Urlaub im Minijob: So wird der Anspruch berechnet
Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viel Urlaub steht Beschäftigten zu? Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet? Und was gilt bei unregelmäßiger Arbeit? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Urlaub im Minijob.
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- Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?
- Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?
- Was gilt für den Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeit?
- Wann gilt ein höherer Urlaubsanspruch im Minijob?
- Ab wann besteht Anspruch auf vollen Erholungsurlaub?
- Wird der Verdienst während des Urlaubs weitergezahlt?
- Was ist bei der Urlaubsplanung zu beachten?
- Ist unbezahlter Urlaub im Minijob möglich?
- Was gilt bei Resturlaub?
- Wo gibt es weitere Infos zum Urlaubsanspruch im Minijob?
Wie viel Urlaub steht Minijobbern zu?
Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch im Minijob – unabhängig davon, ob die Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem Privathaushalt ausgeübt wird.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr. Dabei geht das Gesetz von einer Sechs-Tage-Woche aus. Werktage sind alle Kalendertage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind.
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Wie wird der Urlaubsanspruch im Minijob berechnet?
Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Beschäftigung in der Woche ausgeübt wird. Wie viele Stunden eine Minijobberin oder ein Minijobber an einem Arbeitstag arbeitet, ist unerheblich.
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als sechs Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch wie folgt berechnet:
Individuelle Arbeitstage pro Woche x 24 : 6 = Urlaubstage pro Jahr
Abhängig von den wöchentlichen Arbeitstagen ergibt sich folgender Urlaubsanspruch:
| Arbeitstage pro Woche | Urlaubsanspruch im Jahr |
|---|---|
| 1 | 4 |
| 2 | 8 |
| 3 | 12 |
| 4 | 16 |
| 5 | 20 |
| 6 | 24 |
Wichtig: Urlaubstage sind bezahlte freie Tage. Sie müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden.
Was gilt für den Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger Arbeit?
Viele Minijobberinnen und Minijobber arbeiten nicht in jeder Woche gleich. Zum Beispiel kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, dass in einer Woche an zwei Tagen und in der nächsten Woche an drei Tagen gearbeitet wird.
Bei unregelmäßiger Arbeit wird der Urlaubsanspruch nicht nach den Arbeitstagen pro Woche berechnet. Entscheidend ist dann, an wie vielen Tagen im Kalenderjahr Minijobberinnen und Minijobber arbeiten.
Dabei wird auch berücksichtigt, an wie vielen Tagen andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber arbeiten. Gilt im Unternehmen eine Fünf-Tage-Woche, werden 260 Arbeitstage im Jahr zugrunde gelegt. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage im Jahr.
Der gesetzliche Mindesturlaub wird dann mit dieser Formel berechnet:
Gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x individuelle Arbeitstage pro Jahr : 260 oder 312
Ergibt sich bei der Berechnung ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.
Beispiel
Eine Minijobberin arbeitet an 90 Tagen im Jahr in einem Minijob. Andere Beschäftigte arbeiten bei ihrem Arbeitgeber an fünf Tagen pro Woche. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Urlaubstage im Jahr.
Berechnung:
20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Urlaubstage
Ergebnis:
Der Bruchteil beträgt mehr als einen halben Urlaubstag. Deshalb wird aufgerundet. Die Minijobberin hat Anspruch auf 7 bezahlte Urlaubstage im Jahr.
Hinweis zur Nachtarbeit:
Auch bei Nachtarbeit gelten für den Urlaub dieselben Grundsätze wie bei Arbeit am Tag. Reicht ein Arbeitseinsatz in den nächsten Kalendertag hinein, zählt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Beginnt ein Einsatz zum Beispiel am Montagabend und endet am Dienstagmorgen, zählt dafür ein Urlaubstag.
Wann gilt ein höherer Urlaubsanspruch im Minijob?
Der gesetzliche Mindesturlaub ist die Untergrenze. Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich zum Beispiel aus einem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben.
Haben Vollzeitbeschäftigte bei demselben Arbeitgeber Anspruch auf mehr Urlaub, gilt das auch für Minijobberinnen und Minijobber. Der höhere Urlaubsanspruch wird dann auf die individuellen Arbeitstage im Minijob umgerechnet.
Die Formel lautet:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tarifliche Urlaubstage pro Jahr : tarifliche Arbeitstage pro Woche
Beispiel
Ein Minijobber arbeitet an drei Tagen pro Woche in einem Minijob. Vollzeitbeschäftigte beim selben Arbeitgeber arbeiten an fünf Tagen pro Woche und haben Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Die Arbeitszeit und der Urlaub sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt.
Berechnung:
3 Arbeitstage pro Woche x 30 tarifliche Urlaubstage pro Jahr : 5 tarifliche Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage
Ergebnis:
Der Minijobber hat Anspruch auf 18 bezahlte Urlaubstage im Jahr.
Den Urlaubsanspruch können Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber ganz einfach mit dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale berechnen.
Ab wann besteht Anspruch auf vollen Erholungsurlaub?
Der volle Urlaubsanspruch steht Minijobberinnen und Minijobbern grundsätzlich erstmals nach sechs Monaten der Beschäftigung zu. Diese Zeit heißt Wartezeit.
Vor Ablauf der sechs Monate entsteht ein anteiliger Urlaubsanspruch. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung beträgt er ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Wird der Verdienst während des Urlaubs weitergezahlt?
Während des Urlaubs wird der Verdienst weitergezahlt. Diese Zahlung heißt Urlaubsentgelt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Berechnung ist der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs maßgeblich.
Urlaubsentgelt ist nicht dasselbe wie Urlaubsgeld. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch kann sich aber zum Beispiel aus einem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Regelung ergeben.
Weitere Informationen zum Urlaubsgeld gibt es in unserem Magazin-Artikel „Einmalzahlungen im Minijob – Was zu beachten ist“.
Was ist bei der Urlaubsplanung zu beachten?
Minijobberinnen und Minijobber sollten Urlaub rechtzeitig beantragen und abstimmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Urlaubswünsche der Beschäftigten berücksichtigen. Eine Ablehnung des Urlaubs kann möglich sein, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegensprechen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Betriebsferien oder feste Urlaubszeiten unter bestimmten Voraussetzungen vorgeben. Ein Teil des Jahresurlaubs muss aber für die Beschäftigten frei planbar bleiben.
Ist unbezahlter Urlaub im Minijob möglich?
Unbezahlter Urlaub ist möglich, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber dies vereinbaren. Er ersetzt aber nicht den bezahlten gesetzlichen Urlaub.
Für die Sozialversicherung ist wichtig: Dauert unbezahlter Urlaub länger als einen Monat und besteht in dieser Zeit kein Anspruch auf die Zahlung des Verdienstes, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Minijob spätestens nach einem Monat ohne Verdienst abmelden. Wird die Beschäftigung später wieder aufgenommen, muss die Minijobberin oder der Minijobber wieder angemeldet werden.
Was gilt bei Resturlaub?
Endet ein Minijob, sollten Minijobberinnen und Minijobber restliche Urlaubstage vorher nehmen. Ist das begründet nicht mehr möglich, kann Resturlaub ausgezahlt werden. Das nennt sich Urlaubsabgeltung.
Die Auszahlung von Resturlaub zählt zum Verdienst von Minijobberinnen und Minijobbern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen diese Zahlung bei der Abrechnung des Minijobs berücksichtigen.
Wo gibt es weitere Infos zum Urlaubsanspruch im Minijob?
Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Urlaub im Minijob, dann schreiben Sie diese gerne unten in die Kommentare.
Bei weiterführenden arbeitsrechtlichen Fragen hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weiter. Es ist montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter 030 221 911 004 erreichbar.
15 Kommentare
Hallo,
wie wird der Urlaub bei einem Minijob auf Abruf (lt. Vertrag mindestens 8 h pro Woche) berechnet, wenn die 8 h nicht immer abgerufen werden? Und auf wieviele Arbeitstage pro Woche werden die 8 h aufgeteilt, denn die h-Anzahl bei den Einsätzen sind immer unterschiedlich (zwischen 5-12 h)?
Hallo! Oberhalb des 1. Beispiels steht folgender Satz: „Ergibt sich bei der Berechnung ein Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.“
Gerne würde ich die rechtliche Grundlage hierzu erfahren.
Die Rundung nach § 5 (2) BUrlG greift nur, sofern Teilurlaub besteht. Dies ist nur im Eintritts- oder Austrittsjahr der Fall.
Das Bundesarbeitsgericht hat meines Wissens nach bestätigt, dass abgesehen von Teilurlaub keine Rundung erfolgt, sofern keine abweichende tarif-/arbeitsvertragliche Regelung vorliegt (9 AZR 200/17, Rn. 30 ff.).
Danke für Ihre Rückmeldung!
MfG
Meine Frau putzt einmal in der Woche circa eine Stunde für eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Viel Anspruch auf Urlaub hat sie?
Hallo, wie wird der Urlaubsanspruch bei Werkstudenten berechnet, die nach Absprache in der Vorlesungszeit an drei Tagen pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit besteht die Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten. Dabei variiert die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage in der Vorlesungsfreien Zeit von Woche zu Woche zwischen drei und fünf Tagen.
Kann der Urlaubsanspruch in diesem Fall auf Basis der regelmäßig geleisteten und abgesprochenen drei Arbeitstage pro Woche berechnet werden, sodass sich ein Urlaubsanspruch von 18 Urlaubstagen pro Jahr ergibt?
Ich bin 80 Grad schwerbehindert. Wieviel Urlaub habe ich, wenn ich regelmäßig 3 Tage pro Woche arbeite?
Hallo,
wie wird das Urlaubsentgelt berechnet, wenn bereits im Vormonat Urlaub genommen wurde? Zählen diese Tage/Stunden bei der Erfassung der geleisteten Stunden dazu?
Bei uns hat eine gf. Beschäftigte im Juni 2 Tage Urlaub genommen. Im Juli nimmt sie ebenfalls 2 Tage Urlaub. In der Regel arbeitet sie 8-9 Tage, es können aber auch weniger sein, also unregelmäßig.
Hallo, meine Arbeitstage betragen in der Woche 2 mal – da ich im Monat jede Woche 2 Tage = also 8 mal im Monat je 6 Stunden arbeite.
Laut Ihrer Aussage – würde ich nur 8 Tage Urlaub im Jahr bekommen. Was ist dann mit den restlichen Wochen im Monat? Bitte um Feedback
Danke Auer-Alber
Wie verhält es sich, wenn die festen Arbeitnehmer*innen keine festen Arbeitnehmer*innen sind, sondern freiberuflich Tätige?
Konkretes Beispiel: Ein Theater arbeitet mit freiberuflichen Spieler*innen zusammen.
Dieser Spieler spielt im Jahr 30 Shows – jeweils 1 an einem Tag, unregelmäßig verteilt über das Jahr.
Wie berechnet sich daraus dann die Arbeitszeitwoche um sie dann mit zb. 12 Einsätzen im Jahr des Minijobbers zu kombinieren?
Hinzu kommt: Ich habe x Freiberufler*innen die alle unterschiedlich oft im Einsatz sind. Muss ich hier dann auch noch einen Durchschnittswert berechnen?
Leider scheitert das Konzept Minijob und die Regularien dazu auch hier wieder an der Realität…