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Verdienstgrenze oder kurzfristig: So unterscheiden sich Minijobs

Welcher Minijob der richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Wer einen Job mit einem regelmäßigen Einkommen sucht, ist mit einem Minijob mit Verdienstgrenze gut beraten. Wer hingegen nur gelegentlich für eine begrenzte Zeit arbeiten möchte, könnte mit einer kurzfristigen Beschäftigung besser bedient sein. Wir erklären, worin die Unterschiede liegen.

1. Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist in der Regel auf Dauer angelegt. Beim durchschnittlichen monatlichen Verdienst muss jedoch eine Grenze beachtet werden. Beim Überschreiten dieser Verdienstgrenze liegt grundsätzlich kein Minijob mehr vor, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Wie hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob?

Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob liegt aktuell bei 538 Euro. Das entspricht 6.456 Euro im Jahr. Solange diese jährliche Verdienstgrenze eingehalten wird, kann der Verdienst von Minijobberinnen und Minijobbern in einzelnen Monaten auch schwanken und über 538 Euro liegen.

Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, liegt nur unter bestimmten Voraussetzungen ein Minijob vor. Diese erklären wir in unserem Beitrag „Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 538 Euro verdienen“.

Kann man mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig ausüben?

Solange keine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht, dürfen Minijobberinnen und Minijobber zwei oder mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Verdienst aus diesen Beschäftigungen zusammengerechnet durchschnittlich nicht höher als 538 Euro ist.

Was Beschäftigte bei einem Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beachten müssen, erklären wir auf unserer Internetseite.

Wie hoch sind die Abgaben bei einem Minijob mit Verdienstgrenze?

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den größten Teil der Abgaben zur Sozialversicherung. Minijobberinnen und Minijobber zahlen in der Regel nur einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Damit haben sie im Minijob die gleiche rentenrechtliche Absicherung wie bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Beschäftigten haben die Option, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zulassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil zur Rentenversicherung, sie verzichten damit aber auch auf wertvolle Leistungen der Rentenversicherung.

Ist ein Minijob mit Verdienstgrenze steuerpflichtig?

Ja, der Verdienst ist steuerpflichtig. Wie ein Minijob besteuert wird, entscheidet grundsätzlich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber. Sie können sich hierbei zwischen der einheitlichen Pauschsteuer in Höhe von zwei Prozent, die an die Minijob-Zentrale gezahlt wird, oder der Besteuerung über das Finanzamt nach der individuellen Lohnsteuerklasse der Minijobberin oder des Minijobbers entscheiden.

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2. Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Kurzfristige Beschäftigungen werden auch als kurzfristige Minijobs bezeichnet. Eine kurzfristige Beschäftigung darf von vornherein befristet längstens 70 Arbeitstage oder 3 Monate im laufenden Kalenderjahr ausgeübt werden.

Wie viel darf man bei einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen?

Wie viel Minijobberinnen und Minijobber in einer kurzfristigen Beschäftigung verdienen dürfen, ist nicht begrenzt. Die Beschäftigten können demnach auch mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Bei einem Verdienst oberhalb dieser Verdienstgrenze müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.

Wird die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt?

Wird eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, ist sie kein kurzfristiger Minijob. Eine Person ist berufsmäßig tätig, wenn der Verdienst wirtschaftlich bedeutend für sie ist und ihren Lebensunterhalt sichert.

In unserem Beitrag „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“ erklären wir, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Berufsmäßigkeit wissen müssen.

Können mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt werden?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben. Die Beschäftigungszeiten müssen jedoch zusammengerechnet werden und dürfen die Grenzen von 70 Arbeitstagen oder 3 Monaten nicht überschreiten.

Neben einer kurzfristigen Beschäftigung kann parallel auch ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden. Was hierbei zu beachten ist, erklären wir in unserem Beitrag „Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?“.

Wie hoch sind die Abgaben bei einer kurzfristigen Beschäftigung?

Beim kurzfristigen Minijob fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen lediglich Umlagen in geringer Höhe an die Minijob-Zentrale.

Ist der Verdienst einer kurzfristigen Beschäftigung steuerpflichtig?

Der Verdienst aus einer kurzfristigen Beschäftigung ist unabhängig von seiner Höhe steuerpflichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Verdienst auf zwei Arten über das Finanzamt versteuern: individuell nach der Lohnsteuerklasse der Beschäftigten oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Kirchensteuer). In beiden Fällen ist die Steuer nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an das zuständige Finanzamt zu zahlen.

Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung im direkten Vergleich

Minijob mit Verdienstgrenze Kurzfristige Beschäftigung
Dauer Keine zeitliche Begrenzung. Maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage. Nicht dauerhaft oder regelmäßig, sondern nur gelegentlich.
Verdienstgrenze Aktuell durchschnittlich 538 Euro pro Monat. Keine Verdienstgrenze.
Beiträge Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Grundsätzlich Pauschalbeträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen. Individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Keine Sozialversicherungsbeiträge,
grundsätzlich nur Umlagen.
Individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Beiträge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Beiträge zur Rentenversicherung, Befreiung möglich. Keine Beiträge.
Steuern Pauschal mit 2 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Unter bestimmten Voraussetzungen mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent oder individuell nach der Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen zu Beginn einer Beschäftigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung durch. Dabei prüfen sie, ob es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt.

Kommt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze oder um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, muss die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

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Martina
MA
Martina

Hallo,
ich habe einen Vollzeit-Studenten der einen sozialversicherungspflichtigen Job mit ca. 800 – 1.000 € mtl. ausübt. Kann er zusätzlich in den Semesterferien noch eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Tätigkeit für ca. 1 Monat mit einem Gehalt von 2.000 € ausüben?
Danke

T.F.
TF
T.F.

Guten Abend,

darf ich neben einer kurzfristigen Beschäftigung auch einen Minijob (mit Einkommensgrenze) haben? Ich studiere derzeit und habe bisher eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Nun habe ich eine SHK Stelle in Aussicht (Minijob). Geht beides? Welche Steuerklasse gilt für welchen Job? Steuerklasse 1 bei dem Minijob, weil er regelmäßig ist? oder Steuerklasse 1 bei der kurzfristigen Beschäftigung, da ich sie zuerst ausgeübt habe? Oder kann ich es mir aussuchen?

Mit freundlichen Grüßen

T.F.

Wolfgang Bold
WB
Wolfgang Bold

Was bedeutet bei kurzfristiger Beschäftigung die 70 Tage?
Kann ich einen Schüler von April bis Oktober damit beauftragen, bei uns (einem Unternehmen) ca. 2 – 3 mal im Monat für ein paar Stunden den Rasen zu mähen? Er würde dann ca. 7 Monate x 3 Tage, also 21 Tage arbeiten. Außerdem möchte er in den Sommerferien ein paar Wochen am Stück in unserer Produktion arbeiten, also sagen wir für 3 Wochen, was nochmals 15 Arbeitstage wären. Er würde also insgesamt über einen Zeitraum von 7 Monaten an ca. 35 – 40 TAgen arbeiten.
Geht das als kurzfristige Beschäftigung?

Manu
MA
Manu

Darf man Geringfügig Beschäftigten, Kurzfristig Beschäftigten und Freien Mitarbeiterin Boni / Gutscheine geben? Wenn ja, sind diese abgabenpflichtig? Wie hoch (in €) dürfen diese Gutscheine sein? Gehen auch Gutscheine zum Tanken / Einkaufen?