4 min Lesezeit

7 Kommentare

Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos für den Start

Ein Minijob als Haushaltshilfe ist eine attraktive Möglichkeit, flexible Arbeitszeiten mit sozialer Absicherung zu verbinden. Ob beim Putzen, Einkaufen, der Gartenarbeit oder der Betreuung von Senioren und Kindern – die Aufgaben im Privathaushalt sind vielfältig. In diesem Artikel erfahren Minijobberinnen und Minijobber alle wichtigen Infos für den Start im Privathaushalt.

Minijob im Privathaushalt: Was bedeutet das?

Ein Minijob im Privathaushalt ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von bis zu 556 Euro. Minijobberinnen und Minijobber ohne Hauptbeschäftigung, können auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. In allen Beschäftigungen dürfen sie dann durchschnittlich insgesamt aber nicht mehr als 556 Euro verdienen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind private Haushalte, die eine Hilfe für alltägliche Arbeiten wie z. B. Putzen, Einkaufen oder die Gartenarbeit einstellen. Aber auch Senioren- oder Kinderbetreuung gehören zu Minijobs im Privathaushalt.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Flexibilität und Absicherung: Welche Vorteile hat ein Minijob im Privathaushalt?

Minijobs im Privathaushalt haben sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Beschäftigten viele Vorteile. Haushaltshilfen profitieren vor allem von:

  • Sozialer Absicherung: Minijobberinnen und Minijobber sind abgesichert. Die Unfallversicherung springt bei Unfällen im Privathaushalt ein. Durch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bessern Haushaltshilfen auch ihre Rente auf.
  • Flexibilität: Ein Minijob im Privathaushalt ermöglicht häufig flexible Arbeitszeiten.
  • Gute Verdienstmöglichkeiten: Haushaltshilfen erhalten oft einen Stundenlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Über alle Vorteile von Minijobs im Privathaushalt informiert unser Magazin-Artikel „Private Haushaltshilfe – ein Minijob, der sich lohnt“.

Anmeldung und Arbeitsvertrag: Was ist zu beachten?

Haushaltshilfen müssen von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies geschieht über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren, das für private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders einfach ist.

Anmeldung

Für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale benötigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber folgende Informationen von der Haushaltshilfe:

  • persönliche Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdaten
  • falls vorhanden, die Rentenversicherungsnummer

Damit die Anmeldung schnell erledigt ist, sollten Haushaltshilfen ihre Daten bereithalten. Damit können sie ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber ganz einfach bei der Anmeldung unterstützen.

Arbeitsvertrag

Bei Minijobs im Privathaushalt ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwar nicht zwingend erforderlich, aber sehr empfehlenswert. Er sorgt für Klarheit und Sicherheit für beide Seiten.

Ein Arbeitsvertrag stellt sicher, dass alle wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Aufgaben und Verdienst klar geregelt sind. Er erleichtert außerdem die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, da die relevanten Informationen bereits festgehalten sind.

Alle Informationen zum Arbeitsvertrag gibt es in unserem Magazin-Artikel „Arbeitsvertrag im Minijob – das sollte enthalten sein“.

Mindestlohn: Wie viel muss gezahlt werden?

Wie andere Beschäftigte haben auch Haushaltshilfen einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dieser liegt derzeit bei 12,82 Euro pro Stunde. Bei Minijobs im Privathaushalt liegt der Stundenlohn oft über dem Mindestlohn.

Die Stundenanzahl im Minijob sollte so berechnet werden, dass der monatliche Verdienst die Minijob-Grenze von 556 Euro nicht übersteigt.

Beispielrechnung

Stundenlohn: 15 Euro

Minijob-Grenze: 556 Euro

Maximale Arbeitsstunden pro Monat: ca. 37 Stunden (556 Euro/15 Euro)

Unfall- und Sozialversicherung: Wie sind Haushaltshilfen abgesichert?

Angemeldete Haushaltshilfen sind sozial abgesichert. Was gilt in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung?

Rentenversicherung

Auch ein Minijob im Privathaushalt ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Haushaltshilfen zahlen einen Eigenanteil von 13,6 Prozent des Verdienstes. Dafür haben sie aber auch Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erwerben zum Beispiel für jeden Beschäftigungsmonat einen Wartezeitmonat und der Verdienst wird in voller Höhe bei der Berechnung einer späterer Rente berücksichtigt.

Alle Informationen zur Rentenversicherung gibt es in unserem Magazin-Artikel „Die Top 4 Gründe, beim Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen“.

Unfallversicherung

Angemeldete Haushaltshilfen sind unfallversichert. Sie sind dadurch bei einem Arbeitsunfall im Haushalt oder auf dem Arbeitsweg abgesichert. Weitere Informationen zur Unfallversicherung gibt es in unserem Magazin-Artikel „Geschützt im Minijob: So funktioniert die Unfallversicherung“.

Krankenversicherung

Durch einen Minijob entsteht kein eigener Krankenversicherungsschutz. In der Regel sind Minijobberinnen und Minijobber aber bereits anderweitig krankenversichert – zum Beispiel über die Familienversicherung oder eine Hauptbeschäftigung. Weitere Informationen zum Krankenversicherungsschutz im Minijob gibt es in unserem Magazin-Artikel „Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung“.

Urlaub und Lohnfortzahlung: Was gilt?

Auch Haushaltshilfen haben Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, an wie vielen Tagen in der Woche die Minijobberin oder der Minijobber arbeitet. Mit unserem Urlaubsrechner können Haushaltshilfen ganz einfach ihren Urlaubsanspruch berechnen.

Im Krankheitsfall steht Minijobberinnen und Minijobbern im Privathaushalt Lohnfortzahlung zu. Das bedeutet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Verdienst bis zu sechs Wochen weiterzahlen müssen, wenn die Haushaltshilfe krank wird.

Übrigens: Den im Krankheitsfall weitergezahlten Verdienst können sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von der Arbeitgeberversicherung größtenteils erstatten lassen.

Wo finden Haushaltshilfen einen Minijob im Privathaushalt?

Wer als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeiten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, einen Minijob zu finden.

Eine Anlaufstelle ist die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Haushaltshilfen können dort kostenlos eine Anzeige schalten oder einen Minijob im Privathaushalt suchen.

So findest du deinen neuen Job!
In unserem Video erklären wir, wie die Haushaltsjob-Börse funktioniert:

Weitere Möglichkeiten, um als Haushaltshilfe einen Minijob im Privathaushalt zu finden:

  • Aushänge: Viele Haushalte suchen über Aushänge (z. B. in Supermärkten oder Bäckereien) nach Unterstützung.
  • Persönliche Empfehlungen: Hinweise von Freunden, Nachbarn oder Bekannten führen oft zu passenden Jobangeboten.

Fazit: Gut informiert in den Minijob starten

Ein Minijob als Haushaltshilfe bietet viele Vorteile – von Rentenansprüchen bis hin zur Unfallversicherung. Wichtig ist, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Minijob anmeldet. Wer sich vorab informiert, kann seinen Minijob sicher und fair starten.

Haben Sie bereits Erfahrungen mit einem Minijob im Privathaushalt gemacht oder haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns gerne einen Kommentar!

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Anmeldung gibt es direkt bei der Minijob-Zentrale.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

7 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
advertising agenci...
AA
advertising agenci...

„Your blog is a goldmine of useful information. I appreciate how practical and applicable your content is. It’s clear you’re dedicated to providing real value to your readers. Thanks for sharing your expertise!

Ikram
IK
Ikram

Ich bin interessiert

Ensa sabally
ES
Ensa sabally

Am looking forward minijob as soon as possible please

Vlera Kryeziu
VK
Vlera Kryeziu

A mun te gjej ne qyttin e neuwied nje mini pun