Minijob: So sind Beschäftigte in der Krankenversicherung abgesichert
Die Absicherung bei einer Krankheit ist auch im Minijob sehr wichtig. Einen eigenen Beitrag müssen die Beschäftigten zur Krankenversicherung nicht zahlen. Nur die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen im Regelfall für ihre Minijobber einen Pauschalbeitrag. Warum Minijobberinnen und Minijobber dennoch krankenversichert sind, erklären wir in diesem Artikel.
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- Sechs Wege zur Absicherung in der Krankenversicherung
- Möglichkeit 1: Minijob neben Hauptjob oder Rentenbezug
- Möglichkeit 2: Familienversicherung – beitragsfrei über Eltern oder Partner
- Möglichkeit 3: Krankenversicherung für Studierende im Minijob
- Möglichkeit 4: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Möglichkeit 5: Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Minijobber
- Möglichkeit 6: Private Krankenversicherung – auch im Minijob
- Was gilt für die Arbeitgeberbeiträge im Minijob?
- Fazit: Krankenversicherung – auch im Minijob gut abgesichert
Sechs Wege zur Absicherung in der Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Minijobs. Sie können entweder zeitlich begrenzt sein oder mit einer Verdienstgrenze ausgeübt werden:
- Minijob mit Verdienstgrenze: Beschäftigte dürfen durchschnittlich maximal 556 Euro im Monat verdienen.
- Kurzfristige Beschäftigung: Die maximale Beschäftigungsdauer beträgt 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Beide Arten des Minijobs haben jedoch eines gemeinsam: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind versicherungsfrei in der Krankenversicherung. Minijobs allein sichern Beschäftigte damit nicht in der Krankenversicherung ab.
Um krankenversichert zu sein, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.
Möglichkeit 1: Minijob neben Hauptjob oder Rentenbezug
Minijobs werden häufig neben einem Hauptjob ausgeübt. Nicht selten sind Minijobberinnen und Minijobber bereits im Rentenalter und üben den Minijob neben der Rente aus. Über den Hauptjob oder die Rente sind sie dann auch selbst gesetzlich krankenversichert.
Beispiel:
Ein Beschäftigter arbeitet in Vollzeit und verdient 3.200 Euro brutto im Monat. Nebenbei hilft er samstags für 200 Euro im Monat in einem Minijob aus. In der Weihnachtszeit arbeitet er zusätzlich noch auf dem Weihnachtsmarkt im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs.
👉 Die Krankenversicherung besteht über den Hauptjob. Für die Minijobs fallen für den Beschäftigten keine zusätzlichen Beiträge zur Krankenversicherung an.
Mehr Informationen rund um Minijobs neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung erhalten Sie in unserem Artikel „Ein Minijob neben dem Hauptjob – Das müssen Sie beachten“.
Alles rund um Minijobs neben dem Bezug einer Rente: „Minijob und Rente 2025: So viel können Rentner mehr verdienen“
Möglichkeit 2: Familienversicherung – beitragsfrei über Eltern oder Partner
Viele Minijobberinnen und Minijobber sind beitragsfrei über die sogenannte Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert – zum Beispiel über die Eltern, die Ehepartnerin oder den Ehepartner sowie die eingetragene Lebenspartnerin oder den Lebenspartner.
Die Absicherung über die Familienversicherung ist immer dann gegeben, wenn der Minijob die einzige Einkommensquelle ist und die Beschäftigten nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind.
Wichtig:
Für die Familienversicherung gelten bestimmte Einkommensgrenzen, die durch den Verdienst im Minijob beeinflusst werden können. Nur durch einen Minijob wird die Einkommensgrenze nicht überschritten. Erhalten Minijobberinnen oder Minijobber jedoch noch zusätzliche Einnahmen – beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung – kann die Einkommensgrenze überschritten werden. Die gesetzlichen Krankenkassen informieren hierzu ausführlich.
Beispiel:
Eine Minijobberin ist 18 Jahre alt. Sie ist nicht hauptberuflich beschäftigt und lebt bei ihren Eltern, die Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Monatlich verdient die Minijobberin 556 Euro. Weitere Einkünfte bestehen nicht.
👉 Die Minijobberin wird beitragsfrei über ihre Eltern gesetzlich familienversichert bleiben.
Hinweis: In einer privaten Krankenversicherung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen nicht möglich. Hier ist für jede versicherte Person ein individueller Vertrag abzuschließen.
Möglichkeit 3: Krankenversicherung für Studierende im Minijob
Auch während eines Studiums sind Minijobs beliebt. Für Studentinnen und Studenten bestehen dann in der Regel zwei Möglichkeiten, den Krankenversicherungsschutz zu gewährleisten. Diese richten sich unter anderem nach dem Alter der Studierenden.
- Familienversicherung: Studentinnen oder Studenten können bis zu einem Alter von 25 Jahren über die Eltern beitragsfrei gesetzlich versichert bleiben. Darüber hinaus ist die Familienversicherung beispielsweise über Ehegatten altersunabhängig möglich.
- Studentische Krankenversicherung: Diese ist bis zu einem Alter von 30 Jahren möglich. Studentinnen und Studenten zahlen hier einen deutlich geringeren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Fragen dazu beantworten die gesetzlichen Krankenkassen.
Sie interessieren sich für Minijobs während des Studiums? Im Artikel „Minijob im Studium: Alle Infos für Studierende und Arbeitgeber finden Sie weitere Informationen“.
Möglichkeit 4: Krankenversicherung bei Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
Minijobs dürfen grundsätzlich auch neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld ausgeübt werden. Im Rahmen dieses Leistungsbezuges übernehmen dann die Bundesagentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter die Beiträge zur Krankenversicherung.
Was rund um Minijobs während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu beachten ist, beschreiben wir in unserem Magazin-Artikel „Minijob trotz Arbeitslosigkeit: Geht das?“.
Möglichkeit 5: Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Minijobber
Wenn keine der oben genannten Möglichkeiten zutrifft, können Beschäftigte sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Krankenversicherung zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenkasse bestand.
Hinweis:
Bei der freiwilligen Krankenversicherung werden Minijobberinnen und Minijobbern zwar keine Beiträge zur Krankenversicherung vom Verdienst abgezogen. Der Verdienst aus einem Minijob stellt aber trotzdem Einkommen dar, das für die Beitragsberechnung wichtig sein kann. Dabei kommt es darauf an, welche Art von Minijob vorliegt:
- Bei einem kurzfristigen Minijob wird der gesamte Verdienst bei der Beitragsberechnung für die freiwillige Krankenversicherung berücksichtigt.
- Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze ist der Verdienst hingegen beitragsfrei. Bei dem Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird jedoch auch dieser Verdienst berücksichtigt.
Auskünfte zur Beitragsberechnung erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Krankenkasse.
Möglichkeit 6: Private Krankenversicherung – auch im Minijob
Auch Minijobberinnen und Minijobber können privat krankenversichert sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn parallel zum Minijob ein Hauptjob mit einem entsprechend hohen Verdienst ausgeübt wird. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beschäftigte dann auch eine private Krankenversicherung abschließen. Eine private Krankenversicherung ist beispielsweise auch für Beamtinnen und Beamte möglich oder wenn die Eltern privat krankenversichert sind.
Was gilt für die Arbeitgeberbeiträge im Minijob?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen im Minijob mit Verdienstgrenze u.a. einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung muss jedoch nur dann gezahlt werden, wenn der Minijobber oder die Minijobberin gesetzlich krankenversichert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine eigene Pflichtversicherung, eine kostenfreie Familienversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung handelt.
Für privat krankenversicherte Minijobberinnen und Minijobber müssen Arbeitgeber hingegen keine Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zahlen.
Alles zu Beiträgen und Abgaben im Minijob finden Sie hier: Beiträge und Abgaben für Minijobs
Fazit: Krankenversicherung – auch im Minijob gut abgesichert
Auch Minijobber sind im Falle einer Krankheit umfänglich abgesichert. Welche Art der Krankenversicherung im Einzelfall greift, hängt von mehreren Faktoren ab. Bei Fragen zum eigenen Krankenversicherungsschutz empfiehlt es sich daher, die zuständige gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung zu kontaktieren. Sie beraten individuell und geben verlässliche Auskunft zur passenden Versicherungslösung.
35 Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich möchte auf Minijobbasis 603 € eine Haushaltshilfe beschäftigen Sie ist 53 Jahre alt. Momentan ist sie Selbständig und Privat Krankenversichert. Sie möchte den Job wechseln und von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln . Was muss ich tun als Arbeitgeber, wenn ich sie einstelle.
Ich selbst bin bei der TK versichert über die Rentenversicherung.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Zetzmann
Ich bin Rentnerin und arbeite im Minijob als angestellte Physiotherapeutin.
Ich bin privat krankenversichert.
Habe ich Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zu meiner privaten Krankenversicherung?
Guten Tag,
ich bin als Minijobber in einem Sportverein beschäftigt. Zusammen mit mir beschäftigt der Sportverein 10 Mitarbeiter. Es handelt sich nicht um meine Hauptbeschäftigung. Ich rechne meine Arbeitszeit über eine Arbeitszeitkarte ab. Ich habe zwei feste Tage pro Woche, an denen ich regelmäßig arbeite, und wenn mehr Arbeit anfällt, wähle ich zusätzliche Tage aus, die mir passen.
Meine Frage lautet: Wenn ich krank werde, kann ich meinem Arbeitgeber, bei dem ich den Minijob ausübe, ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen? Bekomme ich für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung? Oder gilt das bei einem Minijob nicht, und ich werde nur für die Stunden bezahlt, die ich tatsächlich gearbeitet habe?
Hallo ,bin in Rente seit 1 Jahr, arbeite momentan auf Minijob 500€ .
Würde gerne nächstes Jahr eine Stelle mit 65 Tage arbeiten. Meine Frage : ich arbeite da ganz normal angemeldet, dsrf ich das ohne Abzüge?
Im Voraus danke
Guten Tag ,
Ich bin jetzt Minijoberin.
Bin ledig und wohne bei meinen Kindern . Die Krankenkasse hat mich angeschrieben das ich jetzt 274 , 76 monatlich an Krankenversicherung zu zahlen hätte . Ist das rechtens ? Woher soll ich denn das Geld nehmen .in meinem Sozialversichertrm Job wurde auch nicht soviel Krankenversicherung gezahlt . Warum muss ich denn soviel bezahlen ??
Das ist keine wirkliche Absicherung der MiniJobber. Warum nicht analog der RV?
Eine freiwillige Versicherung in KV/PV kostet pro Monat 263,40 € bei der DAK. In der Folge besteht ggf. also eine doppelte Beitragsentrichtung vom freiwillig KV/PV- Versicherten und die pauschale KV durch den Arbeitgeber.
Tolle Regelung, bei der 47% des Verdienstes von 556 € verschwinden.
Welchen Nachweis der privaten KV für einen AN im Minijob muß man zu den Lohnunterlagen legen?
Ich bin als Selbstständige freiwillig in einer gesetzlichen KV beitragsabhängig versichert. Muß ich der KV gegenüber meinen Minijob angeben?
Guten Tag,
wir beabsichtigen eine Haushaltshilfe über einen minijob zu beschäftigen.
Eine Bewerberin, die uns sehr zusagt, ist Spanische Staatsbürgerin mit einer spanischen gesetzl. Krankenversicherung. Ist diese auch mit einem minijob in Deutschland gültig?
Vielen Dank im Voraus!
Mein Sohn hate einen kurzfristige Beschäftigung mit 70 Arbeitstagen, Verdienst ist unterschiedlich, da er dort unregelmässig ein Mal in der Woche arbeitet. Nun hat noch einen Minijob bei dem er 6 Stunden in der Woche arbeitet. Dort verdient er 360 Euro. Bis jetzt war er bei mir in der Krankenkasse familienversichert.
Doch nun hat ihn der Arbeitgeber des Minijobs neu bei der Krankenkasse als Alleinversichert angemeldet.
Ist das richtig? Wir gingen davon aus, daß bei diesen beiden Modellen, die Verdienste nicht zusammen gerechnet werden.
ich arbeite ab 2026 im midijob und verdiene 603,95 euro
da mein mann privat krankenversichert ist möcht ich mich freiwillig gesetzlich versichern oder bin ich automatisch versichert da es ein midijob ist.
Hallo, ich habe einen Minijob, bekomme 520,00Euro und arbeite 28 Stunden im Monat ,am Mittwoch 4,5 Stunden regelmäßig und 2,5 Stunden nach Bedarf zusätzlich. Meine Frage ist ,wenn ich Krank bin und habe für eine Woche eine Krankmeldung betrifft das dann nur meinen festen regelmäßigen Mittwoch als krank 4,5 Stunden?
Wir sind im Betrieb unterschiedlicher Meinung,ich vermute nur meine festen Stunden
Auf eine Antwort freut sich Andrea
Great article! I really appreciate the way you explained everything so clearly – it feels like you put a lot of effort into making it useful for readers. It’s been a game changer for me, and reading your post actually gave me even more ideas on how to apply it. Thanks for sharing such valuable insights!
Mein Sohn (24 Jahre) war bis Ende 2023 sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ab Januar 24 hat der Arbeitgeber ihn nur noch als Minijobber ohne zeitliche Beschränkung beschäftigt. 1 Jahr später meldet sich die Krankenkasse und fordert rückwirkend Versicherungsbeiträge für die freiwillige Pflichtversicherung. Ist das rechtmäßig? Muss mein Sohn von seinem Einkommen als Minijobber den Mindestbeitrag rückwirkend zahlen?
Unter der Überschrift „Sechs Wege zur Absicherung in der Krankenversicherung“ schreiben sie:
„Minijobs werden häufig neben einem Hauptjob ausgeübt. Nicht selten sind Minijobberinnen und Minijobber bereits im Rentenalter und üben den Minijob neben der Rente aus. Über den Hauptjob oder die Rente sind sie dann auch selbst gesetzlich krankenversichert.“
Wie sieht es dann mit dem Beitrag zur KV aus wenn der Minijobber bereits Rentner und so gesetzlich krankenversichert ist? Fällt dann zusätzlich immer noch ein Pauschalbeitrag zur KV an?
Mit freundlichen Grüßen
Darf man als Minijobber ohne andere Tätigkeit nur max. 90 Tage im Jahr arbeiten ?
Ich will bzw. kann nicht mehr als 40 Stunden im Monat arbeiten und das wären
dann insgesamt nur rund 120 Arbeitsstunden im Jahr.
Wie soll ich dann in der übrigen Zeit etwas arbeiten ?