Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung
Minijobberinnen und Minijobber sind in der Krankenversicherung abgesichert. Zwar nicht automatisch durch den Minijob, aber über ihre Krankenversicherung, die ohnehin besteht. Wenn ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für den Minijob einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Lesen Sie den Beitrag und finden Sie heraus, welche Möglichkeiten es gibt!
zuletzt aktualisiert am 5. September 2024
1. Minijob und Krankenversicherung bei einer Hauptbeschäftigung oder einem Rentenbezug
Viele Menschen üben ihren Minijob entweder zusätzlich zu einer Hauptbeschäftigung oder neben einem Rentenbezug aus. Dabei gilt: Wer einer Hauptbeschäftigung nachgeht, ist über diese krankenversichert, da der Minijob nur ein Nebenjob ist. Rentnerinnen und Rentner sind bereits über ihre Rente krankenversichert. Daher müssen weder Beschäftigte mit Hauptjob noch Rentnerinnen und Rentner für den Verdienst im Minijob eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.
2. Minijob und Krankenversicherung über die Familienversicherung
Wenn ein Minijob mit Verdienstgrenze die einzige Verdienstquelle ist, sind Minijobberinnen und Minijobber häufig familienversichert. Dies ist über die Krankenversicherung der Eltern oder der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners sowie dem eingetragenen Lebenspartner möglich. Diese Mitversicherung über die Familienversicherung ist beitragsfrei für die Minijobberin oder den Minijobber.
3. Minijob und Krankenversicherung für Studenten
Studentinnen und Studenten mit Minijob haben je nach Alter verschiedene Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:
- Bis zum Alter von 25 Jahren können sie über die Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichert sein.
- Bis zum Alter von 30 Jahren greift die studentische Krankenversicherung. Hier gilt für Studentinnen und Studenten ein deutlich reduzierter Beitrag zur Krankenversicherung. Mehr Infos dazu erhalten Studentinnen und Studenten bei ihrer Krankenkasse.
4. Minijob und Krankenversicherung über das Job-Center
Wenn Minijobberinnen und Minijobber Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job-Center die Krankenversicherung. Dort erhalten Leistungsempfänger auch nähere Informationen zu ihrer Absicherung in der Krankenversicherung.
5. Minijob und selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert
Minijobberinnen und Minijobber können auch selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, weil keiner der vorherigen beschriebenen Fälle auf sie zutrifft. Ihr Vorteil ist, dass der Verdienst aus dem Minijob keine Rolle spielt und den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag nicht erhöht.
6. Minijob und selbst privat krankenversichert
Es ist auch möglich, dass Minijobberinnen und Minijobber selbst privat krankenversichert sind. Das kann z. B. sein, weil sie einen Hauptjob mit hohem Verdienst haben, der sie berechtigt, so versichert zu sein. Oder weil sie, der Ehepartner oder die Eltern verbeamtet und deshalb privat krankenversichert sind. In diesem Fall profitiert auch der Minijob-Arbeitgeber bzw. die Minijob-Arbeitgeberin, weil aus dem Minijob keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind.
7. Krankenversicherung im Midijob – falls es schon kein Minijob mehr ist
Wenn Beschäftigte durchschnittlich im Monat von 538,01 Euro bis 2000 Euro verdienen, haben sie keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob. In diesem Fall sind sie über diesen Job krankenversichert. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers an. Sowohl der Beschäftigte als auch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlen in diesem Fall Beiträge zur Krankenversicherung.
Wie haben Sie das Thema Krankenversicherung im Minijob für sich geregelt? Teilen Sie Ihre Erfahrung in den Kommentaren!
117 Kommentare
In meinem Hauptjob überschreite ich die BBG bereits, zahle also volle Beiträge in der RV(gesetzlich) und KV(freiwillig gesetzlich) ein. Nun möchte ich zusätzlich einen Minijob ausüben. Ein potentieller Arbeitgeber ist sich aber unsicher wie es sich mit den RV und KV Beiträgen des Arbeitgeber verhält. Er sagte mir, das müsste verrechnet werden und wäre ihm zu kompliziert. So wie ich das verstehe, werden für die KV weder für AN noch für AG Beiträge fällig und bei der RV bin ich mir unsicher. Fällt die für den AG auch weg?
Hallo wieviel muss ich im Monat mindestens verdienen das ich krankenversichert bin. Wollte einen Minijob für 538 € annehmen damit ich kein bürgergeld mehr bekomme. Aber da bin ich nicht krankenversichert oder. Bin leider nicht verheiratet lebe nur mit meinem Freund zusammen.
LG
Hier https://magazin.minijob-zentrale.de/krankenversicherung-und-minijob/ haben Sie die Möglichkeit eines Minijobs als Rentner nicht aufgeführt.
Ich bin als volle EM-Rentnerin in der TK über die KVdR versichert und habe einen Minijob der für den AG über die BundesKnappschaft läuft.
Bitte ergänzen, danke 🙂
Wenn jemand Minjob als Einzige Einnahme hat weil zwischen Schule/Ausbildung und Nachprüfung kein Vrrsicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis steht Altersgemäss keine Familienversicherung möglich ist.
Kann man sich dann auch freiwillig Sozialversicherungspflichtig melden ,und ist man dann auch Krankenversichert
oder nur Rentenversichert
Hallo,
ich verstehe aktuell noch nicht ganz die Zusammensetzung der unterschiedlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Konkret geht es um folgende Frage: Ich möchte eine Hilfskraft auf Minijobbasis anstellen, für die ich dann entsprechend auch Abgaben zahle (laut Minijob-Rechner unter anderem 69€ an die GKV). Die Person ist hauptberuflich selbständig tätig und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, wofür sie entsprechende Beiträge zahlt. Führt meine Abgabe an die GKV dann zu einer Verringerung ihrer Beiträge? Und falls ja – an welcher Stelle wird der GKV gemeldet, dass ich diese 69€ ihres Beitrages „übernehme“? Falls die beiden Abgaben nicht verrechnet werden, gehen meine Abgaben dann einfach so zusätzlich an die GKV?
Vielen lieben Dank im Voraus und freundliche Grüße
Hi,
ich habe eine kurze Frage. Ich bin Beamter und privat krankenversichert, möchte jetzt zusätzlich einen Minijob annehmen. Ändert sich dadurch irgendetwas bei meiner Krankenversicherung? Nein, oder?
Ich bin selbständig und privat krankenversichert. Ich beginne nun zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung und bleibe weiter privat versichert.
Ich möchte mich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen, sondern einen Beitrag zur Aufstockung der RV bezahlen.
Nun sagt der Arbeitgeber dies sei nicht möglich wenn ich privat versichert bin.
Kann mir jemand dazu Informationen geben?
Bei welchen Krankenkassen bzw. wie werden „Minijob – Geringfügig Bezahlte“ versichert, wenn sie ohne Krankenversicherung sind, also keine Versicherung durch Hauptjob oder andere Möglichkeiten!
freiwillig gesetzlich Versicherter Selbständiger hat einen Minijob.
Zusätzlich ist er weiterhin privat Versichert (private Krankenzusatzversicherung)
Muss der Arbeitgeber vom Minijob pauschale KV Beiträge bezahlen?
Muss ich mit meinem Arbeitgeber kommunizieren, um einen Teilzeitjob zu finden?
Guten Tag.
Ich habe eine Frage. Ich arbeite in einem Minijob mit bis zu 538 Euro pro Monat. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Kranken-, Renten- und Unfallbeitrag im Zusammenhang mit einem Arbeits- und Dienstunfall.
Bin ich auf diesem Konto krankenversichert?
Hallo in die Runde,
wir haben den ersten Fall einer selbst privat versicherten Person, die eine Krankmeldung vorgelegt hat.
Sie hat den Beitragsgruppenschlüssel 0500.
Das heißt, dass der AG den Pauschalbeitrag zur KV nicht zahlen muss und ergo auch, dass in diesen Fällen AAG nicht greift.
Trifft das zu?
Danke für die Rückmeldung
Hallo zusammen, ich habe den Fall, dass eine Alleinerziehende als Minijobberin in die KV einzahlen will, damit sie gesetzlich krankenversichert ist. Sie sagt, wir sollen sie nicht pauschal abrechnen, sondern über Lohnsteuer und dann können wir auch die SV-Beiträge mit KV abziehen und sie ist versichert. Aus der Pauschsteuer kann der AG raus und die Minijobberin über Lohnsteuerabzug beschäftigen. Doch ist der AG damit automatisch in der SV/KV abzugsberechtigt und die Minijobber sind dann KV-versichert? Kann aus dem Minijob so eine versicherungspflichtige Beschäftigung gemacht werden, damit der Krankenkassenschutz besteht? Danke für eine Antwort.
Hallo, ich betreue aktuell meine Mutter als Pflegeperson und würde nun gerne zusätzlich einen gewerblichen Minijob annehmen. Momentan bin ich noch bei meinem Mann bei der österreichischen Gesundheitskasse familienversichert. Zur Erklärung: Mein Mann pendelt als Grenzgänger von unserem Wohnort in Deutschland zum Arbeitsort nach Österreich und ist somit in Österreich gesetzlich krankenversichert.
Wenn ich nun einen Minijob an meinem Wohnort in Deutschland annehme, muss/kann ich dann auch meine Krankenversicherung wechseln und mich in Deutschland zB wieder gesetzlich selbst versichern? Wenn ja, wie hoch wäre dann max. mein monatlicher Beitragsanteil zur Krankenversicherung in Deutschland?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Sie schreiben, dass wenn man privat KV ist, der AG keine Pauschalbeträge zur KV abführen muss. Meine Frage ist nun, ob es möglich ist, dass sich der AG bei einem Minijob an der privaten KV beteiligt, also z.B. einen steuerfreien Zuschuss bezahlt? Ich habe sonst keinen Job, nur den Minijob und muss die Beiträge zur privaten KV voll selbst tragen (was mehr ist, als ich über den Minijob verdiene).
Ich habe einen nebenjob und witwenrente bin ich krankenversichert?
Ich habe als Österreicherin einen Mini-Job in Deutschland begonnen, bin aber in Österreich noch bei meinen Eltern mitversichert. Wieso brauche ich eine extra Krankenversicherung in Deutschland wenn ich durch die Versicherung in Österreich eine europa-weite Krankenversicherung habe?
Hallo, wie ist es, wenn man mit über 30 studiert und einen Minijob annimmt – worauf muss ich da achten? Vielen Dank!
Ist der Punkt 6 altersbeschränkt ?
Wie lange kann der Sohn mitversichert sein, wenn er nur Minijob macht. Gruß m.
Hallo, eine Mitarbeiterin war bis Februar diesen Jahres Vollzeit beschäftigt, hat dann im Februar und März nur als Minijobberin 520€ bei 15Std.verdient und soll nun die Krankenkassenbeiträge für die zwei Monate selber zahlen? Ist das richtig?
Hallo,
wir sind privat krankenversichert und unser Sohn während der Schulzeit über uns versichert. Nun hat er bis Ende Februar ein FSJ absolviert und war darüber gesetzlich versichert. Im März hat er einen Minijob wahrgenommen und wird ab April dann sein Studium aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt hat er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und wird wieder bei uns versichert sein.
Wie ist er während seines Minijobs krankenversichert? Ich nahm, dass dann die IKK-Versicherung weiterläuft. IKK sagt, das prüft der Arbeitgeber. Der teilte nun mit, dass er automatisch über die Knappschaft versichert sei. Es gibt aber keine Unterlagen oder Bestätigung dazu. Ist er nun im März weiter über die IKK versichert?
Hallo zusammen.
Bis zum Jahresende 2021 bekam ich
433 50 pro Monat und einmal im Jahr 518,00 Euro. Mein Arbeitgeber meint, dass ich damit ganzjährig sv Versicherungspflichtig bin. Im Jahre 2022 hat sich an den Zahlungen nichts geändert, außer dass ich plötzlich ein fiktives Entgelt in Höhe von 433,50 erhalte und das Istentgeld nur noch 355,50 Euro beträgt. War ich überhaupt in den beiden Jahren pflichtversichert?
Ich danke für die Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständiger Minijobber und verdiene im Monatsschnitt nicht über 538 €.
Dadurch bin ich über meine Frau familienversichert in der Krankenversicherung.
Wenn ich nun die Inflationsprämie bekommen würde, bin ich dann nicht mehr familienversichert.
Im Voraus besten Dank.
Ihnen ein angenehmes Wochenende Ihr
Jens Schmieja
Guten Tag,
wie verhält es sich in folgendem Fall?
Ich bin Student, über 30 Jahre, und beziehe elternunabhängiges Bafög (1000€). Somit bin ich als Selbstzahler bei meiner Krankenkasse eingestuft und liege unter der aktuellen Einkommensgrenze von 1178€. Allerdings habe ich nebenbei einen Minijob, wodurch ich über dieser Grenze lande (ca. 1400€).
Bei vielen Recherchen heißt es, dass die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht als Einkommen für die Krankenversicherung zählt und somit nicht angegeben werden muss.
Heute meinte meine Krankenkasse allerdings, dass das nur für die KV aber nicht für die Pflegeversicherung zählt. Diese wird wohl seperat berechnet.
Somit müsste ich auf die Differenz von 1400€ und 1178€ extra Pflegeversicherung mit einem mntl. Beitragssatz von 4% zahlen.
Ich habe dazu nirgendwo Angaben gefunden. Ist das korrekt?
Danke vorab für die Antwort.
Wo finde ich eine Aussage, dass die Familienversicherung endet, wenn das monatliche Einkommen über 505 € liegt – und nicht wie vermutet bei 538 € , der neuen Minijobgrenze??
Ich habe eine potenzielle Puzfrau gefunden. Sie ist bei Ihrem Mann Familien Krankenversichert. Im Antrag des Minijobs stehen nur die zwei Auswahlmöglichkeiten ..“übt eine weitere Beschäftigung mit eine…“ und „ist nicht gesetzlich Krankenversicherung “ was ist in meinem Fall anzugeben? Danke
Ich hab da ein Frage. Ich 50, bin aktuell Selbstständig. Bin privat versichert. Da aktuell aber meine Einnahmen immer weniger werden, überlege ich , eine Anstellung / Midijob anzunehmen. Muss ich dann zwei Krankenkassen bezahlen oder kann ich die private Kasse dann kündigen.
Ich möchte jemanden einstellen (Studierende), der/die in Portugal über die Eltern in der Krankenversicherung (European Health Insurance) versichert ist, die Krankenversicherung ist bei uns anerkannt (wurde von der AOK bei der Immatrikulation bestätigt). Verliert er/sie diesen Status, wenn Sie bei uns einen Minijob ausführt?
Ein Schüler, 14 Jahre, will bei uns im Wald ein kleinen Ferienjob machen dass auch als Schülerpraktikum einreichen kann.
Welche Auflagen und Anmeldungen muss ich als Arbeitgeber beachten?.
ich bin minijober bin über mein mann versichert ,und hatte eine Schnittwunde tiefe müsste genäht werden am beinwar im Krankenhaus dann 2tage von Krankenhaus krankgeschrieben worden und dann wäre ich beim Haus Ärzt 8tage krankgeschrieben. Was steht mir eigentlich zu kriege ich Schmerzensgeld wie Muss ich jetzt handeln
Hallo,
ich bin verheiratet und Rentner,
meine Frage ist, ob ich meine Tochter die einen Minijob ausübt( nach ihrem Trennungsjahr ) mit in meine Familienversicherung mit aufnehmen kann?
Ich bin 56 Jahre alt. Ich bin als Beamtenwitwe über das Witwengeld zu 70% privat Krankenversichert. 30 % muss ich selbst tragen. Wenn ich nun einen Job über 532€ annehme muss der Arbeitgeber die Hälfte meines Eigenanteils also 15% beziehungsweise 111€ zahlen ? Ich kann ja nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Wenn ich in SV.net eine Arbeitnehmerin anmelde, der bei Ihrem Ehemann familienversichert ist, wähle ich dann für das Feld Krankenversicherungstarif 0: Kein Beitrag?
Wie verhält es sich, wenn ein als gesetzlich krankenversicherte Minijobber im Privathaushalt zwischenzeitlich nicht mehr krankenversichert ist?
Ich zahle für meine Minijobblerin 5 Prozent Krankenversicherung. Allerdings ist sie über ihren Hauptjob bereits gesetzlich krankenversichert.
Muss ich weiter bezahlen, oder kann ich sie oder sie sich befreien lassen?
Mein Sohn möchte promovieren und hat einen Minijob. Als Doktorand ist er kein Student mehr und damit nicht familienversichert. Es muss sich eigenständig krankenversichern. Ist es tatsächlich so, dass er von seinen ca. 500€ Minijob ca. 180€ für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss oder gibt es andere Möglichkeiten?
Ist für Rentnerinnen aus Polen, die in Polen gesetzlich krankenversichert sind, beim Haushaltsscheckverfahren ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen?
Ich möchte jemanden über den Haushaltscheck einstellen und ihn krankenversichern – geht das
Ich möchte gern freiberuflich als Coach arbeiten und nebenher, für den Anfang einen Minijob annehmen, um etwas Einnahmen zu haben. Ich bin gesetzloch familienversichert. Wie hoch kann meine freiberufliche Einnahme monatlich sein, neben dem Minijob, um weiterhin familienversichert zu bleiben?
Ich werde als Rentner im TZ Nebenjob 25 % mit Dteuerklasse 6 besteuert,stimmt das?
Was kann ich tun , um dies zu vermeiden?
Ich bin Vollrentnerin und erhalte eine Witwenrente, darf ich noch einen Minijob annehmen, ohne, daß meine Rente gekürzt wird?
Die Erhöhung des Mindestlohnes um 0,41 € auf 12,41 €/ Stunde ist eine weitere Last für die arbeitende Bevölkerung. Kein Wunder, warum kaum noch jemand arbeiten geht.
Wie sieht die Krankenversicherung bei ausländischen Minijobbern aus, die nur kurzfristig in Deutschland sind.
Konkret geht es um die Urlaubsvertretung einer polnischen Haushaltshilfe, die nur für sechs bis acht Wochen hier sein wird. Und wird der Reisekostenersatz als Teil des Gehalts bewertet=
Hallo,
ich bin 25, freiberuflich im Kunsthandwerk und freiwillig gesetzlich versichert, im Augenblick mit dem Mindestsatz, weil mein Verdienst sehr gering ist.
Ich werde jetzt noch ein Mini-Job antreten. So wie ich das aus Ihren Seiten hier verstehe, bleibt mein Krankenversicherungsbeitrag gleich.
Wie sieht es aus wenn ich mehr als einen Mini-Job ausübe? z.B. insgesamt 3 Mini-Jobs?
Wie sieht es mit den Krankenversicherungsbeiträgen aus?
Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus?
Wie verhält sich die Renten und Pflegeversicherung?
Gibt es bei der Anzahl der Mini-Jobs nach oben eine Grenze?
Danke für Ihre Mühe
A. John
Ich bin berufsunfähig berentet und habe einen kleinen Minijob begonnen, da die Rente sehr niedrig ist. Nun bin ich auf der Arbeit gestürzt und die Krankenkasse zahlt nicht wegen der Berentung, die BG muss wohl zahlen, aber zahlt das Verletztengeld nicht aus. Wer ist für Auszahlung zuständig, die Krankenkasse oder die BG?
Fällt die Versicherungspauschale auch an, wenn der Minijobber bereits mit dem Höchstsatz freiwillig gesetzlich versichert und Rentner ist?
Darf ich – auch bzgl. der Familienversicherung – diese 520,00 € im Monat auch einmal (oder sogar öfter) überschreiten, wenn ich z. B. wg. Krankheit/Ausfall von Arbeitskollegen einmal etwas mehr gearbeitet und verdient habe? Ich habe in vielen Monaten des Jahres auch weniger als 520,00 € – also kann man diese 520,00 € quasi durchschnittlich verdienen (also mehrere Monate z. B. nur 350,00 € und dafür einen Monat aber auch mal 700,00 €) wenn aufs Jahr gerechnet der Höchstbetrag nicht überschritten wird? Und falls ja, wie hoch darf die höchste monatliche Zahlung sein (z. B. auch mal 1.000,00 € wenn vorher mal ein Monat lang gar nicht gearbeitet wurde?). Danke!
Der erste Satz des Artikels alleine betrachtet stimmt nicht und ich finde die Darstellung – vor allem von der Minijobzentrale selbst- äußerst schwierig, da er eine falsche Sicherheit schafft. Minijobber:innen sind NICHT über ihren Minijob in der Krankenverischerung abgesichert ist die richtige Darstellung.
„Minijobberinnen und Minijobber sind in der Krankenversicherung abgesichert.“
Hat man anspruch auf Bürgergeld wenn man 520 als Minijob verdient.
Ich habe mein Studium beendet und bin nun auf Jobsuche und arbeite in der Zwischenzeit mit einem Minjob ohne weitere Hauptbschäftigung. Ich stelle fest, dass das Krankenversicherungstechnisch die schlechteste Option ist.
Abschnitt 5 trifft meine Situation:
5. Minijob und selbst freiwillig gesetzlich krankenversichertMinijobberinnen und Minijobber können auch selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, weil keiner der vorherigen beschriebenen Fälle auf sie zutrifft. Ihr Vorteil ist, dass der Verdienst aus dem Minijob keine Rolle spielt und den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag nicht erhöht.
Der letzte Satz ist eine korrekte Aussage, aber der Entscheidende Nachteil fehlt hier:
Der Verdienst spielt tatsächlich keine Rolle. Da keine Hauptbeschäftigung vorliegt, wird stattdessen -per Gesetz vorgegeben- eine ‚Mindestbemessungsgrenze‘ als eine Art Ersatzmaß für den Lohn der Hauptbeschäftigung herangezogen. Diese beträgt 1131,67 €, der entsprechende Beitrag liegt bei 217,28 €.
Diese Information habe ich bei meiner Recherche nirgendswo erfahren, sondern erst in meinem Beitragsbescheid. Ich würde mich freuen, wenn diese Info (oder vermutlich in verbesserter Form) in obigen Artikel aufgenommen würde.
Für einen Minjobber in einer Übergansgzeit wie in meinem Fall ist das ein dickes Brett zu bohren. Interessanterweise ändert sich die Situation drastisch, wenn man mehr als 520 € verdient, beispielsweise mit einem zweiten 520€-job. In meinem Fall sind dann die Krankenkassenbeiträge deutlich niedriger, mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen komme ich etwa auf die gleichen Beiträge (207€).
Das ewige Dogma, dass knapp über 520€ zu verdienen,sich nicht lohnt, scheint hier nicht zu gelten.
Ich wünsche dem Leser viel Erfolg bei der Recherche und Alles Gute für die anstehenden finanziellen Entscheidungen!