Eine junge Frau harkt Laub im Garten.

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Gartenhilfe im Herbst: Alles rund um den Minijob im Haushalt

Im Herbst fällt im Garten viel Arbeit an. Mit einem Minijob im Privathaushalt kann eine Gartenhilfe bei vielen Aufgaben unterstützen. Wie die Haushaltsjob-Börse bei der Suche unterstützen kann und was rund um die Anmeldung des Minijobs zu beachten ist, erklären wir in unserem Artikel.

Welche typischen Gartenarbeiten fallen im Herbst an?

Eine Gartenhilfe kann Privathaushalte zum Beispiel bei diesen Aufgaben unterstützen:

  • Rasen mähen
  • Laub harken und entfernen
  • Hecken und Sträucher schneiden
  • Kübelpflanzen winterfest machen
  • den Gartenteich auf den Winter vorbereiten
  • Blumenzwiebeln für das Frühjahr setzen
  • Wege und Beete pflegen

Auch zu anderen Jahreszeiten kann eine Gartenhilfe im Privathaushalt beschäftigt werden. Die Regeln für den Minijob im Privathaushalt gelten unabhängig von der Jahreszeit.

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Gartenhilfe über die Haushaltsjob-Börse finden

Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine Gartenhilfe suchen, können sich kostenlos in unserer Haushaltsjob-Börse registrieren. Dort können sie eine Stellenanzeige mit Angaben zum Tätigkeitsfeld, Einsatzort, Häufigkeit und Stundenlohn veröffentlichen. Je konkreter die Aufgaben und Rahmenbedingungen beschrieben sind, desto besser können Interessierte einschätzen, ob das Angebot passt.

Beschäftigte können nach passenden Tätigkeiten in ihrer Nähe suchen oder einen Steckbrief mit ihren Erfahrungen, gewünschten Tätigkeitsbereichen und verfügbaren Zeiten erstellen.

So finden private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie interessierte Haushaltshilfen schnell und einfach zueinander. Weitere Informationen finden Sie hier: Minijobs im Haushalt suchen und finden

Haushaltsjob-Börse – einfach & schnell Unterstützung für den Haushalt finden

Wann gilt eine Gartenhilfe als Minijob im Privathaushalt?

Eine Gartenhilfe gilt als Minijob, wenn sie höchstens 603 Euro durchschnittlich im Monat verdient. Dann handelt es sich grundsätzlich um einen Minijob mit Verdienstgrenze.

Hat die Gartenhilfe keine Hauptbeschäftigung, darf sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Der Verdienst aus allen Minijobs zusammen darf 603 Euro im Monat jedoch nicht überschreiten. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze parallel möglich.

Wie funktioniert die Anmeldung der Gartenhilfe?

Privathaushalte nutzen für die Anmeldung das Haushaltscheck-Verfahren. Die Anmeldung ist einfach und schnell online, telefonisch oder per Post möglich.

Welche Vorteile bietet die Anmeldung?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren gleich mehrfach von der Anmeldung:

  1. Die Abrechnung ist unkompliziert. Nach der Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren übernimmt die Minijob-Zentrale alles Weitere. Dazu gehört zum Beispiel die Berechnung der Abgaben und der Einzug per Lastschriftverfahren.
  2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen vergleichsweise geringe Abgaben.
  3. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von einem Steuervorteil. Sie können jährlich 20 Prozent der entstandenen Kosten von ihrer Steuerschuld abziehen – maximal um 510 Euro.

Auch Haushaltshilfen profitieren von der Anmeldung:

  1. Durch die Rentenversicherungspflicht entstehen Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich.
  2. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Haushaltshilfen bei einem Arbeitsunfall.
  3. Die Beschäftigung ist rechtssicher und legal.

Kosten und Abrechnung im Überblick

Bei einem monatlichen Verdienst von höchstens 603 Euro betragen die Abgaben für den Privathaushalt 14,62 Prozent. Durch den Steuervorteil fallen die tatsächlichen Kosten jedoch geringer aus.

Mithilfe des Haushaltsscheck-Rechners der Minijob-Zentrale können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Kosten und den möglichen Steuervorteil berechnen.

Zu Ihren Abgaben gehören:

  • Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung: 5%
  • Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 5%
  • Einheitliche Pauschsteuer: 2%
  • Umlagen (Krankheitsfall und Mutterschaft): 1,02%
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: 1,6%

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Haushaltshilfe anmelden: Kosten und Steuervorteil im Minijob

Bei der Anmeldung erteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Minijob-Zentrale ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben anschließend halbjährlich ein.

Häufige Fragen zur Gartenhilfe im Minijob

  • Ja. Typische Arbeiten wie Rasenmähen, Laubharken oder die Pflege von Beeten können haushaltsnahe Tätigkeiten sein. Damit kommt eine Beschäftigung als Minijob im Privathaushalt grundsätzlich infrage.

Fazit: Gartenhilfe finden, anmelden und Vorteile nutzen

Eine Gartenhilfe entlastet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Herbst bei vielen wichtigen Arbeiten rund ums Haus. Die Haushaltsjob-Börse unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Gartenhilfe. Durch die Anmeldung der Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale profitieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber von zahlreichen Vorteilen.

Hilfe und Kontakt

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