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Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber zum Überschreiten wissen müssen.

Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze erhöht sich also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde letztmalig zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben. Seitdem liegt die Minijob-Grenze bei 538 Euro im Monat.

Was sonst im Jahr 2024 neu ist, haben wir in unserem Magazin-Artikel Minijobs 2024: Neues Jahr, neue Regeln zusammengefasst.

Wann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze?

Zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anhand des Verdienstes, ob ein Minijob vorliegt. Die Grundlage bildet der voraussichtliche durchschnittliche Verdienst der nächsten zwölf Monate. Anhand der Höhe dieses Verdienstes stellen sie fest, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Maximal 538 Euro dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich im Monat verdienen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen sie bis zu 6.456 Euro (12 Monate x 538 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden.

Verdienen Beschäftigte durchschnittlich im Monat mehr als 538 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Weitere Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?

Schwankender monatlicher Verdienst im Minijob

Auch im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren. Entsprechend kann auch der monatliche Verdienst unterschiedlich hoch sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro ist dann nicht relevant.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient in 8 Monaten jeweils 570 Euro und in den übrigen 4 Monaten jeweils 470 Euro. Sein Jahresverdienst liegt damit bei 6.440 Euro. Die Grenze von 6.456 Euro wird also nicht überschritten. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob.

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Im Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst? erfahren Sie mehr darüber, was zum Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin gerechnet wird.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung

Grundsätzlich gilt: Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers über 538 Euro, handelt es sich nicht um einen Minijob. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Vertretung bei Krankheit. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Wird die monatliche Verdienstgrenze unvorhersehbar überschritten, dann können Minijobberinnen und Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres mehr als 538 Euro verdienen. Den Jahreszeitraum ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rückwirkend. Beginnend vom Ende des Monats der Überschreitung sind hierzu die letzten 12 Monate zu betrachten.

Maximal 1.076 Euro bei unvorhersehbaren Überschreitungen

Der Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – betragen. Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.456 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.532 Euro möglich.

Beispiel

Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2023 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.

In den Monaten Januar und Februar 2024 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.076 Euro.

Ergebnis

In den Monaten Januar und Februar 2024 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (1. März 2023 bis 29. Februar 2024) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der monatliche Verdienst hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.076 Euro) erhöht.

 

Fortsetzung des Beispiels

Im März 2024 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.076 Euro.

Ergebnis

Im maßgebenden Zeitjahr (1. April 2023 bis 31. März 2024) liegt mit der Krankheitsvertretung im Januar und Februar nunmehr ein weiteres Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.

Das dritte unvorhersehbare Überschreiten im Monat März 2024 ist unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.03. bis 31.03.2024 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden. Ab April 2024 liegt wieder ein Minijob vor, wenn der monatliche Durchschnittsverdienst ab diesem Zeitpunkt die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht überschreitet.

Dokumentation in den Entgeltunterlagen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten dokumentieren. In den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin muss der Grund für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar sein.

Eine spezielle Form der Dokumentation ist hierbei nicht vorgeschrieben. Sie ist teilweise auch vom Grund des Überschreitens abhängig. Bei einer Krankheitsvertretung sollte beispielsweise in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin auf die Krankmeldung des oder der zu vertretenden Beschäftigten hingewiesen werden.

Haben Sie Fragen zum Überschreiten der Verdienstgrenze von Minijobs? Dann schreiben Sie diese in die Kommentare. Wir helfen gerne weiter.

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

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Nina Draube
ND
Nina Draube

Ich habe eine Frage bzgl. der Deffinizion von „unvorhersehbar“. Gehört ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz dazu?

Ruby
RU
Ruby

Habe ich Schwierigkeiten, wenn ich monatlich mit wenigen Cent über der Grenze liege (anstatt der 538 Euro 538,12 Euro verdiene)?

Doreen Schneider
DS
Doreen Schneider

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Sara M
SM
Sara M

Hallo, ich hätte auch eine Frage diesbezüglich. Ich bin Studentin und beziehe 100% Bafög und habe seit Mitte April einen Minijob (520€, nach Abzügen knapp 500). Nun habe ich seitdem zwei-dreimal über eine App einzelne Schichten angenommen, insgesamt aber nicht mehr als 200€ in den Monaten April-Juli verdient. Nun habe ich für August nur 330€ ausgezahlt bekommen, Grund: Steuerklasse 6?
Habe ich mit diesen beiden eintägigen Einsätzen über die Leiharbeit-App die Grenze überschritten und bin damit Steuerzahlpflichtig?

Randolf Zuckwoski
RZ
Randolf Zuckwoski

Hallo liebes Minijob-Zentrale Team – Ich verstehe das vielleicht nicht richtig … in dem Beispiel oben beginnt der Minijobber am 1. Januar mit dem Minijob. Dann macht er im nächsten Jahr im Januar und im Februar das Doppelte, das ist soweit in Ordnung. Er hat dann ein Jahr rum und startet mit Vertretungsdiensten an zwei Monaten im Jahr 2024. Aber dann wird auf den maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 hingewiesen und mir ist nicht klar, … warum. Beginnt der maßgebende Zwölf-Monatszeitraum nicht dann, wenn der Minijobber seinen Minijob beginnt? Warum sollte der Zeitraum im März beginnen? Danke für eine Antwort. R. Zuckwoski

Beate Fischer
BF
Beate Fischer

Hallo,
ich arbeite als geringfügig Beschäftigte bei einem Discounter. Auch dort hat der allerorten beklagte Personalmangel Einzug gehalten. Deswegen habe ich in diesem Jahr bereits in 6 Monaten mehr als 538 € (max. 812 €) verdient. Mein Jahreswert liegt aktuell bei 4751 €. Für die restlichen Monate wollte ich meiner Chefin mitteilen, dass ich nur noch so viel arbeiten kann, dass ich nicht über die Jahresgrenze von 6456 € komme. Nun hat mir aber mein Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich ab 1.8.2024 steuerpflichtig abgerechnet werde. Und telefonisch wurde erklärt, dass dies gemacht wird, weil ich mehr als 2 Monate über 538 € verdient habe, und dass ich für alle restlichen Monate in 2024 steuerpflichtig abgerechnet werde, unabhängig von der Höhe des Verdienstes (also egal, ob ich 538 € überschreite oder nicht).
Ich habe folgende Fragen:
1. Gelten in meinem Fall die Regelungen für einen schwankenden monatlichen Verdienst im Minijob und ist daher die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro nicht relevant, solange ich die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einhalte? Und wie kann ich mich gegen die steuerpflichtige Abrechnung ab dem 1.8.2024 wehren?
2. Oder gelten in meinem Fall die Regelungen für eine gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung? Ist also der allerorten vorhandene Personalmangel gelegentlich und unvorhersehbar?
Danke für Antworten!
Beate

Anja Grothe-Wasnic...
AW
Anja Grothe-Wasnic...

Hallo, ich habe einen Monijob für 180 € monatlich. Darf ich denn einen 2ten minijob neben meiner Haupttätigkeit annehmen?

Janina Lemke
JL
Janina Lemke

Hallo,
eine als geringfügig abgerechnete Mitarbeiterin arbeitet in der Regel 9 Std/Woche. Nun ist geplant, dass sie an einer Fortbildung teilnimmt. Dafür werden ihr 6 Stunden angerechnet. Darf sie in der entsprechenden Woche zusätzlich ihre regulären 9 Std. arbeiten und somit die 538,- – Grenze überschreiten, oder müssen in dem Fall die Arbeitsstunden entsprechend verringert werden, damit sie unter der Verdienstgrenze bleibt?

Wolfgang Pfau
WP
Wolfgang Pfau

Hallo, seit wann gilt die Max.Regel, dass bei gelegentlichen / unvorhersehbaren Überschreitungen der Minijob-Grenze 2x p.a. nur je das Doppelte ausbezahlt werden darf, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben? Hintergrund der Frage: War es zu einem früheren Zeitpunkt schon möglich, mehr als das Doppelte auszu bezahlen (unter Minijob-Grenze)?! MFG, W.Pfau

Franziska Zmm
FZ
Franziska Zmm

Hallo,

ich habe seit 4 Monaten einen Minijob bei dem ich konstant unter 538 Euro verdiene. Möchte jetzt aber zusätzlich ab September einen weiteren Minijob beginnen, der aber nur auf 3 Monate begrenzt ist. Insgesamt würde ich 2 Monate über 538 Euro verdienen, aber weniger als 1076 Euro durch beide Minijobs zusammengerechnet.
Zählt die Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze noch zu den erlaubten 2 Überschreitungen pro Kalenderjahr, auch wenn die Einkünfte von 2 unterschiedlichen Arbeitgebern erhalten werden?

Viele Grüße,
Franzi

Flo Meier
FM
Flo Meier

Hallo,

ich hab in diesem Monat einen neuen Minijob angefangen, jedoch hatte ich zu Anfang des Monats noch bei meinem alten Minijob gearbeitet. Jetzt hab ich nachgerechnet und es kann sein, dass ich die 538€ überschreite. Allerdings, hatte ich es bei meinem alten Minijob öfters, dass ich unter 400€ war, da ich nicht alle Stunden gearbeitet habe.

Wird mir das versteuert oder zählt es unter der Basis, dass ich nicht 6456€ im Jahr überschreiten darf?

Viele Grüße
Flo

Moritz Ub
MU
Moritz Ub

Ein Hallo an das Minijob-Team,
Ich habe im September letzten Jahres angefangen auf Minijob-Basis zu arbeiten und aufgrund von personellen Engpässen habe ich in zwei Monat mehr als 40 Stunden gearbeitet (ca. 70) und somit die Verdienstgrenze überschritten. Mein Chef meinte zu mir, dass das einmalig wohl möglich wäre.
Parallel zum Minijob bzw ich Bürgergeld und tatsächlich wurde bei der Saisonabrechnung vom Jobcenter festgestellt, dass ich in in 2 Monaten mehr verdient habe. Daraufhin wurde mein allgemeiner Bedarf für diese Monate gesenkt und ich musste im Endeffekt sogar noch ca. 96€ am das Jobcenter nachzahlen. Ergo habe ich also mehr gearbeitet mein Verdienst ist aber der selbe geblieben (das was ich Brutto raus hatte).
Ich frage mich, ob dies rechtens ist und falls ja, wie man verhindern kann, dass Menschen zukünftig in diese Verdienst-Falle tappen? (zB Erweiterung dieses Onlineartikels mit expliziten Verweis auf mein Beispiel)
Viele Grüße
Moritz ☀️

Simone vester
SV
Simone vester

Guten Tag,
Und zwar bin ich auf 275 Euro Monat seit über 2 Jahre beschäftigt nicht mehr und weniger Gehalt Monat, 275 Euro bleibt. Jetzt kann ich ab 1.10.24 eine Beschäftigung von 9 Stunden in der Woche tätigen die monatlichen Auszahlung wäre über 520 Euro zwischen 530- 550 Euro Monat müsste ich da eine steuerklassen Wesel bin der Zeit 5 muss ich 6 nehmen?
Sozialversicherungsverhältnis wäre das da bin ich mir schon bewußt.
Wäre nett um Rückmeldung. Vielen Dank
Beste Grüße
Simone

Tanja P
TP
Tanja P

Hallo zusammen,
ich würde gerne eine Putzperle beschäftigen, welche ca 200€ im Monat bekommen würde. Diese würde ich gerne auch anmelden.
Wie verhält es sich, wenn diese bereits 2 Minijobs mit 470€ und 120€ hat. Geht das dann überhaupt?

Sandra Jo
SJ
Sandra Jo

Hallo,
ich würde nun das erste mal im Jahr über 538 € verdienen, weil eine Kollegin spontan gekündigt hatte. Nun meinte mein Arbeitgeber, dass ich das meiner Krankenkasse melden muss und dass ich mein Gehalt in dem Monat voll versteuern muss.
Ich dachte, wenn man noch unter dem Rahmen ist, was man im Jahr verdienen kann und es nicht öfter als 2 mal im Jahr ist, bekommt man auch wenn man über 538 € verdient Brutto für Netto ohne, dass mir Steuern abgezogen werden.
Liebe Grüße Sandra

Gitta Wegner
GW
Gitta Wegner

Liebes Team Mini-Job-Zentrale,

ich habe ebenfalls eine Frage zum Überschreiten der Entgelt-Grenze 2 x jährlich.
Ich arbeite in der Pflege in einem Geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (seit fast 20 Jahren). Es wäre möglich, 2 x jährlich die Verdienstgrenze zu überschreiten. Mein AG hat grundsätzlich Argumente, wieso dieses nicht möglich ist.

Frage: Gibt es für „unvorhersehbare Ereignisse“ eine klare Definition? Ich meine damit, ein Pflegeheim mit ca. 80 Mitarbeite*innen in der Pflege – wieviel Prozent Ausfälle durch Krankheit sind „unvorhersehbar“? Die neueste Erklärung ist, dass ca. 50% der MA „unvorhersehbar“ erkrankt sein müssen. Meine Erklärung ist… dann können sie das Haus schließen. Folgende Nachricht erhielt ist heute:
„Überstunden können wir leider aufgrund der Größe der Pflege auch nicht bei Krankheitsvertretung auszahlen.
Das funktioniert nur wenn eine Abteilung (z.B. Tagespflege) 3 Pflegepersonen hat und mindestens 2 dauerhaft unvorhergesehen erkranken.
Wenn in der Pflege 50% der Mitarbeiter unvorhergesehen erkranken könnte es klappen.“

Diese Erklärung kann ich nicht nachvollziehen.

Vielen Dank und herzliche Grüße
Gitta Wegner

Sabine Ehrlich
SE
Sabine Ehrlich

Hallo
Ich arbeite seit 01.04.24 als Rentner in einen Minijob für 538 €. Hat im 1.Monat auch funktioniert. Dann wurde es jeden Monat Mehrarbeit! Mein Arbeitgeber zahlt mir diese Mehrstunden aber nicht aus.Schreibt die Stunden auf ein Konto gut.Ich wollte jetzt von diesen Guthaben etwas ausgezahlt haben, da ich ja 2x im Jahr mehr verdienen darf. ( Urlaubvertretung). Mein Arbeitgeber verweigert mir die Auszahlung! Kann er das?

Nikki
NI
Nikki

Der Arbeitnehmer ist seit 02.05.24 unbefristet beschäftigt mit mtl. 538,00€. Am 12.07.24 wurde ihm unvorhergesehen zum 31.07.24 gekündigt. Der Arbeitnehmer ist seit dem 06.07.24 erkrankt und soll nun noch mit dem Juli-Gehalt eine Urlaubsabgeltung von 150,00€ erhalten. Ist dies sozialversicherungsfrei möglich?
Viele Grüße

Diana Malea
DM
Diana Malea

Hallo,
ich habe zwei Minijobs. In dem einen habe ich ein stabiles Einkommen von 400€ monatlich, der andere ist in der Gastro und schwankt saisonalbedingt und je nach Aufträgen sehr stark. So verdiene ich dort manchmal gar nichts im Monat und manchmal bis zu 400€. Nun habe ich gedacht, dass es egal ist wenn ich die monatliche Gehaltgrenze von 538€ überschreite, solange ich innerhalb von zwölf Monaten nicht über 6456€ komme. Denke ich da richtig oder falsch? Und was bedeutet das für mich, wenn ich falsch gedacht habe?
Viele Grüße

Sophie Plinke
SP
Sophie Plinke

Wie hoch darf der jährliche Verdienst sein, wenn man erst im April eines Jahres mit dem Minijob beginnt?
8x 538,00 oder 6456,00 Euro

Marian Ebeling
ME
Marian Ebeling

Hallo, ich würde gerne wissen, wie es aussieht, wenn ich die ersten 6 Monate( Januar-Juni) nicht gearbeitet habe, auf Minijob Basis. Kann ich dann in den letzten 6 Monaten (Juli-Dezember) mehr verdienen als 538 Euro? Also so das ich auf meine Minijob Grenze von 6456 Euro pro Jahr komme? Kann mir da jemand weiterhelfen, evtl auch mit Paragrafen? Vielen Dank im Voraus.

John
JO
John

Hallo,

zu allererst möchte ich folgengendes wissen.
Im Jahr 2023 bin ich drei mal unvorhersehbar über die Minijobgrenze gekommen, wobei ich nach dem dritten mal in die Steuerklasse 6 eingeteilt wurde. Der Zeitraum in dem ich mich in Steuerklasse 6 befand, war vom April 2023 bis Dezember 2023. Jedoch habe ich im Jahresdurchschnitt (Januar-Dezember) einen Gesamtverdienst von unter 6240€ brutto erzielt. Laut Ihrem Artikel, bin ich im Jahresschnitt unterhalb der Minijobgrenze geblieben, bedeutet das nun das ich die zu viel gezahlten Steuern erstattet bekomme? Und wenn das zutreffen sollte, wer zahlt mir die Steuern zurück?

Zweite Frage.

Im Januar 2024 wurde ich wieder von der Lohnabteilung als Minijobber eingestuft und habe bis zum Mai 2024 nicht die neue Verdienstgrenze von 538€ nicht überschritten. Im letzen Monat, also Juni 2024, musste ich jedoch unvorhersehbar eine Krankheitsvertretung übernehmen und hab 652€ verdient.
Nun wurde ich von der Lohnabteilung wieder in die Steuerklasse 6 eingeteilt, was jedoch nicht richtig sein kann, da ich dieses Jahr das erste mal über die Grenze gekommen bin!
Bitte um Hilfe und Erklärung!!
Meines Wissen müsste weiterhin ein Minijob vorliegen!

Mit freundlichsten Grüßen

John

Beick
BE
Beick

Hallo,
ich bin Rentner und habe die möglich keit, bei zwei firmen auf Minijob basis zu Arbeiten.
Ist das erlaubt und was muß ich beachten.

Renate Kobula
RK
Renate Kobula

Hey. Ich habe einen hauptjob und einen minijob in Höhe von 530€. Ich möchte nächsten monat für einen Tag einen anderen minijob aus spass nachgehen als Komparse. Was muss oder kann ich tun wegen der Obergrenze? Vg Renate

Pesic
PE
Pesic

Hallo,
ich arbeite seit 01.07.bei einer Firma als Krankenpflegerin für 538 e.Ich sollte 3 Dienste pro Monat haben,aber schon im ersten Monat hat mein Chef mir 4 Dienste gegeben ,als ich ihm gesagt habe,hatte er mir gesagt,dass ich einmal Jährlich bis 1076 e bei Minijob verdinen darf. Im August hat er mir 3 Dienste gegeben,obwohl ich nur 2 wollte,um Dienste ausgleichen zu können.Ich weiß es nicht,was ist richtig? Darf ich ein mal mehr einspriengen pro Monat bis zu 1076 e oder lügt mich mein Arbeitgeber an?
Danke

Simon Brodersen
SB
Simon Brodersen

Moin,
wie sieht das mit einer Vertragsübernahme aus? Wir haben einen Pächterwechsel gehabt und wurden 1:1 mit dem selben Vertrag übernommen. Bei dem vorherigen Pächter habe ich die Grenze bereits zwei mal überschritten, darf ich sie erneut überschreiten, da ich bei jemand neuem angestellt bin oder zählen die Überschreitungen bereits in die jetzige Arbeit mit rein?

LG Simon

Elke Schurter
ES
Elke Schurter

Hallo zusammen,

ich arbeite seit August 2023 bei einer kirchlichen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte. Das bisher erzielte Jahresbruttoeinkommen liegt bei ca. 3100.-€. Auf den Gehaltsabrechnungen wird immer ein unterschiedlicher Betrag als pauschale Lohnsteuer abgezogen. Hat das seine Richtigkeit da Minijobs doch steuerfrei sind oder irre ich mich?
Was kann ich in diesem Falle unternehmen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Elke

Anja
AN
Anja

Hallo, wie verhält sich das Ganze für Minijobber bei Zahlung einer geteilten Inflationsausgleichsprämie im Dez. 23 und Juli 24? Es stand bei Einstellung nicht fest.
Schöne Grüße

Manfred Franke
MF
Manfred Franke

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mal Fragen, wie es aussieht, wenn ich den ein oder anderen Monat etwas darüber liege ca 3,00 Euro, aber andere Monate wieder darunter.
Was passieren kann, wenn ich Sonntagszuschläge bekomme. Dann habe ich einmal eine Nachzahlung bekommen,
wegen Lohnanpassung und liegen einen Monat mit ca 100,00€ darüber.
mit besten Grüßen

Diana Weidgans
DW
Diana Weidgans

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich innerhalbe eines Jahres den Arbeitgeber für Minijob gewechselt habe, und bis dato noch nie eine Überschreitung der Minijob-Grenze von 538€ hatte, darf ich dann beim neuen Arbeitgeber auf Minijob-Basis bereits im 2. und 3. Monat der Beschäftigung, die Grenze von 538 € überschreiten, wenn ich künftig mindestens 1 Jahr lang keine Überschreitung mehr habe!
Wie verhält sich das?
Liebe Grüße!

Diana Weidgans
DW
Diana Weidgans

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte vom 01.01. -31.03.2024 einen Minijob mit 538 €. Habe diese 538 € in diesen Monaten nicht überschritten.
Ab 01.04.2024 hatte ich einen neuen Arbeitgeber für diese Minijob-Beschäftigung. Da habe ich dann im Mai und im August unvorhergesehen die Grenze von 538 € überschritten. Den Rest des Jahres 2024 werde ich aber diese Grenze nicht mehr überschreiten. Ist dies so zulässig als Minijob-Variante, oder muss ich bei dem neuen Arbeitgeber (ab 01.04.2024) erst zwölf Monate abwarten, bis ich die Grenze überschreiten darf. Was natürlich eigentlich nicht möglich war, da der höhere Arbeitsaufwand unvorhergesehen war! Wir verhält sich das?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank im Voraus!

Nathalie M.
NM
Nathalie M.

Hallo!
Wie verhält es sich mit einer einmaligen Überschreitung der Grenze, wenn seit zwei Monaten eine Kollegin krankheitsbedingt ausfällt und man im dritten Monat auf Grund des dazukommenden Urlaub von weiteren Kollegen einspringen müsste. Handelt es sich dann immer noch um eine Unvorhersehbarkeit? Der ursprüngliche Grund für den Personalmangel liegt ja in der Krankheit. Ohne den Krankheitsfall hätte es keinen Personalmangel in der Urlaubszeit gegeben.

Xilef
XI
Xilef

Im Einzelhandel haben wir sehr oft Krankheitsfälle. Die Vorgesetzten möchten auf keinen Fall dass mehr als 538€ für einen Minijobber geplant werden. Deswegen hätte man ja theoretisch die Möglichkeit die eine oder andere Stunde auf das nachfolgende Monat zu verschieben um die 538€ nicht zu überschreiten.
Ist dies Verboten? Die jährlichen 6456€ werden NICHT überschritten!

Stephanie Mühlbau...
SM
Stephanie Mühlbau...

Ist eine unvorhersehbare Überschreitung eines Minijobbers mit der Kündigung (von Seiten des Arbeitgebers) eines anderen Mitarbeiters begründet?

Christian Müller
CM
Christian Müller

Hallo. Ich übernehme in den Sommerferien die Dienste der Kollegen. Ich werde also in 2 Monaten etwa das doppelte an Lohn bekommen. Ist wird im Jahre aber nicht mehr sein 7500€. Das gilt ja dann noch als Minijob, oder? Und wenn ich das im nächsten Jahr wieder machen würde, müssen da 12 Monate zwischen der letzten Mehrauszahlung sein? Also z.B. August und dann im nächsten Jahr erst im September? Danke

chris lang
CL
chris lang

Ich verdiene in meinem ersten Minijob nicht genug und habe deshalb einen zweiten angenommen. Direkt im ersten Monat mit zwei Beschäftigungen habe ich eine Krankheitsvertretung übernommen und die Verdienstgrenze leicht überschritten. Sind jetzt beide Jobs sozialversicherungspflichtig?

Kristina Karich
KK
Kristina Karich

Hallo,
ich arbeite seit Juni auf Minijobbasis. Im Juni habe ich 538 € erhalten. Im Juli aufgrund von Mehrarbeit wegen Personalmangel überschreite ich diese Grenze und bekomme 1076 €, weil ich doppelt soviel arbeite.

Verstehe ich das richtig so, dass einmalig dieses kein Problem ist. In darauffolgenden Monaten bis Jahresende werde ich die 538 € Grenze nicht überschreiten.

Alena Micko
AM
Alena Micko

Hallo,

wie rechnet sich die monatliche/jährliche Verdienstgrenze bei anteiligen Monaten? Wenn jemand zum 15.02. eintritt und zum 22.06. austritt, dürfen dann 5 Monate herangezogen werden oder sind nur die vollen Monate relevant?

Danke vorab.

Katrin Liebrenz
KL
Katrin Liebrenz

Hallo, mein Arbeitgeber gewährt für eine erfolgreiche Mitarbeiter Werbung eine Prämie. Kann diese als unvorhersehbares Überschreiten gerechnet werden? Oder muss es in die Jahresverdienstgrenze von 6456€ eingerechnet werden?
Vielen Dank für eine Antwort

Silke Strohmeier
SS
Silke Strohmeier

Hallo ,kann ich auch bei einem weiteren Arbeitgeber die Urlaubsvertretung machen

Petra Molitor
PM
Petra Molitor

Liebe Mitarbeiter der Minijob-Zentrale, ich habe auch mal eine bzw. zwei Fragen.
Gilt für einen Vollzeit-Angestellten, der mit der 70-Tage-Regelung als Erntehelfer eingesetzt ist, auch die Verdienstobergrenze eines Minijobs i.H.v. maximal 6.456€ im Jahr? Was passiert, wenn die Grenze von 6.456€ überschritten wird. Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.

Chris Sauer
CS
Chris Sauer

Hallo,

ich arbeite seit Dezember letzten Jahres auf Minijobbasis. Ich hatte bisher unterschiedliche Monatslöhne. Jedoch hat mir mein Arbeitgeber nun blöderweise wegen ein paar Überminuten schon zwei Zahlungen/Gehälter von 540€ bezahlt. Die restlichen Zahlungen waren alle um einiges niedriger.

War die zweimalige Überschreitung nun schon das KO-Kriterium, sodass ich nun die 538€ im Monat nicht mehr überschreiten darf, ohne meinen Minijobstatus zu verlieren? Quasi die nächsten Monate muss ich auf jeden Fall unter 538€ verdienen muss um weiter als Minijobler zu gelten?

Oder habe ich doch noch zwei mal die Möglichkeit 1.078€ zu verdienen, darf aber nur nicht im gesamten 12 Monatszeitraum die 7.532€ nicht überschreiten?

Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke und liebe Grüße

Giovanna Celi
GC
Giovanna Celi

Hallo,
wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt hat, zählt das als unvorhersehbarer Grund für die Mehrarbeit eines Minijobbers?
Liebe Grüße

Richie Brombeis
RB
Richie Brombeis

Hallo liebes Team,
ich arbeite in einem Supermarkt auf Minijobbasis und habe diesen Monat zum dritten mal in diesem Jahr die Gehaltsgrenze um ca 120€ überschritten.
Ich bin noch familienversichert bei der Krankenkasse. Was erwartet mich nun? Geht das zu revidieren?
Liebe Grüße

Gerhard Traichel
GT
Gerhard Traichel

Hallo Minijob- Zentrale,
Ich habe nach ein paar Jahren als Rentner, seid April diesen Jahres einen Minijob als Aushilfsfahrer angenommen. Der Verdienst ist als Aushilfe natürlich sehr unterschiedlich. Er Kann schwanken von 150 Euro oder auch mal 400 Euro. Das ist für mich so in Ordnung. Kann ich dann in einem Monat, wenn der hauptberufliche Fahrer krankheitsbedingt ausfällt oder eben mal Urlaub hat, auch mal 1400 Euro oder mehr verdienen? Das wäre nur die absolute Ausnahme.
Die Jahresverdienstgrenze von 6456 Euro, bzw. 4304 Euro auf 8 Monate herunter gerechnet, werde ich auf keinen Fall erreichen.
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Traichel

Sandra Michel
SM
Sandra Michel

Hallo Minijob-Zentrale,
ich habe eine Frage zu FSN-Zuschlägen für Minijobber.
Wir zahlen unseren Minijobbern die Zuschläge auch bei Krankheit. Für diese Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung müssen wir als Arbeitgeber Steuern zahlen. Wie ist es aber mit der Entgeltgrenze für den Minijobber? Habe ich richtig verstanden, dass sich das nicht auswirkt? Ein Beispiel:
Die Minijobberin verdient € 530,00 im Monat und bekommt zusätzlich € 35,00 FSN-Zuschlag als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Welche Summe muss ich für die Berechnung der Entgeltgrenze heranziehen? € 530,00 oder€ 565,00?
Wie verhält sich das Ganze, wenn es sich um Zuschläge handelt, die aufgrund Urlaubs ausgefallen sind?
Vielen Dank für ihre Hilfe und Grüße.
Sandra Michel

Ingrid
IN
Ingrid

Hallo liebe Minijob Zentrale,
ich hatte bis Juli einen Minijob bei dem ich immer unter der Grenze geblieben bin. Jetzt nehme ich einen zweiten Minijob an und werde deshalb immer über der monatlichen Grenze liegen. Im Durchschnitt über das ganze Jahr gerechnet jedoch unter 538€. Geht das?
Liebe Grüße

Christiane Rehr
CR
Christiane Rehr

Liebes Minijobzentrale-Team,

wenn Mehrarbeit in Folge von Sondereffekten wie nachfolgende – durch die Einarbeitung der neuen Geschäftsführung/Umstellung der Buchhaltung bzw. zusätzliches Arbeitsaufkommen in Folge zweier Nachlässe, welche eine Stiftung im vergangenen Jahr erhielt und die immer noch zu Ende abgewickelt werden müssen und eine aufwendigere Vermögensverwaltung nachsichziehen – entstehen, darf dann die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden?

Als Beispiel für „unvorhersehbare gelegentliche Überschreitung der Minijobgrenze“ von max. 2 Kalendermonaten/€ 1.076,00 wird immer nur Krankheit angeführt.

Vielen Dank!

Karin Baumgartl
KB
Karin Baumgartl

Hallo…Meine Frage wäre wenn man Weihnachtsgeld als Minijobber bekommt. Wird das auf das Ganze Jahr dann umgerechnet? Bei mir so der Fall. Bekomme NICHT die 538Euro

Anne Höhn
AH
Anne Höhn

Hallo,
ich habe zwei Fragen:
– ich gebe monatlich für meine MInijobtätigkeit Stundenzettel ab u. weiss dann genau, wieviel Euro ich zu erwarten habe. Wenn ich 2x jährl. bis 1040 Euro verdienen darf, müssen dann diese Stundenzettel besonders gekennzeichnet sein, damit die Personalverwaltung sieht, ob es die 1. oder 2. Überziehung ist?
– den Beitrag zur Rente habe ich abgelehnt, sodass ich die vollen 538 Euro verdienen darf, richtig? Darf ich dann 2x jährl. 1076 Euro verdienen?
Ich freue mich auf eine Antwort,
Gruß Anne