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Abgesichert im Minijob: Das gilt für die Krankenversicherung

Minijobberinnen und Minijobber sind in der Krankenversicherung abgesichert. Zwar nicht automatisch durch den Minijob, aber über ihre Krankenversicherung, die ohnehin besteht. Wenn ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, zahlt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für den Minijob einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Lesen Sie den Beitrag und finden Sie heraus, welche Möglichkeiten es gibt!

zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2024

1. Minijob und Krankenversicherung über die Hauptbeschäftigung

Viele Minijobber und Minijobberinnen üben ihren Minijob neben einem Hauptjob aus. In diesem Fall gilt: Die Beschäftigten sind über ihren Hauptjob krankenversichert, da der Minijob nur ein Nebenjob ist. Minijobberinnen und Minijobber sind also nicht in beiden Arbeitsverhältnissen extra krankenversichert. Für den Verdienst im Minijob müssen die Beschäftigten daher auch keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

2. Minijob und Krankenversicherung über die Familienversicherung

Wenn ein Minijob mit Verdienstgrenze die einzige Verdienstquelle ist, sind Minijobberinnen und Minijobber häufig familienversichert. Dies ist über die Krankenversicherung der Eltern oder der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners sowie dem eingetragenen Lebenspartner möglich. Diese Mitversicherung über die Familienversicherung ist beitragsfrei für die Minijobberin oder den Minijobber.

3. Minijob und Krankenversicherung für Studenten

Studentinnen und Studenten mit Minijob haben je nach Alter verschiedene Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:

  • Bis zum Alter von 25 Jahren können sie über die Familienversicherung der Eltern kostenlos mitversichert sein.
  • Bis zum Alter von 30 Jahren greift die studentische Krankenversicherung. Hier gilt für Studentinnen und Studenten ein deutlich reduzierter Beitrag zur Krankenversicherung. Mehr Infos dazu erhalten Studentinnen und Studenten bei ihrer Krankenkasse.

4. Minijob und Krankenversicherung über das Job-Center

Wenn Minijobberinnen und Minijobber Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Job-Center die Krankenversicherung. Dort erhalten Leistungsempfänger auch nähere Informationen zu ihrer Absicherung in der Krankenversicherung.

5. Minijob und selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert

Minijobberinnen und Minijobber können auch selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, weil keiner der vorherigen beschriebenen Fälle auf sie zutrifft. Ihr Vorteil ist, dass der Verdienst aus dem Minijob keine Rolle spielt und den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag nicht erhöht.

6. Minijob und selbst privat krankenversichert

Es ist auch möglich, dass Minijobberinnen und Minijobber selbst privat krankenversichert sind. Das kann z. B. sein, weil sie einen Hauptjob mit hohem Verdienst haben, der sie berechtigt, so versichert zu sein. Oder weil sie, der Ehepartner oder die Eltern verbeamtet und deshalb privat krankenversichert sind. In diesem Fall profitiert auch der Minijob-Arbeitgeber bzw. die Minijob-Arbeitgeberin, weil aus dem Minijob keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind.

7. Krankenversicherung im Midijob – falls es schon kein Minijob mehr ist

Wenn Beschäftigte durchschnittlich im Monat von 538,01 Euro bis 2000 Euro verdienen, haben sie keinen Minijob mehr, sondern einen Midijob. In diesem Fall sind sie über diesen Job krankenversichert. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber meldet die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers an. Sowohl der Beschäftigte als auch die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zahlen in diesem Fall Beiträge zur Krankenversicherung.

Wie haben Sie das Thema Krankenversicherung im Minijob für sich geregelt? Teilen Sie Ihre Erfahrung in den Kommentaren!

 

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A.Tisano
AT
A.Tisano

Hallo, eine Mitarbeiterin war bis Februar diesen Jahres Vollzeit beschäftigt, hat dann im Februar und März nur als Minijobberin 520€ bei 15Std.verdient und soll nun die Krankenkassenbeiträge für die zwei Monate selber zahlen? Ist das richtig?

Susannah
SU
Susannah

Hallo,
wir sind privat krankenversichert und unser Sohn während der Schulzeit über uns versichert. Nun hat er bis Ende Februar ein FSJ absolviert und war darüber gesetzlich versichert. Im März hat er einen Minijob wahrgenommen und wird ab April dann sein Studium aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt hat er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und wird wieder bei uns versichert sein.
Wie ist er während seines Minijobs krankenversichert? Ich nahm, dass dann die IKK-Versicherung weiterläuft. IKK sagt, das prüft der Arbeitgeber. Der teilte nun mit, dass er automatisch über die Knappschaft versichert sei. Es gibt aber keine Unterlagen oder Bestätigung dazu. Ist er nun im März weiter über die IKK versichert?

Anja Sanders
AS
Anja Sanders

Hallo zusammen.
Bis zum Jahresende 2021 bekam ich
433 50 pro Monat und einmal im Jahr 518,00 Euro. Mein Arbeitgeber meint, dass ich damit ganzjährig sv Versicherungspflichtig bin. Im Jahre 2022 hat sich an den Zahlungen nichts geändert, außer dass ich plötzlich ein fiktives Entgelt in Höhe von 433,50 erhalte und das Istentgeld nur noch 355,50 Euro beträgt. War ich überhaupt in den beiden Jahren pflichtversichert?

Ich danke für die Antwort

Jens Schmieja
JS
Jens Schmieja

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbstständiger Minijobber und verdiene im Monatsschnitt nicht über 538 €.
Dadurch bin ich über meine Frau familienversichert in der Krankenversicherung.
Wenn ich nun die Inflationsprämie bekommen würde, bin ich dann nicht mehr familienversichert.
Im Voraus besten Dank.
Ihnen ein angenehmes Wochenende Ihr
Jens Schmieja

Hans Tanne
HT
Hans Tanne

Guten Tag,
wie verhält es sich in folgendem Fall?
Ich bin Student, über 30 Jahre, und beziehe elternunabhängiges Bafög (1000€). Somit bin ich als Selbstzahler bei meiner Krankenkasse eingestuft und liege unter der aktuellen Einkommensgrenze von 1178€. Allerdings habe ich nebenbei einen Minijob, wodurch ich über dieser Grenze lande (ca. 1400€).

Bei vielen Recherchen heißt es, dass die Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht als Einkommen für die Krankenversicherung zählt und somit nicht angegeben werden muss.
Heute meinte meine Krankenkasse allerdings, dass das nur für die KV aber nicht für die Pflegeversicherung zählt. Diese wird wohl seperat berechnet.
Somit müsste ich auf die Differenz von 1400€ und 1178€ extra Pflegeversicherung mit einem mntl. Beitragssatz von 4% zahlen.

Ich habe dazu nirgendwo Angaben gefunden. Ist das korrekt?
Danke vorab für die Antwort.

René Hissler
RH
René Hissler

Wo finde ich eine Aussage, dass die Familienversicherung endet, wenn das monatliche Einkommen über 505 € liegt – und nicht wie vermutet bei 538 € , der neuen Minijobgrenze??

Jacqueline Dörner
JD
Jacqueline Dörner

Ich habe eine potenzielle Puzfrau gefunden. Sie ist bei Ihrem Mann Familien Krankenversichert. Im Antrag des Minijobs stehen nur die zwei Auswahlmöglichkeiten ..“übt eine weitere Beschäftigung mit eine…“ und „ist nicht gesetzlich Krankenversicherung “ was ist in meinem Fall anzugeben? Danke

Christian Lindner
CL
Christian Lindner

Ich hab da ein Frage. Ich 50, bin aktuell Selbstständig. Bin privat versichert. Da aktuell aber meine Einnahmen immer weniger werden, überlege ich , eine Anstellung / Midijob anzunehmen. Muss ich dann zwei Krankenkassen bezahlen oder kann ich die private Kasse dann kündigen.

Barbara, Roth
BR
Barbara, Roth

Ich möchte jemanden einstellen (Studierende), der/die in Portugal über die Eltern in der Krankenversicherung (European Health Insurance) versichert ist, die Krankenversicherung ist bei uns anerkannt (wurde von der AOK bei der Immatrikulation bestätigt). Verliert er/sie diesen Status, wenn Sie bei uns einen Minijob ausführt?

Georg Blümel
GB
Georg Blümel

Ein Schüler, 14 Jahre, will bei uns im Wald ein kleinen Ferienjob machen dass auch als Schülerpraktikum einreichen kann.
Welche Auflagen und Anmeldungen muss ich als Arbeitgeber beachten?.

Pinar
PI
Pinar

ich bin minijober bin über mein mann versichert ,und hatte eine Schnittwunde tiefe müsste genäht werden am beinwar im Krankenhaus dann 2tage von Krankenhaus krankgeschrieben worden und dann wäre ich beim Haus Ärzt 8tage krankgeschrieben. Was steht mir eigentlich zu kriege ich Schmerzensgeld wie Muss ich jetzt handeln

May
MA
May

Hallo,
ich bin verheiratet und Rentner,
meine Frage ist, ob ich meine Tochter die einen Minijob ausübt( nach ihrem Trennungsjahr ) mit in meine Familienversicherung mit aufnehmen kann?

Regina Kiethe
RK
Regina Kiethe

Ich bin 56 Jahre alt. Ich bin als Beamtenwitwe über das Witwengeld zu 70% privat Krankenversichert. 30 % muss ich selbst tragen. Wenn ich nun einen Job über 532€ annehme muss der Arbeitgeber die Hälfte meines Eigenanteils also 15% beziehungsweise 111€ zahlen ? Ich kann ja nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse.

Nao. Y
NY
Nao. Y

Wenn ich in SV.net eine Arbeitnehmerin anmelde, der bei Ihrem Ehemann familienversichert ist, wähle ich dann für das Feld Krankenversicherungstarif 0: Kein Beitrag?

Wolfgang Roderich
WR
Wolfgang Roderich

Wie verhält es sich, wenn ein als gesetzlich krankenversicherte Minijobber im Privathaushalt zwischenzeitlich nicht mehr krankenversichert ist?

Martina Grob
MG
Martina Grob

Ich zahle für meine Minijobblerin 5 Prozent Krankenversicherung. Allerdings ist sie über ihren Hauptjob bereits gesetzlich krankenversichert.
Muss ich weiter bezahlen, oder kann ich sie oder sie sich befreien lassen?

Thomas Niebisch
TN
Thomas Niebisch

Mein Sohn möchte promovieren und hat einen Minijob. Als Doktorand ist er kein Student mehr und damit nicht familienversichert. Es muss sich eigenständig krankenversichern. Ist es tatsächlich so, dass er von seinen ca. 500€ Minijob ca. 180€ für eine gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss oder gibt es andere Möglichkeiten?

Birgit Buchholz
BB
Birgit Buchholz

Ist für Rentnerinnen aus Polen, die in Polen gesetzlich krankenversichert sind, beim Haushaltsscheckverfahren ein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zu zahlen?

Ingeborg Hinsemann
IH
Ingeborg Hinsemann

Ich möchte jemanden über den Haushaltscheck einstellen und ihn krankenversichern – geht das

Nadine Bäde
NB
Nadine Bäde

Ich möchte gern freiberuflich als Coach arbeiten und nebenher, für den Anfang einen Minijob annehmen, um etwas Einnahmen zu haben. Ich bin gesetzloch familienversichert. Wie hoch kann meine freiberufliche Einnahme monatlich sein, neben dem Minijob, um weiterhin familienversichert zu bleiben?

Gabriele Fukatsch
GF
Gabriele Fukatsch

Ich werde als Rentner im TZ Nebenjob 25 % mit Dteuerklasse 6 besteuert,stimmt das?
Was kann ich tun , um dies zu vermeiden?

Sieglinde Sieghart
SS
Sieglinde Sieghart

Ich bin Vollrentnerin und erhalte eine Witwenrente, darf ich noch einen Minijob annehmen, ohne, daß meine Rente gekürzt wird?

Meyer
ME
Meyer

Die Erhöhung des Mindestlohnes um 0,41 € auf 12,41 €/ Stunde ist eine weitere Last für die arbeitende Bevölkerung. Kein Wunder, warum kaum noch jemand arbeiten geht.

Norman P.
NP
Norman P.

Wie sieht die Krankenversicherung bei ausländischen Minijobbern aus, die nur kurzfristig in Deutschland sind.

Konkret geht es um die Urlaubsvertretung einer polnischen Haushaltshilfe, die nur für sechs bis acht Wochen hier sein wird. Und wird der Reisekostenersatz als Teil des Gehalts bewertet=

A. John
AJ
A. John

Hallo,
ich bin 25, freiberuflich im Kunsthandwerk und freiwillig gesetzlich versichert, im Augenblick mit dem Mindestsatz, weil mein Verdienst sehr gering ist.
Ich werde jetzt noch ein Mini-Job antreten. So wie ich das aus Ihren Seiten hier verstehe, bleibt mein Krankenversicherungsbeitrag gleich.
Wie sieht es aus wenn ich mehr als einen Mini-Job ausübe? z.B. insgesamt 3 Mini-Jobs?
Wie sieht es mit den Krankenversicherungsbeiträgen aus?
Wie sieht es mit der Einkommenssteuer aus?
Wie verhält sich die Renten und Pflegeversicherung?
Gibt es bei der Anzahl der Mini-Jobs nach oben eine Grenze?

Danke für Ihre Mühe
A. John

Viola Schubert
VS
Viola Schubert

Ich bin berufsunfähig berentet und habe einen kleinen Minijob begonnen, da die Rente sehr niedrig ist. Nun bin ich auf der Arbeit gestürzt und die Krankenkasse zahlt nicht wegen der Berentung, die BG muss wohl zahlen, aber zahlt das Verletztengeld nicht aus. Wer ist für Auszahlung zuständig, die Krankenkasse oder die BG?

Alexander Graf
AG
Alexander Graf

Fällt die Versicherungspauschale auch an, wenn der Minijobber bereits mit dem Höchstsatz freiwillig gesetzlich versichert und Rentner ist?

Justine Schmierer
JS
Justine Schmierer

Darf ich – auch bzgl. der Familienversicherung – diese 520,00 € im Monat auch einmal (oder sogar öfter) überschreiten, wenn ich z. B. wg. Krankheit/Ausfall von Arbeitskollegen einmal etwas mehr gearbeitet und verdient habe? Ich habe in vielen Monaten des Jahres auch weniger als 520,00 € – also kann man diese 520,00 € quasi durchschnittlich verdienen (also mehrere Monate z. B. nur 350,00 € und dafür einen Monat aber auch mal 700,00 €) wenn aufs Jahr gerechnet der Höchstbetrag nicht überschritten wird? Und falls ja, wie hoch darf die höchste monatliche Zahlung sein (z. B. auch mal 1.000,00 € wenn vorher mal ein Monat lang gar nicht gearbeitet wurde?). Danke!

Karl
KA
Karl

Der erste Satz des Artikels alleine betrachtet stimmt nicht und ich finde die Darstellung – vor allem von der Minijobzentrale selbst- äußerst schwierig, da er eine falsche Sicherheit schafft. Minijobber:innen sind NICHT über ihren Minijob in der Krankenverischerung abgesichert ist die richtige Darstellung.

„Minijobberinnen und Minijobber sind in der Krankenversicherung abgesichert.“

Sanel Bilalic
SB
Sanel Bilalic

Hat man anspruch auf Bürgergeld wenn man 520 als Minijob verdient.

Philipp Pohlmann
PP
Philipp Pohlmann

Ich habe mein Studium beendet und bin nun auf Jobsuche und arbeite in der Zwischenzeit mit einem Minjob ohne weitere Hauptbschäftigung. Ich stelle fest, dass das Krankenversicherungstechnisch die schlechteste Option ist.

Abschnitt 5 trifft meine Situation:

5. Minijob und selbst freiwillig gesetzlich krankenversichertMinijobberinnen und Minijobber können auch selbst freiwillig gesetzlich krankenversichert sein, weil keiner der vorherigen beschriebenen Fälle auf sie zutrifft. Ihr Vorteil ist, dass der Verdienst aus dem Minijob keine Rolle spielt und den freiwilligen Krankenversicherungsbeitrag nicht erhöht.

Der letzte Satz ist eine korrekte Aussage, aber der Entscheidende Nachteil fehlt hier:
Der Verdienst spielt tatsächlich keine Rolle. Da keine Hauptbeschäftigung vorliegt, wird stattdessen -per Gesetz vorgegeben- eine ‚Mindestbemessungsgrenze‘ als eine Art Ersatzmaß für den Lohn der Hauptbeschäftigung herangezogen. Diese beträgt 1131,67 €, der entsprechende Beitrag liegt bei 217,28 €.
Diese Information habe ich bei meiner Recherche nirgendswo erfahren, sondern erst in meinem Beitragsbescheid. Ich würde mich freuen, wenn diese Info (oder vermutlich in verbesserter Form) in obigen Artikel aufgenommen würde.

Für einen Minjobber in einer Übergansgzeit wie in meinem Fall ist das ein dickes Brett zu bohren. Interessanterweise ändert sich die Situation drastisch, wenn man mehr als 520 € verdient, beispielsweise mit einem zweiten 520€-job. In meinem Fall sind dann die Krankenkassenbeiträge deutlich niedriger, mit Lohnsteuer und Sozialbeiträgen komme ich etwa auf die gleichen Beiträge (207€).
Das ewige Dogma, dass knapp über 520€ zu verdienen,sich nicht lohnt, scheint hier nicht zu gelten.

Ich wünsche dem Leser viel Erfolg bei der Recherche und Alles Gute für die anstehenden finanziellen Entscheidungen!

Julia Horstmann
JH
Julia Horstmann

Wie funktioniert das bei einem Midijob mit der privaten Krankenversicherung?
Erhlt man bei einem Midijob weiterhin Kindergeld?

Rudolf Fette
RF
Rudolf Fette

Und wie ist das bei Rentnern, die noch aus der Berufszeit privat verichert sind und nun einen Minijob anfangen?