steuervorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Ohne die Anmeldung der Haushaltshilfe handelt es sich um Schwarzarbeit. Wer die Haushaltshilfe korrekt anmeldet, schafft legale Verhältnisse und sorgt für eine faire Beschäftigung.
Z wie zuständige Einzugsstelle
Die Minijob-Zentrale ist die zuständige Einzugsstelle für Minijobs im Privathaushalt. Sie ist die zentrale Ansprechpartnerin für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn es um die Anmeldung, Änderungen oder Abmeldung einer Haushaltshilfe geht.
Mit dem Haushaltsscheck-Verfahren übernimmt die Minijob-Zentrale außerdem die Berechnung, den Einzug und die Weiterleitung der Abgaben. Dadurch wird die Verwaltung des Minijobs für Privathaushalte einfach und unkompliziert.
4 Kommentare
Meine Haushaltshilfe hat beim Staubsaugen den Staubsauger verkantet und ging im Fuß kaputt. Musste mir einen neuen Staubsaugerfuß bestellen. Die Rechnung betrug 345,00 €. Meine Haftplicht sah keinen Spielraum den Schaden zu übernehmen. Die Haftpflicht meiner Haushaltshilfe (HUK-Coburg) schrieb daraufhin: Ereignet sich der Schaden im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes besteht nach A 1.1.2 Allgemeine Versicherungsbedingungen für Privat-, Amts- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung keine Versicherungsschutz. Der Schadenfall ereignete sich vorliegend in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit bzw. ist aus Anlass eines beruflichen Zwecks erfolgt. Somit besteht im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung leider kein Versicherungsschutz.
Gesetzt den Fall, meine Haushaltshilfe wäre „schwarz“ bei mir beschäftigt gewesen und hätte aus Gefälligkeit bei mir ausgeholfen hätte sie den Schaden bezahlt bekommen.
Gibt es da eine Grauzone oder wie kann man das regulieren oder abstellen?
Müsste ich wenn ich einmal Hilfe bräuchte, auch meine Sievtochter anmelden, wenn sie mir in Alltagsdingen hilft?