Minijob-Beiträge 2026: Arbeitgeber zahlen geringere Umlage U1
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern profitieren ab 2026 von geringeren Abgaben. Die Umlage U1 sinkt zum 1. Januar 2026. Ansonsten bleiben die Beiträge für Minijobs auch im Jahr 2026 unverändert. Welche Abgaben gelten im Jahr 2026? Und welche Änderungen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten?
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- Umlage U1 sinkt 2026 – Das sollten Arbeitgeber wissen
- Das ist die Umlage U1
- Beitragsübersicht 2026: Gewerbliche Minijobs
- Beitragsübersicht 2026: Minijob im Privathaushalt
- Eigenanteil für Minijobber in der Rentenversicherung
- Arbeitgeber müssen keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen
- Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!
Umlage U1 sinkt 2026 – Das sollten Arbeitgeber wissen
Zum 1. Januar 2026 sinkt die Umlage 1 von bisher 1,1 Prozent auf 0,8 Prozent des Verdienstes.
Die Anpassung erfolgt aufgrund von Überschüssen in der Umlagekasse der Arbeitgeberversicherung. Diese Überschüsse entstehen, wenn weniger Ausgaben für Entgeltfortzahlung bei Krankheit anfallen oder die Zahl der beitragspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber steigt.
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Das ist die Umlage U1
Minijobberinnen und Minijobber haben genauso wie Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist der Minijobber krank oder fährt zur Kur, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Verdienst des Beschäftigten weiterzahlen.
Die Umlage U1 verringert die finanzielle Belastung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die bei Krankheitsfällen von Minijobbern entstehen kann. Besonders für kleine Unternehmen ist es oft eine Herausforderung, den Verdienst von Beschäftigten weiterzuzahlen. Durch die Umlage U1 werden diese Kosten solidarisch auf alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verteilt. So muss niemand die finanzielle Last allein tragen.
Durch die Zahlung der Umlage U1 bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 80 Prozent der Aufwendungen erstattet, wenn Beschäftigte krank ausfallen.
Am Umlageverfahren U1 nehmen Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern teil. Auch wenn ein Betrieb ausschließlich Minijobberinnen und Minijobber beschäftigt, muss die Umlage U1 gezahlt werden. Die Beiträge führen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zusammen mit den anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale ab.
Weitere Informationen zur Umlage U1 und den damit verbundenen Pflichten gibt es in unserem Magazin-Artikel „Umlageverfahren im Minijob – Das müssen Arbeitgeber wissen“.
Beitragsübersicht 2026: Gewerbliche Minijobs
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Abgaben für Minijobber zahlen. Das gilt für Minijobs mit Verdienstgrenze genauso wie für kurzfristige Beschäftigungen.
Für das Jahr 2026 gelten folgende Beitragssätze:
| Abgabenart | Minijob mit Verdienstgrenze | Kurzfristiger Minijob |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13% | - |
| Rentenversicherung | 15% | - |
| Umlage 1 | 0,80% | 0,80% |
| Umlage 2 | 0,22% | 0,22% |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15% | 0,15% |
| Steuer | 2% Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung) | 25% Pauschalsteuer (oder individuelle Versteuerung) |
(zzgl. des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung)
Beitragsübersicht 2026: Minijob im Privathaushalt
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern im Privathaushalt (z. B. Haushaltshilfen oder Kinderbetreuer) gelten geringere Beiträge.
Die Abgaben 2026 für Privathaushalte:
| Krankenversicherung | 5% |
| Rentenversicherung | 5% |
| Umlage U1 | 0,80% |
| Umlage U2 | 0,22% |
| Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 1,60% |
| Steuer | 2% Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung) |
Eigenanteil für Minijobber in der Rentenversicherung
Minijobberinnen und Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie sind dadurch in der Rentenversicherung abgesichert und erwerben auch im Minijob vollwertige Ansprüche. Dieser Eigenanteil liegt im Jahr 2026 bei
- 3,6 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Minijobs und
- 13,6 Prozent des Verdienstes bei Minijobs in Privathaushalten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten den Eigenanteil direkt vom Verdienst des Minijobbers ein und zahlen ihn zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Auf Antrag können sich Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann entfällt der Eigenanteil.
Arbeitgeber müssen keinen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sogenannte Dauer-Beitragsnachweise nutzen, wenn der Verdienst und die Abgaben über einen längeren Zeitraum gleich bleiben. Ändern sich die Beitrags- oder Umlagesätze, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen solchen Dauer-Beitragsnachweis nicht anpassen. Die Minijob-Zentrale passt diesen automatisch an.
Wenn sich der Verdienst und damit die Höhe der Abgaben ändert, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig werden. Dann müssen sie einen neuen Dauer-Beitragsnachweis einreichen.
Hinweis:
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Rechtskreistrennung für Beitragsnachweise. Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bisher einen Dauer-Beitragsnachweis mit dem Rechtskreis „Ost“ eingereicht, müssen diese ab dem Beitragsmonat Januar 2026 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis ohne Rechtskreistrennung einreichen.
Auch wenn bislang für beide Rechtskreise („West“ und „Ost“) Dauer-Beitragsnachweise übermittelt worden sind, ist nun ein neuer Dauer-Beitragsnachweis erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Thema „Rechtskreis“ gibt es in dem Magazin-Artikel „Minijob-Meldungen 2025: Rechtskreise Ost und West entfallen“.
Weitere Informationen zum Thema Beitragsverfahren finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Magazin-Artikeln „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“ oder „So einfach zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt die Abgaben“.
Über die Fristen und Termine für 2026 können sich gewerbliche Minijob-Arbeitgeberinnen und -Arbeitgeber im Magazin-Artikel „Fälligkeiten 2026 – Alle Termine für Minijob-Arbeitgeber“ informieren.
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24 Kommentare
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Hallo,
im SV-Meldeportal ist ein „gewählter Prozentsatz der Erstattung“ anzugeben. Da wir nur Minijobber beschäftigen, verstehe ich diesen Artikel so, dass ich in diesem Feld die 80% angebe?
In weiteren Beiträgen ist herauszulesen, dass der Prozentsatz auch niedriger gewählt werden kann.
Welche Prozentsätze sind möglich?
Wir sind ein eingetragener Verein.
Muß unsere Hilfe nach dem gewerblichen oder privaten Beitrag abgerechnet werden?
Weshalb wurde und wird die Nebenverdienstgrenze von 165€ nicht mit der Erhöhung des Mindestlohnes angehoben?
es werden bei minichob 12.92 euro plus tarif sonderzahlung von 1,08 euro dazugezahlt, ergibt eine gesamtsumme von 14,00 euro brutto std.. Ab 01.01.26 steigt der mindestlohn auf 13.90 std. lohn. Wird bei minichob, der Grundlohn dann auf 13,90 euro erhöht? Ich weis, das der grundlohn nicht weniger sein darf wie der mindestlohn. Muss der minichob arbeitgeber einen neuen arbeitsvertrag ausstellen zur anpassung der erhöhung ab 01.01.2026?
Gibt es das neue Excel zur Berechnung der Beiträge für 2026 schon? VG Sabine
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Kann ich auch einen Minijob annehmen ohne Pflichtversicherrung? Da ich in altersrente bin für schwerbehinderung wegen Anzüge für Finanzamt
Ich bin ab den 1.2.2026 in Altersrente für langversicherte,wenn ich noch teilzeit arbeite,wieviel müsste ich den Finanzamt abgeben