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SEPA-Lastschriftmandat: Beiträge im Minijob einfach zahlen

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ist die Beitragszahlung für Minijobs einfacher. Die fälligen Beiträge zur Sozialversicherung zieht die Minijob-Zentrale dann automatisch jeden Monat ein. So zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber immer pünktlich und verpassen keinen Zahlungstermin. Wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen können, erklären wir in unserem Beitrag.

Was gilt für die Beitragszahlung im Minijob?

Auch für Minijobs fallen monatlich Beiträge zur Sozialversicherung an. Diese zahlen gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale als zuständige Einzugsstelle.

Die Fristen für die Beitragszahlung sind gesetzlich festgelegt. Die Beiträge müssen bis zum drittletzten Bankarbeitstag eines Monats gezahlt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dafür zwischen zwei Zahlungsarten wählen:

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Wie funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren?

Damit die Minijob-Zentrale die Beiträge einziehen kann, wird ein SEPA-Basislastschriftmandat benötigt. Mit diesem Mandat geben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihr schriftliches Einverständnis, dass die fälligen Beiträge direkt von ihrem Konto abgebucht werden dürfen.

Das Lastschriftverfahren bietet mehrere Vorteile:

  • Ein SEPA-Basislastschriftmandat spart Zeit und Aufwand. Die Beiträge werden automatisch abgebucht.
  • Die Beiträge werden fristgerecht abgebucht. So ist die monatliche Zahlung pünktlich erledigt. So werden Kosten vermieden. Schließlich können bei verspäteten Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren entstehen.
  • Die Abbuchungen bleiben nachvollziehbar. Jede Lastschrift enthält einen Verwendungszweck. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dadurch jederzeit erkennen, welcher Beitrag eingezogen wurde.

Wichtig:

Die Minijob-Zentrale gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Deshalb wird die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Zahlungsempfängerin angegeben.

Stimmt etwas bei einer Abbuchung nicht, sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Bank und die Minijob-Zentrale kontaktieren.

Wie können Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Ein SEPA-Basislastschriftmandat kann elektronisch übermittelt werden. Dafür nutzen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Datenaustauschverfahren.

Bei der erstmaligen Anmeldung eines Minijobs fordert die Minijob-Zentrale die Angaben für das Arbeitgeberkonto elektronisch an. Das erfolgt zum Beispiel über das SV-Meldeportal oder ein Lohnabrechnungsprogramm.

Die Minijob-Zentrale fordert die Daten mit dem „Datensatz Krankenkassenmeldung“ (DSKK) an. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übermitteln ihre Angaben anschließend mit dem „Datensatz Arbeitgeberkonto“ (DSAK).

Welche Daten übermitteln Arbeitgeber mit dem Datensatz?

Mit der „Rückmeldung zur Anforderung“ übermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtige Grunddaten an die Minijob-Zentrale. Dazu gehören zum Beispiel Name, Anschrift und eine Ansprechperson im Unternehmen.

Auch eine abweichende Korrespondenzanschrift oder ein bevollmächtigtes Dienstleistungsunternehmen (zum Beispiel ein Steuerbüro) können angegeben werden.

Praktisch ist: Im selben Schritt können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Beiträge werden dann fristgerecht zur nächsten Fälligkeit vom angegebenen Bankkonto eingezogen.

Gut zu wissen: Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die bereits Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben, können jederzeit ein SEPA-Basislastschriftmandat einreichen. Das ist zum Beispiel mit einer „Änderungsmeldung“ möglich.

SEPA-Lastschriftmandat im Minijob-Manager übermitteln

Auch über den Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat online erteilen oder ändern. Das geht mit wenigen Klicks.

Alternativ kann das SEPA-Basislastschriftmandat auch als Formular genutzt werden. Das Formular kann per Post an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.

Kann ein SEPA-Lastschriftmandat widerrufen werden?

Ein SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Dafür nehmen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Kontakt mit der Minijob-Zentrale auf.

Wichtig ist: Nach dem Widerruf werden die Beiträge nicht mehr automatisch eingezogen. Die Beiträge müssen dann wieder fristgerecht überwiesen werden.

Weitere Informationen zum Beitragsverfahren gibt es in unserem Magazin-Artikel „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“.

Fazit

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Minijob-Beiträge einfach, sicher und pünktlich. Die automatische Abbuchung spart Zeit, sorgt für mehr Planungssicherheit und hilft dabei, Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Hilfe und Kontakt

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4 Kommentare

guest
CI
Car insurance

This is my first time pay a quick visit at here and i am really happy to read everthing at one place

BM
Böstel Heide-Mari...

Ich bin bereits Altersrentnerin und habe mich von der Beitragspflicht befreien lassen.Bin ich raus aus der Neuerung?