
Minijob im Privathaushalt: Schwarzarbeit ist strafbar
Ein Minijob im Privathaushalt hat viele Vorteile sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten. Viele Privathaushalte beschäftigen eine Haushaltshilfe, aber melden den Minijob nicht an. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern Schwarzarbeit! Dieser Beitrag zeigt, warum die Anmeldung der Haushaltshilfe wichtig ist, welche Strafen drohen und welche Vorteile ein angemeldeter Minijob im Privathaushalt bietet.
Was bedeutet Schwarzarbeit eigentlich?
Schwarzarbeit bedeutet, dass eine Arbeit ausgeführt wird, ohne dass diese offiziell angemeldet wird. Im Privathaushalt betrifft das oft Haushaltshilfen, die ohne Anmeldung als Minijobberinnen oder Minijobber arbeiten.
Beschäftigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt eine Person, ohne diese bei der Minijob-Zentrale anzumelden, ist das illegal. Während die unterlassene Anmeldung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sogar eine Straftat. Allein das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit kann richtig teuer werden.
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Was droht bei Schwarzarbeit?
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Viele unterschätzen die Risiken:
- Bußgelder: Schwarzarbeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.
- Kein Versicherungsschutz: Bei einem Arbeitsunfall im Haushalt kann die gesetzliche Unfallversicherung dem Privathaushalt die Kosten für die Behandlung in Rechnung stellen, wenn der Minijob nicht angemeldet wurde.
- Nachzahlungen: Die Sozialversicherung kann Beiträge rückwirkend nachfordern.
Beispiel: Unfall im Privathaushalt
Eine private Arbeitgeberin hat ihre Haushaltshilfe nicht angemeldet. Die Hilfe rutscht auf der Treppe aus und bricht sich das Bein. Die Unfallversicherung zahlt zwar erst einmal die Behandlung, kann aber die Kosten dafür später von der Arbeitgeberin zurückfordern. Dazu kommen Bußgelder und eventuell Nachzahlungen.
Warum melden viele Haushalte ihre Haushaltshilfe nicht an?
Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber denken, die Anmeldung einer Haushaltshilfe sei kompliziert oder teuer. Andere wissen vielleicht gar nicht, dass sie melden müssen. Das sind aber keine Entschuldigungen. Schwarzarbeit bleibt Schwarzarbeit und die Anmeldung ist in wenigen Schritten erledigt.
Die Vorteile der Anmeldung einer Haushaltshilfe
Ein angemeldeter Minijob bringt viele Vorteile. Wer den Minijob im Haushalt anmeldet, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Beschäftigte oder den Beschäftigten.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Versicherungsschutz: Der Minijob ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ohne Mehrkosten.
- Rechtssicherheit: Keine Angst vor Kontrollen oder Nachzahlungen.
- Gutes Gefühl: Mit der Anmeldung vermeiden Privathaushalte ein schlechtes Gewissen.
- Steuerersparnis: 20 Prozent der Kosten können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von ihrer Steuerschuld abziehen, bis zu 510 Euro im Jahr.
Ein Beispiel zur Steuerersparnis:
Monatsverdienst der Haushaltshilfe: 160 Euro
Monatlichen Abgaben an die Minijob-Zentrale (14,92 Prozent): 23,87 Euro
Kosten insgesamt: 160 Euro + 23,87 Euro = 183,87 Euro
Gesparte Einkommensteuer pro Monat: 20 Prozent von 183,87 Euro = 36,77 Euro
Steuerersparnis pro Jahr = 441,24 Euro
Welche Vorteile eine Anmeldung für die Haushaltshilfe bietet, erklären wir hier.
So einfach ist die Anmeldung
Viele Haushalte wissen gar nicht, wie schnell und unkompliziert eine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Haushaltshilfe ganz einfach online anmelden.
Minijob-Manager
Über unseren Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Haushaltshilfe auch online anmelden und verwalten. Mehr Infos zum Minijob-Manager finden Sie in unserem Magazin-Artikel „Minijob-Manager: Alles rund um Haushaltshilfen online erledigen“.

Fazit: Anmeldung schützt – Schwarzarbeit schadet
Schwarzarbeit ist kein kleiner Verstoß. Es geht um mehr als ein Kavaliersdelikt. Wer einen Minijob im Haushalt anmeldet, schützt sich vor Strafen, sorgt für soziale Absicherung und profitiert von steuerlichen Vorteilen.
15 Kommentare
Hello, I’m looking for the part-time or mini job Monday – Friday.
Guten Tag,
wie sie richtigerweise schreiben ist Schwarzarbeit keine Kavaliersdelikt.
ABER: dieser Newsletter ist an Arbeitgeber gerichtet. Meine langjährige Erfahrung zeigt das Folgende:
die meisten Arbeitgeber wollen die Minijobber anmelden, aber es scheitert fast immer daran, dass die Minijobber nicht angemeldet werden wollen! Meist hat das den Grund, dass diese bereits mehrere Jobs haben und eine weitere Anmeldung als Minijobber nicht möglich ist oder das diese irgendwelche Gelder aus öffentlichen Kassen beziehen, bei denen Hinzuverdienste angerechnet werden.
Ich finde das sollte durchaus einmal Erwähnung finden und vor allem auch einmal verfolgt werden, was – so wie ich es bisher mitbekommen habe – in der Regel nicht geschieht!
Kann man ein Minijob bei ihnen machen
Ich suche Minijob Montag bis Freitag
Ich brauche eine private Haushaltshilfe,aber ohne an zu melden, geht das?
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Welche Kosten würden auf mich zukommen, wenn ich mir eine Haushaltshilfe nehme und diese bei der Minijob-Zentrale anmelde?