Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber zum Überschreiten wissen müssen.
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Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze erhöht sich also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde letztmalig zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Seitdem liegt die Minijob-Grenze bei 538 Euro im Monat.
Was sonst im Jahr 2024 neu ist, haben wir in unserem Magazin-Artikel Minijobs 2024: Neues Jahr, neue Regeln zusammengefasst.
Wann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze?
Zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anhand des Verdienstes, ob ein Minijob vorliegt. Die Grundlage bildet der voraussichtliche durchschnittliche Verdienst der nächsten zwölf Monate. Anhand der Höhe dieses Verdienstes stellen sie fest, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.
Maximal 538 Euro dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich im Monat verdienen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen sie bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden.
Verdienen Beschäftigte durchschnittlich im Monat mehr als 538 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Weitere Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?
Schwankender monatlicher Verdienst im Minijob
Auch im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren. Entsprechend kann auch der monatliche Verdienst unterschiedlich hoch sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dann nicht relevant.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient in 8 Monaten jeweils 570 Euro und in den übrigen 4 Monaten jeweils 470 Euro. Sein Jahresverdienst liegt damit bei 6.440 Euro. Die Grenze von 6.456 Euro wird also nicht überschritten. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Im Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst? erfahren Sie mehr darüber, was zum Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin gerechnet wird.
Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung
Grundsätzlich gilt: Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers über 538 Euro, handelt es sich nicht um einen Minijob. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Vertretung bei Krankheit. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.
Wird die monatliche Verdienstgrenze unvorhersehbar überschritten, dann können Minijobberinnen und Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres mehr als 538 Euro verdienen. Den Jahreszeitraum ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rückwirkend. Beginnend vom Ende des Monats der Überschreitung sind hierzu die letzten 12 Monate zu betrachten.
Maximal 1.076 Euro bei unvorhersehbaren Überschreitungen
Der Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – betragen. Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.
Beispiel
Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2023 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.
In den Monaten Januar und Februar 2024 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.076 Euro.
Ergebnis
In den Monaten Januar und Februar 2024 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (1. März 2023 bis 29. Februar 2024) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der monatliche Verdienst hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.076 Euro) erhöht.
Fortsetzung des Beispiels
Im März 2024 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.076 Euro.
Ergebnis
Im maßgebenden Zeitjahr (1. April 2023 bis 31. März 2024) liegt mit der Krankheitsvertretung im Januar und Februar nunmehr ein weiteres Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.
Das dritte unvorhersehbare Überschreiten im Monat März 2024 ist unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.03. bis 31.03.2024 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden. Ab April 2024 liegt wieder ein Minijob vor, wenn der monatliche Durchschnittsverdienst ab diesem Zeitpunkt die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet.
Dokumentation in den Entgeltunterlagen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten dokumentieren. In den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin muss der Grund für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar sein.
Eine spezielle Form der Dokumentation ist hierbei nicht vorgeschrieben. Sie ist teilweise auch vom Grund des Überschreitens abhängig. Bei einer Krankheitsvertretung sollte beispielsweise in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin auf die Krankmeldung des oder der zu vertretenden Beschäftigten hingewiesen werden.
Haben Sie Fragen zum Überschreiten der Verdienstgrenze von Minijobs? Dann schreiben Sie diese in die Kommentare. Wir helfen gerne weiter.
424 Kommentare
Hallo
Gehe am 01.01 2025 in die passive Phase der Altersteilzeit , möchte ein Minijob annehmen, ist das möglich oder darf ich keinen Minijob annehmen,wenn ja was bekomme ich abgezogen
Hab 2024 einen minijob auf 520€ Basis. Ist der Arbeitgeber verpflichtet 538€ zu zahlen oder darf er auch „nur“ 520€ zahlen?
Zählen Schulungen (um den Minijob überhaupt ausüben zu können) zu einer unvorhersehbaren Überschreitung?
Zählt die Mehrarbeit nach eigener Krankheit auch zu einem unvorhergesehenen überschreiten? Also AN war 4 Wochen krank und muss danach mehr arbeiten um alles wieder aufzuholen.
Guten Tag Frauen und Herren! Ich habe eine Frage zum Minijob. Ich arbeite als Hausmeister und habe einen Mitarbeiter, der am 1. November 2024 angefangen hat zu arbeiten. Wie viele Stunden kann er noch bis zum Ende des Jahres arbeiten? Im November hat er bereits 70 Stunden gearbeitet. Wie wird der Berichtszeitraum für den Minijob berechnet: vom 1. November 2024 bis zum 1. November 2025 oder vom 1. November 2024 bis zum 1. Januar 2025?
Mit freundlichen Grüßen, Anatolii Maidaniuk
Hallo liebes Beantwortungsteam,
Zu mir: Altersrentnerin
2023 Arbeitsverhältnis nach §8 Abs.1 Nr. 1 SBG IV ganzjährig lt. Arbeitsvertrag (Ich habe das als „Minijob“ verstanden, 2% Pauschalversteuerung die unüblicherweise der AN trägt)
Folgende Gehaltszahlungen erfolgten in 2023:
Januar und Februar: 0,00€
März: 89,78€
April: 192,75€
Mai: 608,75€
Juni: 520,00€
Juli: 528,00€
August: 1.039,78€
September: 519.82€
Oktober: 669,82€
November: 519,40€
Dezember: 195,72€
Die monatliche Verdienstgrenze von 520€ wurde also 3x überschritten. Der Jahresverdienst betrug 4.731,88€, also durchschnittlich 394€/Monat und liegt damit erheblich unter der zulässigen Grenze von 6.240€ jährlich.
Mein Arbeitgeber (Wach- und Sicherheitsgewerbe) hat mich nicht bei der Minijobzentrale angemeldet, sondern eine „Meldebescheinigung zur SV“ abgegeben.
Nun habe ich den ESt- Bescheid für 2023 erhalten und einen mächtigen Schreck bekommen, da nach Abzug der pauschalen Werbungskosten alles versteuert wird. Es handelt sich um ca. 900€. Das schmerzt.
Mit dem Finanzamt habe ich schon gesprochen. Die haben alles richtig gemacht, mein Arbeitgeber müsste im Nachhinein die Meldung an das Finanzamt ändern.
Wie bekomme ich den dazu? Ich will die Chefin anrufen und Vorschläge machen. Müsste sie nur die 3 Monate wo Überschreitung stattfindet als SV-pflichtig anmelden und die anderen Monate als regulären Minijob? Oder kann generell Minijob gemeldet werden, weil ja insgesamt die Verdienstgrenze nicht überschritten wird?
Beim Finanzamt sagte man mir für 2024 (da war ich nur 3Monate beschäftigt) könnte das Unternehmen eine „berichtigte Lohnsteueranmeldung mit 0“ vornehmen. Ginge das auch rückwirkend für 2023 noch?
Fragen über Fragen ….
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Hallo,ich arbeite in einem Freizeitpark und habe erhebliche Schwankungen im Minijob.
Jetzt bin ich mit 23€ über der Verdienstgrenze von 5380€(ich arbeite 10Monate) habe aber noch cirka 90€ und cirka 70€ für Urlaub und gearbeitete Stunden zusätzlich offen.Wird der zu viel verdiente Betrag versteuert oder das ganze Jahr rückwirkend?
Hallo,
ich habe 2 Minijobs und hatte bis Ende Oktober diesen Jahres eine Hauptbeschäftigung. Meine Frage ist wie es sich mit der Steuerpflichtigkeit vehält, wenn man mit Hauptjob+ Minijobs nicht mehr als den Grundfreibetrag (11,784,00 Euro) verdient hat. Wäre es möglich über die Minijob Grenze von 6,456.00 Euro zu gehen, wenn das Gesamt Jahresbrutto weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegt? Mir ist bewusst, dass man dadurch mit dem ehemaligen Minijob dann in Steuerklasse 6 gestuft wird. Meine Frage ist konkret: Selbst wenn man durch Mehrverdienst aus dem Minijob fällt, bleibt der Verdienst trotzdem steuerfrei, wenn man unter dem jährlichen Mindesteinkommen von 11,784 Euro bleibt?
Vielen Dank!
Hallo, gilt die Jahresverdienstgrenze pro Kalenderjahr?
Danke!
Hallo,
wenn ein Minijobber bereits 3 mal im Jahr über die 538 EUR Grenze verdient hat, jedoch noch unter der Jahresverdienstgrenze von 6.456 EUR liegt darf er dann weitere Male mehr verdienen bis zur Jahresverdienstgrenze ohne dass er als Sozialversicherungspflichtig eingestuft wird?
Danke
Hallo ihr Lieben,
unsere Mitarbeiter haben monatlich schwankendes Entgelt, liegen im Durchschnitt aufs Jahr gesehen aber nie über 538€.
Dürfen sie bei schwankendem Entgelt trotzdem 2 „Übermonate“ machen, wenn es zu besagten unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheitsvertretung kommt?
Oder gelten diese „Übermonate“ nur, wenn der Mitarbeiter einen Festlohn von 538 hat bzw. drunter bleibt.
Guten Tag,
Ich habe vom 01.01.2024 bis 30.11 einen Minijob. (Für November habe ich den kompletten übrig geblieben Urlaub genommen)
Dort habe ich 452€ pro Monat (x11 + 230€ unvorhergesehene Einmalzahlung aus einer Tarifverhandlung erhalten, also 5202€ verdient). Ich habe seit dem 01.11.24 einen weiteren Minijob und dort verdiene ich 538€ pro Monat, also 1076€.
Insgesamt sind es 6278€. Bin ich für den November Sozialversicherungspflichtig?
Oder zählt hier auch die Grenze von 6456€?
Hallo,
ich bin am 01. August 2024 im Minijob angefangen.
Der Verdienst überschreitet nicht die durchschnittliche 538 Eur Grenze.
Im August und November liegen 2 Überschreitungen vor.
Bei einer 5 monatigen Minijob-Beschäftigung im Kalenderjahr (Beginn ja erst im August),
gilt hier auch eine 2 malige Überschreitung im o5-Monatsjahr vor oder darf diese nur anteilsmäßig
z.B. nur 1 mal erfolgen (anteilsmäßig vom Jahr)?
Freundliche Grüße
Erwin Spinneken
Hallo,
wie ist das denn geregelt, wenn ich 2. Überschreitungen i.H.v 200€ habe und nicht 538€. Mein durchschnittliches Einkommen wäre im Median trotzdem unter/gleich der Jahresgrenze. Wäre eine dritte Überschreitung dennoch Versicherungspflichtig? Und wie hoch fallen diese für den Arbeitnehmer aus ?
Hallo,
Ich arbeite seit mehreren Jahren in einem Minijob, bei dem ich nur einmal im Monat 4 Stunden arbeite und dabei 65 Euro verdiene. Nun möchte ich einen zweiten Minijob dazu antreten. Bei diesem werde ich ca. 13 Euro die Stunde verdienen. Wenn ich bei diesem Minijob nur bis Oktober, also 10 Monate arbeite, den anderen aber weiterhin ausführe, gilt dann die Jahreseinkommensgrenze für 12 Monate von 6456 Euro im Jahr 2025 oder wird dies anteilig auf die 10 Monate berechnet? Und wie ist das, wenn ich im November 2025 einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Job antrete? Hat das einen Einfluss auf die Minijob-Verdienstgrenze in dem Kalenderjahr bzw. in den 12 Monaten?
Ich habe bis August 2024 in einem Midijob gearbeitet und ab September 2024 ein Minijober, mit monatlich 538,00 EUR. Dazu muss ich noch sagen, dass ich bereits Rentnerin bin.
Mein Arbeitgeber hat bisher immer Weihnachtsgeld im November gezahlt. Dieses Jahr jedoch nicht. Die Weihnachtsgeldzahlung ist freiwillig unter kein Vorbehalt, aber wurde ab 2019 gezahlt.
Nun hat mir mein Arbeitgeber im November 2024 mir kein Weihnachtsgald gezahlt. Ist das rechtens?
Hallo. Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Job und arbeite im Dezember für eine Weihnachtsmann-Agentur als Weihnachtsmann. In diesem Jahr komme ich in einem Monat deutlich über die 538€-Grenze (ca. 2000€), damit aber nicht über die Jahresgrenze. Naturgemäß kann ich als Weihnachtsmann ja nur in einem Monat arbeiten… wie wirkt sich das steuerlich aus?
Ich habe ein mal über Grenzen gearbeitet, aber ich war unter die jährliche Grenze. Es wurde Steuer und mehrere Versicherungen abgezogen. Ich habe Steuer Erklärung gemacht, und ich habe die ab gezogene Steuer wieder bekommen.
Die Frage ist, wie kann ich die abgezogene Versicherungen fördern?
Ich habe z.b mit Krankenversicherung versucht, aber ich wurde abgelehnt.
Vielen Dank
Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze bei 1) Wechsel des Minijobs und 2) bei schwankendem Verdienst :
1) Ich habe zum 07. diesen Monats von einem Minijob in einen anderen gewechselt, die Kündigung des alten Minjobs trat zum 06. diesen Monats in Kraft (nach Ablauf der regulären 14 Tage Kündigungsfrist).
Wird der Verdienst des abgeschlossenen (gekündigten) Minijobs, der zum 06. diesen Monats auslief auf den monatlich möglichen Gesamtbetrag von 538€ angerechnet ?
Ist im Fall eines Wechsels in einen neuen Minijob (nach Inkrafttreten der Kündigung) in einem Monat eine Überschreitung der 538€ Grenze möglich?
2) Ist eine Überschreitung der 538€ Grenze nur möglich wenn ein Minjob 12 Monate lang besteht oder generell in einzelnen Monaten ?
Also wird z.B. ein Minijob der 4 Monate lang besteht (keine 12 Monate) und bei dem ein schwankender Verdienst von 230€, 230€, 640€, 250€ auftritt wegen der Überschreitung der 538€ Grenze im dritten Monat sozialversicherungspflichtig ?
Hallo,
in meinem Betrieb hat eine Kollegin zu Anfang Februar 2025 gekündigt. Die Wiederbesetzung der Stelle wird bis dahin nicht möglich sein, deshalb ist geplant, dass ich im Februar und März 2025 mehr arbeite und deshalb die Jahressumme einer Minijobberin überschreite. Gilt dies als „nicht vorhersehbar“ ? Gefragt Mitte November 2024.
Hallo,
eine Minijobberin sollte jetzt eine Sonderzahlung erhalten (Auszahlung aus der alten Insolvenz, wenn sie in Vollzeit gearbeitet hat). Die doppelte Höhe von 538€ wird auch überschritten. Sie muss als sv-pflichtiger MA abgerechnet werden, aber hier meine Frage: nur in diesem Monat und ab 12/2024 wieder als Minijobberin, rückwirkend ab dem 1/2024 oder bleibt sie sv-pflichtig ab diesem Monat für die nächsten 11 Monaten?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Tag!
Ich arbeite im Minijob mit einem schwankenden Monatslohn, der in den Monaten Januar bis Oktober 2024 einige Male über 538 Euro gelegen, im bisherigen Durchschnitt aber 535,81 Euro betragen hat. Nun wurde von meinem Arbeitgeber mit der Zahlung für den September 2024 eine Sonderzahlung für besondere Leistungen in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von 604,00 Euro brutto gezahlt. Dadurch wurde ein Gesamtbetrag von 1.141,83 Euro gezahlt, die doppelte Höhe von 538 Euro daher überschritten.
Im Oktober wurde eine weitere Sonderzahlung als Dank und Anerkennung für Engagement und Einsatz… in Höhe von 384,97 Euro gewährt und mit der Zahlung für den Oktober in Gesamthöhe von 923,06 Euro überwiesen.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
a) Sind die Sonderzahlungen im September und im Oktober als gelegentliche und unvorhersehbare Einmalzahlungen zu sehen, die bei der Berechnung der Jahresentgeltgrenze nicht zu berücksichtigen sind?
b) Ist die Beschäftigung im September 2024 durch die hohe Zahlung von mehr als dem doppelten der Mindestlohngrenze nicht mehr geringfügig und ab dem Oktober 2024 automatisch wieder geringfügig? Muss ich dann einen erneuten Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Hallo,
durch Mutterschutz in meiner Hauptbeschäftigung (gleicher Arbeitgeber) bin ich erst ab März 2024 wieder geringfügig beschäftigt. Gilt hier dann für mich auch eine Verdienstgrenze von 12×538 Euro oder wird diese runtergerechnet?
Leider ist derzeit eine Kollegin krank und ich muss einspringen. Jetzt waren wir uns nicht sicher ob ich dann die vollen 1.076 Euro für die Krankheitsvertretung für 2 Monate verdienen darf oder diese dann auch da ich keine 12 Monate beschäftigt bin runtergerechnet werden?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreitung im Minijob. Grundsätzlich ist das möglich. Was heißt denn unvorhersehbar? Es wird immer nur Krankheit genannt. Was gibt es noch? Würde auch ein zusätzlicher Auftrag zählen oder Kündigungen von Arbeitnehmern. Vielen Dank !
Wie sieht es hiermit denn bei Mehrfachbeschäftigungen aus?
Ich habe zwei Minijobs, aber keinen Hauptjob.
Nun überschreite ich zusammengerechnet in zwei Monaten die Verdienstgrenze von 538,00 €.
Bleibe im Jahresmittel aber unter den 6.456,00 €.
Werden dadurch meine Minijobs Versicherungspflichtig? Wird nur einer Versicherungspflichtig? Oder Beide?
Hallo,
ich arbeite seit Januar 2024 als Abrufkraft bei der dt. Post. Jeden Monat habe ich so um die 150 € verdient kann ich jetzt in den letzten 2 Monaten des Jahres bis an die 1076€ Grenze herankommen( als Krankheits / Urlaubsvertretung), ohne das ich die Minijobvorteile verliere und Sozialabgaben zahlen muss? Ich wäre ja unter der maximalen Verdienstgrenze der Minijobgrenze.
– Wäre noch mehr Verdienst am November / Dezember möglich?
– Ich habe ein Monat nicht gearbeitet hat das auswirkungen aut irgendetwas?
– Wie verhält es sich mit der maximalen Arbeitszeit? Um 1076 Euro zu erreichen müsste man ja mehr arbeiten.
Danke für eure Antworten.
Hallo,
ich habe im September eine Firma eröffnet und habe 2 Minijobber. Diese haben zuvor einen anderen minijob gehabt.
dürften diese bei mir mehr verdienen, weil sie in den letzen 12 Monaten nicht über die Grenze von etwa 6000€ gekommen sind?
Wie ist es mit Minijobbern die davor keine andere Beschäftigung hatten? Diese dürfen nicht mehr als 538€ verdienen oder darf hier auch schon die zweimalige Überschreitung angewendet werden?
Hallo, wie sieht es aus wenn man in einen Minijob 538 Euro verdient und zusätzlich Dividende aus Aktien bzw. ETFs erhält?
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage zu 70-Tage-pro-Jahr-Jobs: Darf ich auf zwei Messen über unterschiedliche Agenturen jobben, wenn der zeitliche Abstand 2-3 Wochen beträgt? Eine Personalagentur sagte mir, daß 2 Monate und 1 Tag dazwischen liegen müssen, sofern es verschiedene Arbeitgeber sind. (die 70 Tage pro Jahr werden dabei nicht ansatzweise überschritten.)
Vielen Dank!
Hallo,
ich habe eine Frage zur doppelten Minijobgrenze. Ich habe einen Minijobber, der im November überdurchschnittlich viele Stunden ableisten wird. Zusätzlich bekommen unsere Minijobber die Jahressonderzahlung, wie unsere festangestellten Mitarbeiter auch. Dadurch wird der Mitarbeiter im Monat November die doppelte GfB-Grenze von € 1.076,00 voraussichtlich überschreiten. Im Jahresmittel bleibt der Mitarbeiter im vorgegebenen Rahmen, da er in anderen Monaten weniger Stunden gearbeitet hat. Ist diese Überschreitung problematisch oder ist die Überschreitung der doppelten Grenze nur im Kontext mit der Thematik „unvorhersehbares zweimaliges Überschreiten der Entgeltgrenze“ von Relevanz?
Vielen Dank und Grüße
Sandra Michel
Ich habe einen Minijob und verdiene 440,00 Euro bei 35 Stunden im Monat.
Jetzt habe ich in einem Monat 7 Stunden mehr gearbeitet. Laut meinem Arbeitgeber bin ich damit nun für diesen Monat sozialversicherngspflichtig. Ist das tatsächlich so. Wir arbeiten mit einer elektronischen Zeiterfassung.
Hallo
Ich habe seit Juni 2024 einen Minijob mit Mindestlohn.
Bezahlt werde ich nach geleisteten Stunden.
In diesem Jahr habe ich noch keinen Minijob gehabt.
Zusätzlich bin mit einen Stellenanteil von 90% in einer Klinik tätig.
Jetzt werde ich für Oktober wegen Zusatz Aufträge, zum 3. Mal über die 538€ kommen.
Es werden in etwa 40€ sein.
Meinen Chefs habe ich es rechtzeitig gemeldet, mehr können die nicht tun, sagten sie.
Was passiert jetzt?
Werde ich im Hauptjob auf in Lohnsteuerklasse 6 gestuft?
Bitte um Entschuldigung. Ich hatte versehentlich eine alte Email von mir angegeben, die aber nicht mehr gültig ist. Da ich meine Anfrage vorhin nicht fand, habe ich sie nochmal und mit korrekter Email gestellt. Sie können diese Anfrage hier gerne löschen.
Danke
A.S.
Es geht um einen Minijob auf Abruf als Kleinbusfahrer mit 9Sitzen im Schulbetrieb. Morgens werden die Kinder abgeholt und zur Schule gebracht. Mittags von der Schule wieder nach Hause.
Jeder Monat hat teilweise eine stark schwankende Anzahl an Schultagen, was durch die Ferien im Schulwesen begründet ist. Dadurch wird das Abrufen der Fahrleistung der Minijobber bestimmt.
Manche Monate haben 19 oder sogar 22 Fahrtage an den Schulen, andere dagegen nur 10 oder bis 15 Unterrichtstage, und teilweise gibt es Monate mit vielleicht nur 5 Fahrtagen.
Die Arbeitszeit schwankt also übers Jahr gesehen fast jeden Monat sehr stark.
In den starken Monaten mit 20 oder 22 Fahrtagen kann man teils über 700€ in seltenen Fällen fast 800€) verdienen. Gleichzeitig verdient man in Monaten mit wenig Schultage nur 150 bis 250€.
Der Arbeitgeber meint, dass man in den starken Monaten SV-pflichtig angemeldet werden müsse, wozu ich grosse Fragezeichen habe.
Auf’s ganze Jahr betrachtet bleibt man unter der Grenze von 6456€, aber es sind eben starke Schwankungen bei den einzelnen Monaten und nicht nur kleine Über- oder Unterschreitungen der 538€-Grenze.
Ihre Beispiele auf dieser Webseite zeigen immer nur kleine Schwankungen. In diesem Fall hier geht es konkret um Schulsystem bedingte Schwankungen, die deutlich größer sind als in ihren Beispielen dargestellt.
Ich gehe davon aus, dass sie das Problem verstehen.
Meine Frage:
Kann diese Art von Job als Minijob ohne SV-Anmeldung anerkannt werden, wenn die 6456€-Grenze eingehalten wird?
Zusatzfrage:
Etwas gleichbleibende monatliche
Einkünfte wären natürlich angenehm.
Gibt es legale Wege einen solchen Mini-Job mit homogenen z.B.
530€/Monat zu gestalten (z.B. über ein monatliches Arbeitszeitkonto)?
Herzlichen Dank für ihre Hilfe!
A.S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Januar bis September dieses Jahres einen Minijob ausgeübt und dabei monatlich nur 200 Euro verdient, da mir in dieser ersten Stelle keine weiteren Stunden angeboten werden konnten. Seit September habe ich daher eine zweite Minijobstelle gefunden, um insgesamt auf 538 Euro monatlich zu kommen. Ich bin damit immer noch weit Weg von 6456 € entfernt. Nachdem ich nun Ihren Beitrag gelesen habe, frage ich mich, ob es möglich wäre, bis Ende des Jahres eine weitere Minijobstelle aufzunehmen, um den verbleibenden Betrag zu erreichen. Könnten Sie mir hierzu bitte nähere Informationen geben?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Hallo, wie sieht es bei Rentnern aus? Bin mit 63 in Vorruhestand gegangen und möchte etwas dazu verdienen. Gibt es hier auch nur die 538,00 Grenze. Ist hier auch 2 Monate Mehrarbeit im Jahr möglich? Wie sieht es aus mit Versicherungen? Muss der Arbeitgeber diese bezahlen? Was ist wenn ich Arbeit annehme, die eine Selbstständigkeit vorraussetzen?
Hallo,
ist es auch bei zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung möglich einmal im Jahr über die 538€ zu gehen, wenn der jährliche Verdienst eingehalten wird? Wenn ja, muss ich das dann meiner Krankenkasse oder so melden?
LG
Hallo,
wie ist die Regelung wenn ich neben einer Minijobstelle zusätzlich einen Monat lang Ferienjob mache?
Neun Monate Minijob= 4206,33€
Ferienjobmonat= 1617,78€
Müsste ich die restlichen zwei Monate jeweils nur ≈315€ verdienen, damit ich die Minijob-Grenze nicht überschreite oder zählt der Ferienjobmonat nicht?
Ich habe in diesen Jahr bereits 3x
Die Verdienstgrenze überschritten
März/ Juni / August
Meine Frage Was muss ich tun?
Ich arbeite jeden Monat auf 538 Euro (abzgl.meines Rentenanteils). Mein Gehalt ist jeden Monat gleich.
Aufgrund Systemumstellung hat mich mein Arbeitgeber gefragt ob ich vorübergehend öfters arbeiten könnte.
Wenn ich jetzt für 2 Monate doppelt soviel arbeite,also mein Gehalt auch 2x die 1.076 Euro erreicht. Bekomme ich die 1076 auch steuerfrei? Muss ich am Jahresende bei der Steuererklärung was nachzahlen?Oder darf ich dann im Jahr mal keine Stunden ausbezahlt bekommen?
Hallo, ich arbeite ab 01.1024 als Minijober. Es könnte sein, dass ich, wegen der Einarbeitung, mehr Stunden brauche .
Also überschreite ich die 538 Euro Grenze. Ist es richtig, dass ich bis Ende September nächsten Jahres noch einmal überschreiten darf? Also dürfte ich auch in diesem Jahr noch einmal überschreiten? Es sind ja nur noch drei Arbeitsmonate für dieses Jahr. Und ist die Einarbeitung ein Grund? Eine Bürokraft die eingestellt werden sollte, ist dann doch nicht gekommen. Nun müssen auch noch einige Aufgaben mehr übernommen werden.
Vielen Dank
Gruß Simone Naujoks
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich mich für nur einen Monat als Minijobber anstellen lassen und 730€ verdienen, wenn das die einzigen Minijob-Einkünfte in dem Jahr sind? Herzlichen Dank.
Ich habe bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern gearbeitet. Da ich mein Lohn erst erfahre wenn es überwiesen wird wusste ich nicht wie viel ich bei AN 1 verdient habe. Wem soll ich das melden, weil mein Geld wurde mir schon überwiesen und es sind ja zwei unterschiedliche Arbeitgeber. Kriege ich Konsequenzen bzw. wie viel wird mir abgezogen (habe 550€ insgesamt bekommen)?
Im Monat Oktober werde ich an meinen freien Tagen einen Minijob ausüben, bei dem der Satz 135 % des Basissatzes beträgt, d. h. genau 533 € für zwei Arbeitstage, an denen ich auch an anderen Tagen gearbeitet habe. Die Gesamtsumme wird ziemlich viel mehr als 538 € sein fast 800€ . Werde ich automatisch in einen Midijob versetzt? Wird das Feiertage nicht abgezogen?
Frage: ich will eine Hilfe im Haushalt ab Mitte Oktober einstellen (Hundesitting), sie wird bis Ende des Jahres ca 400 euro damit verdienen.
Sie hat seit Oktober auch einen Minijob im Verkauf, bei dem sie die 538 Euro in der Regel erreicht. Vorher war sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Midi).
Gilt in diesem Fall die Jahresgrenze auch? Bzw. ab wann wird diese berechnet?
Eine Kollegin (Bereich Altenpflege) hat ungeahnt gekündigt. Eine neue Kollegin ist noch nicht gefunden. Ist in diesem Fall eine unvorhersehbare Überschreitung für 2 Monate möglich?
Vielen Dank im Voraus!
In welchen Fällen, außer im Krankheitsfall, ist noch ein unvorhersehbares Überschreiten im Minijob möglich?
Warum ist es eigentlich so schwierig oder kompliziert auf jeden Monat zu achten,ist es nicht egal?es ist doch in jeder Branche schwierig Personal
zu finden…..Hauptsache man überschreitet das Jahreslimit nicht…
Hallo,
Ich bin gerade im Mutterschaftsurlaub und bekomme 1800 Euro Elterngeld (nicht selbstständig).
1. Darf ich mich selbstständig machen und mein Einkommen bei 538 Euro zu grenzen so dass ich kein Steuer bezahlen muss?
2. Falls ja, was passiert zu meinem Elterngeld (Abzug, zusätzliche Steuer usw.)
3. Ist eine Firma für Minijob anders als eine normale Firma?
Vielen vielen Dank,
Buket
Kann ich als Minijobber, der erst zur Monatsmitte anfängt, trotzdem 538 Euro verdienen?
Beginnt ein Minijobber erst im Laufe eines Monats seine Beschäftigung, stellt sich häufig die Frage, ob er tatsächlich die vollen 538 Euro verdienen darf – insbesondere dann, wenn er bis zu diesem Zeitpunkt bei einem anderen Arbeitgeber gearbeitet hat und dort ebenfalls 538 Euro ausgezahlt bekommen hat.