Minijob-Grenze 2026: Haushaltshilfen können mehr verdienen
Ab Januar 2026 steigt die Verdienstgrenze für Minijobs. Das bedeutet auch für Haushaltshilfen mehr Verdienstmöglichkeiten. Wir erklären die Vorteile der Erhöhung für Minijobberinnen und Minijobber sowie die Auswirkungen auf private Arbeitgeber.
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- Wie viel dürfen Haushaltshilfen in 2026 verdienen?
- Können mehrere Minijobs kombiniert werden?
- Welche Vorteile haben Minijobber und Arbeitgeber durch die neue Verdienstgrenze?
- Mit einem Minijob im Haushalt Geld verdienen
- Einfache Anmeldung über das Haushaltscheck-Verfahren
- Haushaltshilfe finden über die kostenlose Haushaltsjob-Börse
- Fazit
Wie viel dürfen Haushaltshilfen in 2026 verdienen?
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro monatlich angehoben. Diese neue Grenze gilt auch für Minijobs im Privathaushalt. Durch die Anpassung können Minijobberinnen und Minijobber mehr verdienen, ohne dass sie ihren Minijob-Status verlieren. Das bedeutet: Mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Lohn und Arbeitszeit.
Warum wird die Minijob-Grenze 2026 erhöht?
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Aufgrund dieser Erhöhung wächst auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro pro Monat.
Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn der Stundenlohn ab 2026 unter dem geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro liegt, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen anpassen.
Wie hoch wird die Verdienstgrenze für Minijobs in 2027 sein?
Auch für 2027 ist bereits eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes geplant: Der Mindestlohn steigt dann auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Verdienstgrenze von Minijobs erhöht sich dann automatisch auf 633 Euro pro Monat.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.
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Anregungen?
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Können mehrere Minijobs kombiniert werden?
Auch Haushaltshilfen, die mehrere Minijobs ausüben, dürfen sich über die neue Minijob-Grenze freuen. Solange der Gesamtverdienst aus allen Jobs zusammen die 603-Euro-Grenze nicht überschreitet und keine Hauptbeschäftigung vorliegt, bleibt der Status als Minijobberin oder Minijobber erhalten – das macht das Kombinieren von Minijobs noch attraktiver.
Dazu ein praktisches Beispiel:
Eine Haushaltshilfe ohne Hauptbeschäftigung arbeitet in drei verschiedenen Haushalten. 2025 verdiente sie monatlich 185 Euro pro Haushalt, was einen Gesamtverdienst von 555 Euro ergibt. Alle drei Beschäftigungen zählen als Minijobs. Durch die Erhöhung der Verdienstgrenze kann sie ab 1. Januar 2026 mehr verdienen. Als neuen Monatsverdienst vereinbart sie mit ihren Arbeitgebern ab Januar 2026 nun 200 Euro pro Haushalt. Auch mit diesem Gesamtverdienst bleibt sie Minijobberin und profitiert weiterhin von den Vorteilen des Minijob-Status.
Weitere Informationen gibt es in unserem Artikel „Mehrere Minijobs als Haushaltshilfe: So funktioniert es“.
Welche Vorteile haben Minijobber und Arbeitgeber durch die neue Verdienstgrenze?
Für private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
- Mehr Flexibilität bei Arbeitszeit und Verdienst.
- Geringe Pauschalabgaben trotz höherer Verdienstgrenze.
- Steuervorteil: 20 % der Kosten (bis zu 510 Euro jährlich) absetzbar.
- Rechtliche Sicherheit durch Anmeldung im Haushaltscheck-Verfahren.
Für Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt:
- Höherer Verdienst: Bis zu 603 Euro monatlich ohne den Minijob-Status zu verlieren.
- Mehrere Minijobs kombinierbar: Der Gesamtverdienst kann bis zu 603 Euro im Monat betragen.
- Soziale Absicherung: Unfallversicherung und Rentenansprüche.
- Flexiblere Arbeitszeiten für eine bessere Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen.
Mit einem Minijob im Haushalt Geld verdienen
Wer sich für einen Minijob im Haushalt entscheidet, hat viele interessante Möglichkeiten. Viele Menschen suchen nach Unterstützung, sei es aufgrund von beruflichen Verpflichtungen oder persönlichen Umständen. Ob bei der Hausarbeit, der Pflege von Garten und Pflanzen, der Betreuung von Kindern, Senioren oder Haustieren – die Aufgaben sind genauso vielfältig wie die Bedürfnisse der Haushalte. Es sind keine speziellen Qualifikationen nötig, was den Einstieg vereinfacht.
Mit einem Minijob im Haushalt kann nicht nur der Alltag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erleichtert werden, sondern auch ein flexibler, gut bezahlter Job gefunden werden, der sich leicht mit anderen Verpflichtungen vereinbaren lässt.
Einfache Anmeldung über das Haushaltscheck-Verfahren
Die Anmeldung einer Minijobberin oder eines Minijobbers im Privathaushalt ist schnell und einfach über das Haushaltscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale möglich. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sie in wenigen Schritten auch online erledigen. Dazu sind lediglich einige Eckdaten wie Name, Adresse und falls bekannt die Rentenversicherungsnummer nötig.
Die Minijob-Zentrale übernimmt dann für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Berechnungen und Abbuchungen der Abgaben sowie die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kennen Sie schon den Minijob-Manager? Die praktische Online-Plattform erleichtert Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern die Verwaltung von Minijobs im Privathaushalt. Nach der Anmeldung einer Haushaltshilfe können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit ihrer Betriebsnummer im Minijob-Manager registrieren.
Haushaltshilfe finden über die kostenlose Haushaltsjob-Börse
Die Suche nach einer Haushaltshilfe muss nicht kompliziert sein. Auf der Haushaltsjob-Börse finden sich schnell und kostenlos passende Angebote. Wer möchte, kann selbst eine Anzeige aufgeben oder in den bestehenden Anzeigen nach der richtigen Hilfe suchen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre Suche nach einer Haushaltshilfe zusätzlich mit dem praktischen Abreißzettel in der Umgebung bekannt machen. Einfach ausdrucken und in der Nähe aushängen.
Auch Haushaltshilfen können sich auf der Haushaltsjob-Börse registrieren und einen Steckbrief anlegen.
Fazit
Die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab 2026 macht Minijobs im Privathaushalt noch attraktiver für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Haushaltshilfen. Beide Seiten können die Arbeitszeit und den Verdienst flexibler gestalten und haben mehr Möglichkeiten, einen Minijob im Haushalt auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen.
31 Kommentare
Hallo,
vielen Dank für Ihre nützlichen Informationen auf der Seite. Meine Frage dazu:
Kann mich mein 81-jähriger Vater als Mini-Job Haushaltshilfe anstellen, da er seinen Haushalt zunehmend nicht mehr alleine schafft? Wir leben nicht im selben Haushalt.
Oder ist die Haushaltshilfe innerhalb der Familie nur vorübergehend möglich? Wäre ich darüber dann auch krankenversichert?
Vielen Dank und Grüße
Stefan R.
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Ich möchte erfahren: als Arbeitslose darf ich im Minijob 165 Euro monatlich verdienen- alles oben drauf wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Gilt diese Summe 165 Euro auch für Jahr 2026 oder hat sich etwas geändert? Und was wäre , wenn ich in diesem neuen Minijob mich entscheide, meine Rentenversicherung voll aufzustocken? Darf ich in diesem Fall mehr als 165 Euro monatlich verdienen- und wenn ja- wieviel mehr??- oder ist diese 165 Euro schon absolut Höchstgrenze??
Ich wüsste gerne, ob Sie für Minijobber Unterlagen in der ukrainischen Sprache haben, z. B. den Arbeitsvertrag oder Informationen.
Vielen Dank im Voraus!
Möchte gerne wissen welche Abgaben zu bezahlen sind bei einem Gehalt von 400.-E.Gruss K.
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Hallo, ich arbeite als Pflegefachkraft in einer Seniorenunterkunft als Minijoberin. Bei mir wird der Zuschlag für die Sonntagsarbeitszeit in den mtl. Verdienst von 556€ eingerechnet, d.h. entsprechend der Höhe dieses Zuschlages wird die gesetzliche Minijobverdienstgrenze minimiert. (Ich erhalte einen Stundenlohn unter 25€.) Also erhalte ich trotz Sonntagszuschläge immer nur 556€ Brutto monatlich.
Ist das rechtens?
Ich suche im Mannheim
Hallo, ich arbeite im privaten Haushalt als Reinigungskraft 1* Woche seit 2011. Ich verdien den Mindestlohn seit der Einführung. Mein Arbeitgeber hat mir bis jetzt weder Krank- noch die Urlaubstag gewährt-von wegen, das ist nicht richtig in einem kleinen Privathaushalt….Also, ich bekomme nur das, wenn ich 4 Stunden gearbeitet habe…
Kann ich was geltend machen? Oder hat mein „Arbeitgeber“ recht? Danke im voraus. Anna
Gilt das nur für Haushaltshilfen, oder allgemein für alle minijobber?
Wie viel muss ich von meinen 603.00 abtreten das ich Rentenansprüche habe
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit großem Interesse Ihre Anzeige auf WhatsApp gesehen und möchte mich hiermit für den Minijob als Haushaltshilfe bewerben. Ich bin flexibel, zuverlässig und freue mich darauf, Sie zu unterstützen.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Naima bulale
Sie beschreiben als möglichen Vorteil der Erhöhung der Verdienstgrenze:
„Soziale Absicherung: Unfallversicherung und Rentenansprüche.“
Allerdings: wer einmal bei demselben Minijob auf eigene Beiträge zur Rentenvericherung verzichtet hat, bleibt immer daran gebunden. Eine Änderung der Entscheidung des Arbeitnehmers, auch in den Folgejahren, ist dann nicht
Mehr möglich. Das müsste geändert werden. Diese Entscheidung sollte jährlich immer wieder neu getroffen werden dürfen und können.
Insofern ist Ihr Artikel nur eingeschränkt richtig.
Guten Tag,
Zu Ihrem Beispiel der Haushaltshilfe.
Wieso sollte diese nun eine „Neue Vereinbarung“ treffen?
Jeweils die 3 Haushalte, in denen die Person in Ihrem Beispiel beschäftigt ist,
müssen nun von sich aus den Stundenlohn -Verdienst anheben.
Insoweit ist die Aussage in Ihrem Artikel irreführend.
Die Haushaltshilfe sollte natürlich in eigenem Interesse auf die Erhöhung des Mindeslohns, hinweisen.
Denkbar wäre allerdings, dass nun der Aufzraggeber/ Arbeitgeber die Arbeitstunden mindert bei gleichem absoluten Gesamtverdienst, da mancher Privathaushalt eine für sich gedeckelte Obergrenze bereits/ oder in der Lage ist, finanziell zu tragen.
Denn mit dem Lohn, als Bezugsgrenze für die 30 Prozent an die Bundesknappschaft, steigen die Kosten für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe auch dort.
So könnte es dann vorkommen, das die Haushaltshilfe, wenn alle 3 Haushalte bei dem absoluten Lohnbelastung von 185€ bleiben wollen, 48 € (= mtl. Erhöhung der Verdienstgrenze) gar nicht erreichen kann.
So müsste die Haushaltshilfe einen 4. Job annehmen, um die Minijobgrenze zu erreichen. Im Privathaushalt – alles nicht so einfach.
Und Ihr Artikel: eine Augenwischerei.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte verwenden Sie das generische Maskulinum „die Arbeitnehmer“. Damit sind ALLE mitgemeint!
Die Satzbausteine „Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen“ erschweren das Lesen erheblich.