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Flexirente – mit einem Minijob die Rente steigern

Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Die Renten sind im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung gestiegen. Üben Altersvollrentnerinnen oder Altersvollrentner parallel einen Minijob aus, können sie dadurch ihre Rente in den nächsten Jahren sogar noch steigern. Welche Möglichkeiten ein Minijob im Rahmen der Flexirente bietet, erläutern wir in unserem Beitrag.

Als Altersvollrentner die Rente mit einem Minijob steigern

Was versteht man unter der Flexirente? Mit der Flexirente wurde die Möglichkeit geschaffen, den Übergang von einer Beschäftigung in den Ruhestand flexibel zu gestalten. Altersvollrentnerinnen und Altersvollrentner können auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze auf die Rentenversicherungsfreiheit im Minijob verzichten. Als Minijobberinnen und Minijobber zahlen sie dann weiter eigene Beiträge zur Rentenversicherung. So werden sowohl der Eigenanteil als auch der Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers rentensteigernd berücksichtigt. Die Altersvollrente erhöht sich dadurch bei der nächsten Rentenanpassung um die neu erworbenen Entgeltpunkte aus dem Minijob. Hinzu kommt die jährliche Rentenanpassung zum 1. Juli des Folgejahres.

Zusammengefasst bedeutet das: Zahlen Rentnerinnen oder Rentner in einem Minijob eigene Beiträge zur Rentenversicherung, erwerben sie auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weitere Entgeltpunkte aus der Beschäftigung.

Das gilt für Altersvollrentner VOR Erreichen der Regelaltersgrenze

Nehmen Altersvollrentnerinnen oder Altersvollrentner einen Minijob auf, bevor die Regelaltersgrenze erreicht ist, sind sie rentenversicherungspflichtig. Die Rentenversicherungspflicht besteht bis zum Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Unabhängig von der Rentenversicherungspflicht der Minijobberin oder des Minijobbers, zahlen Arbeitgeber immer den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 Prozent (5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten).

Auch wenn nur der Pauschalbeitrag durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin gezahlt wird, wirkt sich der Hinzuverdienst aus dieser Beschäftigung rentensteigernd aus. Das gilt für Minijobberinnen und Minijobber bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Das gilt für Altersvollrentner NACH Erreichen der Regelaltersgrenze

Nehmen Altersvollrentnerinnen und Altersvollrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Minijob auf, sind sie rentenversicherungsfrei. Dies gilt jedoch erst mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Um gleiche Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, sind auch für diese Minijobberinnen und Minijobber nach Erreichen der Regelaltersgrenze Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung zu entrichten. In diesem Fall wirkt sich der Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers allein nicht rentensteigernd aus.

Üben Altersvollrentnerinnen und Altersvollrentner auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einen Minijob aus, können sie auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten. Sie zahlen dann in dieser Beschäftigung zusätzlich zum Arbeitgeberbeitrag einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Hierdurch erhöht sich die Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung.

Mit Einführung der Flexirente ist der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit möglich

Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist durch die Minijobberin oder den Minijobber schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären. Der Verzicht kann nur für die Zukunft erklärt werden und ist für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung bindend. Die Rentenversicherungspflicht beginnt frühestens einen Tag nachdem die Verzichtserklärung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eingegangen ist.

Den Eigenanteil des Minijobbers bzw. der Minijobberin zur Rentenversicherung leiten gewerbliche Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber dann jeden Monat zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Möglichkeit der Zahlung eigener Beiträge zur Rentenversicherung besteht aber nur, wenn der Minijobber oder die Minijobberin vor Erreichen der Regelaltersgrenze in dem Minijob nicht von der Option Gebrauch gemacht hat, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Diese Befreiung hat für die Dauer des Minijobs dann weiterhin Gültigkeit.

Individuelle Beratung durch den Rentenversicherungsträger

Denken Minijobberinnen oder Minijobber über die Zahlung eigener Beiträge zur Rentenversicherung oder auch über die Befreiung von der Versicherungspflicht nach, empfehlen wir eine vorherige Beratung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

Das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 10004800.

Hinzuverdienst für Rentner

Die Grenzen für den Hinzuverdienst zur Rente wurden zum 1. Januar 2023 neu geregelt. Was hier zu beachten ist, erklären wir in unserem Magazinartikel: „Minijob neben der Rente: Mehr Hinzuverdienst anrechnungsfrei möglich“

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38 Kommentare

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Bernd Schumacher
BS
Bernd Schumacher

Kann ich mit einem angemeldeten Minijob (538€) bzw. den daraus fälligen Versicherungsbeiträgen die Grundrentenzeiten erhöhen oder geht das nur mit Pflichtversicherungsbeiträgen aus Midijobs?

Horst Schedling
HS
Horst Schedling

Sehr geehrte Damen und Herren der Minijob Zentrale,
auf diesem wege möchte Ich mich bei Ihnen um einen Job Bewerben.
Bin XX jahre und ausgebildeter Maschinenschlosser (XX jahre Berufserfahrung),XXX.

Über ein persönliches Vorstellungs gespräch würde Ich mich freuen.

Gerd Köhler
GK
Gerd Köhler

Ich war 2021 als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert und hatte noch einen Minijob.
Jetzt habe ich den Beitragsbescheid von der AOK erhalten und soll plötzlich für den Minijob Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen.
Ist das Rechtens?

Anke C.
AC
Anke C.

Ich beziehe zur Zeit die volle Erwerbsminderungsrente. Macht sich ein Minijob und wenn ich den Beitrag zur Rentenversicherung zahle später bei meiner Altersrente bemerkbar. Ich bin zur Zeit 53 Jahre alt und seit 2018 verrentet. Den Minijob übe ich ebenfalls seit 2018 aus.

Jörg Schmitz
JS
Jörg Schmitz

Wie sieht es bei einer Pflege aus?
Wenn der / die Partner (in) gepflegt wird und man Pflegegeld erhält, dass die Krankenkasse zahlt.

Thomas Uttlinger
TU
Thomas Uttlinger

Die Regierungen haben von 1957 – 2022 ca. eine Billion aus der Rentenkasse geklaut.
Das Geld muss zurück gezahlt werden dann haben die Renteneinzahler kein Problem mehr.

Wintermann Brigitt...
WB
Wintermann Brigitt...

Ich bin Rentner beziehe ein Minijob von 520€ jetzt habe ich nur 433€ raus bekommen

Heinz Höfner
HH
Heinz Höfner

Hallo. Ich bekomme eine Witwenrente von meiner Frau. Kann ich dann noch hinzuverdienen, oder wird dann die Witwenrente gekürzt?

Daniela Helfert
DH
Daniela Helfert

Wie hoch ist denn der freiwillige Beitrag zur Rentenversicherung?

Christine
CH
Christine

Ich bin Witwe uns darf nichtmal als noch Arbeitnehmer keinen Minijobs ausüben, sonst bekomme ich die Witwenrente gekürzt. Das gilt auch wenn ich in Rente bin

Gabriele Merten
GM
Gabriele Merten

Ich bin Rentnerin und arbeite voll weiter. Der Schock kam jetzt nach einem Jahr, ich darf sehr viel Steuern nachzahlen

Karin marotte
KM
Karin marotte

Hallo team!
Bei erwerbsminderungsrente ist dann ein hinzuverdienst mőglich ohne abzűge?
Im voraus vielen dank

Andrea Rieser
AR
Andrea Rieser

Hallo,

Ich habe einen sozial-und renrtenversicherungspflichtigen Midijob sowie einen Minijob. Mein Arbeitgeber vom Minijob zahlt den vorgeschriebenen Mindest beitrag zur Rentenversicherung. Soweit ich den Beitrag richtig verstehe erwerbe ich dann auch Rentenpunkte, stimmt das? Ich kann leider erst in 5 Jahren in Rente gehen ( Jahrgang 1962 )

martha walter
MW
martha walter

wo finde ich die Antworten?

Hans Werner Herr S...
HS
Hans Werner Herr S...

Bin seit 2020 im Minijob tätig,hatte in meiner Arbeitsstelle nachgefragt ob ich meine Rentenpunkte aufbaesern kann.Leider soll ich am Anfang meiner Einstellung das in den Vertrag apgelehnt haben,was mir nicht bewusst war.Und nun bedauer ich das Sehr.Hinter her kan man das nicht ändern so behauptet das meine Firma. Ich bin darüber sehr enttäuscht,das ich nicht mehr die Möglichkeit habe meine Rentenpunkte aufbaesern kann.

Reinhard Perkuhn
RP
Reinhard Perkuhn

Altersvolrentner ist was?
ich habe Altersteilzeit in Anspruch genommen kann kann ich dann auch per minijob meine Rente erhöhen?

Stefan Horner
SH
Stefan Horner

Anstelle eines Minijobs habe ich einen Vertrag über ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis (darf an 70 Tagen im Jahr steuerfrei arbeiten). Sind meine Einkünfte daraus -wie vor der Rente auch- steuerfrei?

Ingo Schröder
IS
Ingo Schröder

Flexirente- mit einem Minijob die Rente steigern- in dieser Rubrik erfährt der interessierte Leser, dass es Altersvollrentner auch schon VOR Erreichen der Regelsaltersrentenzeit gibt; verblüffend, wie ich finde, der bislang nicht einmal den Begriff des Altersvollrentners kannte. Ein toller Begriff für ein nutzloses Konstrukt unter solchen Bedingungen, die von der Anmeldung eines Minijobs abhalten, nicht wahr? Ich weiß aber jetzt immerhin, dass ich mich fortan als Freiberufler betätige und nicht als Mini-Jobber oder heißt es Jobba oder Djabba aus Krieg der Sterne?

Klaus-Peter Geese
KG
Klaus-Peter Geese

Seit 1990 arbeitet meine Exfrau durchgehend bis heute beim gleichen Arbeitgeber als Minjoberin.1995 wurde im Rahmen unserer Scheidung der Versorgungsausgleich für den Zeitraum 1969-1995 durchgeführt. In der Ehe wurden 1969 und 1971 2 Kinder geboren. Vor der Ehe hatte meine Exfrau eine Ausbildung zur Krankenschwester. 3 Jahre Pflegevorschule und 3 Krankenschwester 1964-1969. Welchen Einfluss hat diese Biografie auf die Berechnung der 33 Jahre als Voraussetzungen einer Grundrente.Ab 1/2014 erhält Sie Altersrente. Gern warte ich auf Ihr Feedback.