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Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro. Ein Jahr später folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobberinnen und Minijobber. Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch der Mindestlohn sein soll? Und wie wirkt sich der neue Mindestlohn auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, was bei Minijobs künftig gilt.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und eine faire Bezahlung sicherzustellen.

Er gilt für fast alle Beschäftigten über 18 Jahre. Somit natürlich auch für Minijobberinnen und Minijobber.

Im Jahr 2025 liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde.

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Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?

Die Mindestlohnkommission hat beschlossen:

  • Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
  • Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.

Das Ziel: Der neue Mindestlohn soll zu einem angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten beitragen – auch im Minijob. Gleichzeitig soll der Mindestlohn faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.

Welche Auswirkung hat der neue Mindestlohn auf Minijobs?

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.

Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3

Das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet.

Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus:

  • Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro.
  • Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.

Wie hat sich der Mindestlohn seit seiner Einführung entwickelt?

Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug 8,50 pro Stunde. Seitdem wird er regelmäßig angepasst. So hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt:

Gültig ab Höhe (brutto je Zeitstunde)
01.01.2015 8,50 Euro
01.01.2017 8,84 Euro
01.01.2019 9,19 Euro
01.01.2020 9,35 Euro
01.01.2021 9,50 Euro
01.07.2021 9,60 Euro
01.01.2022 9,82 Euro
01.07.2022 10,45 Euro
01.10.2022 12,00 Euro
01.01.2024 12,41 Euro
01.01.2025 12,82 Euro
01.01.2026 13,90 Euro
01.01.2027 14,60 Euro

Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet die sogenannte  Mindestlohnkommission. Sie ist ein Gremium, das über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland berät und eine entsprechende Empfehlung ausspricht.

Die Kommission setzt sich zusammen aus:

  • einer oder einem Vorsitzenden
  • drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite
  • drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite und
  • zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht.

Regelmäßig alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Anpassung des Mindestlohns. Sie orientiert sich dabei an der allgemeinen Lohnentwicklung und der jeweiligen Beschäftigungslage.

In der Regel setzt die Bundesregierung anschließend die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung um.

Wann gilt der gesetzliche Mindestlohn?

Der Minijob ist kein Sonderfall beim Mindestlohn: Auch hier gilt der gesetzliche Mindestlohn. Das ist ein entscheidender Schutzmechanismus für Minijobberinnen und Minijobber und Teil des Gleichbehandlungsgrundsatzes am Arbeitsmarkt.

Der gesetzliche Mindestlohn legt jedoch lediglich die rechtlich verbindliche Untergrenze für den Stundenlohn fest – mehr zu verdienen ist selbstverständlich erlaubt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Minijobbern jederzeit einen höheren Stundenlohn zahlen.

Darüber hinaus gibt es in einigen Branchen verbindliche Tarifverträge, die branchenspezifische Mindestlöhne vorschreiben. Diese liegen oftmals über dem gesetzlichen Mindestlohn und gelten unabhängig von der Art der Beschäftigung – also auch für Minijobs. Typische Beispiele sind das Gebäudereiniger-Handwerk, die Pflegebranche oder das Elektrohandwerk. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten deshalb unbedingt prüfen, ob ein gesonderter Tarifvertrag gilt, der zu beachten ist.

Weitere Informationen zum Mindestlohn

Detaillierte Informationen und Wissenswertes zum Thema Mindestlohn und Minijob finden Sie auch auf unserer Internetseite oder in unserem Magazin.

Schauen Sie auch gern auf unserem YouTube-Kanal vorbei.

Sie haben weitere Fragen zum Mindestlohn im Minijob?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert Sie ausführlich zum Thema und beantwortet Ihre Fragen und Anliegen.

Minijob & Mindestlohn 2025
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54 Kommentare

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AO
Abai Endurance Omo...

Good morning to you,i have interest on this and i live in stuttgart

IN
Ines

Ich bin in der Gebäudereinigung tätig,mit mehr als 20 Jahren.
Es ist nur noch ein Kasperle Theater überall und vielerorts fehlt es an Personal.
Ohne Qualität und Gewissenhaftigkeit dabei ist Sauberkeit sehr wichtig.Es ist noch gutes Personal da aber zu wenige und die haben auch bald keine Lust mehr.Doppelt arbeiten weil die firmen kein qualifiziertes Personal finden.Und noch abgezogen werden,musste deswegen auch vors Arbeitsgericht mit Erfolg!
Mindestlohn da hat doch keiner Lust zu arbeiten.
Ich werde nach Tarif bezahlt, 14,25 die Kosten und Umstände sind auch viel zu hoch geworden!!
Arbeiten sollte richtig und gut bezahlt werden.
Selbst direkt bei der Stadt bekommt man Mindestlohn,da wird händeringend nach Personal gesucht.
Aber mit Mindestlohn winken viele ab.

RS
Rainer Schalanda

Hallo guten Tag!
Der Mindestlohn für 2025 ist schon auf 13,90 €. Also macht Euch mal richtig schlau!
MfG Rainer.

KG
Kilian G

Guten Tag!
Ein Mitarbeiter von uns hat am 01.05.25 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufgenommen.
Zum Jahresende 2025 würde der voraussichtliche Jahresbruttoverdienst knapp über der anteiligen Verdienstgrenze i. H. v. 4448 € (= 556 € für 8 Kalendermonate) liegen.
Auf das Zeitjahr 01.05.25 – 30.04.26 gesehen würde der voraussichtliche Bruttoverdienst unter der Verdienstgrenze i. H. v. 6860 € (= 556 € für 8 sowie 603 € für 4 Kalendermonate) liegen.
Liegt in diesem Fall durchgängig ein Minijob vor?
Ist es problematisch, wenn die Jahresmeldung 2025 oberhalb von 4448 € liegt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

JM
Jürgen Maurer

Viel Urlaub steht mir zu wenn ich 10 Tage im Monat ( 548 € ) arbeite .?

TS
Thomas Schäberle

Gilt der Mindestlohn auch in der Land – Forstwirtschaft, für Angestellte und Erntehelfer, Spargelsaison etc.?

OL
Otto Lang

Sind Sonderzahlungen für außergewöhnliche Leistungen bzw. Prämienzahlungen oder einfach nur ein 13 .Gehalt möglich im Mindestlohn?

MN
Michael N.

Kurze Frage in die Runde, wenn man den Mindestlohn von 13,90 in die oben angegebene Formel einfügt, kommt man nicht wie im Artikel beschrieben auf 603,00€ sondern auf 602,33€. Wurde hier mit 603€ nur ein vorläufiger, geschätzter Wert angegeben oder gibt es zu dem Wert einen offiziellen Beschluss, den ich nur nicht finden kann? Meinem Verständnis nach handelt es sich bei einem monatlichen Verdienst von 602,34€ dann nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung.

MA
Matus.

Bine M.
Ich finde es schade, dass man mit Berufserfahrung von 30 Jahren im Einzelhandel. Dann Arbeitslos wird bei Bewerbungen und von Gesprächen mit potentiellen Arbeitgeber immer wieder mit dem Mindestlohn abgespeist wird.
Obwohl Aushilfen ohne Erfahrung das selbe erhalten sollen. Das dürfte so nicht sein.
Lg. Bine

KJ
Karin Jibben

Moin wie ist das mit den monatlichen 43 Std? Bleibt das gleich oder werden die auch weniger?
LG Karin Jibben

IM
Inge Mittelstaedt

Bekommt man als Minijobber im Einzelhandel auch ab 20Uhr eine Spätzulage

FK
Franziska Korndör...

Hallo. Für wen gilt eigentlich alles der Mindestlohn?

AK
Abdoulie Kinteh

Hello guys, how are you everyone

RP
Regina Philipps

Leider kann in der freien Wirtschaft der Lohn nicht so angehoben werden. Da wo es keine Tarifverträge gibt, ist man der Verlierer. Wofür hat man eine Ausbildung gemacht, sich abends neben dem Job weitergebildet und verdient in seinem Job nicht viel mehr als den Mindestlohn. Und wer zahlt dann noch die Handwerkerstunden. Es ist eine Milchmädchenrechnung. Die Löhne steigen nur in den Tarif gebunden Unternehmen (ca. 50% der Arbeitnehmer). Alles wird teuer und prompt müssen die Löhne steigen. Eine Preisspirale ohne Ende. Ich frage mich, wo das noch hinführt und was die anderen 50% der Arbeitnehmer machen.

AJ
Andreas Junge

Was nutzt denn eine Mindestlohnerhöhung, wenn der Staat aus seinen Fehlern nicht Klug wird. Gleichzeitig zur Mindestlohnerhöhung, erhöht er auch das Bürgergeld, also Null Effekt. Ich glaube, dass ab 2026 die Minijober für die Arbeitgeber uninteressant werden, da sie nur bis zu einer Grenze von 556 € steuerfrei dazu verdienen dürfen. Um das wieder attraktiv zu machen, sollte der Staat mehr und höhere Steuerfreibeträge schaffen.

AU
Andrea Uhrmann

Hallo, bin 62 und nun seit Februar arbeitslos. Hab 56 Bewerbungen geschrieben, leider hab ich davon nur 5 zurückbekommen und nur absagen, wegen dem Alter.
Bin nun seit letzter Jahr beim BRK ehrenamtlich, was mir sehr viel Spaß macht. Das Arbeitsamt sagte, ich dürfte einen Minijob annehmen, jetzt weiß ich nicht was ich tun sollte. Kann mir jemand einen Tipp geben bitte?

IH
Ilona Heft

Noch viel zu wenig ist der Mindestlohn der muss auf 17.50 steigen das wir auch unser Lebensstandard uns leisten können überall wird der Lohn angezogen nur im Minijob ist die Ungerechtigkeit da in der Regierung Deutschland jedes halbes Jahr Diätenerhöhung da geht s immer nur wir die im Minijob arbeiten sollen abgespeist werden das muss sich sofort ändern Ilona Heft

AN
Anna Neumann

Guten Tag!
Ich arbeite ehrenamtlich und bekomme 13,30€ Aufwandsentschädigung. Betrifft mich der Mindestlohn auch?
Vielen Dank!
Mfg
Anna Neumann

CM
Christina Milker

Der Mindestlohn macht es mir als Arbeitgeber schwer Menschen mit Handicap oder ungelernte Mitarbeiter zu beschäftigen, da die Spanne zwischen gelernter Fachkraft und Menschen Handycape oder Ungelernten zu gering wird. Der Gelernte fordert dann ja auch einen höheren Lohn, was sich auf das Produkt, das wir produzieren und verkaufen auswirken wird.

AS
Anita Schaer

Gut und recht was ist mit vollzeitbeschäftigen wir sind wieder die Verlierer
Man sollte eigentlich das Gesetz so machen das jedes Jahr der Lohn steigt im Januar somit haben alle was davon 4%bis5%

LJ
LisaMarie Jeruzal

Da alles teurer wird ist das noch zu wenig

CW
Chris We

Diese Erhöhung ist toll! Der Staat verdient mit Steuern gleichermaßen mit, der Unternehmer muss die eh schon grenzwertigen Preise erhöhen, verliert noch mehr Kundschaft und muss den Geringverdiener entlassen! Deutschland hat kein Einkommensproblem!!! Deutschland hat ein massives Ausgabenproblem!! Darüber möchten Sozialisten aber nicht sprechen, da sie Wertschöpfung nicht verstehen, sondern nur Umverteilung.

HM
Harald Meier

Kannte diese Seite bisher nicht.
Bin 73, habe im 1. Arbeitsleben in 50½ Jahren alles erfüllt.
Im jetzt 7. Jahr werde ich in einem Minijob als PkwÜberführer unregelmäßig eingesetzt.
Nicht fest angestellt, nur zur „zur Aushilfe“.
Z.Zt. 13 €/h. Der Arbeitgeber erstattet mir die Kosten für BC 50 2.Kl und 58€Tick.
Für mich ein Topjob, ich lebe nicht von dem Lohn, ich arbeite gegen die Langeweile, verzögere die Verwelkung und verschiebe hoffentlich den Tag der Verbrennung.
Zeitleistung im Januar 150 Stunden.
Normal sind 40 bis 80

RE
Renate

Am Ende bleiben von dem Mindestlohn 70 Cent/ Stunde, der Rest kassiert der Staat, alles wird teurer,Bäcker,Metzger,…….

DW
Dagmar Wetzel

Informationen sind für mich sehr nützlich