Das ABC der Steuern im Minijob
Pauschsteuer, Steuererklärung und Sonderausgaben - Diese Begriffe begegnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern häufig, wenn sie Minijobber beschäftigen. Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gewerblichen Bereich und auch im Privathaushalt den Durchblick nicht verlieren, erklären wir in diesem Beitrag die wichtigsten Begriffe und Fragen rund um das Thema Minijob und Steuern.
A wie Abgaben
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen für ihre Minijobber monatlich Abgaben an die Minijob-Zentrale zahlen. Zu den Abgaben zählen sowohl die Beiträge zur Sozialversicherung als auch Steuern und Umlagen. Die Höhe richtet sich nach dem monatlichen Verdienst der Minijobberinnen und Minijobber. Eine Übersicht über die Abgaben und deren Höhe finden Sie auf unserer Internetseite.
B wie Betreuung von Kindern
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen im Privathaushalt haben die Möglichkeit, die Kosten für die Betreuung ihres Kindes als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können zwei Drittel der gesamten Betreuungskosten als Sonderausgabe absetzen, höchstens jedoch 4.000 Euro pro Kind.
Welche Voraussetzungen für die Anrechnung als Sonderausgabe erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf unserer Internetseite.
Außerdem ist es notwendig, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen entsprechenden Zahlungsnachweis bei der Steuererklärung einreichen.
Wichtig: Werden die Sonderausgaben für die Betreuung eines Kindes geltend gemacht, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht noch zusätzlich die Einkommenssteuer um 20 Prozent senken.
E wie Ersparnis bei der Steuer
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt können von einer Steuerersparnis profitieren. Dazu geben sie die Kosten des Minijobs in der Steuererklärung an. 20 Prozent dieser Kosten werden dann von der Einkommensteuer abgezogen. Maximal sind das 510 Euro im Jahr oder 42,50 Euro im Monat.
Wie sich der Steuervorteil berechnet, lesen Sie auf unserer Internetseite.
F wie Freibetrag
Für Minijobberinnen und Minijobber, die sich nebenberuflich in einem Ehrenamt engagieren oder als Übungsleiter in einem Verein tätig sind, gibt es die sogenannte Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale. Hierbei handelt es sich um Steuerfreibeträge. Der Verdienst aus der Beschäftigung ist bis zu der Höhe dieser Freibeträge steuerfrei.
So hoch sind die Pauschalen:
- Die Übungsleiterpauschale beträgt 3.000 Euro im Jahr.
- Die Ehrenamtspauschale beträgt jährlich 840 Euro.
Wer die Steuerfreibeträge nutzen darf und wie sie angewendet werden, erklären wir auf unserer Internetseite.
I wie Identifikationsnummer
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine persönliche Nummer, die jeder in Deutschland gemeldeten Person für steuerliche Zwecke zugeteilt wird. Sie wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Die steuerliche Identifikationsnummer besteht aus 11 Ziffern. Sie wird kurz auch Steuer-ID oder IdNr genannt.
Nähere Informationen zur Identifikationsnummer finden Sie in unseren häufigen Fragen zum Thema Steuern und Minijob.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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K wie kurzfristige Beschäftigung
Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung kann auf zwei Arten versteuert werden:
- individuell nach der Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers oder
- pauschal in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Voraussetzungen für die pauschale Versteuerung finden Sie auf unserer Internetseite.
L wie Lohnsteuerklasse
Grundsätzlich ist auch der Verdienst aus einem Minijob mit Verdienstgrenze steuerpflichtig. Die Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers ist dann wichtig, wenn der Minijob individuell versteuert wird. Wählt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die individuelle Besteuerung, wird der Minijob nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Bei dieser Art der Besteuerung zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber direkt an das zuständige Finanzamt.
Die Lohnsteuerklasse hängt vom Familienstand der Minijobberin oder des Minijobbers ab. Die unterschiedlichen Lohnsteuerklassen finden Sie hier.
Wird eine geringfügige Beschäftigung individuell besteuert, muss der Minijob in der Steuererklärung angegeben werden.
M wie Minijob mit Verdienstgrenze
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden, ob sie die Beschäftigung
- pauschal mit 2 Prozent oder
- individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers
versteuern wollen.
P wie Pauschsteuer
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber kann sich auch für die Abführung einer Pauschsteuer entscheiden. Diese zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber direkt an die Minijob-Zentrale. Sie beträgt sowohl bei gewerblichen Minijobs als auch bei Minijobs im Privathaushalt 2 Prozent des Verdienstes.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat bei der Pauschsteuer auch die Möglichkeit, diese an den Arbeitnehmer abzuwälzen. Das bedeutet, dass die 2 Prozent vom Verdienst der Minijobberin oder des Minijobbers einbehalten werden.
Wählt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die einheitliche Pauschsteuer, muss der Minijob nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Diese Art der pauschalen Besteuerung mit 2 Prozent gilt allerdings nur für Minijobs mit Verdienstgrenze. Für kurzfristige Minijobs finden andere Regelungen Anwendung.
S wie Steuererklärung
Ein Minijob muss in der Steuererklärung nur dann angegeben werden, wenn er individuell besteuert wird – und zwar in der Anlage N, nichtselbständige Arbeit.
Entscheidet die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sich für die Zahlung der einheitlichen Pauschsteuer, muss der Minijob nicht bei der Steuererklärung angegeben werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt profitieren bei der Steuererklärung sogar besonders. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Artikel „Steuervorteil für Minijobs im Privathaushalt – So erhalten Arbeitgeber Geld vom Finanzamt“.
28 Kommentare
Guten Tag, Ich habe letztes Jahr einen Ferienjob gemacht und möchte nun meine Steuererklärung dafür machen um meine Steuern zurückzuerhalten, da ich unter dem Steuerfreibetrag war. Allerdings hatte ich letztes Jahr auch noch einen Minijob der mich über den Steuerfreibetrag bringen würde. Muss ich diesen dann angeben? Er war pauschal besteuert und ich habe keine Lohnsteuerbescheinigung für ihn
Danke schonmal
Ich beziehe Altersrente und habe einen Minijob. Bestandteil der Bruttobezüge ist ein AG-Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen (VWL) in Höhe von 16,14€. Wird dieser AG-Zuschuss dem Minijobverdienst zugerechnet?
Rentner+ jetzt Minijob, wobei die Pauschale von 2% vom Arbeitnehmer getragen werden soll. Wird diese auch an die Minijobzentrale gezahlt oder an das Finanzamt? Kann dann in der Einkommensteuererklärung die Pauschale Steuer zurück geholt werden und muss der Minijob nun in der Steuer angegeben werden? Wenn der Arbeitgeber die 2% zahlt, wird sie ja nicht berücksichtigt. Danke
Ich erhalte Altersrente und zuzüglich Witwenrente. Ich muss Steuern bezahlen, weil ich insgesamt über den Freibetrag komme. Ich möchte nun einen Minijob, den ich pauschal abschließen möchte. Muss ich den Minijob dann trotzdem bei der Einkommensteuer angeben?
Sorry
Hallo, muss ich als minijoberin Feiertage arbeiten?
Danke
Hallo, ich bin als Hausmeister selbstständig. Darf ich bei einer Arbeitsstelle auch als Hausmeister im Minijop Arbeiten.
Wir bekommen bei Süverkrüp keinen bezahlten Urlaub sowie keine Bezahlung bei Krankheit und kein Weihnachtsgeld , ist das so richtig???
Hallo ich habe ab dem 15.02.2024 zwei Minijobs. Ich weiß das ich bis 538 verdienen darf und es ab da dann Sozialversicherungspflichtig wird. Muss ich mich darum kümmern oder passiert das dann automatisch? Ich verdiene nicht immer das selbe es sind große Schwankungen bei dem 1. Job. Zählt dann die Jahresgrenze oder woran wird das festgemacht wie es berechnet wird?
Da ich nie weiß wieviel Stunden ich mache. Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo,
ich arbeite seit diesem Monat nachts in einem Briefzentrum auf Minijob Basis. Ich bekomme 13,61 € als Gehalt und 3,40€ Nachtschichtzulage.
Wird die Zulage zur Berechnung der Minijob Grenze berücksichtigt oder bekommt man die oben drauf da diese Zulage von der Steuer befreit ist?
Grüße
Hallo, wie ist das wenn man als Minijober mal krank sein sollte? Grade an dem Tag wo man arbeiten soll? Wäre dann der verdienst weg oder bekommt man trotzdem bezahlt? Mfg
Eine Frage zum Pauschalbeitrag von 15 % zur Rentenversicherung für eine neue Raumpflegerin, die als geringfügige Beschäftigte bei uns regelmäßig arbeiten möchte:
Müssen wir als Arbeitgeber für diese neue Mitarbeiterin, die jetzt Altersvollrentnerin ist (geb. 1958) und als ehemalige Selbstständige privat krankenversichert ist, den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % abführen?
Uns ist bekannt, dass der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht anfällt, da sie privat krankenversichert ist. Aber ist es korrekt, dass wir in diesem Fall auch keinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung abführen müssen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
PANEXPO GmbH / Claudia Sillje
Vielen Dank für die Info. Jedoch, wo finde ich den Fragen-Antworten-Katalog zum Unternehmenskonto?
Wie schauts denn aus, wenn der Arbeitgeber die Pauschsteuer beim Arbeitnehmer einzieht? Rechtlich darf er das ja. Allerdings wird doch bei einer Zahlung des Mindestlohnts dieser unterschritten oder? Beispiel bei Mindestlohn 12 Euro die Stunde: Ein Arbeitnehmer erzählt den Mindestlohnt und erhält für 20 Stunden 240 Euro. Ausgezahlt werden 235,20 Euro (4,80 Euro Pauschsteuer). Der Auszahlungsbetrag 235,20 Euro unterschreitet somit den Mindestlohn (235,20 Euro / 20 Stunden = 11,75 Euro / Stunde). Ist das Rechtens?