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Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden: So geht’s

Wer eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis gefunden hat, erleichtert sich den Alltag erheblich. Doch bevor es richtig losgeht, ist ein wichtiger Schritt zu erledigen: Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale. Diese ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile - sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für die Haushaltshilfe.

aktualisiert am 10. Februar 2026

Warum muss eine Haushaltshilfe angemeldet werden?

Eine Haushaltshilfe bringt Entlastung, aber auch Verantwortung. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigen will, sollte die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale nicht als lästige Pflicht, sondern als notwendigen Schritt mit vielen Vorteilen sehen.

1. Rechtliche Sicherheit

Die Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale ist Pflicht. Ohne Anmeldung handelt es sich um Schwarzarbeit. Die Anmeldung der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale schützt Privathaushalte vor Bußgeldern und sorgt für klare Verhältnisse.

2. Steuerliche Vorteile

Die steuerlichen Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einer Haushaltshilfe sind erheblich. Privathaushalte können die Kosten einer offiziell angemeldeten Hilfe in der Steuererklärung geltend machen. Das reduziert die Steuerlast um 20 Prozent der entstandenen Kosten – maximal 510 Euro jährlich. Der Steuervorteil ist oft sogar höher als die Abgaben, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zahlen.

Kinderbetreuung

Besonders Eltern profitieren, wenn sie eine Minijobberin oder einen Minijobber ausschließlich zur Betreuung ihres Kindes beschäftigen.

Seit Januar 2025 sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren steuerlich absetzbar – bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Jahr. Die Ausgaben können im Rahmen eines Minijobs nur dann berücksichtigt werden, wenn die Haushaltshilfe angemeldet ist und die Zahlung auf das Konto der Haushaltshilfe überwiesen wurde.

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3. Unfallversicherung

Die Anmeldung bietet Sicherheit: Bei einem Unfall ist die Haushaltshilfe über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Da die meisten Unfälle im Haushalt passieren, ist dieser Schutz besonders wichtig. Es ist also auch zur Absicherung der Folgen eines Unfalls wichtig die Haushaltshilfe anzumelden. Gleichzeitig sind Privathaushalte vor Rückforderungen der Unfallversicherung für die Kosten der ärztlichen Behandlung geschützt.

4. Wertschätzung und soziale Absicherung

Mit der offiziellen Anmeldung ermöglichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihrer Haushaltshilfe eine Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobberinnen und Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und profitieren somit vom vollen Schutz der Rentenversicherung. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale zeigt nicht nur Wertschätzung, sondern trägt auch zur sozialen Absicherung bei.

Welche Angaben sind für die Anmeldung nötig?

Für die Anmeldung einer Haushaltshilfe benötigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber lediglich wenige Informationen:

  1. Angaben zur Haushaltshilfe: Name, Adresse, Rentenversicherungsnummer oder Geburtsdaten und Geburtsort
  2. Eigene persönliche Angaben des Privathaushalts: Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  3. Betriebsnummer und Steuernummer: Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die noch keine Betriebsnummer besitzen, wird diese automatisch vergeben.
  4. Beginn der Beschäftigung und Höhe des monatlichen Verdienstes
  5. Kontodaten für das SEPA-Basislastschriftmandat

Zusätzlich müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber folgende Fragen im Vorfeld klären:

  • Besteht eine weitere Beschäftigung der Haushaltshilfe mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze?
  • Ist die Haushaltshilfe gesetzlich oder privat krankenversichert?
  • Möchte die Haushaltshilfe Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen?

Wie wird eine Haushaltshilfe richtig angemeldet?

Privathaushalte haben drei Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden:

1. Online-Anmeldung

Für die erstmalige Anmeldung einer Minijobberin oder eines Minijobbers können Arbeitgeber das Online-Formular der Minijob-Zentrale nutzen. Sollten nicht alle Angaben sofort verfügbar sein, können fehlende Informationen später ergänzt werden.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schon einmal einen Minijobber beschäftigt haben, ist die schnellste und bequemste Möglichkeit der Minijob-Manager. Dieses digitale Tool erleichtert die Verwaltung einer Haushaltshilfe deutlich.

Mit dem Minijob-Manager können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

  • An- und Abmeldungen von Haushaltshilfen vornehmen,
  • Änderungen zum Beschäftigungsverhältnis mitteilen,
  • das SEPA-Lastschriftmandat online verwalten,
  • Bescheinigungen erhalten und speichern.

2. Telefonische Anmeldung

Wer es persönlicher mag, kann die Anmeldung auch telefonisch vornehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Minijob-Zentrale nehmen die Angaben auf und helfen bei allen Fragen.

3. Anmeldung per Haushaltsscheck-Formular

Alternativ steht das Haushaltsscheck-Formular zur Verfügung. Dieses können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Webseite der Minijob-Zentrale herunterladen, ausfüllen und übersenden.

Haushaltshilfe einstellen: Alles Wichtige Schritt für Schritt erklärt!

Was kostet es, eine Haushaltshilfe legal zu beschäftigen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen für eine angemeldete Haushaltshilfe lediglich 14,62 Prozent Abgaben, sofern der monatliche Verdienst bei maximal 603 Euro liegt. Auf Grund des Steuervorteils sind die tatsächlichen Kosten jedoch wesentlich geringer.

Tipp: Wie hoch die Abgaben und der Steuervorteil für eine Haushaltshilfe sind, zeigt unser Haushaltsscheck-Rechner.

Die Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Umlagen bei Krankheit und Schwangerschaft
  • Pauschsteuer

Die Abwicklung ist besonders einfach: Im Rahmen der Anmeldung erteilen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Minijob-Zentrale ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug dieser Abgaben erfolgt halbjährlich durch die Minijob-Zentrale:

  • jeweils am 31. Juli für die Monate Januar bis Juni
  • sowie am 31. Januar des Folgejahres für die Monate Juli bis Dezember

Häufig gestellte Fragen von Arbeitgebern

  • Was passiert, wenn eine Haushaltshilfe nicht angemeldet wird? Bei Nicht-Anmeldung drohen rechtliche Konsequenzen und Bußgelder wegen Schwarzarbeit.
  • Dürfen mehrere Haushaltshilfen beschäftigt werden? Ja, solange jede einzelne angemeldet wird.
  • Sind die Abgaben jeden Monat gleich? Die Höhe der Abgaben richtet sich nach dem tatsächlichen Verdienst. Bei gleichbleibendem Verdienst bleiben sie monatlich gleich.
  • Wie lange dauert die Anmeldung einer Haushaltshilfe? Die Anmeldung kann online in wenigen Minuten erledigt werden. Auch telefonisch oder per Formular ist der Aufwand gering.
  • Wie können Privathaushalte den steuerlichen Vorteil geltend machen? Sie geben ihre Kosten in der Steuererklärung an. Hierfür erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber automatisch von der Minijob-Zentrale im Februar eine Bescheinigung für das Finanzamt.

Persönliche Beratung zur Anmeldung

Wenn Sie unsicher sind oder Fragen haben, steht Ihnen das Service-Center der Minijob-Zentrale zur Verfügung – per E-Mail, Telefon oder Videoberatung.

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Hilfe und Kontakt

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20 Kommentare

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OD
Ousainou Dukureh

Da die arbeit gefallt mir gut und ich bin motiviert zu diesem arbeit ja und ich bin wirklich glücklich uber die chance

JE
Josef Euler

Wie kann sein das zwar KV Beiträge gezahlt werden, die Haushaltshilfen aber dennoch nicht krankenversichert sind? Im Klartext, solange die 556 EUR nicht überschritten Werden muss der oder die Haushaltshilfe Bürgergeld beantragen um krankenversichert zu sein.
Dümmer geht’s nicht mehr.

HS
Heidi Schwager

Ich habe Pflegestufe 2, wird die Hilfe von der DAK für Verhinderungspflege anerkannt?

ED
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Campingverein Hepp...

wie kann ich abmelden?

HT
Heinz O)tto

Hallo,
ich habe über den Haushaltsscheck angemeldet und zwischenzeitlich auch eine Betriebsnummer erhalten. Wie melde ich die unterschiedlichen monatlichen Zahlungen an die MiniJob-Zentrale? Gibt es dazu ein spezielles Formular oder kann man das im Portal eintragen? Vielen Dank für Information.

AA
Abdifitah Abdulleh

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich um eine Stelle als Haushaltshilfe. Ich bringe Erfahrung in der Reinigung und Organisation von Haushalten mit, arbeite zuverlässig, sorgfältig und achte auf gründliche Sauberkeit.

MA
Muhannad Almsstat

Hallo guten Tag gibt’s Platz für ferienjob oder minijob

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