
Minijob und Rente 2025: So viel können Rentner mehr verdienen
Wer neben der Rente weiterhin aktiv sein und etwas hinzuverdienen möchte, hat mit einem Minijob eine attraktive Möglichkeit. Im Jahr 2025 erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner. Wie hoch sind die neuen Verdienstgrenzen? Welche Auswirkungen hat der Hinzuverdienst auf die Rente? Dieser Beitrag liefert alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.
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- Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigung: Beides ist möglich
- Minijob als Rentner: Die Art der Rente ist entscheidend
- Mehrere Minijobs: Verdienst clever kombinieren
- Ehrenamt neben Rente: Engagement und Hinzuverdienst
- Individuelle Beratung der Rentenversicherung nutzen
- Fazit: Minijobs als Chance im Ruhestand
Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025
Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigung: Beides ist möglich
Rentnerinnen und Rentner können neben der Rente einen Minijob ausüben. Das kann sowohl ein Minijob mit Verdienstgrenze als auch ein kurzfristiger Minijob sein.
Aktuell können Minijobberinnen und Minijobber in einem Minijob mit Verdienstgrenze durchschnittlich bis zu 556 Euro im Monat verdienen. Das entspricht einem jährlichen Höchstverdienst von 6.672 Euro.
Mehr zur neuen Verdienstgrenze ab 2025 gibt es in unserem Magazin-Artikel „Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob“.
Rentnerinnen und Rentner haben auch die Möglichkeit, einen kurzfristigen Minijob auszuüben. Dabei sind höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr erlaubt, ohne dass die Verdiensthöhe eine Rolle spielt.
Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Minijob-Arten bietet unser Magazin-Artikel „Verdienstgrenze oder kurzfristig: So unterscheiden sich Minijobs“.
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Minijob als Rentner: Die Art der Rente ist entscheidend
Ein Minijob bietet Rentnerinnen und Rentnern eine gute Gelegenheit, das Einkommen im Ruhestand aufzubessern, ohne das sich der zusätzliche Verdienst auf die monatliche Rentenzahlung auswirken muss. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Art der Rente. Für einen Minijob neben der Altersrente gelten beispielsweise andere Regelungen als für Renten wegen einer Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten.
1. Altersrente: Keine Begrenzung beim Hinzuverdienst
Für Altersrentnerinnen und Altersrentner gibt es gute Nachrichten: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze. Neben der Altersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rentenzahlungen gekürzt werden. Dies macht einen Minijob besonders attraktiv, da weiterhin die volle Rente bezogen und gleichzeitig ein zusätzliches Einkommen erzielt werden kann. Dadurch bleibt der Minijob eine flexible Möglichkeit, das Einkommen im Ruhestand aufzubessern. Wichtig ist lediglich, die generellen Regelungen für Minijobs zu beachten, wie zum Beispiel die Verdienstgrenze pro Monat.
Weitere Details zur Altersrente und Hinzuverdienstmöglichkeiten finden Sie auf unserer Internetseite.
2. Erwerbsminderungsrente: Hier gelten besondere Regelungen
Bei Renten wegen Erwerbsminderung gibt es spezielle Hinzuverdienstregelungen, die je nach Art der Erwerbsminderungsrente variieren.
- Teilweise Erwerbsminderung
Im Jahr 2025 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mindestens bei rund 39.322 Euro. Diese Grenze orientiert sich jedoch am höchsten Einkommen, das in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde. Aus diesem Grund kann die individuelle Verdienstgrenze für jede Rentnerin und jeden Rentner unterschiedlich hoch sein.
- Volle Erwerbsminderung
Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße wird aus dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet und ändert sich jährlich zum 1. Januar. Aktuell liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei rund 19.661 Euro.
Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist deshalb sowohl bei teilweiser Erwerbsminderung als auch bei voller Erwerbsminderung ohne Kürzung der Rente möglich. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung müssen Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenzen der Rentenart beachten.
Hinzuverdienstgrenzen 2025 im Überblick
Altersrente | Keine Hinzuverdienstgrenze |
Rente wegen voller Erwerbsminderung | rund 19.661 Euro |
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | mindestens rund 39.322 Euro |
3. Hinterbliebenenrenten: Freibeträge beachten
Für Empfängerinnen und Empfänger von Hinterbliebenenrenten ist ein Hinzuverdienst über einen Minijob in vielen Fällen möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird. Hinterbliebenenrentner mit einem Minijob, die zudem eine eigene Rente (z. B. eine Altersrente) beziehen, können jedoch schnell über einen festgelegten Freibetrag kommen, was zur Kürzung der Hinterbliebenenrente führt.
Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze liegt bei monatlich 1.038,05 Euro. Bleibt der Verdienst aus einem Minijob zusammen mit dem sonstigen Einkommen (z. B. aus einer Altersrente) unter diesem Freibetrag, wirkt sich das nicht auf die Hinterbliebenenrente aus. Die nächste Erhöhung der Freibetragsgrenze findet zum 1. Juli 2025 statt.
Achtung: Der Freibetrag erhöht sich zusätzlich für Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben.
Mehrere Minijobs: Verdienst clever kombinieren
Rentnerinnen oder Rentner können auch in mehreren Minijobs arbeiten, solange sie keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Wichtig dabei ist, die monatliche Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro in allen Minijobs zusammen zu beachten. Liegt der Gesamtverdienst über dieser Grenze, werden alle Jobs versicherungspflichtig und sind damit keine Minijobs mehr.
Zusätzlich zu einem Minijob mit Verdienstgrenze können Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Beim kurzfristigen Minijob spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Dann müssen aber die oben beschriebenen Hinzuverdienstgrenzen der Rentenarten beachtet werden.
Lesen Sie dazu auch unseren Magazin-Artikel „Mehrere Minijobs: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber & Beschäftigte“.
Ehrenamt neben Rente: Engagement und Hinzuverdienst
Wer neben seiner Rente ehrenamtlich tätig ist oder als Übungsleiter in einem Verein arbeitet, kann die steuer- und beitragsfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro sowie die Übungsleiterpauschale von bis zu 3.000 Euro jährlich nutzen. Diese Beträge werden bei der Rente nicht als Verdienst angerechnet.
Ausführlichere Informationen sind in unserem Magazin zu finden.
Individuelle Beratung der Rentenversicherung nutzen
Um den Anspruch auf eine Rente nicht zu verlieren oder eine Kürzung der Rente zu vermeiden, sollten Minijobberinnen und Minijobber sich unbedingt vor der Aufnahme einer Beschäftigung bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen. Die Experten dort können die persönliche Situation genau bewerten und hilfreiche Tipps geben. Bei Fragen hilft unter der Rufnummer 0800 1000 4800 das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung.
Fazit: Minijobs als Chance im Ruhestand
Ein Minijob bietet Rentnerinnen und Rentnern viele Möglichkeiten, das Einkommen im Ruhestand aufzustocken und gleichzeitig weiterhin aktiv zu sein. Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente – je nach Rentenart gelten verschiedene Regelungen, die es zu beachten gilt. Eine individuelle Beratung hilft dabei, alle Vorteile optimal zu nutzen und eventuelle Nachteile zu vermeiden.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr zu den Minijob-Möglichkeiten im Rentenalter erfahren? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar – wir helfen Ihnen weiter!

59 Kommentare
Hallo, ich gehe in Rente mit 63,also für besonders langjährig Versicherte. Ich habe einen Minijob für 100€ und würde gerne einen 2. Minijob annehmen und mit diesem die 556 Euro voll machen. Konkrete Frage:Darf ich 2 Minijobs zusammen für 556 € haben ohne Steuern zahlen zu müssen?
Zählt das Netto oder Brutto bei dem Minijob? Würde gern vom Brutto VL abführen lassen.
wenn ich neben meiner Hauptbeschäftigung einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Minijob habe und und in Rente gehe endet dann auch mein Vertrag im Minijob automatisch
Wieviel darf ich als Rentnerin mit witwenrente dazuverdienen
Hallo,
ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Minijob. Wieviel darf ich dazu verdienen? Kann ich mit einer Erwerbsminderungsrente auch einen Midijob ausüben?
Bei der Steuererklärung gemeinsam veranlagt. Beide bekommen Altersrente und haben beide einen 538€ Minijob.
Wirkt sich dies durch die gemeinsame Veranlagung irgendwie negativ aus oder können beide den Minijob ohne Abzüge von Rente und Steuern normal ausüben bei der gemeinsamen Veranlagung?
Hallo,
welche Abgaben hat ein Arbeitgeber zu entrichten, wenn er einen Rentner beschäftigt, der die normale Altersrente bezieht?
Hallo liebes Team,
wie sieht es bei Rentnern bezüglich Krankenkassenbeiträgen und Steuern aus, wenn sie Altersrente, Minijob und eine gewerbliche selbständige Tätigkeit ausüben? Gilt dann für den Minijob ebenfalls, dass keine Angaben in der Steuererklärung sowie bei der Krankenkasse erfolgen muss, der Minijob mit den Abgaben des Arbeitgebers quasi abgegolten ist?
Vielen Dank und beste Grüße
Hallo
Ich bekomme voll Erwerbsminderung Rente wegen meiner Rente.
Wie viel darf ich jährlich gerechnet dazuverdienen
Lg
Ich suche eine minijob
Guten Tag,
wie wirkt sich die Höhe des Minijobs auf meine Rente aus? Seit 1.Juni 2023 ich beziehe Frührente mit 63 mit Abschlag. Ich habe in 2024 7Monate gearbeitet und monatlich mal 300. mal 400 Euro, mal 230Euro auf das Konto bekommen. Wird es auf meine Rente irgendwelche Auswirkungen haben?
Vielen Dank.
Guten Tag,
wie wirkt sich die Höhe des Minijobs auf die Rente des Minijobbers aus? Wenn der Minijobber nur die Hälfte der möglichen Summe, z. B. 260 Euro, erarbeitet. Wird die Rentenversicherung für den Minijobber dann noch aufgerechnet?
Guten Tag
Ich hätte evtl. die Möglichkeit eine Stelle zu 45% in einer Sozialeinrichtung anzunehmen, wie viel Verdienst das im Monat ist entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Offiziell gehe ich am 1. August 2025 in meine Altersrente ohne Abschläge, jetzt würde ich gerne wissen ob sich für mich bei den 3,6% RB + 15% AG finanziell noch groß etwas nach Oben bewegt oder ob es nicht sinnvoller erscheint sich von der RBP befreien zulassen. Denn ich kann mir nur schwer vorstellen, dass in sechs Monaten einer Beschäftigung sich finanziell noch groß etwas nach Oben bewegt.
Man sagt ja immer das jeder Euro mehr besser sei als nichts, doch wenn unterm Strich betrachtet eine Rentenerhöhung um 5 € herauskommt, stehen die Abgaben hierzu in keinem Verhältnis. Und in wie weit wirkt sich ein Hinzu-Verdienst steuerlich aus? Ich denke mal, dass ich mit meiner zu erwartenden Rente von etwas über 1000 € Brutto 2025 noch nicht unter die Steuerpflicht falle.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Inwiefern würde sich ein Minijob in der Rente auf die Steuererklärung auswirken?
Guten Tag,
ich bin Altersrentner und übe einen Minijob bei einem gewerblichen Arbeitgeber aus, welcher je Monat im Jahre 2025 teilweise die Grenze von 556,00€ überschreitet. Das Jahreseinkommen von 6.672,00 € wird nicht überschritten. Kann die monatliche Vergütung bei einigen Monaten die 556,00 € überschreiten, wenn bei anderen Monaten weniger gezahlt wird und das Jahreseinkommen die 6.672,00 € (im Jahr 2024) nicht überschritten wird?
Beispiel Januar; Februar = 598,00€ und Juli, Oktober 520,00 € die anderen Monate liegen immer unter 556,00€, d.h. das Jahreinkommen liegt dann bei den 12 Monaten bei 6.672,00 €.
Für eine zeitnahe Antwort wäre ich sehr dankbar.
Kann ich neben einem Minijobs auch noch ehrenamtlich arbeiten, und mtl. 70€, dazu verdienen
Schönen guten Tag
Ich arbeite als Altersrenten 10 Stunden in der Woche dazu , also 40 Stunden im Monat und bekomme dafür im Schnitt 500 Euro. Meine Frage wäre, werden diese 500 Euro auf die Rente angerechnet und muss ich diese 500 Euro versteuern.
Ich bedanke mich
Ich bin Rentner und habe derzeit einen Minijob mit 1 bis 2 Mal in der Woche zu jeweils 4 Stunden.
Ist es richtig, dass ich noch einen weiteren Minijob mit maximal 70 Stunden machen kann, ohne dass die 538 € Grenze hierbei eine Rolle spielt?
Und können die 70 Tage auch über das Jahr verteilt sein – zum Beispiel 1 Tag pro Woche?
Kann die regelmäßige Beschäftigung, mit einem Tag pro Woche, eines Altersrentners als Kurzfristiger-Minijob gestaltet werden? Wie müsste dann der Arbeitsvertrag aussehen? Dauer der Anstellung wäre 1 Jahr mit einem Tag pro Woche a 5 Stunden und 4 Wochen Urlaub. Vielen Dank für die Antwort.
Kann ein Minijobber, der die Jahresgrenze noch nicht erreicht hat, im laufenden Jahr 2 Monate über 538€, den Rest unter 538€ verdient hat, einen zusätzlichen Monat über 538€ verdienen?
Ich empfinde diesen Artikel verwirrend.
Ein Minijob (Begrenzung des Gehaltes auf zzt 538€/Mon) ging bisher immer rentenunschädlich (und steuerfrei), egal ob Altersrente oder Vollerwerbsminderung? Der Jahresverdienst ist doch damit begrenzt worden auf 12x 538€ + max 2x das doppelte wg Krankheitsvertretung?
Wo hat sich dies im Gesetzestext verändert, so dass ein so viel höherer Zuverdienst von über 19 k p.a. rentenunschädlich möglich wäre?
Eher kam es doch bisher auch auf die Stundenbegrenzung bei Vollerwerbsunfähigkeit an, was hier gar nicht mehr erwähnt wird?
Guten Tag, ich habe einen Minijob mit monatlichen Verdienst vonn270€ und seit dem 1.6.2024 bin ich mit 63 Jahren in Rente mit Anzügen gegangen. Ich habe dann ab 01.06.24 noch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufgenommen für einen Obsthof/ Erdbeeren verkauft. Da war ich vom 1.6 bis 26.8 angemeldet mit Abrufvertrag für den Erdbeerstand. Jetzt könnte ich zusätzlich noch im Dezember an einem Weihnachtsmarkt mitmachen als kurzfristige Beschäftigung. Meine Frage dazu ist das möglich ? Die Tage am Erdbeerstand waren insgesamt nur 13 Tage .Lg
Gibt es eine allgemeine Hinzuverdienstgrenze für Rentner, die eine gesetzliche Altersrente bei Schwerbehinderung beziehen (GdB 50)?
Minijobs für Rentner werden weiterhin mit Beiträgen belegt – befreit oder nicht. Hat dies Auswirkungen auf die Altersrente? Wenn ja inwiefern?
Sie schreiben: bei einer vollen Erwerbsminderungsrente sei die Hinzuverdienstgrenze/Jahr 19661€.
Soweit ich informiert bin, darf man NUR 6456€/Jahr hinzuverdienen.
Was bitte stimmt jetzt?
Hallo,
Wenn ich als Rentner mehr als beim Miinijob verdiene, also noch einmal richtig neben der Rente arbeiten gehen will, wie viel Steuern und Abgaben fallen dann an und wie sieht es am Ende des Jahres mit der Steuerpflicht aus. Wenn ich dann 45 % Steuern am Jahresende zahlen muss, lohnt sich das Ganze überhaupt nicht.
Sie schreiben: für Altersrentner/innen gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
Bei einem Minijob liegt die Verdienstgrenze bei max. 556,00 Euro/Monat und pro Minijob, richtig?
Bedeutet Altersrente ab 67 Jahre oder auch für die vorgezogene Altersrente ab 63 Jahre? Wird dann bei einem Minijob weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt? Vielen Dank für Ihre Expertise.
Hallo,
ich beziehe Altersrente und möchte mir noch etwas zuverdienen. Dazu bin ich im Gespräch mit einem Theater welches die Rechtsform einer gGmbH hat. Meine Frage: Welche Abgaben auf einen Minijob muss mein potentieller Arbeitgeber einplanen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Erläuterungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Raeder
Minijob bei Regelsaltersrente
Wieviel kann ich monatlich hinzuverdienen im Minijob. Srd.. Lohn ist 16,29 Euro
Für 2024 und 2025. Gibt es auch eine wöchentliche Std.Grenze.
Ich bewerbe mich gerade im Öffentl. Dienst. Da wird .mir gesagt, ich darf nur 6,5 Std. Wöchentlich und 26 Std. monatlich arbeiten.