5 min Lesezeit
3 Kommentare

Minijobs für Studenten und Studentinnen: Was musst du beachten?

Um als Student oder Studentin den Lebensunterhalt bestreiten oder sich ein wenig Luxus leisten zu können, muss oft ein Studentenjob her. Die gute Nachricht: Es gibt unzählige Jobs, die du neben dem Studium ausüben kannst, zum Beispiel einen gewerblichen Minijob in der Gastronomie oder einen Minijob in einem privaten Haushalt. Wie du den Job mit dem Studium vereinbaren und von einem Minijob profitieren kannst, erfährst du hier. Wir sagen dir auch, was in Bezug auf BAföG und Kindergeld wichtig ist, wie es sich mit mehreren Minijobs verhält, was der Unterschied zum Werkstudenten-Job ist und wo du Studentenjobs findest.

Wie lassen sich Nebenjob und Studium miteinander vereinbaren?

Die folgenden Tipps helfen dir, Nebenjob und Studium unter einen Hut zu kriegen:

  • Überlege, wie viele Wochenstunden du arbeiten kannst, ohne dass das Studium darunter leidet.
  • Der Job wird für dich Zusatzaufwand sein, daher entscheide dich am besten zu etwas, das du gerne machst.
  • Wähle einen Job mit einer kurzen Anfahrtszeit – so sparst du täglich Zeit.
  • Flexibilität im Studium ist Gold wert. Wenn die Klausuren anstehen oder du dich mit deiner Lerngruppe treffen willst, bist du froh, wenn du mit deinem Arbeitgeber individuelle Arbeitszeiten ausmachen kannst.

Was für Arten von Minijobs gibt es? 

Minijobs können entweder im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt werden:

  • Gewerblicher Minijob: Dazu gehört zum Beispiel kellnern, wenn du im Café arbeitest oder im Supermarkt an der Kasse
  • Minijob im Privathaushalt: Du übernimmst Aufgaben wie das Reinigen der Wohnung, Kinderbetreuung, Tiersitting oder Gartenarbeiten

Bei Minijobs ist es wichtig, dass du entweder nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst (Minijob mit Verdienstgrenze) oder innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage arbeitest (kurzfristiger Minijob).

Die Top 5 Vorteile eines Minijobs mit Verdienstgrenze im Studium

Du bekommst ein sicheres und konstantes Gehalt

Was ist wichtig für Studenten und Studentinnen? Ein regelmäßiges Einkommen, auf das du dich verlassen kannst. Dein Arbeitgeber braucht deine Hilfe regelmäßig und ihr schließt einen Arbeitsvertrag, der regelt, wie viele Stunden du wöchentlich arbeitest. Bis zu einem durchschnittlichem Verdienst von 520 Euro pro Monat übernimmt dein Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung. Du erwirbst sogar die vollen Ansprüche der Rentenversicherung, wenn du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt.

Dein Arbeitgeber zahlt in die Unfallversicherung ein

Dein Arbeitgeber übernimmt die Beiträge zur Unfallversicherung, durch die du bei Arbeits- und Wegeunfällen abgesichert bist. Das gilt für Minijobs im gewerblichen Bereich ebenso wie im Privathaushalt.

Ein Verdienstausfall wegen Krankheit wird dir ersetzt

Wenn du als Minijobber arbeitsunfähig erkrankst, hast du Anspruch darauf, dass dein Arbeitnehmer dir bis zu 6 Wochen deinen Verdienst weiterzahlt. Das gilt bei Minijobs also auch, wenn du dich mit dem Corona-Virus ansteckst und ein Attest hast – und auch, wenn das Gesundheitsamt angeordnet hat, dass du in Quarantäne musst, ohne selbst erkrankt zu sein.

Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub

Bezahlter Urlaub steht dir als Minijobber auch zu! Deine Urlaubstage hängen von der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche ab. Du kannst deine Urlaubstage hier berechnen. Einem Trip in den Semesterferien steht dann nichts mehr im Weg.

Wertschätzung und Legalität 

Minijobber leisten einen wertvollen Beitrag. Wenn du als Minijobber im Haushalt beispielsweise Senioren bei Erledigungen hilfst oder ihren Haushalt auf Vordermann bringst, unterstützt du sie dabei, ihren Alltag zu gestalten. Du bist nah am Leben deiner Auftraggeber, genießt ihr Vertrauen und ihre Wertschätzung. Damit verdienst du Fairness – und eine legale Anstellung als angemeldeter Minijobber.

Du bist auf der Suche nach einem Minijob im Privathaushalt? Auf unserer Haushaltsjob-Börse kannst du deinen Minijob finden.

Was du über einen Minijob im Studium wissen solltest

Bekomme ich trotz Minijob BAföG?

Wenn du BAföG-Leistungen erhältst, darfst du mit einem Minijob dazu verdienen. Bis zu 520 Euro kann dein Verdienst monatlich betragen, jährlich 6.240 Euro, ohne dass dir dein BAföG gekürzt wird. Erst, wenn du diese Verdienstgrenze überschreitest, wird dein BAföG gekürzt oder gestrichen.

Kann ich zwei Minijobs ausüben?

Ja, du kannst auch mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Einzige Bedingung: Die Summe deiner Verdienste aus all deinen Jobs darf 520 Euro monatlich nicht übersteigen. So kannst du zum Beispiel gut in der Woche Kinder im Privathaushalt betreuen und am Wochenende beim Discounter jobben. Wenn du mehr als 520 Euro verdienst, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit dann keine Minijobs mehr.

Bekommen meine Eltern trotz Minijob Kindergeld?

Ja, solange du mit dem Verdienst aus deinem Minijob nicht über 520 Euro liegst, haben deine Eltern trotzdem vollen Anspruch auf das Kindergeld!

Was ist der Unterschied zwischen einem Job als Werkstudent & einem Minijob mit Verdienstgrenze ?

Während du als Minijobber nur die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht überschreiten darfst, ist die Höhe deines Verdienstes als Werkstudent egal, solange du in der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden wöchentlich arbeitest. In den Semesterferien darfst du als Werkstudent dann auch mehr arbeiten. Ein Werkstudent ist nur rentenversicherungspflichtig, den Beitrag zahlen Arbeitgeber und Werkstudent jeweils zur Hälfte.

Vorsicht bei der Kombination aus BAföG und Job als Werkstudent: Du darfst monatlich im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro verdienen oder jährlich bis zu 6.240 Euro, ohne dass dir das BAföG gekürzt wird.

Welche Arten von Jobs gibt es für Studenten und Studentinnen und wo findet man sie? 

Du hast reichlich Auswahl als Minijobber oder Werkstudent: Babysitter, Jobs als Haushaltshilfe, als Barista im Café, als Teilzeitkraft in Unternehmen. Wer einen Hauch von Glamour möchte, kommt mit Minijobs vielleicht sogar auf die große Leinwand.

Über unsere Haushaltsjob-Börse findest du Stellenangebote in privaten Haushalten. Du kannst auch eine Anzeige erstellen, um genau anzugeben, welche Art von Job dich interessiert.

Oft lohnt sich auch der Blick aufs gute alte Schwarze Brett in der Uni oder im Supermarkt. Manchmal hilft auch Vitamin B: Frag einfach mal rum im Freundes- und Bekanntenkreis. Da bekommst du noch Inspiration durch die Jobs der anderen und siehst, was für Optionen du hast.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

3 Kommentare

Neueste zuerst
Älteste zuerst Am beliebtesten
guest
Inline Feedbacks
View all comments
P. Yankova
PY
P. Yankova

Guten Tag!
Meine Tochter studiert jetzt in Deutschland. Sie ist in einem EU-Land versichert und verfügt über eine europäische Krankenversicherungskarte. Ist sie in Deutschland krankenversicherungspflichtig, da sie einen Job mit 15 Stunden pro Monat aufnehmen wird? Ich wende mich an Sie, weil ich im Internet auf widersprüchliche Informationen gestoßen bin, und ich möchte sichergehen und wissen, wie wir in diesem Fall vorgehen sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Yankova

Kira R.
KR
Kira R.

Schade, dass man hier nicht auf die Krankenversicherung näher eingeht…..wenn man als Student familienversichert ist, darf man die Minijobgrenze ebenfalls nicht überschreiten. Anderenfalls muss man sich selber versichern…….so bei uns geschehen