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So einfach zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt die Abgaben

Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber eines Minijobs im Privathaushalt zahlen nur geringe Abgaben an die Minijob-Zentrale. Doch wie funktioniert die Beitragszahlung für diese Jobs? Von der Höhe der Abgaben einschließlich Steuern bis hin zu Fristen und Zahlungsbedingungen - wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fakten.

Anmeldung mit dem Haushaltsscheck

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt melden ihre Minijobber mit dem sogenannten Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an. Auf unserer Internetseite finden Sie Informationen darüber, welche Daten dafür benötigt werden. Ist der Haushaltsscheck versandt, übernimmt die Minijob-Zentrale die weiteren Schritte – unter anderem auch die Berechnung der Abgaben.

Diese Abgaben fallen an

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt beträgt die Höhe der Abgaben für einen Minijob mit einem Verdienst bis 538 Euro höchstens 14,94 Prozent. Die folgenden Abgaben sind an die Minijob-Zentrale zu zahlen:

  • Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung
  • Umlage 1 (Umlage als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit)
  • Umlage 2 (Umlage als Ausgleich für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft)
  • Pauschsteuer
  • Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung

Die Minijobberin oder der Minijobber zahlt einen Beitrag in Höhe von 13,6 Prozent des Verdienstes zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Minijob-Zentrale berechnet die Höhe der Abgaben anhand des auf dem Haushaltsscheck eingetragenen Verdienstes.

Mehr Informationen über die Höhe der Abgaben einschließlich Steuern finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Zahlung im Lastschriftverfahren

Die Zahlung der Abgaben erfolgt im Lastschriftverfahren. Dafür erteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein SEPA-Lastschriftmandat. Dieses füllen sie auf dem Haushaltsscheck aus und reichen es unterschrieben bei der Minijob-Zentrale ein.

Der von der Minijobberin oder dem Minijobber zu tragende Beitrag zur Rentenversicherung wird zusammen mit den übrigen Abgaben direkt mit abgerechnet. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten deshalb den entsprechenden Betrag vom Verdienst ihrer Haushaltshilfe ein.

Zahlungstermine

Die Minijob-Zentrale zieht die Abgaben halbjährlich ein. Am 31. Juli erfolgt die Abbuchung für den zurückliegenden Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember werden die Abgaben am 31. Januar des Folgejahres eingezogen. Vor dem Lastschrifteinzug erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Mitteilung über die Höhe der Abgaben.

Berechnung der Abgaben bei schwankendem Verdienst

Ist der Verdienst der Haushaltshilfe nicht jeden Monat gleich – sondern schwankend, teilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Höhe des Verdienstes mit dem Halbjahresscheck mit. Dieser muss rechtzeitig vor den Zahlungsterminen bei der Minijob-Zentrale eingehen. Das sind die Fälligkeitstermine für den Halbjahresscheck:

  • 30. Juni (für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni)
  • 31. Dezember (für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember)

Die Minijob-Zentrale berechnet dann anhand des auf dem Halbjahresscheck eingetragenen Verdienstes die Abgaben.

Unser Haushaltsscheck-Rechner

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich mit Hilfe unseres Haushaltsscheck-Rechners vorab über die Höhe der zu erwartenden Abgaben informieren.

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Judith Seidel
JS
Judith Seidel

Guten Tag, ich möchte für meine 91jährige Mutter eine Putzfrau einstellen. Sie hat Pflegegrad 1 und damit Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Um den in Anspruch zu nehmen ist aber eine Rechnung nötig. Wie und in welcher Form kann ich diese Rechnung ausstellen? Nach jedem Einsatz, monatlich oder anders?
Ist es besser wenn ich der Arbeitgeber bin oder meine Mutter?
Vielen Dank und mfG

Benzi Zita
BZ
Benzi Zita

Guten Tag, ich möchte einen Mitarbeiter im Privathaushalt beschäftigen. Er bezieht noch Bürgergeld. Pauschalsteuer und weitere Abgaben sind von mir zu zahlen. Welcher Betrag gehört in seine Lohnabrechnung und ist gegenüber der Agentur für Arbeit anzugeben: der an ihn ausgezahlte Betrag oder der Betrag zuzüglich der vom Arbeitgeber getragenen Pauschalsteuer und der Abgaben?

Sigrid Nass
SN
Sigrid Nass

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Minijob angemeldet und möchte jetzt wissen, ob ich dem Arbeitnehmer das Geld überweise und was ich als Verwendungszweck angeben soll.
Mit freundlichen Grüßen Sigrid Nass

Jefferey Davis
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Volker Köhler
VK
Volker Köhler

Hallo liebe minijobzentrale
ich arbeite im Minijob jeweils 3 Stunden montags und dienstags zum Stundenlohn von 20,-€.
hat der Monat aber 5 Wochen fallen somit auch 30 Arbeitsstunden an. Jedoch werden nur 520 € ausgezahlt. Auf 13 Wochen gesehen (1/4 Jahr ) stimmt dies Arbeitsleistung im Mittel mit 520.,-€. Ist das rechtlich korrekt oder entsteht so im Januar ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt.
vielen Dank für ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Köhler

Marliese Pezold
MP
Marliese Pezold

Kurzfristiger Minijob für private Arbeitgeber
Kann man auch als privater Arbeitgeber einen kurzfristigen Minijob anmelden?
Es geht um Hilfe im Garten. Auf keinen Fall mehr als 70 Stunden. Unregelmässig, je nach Bedarf

Freundliche Grüsse