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Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber zum Überschreiten wissen müssen.

Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze erhöht sich also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde letztmalig zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Seitdem liegt die Minijob-Grenze bei 538 Euro im Monat.

Was sonst im Jahr 2024 neu ist, haben wir in unserem Magazin-Artikel Minijobs 2024: Neues Jahr, neue Regeln zusammengefasst.

Wann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze?

Zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anhand des Verdienstes, ob ein Minijob vorliegt. Die Grundlage bildet der voraussichtliche durchschnittliche Verdienst der nächsten zwölf Monate. Anhand der Höhe dieses Verdienstes stellen sie fest, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Maximal 538 Euro dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich im Monat verdienen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen sie bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden.

Verdienen Beschäftigte durchschnittlich im Monat mehr als 538 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Weitere Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?

Schwankender monatlicher Verdienst im Minijob

Auch im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren. Entsprechend kann auch der monatliche Verdienst unterschiedlich hoch sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dann nicht relevant.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient in 8 Monaten jeweils 570 Euro und in den übrigen 4 Monaten jeweils 470 Euro. Sein Jahresverdienst liegt damit bei 6.440 Euro. Die Grenze von 6.456 Euro wird also nicht überschritten. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob.

Im Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst? erfahren Sie mehr darüber, was zum Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin gerechnet wird.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung

Grundsätzlich gilt: Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers über 538 Euro, handelt es sich nicht um einen Minijob. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Vertretung bei Krankheit. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Wird die monatliche Verdienstgrenze unvorhersehbar überschritten, dann können Minijobberinnen und Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres mehr als 538 Euro verdienen. Den Jahreszeitraum ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rückwirkend. Beginnend vom Ende des Monats der Überschreitung sind hierzu die letzten 12 Monate zu betrachten.

Maximal 1.076 Euro bei unvorhersehbaren Überschreitungen

Der Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – betragen. Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

Beispiel

Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2023 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.

In den Monaten Januar und Februar 2024 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.076 Euro.

Ergebnis

In den Monaten Januar und Februar 2024 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (1. März 2023 bis 29. Februar 2024) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der monatliche Verdienst hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.076 Euro) erhöht.

 

Fortsetzung des Beispiels

Im März 2024 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.076 Euro.

Ergebnis

Im maßgebenden Zeitjahr (1. April 2023 bis 31. März 2024) liegt mit der Krankheitsvertretung im Januar und Februar nunmehr ein weiteres Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.

Das dritte unvorhersehbare Überschreiten im Monat März 2024 ist unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.03. bis 31.03.2024 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden. Ab April 2024 liegt wieder ein Minijob vor, wenn der monatliche Durchschnittsverdienst ab diesem Zeitpunkt die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet.

Dokumentation in den Entgeltunterlagen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten dokumentieren. In den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin muss der Grund für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar sein.

Eine spezielle Form der Dokumentation ist hierbei nicht vorgeschrieben. Sie ist teilweise auch vom Grund des Überschreitens abhängig. Bei einer Krankheitsvertretung sollte beispielsweise in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin auf die Krankmeldung des oder der zu vertretenden Beschäftigten hingewiesen werden.

Haben Sie Fragen zum Überschreiten der Verdienstgrenze von Minijobs? Dann schreiben Sie diese in die Kommentare. Wir helfen gerne weiter.

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

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Rolf Manteufel
RM
Rolf Manteufel

Noch eine Zusatzfrage in Bezug auf meine erste Frage (Midijob-Minijob)

Falls ich bedingt durch die Direktversicherung nicht mehr gesetzlich krankenversichert sein sollte, wie kann ich
das wieder ändern

Meine Ideen:

Auslagern der Direktversicherung, so dass diese in der Gehaltsabrechnung nicht mehr auftaucht und damit das Bruttogehalt mit 560 Euro wieder im Midijobbereich liegt.

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten

Danke im Voraus

Rolf

Rolf Manteufel
RM
Rolf Manteufel

Meine Frage

Bin ich nach der Entgeltsumwandlung und dem damit verbundenen Rückfall vom Midijob in den Minijob noch gesetzlich krankenversichert und arbeitslosenversichert.

Mein Beispiel:

Midijob mit Bruttogehalt:560 Euro
Direktversicherung: 100 Euro

Damit ist das Bruttogehalt von 560 Euro auf 460 Euro gesunken.
Daraus folgt, dass ich keine Abgaben für Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung mehr zahlen muss.

1. Bin ich dann noch gesetzlich krankenversichert oder verliere ich durch die Direktversicherung den Krankenversicherungsschutz
2. Was bedeutet dass für die Arbeitslosenversicherung, die ich nach Ablauf des Midijobs (560 Euro) noch in Anspruch nehmen will???

Eine andere Art der Krankenversicherung (Familienversicherung, Rente) liegt nicht vor.

Eine kurze Anwort wäre klasse

Mit freundlichen Grüßen

Rolf

Kerstin H
KH
Kerstin H

Hallo,
mein chef vom minijob meint, sobald ich das 3. mal über 538,- liege, wird der minijob für das komplette folgende jahr sozialversicherungspflichtig, auch wenn ich danach niemals wieder über 538,- komme. ich müßte quasi für 1 jahr jeden monat sozialbeiträge zahlen, ehe es wieder als minijob angesehen würde. das stimmt aber so nicht, oder?
für wie lange bleibt man ab dem 3. überschreiten der mindestgrenze sozialversicherungspflichtig? nur in diesem monat oder für das ganze folgende jahr?

Thorsten W
TW
Thorsten W

Guten Abend,
Bei meinem Minijob hat eine Kollegin gekündigt, mit Frist bis zum Ende dieses Monats. Mein Arbeitgeber hat die Stelle auch sofort wieder ausgeschrieben, wir haben allerdings noch keinen Ersatz gefunden. Würde der Personalmangel durch die Kündigung seitens der Kollegin als unvorhersehbar gelten, also somit Grund für eine zulässige Mehrarbeit im Rahmen des Minijobs sein?
Vielen dank schonmal

Claudia Schmidt
CS
Claudia Schmidt

Guten Tag,
meine Tochter ist Studentin und verdient bisher aus 2 geringfügigen Beschäftigungen / Minijob summiert monatlich nicht mehr als die vorgeschriebene Grenze von aktuell 538,00 € mtl.
Ab 15.04.2024 hat sie einen 3 Job angenommen, befristet bis 21.06.2024.
In den Monaten Mai und Juni wird sie daher voraussichtlich die Grenze von 538,00 € Einkommen überschreiten. Ist diese Überschreitung unschädlich, ist sie trotzdem weiterhin nicht versicherungspflichtig?

Preci
PR
Preci

Guten Abend,
Ich habe seit dem März dieses Jahres einen Minijob. In diesem Monat habe ich etwas mehr als die Hälfte von 538€ verdient, also wurde die Grenze in diesem Monat nicht überschritten. Im April konnte ich leider nur 28 Stunden im Monat arbeiten, da ich krank geworden bin, das heißt die Grenze wurde im April ebenfalls nicht überschritten. Ab dem 1. Mai werde ich ein 2. Minijob haben, obwohl ich mich als Teilzeit beworben habe, muss ich trotzdem bei dem 2. Minijob erstmal 1-2 Monate (also ca. von Mai-Juni) als minijobber arbeiten, um dann danach als Teilzeitkraft arbeiten zu können. Ich verdiene bei beiden Jobs Mindestlohn. Bei meinem ersten Minijob KANN ich bis zu 40h/Monat arbeiten (aber muss dort min. 20-25h arbeiten) und beim 2. MUSS ich ca. 30h/Monat arbeiten (kann etwas unter der Grenze sein). Kann ich in den Monaten Mai und Juni die 538€ Grenze überschreiten? ich habe in den Monaten März und April die 538€ Grenze sowieso nicht überschritten. Und somit kann ich die Überstunden dann ja auch irgendwie wett machen. Außerdem werde ich spätestens ab Julie sowieso mein 2. Minijob zu Teilzeit wechseln. Ich bin mir aber nicht sicher ob es so klappt, deshalb frage ich hier nach. Vielen Dank im Voraus.
LG 🙂

BE
Bettina Neuhaus-F...

Guten Tag, ich habe einen Minijob im Einzelhandel. Mein Lohn setzt ich aus Stundenlohn und Umsatzbeteiligung zusammen. der Arbeitgeber zieht mir eine Steuerpauschale von ca 2% ab. und auf meinen wunsch Rentenversicherungspauschale ab.
Frage 1: Ist die steuerpauschale von 2% zulässig oder müsste das nicht der Arbeitgeber zahlen?

Frage 2: Wonach bemisst sich in meinem Fall die Bemessungsgerenze von 538€ ? Nach dem stundelohn plus Umsatzpauschale(brutto) oder nach der Zahlung nach den Abzügen (netto)

Im Februar und März habe ich weniger Stunden gearbeitet und mtl. nur ca 300€ verdient.
Frage 3 :Darf ich in mehr als 2 Monaten im Jahr mehr als 538€ verdienen, solange der Durchschnitt nicht mehr 538 pro Jahr ausmacht um die geringen Einnahmen in anderen Monaten(ca. 300€ ) auszugleichen?
Frage 4 : wenn ich zukünftig ich 10 monate im Jahr ziemlich genau 538€ in jedem Monat verdiene , aber dann noch in 2 Monaten etwas mehr verdiene, so das der Jahresdurchschnitt über 538€ liegt, ist das als Minijob noch zulässig?

Charlotte P.
CP
Charlotte P.

Guten Tag,
ich bin seit dem 01.01. befristet für 6 Monate als wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität angestellt. Zum 01.04. wurde unerwartet der Stundenlohn erhöht, sodass ich meine Stunden reduzieren muss. Ab dem 01.07. werde ich in diesem Jahr nicht mehr arbeiten.
Muss ich dennoch meine Stunden reduzieren, um in den Monaten Mai und Juni (April ist nicht mehr möglich) unter der 538€ zu bleiben? Oder gleicht sich das auf das ganze Jahr gerechnet aus?

Ennie T.
ET
Ennie T.

Hallo,
jemand zwei Minijobs hat und das Monatsgehalt die Grenze 538€ nicht überschreitet… Ist es möglich, in einem Monat, genauer gesagt im Juni, mehr zu verdienen? (wenn zum Beispiel den ganzen August wird es überhaupt nicht arbeiten, aber das Gehalt wird im Juni ausgezahlt, nicht im August) Und was ist, wenn diese Person bis September einen Minijob kündigt? In diesem Fall überstieg das Jahresgehalt des Minijobs mit Sicherheit nicht die Grenze von 6456€.
Dankeschön

Werner Giesche
WG
Werner Giesche

Gibt es auch Hinweise für Rentner?
– Dürfen Rentner ebenfalls in 2 Monaten das doppelte verdienen?
– Was passiert wenn Rentner wesentlich mehr arbeiten und somit mehr verdienen? Hat das Konsequenzen für die Rente Bezahlung?
Vielen Dank

Emma Kamberger
EK
Emma Kamberger

Kann ich meine Minjoob wegen Entlastung eines Angestellten 2 mal im Jahr überschreiten ( 3mal doppelte erhalten)

Sarah V
SV
Sarah V

Hallo,
darf man, wenn man zwei Minijobs hat und generell jeden Monat insgesamt unter 538€ ist, einmal über 538€ sein, wenn man die jährliche Grenze von 6456€ dabei nicht (!) überschreitet? Also zählt das mit der jährlichen Grenze für Minijobs genau so, wenn man zwei Minijobs hat? (Also dass man die monatliche Grenze zwischendurch mal überschreiten kann, solange man im Durchschnitt aufs Jahr gerechnet noch unter der jährlichen Grenze ist)
Vielen Dank schon mal!

Heinz Geiger
HG
Heinz Geiger

Hallo,
Ich bin Minijobber 538,00€. Wie kann ich unter besten steuerlichem Vorteil mir ein Job-Bike zulegen.

Petra Stützer
PS
Petra Stützer

Darf ein Minijobber mit einem Verdienst mtl.538,00Euro zusätzlich einmalig einen Tankgutschein von 50,00Euro erhalten ohne daß er damit steuerpflichtig wird ?

Michèle Sälzle
MS
Michèle Sälzle

Ich bin wissenschaftliche Hilfskraft an einer Universität. Plötzlich kam Dank eines neuen Gesetzes für wissenschaftliche Mitarbeiter einer Lohnerhöhung. Nun muss ich meine Stunden reduzieren, aber im laufendem Monat April werde ich dir Grenze leicht reißen. Bleibt es im Monat April ein Minijob?

Jutta Bär
JB
Jutta Bär

Hallo, ich arbeite in der Pflege im Minijob. Zählen die Nachtzuschläge bzw. Sonntagszuschläge zum Verdienst? Dadurch bin ich nämlich fast jeden 2.Monat über den 538,-€, weil ich Nacht- und Sonntagsdienste mache.
Liebe Grüße, Jutta B.

Lilia Zahn
LZ
Lilia Zahn

Frage: MA beginnt am 15.03.24 eine GV-Beschäftigung. Am 30.04.24 scheidet er wieder aus. In beiden Monaten verdienst er jeweils EUR 538,00. Ist die Verdienstgrenze eingehalten oder muss man den Teilmonat extra betrachten?

Lars Cramer-Plump
LP
Lars Cramer-Plump

Eine Frage: Ich habe in diesem und letztem Jahr in meiner Gfb-Stelle monatlich 450 Euro ausbezahlt bekommen. (aus betrieblichen Gründen) Nun habe ich diese Stelle zum 30.04.24 gekündigt und ein Plus an etwa 50 Stunden (also etwa 620 Euro). Kann mein AG mir diese auszahlen, ohne das ich steuerpflichtig werde? (eventuell rückwirkend, da ich ja immer unter der monatlichen Verdienstgrenze war)

Manuela Krambrich
MK
Manuela Krambrich

Ist eine (für mich nicht vorhersebare ) tarifliche Gehaltserhöhung ,ein Grund für das Überstreiten der Minijobgrenze?
Ich arbeite als Integrationskraft und würde gerne das Schuljahr zu Ende arbeiten. Nach den Sommerferien könnte ich woanders, im Rahmen der Minijobgrenze arbeiten.

Carlo Lo Galbo
CG
Carlo Lo Galbo

Hallo eine Frage, ich habe im März 2024 die Grenze von 538€ überschritten.
Darf ich laut neuen Gesetz 2024 zweimal im Jahr überschreiten? Wenn ja, was muss mein Arbeitgeber tun?

Norbert Scherer
NS
Norbert Scherer

Handelt es sich bei einer ganzjährigen Anstellung auf 538,- EUR-Basis, in der man jedoch nur 6 Monate aktiv im Betrieb tätig ist, innerhalb dieses Zeitraumes 6.456 ,- EUR und damit im Prinzip mtl. das Doppelte verdient, noch um einen Minijob, wenn die Lohnauszahlung über 12 Monate, also auch während der 6-monatigen Abwesenheit erfolgt? Oder begründet diese im Betrieb gängige Praxis eine sozialversicherungspflichige Beschäftigung?
Der Minijobber bezieht bereits eine Altersrente.

Sabrina Oberschmid...
SO
Sabrina Oberschmid...

Guten Tag, darf eine Aushilfe, die zwei Monate Unterbrechung der Aushilfstätigkeit wegen der Elternzeit im anderen, sv-pfl. Arbeitsverhältnis hatte, insgesamt im Kalenderjahr trotzdem 6.456€ verdienen, d.h. die beiden Monaten „nachholen“ nach der Elternzeit und entsprechend mehr verdienen?

Jürgen Franz Lien...
JL
Jürgen Franz Lien...

Ich bin Vollerwerbsminderungsrentner mit GdB 80 und habe einen Minijob. Der ist im Jahr auf €6456,- begrenzt, aber der Gesetzgeber erlaubt mir €18.558,- dazu zu verdienen. Wie soll das funktionieren ? Denn wenn ich einen zweiten Minijob machen würde, wäre ich über €6456,- Euro ab dem ersten Tag. Andererseits darf ich monatlich 43 1/2 Stunden arbeiten, aber mein jetziger Minijob ist auf 34,89 Stunden begrenzt (€14,21 Stundenlohn). Bei meinem Minijob zahle ich freiwillig 3,6% in die Rente ein. Ergo: EU-Rente €687,28 plus €518,63 plus SGB XII €178,-.

Alexandra Hülk
AH
Alexandra Hülk

Moin,- Frage: habe ich Anspruch auf Entgelt/Lohn, wenn mein Arbeitgeber in den Urlaub fährt und ich nicht arbeiten kommen muss?
Beste Grüße 🍀

Alexandra Hülk
AH
Alexandra Hülk

Moin,- ich bin als Haushaltshilfe an drei verschiedenen Haushalten als Minijober angemeldet! Bisher passte es mit der Grenze bis 538,-€, doch ab 01.04. Bekomme ich eine Lohnerhöhung und wäre bei monatlich 540,-€! Da ich unbezahlten Sommerurlaub
( 3 Wochen) habe, stellt sich mir nun die Frage, ob ich monatlich 540,-€ verdienen darf!?
Beste Grüße 🍀

Sabine Tamme
ST
Sabine Tamme

Hallo, wie würde es dich verhalten wenn mein Chef im Juni 538€ Urlaubsgeld und im Dezember auch 538€ Weihnachtsgeld auszahlen möchte jeweils zu den 538€ Lohn! Wäre das ein Problem für uns ?
Gäbe es für uns irgendwelche steuerlichen Nachteile ?? Also müssten wir das beim Finanzamt angeben???

Norman Behrens
NB
Norman Behrens

Hallo,

Ich habe einen Minijob in der Hotellerie bei dem ich immer knapp an die 520 Euro kam.
Nun wird mein Vertrag verlängert und der Stundenlohn angepasst so dass ich auf 538 Euro komme. Zusätzlich wurden SFN Zuschläge eingeführt. Jetzt würde ich jedoch jeden Monat über 538 euro bekommen. Zusätzlich bin ich auch Vertretung für Krankausfälle wo ich 2 Monate im Jahr doppelt ja verdienen darf sprich ich würde 14x 538 Euro bekommen plus SFN Zuschläge. Darf man das so machen? Ich hab ein wenig die Befürchtung dass das so nicht geht!?

Hoffe sie haben auf meinen speziellen Fall eine Antwort.

Danke und Gruß
NB

Daniela Giesa
DG
Daniela Giesa

Hallo,

muss mein Arbeitgeber mich für ein Unvorhersehbares Ereignis im Minijob, also die Überschreitung der 538,-€ monatlich, wenn ich somit über dem zulässigen Jahresverdienst liege, versteuern?
Meines Wissens, darf ich zwei Monatslöhne on top steuerfrei verdienen.

Danke und herzliche Grüße
Daniela Giesa

Emre Özcan
Emre Özcan

Hallo MJZ-Team,

ich bin in der Lohnbuchhaltung bei einem mittelständigem Unternehmen.
Die Geschäftsführung will das wir unseren Minijobbern Urlaubs und Weihnachtsgeld i.H.v von jeweils 250€ und 300€ NETTO auszahlen.

Meine Frage: Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe aus dem Video.
Zählen die Minijobber dann ab Beschäftigungsbeginn nicht mehr als Minijob, da diese somit eindeutig die Verdienstgrenze im Jahr 2024 übersteigen würden.

PS: Wir haben teilweise Minijobber die seit mehreren Jahren schon da sind.

Vielen Dank im Voraus
Gruß

C. P.
CP
C. P.

Hallo,
Ich habe an 01.01.24 mit einem Minijob begonnen. Im Januar aber noch nicht gearbeitet, folglich auch nichts verdient.
Könnte ich jetzt theoretisch die restlichen Monate je etwa 50 Euro mehr verdienen um in Etwa auf meinen möglichen Jahresverdienst zu kommen?
Danke Grüße C.P.

Koray Sari
KS
Koray Sari

Ich arbeite seitdem 11.09.2022 als Minijobber und habe im Jahr 2023, Mai 800€ verdient und im August 526€ als Minijobber. Meine Frage wäre es wann ich das nächste mal wieder eine Überschreitung der Minijobgrenze in Erwägung ziehen könnte.

Nadine Lützelberg...
NL
Nadine Lützelberg...

Hallo liebes MJZ-Team,
ich bin eine Abrufkraft bei der DP auf Minijob-Basis. Letztes Jahr habe ich aufgrund des erhöhten Krankenstandes im August und Dezember die Grenze von 538€ überschritten. Jetzt wurde ich rückwirkend ab 01.01.2024 als SV-pflichtig eingestuft mit der Begründung, dass die Regelung des unvorhersehbaren Einsatzes und des daraus resultierenden Mehrverdienstes für Abrufkräfte der DP nicht gelten würden??!!
Wieso ist die Deutsche Post da eine Ausnahme oder ist das eine Fehlinformation gewesen???
Vielen Dank für eine Antwort… LG

Inga Filatova
IF
Inga Filatova

Hallo zusammen.

Ich habe einen Mini Job und habe meine 538€ Grenze schon zweimal überschritten, da ich nicht gut genug auf die Stunden gepasst habe. Heist das, dass ich gleich beim dritten Mal SV pflichtig sein muss, oder ich darf befreit bleiben, wenn ich zum Ende des Jahres unter 6.456 bleibe, indem ich andere Monate weniger arbeiten werde?

Vielen dank vorab.
Inga Filatova

Gabriel Kohler
GK
Gabriel Kohler

Hallo liebes Minijobzentrale-Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Entgeltprognose zur Beurteilung, ob eine Geringfügige Beschäftigung vorliegt.

Wir haben Beschäftigte nur am Wochenende arbeiten und hierfür Zeitzuschläge erhalten. Diese Beschäftigten leisten zudem regelmäßig Rufbereitschaft, die ebenfalls entlohnt wird. Beide Zahlungen stehen im Vorhinein nicht fest, sind aber zu erwarten und die Entgeltgrenze könnte dadurch eventuell überschritten werden.

Müssen diese Zahlungen bei der Prognose (in einer geschätzten Höhe) berücksichtigt werden oder wie ist hier zu verfahren?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

Nicole Senge
NS
Nicole Senge

Welche Regelungen gelten, wenn ich 4 Minijobs habe?
Alle zusammen ergeben max 538€.
gelten dann auch die zweimalige Überschreitung und die genannte Jahreshöchstgrenze von 7532€ ?

Renate Lauer
RL
Renate Lauer

Ich arbeite in der Alltagsbeleitung,soll meine Pläne zuhause machen Spriche eintragen wann ich, wo bin,die Sekretärin sagt ist keine Arbeitszeit stimmt das?

Matthias Mayerhofe...
MM
Matthias Mayerhofe...

Hallo,
ich habe als gewerblicher Arbeitgeber eine Frage zu den Beitragsnachweisen wenn der monatliche Höchstbetrag von 538 in einem Monat mal überschritten wird (der Jahreshöchstbetrag aber nicht): Kann ich da die Beiträge die über der normalen Höchstgrenze liegen genauso mit den Beitragssätzen wie bis 538,– € berechnen und abführen?

Hans-Jürgen Dittm...
HD
Hans-Jürgen Dittm...

Wie sieht das aus, wenn man schon Rentner ist?

Günter Hartl
GH
Günter Hartl

Hallo !
Nochmals eine Frage zu der einmaligen jährlichen Überschreitung der Grenze um Euro 1.076,—.
Diese Möglichkeit ist gegeben, wie Sie schreiben.
Aber , wenn die derzeit jährliche Überschreitung von bisher Euro 6.456,— bloß um 1 Euro steigt, führt das doch zu steuerlichen Problemen und ist mit der Überschreitung kein Minijob mehr !
Somit wäre die Überschreitung nicht steuerkonform, oder ?

Anton
AN
Anton

Wie gillt das Recht wenn man regülär für ein Jahr einen Minijob hat und im Monat 538 Euro verdient, also im Jahr 6456 Euro. Man entscheidet sich im Sommer für einen zweiten Minijob parallel (Ferienjob), bleibt jedoch unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr, beide Jobs zusammengerechnet. Werden Krankenkassenbeiträge und Rentenbeiträge fällig? Weil Lohnsteuer wird erst fällig ab dem Überschreiten des Gesamtveridenstes von 11.604 Euro im Jahr.

Marion Hellmann
MH
Marion Hellmann

Ich bin letztes Jahr September 2023 Altersrentnerin und übe seitdem einen Minijob aus . Meine Frage ist : zählt der Verdienst vom Minijob , bei mir , von September 2023 – August 2024 , oder immer das laufende Kalenderjahr ?

Manuela Magdeburg
MM
Manuela Magdeburg

Warum wird arbeitswilligen Menschen, die einem Hauptjob nachgehen und einen kleinen Minijob haben und noch einem Minijob nachgehen wollen, der 2. Minijob mit Abgaben belegt? Das muss ich verstehen oder auch nicht…. Aber es interessiert mich!

Hildegard Rüter
HR
Hildegard Rüter

Hallo,
kann ich auch öfter im Jahr die Monatsgrenze überschreiten, aber im Jahr insgesamt nur 2153 € erhalten?

Markus Lenz
ML
Markus Lenz

Hallo, wir beschäftigen Minijobber als Zeitungszusteller. Die Verdienstgrenze darf bei unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheitsausfall) für bis zu 2 Monaten überschritten werden. Welche Situationen zählen noch zu diesen unvorhersehbaren Ereignissen und wie dokumentiere ich sie? Z.B. ein Zusteller lässt von heute auf morgen die Zeitungen einfach liegen und ich benötige für den nächsten Tag einen Ersatz, oder der Ersatzzusteller sagt mir einen Tag vor dem Beginn der Vertretung ab. Sind dies dann nicht auch unvorhersehbare Ereignisse und darf ich dann auch für 2 Monate einen Minijobber einsetzen?
Vielen Dank im Voraus!

Vayhinger-Koegst
VK
Vayhinger-Koegst

Ich bin familienversichert und habe monatlich geringe Mieteinnahmen. Ab Mai bis Dezember möchte ich einen Minijob ausüben. Wie viel darf ich verdienen, bevor ich versicherungspflichtig werde und wird der Minijob auf 12 Monate verteilt?

Roland Keller
RK
Roland Keller

Ich habe im Januar und Februar in einer zweiten Beschäftigung (Steuerklasse 6) in Teilzeit bei einer Firma gearbeitet. Weil der Chef etwas kürzer treten will, bin ich gefragt worden, ob ich meine Stunden reduzieren und ab März nur noch als Minijobber beschäftigt werden möchte. Ist das überhaupt möglich, wenn ich in diesem Jahr in der Firma schon teilzeitbeschäftigt war ?

Anneliese Rotter
AR
Anneliese Rotter

Ich habe nach 1 1/2 Jahren meinen minijob gekündigt. Da ich meine genommenen Urlaubstage in dieser Zeit nicht bezahlt bekommen habe, trotz mehrmaliger Reklamationen fühlte scih niemand zuständig, will ich jetzt bei Beendigung der Tätigkeit auf meinen Anspruch bestehen. Ich habe mir ausgerechnet dass mir für diese Zeit € 624,00 zustehen würden. Und zwar verteilt auf die Jahre 2022 bis heute. Falls ich diese Summe jetzt bekomme liegt diese über der Grenze für Minijobs. Gilt die Nachzahlung als einmalige unvorhersehbare Überschreitung sodass mir keine Nachteile entstehen?

Heike S
HS
Heike S

Guten Morgen,
es soll eine Minijobberin im Ausland mit Homeoffice im Heimatland angestellt werden.
Wie kann / muss ich sie anmelden?
Vielen Dank

Elvira Schmidt
ES
Elvira Schmidt

Ich bin Vollrentnerin und bekomme noch zusätzlich eine kleine Betriebsrente. Ich kann jetzt halbtags für 4 Monate arbeiten. Wie wird das versteuert ?
zählt das als Minijob ???

Stefanie Sorgenfre...
SS
Stefanie Sorgenfre...

Ich habe einen Hauptjob (40 Stunden) und werde einen Minijob annehmen (10 Stunden). Zusätzlich kommt ein Minijob dazu, bei dem ich einmal im Monat an einem Tag 6 Stunden arbeiten gehe. Bleiben die Minijobs Steuerfrei? Wenn nein, woher weiß ich wieviel mir am Ende von meinem Geld bleibt? Oder gibt es einen Rechner dafür? Bzw. wer kann mir das ausrechnen?