Minijob im Privathaushalt: Wer haftet bei einem Schaden?
Auch bei einem Minijob im Privathaushalt kann mal etwas zu Bruch gehen. Bei einem Schaden kann jedoch schnell Unsicherheit entstehen: Wer haftet dafür und wer übernimmt die Kosten? Wir erklären, welche Regeln im Schadensfall gelten und worauf Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber achten sollten.
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- Müssen Haushaltshilfen für einen Schaden aufkommen?
- Wann liegt welche Art von Fahrlässigkeit vor?
- Was sollten Haushaltshilfen tun, wenn etwas kaputtgeht?
- Welche Versicherung zahlt bei einem Schaden durch eine Haushaltshilfe?
- Darf der Arbeitgeber einen Schaden einfach vom Verdienst abziehen?
- Wie können Schäden im Privathaushalt vermieden werden?
- Fazit: Ein Missgeschick bedeutet nicht automatisch Schadenersatz
Müssen Haushaltshilfen für einen Schaden aufkommen?
Beim Staubwischen stößt die Haushaltshilfe versehentlich eine Vase um – muss sie nun eine neue bezahlen?
So einfach ist es nicht. Minijobberinnen und Minijobber haften nicht automatisch für jeden Schaden, der ihnen während ihrer Arbeit passiert.
Wer haftet bei einem kleinen Missgeschick?
Liegt nur leichte Fahrlässigkeit vor, muss der Schaden grundsätzlich nicht ersetzt werden. Bei leichter Fahrlässigkeit handelt es sich in der Regel um ein kleines, leicht entschuldbares Missgeschick. Das bedeutet vereinfacht: Die Haushaltshilfe war für einen Moment nicht so aufmerksam, wie es erforderlich gewesen wäre.
Wer haftet bei einem größeren Schaden?
Anders kann es aussehen, wenn die Haushaltshilfe die erforderliche Sorgfalt deutlicher außer Acht gelassen hat und mehr als nur eine kleine Unachtsamkeit vorliegt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Minijobberin oder der Minijobber eine erkennbare Gefahr nicht ausreichend beachtet hat.
Bei sogenannter mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Betracht. Der entstandene Schaden kann dann anteilig auf beide Seiten verteilt werden.
Wer haftet bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht?
Bei grober Fahrlässigkeit kommt grundsätzlich eine vollständige Haftung der Minijobberin oder des Minijobbers in Betracht.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet vereinfacht: Eine naheliegende und wichtige Vorsichtsmaßnahme wurde in besonders schwerem Maße außer Acht gelassen.
Wird ein Schaden absichtlich verursacht, also vorsätzlich, haftet die Haushaltshilfe grundsätzlich vollständig.
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Wann liegt welche Art von Fahrlässigkeit vor?
Ob ein konkretes Missgeschick rechtlich als leichte Fahrlässigkeit einzustufen ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt genauso für die Abgrenzung zur mittleren oder groben Fahrlässigkeit.
Entscheidend ist unter anderem, wie der Schaden entstanden ist und wie sich die Haushaltshilfe in der konkreten Situation verhalten hat. Deshalb lässt sich allein anhand des entstandenen Schadens nicht beurteilen, ob und in welchem Umfang die Haushaltshilfe dafür haftet.
Möchten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber den Schaden ersetzt haben, müssen sie grundsätzlich nachweisen, dass die Haushaltshilfe den Schaden schuldhaft verursacht hat.
Dabei kann auch eine mögliche Mitverantwortung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers eine Rolle spielen. Beispielsweise können eine fehlende Einweisung oder die unzureichende Sicherung eines gefährdeten Gegenstands zur Entstehung eines Schadens beigetragen haben.
Was sollten Haushaltshilfen tun, wenn etwas kaputtgeht?
Einen Schaden zu verschweigen, ist keine gute Idee. Minijobberinnen und Minijobber sollten ihren Arbeitgeber möglichst zeitnah darüber informieren, wenn während der Arbeit etwas beschädigt wurde.
Das gilt auch dann, wenn der Schaden zunächst gering erscheint.
Am besten erklären Haushaltshilfen kurz und sachlich,
- was passiert ist,
- welcher Gegenstand beschädigt wurde und
- wie es zu dem Schaden gekommen ist.
Ein offener Umgang hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und gemeinsam zu klären, wie mit dem Schaden umgegangen wird.
Welche Versicherung zahlt bei einem Schaden durch eine Haushaltshilfe?
Ob eine Versicherung für einen Schaden während der Arbeit aufkommt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Eine private Haftpflichtversicherung deckt beruflich verursachte Schäden nicht automatisch ab. Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Schaden automatisch versichert ist.
Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich direkt beim eigenen Versicherungsunternehmen nachzufragen und zu klären, welche Schäden im Zusammenhang mit einem Minijob tatsächlich abgesichert sind oder welche Zusatzoptionen möglich sind.
Darf der Arbeitgeber einen Schaden einfach vom Verdienst abziehen?
Nach einem Schaden kann eine weitere Frage entstehen: Darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einen geforderten Schadenersatz einfach vom Verdienst der Haushaltshilfe abziehen?
Ob überhaupt ein Schadenersatzanspruch besteht und unter welchen Voraussetzungen eine Verrechnung mit dem Verdienst zulässig ist, sind arbeitsrechtliche Fragen. Die Minijob-Zentrale kann konkrete Einzelfälle hierzu nicht arbeitsrechtlich bewerten.
Für eine Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen empfehlen wir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Dieses ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004 erreichbar.
Wie können Schäden im Privathaushalt vermieden werden?
Am besten ist natürlich ein Schaden, der gar nicht erst entsteht. Gerade in Privathaushalten lässt sich mit wenigen Maßnahmen vorbeugen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zum Beispiel erklären, welche Gegenstände besonders empfindlich sind, welche Reinigungsmittel verwendet werden dürfen oder wie bestimmte Geräte funktionieren.
Auch die Umgebung sollte möglichst sicher gestaltet sein. Wertvolle, zerbrechliche oder schwere Gegenstände sollten so aufbewahrt werden, dass sie bei der Arbeit möglichst nicht beschädigt werden können.
Eine gute Einweisung hilft ebenfalls, Risiken zu reduzieren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihre Haushaltshilfe auf Besonderheiten und mögliche Gefahren aufmerksam machen und geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.
Auch Haushaltshilfen können vorbeugen: Bei Unsicherheiten besser einmal mehr nachfragen – besonders bei hochwertigen Möbeln, empfindlichen Oberflächen oder unbekannten Geräten.
Fazit: Ein Missgeschick bedeutet nicht automatisch Schadenersatz
Geht bei einem Minijob im Privathaushalt etwas kaputt, muss die Haushaltshilfe den Schaden nicht automatisch bezahlen. Entscheidend ist unter anderem, ob leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz vorliegt. Welche Einstufung zutrifft, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bei konkreten arbeitsrechtlichen Fragen zur Haftung kann die Minijob-Zentrale keine individuelle rechtliche Bewertung vornehmen. Hier empfiehlt sich eine arbeitsrechtliche Beratung. Geht es darum, ob eine Versicherung den Schaden übernimmt, ist das jeweilige Versicherungsunternehmen der richtige Ansprechpartner.
11 Kommentare
Naja, das war jetzt praktisch wenig hilfreich. Viel Geschwurbel, keine Aussage;-)))
Was fehlt: Welche Versicherung kann ich wie abschließen?
Kann ich jetzt den Schaden einbehalten oder nicht?
Besser solche Themen nicht anfassen, wenn man keinerlei Handlungsempfehlungen gibt.
Hallo! Vielen Dank für die schöne magazine . Aber Ich möchte gern ein passende wochenende minijob als reinigungkraft machen. Helfen sie mir bitte. Ich bin auszubildende
Great information shared.. really enjoyed reading this post thank you author for sharing this post .. appreciated
Von welcher Haftpflichtversicherung ist hier die Rede? Von der eigenen, also der des privaten Arbeitgebers?
Ich bin interessiert