
Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst?
Bereits vor dem Beginn einer Beschäftigung muss jeder Arbeitgeber prüfen, ob ein Minijob mit Verdienstgrenze vorliegt oder nicht. Hierfür ist es wichtig, den Verdienst des Minijobbers zu ermitteln. Doch nicht immer ist auf den ersten Blick eindeutig, welche Einnahmen auch im Sinne der Sozialversicherung zum Verdienst zählen. Wir zeigen auf, welche der Einnahmen bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes zu berücksichtigen sind.
Wann liegt ein Minijob mit Verdienstgrenze vor?
Ein Minijobber mit Verdienstgrenze darf im Monat durchschnittlich bis zu 520 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, kann er also bis zu 6.240 Euro erhalten. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob mit Verdienstgrenze mehr vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Welche Einnahmen aus der Beschäftigung gehören zum Verdienst?
Zum Verdienst gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Diese können als Geld- bzw. Sachbezüge oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Zulagen oder Mehrarbeitszuschläge.
Ob eine Einnahme zum Verdienst zählt, kann man dem Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Dieser wird in der Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ regelmäßig aktualisiert.
Ist die Zahlung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten?
Zählt die Einnahme zum Verdienst, muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob die Zahlung auch mit hinreichender Sicherheit im Beurteilungszeitraum zu erwarten ist. Dies ist der Fall, wenn es sich um eine laufende oder einmalige Einnahme handelt, die z. B. aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache zusteht. Sie wird dann bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes berücksichtigt.
Übersteigt der zu erwartende Durchschnittsverdienst im Beurteilungszeitraum 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr, handelt es sich bereits ab Beschäftigungsbeginn nicht um einen Minijob mit Verdienstgrenze, sondern um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Wie sind Einnahmen zu behandeln, deren Zahlung bei Beginn nicht feststeht?
Für die Ermittlung des regelmäßigen durchschnittlichen Monatsverdienstes zur Beurteilung eines Minijobs mit Verdienstgrenze sind Einnahmen, die bei Beschäftigungsbeginn für möglich gehalten werden, aber nicht hinreichend sicher sind, nicht zu berücksichtigen. Hierzu gehören beispielsweise bezahlte Überstunden aufgrund von Mehrarbeit oder ein Weihnachtsgeld, das in Abhängigkeit vom Geschäftsergebnis gezahlt wird. Die Auswirkung dieser Einnahmen auf den Minijob mit Verdienstgrenze ist erst zum Zeitpunkt ihrer Zahlung zu beurteilen.
Sollte durch die Zahlung einer solchen Einnahme die jährliche Verdienstgrenze von 6.240 Euro überschritten werden, ist zu prüfen, ob die Tätigkeit ein Minijob bleibt. Dies ist der Fall, wenn die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wurde – das heißt bis zu zwei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum.
Mehr zum gelegentlichen und nicht vorhersehbaren Überschreiten der Verdienstgrenze lesen Sie in unserem Blogbeitrag „Durch Krankheitsvertretung mehr als 520 Euro verdienen – Ist es dann noch ein Minijob?“.
Tipp: Bei der Prüfung, welche Einnahmen bei einem Minijob mit Verdienstgrenze zu berücksichtigen sind, hilft Ihnen unser Schaubild.
76 Kommentare
Bin in der Gewerkschaft und bekomme urlaubsgeld . Wird das auf mein Lohn angerechnet ??
Guten Tag.
Sie schreiben hier:
„Welche Einnahmen aus der Beschäftigung gehören zum Verdienst?
Zum Verdienst gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Diese können als Geld- bzw. Sachbezüge oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Rabatte oder ein Jobticket .“
Im Artikel vom 14.02.2019 (https://blog.minijob-zentrale.de/2019/02/14/fahrtkosten-im-minijob-zaehlt-das-jobticket-zum-verdienst/) steht:“Hallo Frederike,
Sie können Ihre Minijobber bei den Fahrtkosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Arbeit finanziell unterstützen. Diese zusätzliche Arbeitgeberleistung ist nicht zum Verdienst hinzuzurechnen und hat keine Auswirkung auf den Status als Minijobber.“
Auf dieser Seite zählt es zum Verdienst, das Jobticket, auf der vom 14.02.2019 nicht.
Oder hab ich da etwas falsch verstanden?
Danke im Vorfeld.
Mit freundlichem Gruß
Taner Akyüz
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum FSJ.
Meine Aushilfe wird ab September ein FSJ absolvieren.
Dort erhält sie ein sog. Taschengeld, welches nach der Angabe des Kulturamtes (FSJ-Stelle) nicht mit einem Gehalt gleichzusetzen ist. Sozialversicherungsbeiträge werden aus diesem Taschengeld bezahlt.
Ist es tatsächlich so, dass neben dem Taschengeld aus dem FSJ (350,-) noch ein Zuverdienst bis 450,- erzielt werden darf?
Besten Dank.
Viele grüße
Silke Kuhn
Guten Tag,
oben in diesem Artikel steht, dass auch Zuschläge zum Verdienst zählen und somit inkl. Zuschläge die € 5.400 eingehalten werden müssen. An anderer Stelle und bisher war aber die Regel dass Zuschläge (ich rede hier von Nacht-/Sonntagszuschlägen für geleistete Stunden) nicht zur € 5.400-Grenze gehören und nicht hinzugezählt oder vorgeplant werden müssen. Was nun? Habe ich eine Änderung verpasst? Was ist nun Stand der Dinge?
Guten Tag,
verstehe ich nachstehenden Artikel richtig? Bei der geringfügigen Beschäftigung, die zur Hauptbeschäftigung gezählt wird, muss kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
“ Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin übt seit Jahren bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto. Sie nimmt am 1. Januar einen 450-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, hier gelten weiterhin die Minijob-Regelungen. Als die Arbeitnehmerin am 1. März noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, ist dieser mit der Hauptbeschäftigung beim Arbeitgeber A zusammenzurechnen. Die Beschäftigung ist kein 450-Euro-Minijob und unterliegt mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung der vollen Sozialversicherungspflicht. „
Hallo,
verstehe ich das Richtig, dass ich als Minijobber dreimal im Jahr die 450 Euro bis zum doppelten Betrag überschreiten darf (vorausgesetzt die Jahresgrenze wird eingehalten)? Das heißt dann, ab der vierten Überschreitung liegt kein Minijob mehr vor? Bisher dache ich, dass wäre schon ab dem dritten Mal so, also das nur zweimaliges Überschreiten im Kalenderjahr zulässig ist. Dankeschön schon mal für die Antwort und liebe Grüße aus Hattingen!
Ich arbeite auf 450 Euro in einem Altenheim in der Küche.Stehen mir auch Sonn-und Feiertagszuschläge zu?? Wenn ja,muss ich dann Steuern zahlen,wenn die 450 Euro überschritten sind?
Hallo liebes Blog-Team der Minijob-Zentrale,
mein Arbeitgeber (kirchliche Institution) möchte meine Stunden für einen bzw. zwei Monat stark reduzieren/Dienste komplett streichen, da die 5.400 EUR Grenze aus dessen Sicht überschritten wird.
Nach Durchsicht meiner Lohnabrechnung verwendet mein Arbeitgeber sein Arbeitgeber-Brutto für die Berechnung, welches sich inkl. des Oktobergehaltes bereits auf rund 5.100 EUR beläuft. Somit dürfte ich im November und Dezember nur mit deutlicher Stundenreduzierung arbeiten, bzw. da der Novemberdienstplan bereits steht, würde im Dezember ein komplettes Arbeitsentgelt entfallen, um die Grenze nicht zu überschreiten.
Wie ich aus den diversen Blog-Einträgen verstanden habe, ist für die Verdienstgrenze mein tatsächliches Bruttogehalt heranzuziehen, welches aufs Jahr gerechnet keine 5.000 EUR erzielen wird. In diesen Betrag sind bereits sämtliche Zuschläge und Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld einberechnet.
Liege ich falsch oder mein Arbeitgeber?
Wenn es gestattet ist, auf eine andere Blog-Antwort einzugehen:
Ihre Antwort vom 3.4.2019:
„Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt für alle Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen, die zwischen dem Arbeitgeber und Minijobber getroffen werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn sachliche Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen. Dazu können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderungen gehören.“
Bei meiner Beschäftigung handelt es sich um eine Nachtbereitschaft in einer pädagogischen kirchlichen Einrichtung. Hierbei werden die festen „Nachtschichtler“ (ohne pädagogische Vorkenntnisse), da wir von 22:45 – 6 bzw 6:30 Uhr schlafen können, werden wir, im Gegensatz zum pädagogischen Tagesdienst, für jede volle Stunde lediglich 15 Minuten abgerechnet. Würde eine pädagogische Tageskraft eine Nachtschicht, beispielsweise wegen Krankheit, übernehmen, würde diese, trotz der selben Tätigkeit, jede Stunde voll bezahlt bekommen. Handelt es sich hierbei bereits um eine Ungleichbehandlung zwischen Minijobber und vollzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer?
Vielen Dank für eine verbindliche Antwort und liebe Grüße
Frau L. Bartels
Guten Tag,
ich habe einen Minijober der die Steuerklasse 6 hat. Nun wird beim Steuerbrutto die indiv. Versteuerung dazugezählt. Ist der Arbeitnehmer jetzt SV Pflichtig.?
Ich bin Hausfrau und über meinen Mann familienversichert.
Ich habe ich einen 450-Euro-Job (geringfügige Beschäftigung) und verdiene monatlich 450 Euro.
Jetzt habe ich die Möglichkeit, für 4-5 Wochen eine kurzfristige Beschäftigung anzunehmen.
Es wird gesagt, dass bei einer kurzfristigen Beschäftigung keine Sozialversicherung (d.h. Krankenversicherung) für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden muss.
Es wird gesagt, dass die Bezüge von Minijob (geringfügige Beschäftigung) und die Bezüge der kurzfristiger Beschäftigung nicht zusammengezählt werden, bzgl. der Kranken- und Rentenversicherung
(https://blog.minijob-zentrale.de/fleissige-helfer-in-der-weihnachtszeit-vier-vorteile-von-kurzfristigen-minijobs/)
Stimmt das?
Das heißt bei einer Kombination von
Minijob (geringfügige Beschäftigung) (Jahreverdienst 5400.- Euro) plus
Verdienst durch kurzfristige Beschäftigung (Jahreverdienst ca. 1000 – 2000 Euro)
muss keine eigene Krankenversicherung/Rentenversicherung bezahlt werden.
Es werden lediglich die freiwilligen 3,6 % vom 450,- Euro Minijob (geringfügige Beschäftigung) für die Rentenversicherung abgezogen.
Können Sie das bestätigen?
Guten Tag liebes Blog-Team,
zählen SV- und steuerfreie Zuschläge (Sonntags- Feiertag- und Nachtzuschlag) mit in die 450€?
Darf man mehr als 3 mal im Jahr über die 450€ verdienen (Voraussetzung unvorhergesehen und man übersteigt die 5.400€ im Beschäftigungsjahr nicht)?
Hallo, suche gerade was für meinen Arbeitgeber, da dort nicht klar ist ob nun Sonntagszuschläge auf den Minijob angerechnet werden oder nicht.
Habe 2 Quellen bei euch gefunden, die sich widersprechen. Was ist nun tatsächlich aktuell korrekt?
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/02_mindestlohn/wird_auf_Mindestlohn_angerechnet.html
https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-oder-nicht-wie-sich-weihnachtsgeld-und-feiertagszuschlaege-auswirken/
Danke für eine Klarstellung
Guten Tag,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin als GfB. Sie hat einen regelmäßigen Monatslohn von ca. 275 €. Hinzu kommt im Jahr noch ein Weihnachtsgeld und ein Leistungsentgelt. Zusätzlich zu ihrer festgelegten monatlichen Arbeitszeit reicht sie jeden Monat Stundennachweise für zusätzlich anfallende Dienste ein. Hierbei handelt es sich NICHT um eine Krankheitsvertretung und ist auch nicht immer unvorhergesehen.
In diesem Jahr hat die Mitarbeiterin die monatliche GfB-Grenze 4 mal Überschritten im Zeitraum von Januar bis Mai 2020. Dies ist erst im November aufgefallen, da die Nachweise meistens gesammelt und rückwirkend eingereicht und ausgezahlt werden.
Seit Juni überschreitet sie nicht mehr und das wird laut Arbeitgeber auch nicht mehr vorkommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ist die Beschäftigung bereits ab 01.01.2020 SV-pflichtig und begrenzt sich die SV-Pflicht auf den Zeitraum Januar bis Mai 2020, sodass ich sie ab 01.06.2020 wieder auf GfB umstellen kann, oder muss die Beschäftigte für das komplette Jahr 2020 SV-Pflichtig gemeldet werden?
Und wie verhält sich das mit der Betrachtung des 12 Monats-Zeitraums? Muss man hier rückwirkend betrachten, also auch noch nach 2019 zurück, oder gilt die Betrachtung der Beurteilung ob GfB oder nicht, nur für 12 Monate in die Zukunkft?
Über eine hilfreiche Antwort freue ich mich.
Vielen Dank.
Guten Morgen!
Momentan befinde ich mich in Kurzarbeit, habe nebenbei noch einen Minijob in einem gemeinnützigen Verein. Mir wurde angeboten, dort ( Impfzentrum) auch noch im Rahmen der Übungsleiterpauschale zu arbeiten. Ist eine Kombination aus Minijob und Übungsleiterpauschale möglich? Oder hat dies womöglich Konsequenzen bezüglich des Kurzarbeitergeldes?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Guten Tag,
ich habe einen 450 Euro Minijob und bekomme ab April Rentenzahlungen aus einer Riester Rente in Höhe von 50,71. Ich bin 60 Jahre alt. Muß ich den Minijob jetzt um die Rente reduzieren oder darf ich die zusätzlich erhalten? Danke und Gruss Luba
Moin zusammen,
ich habe im März einen Minijob angetreten in dem ich ca 100€ pro Monat verdiene, ist aber abhängig von meine Einsatzzeiten.
Am ersten Juni habe ich einen 2. Minijob mit ca 320€ verdienst angenommen.
Grundsätzlich alles gut, aber die Abrechnung von Job 1 erfolgt Monatsübergreifend vom 20.05.21 bis 19.06.21 als Juni Gehalt.
Durch starken Einsatz im Mai, also vor dem Beginn des 2. Jobs habe ich etwas mehr gearbeitet und bekomme nun für Juni aus Job 1 ( Zeitraum 20.05.-19.06.21 ) 250€ und aus Job 2 die regulären 320€, also zusammen 570€ von denen aber 170€ im Mai gearbeitet wurden.
Ist das ein Problem??
Hallo,
vielleicht könnten Sie mir weiterhelfen? Ich habe letzten und diesen Monat eine Gage (Gegenschein, Fernsehproduktion) von 370 Euro zu meinem Minijob dazuverdient. Ist das ein Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Saskia
hallo..ich habe meine stunden im betrieb verkürzt und arbeite nur noch auf 450 € basis. ich habe im juni damit angefangen. im Juli gibt es urlaubsgeld, mein arbeitgeber hat mir keins überwieser mit der begründung, dass auf minijobbasis keine sonderzahlungen möglich sind. Für die ersten 5 Monate habe ich aber in teilzeit gearbeitet und mir steht anteilmäßig das Urlaubsgeld zu. der arbeitgeber meint er weiß nicht wie er das auszahlen soll und hat das geld einfach einbehalten. ist das rechtens?
vielen dank für die antwort.
Hallo,
sind die Einkünfte beim Minijob tatsächlich monatlich zu sehen? Oder muß ich nur im Jahresdurchschnitt auf die 450 Euro pro Monat kommen?
Folgender Sachverhalt: ich bin auf Stundenvergütung angestellt. Ich arbeite nicht regelmäßig, nur auf Abruf. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und bekomme pro geleistete Stunde 50 Euro. als Beispiel, ich habe jetzt 11 Stunden geleistet und würde in diesem Monat 550 Euro bekommen. Im nächsten Monat werde ich nicht benötigt, d.h. ich habe keinen Verdienst. kann man hier sagen der Durchschnitt dieser zwei Monate liegt bei 275 Euro und damit innerhalb der Geringfügigkeitsregelung?
Zählen die vom Arbeitgeber gezahlten Soka Beiträge mit bei der Grenze von 450,00 €?
Wir brauchen für unseren privaten Haushalt für zwei Monate eine Vertretung.
Nun haben wir eine Haushaltshife (Studentin) gefunden, die bereits einen Minijob hat und in diesen zwei Monaten dann insgesamt mehr als 450,-€ verdienen würde. Allerdings übersteigt ihr Minijobeinkommen nicht die Höchstgrenze von 5400,- € pro Jahr. Wäre sie sie mit der Aufnahme/Anmeldung eines weiteren Minijobs und der Überschreitung der Obergrenze von 450,- € automatisch für diese zwei Monate keine Minijobberin mehr?
Liebes Team der Minijobzentrale,
mich würde interessieren wie Feiertagszuschläge sich auf die Berechnung des anzurechnenden Einkommens bei der Beziehung von ALG II auswirken?
Wenn ich also fiktiv 35 Stunden im Monat, bei einem Stundenlohn von 10,50 € arbeite (367,5 €) davon allerdings 15 Stunden mit einem Zuschlag von 100% vergolten werden (525€) könnte ich dann die 157,5 € aus der Berechnung ausklammern?
Dann wären es ja nur noch 367,5 € und abzüglich des Freibetrags 267,5 € also 214€ den abzuziehen wären.
Liebes Team der Minijobzentrale,
ich arbeite bei einer GmbH Firma. Sie gehört meinem Mann. Jetzt die Firma bietet mir einen Minijobs. Darf ich in der Regel den Minijob nehmen? Bisher habe ich noch keinen Minijob gehabt. Mit freundlichen Grüßen, Bing Li
Guten Tag, zählen Spesen für Kraftfahrer zu den Einahmen, die unter die € 450,– Grenze fallen oder darf man die zusätzlich bekommen?
Hallo liebe Minijob Zentrale,
ich möchte mich bei meinen Minijobber bedanken und überlege steuerfreie Sachbezüge bis 50€ anzubieten. Zählt diese zusätzliche Arbeitgeberleistung zum Verdienst dazu und hat dies Auswirkung auf den Status als Minijobber?
Hallo Team der Minijob-Zentrale,
ich habe seit 01.03.2022 einen 450-Euro-Job bei 30 Stunden Arbeitszeit im Monat mit flexibler Arbeitszeitregelung, d.h. am Ende des Jahres muss das Arbeitszeitkonto ausgeglichen sein. Aufgrund verschiedener Gründe (Einarbeitung, Teilnahme an Software-Schulungen, Ausscheiden eines Geschäftsführers) ergaben sich in den ersten vier Monaten deutlich mehr als die durchschnittlichen 30 Stunden. In den weiteren Monaten versuche ich die monatliche Stundenzahl zwar deutlich zu senken, trotzdem könnte es sein, dass ich zum 31.12.2022 u.U. zu viele Stunden auf meinem Arbeitszeitkonto habe. Deshalb meine Fragen:
Kann die von mir skizzierte Mehrarbeit als nicht vorhersehbar angesehen werden?
Wenn nicht, besteht dann wenigstens die Möglichkeit für mich innerhalb meines Minijobs diese Überstunden abzubauen? Und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?
Und welche Verdienstgrenze gilt eigentlich für mich, da ich am 01.03.2022 begonnen habe und seit 01.10.2022 mein Mini-Job auf 520 Euro erhöht wurde? Richtet sich die Verdienstgrenze nach der Anzahl der gearbeiteten Monate? Wie hoch ist dann meine Verdienstgrenze für das Jahr 2022?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Klaus HaBe
Darf in einer Filiale mit 4 Minijobern jeder 3 Monate mehr verdienen , wenn einer nach dem Anderen oder gleich 2 Minijober krank werden. Oder ist das begrenzt auf einen MJ?
Sehr geehrte Mitarbeiter von der Minijobzentrale,
Eine Studentin befindet sich im Dualen Studium. Sie möchte sich bei uns auf eine kurzfristige Beschäftigung (12 Monate 70 AT) bewerben. Vor ihrem dualen Studium war sie berufstätig in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
ich habe zwei Fragen:
Ist die Aufnahme einer kurzfristige Beschäftigung während eines Dualen Studiums sv-rechtlich möglich? Ist es korrekt, dass eine Studentin im Dualen Studium keine geringfügigen Beschäftigung aufnehmen kann? Diese Beschäftigung ist in allen Zweigen der SV pflichtig ist, trotz monatlichem Brutto kleiner, gleich 520 €. Warum ist das so?Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich bin Rentner und übe schon eine längere Zeit einen Minijob mit 520,- € monatlich aus. Jetzt bat mich ein Freund für ihn gelegentlich im Sommer über ca. 3-4 Monate in seinem Haus nach dem Rechten zu sehen (eventuell 0,5 Std. Aufwand pro Woche). Würde diese kleine Beschäftigung unter Saisonarbeitskraft fallen und somit auch zu meinem 1. Minijob steuerfrei gehandelt werden?
Danke.
Wie sieht es bei einer E-Rente mit dem Verdienst aus?
Achim
Wenn die 520€ Minijobgrenze ausgereizt ist, kann dann noch ein Sachbezug von 50€ dazukommen oder wird das angerechnet, so dass man über die Freigrenze kommt?
Hallo , ich würde gerne wissen ob der steuerfreie Sachbezug ( Gutschein 50 Euro z.B.) monatlich möglich ist bei einem Minijob ?
Liebes Minijob Zentrale Team,
eine Frage zu einem etwas ungewöhnlichen Fall.
Ich studiere in vollzeit.
Zudem bin ich unbefristet angestellt auf Minijob Basis mit Verdienstgrenze von 520 EUR bei einem Arbeitgeber. Hier erhalte ich nicht mehr als 240 €
Mein 2. Arbeitgeber wird befristet die Universität für den Zeitraum von April bis Mitte Juli, mit fest 23 stunden pro Monat mit 12 € pro std. (276 €), als studentische Hilfskraft.
Ich werde die Grenze von 520 € in diesem Zeitraum nicht überschreiten.
Nun habe ich ein Angebot bekommen, als Schauspieler/in einen Tag lang zu drehen und einmalig 120€ im April zu verdienen.
Würde ich dem nach mehr als 520 Euro verdienen oder zählt dieser eine Tag bei der Agentur als kurzfristige Beschäftigung und wird dort nicht dazugezählt?
Lg
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu steuerfreien Zuwendungen. Als Gehaltsempfänger kann mir mein Arbeitgeber bis zu 50 € pro Monat als bspw. Gutschein steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Gilt das auch für Minijobber mit 520 €? Kann ein solcher Gutschein on Top gezahlt werden, oder nicht?
Hallo,
habe einen Minijob als LKW Fahrer in Nachtfahrten, sind die Nachtzuschläge und Spesen Steuerpflichtig??