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Mit einem Minijob im Privathaushalt für die Rente vorsorgen – So geht’s!

Mit einem Minijob im Haushalt selbst in die Rente einzahlen? Lohnt sich das für Minijobberinnen und Minijobber? Erfahren Sie, welche guten Gründe dafür sprechen und wie sich die Beiträge zusammensetzen!

zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2024

Sobald Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden, sind diese rentenversicherungspflichtig – nicht nur mit einem gewerblichen Minijob, sondern auch mit einem Minijob im Privathaushalt.

Die Beiträge teilen sich Minijobber mit ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber. Im Privathaushalt liegt der Anteil der Minijobberin oder des Minijobbers bei 13,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro, sind das 73,17 Euro. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zahlt weitere 5 Prozent. Ausgehend von einem Verdienst von 538 Euro also 26,90 Euro. So fließen pro Monat 100,07 Euro in die Rentenkasse. Durch den Eigenanteil der Minijobberin oder des Minijobbers wird der Verdienst aus dem Minijob in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt. Die monatliche Rente steigt dadurch mit jedem Jahr im Minijob um 5,35 Euro. Das hört sich zwar im ersten Moment vielleicht nicht viel an, ist aber der gleiche Anteil den auch Vollzeitbeschäftigte bekommen.

Den Beitragsanteil des Minijobbers oder der Minijobberin behält der Arbeitgeber vom Verdienst ein und zahlt ihn zusammen mit den restlichen Arbeitgeber-Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Minijobberinnen und Minijobber können sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, dann zahlt nur der Arbeitgeber seinen Beitrag. In diesem Fall würde ein Jahr im Minijob mit einem Verdienst von 538 Euro die monatliche Rente um rund 1,44 Euro erhöhen. Allerdings entgehen der Minijobberin oder dem Minijobber dann entscheidende Vorteile.

Darum lohnt sich der Rentenbeitrag für Minijobber

Wie nervig, vom hart erarbeiteten Verdienst etwas abgeben zu müssen, oder? Dafür spricht aber, dass Minijobberinnen und Minijobber durch ihren Rentenbeitrag von allen Leistungen der Rentenversicherung profitieren können. Es gibt also gute Gründe!

Die Wartezeit bis zur Rente ansparen

Für die spätere Rente ist nicht nur entscheidend, wieviel eingezahlt wurde, sondern zum Beispiel auch, wie lange. Die sogenannte Mindestwartezeit beträgt 60 Monate. Wenn Minijobberinnen und Minijobber so lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, erwerben Sie einen Anspruch auf Rente – für eine vorgezogene Rente wegen Erwerbsminderung oder auch die reguläre Altersrente ab 67 Jahren.

Mit einem angemeldeten und rentenversicherungspflichtigen Minijob wird für jeden Monat, in dem Minijobberinnen und Minijobber arbeiten, ein Monat Wartezeit gutgeschrieben. Wenn sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zählen hingegen höchstens ein Sechstel der Arbeitsmonate für die Wartezeit.

Zur gesetzlichen Rente auch die Riesterrente sichern

Wussten Sie, dass auch Minijobberinnen und Minijobber für Ihre Altersvorsorge extra Geld vom Staat bekommen können? Wenn Minijobberinnen und Minijobber einen Vertrag zur Riesterrente abschließen, zahlen sie einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr ein. Vom Staat bekommen sie eine jährliche Grundzulage und Kinderzulagen. So können Minijobberinnen und Minijobber zusätzlich Geld für später ansparen – aber nur mit einem rentenversicherungspflichtigen Minijob.

Im Ernstfall durch Rentenanspruch abgesichert

Gesundheitlich so eingeschränkt zu sein, dass man bei der Arbeit nicht mehr voll einsatzfähig ist – das mag sich niemand ausmalen. Falls es doch passiert, sind Minijobberinnen und Minijobber zumindest abgesichert. Denn wer in die Rentenkasse einzahlt, erwirbt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dafür ist wichtig, dass die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt wird und in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Einen Anspruch auf Reha-Leistungen bringt die Rentenversicherung auch mit sich – dazu genügt es, wenn Minijobberinnen und Minijobber in den vergangenen zwei Jahren mindestens sechs Monate lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente für Minijobberinnen und Minijobber finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

Fazit: Rentenbeiträge zahlen als Minijobber? Das kann sich lohnen!

Wir finden: Die Rentenversicherung kann Minijobberinnen und Minijobbern im Privathaushalt Vorteile bringen, die sie sich nicht entgehen lassen sollten. Wenn Sie als Minijobberin oder Minijobber wissen, dass Sie noch nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind, sprechen Sie am besten Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber darauf an.

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe geht zudem schnell und einfach online oder telefonisch und bringt viele Vorteile.

Auf der Suche nach einem Minijob? Auf unserer Haushaltsjob-Börse finden Minijobberinnen und Minijobber Stellenangebote und können von potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern kontaktiert werden!

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob können Sie vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt Ihnen Marc im Video!

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6 Kommentare

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C.H.
CH
C.H.

Seit zig Jahren nur 1 Minijob 190 EUR/Monat (brutto) auch schon als noch 450 EUR galt, zahle RV Pflichtbeitrag. Um wieviel erhöht sich die monatliche Rente nun später? Ca. 1,75 EUR, 1,90 EUR, 4,50 EUR oder 5,60 EUR? Und wenn ich einen zweiten Minijob machen würde, insgesamt zusammen 500 EUR/Monat, um wieviel erhöht sich die monatliche Auszahlung der Rente später? Danke Carola

Hannelore Ruetz-Ku...
HK
Hannelore Ruetz-Ku...

Suche einen Artikel, der diese Frage vertändlich beantwortet:
Haushaltshilfe ist seit Jahren als Minijob im Haushalt angemeldet neben rentenvers.pflichtiger Tätigkeit.
Seit 2023 Bezug einer normalen Altersrente.
Ist nun weiterhin ein Soz.vers.anteil bei Minijob fällig?

B.K.
BK
B.K.

Gilt die Mindestbeitrag-Bemessungsgrundlage von 175 € auch für Minijobber im Privathaushalt?
Der Haushaltsscheckrechner gibt die vom AN zu zahlenden Beträge passend zum eingegebene Monatslohn aus (also z.b. 16,32€ RV-Beitrag bei 120€ Lohn), auf anderen Seiten im Web wird aber auch für Privathaushalte auf die Mindestbeitrag-Bemessungsgrundlage hingewiesen.