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Die Top 4 Gründe, beim Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen

„Im Minijob die Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, bringt doch nichts.“ So oder so ähnlich schon mal gehört? Da ohne die Beiträge am Ende des Monats kurzfristig mehr in die Geldbörse kommt, befreien sich viele Minijobber von der Rentenversicherungspflicht. Es gibt jedoch gute Gründe, die Beiträge zu zahlen. Denn das hilft Ihnen die eigene Rente aufzubauen und sich für den Ernstfall abzusichern. Die Top vier Gründe im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen, erfahren Sie hier.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Rentenversicherung im Minijob: Die Grundlagen

Als Minijobber oder Minijobberin unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht. Monatlich zahlen Sie einen Anteil Ihres Minijob-Verdiensts in die Rentenversicherung ein. Bei gewerblichen Minijobs sind das 3,6 % des Verdiensts, im Haushalt 13,6 %. Ihr Arbeitgeber steuert jeweils 15 % des Verdiensts im Gewerbe beziehungsweise 5 % im Haushalt bei. Das sind gerade einmal 19,37 Euro monatlich, wenn Sie im gewerblichen Bereich arbeiten und 538 Euro verdienen.

Bei Beginn Ihres Minijobs sind Sie automatisch rentenversichert. Nur auf Antrag können Sie sich befreien lassen. Aus den folgenden Gründen empfehlen wir das jedoch nicht.

4. Eine staatlich geförderte private Rente aufbauen

Die gesetzliche Rente wird für die meisten Beschäftigen später alleine nicht ausreichen. Schauen Sie sich also unbedingt nach privaten Alternativen um. Die gute Nachricht: Zahlen Sie mit Ihrem Minijob in die Rentenversicherung ein, können Sie die Riesterrente nutzen. Dabei schließen Sie einen privaten Versicherungsvertrag ab und zahlen regelmäßig Beiträge. Der Staat schießt jährlich finanzielle Zulagen von 175 Euro sowie 300 Euro für jedes Kind zu ihrem Vertrag hinzu – 185 Euro sind es für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde. Wenn Sie dann in Rente gehen, können Sie sich bis zu 30 % Ihres angesparten Betrages auf einmal auszahlen lassen.

Auch gut zu wissen: Wenn Ihr Ehepartner keinen eigenen Anspruch auf Förderung hat, dann darf er oder sie durch Ihren Anspruch auch riestern.

Vor dem Abschluss eines Riester-Vertrags sollten Sie prüfen, ob die Riesterrente sich für Sie eignet. Vergleichen Sie außerdem verschiedene Riester-Produkte, um hohe Abschluss- und Verwaltungskosten zu vermeiden. In unserem Artikel Riesterrente und Minijob finden Sie tiefergehende Infos und konkrete Zahlenbeispiele.

3. Durch Reha-Leistungen wieder auf die Beine kommen

Wenn man seelisch oder auch körperlich erkrankt, hat man in Deutschland Anspruch auf Reha-Leistungen, um wieder gesund zu werden. In einer Reha-Einrichtung macht man beispielsweise Krankengymnastik, lernt Entspannungstechniken oder nimmt an einer Psychotherapie teil.

Zu erkranken und dadurch nicht arbeiten zu können, kann jeden treffen – zum Beispiel durch schwere Rückenleiden wie einen Bandscheibenvorfall, Herz-Kreislauf-Probleme oder Depressionen. In Deutschland wurden 2020 knapp 1,4 Millionen Reha-Anträge gestellt.

Die Rentenversicherung zahlt solche Maßnahmen nur, wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 6 Monate eingezahlt haben. Darum ist es besonders wichtig, auch im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen.

2. Im Ernstfall abgesichert sein durch die Erwerbsminderungsrente

In schweren Fällen kann es passieren, dass jemand trotz ärztlicher Hilfe aus körperlichen oder psychischen Gründen gar nicht mehr arbeiten kann. Es ist dann für viele Betroffene ein großer Schock, wenn das Einkommen plötzlich wegbricht. Falls dieser Fall eintreffen sollte und man weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente.

Aber Achtung: Auch hierfür müssen Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben – in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre. Die Erwerbsminderungsrente ist ein wichtiges Argument, im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen, denn sie sichert Sie für den Ernstfall ab.

Wenn Sie neben Ihrem Minijob keine weitere Beschäftigung ausüben und dann ausfallen, reicht Ihre Erwerbsminderungsrente nicht für Ihren Lebensunterhalt. Sie haben dann möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung oder andere Leistungen wie Sozialhilfe. In diesem Fall wenden Sie sich an das Sozialamt.

1. Die Rente erhöhen durch Anrechnung auf die Wartezeit

Der wichtigste Grund, im Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen: Der Minijob wird voll auf Ihre Wartezeit für die Rente angerechnet.

Welche Rente Sie später erhalten, staffelt sich nach den sogenannten Wartezeitmonaten. Das sind die Monate, die Sie in die Rentenversicherung einzahlt haben. 35 Jahre benötigt man für eine Rente für langjährig Versicherte, 45 Jahre sind es für eine Rente für besonders langjährig Versicherte. Und hier gilt: Je mehr Wartezeitmonate, desto höher die Rente. Wenn Sie also mit dem Minijob in die Rente einzahlen, steht später in der Regel unterm Strich mehr Geld auf Ihrem Rentenbescheid. Wenn Sie allerdings Anpassungsgeld beziehen – eine Ersatzleistung für Bergleute, die früher in den Ruhestand entlassen werden – gilt das für Sie nicht. Dann schmälert sich Ihr späterer Rentenanspruch, wenn Sie einen Minijob ausüben.

Falls Sie sich von den Zahlungen befreien lassen, erhalten Sie höchstens ein Drittel der Wartezeit, abhängig von Ihrem Verdienst.

Egal ob Sie ein Student sind, der mit einem Minijob als Kinderbetreuung die Einkünfte aufbessert oder eine Hausfrau, die sich als Reinigungskraft etwas dazuverdient – es lohnt sich für Sie, die Beiträge zu zahlen. Sie sammeln vollständig Wartezeitmonate, die dann später ein wichtiger Baustein Ihrer Rente sind.

Minijobber im Haushalt: „Ja“ sagen lohnt sich

Als gewerblicher Minijobber sind Sie ohnehin bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Wenn Sie jedoch als Haushaltshilfe arbeiten, müssen Sie sich erst von Ihrem Arbeitgeber anmelden lassen. Als angemeldeter Minijobber oder Minijobberin profitieren Sie dann von den Vorteilen. Hier gilt es, „Ja!“ zur Anmeldung zu sagen und sich aktiv um die Rente zu kümmern. So besiegeln Sie auch ganz nebenbei das enge Vertrauensverhältnis, das viele Minijobber und Minijobberinnen mit ihren Arbeitgebern haben. Denn Minijobber im Haushalt sind durch Putzen, Kinderbetreuung & Co. sehr nah dran am Leben ihrer Arbeitgeber. Also machen Sie’s offiziell und sichern Sie sich weitere Vorteile.

Haben Sie Fragen zum Thema Minijob und Rentenversicherung? Dann schreiben Sie uns in den Kommentaren!
Sie sind noch auf der Suche nach einem Minijob im Haushalt? Dann besuchen Sie unsere kostenlose Haushaltsjob-Börse. Dort finden Sie bundesweit Minijobs im Haushalt. Sie können auch Ihre eigene Anzeige aufgeben – für genau den Job, den sie suchen.

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

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S.J.
SJ
S.J.

Hallo, ich bin 50 Jahre, arbeite Teilzeit (BGS 1111) und werde evtl. noch eine geringf. Beschäftigung aufnehmen. Was ist für meine spätere Rente besser – BGS 6500 oder 6100 ?

Sigrid Cuypers
SC
Sigrid Cuypers

HAllo, ich bin mit 61 Jahren in voller Erwerbsminderungsrente. Jetzt übe ich einen Minijob für 185€ im Privathaushalt aus. Was ist vorteilhafter? Den Rentenbefreiungsantrag zu unterschreiben oder besser nicht?

Alexandra van der ...
AD
Alexandra van der ...

Hallo!
Ich bin bei einem Arbeitgeber auf Minijobbasis beschäftigt und habe mich von der Beitragszahlung zur Rentenversicherung befreien lassen. Nun möchte ich doch etwas in meine eigene Rente einzahlen. Kann ich beim gleichen Arbeitgeber einfach von keine eigene Beitragszahlung in die Rentenversicherung in die Beitragszahlung zur Rentenversicherung wechseln.
Einfacher: ich bekomme meine 400,- € aktuell brutto wie netto, möchte aber zukünftig eigene Beiträge in die Rentenkasse einbezahlen.

Robert Schlosser
RS
Robert Schlosser

Halloich hatte mich erst für die befreiung der Rentenbeiträge entschlossen und dann noch vor Beginn des minijobs dafür entschieden. Wie kann ich das nachprüfen?

Ralf Kurschildgen
RK
Ralf Kurschildgen

Guten Tag,
ich habe nur einen Minijob. Besteht die Möglichkeit über die normalen Rentenversicherungsbeiträge hinaus freiwillige Rentenbeiträge bis zur jährlichen Höchstgrenze in die Rentenkasse einzuzahlen?
Viele Grüße
Ralf

Bettina Neuhaus
BN
Bettina Neuhaus

Guten Tag, ich bin freiberufliche Künstlerin und die Künstlersozialkasse und ich zahlen mtl. seit ca. 30 Jahren Beiträge zu meiner gesetzlichen Rentenversicherung. Nun habe ich vor kurzem noch zusätzlich einen gewerblichen Minijob angenommen und mich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, in der Annahme, dass dies meine Rente erhöht . Inwieweit das an den Wartezeiten etwas ändert, wenn ich quasi 2x einzahle, weis ich nicht. Nun lese ich in Kommentaren man habe von dem eingezahlten Betrag erst etwas, wenn man quasi 95 wird. Können sie mir den Vorteil , wenn es einen gibt erklären, wenn ich weiter Rentenbeiträge für den Minijob abführe? Ich bin über 60 insofern ist es nicht mehr allzu lang bis zur Rente.
Sollte es wirtschaftlich nicht sinnvoll sein die Rentenbeiträge für den Minijob abzuführen, kann ich mich nachträglich befreien lassen? Oder muss ich dazu einen neuen Vertrag abschließen?

Martina Reitz
MR
Martina Reitz

Ich bin Beamtin im Ruhestand und beziehe eine Pension. Übe einen 520€-Job aus- ist es ratsam in die RV einzuzahlen? Bin 55 Jahre alt und überlege mich von der RV befreien zu lassen, soviel dürfte da doch nicht rauskommen, oder?

Sven Haack
SH
Sven Haack

Hallo,durch meinen Vollzeitjob habe ich 41.Jahre gearbeitet.
10.Jahre arbeitete ich im Minijob habe ich jetzt 45.Arbeitsjahre voll ?
grüsse Sven

Jutta Zschunke
JZ
Jutta Zschunke

Hallo, ich habe einen privaten Minijob über 17 Monate ausgeübt um meine 45 Jahre also Wartezeit zu erreichen! Das war die Zeit vor dem Renteneintritt
in der ich arbeitslos war!
Allerdings wurde in dieser Zeit nur der Arbeitgeberanteil in die Rentenkasse eingezahlt!
Dies geschah aus einem Irrtum heraus!
Gibt es eine Möglichkeit dies nachträglich zu bezahlen, also den Arbeitnehmeranteil?

C. B.
CB
C. B.

Ich habe nach der Geburt meiner Kinded viele Jahre einen Minijob ausgeübt und keine Rentenbeiträge gezahlt. Ist es möglich diese Rentenbeitrage für die vergangenen Jahre noch nachträglich in die Rentenkasse einzuzahlen, um die Zahl meiner Beitragsjahre und meine spätere Rente zu erhöhen?

Claudia Fritz
CF
Claudia Fritz

Guten Tag,
ich bin 60 Jahre alt und über eine Teilzeitstelle Rentenversichert. Jetzt möchte ich noch bei einem anderen Arbeitgeber einen Mini Job (520 Euro) beginnen.
Macht es Sinn für den MiniJob
1 Rentenversicherung abzuführen (als Arbeitnehmer)
2 sich Rentenversicherung zu befreien

Viele Grüße
CF

Lutz
LU
Lutz

Ich bin seit 3 Jahren Rentner und „Minijobbe “ . Nur mein Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag zur Rentenversicherung pauschal….
Erhöht sich trotzdem meine monatliche Rente ?

Christiane Simmer
CS
Christiane Simmer

Die Zeiten des Studiums werden als Warteziten anerkannt?
Welchen Vorteil hat es dann während des Studiums im Minijob Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Birgit Großmann
BG
Birgit Großmann

Ist es sinnvoll bei einem Minijopb (2 Wochenstunden= 8 Stunden monatl.) in die Rentenkasse ein zuzahlen, wenn zusätzlich einer 30 Stunden Arbeit nachgegangen wird? Es handelt sich um einen 50 jähreige Arbeitnehmerin.

Sabrina K
SK
Sabrina K

Hallo, ich habe mich in meinem ersten Minijob vor 5 Jahren von der RVP befreien lassen. Im Laufe der letzen Zeit sind noch 2 Minijobs hinzugekommen. Mein Gehalt variiert und ich könnte in Zukunft über die 520€ gelangen. Nun meine Frage, wenn ich über die 520€ gelange, erlischt meine Befreiung? Wenn ja, wie erfahre ich dies?

Lucyna Kannewurf
LK
Lucyna Kannewurf

Guten Tag
Ich bin bei drei verschiedenen Stellen angemeldet als minijob ich möchte noch zusätzlich mehr für die Rente einzahlen . Ist das auch eine Obergrenze wie viel ich zusätzlich dazu bezahlen kann dass ich meine Rente erhöhe. Insgesamt von den drei verschiedenen Stellen habe ich 514 € im Monat
Mit freundlichen Grüßen
Lucyna Kannewurf

Martin
MA
Martin

Wie wird der Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt?

Ulrich Weiß
UW
Ulrich Weiß

Gesucht habe ich: Wie zahle ich den Eigenanteil von 3,6%?

Christian
CH
Christian

Hallo,

wenn ich im Hauptjob schon über der Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung liege, bringt dann eine Rentenabgabe beim Minijob überhaupt noch was?

Viele Grüße
Christian

Rudolf Saalbach
RS
Rudolf Saalbach

Wenn ich einen Minijob habe und 47 Jahre alt bin, kann ich dann auch zusätzliche freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um meine spätere Rente zu erhöhen? Und wenn ja, in welcher Höhe sind freiwillige Beiträge möglich

Anna Döring
AD
Anna Döring

Werden die 5% vom AG direkt auf die Rente des Minijobbers angerechnet oder kommen sie in einen Renten-Topf?

Petra Schwarzenbec...
PS
Petra Schwarzenbec...

Warum kann ich keine Beiträge zur R leisten erneut, wenn ich zu Beginn verneint habe . Wenn aber auf anderer Seite geht jederzeit auszutreten.?

Berthold
BE
Berthold

Hallo, ich habe folgende Frage.
Bisher hatte ich einen Minijob und verdiene dort maximal 220 Euro. Hier habe ich mich damals von der Rentenzahlung befreien lassen.
Jetzt nehme ich einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber an und möchte hier in die Rentenversicherung einzahlen.
Ist das so möglich oder geht das aufgrund der Befreiung die ich einmal im ersten Minijob habe nicht mehr möglich?

Richard
RI
Richard

Hallo, wie zahle ich als Arbeitgeber für einen Minijobber in die Rentenversicherung ein? Und gibt es irgendetwas zu beachten, wenn ich jemanden aus der Ukraine als Minijober einstellen möchte?

Margarete Greger
MG
Margarete Greger

Ich habe mich für die Rentenversicherung entschieden. Gibt es eine Untergrenze für die 3,6% Eigenanteil zur Rentenversicherung

Christoph Serafin
CS
Christoph Serafin

Hallo, kann man bei einem Minijob auch freiwillige Rentennachzahlungen bzw. höhere monatlichen Rentenzahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren? Würden diese Beträge dann auf die Verdienstobergrenze angerechnet werden, oder nicht? Könnte der gewerbliche AG sich hierbei auch beteiligen?

Stefan Klein
SK
Stefan Klein

Hallo zusammen,

Verstehe ich das richtig: arbeite ich nur einen Tag im Monat im Minijob, wird das dennoch von der Rentenversicherungsanstalt als 1 ganzen Monat Wartezeit gewertet?

Ich freue mich von Ihnen zu hören, vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

Stefan Klein

Birgitt Seiler
BS
Birgitt Seiler

Ich habe mich als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Da es ja nicht möglich ist dies jetzt wieder zu ändern. Kann die fehlenden Beiträge auch privat einzahlen?

Karolin Kehrmann
KK
Karolin Kehrmann

HALLO kann ich mal zb. 500€ selber in die Rente einzahlen ??
ich habe zur Zeit 3 kleine Minijobs in Privathaushalten.

Ich meine dadurch wirbt man 0€ ich habe noch 2 private Rentenversicherungen laufen.

Böttcher Kornelia
BK
Böttcher Kornelia

Nur meine Arbeitgeber haben Sozialversicherungsbeiträge für mich gezahlt! Ich habe mich befreien lassen! Kann ich dann trotzdem eine Rente der Knappschaft beantragen, auch wenn sie gering wäre?

Sabine Wucyna
SW
Sabine Wucyna

Lohnt es sich auch, Rentenbeiträge im Minijob zu zahlen, wenn ich noch eine Festanstellung (50% Arbeitszeit) parallel habe, in der ich ebenfalls Rentenbeiträge zahle?

Caren
CA
Caren

Hallo, ich habe im Minijob gearbeitet und habe mich von den Rentenbeiträgen befreien lassen.
Nun möchte ich eine andere Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen. Kann ich nun wieder in die Rente einzahlen?

Ramona Langlott
RL
Ramona Langlott

Ich habe jetzt die Möglichkeit meinen Minijob auf 520 Euro anzuheben. Vorher waren es nur 450 Euro. Bei dem 450 Euro-Job habe ich die Rentenversicherungspflicht abgelehnt, was ich leider nicht mehr ändern konnte. Meine Lebensverhältnisse haben sich im Laufe der Jahre geändert und ich würde schon lange gerne Rentenversicherungsbeiträge leisten. Kann ich das nun nur die Anhebung auf 520 Euro neu entscheiden?

Anja Peschlow
AP
Anja Peschlow

Kann man als Apothekerin bei einer geringfügigen Beschäftigung den Eigenanteil für die Rentenversicherung in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen (anstatt in die Apothekerversorgung)?
Und wenn ja, was muss man dann tun?

Kerstin Weigert
KW
Kerstin Weigert

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein und wollen einen Minijobber anstellen.

Können wir als Verein auch die vollen Beiträge (also die des Vereines und des Arbeitnehmers) an die Knappschaft abführen wenn der Arbeitnehmer sich nicht von der Rentenversicherung befreien lässt oder müssen wir seinen Anteil zwingend von seiner Lohnzahlung einbehalten?

Vielen Dank!

Patricia Greis
PG
Patricia Greis

Ich arbeite in 2 Privathaushalten und verdiene dort zusammen 520 Euro.
Da mein Verdienst erst geringer war habe ich mich von der Rentenversicherungszahlung befreien lassen.
Was muss ich machen um das zu ändern.
Also bei beiden Jobs bei der Minijob Zentrale abmelden und dann neu beginnen?
Liebe Grüße

Daniela
DA
Daniela

Hallo, ich bin seit über 14Jahren in einer unbefristeten Festanstellung. Zwischendurch hatte ich zwei Jahre Elternzeit (ruhende Beschäftigung), seitdem arbeite ich in Teilzeit, ca 5,5 Jahre. Nun möchte ich zwei Monate restliche Elternzeit nehmen und werde meine bisherige Tätigkeit während der Elternzeit als Minijob weiterführen. Entstehen mir Einbußen bei der Rentenversicherung oder auch zB Invalidität oder sonstigen Bereichem, wenn ich während dieser zwei Monate keine RV- Beiträge zahle? Nach der Elternzeit nehme ich meine Teilzeitarbeit wieder auf. Vielen Dank
für eine Antwort vorab.

Birgit Glaser
BG
Birgit Glaser

Ich bin schwerbehindert (GdB 100). Habe ich im Minijob auch Anspruch auf eine zusätzliche Urlaubswoche (beim „ordentlichen“ Beschäftigungsverhältnis war das der Fall).
Vorab danke für Ihre Nachricht!

Birgit Glaser
BG
Birgit Glaser

Macht es für mich als EM-Rentnerin (voll und unbefristet) Sinn, im Minijob Rentenversicherungspflichtig zu bleiben?

Daniela
DA
Daniela

Guten Tag, kann man sich nur am Anfang des Minijobs befreien lassen, oder auch nach einigen Jahren?
Dankeschön!

Wiebke M
WM
Wiebke M

Hallo, ich bin in Erziehungszeit und darüber in der Rentenversicherung – dann kann ich mich doch ohne Konsequenzen beim Minijob befreien lassen, habe ich das richtig verstanden? Liebe Grüße

Tanja
TA
Tanja

Wer stellt denn zu Beginn des Minijobs den Antrag auf Befreiung der Rentenzahlung? Kann das der Arbeitgeber eigenständig machen, wenn er keine Beiträge zahlen will?