
Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?
Du hast einen oder mehrere Minijobs und möchtest nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wir erklären dir, ob das möglich ist und erläutern Dir auch den Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob.
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- Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob
- Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich
- Auch neben mehreren Minijobs bis 520 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich
- Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 520 Euro zeitgleich möglich
- Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich
Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob
Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze, im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, kommt es auf die Höhe deines monatlichen Verdienstes an. Bei diesem Minijob darfst du durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen und es ist egal, wie lange du diesen Job ausübst. Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben zur Sozialversicherung. Du wirst nur mit einem kleinen Eigenanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt, kannst dich hiervon aber auch befreien lassen.
Bei einem kurzfristigen Minijob, im Gesetz kurzfristige Beschäftigung genannt, ist der Verdienst nicht begrenzt. Als kurzfristig Beschäftigter kannst du also auch mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Beiträge zur Sozialversicherung musst du nicht zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt lediglich geringe Abgaben. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass du die Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum ausübst. Die Beschäftigung muss also von vornherein zeitlich begrenzt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres gelten dafür die folgenden Zeitgrenzen:
- 3 Monate oder
- 70 Arbeitstage
Ob du als Arbeitnehmer geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt bist, entscheidet dein Arbeitgeber. Er meldet dich dann bei der Minijob-Zentrale an.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hier gelten folgende Voraussetzungen:
Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Wenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.
Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.
Auch neben mehreren Minijobs bis 520 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Auch wenn du bereits mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausübst, kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Verdienste aus deinen Minijobs auf 520-Euro-Basis werden nicht mit dem Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.
Zur Info:
Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze kannst du gleichzeitig nur ausüben, wenn du insgesamt in diesen Jobs nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienst.
Solltest du mehr verdienen, sind all diese Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und keine Minijobs mehr. In diesem Fall können dich deine verschiedenen Arbeitgeber also nicht als Minijobber bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dich dann als als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.
Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 520 Euro zeitgleich möglich
Solltest du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Verdienst höher als 520 Euro) haben, kannst du daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Job mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 520 Euro ist zu deinem Hauptjob hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber deines zweiten Nebenjobs muss dich dann als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.
Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich
Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Die Arbeitgeber der Nebenjobs melden Dich bei der Minijob-Zentrale.
Du hast Fragen zu diesem Thema? Schreib uns gerne deine Frage in die Kommentare.

437 Kommentare
Wenn ich Mitte des Monats einen minijob 520€ beginne, kann ich dann für diesen Monat auch 520€ ausbezahlt bekommen, ode rist das dann auf 260€ begrenzt?
Kann ich bei einem Arbeitgeber erst eine kurzfristige Beschäftigung und nach den 70 Tagen einen 520€ Minijob ausüben
Werden bei einem kurzfristigen Vertrag und einem geringfügigen Vertrag die 70 Tage auch zusammengezählt? Oder ist egal, wenn im geringfügigen jeden Werktag eingesetzt bin und im kurzfristigen einmal die Woche
Wie sieht es denn aus, wenn ich eigentlich studiere, einen Minijob habe, eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt habe und gleichzeitig freiberuflich angemeldet bin, aber keine Einnahmen hatte. Muss ich Minijob und kurzfristige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben?
Ich arbeite momentan im Vollzeit (40 Stunden wöchentlich, und mache eine minijob 520€ Basis ,
kann ich noch eine kurzfristige Arbeit nebenbei Machen ,
und wie werde die Steuer abgerechnet .
Veilen dank in voraus
Hallo zusammen
Ich bin Angestelter im öffentlichen Dienst und durch meine Anstellung im Freibad habe ich in den Wintermonaten viel Zeit.
Ich habe auch einen Minijob als Hallenwart im Sportverein ca. 2-3 Stunden/Woche.
meine Frage:
Kann ich zusätzlich noch eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen ohne dort Sozialversicherungspflichtig zu werden?
Ich bin geringfügig entlohnt beschäftigt und möchte saisonbedingt für einige Tage bei einem anderen Arbeitgeber zusätzlich als kurzfristig Beschäftigte arbeiten. In einer Checkliste fürs Finanzamt wird dennoch gefragt, ob mein Gehalt aus diesen beiden Beschäftigungen eine Monatsgrenze von 520 Euro regelmässig übersteigt.
Zum einen wüsste ich gerne, wieso dies fürs Finanzamt relevant ist und zum zweiten bin ich unsicher, was hier angegeben werden soll. Ja, einmalig wird die Kombination der Gehälter aus beiden Jobs die 520 Euro-Grenze übersteigen. Regelmäßig aber nicht, da ich nur höchstens alle paar Monate mal für ein paar Tage auf Mindestlohnbasis bei dem zweiten Arbeitgeber beschäftigt sein werde. Was tun?
Guten Tag,
meine Tochter macht eine Ausbildung und ist darüber natürlich sozialversichert. Nebenbei hat sie einen Minijob, der offiziell gemeldet ist, in dem sie jedoch weit unter den erlaubten 520 Euro bleibt.
Nun hätte sie die Möglichkeit, an einem einzelnen Wochenende eine kurzfristige Beschäftigung als Inventuraushilfe anzunehmen.
Verstehe ich es richtig, dass diese Kombination erlaubt ist? Wird dann vom Mindestlohn für die kurzfristige Beschäftigung noch 25% Steuer abgezogen?
Guten Tag,
ich befinde mich in einer Vollzeitanstellung mit 38,5 Std. Pro Woche. Zusätzlich habe ich einen 520 € Job. Jetzt würde sich die Möglichkeit einer Anstellung bei einem 70 Tage Job ergeben. Dieser wäre in einem Gastrounternehmen welches nur saisonal über die Sommermonate betrieben wird.
Kann ich diesen Job bedenkenlos annehmen? Was gibt es hinsichtlich Abgaben und Steuern zu beachten?
Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.
Freundliche Grüße
Michael Wurzer
Ich bin Teilzeit Kraft 12,5 Std Woche und habe einen Nebenjob 8,5 Std Woche darf ich dazu am Wochenende arbeiten?
Hallo,
Geht das?
Als Minijobberin auf 520 Euro-Basis und Leistungsbezieherin zum Aufstocken aus dem Jobcenter kann man da eine kurzfristige Tätigkeit aufnehmen mit 0/0/0/0?
Danke für die Rückinformation
Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglichIch habe bereits einen Hauptjob mit Minijob bis 520 Euro und würde kurzzeitig gerne mit der „70 Tage Regelung“ einen weiteren Job einmalig machen.
Zuerst dachte ich, dass ich den Minijob mit 520 Euro kündigen und man mich abmelden muss, bis ich auf der Seite den Artikel las.
So wie ich herauslese ist die 3er Konstellation möglich? Falle ich da nicht in die Steuerklasse 6 (seither Steuerklasse 1) mit dem „70 Tage Job“? Wie ist hier die Regelung der Sozialversicherungen und Lohnsteuer, muss ich diese nicht abführen? Wie verläuft die Anmeldung für mich bzw. den Arbeitgeber? Gibt es eine Höchstverdienstgrenze bei der „70 Tage Regelung“?
Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke.
Ich habe Hauptbeschäftigung, minijob mit verdienstgrenze und minijob mit steuerklasse 6. Kann ich dennoch kurzfristigen minijob aufnehmen ?
Vielen lieben Gruß
Ich bin bei einer Firma seit April als Minijobber angestellt und würde gerne im August und September etwa doppelt so viel arbeiten. Im Artikel steht eine kurzfristige Beschäftigung ist zusätzlich möglich, aber nur bei einem anderen Arbeitgeber. Gibt es hier die Möglichkeit trotz des Minijob-Vertrages eine kurzfristige Beschäftigung für die beiden Monate bei derselben Firma anzumelden ohne den Vertrag zu ändern, oder müsste ich einen neuen Vertrag aufsetzen für die 2 Monate?
Guten Tag,
ich bin aktuell noch Student und arbeite einen 520 Euro Job
Aktuell bin ich noch mit Familien versichert.
Wenn ich jetzt noch eine kurzfristige Beschäftigung annehme, falle ich da dann raus?
Bzw. muss meine Mutter dann das als Einkommen in ihrer Steuer angeben?
Was für Kosten habe wenn ich jemanden für 2Tage in Monat langfristig beschäftige
Ist kurzfristige (2 Monate) und geringfügige Beschäftigung hintereinander bei demselben AG möglich?
Also könnte ich mit meinen Minijob (mit Verdienstgrenze) noch eine kurzfristige Arbeitsbeschäftigung durchführen und dadurch mehr als 520€ im Monat verdienen ohne dabei steuern zu zahlen?
Hallo und guten Tag,
kann ein Schüler in den Ferien zeitgleich zwei kurzfristige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausführen? Was ist zu beachten?
Guten Tag,
Hallöchen
Wie ist das mit dem Minijob parallel neben Arbeit freiwillige Tätigkeit 30 St, monatlich 450 Euros, nur für 3 Monaten.
Wie ist das mit diese Typ Arbeit neben Minigob oder neben Jobcenter Alg II oder Arbeitsamt Alg I? Wer bezahlt dann Versiecherung und Steuer?
Danke schön ☺️😊🐾🐈☀️🌼
Mit freundlichen Grüssen Dana Mosnika
Wir haben einen 16 Schüler der einen Minijob in unserem Haus ausübt. Während der Ferien würde er gerne mehr Geld verdienen. Ist es möglich eine Minijob in eine Kurzfristige Beschäftigung umzuwandeln? Und kann er nach den Ferien wieder im Minijob arbeiten?
Bei Schulentlassenen: muß bei Wechsel von einer kurzfristigen Beschäftigung( bis Schulende) auf eine geringfügige Beschäftigung 520 €
eine 2-monatige Pause gemacht werden?
Ich habe einen Hauptjob mit 40 Stunden in der Woche, einen Nebenjob 520,00 € im Monat .
verdiene dort allerdings höchstens 400,00€ im Monat
darf man noch einen zusätzlichen Nebenjob 520,00€ ausführen bis man die 520,€ erreicht hat oder nicht?
wenn nicht darf man dann die Saisonarbeit ausführen 70 Tage im Jahr
wie viel dürfte man dann dazu verdienen?
Wie ist die Urlaubsregelung, wenn ein AN einen Hauptjob hat und einen Minijob im öffentl. Dienst?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar folgende.
Ich habe einen versicherungspflichtig Hauptjob und arbeite nebenbei auf 520 Euro Minijob.
Darf ich zu diesen beiden Jobs auch noch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen?
Vielen Dank im voraus.
Mfg
Scheibenzuber Reiner
Bei mir hat sich ein Mann bezüglich eines Ferienjobs beworben. Er macht derzeit Bundesfreiwilligendienst (37,5 Std/Woche) bis Juli und arbeitet geringfügig in einem anderen Betrieb. Im Herbst beginnt seine Ausbildung zum Physiotherapeuten. Er hat mir zugesichert das er in den Pfingstferien keine Arbeitsstunden in den beiden anderen Stellen leisten muss. Da er ein Bufdi ist muss ich ja die Berufsmässigkeit nicht prüfen und kann ihn als Kurzfristigen einstellen. Ist das richtig? Was muss ich beachten?
Guten Abend,
Ich habe einen Mini-Job in Firma A zum Ende Juni gekündigt, war in diesem aber bereits 2 Mal (geringfähig) über den 520 Euro (wegen Krankheitsfällen in der Firma).
Ab Juli werde ich bei Firma B als Mini-Jobbler anfangen. Wie verhält sich das hinsichtlich der Regelung, dass man 2 Mal pro Jahr über den Verdienst von 520 Euro kommen darf? Fängt das bei einem neuen Arbeitgeber von 0 an oder muss ich nun dieses Jahr aufpassen und kann in künftigen Krankheitsfällen in Firma B nicht einspringen?
Besten Dank im Voraus
Guten Tag,
Ich arbeite regelmäßig als Servicekraft über eine kurzfristige Beschäftigung. Das ist pro Jahr an bis zu 70 Tagen erlaubt.
Meine Frage: die Einsätze beginnen häufig erst anends ab 18 Uhr und gehen dann bis 2 oder 3 Uhr morgens. Zählt das als 1 Arbeitstag oder muss man bei Einsätzen, die länger als 0 Uhr andauern mit 2 Tagen rechnen?
Möchte nur vermeiden am Ende über 70 Tage im Jahr zu kommen.
Besten Dank im Voraus
Hallo, ich übe derzeit einen Vollzeitjob mit 39 Stunden die Woche aus. Ich kann für 3 Monate einen Saison-Nebenjob annehmen. Gibt es gesetzliche Bestimmungen was die wöchentliche Gesamtarbeitszeit angeht?
Hallo,
ich über zurzeit einen Minijob aus und arbeite parallel in kurzfristiger Beschäftigung – jedoch soll ich hier bei der Anmeldung erklären, wie meine kurzfristige Beschäftigung versteuert werden soll. Manche meinten, da es nun im Prinzip mein Zweitjob ist, müsse ich Steuerklasse 6 wählen. Jedoch bin ich mir unsicher und möchte nichts unnötig versteuern.
Wir wollen unser Frühlingsfest in diesem Jahr in eigener Regie feiern, d.h. unsere Vereinsmitglieder unterstützen bei der Bewirtung ehrenamtlich und ohne Vergütung. Diese Personen sind doch nicht zu melden?
Ferner benötigen wir noch ein paar Kellner. Diese werden angemeldet. Dürfen sie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, wenn sie einen Hauptjob haben und bereits einen Minijob haben? Wenn ja, welche Abgaben würden anfallen für den Verein?
Danke für eine kurze Antwort.
Kann ein Student, beim selben Arbeitgeber, nachdem er als kurzfristig Beschäftigter 70 Arbeitstage gearbeitet hat, anschließend im selben Kalenderjahr, als Minijobber (mit Verdienstgrenze 520,- €) weiter arbeiten ?
Guten Tag,
Ich arbeite als Minijobler in der Gastronomie und habe immer unterschiedliche Einsatzorte (ist ein Servicekraft Dienstleister).
Je nachdem wie weit der Einsatz weg ist, zahlt mir mein Arbeitgeber teils Benzingeld und/oder Verpflegungsmehraufwand. Bei manchen Einsätzen gibt es zudem Nacht- & Feiertagszuschlag.
Können Sie mir sagen, was von diesen vier Zusatzzahlungen in die 520 Euro mit einfließt, sprich wo ich aufpassen muss, dass ich trotz der Zuzahlungen nicht zu viel verdiene?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
Ich bin Vollzeitstudent, z. ZT. KEIN Minijobber, habe aber eine Anfrage ob ich im April/Mai einspringen kann UND Aug – Okt (3/70) als kurzfristig Beschäftigter arbeiten kann BEI DEM GLEICHEN ARBEITGEBER. Juni und Juli arbeite ich NICHT und bin auch nicht angemeldet. Geht das??? Ich denke JA, denn es ist ja nicht gleichzeitig. Hätte aber gerne die schriftliche Bestätigung.
Hallo liebes Minijob-Team, wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und wollen in den Semesterferien unseren Stohn, der Student ist, kurzfristig beschäftigen.Dieser will zusätzlich in meinem Privathaushalt einen Minijob auf Haushaltscheckverfahren ausüben. Ist das möglich, oder zählen mein Mann (landwirtschaftlicher Betrieb) und ich (Privathaushalt) als der gleiche Arbeitgeber?
Hallo, ich kopiere mal einen kurzen Text und stelle meine Frage hinten an.
„Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen“
Meine Frage dazu ist, ob man nur eine kurzfristige Beschäftigung machen darf oder auch mehrere bei verschiedenen AG?
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo,
Ich habe eine Frage, ob folgende Job- Konstellation möglich ist…
In 2022 habe ich folgende Beschäftigungen ausgeübt:
1.) HAUPTJOB- versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung bei Fima A
2.) 520€- Minijob- regelmäßige Nebenbeschäftigung bei Firma B
3.) kurzfristige Beschäftigung – unregelmäßige (tageweise) Nebenbeschäftigung bei Fima C (ca.30 Arbeitstage pro Jahr)
FRAGE_1: Kann ich neben meinen jetzigen Beschäftigungen (1.-3.) noch weitere/ zusätzliche kurzfristige Beschäftigungen unregelmäßig bei anderen Arbeitgebern tageweise ausüben, solange die 70 Arbeitstage pro Jahr eingehalten werden, oder darf ich die kurzfristige Beschäftigung weiterhin nur bei einer Firma ausüben, damit keine zusätzlichen Steuern & Abgaben anfallen? Wenn möglich, was ist zu beachten?
FRAGE_2: Wie werden die Einkünfte aus Hauptjob, 520€-Minijob und kurzfristige Beschäftigungen Einkommenssteuertechnisch behandelt; welche Einkünfte werden zusammengerechnet und versteuert?
Vielen Dank für eure Bemühungen,
Freundliche Grüße
Hallo! Ich habe einen Hauptjob (75%) und einen 520€ Minijob. Nun würde ich gerne noch eine kurzfristige Beschäftigung antreten. Wird der Verdienst aus den zwei Nebenjobs zusammen gerechnet oder laufen die separat (also Nebenjob 520€ plus zb 250€ aus kurzfristigem Nebenjob)
Liebe Grüße!
Hallo, ich bin Vollzeitbeschäftigt und möchte gerne ein kurzfristige Beschäftigung (3Monate) dazunehmen. Geht dies?
Ich habe als Kurzfristige Beachäftigfung im Sicherheit während der Oktoberfest gearbeitet und vom Gehalt würde kein Steuer abgezogen ist so richtig? Und arbeite zurzeit bei andere Firma weiter als Kurzfristige Beschäftigung im Sicherheit und vom Gehalt wurde wieder kein Steuer abgezogen. Im Monat arbeite aber 3-4 Mal. Ich weiß aber nicht ob so richtig ist. Könnten sie bitte Frage beantworten danke. Habe beim Arbeitgeber gefragt tägliche Durchschnitt Verdienst ist unter 120 € und Stundenlohn ist unter 15 € und daher steuerfrei haben sie gesagt.
1
Muss mann einer kurzfristig Beschäftigten im Jahr eine Pause von 2 Monaten einräumen auch wenn die 70 Tage bei weitem nicht ausgeschöpft sind? Rentnerin arbeitet nur 1-3 Tage im Monat.
2. Muss für eine kurzfristig beschäftigte Rentnerin Steuer bezahlt werden?
Hallo an das Team,
ich arbeite z. ZT. in einem festen Minijob mit einem monatlichen Nettogehalt von 501,24 Euro.
Jetzt würde ich gerne zusätzlich 1x in der Woche als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeiten. Wäre das nur möglich, wenn ich die 520 Euro Grenze nicht überschreite? ( wird die Verdienstgrenze nach dem Brutto-oder Nettogehalt berechnet?)
Liebe Grüße
Stephanie
Ausgangslage: Habe einen langjährigen Minijob mit Verdienstgrenze, 520€ voll ausgeschöpft, keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Nun gäbe es bei einem anderen Arbeitgeber die Möglichkeit einer zusätzlichen kurzfristigen, befristeten Beschäftigung als Aushilfe.
Meine Fragen betreffen die Lohnsteuer. Soweit ich es verstehe, kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuerabgabemöglichkeit von 25% wählen, wenn ich nicht mehr als 18 Tage arbeite (und nicht mehr als 15€ pro Stunde verdiene etc.).
Frage 1: Heißt das, sobald ich mehr als als 18 Tage arbeite, kann der AG nicht mehr die pauschale Lohnsteuer abführen, sondern mein Lohn wird gemäß meiner Steuerklasse versteuert? Oder wie ist das mit den „zusammenhängenden Arbeitstage“ zu verstehen?
Frage 2: Führt der AG diese Lohnsteuer ab?
Frage 3: Kann oder muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen?
Frage 4: Wenn die Auflagen/Bedingungen für die pauschale Lohnsteuer nicht mehr vorliegen (zB durch 30 Arbeitstage oder höheren Lohn), dann kann ich in der kurzfristigen Beschäftigung beliebig verdienen, ohne dass es den Minijob mit Verdienstgrenze betrifft?
Danke schon mal vorab! Diese Frage und Kommentarmöglichkeit ist super.
Liebes Team der Minjobzentrale,
für einen Großauftrag wollen wir kurzfristig einen Altersvollrentner für eine Woche einstellen. Dieser hat allerdings noch eine weitere Beschäftigung, wobei ich noch nicht weiß, ob dies ein Minijob oder sv-pflichtig ist. Kann ich diesen Rentner als kurzfristig einstellen?
Vielen Dank.
Hallo Minijob-Zentrale-Team,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das heißt also, dass es, bei einer kurzfristigen Beschäftigung, keiner, explizit im Arbeitsvertrag festgelegten, Begrenzung der Arbeitstage auf 70 Arbeitstage im Jahr bedarf. Ich als Arbeitnehmer achte eben darauf, dass ich die 70 Arbeitstage nicht überschreite. Habe ich das so richtig verstanden?
Hallo,
ich übe derzeit neben meinem Hauptberuf eine geringfügige Beschäftigung aus und habe durch eine Kollegin die Chance auf einen zweiten Nebenjob bekommen.
Meine Frage bezieht sich nun auf das „Verteilen“ der nebenberuflichen Beschäftigungen, den einen als kurzfristige Beschäftigung und den anderen als geringfügige Beschäftigung.
Muss eine kurzfristige Beschäftigung von vorneherein im Vertrag auf drei Monate/70 Arbeitstage befristet sein, oder reicht es, dass ich darauf achte, dass ich nicht über die 70 Arbeitstage pro Jahr (im kurzfristigen Job) komme?
Auch ist mir das mit den steuerlichen Abzügen nicht ganz klar: muss ich bei einer geringfügigen UND einer kurzfristigen Beschäftigung NEBEN dem Hauptberuf für die Nebentätigkeiten Steuern zahlen und falls ja, gibt es eine Art Richtwert, wie hoch sich diese Steuern belaufen würden?
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Hallo, kann ein AN beim gleichen AG vom Minijob in eine kurzfristige Beschäftigung wechseln?
Hallo,
also folgendermaßen: ich habe einen Hauptjob und jetzt noch eine kurzfristige Beschäftigung angefangen. Im Winter will ich 1 Monat bei einem Glühweinstand mitarbeiten also auf Minijobbasis (kurzfristige). Wie sieht es dabei konkret mit der Abrechnung aus?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo zusammen,
habe bis August eine kurzfristige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber gehabt, der mir jetzt einen Minijob anbieten möchte. Stimmt es, das der Arbeitsbereich beim Minijob dann ein anderer sein muss als der, bei der kurzfristigen Beschäftigung beim selben Arbeitnehmer?lg