3 min Lesezeit

664 Kommentare

Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?

Du hast einen oder mehrere Minijobs und möchtest nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wir erklären dir, ob das möglich ist und erläutern Dir auch den Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze, im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, kommt es auf die Höhe deines monatlichen Verdienstes an. Bei diesem Minijob darfst du durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen und es ist egal, wie lange du diesen Job ausübst. Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben zur Sozialversicherung. Du wirst nur mit einem kleinen Eigenanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt, kannst dich hiervon aber auch befreien lassen.

Bei einem kurzfristigen Minijob, im Gesetz kurzfristige Beschäftigung genannt, ist der Verdienst nicht begrenzt. Als kurzfristig Beschäftigter kannst du also auch mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Beiträge zur Sozialversicherung musst du nicht zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt lediglich geringe Abgaben. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass du die Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum ausübst. Die Beschäftigung muss also von vornherein zeitlich begrenzt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres gelten dafür die folgenden Zeitgrenzen:

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage

Ob du als Arbeitnehmer geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt bist, entscheidet dein Arbeitgeber. Er meldet dich dann bei der Minijob-Zentrale an.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich 

Wenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.

Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.

Auch neben mehreren Minijobs bis 538 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich

Auch wenn du bereits mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausübst, kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Verdienste aus deinen Minijobs auf 538-Euro-Basis werden nicht mit dem Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.

Zur Info:

Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze kannst du gleichzeitig nur ausüben, wenn du insgesamt in diesen Jobs nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienst.

Solltest du mehr verdienen, sind all diese Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und keine Minijobs mehr. In diesem Fall können dich deine verschiedenen Arbeitgeber also nicht als Minijobber bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dich dann als als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 538 Euro zeitgleich möglich

Solltest du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Verdienst höher als 538 Euro) haben, kannst du daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Job mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 538 Euro ist zu deinem Hauptjob hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber deines zweiten Nebenjobs muss dich dann als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Hauptjob, Minijob bis 538 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich

Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Die Arbeitgeber der Nebenjobs melden Dich bei der Minijob-Zentrale.

Du hast Fragen zu diesem Thema? Schreib uns gerne deine Frage in die Kommentare.

Kurzfristiger Minijob
Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze: Unbegrenzt viel verdienen? Das musst du wissen!

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

664 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
F. Pauls
FP
F. Pauls

Hallo,
auf welche Dauer darf ein Arbeitsvertrag ausgestellt werden um als kurzfristig Beschäftigter zu gelten, länger als 12 Monate oder wie lange überhaupt?
(Einzige Beschäftigung)

Christian Endler
CE
Christian Endler

Hallo liebes Mini-Job Team, ich würde gerne in nächster Zeit als kurzf. Beschäftigter tätig sein, wenn der Verdienst mtl. schwankt gibt es hier eine Untergrenze ( z.B. geringf. Beschäftigungsgrenze) wenn der Verdienst mtl. schwankt!?Also wenn man z. B. einmal über der geringf. Besch. ist und einmal drunter!? Schon jetzt lieben Dank für eine Rückantwort, viele Grüße.

Romy Geprägs
RG
Romy Geprägs

Guten Tag,

ich habe (hauptberuflich) einen Halbtagsjob, in dem ich ca. 1.400 € monatlich verdiene. Zusätzlich habe ich schon länger einen Minijob angemeldet, bei dem ich aber immer noch unterhalb der Grenze liege, die verdient werden kann/darf.
Jetzt möchte ich für 10 Tage auf dem Weihnachtsmarkt aushelfen – dies wird als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden. Wieviel darf ich dort verdienen (ohne, dass ich im nächsten Lohnsteuerjahresausgleich draufzahlen muss)? Und muss ich die Befreiung von der Rentenversicherungsfrist beantragen oder nicht?

Für Ihre Antwort herzlichen Dank!
Viele Grüße
R.G.

Jona Fengler
JF
Jona Fengler

Guten Tag,

Ich bin Student und plane ab dem 1. Januar 2025 dauerhaft einen Minijob auszuüben, bei dem ich fest die 556€ pro Monat (Grenze 2025) verdiene. Zusätzlich plane ich im März und Oktober (Semesterferien) jeweils 30 Tage eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Ist das möglich? Und sollte ich bei der kurzfristigen Beschäftigung unter einem bestimmten Betrag verdienen, um keinen Beitrag zu Sozialversicherung zahlen zu müssen? Bzw. wie wird diese kurzfristige Beschäftigung dann versteuert?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

J

Beate M
BM
Beate M

Hallo,
meine Tochter hat das Abitur gemacht, wartet auf einen Studiumsplatz und wohnt bei uns zu Hause.
Kann sie für drei Monate bzw 70 Tage eine kurzzeitige Beschäftigung ohne Verdienstgrenze antreten?
Danke.

Lena L
LL
Lena L

Hallo! 🙂
Ich habe gerade den Beitrag gelesen und bin mir aber bzgl. meiner Situation noch mit etwas unsicher: Ich habe Jan-August 2024 Vollzeit gearbeitet und studiere jetzt seit September 2024 Vollzeit. Nun würde ich gerne eine kurzfristige Beschäftigung auf dem Weihnachtsmarkt ausüben, glaube aber, dass es durch meinen Vollzeitjob in der ersten Jahreshälfte nicht geht – oder? Sonst treffen alle Kriterien für eine KfB auf mich zu. Vielen Dank schonmal!

Kevin K.
KK
Kevin K.

Hallo 🙂
Ich habe mein Studium beendet und bin nicht mehr eingeschrieben. Ich arbeitet aber weiterhin für 538 € in meinem Minijob, in dem ich schon länger arbeite. Darf ich nun befristet für drei Monate bei der Post arbeiten, bei der ich mehr als 538 € pro Monat verdiene und ist der vorübergehende Job bei der Post sozialversicherungsfrei?
Falls ja, muss ich mich dann selbst um die Krankenversicherung kümmern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Josef Mühlberger
JM
Josef Mühlberger

Hallo! Ich übe in DE meine Hauptbeschäftigung aus und habe nebenbei einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538€.
Da ich sehr grenznahe zu Österreich wohne, hätte ich die Möglichkeit, für 4 Tage (28-31.12) eine kurzfristige Beschäftigung in Österreich auszuüben. (Verdienst 500€)

Wie würde dann hier die Versteuerung/Abgaben aussehen? Bzw. ist dies so überhaupt möglich?

Vielen Dank vorab!

Laura Dümpelmann
LD
Laura Dümpelmann

Hallo! ich bin als freischaffende Künstlerin selbstständig (ohne Steuerklasse) und habe einen Minijob (nur ca. 100€ im Monat). Wie würde eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung sich steuerlich auswirken?

Hilde Erner
HE
Hilde Erner

Hallo,
ich habe einen Minijob, bei dem ich monatlich 538€ verdiene. Kann ich zusätzlich eine befristete Saisaonarbeit ausüben, die sozialversicherungsfrei ist? Muss ich bei der Saisonarbeit Steuern zahlen, oder zahlt die der Arbeitgeber, wie das beim Minijob der Fall ist?
Vielen Dank für eine Antwort

Tina S.
TS
Tina S.

Hallo,

ich bin Hausfrau, selbst krankenversichert und beziehen eine Witwenrente, darf ich dann eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Oder wäre ein MiniJob die bessere Variante?
Vielen Dank.

Benny MB
BM
Benny MB

Hallo 🙂 In diesem Kalenderjahr hatte ich sonst noch keinen Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt, jedoch am 1. September einen Minijob angefangen. Meine Frage ist, wie viel ich in diesem restlichen Jahr noch verdienen darf.
4×538=2.152 Euro (für die Monate September/Oktober/November/Dezember) oder dürfte ich noch 12×538=6.465 Euro verdienen?
Viele Grüße

Albert A.
AA
Albert A.

Hallo Zusammen,
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Darf ich dann noch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wenn ja wird diese Tätigen versteuert bzw wie viel dürfte ich noch dazu verdienen?
LG
Albert

Gabi Reutlinger
GR
Gabi Reutlinger

Hallo. Kann ich beim gleichen Arbeitgeber zuerst eine kurzfristige Beschäftigung ausüben also sagen wir Mal von November bis Ende Januar danach in Minjob switchen bis ca Ende Juni und dann wieder in kurzfristige Beschäftigung ? Und das immer Alles beim gleichen Arbeitgeber. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Reutlinger

Martina Schlagenha...
MS
Martina Schlagenha...

Hallo,
ich möchte ab sofort bis zum 31.05.2025 eine Haushaltshilfe anstellen. Der Arbeitsumfang liegt bei 4 Stunden pro Woche. Die Stunden werden an einem Tag gearbeitet.
Die Bewerberin auf die Stelle hat bereits einen Minijob, hat aber in diesem Jahr noch nicht so viel verdient, dass sie mit ihrem bisherigen Minijob und dem möglichen bei mir über den erlaubten 6.456 Euro im Jahr 2024 liegt. Da der Job bei mir im Jahr 2025 nur für fünf Monate ausgeübt wird, müsste es auch da mit dem Jahresverdienst passen.
Kann ich sie für diesen zweiten MInijob anstellen, auch wenn ihr Verdienst in einzelnen Monaten über den erlaubten 538 Euro / Monat aber nicht über den erlaubten 6.456 Euro / Jahr liegt? Vielen Dank!

Serpil Özdem
Serpil Özdem

Guten Abend, ich bin 55 Jahre alt, beziehe seit 2016 eine ausländische Rente ungefähr 400€( dieser wird hier in Deutschland versteuert.
Seit 1 Jahr mache ich als Springerin ein Minijob. Meine Frage , darf die ausländische Rente zum Minijob mit angerechnet werden, da ich über mein Mann Familienversichert bin.
Oder kann ich mich , wie alle Rentner auch bei einer Krankenkasse versichern lassen( die Beiträge betragen glaube ich 7,9% von der Rente)und dazu dann bis zu 538€ dazu verdienen.
Ansonsten komme ich mit meiner Rente , plus Minijob als Springerin über die Hinzuverdienstgrenze drüber. Da meine Krankenkasse sich mit der Sache nicht auseinander setzen kann. Muss ich mein Job aufgeben, dass möchte ich aber nicht.
Würde mich freuen , wenn Sie mir behilflich sein könnten.
Lg

Nils Ruppel
NR
Nils Ruppel

Hallo, ich bin seit kurzem Student, über meine Eltern privat krankenversichert und übe einen Minijob mit Verdienstgrenze aus. Nun möchte ich zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben (unter 70 Tage), beides bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Kann ich in der privaten KV bleiben? Und wie muss der Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung mein Arbeitsverhältnis anmelden?

Antje Behrens
AB
Antje Behrens

Hallo!
Ich möchte eine kurzfristige Beschäftigung an ca. 45 Montag Nachmittagen im Jahr ausführen (Vertrag auf 1 Jahr begrenzt, Nov 24 bis Okt 25). Geht das, oder ist das eine Regelmäßigkeit, die eine kurzfristige Beschäftigung ausschließen?

Marita Engels
ME
Marita Engels

Hallo! Ich bin 64 Jahre alt und im Vorruhestand. Ich habe einen Minijob mit 230 Euro mtl. Verdienst. FRAGE: Kann ich trotzdem in der Weinlese gegen Bezahlung arbeiten und muss ich angemeldet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe Marita

Emily kahls
EK
Emily kahls

Hallo! Ich bin Vollstudent und übe einen Minijob auf 538 € aus. Des Weiteren arbeite ich bei InStaff für kurzfristige Jobs, welche dann auch versteuert sind. Darf ich über eine Firma ebenso kurzfristige Jobs ausüben, wenn ich die 70-Tage-Regel nicht überschreite? Freue mich sehr über eine Antwort!
LG

Michel Harnak
MH
Michel Harnak

Hallo,
folgende Situation: ich habe einen festen Minijob mit Verdienstgrenze, und wollte für max. 70 Kalendertage eine kurzfristige Beschäftigung (befristet) aufnehmen. Ich wollte fragen, wie ob bei mir Versteuerungen oder Abgaben anfallen, da beide Jobs insgesamt ja die Minijob-Grenze überschreiten kann. Wenn ja wie hoch könnten jene Abgaben und Steuern ausfallen, angesichts dessen dass ich auch noch nicht studiere sondern auf meinen Studienplatz warte?

Marina Fekete
MF
Marina Fekete

Habe einen sozialpflichtigen Hauptjob, einen 500€ Minijob und für mehrere Monate einen kurzfristigen Minijob mit weniger als 70 Tagen ausgeübt. Das Finanzamt sagt, dass der kurzfristige Minijob besteuert werden muss mit Steuerklasse 6. Das habe ich in ihrer Erklärung aber anders verstanden.

Florian Schmidt
FS
Florian Schmidt

Hallo:
Ich bin Student und verdiene 500€ im Monat über einen Minijob. Nun möchte ich in der vorlesungsfreien Zeit zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Grundsätzlich ist das ja möglich, allerdings bin ich ich mir bzgl. der Besteuerung unsicher. Werden beide Jobs in unterschiedliche Steuerklassen eingeordnet oder wird ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung mit der Steuerklasse 1 belegt?
Lieben Dank schon mal im Vorraus.

Florian

Tanja Schaffrath
TS
Tanja Schaffrath

Hallo, ich habe die Frage schon einmal ähnlich gestellt: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze (hier verdiene ich ca 500 € im Monat) und geringfügige Beschäftigung( hier verdiene ich ca 250 € in den aktivenMonaten). Drei unterschiedliche Branchen.
Muss ich die Nebenjobs versteuern? Oder muss ich sie in der Steuererklärung überhaupt nicht angeben, da ich mit 2% bei der RV gemeldet bin?
Ich habe Angst vor einer Steuernachzahlung.
Zwei Steuerberater haben unterschiedliche Aussagen gemacht.

Lieben Dank im Voraus.

Nicola
NI
Nicola

Hallo zusammen,
meine Tochter ist Schülerin und arbeitet zwischendurch als geringfügig Beschäftigte bei einer Firma. Jetzt hat sie ganz kurzfristig einen zeitlich besseren Minijob angeboten bekommen, den sie aber sofort antreten müsste. Dadurch würde sie in diesem Monat aber über die Verdienstgrenze von 538,- EUR kommen. Wäre das möglich oder muss sie das Jobangebot ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Nadja
NA
Nadja

Guten Tag,

ich stehe in folgenden Arbeitsverhältnissen:
1) einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bei AG#1 seit 2020
2) einen Minijob (520€-Basis) bei AG#2 von 01.04.2023-31.01.2024, beendet
2) einen Minijob (520€-Basis) bei AG#3 von 01.02.2024-31.05.2024, beendet
3) eine kurzfristige Beschäftigung (70-Tage-Vertrag) bei AG#2 seit 01.04.2024

Kann ich meine KFB (70 Tage) bei AG#2 in einen Minijob bei AG#2 umwandeln? Welche Fristen habe ich hier bzgl.
a) „Wartezeit“ zwischen einer KFB und GFB
b) „Wartezeit“ aufgrund der Tatsache, dass ich bei AG#2 bis Jan. noch als Minijobberin gearbeitet habe?

Vielen Dank und eine schöne Woche!

K.k
KK
K.k

Ich habe einen vollen Job und einen minijob bzw. eine Saisonarbeit.
Ich hatte eigentlich gedacht wenn Minijob und Saisonarbeit die Grenze von 538€ nicht überschreiten ist alles gut… anscheinend nicht?
Wohin kann ich mich wenden und telefonisch beraten lassen, damit ich am ende nicht für das Finanzamt gearbeitet habe?

A. R.
AR
A. R.

Hello!
Was soll in der Rubrik St.Kl. von der Gehaltsabrechnung stehen für einen Mitarbeiter der in der Firma X als „kurzfristig beschäftigt“ angestellt ist?
Dieser MA hat bereits einen Hauptjob (St.Kl. 1) und einen Minijob…
Danke vielmals für die Hilfe!!!
Lg
Annie

Andrea Ortwein
AO
Andrea Ortwein

Guten Tag,
wir haben einen Schüler, der in den Sommerferien für 4 Wochen bei uns als kurzfristig Beschäftigter arbeitet Ende 31.08.2024. Kann er ab September bis Dez. (immer nur Samstags) bei uns als Minijobber GFB eingestellt werden (über die Minijobgrenze)? oder gibt es hier ein Problem, weil es sich um den selben AG handelt?
Die KFB Beschäftigung ist im Lager uns sonstige Aushilfstätigkeiten.
Die GFB Beschäftigung ist Inventurhelfer.

Philipp
PH
Philipp

Guten Tag,
wenn ich bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübe, und dann zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung für zwei Monate aufnehme, muss ich die jeweiligen Arbeitgeber darüber informieren?

KAtharina Weindel
KW
KAtharina Weindel

Guten Tag,

wir haben einen SChüler, der unterjährig bei uns als Minijobber arbeitet. Nun würde er in den Sommerferien mehr arebiten über die 538€ und sobald die Schule los geht wieder auf Minijob. KAnn er in den SChulferien als kurzfristig Beschäftigter eingestellt werden (über die Minijobgrenze)? oder gibt es hier ein Problem, weil es scih um denselber AG handelt?

Vielen Dank

Jan
JA
Jan

Guten Tag,

ich befinde mich aktuell in einer kurzfristigen Beschäftigung und bin familienversichert. Nun möchte ich eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen (Minijob) mit max. 538€ aufnehmen. Ist das auch in dieser Reihenfolge möglich?

Wie beeinträchtigt das die Berufsmäßigkeit? Bis jetzt bleibe ich mit meiner kurzfristigen Beschäftigung unter 538€, damit eine Berufsmäßigkeit nicht geprüft werden muss. Ich wäre sehr dankbar für einen Rat an dieser Stelle beziehungsweise einen Hinweis, wo ich nachschauen kann.

Liebe Grüße und vielen Dank
Jan

Sabine Schaefer
SS
Sabine Schaefer

Hallo,
ich möchte als Firma eine Putzkraft als kurzfristige Beschäftigung anmelden. Da ich zu den freien Berufen gehöre habe ich keine Betriebsnummer.
Wir mache ich das?

W. Kurt
WK
W. Kurt

Meine Ehefrau hat keine hauptberufliche Tätigkeit und ist über mich in der gesetzl. Krankenvers. familienversichert. Sie übt 3 Minijobs in privaten Haushalten aus, die alle zusammen 538.- Euro monatlichen Verdienst nicht überschreiten.

Fragen:

1. Kann sie nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung in privatem Haushalt ausüben, in dem sie 1x pro Woche 5 Stunden arbeitet? Der Vertrag würde ab sofort laufen und am 30.11.2024 enden (also 5 Monate mit insgesamt 20 Arbeitstagen). Sie würde damit die erlaubte Verdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) überschreiten: 538.- aus den bestehenden Minijobs monatlich plus dann zusätzlich 300.- Euro monatlich aus der kurzfristigen Beschäftigung.

2. Gelten in diesem Fall dann die besonderen Regelungen für Minijobs (Sozialversicherung) weiter? Trotz Überschreitung der monatlichen 538.- Euro Grenze?

Annika
AN
Annika

Hallo, darf ich zwischen Abitur und Studium eine kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage) haben und anschließend beim gleichen Arbeitgeber geringfügig weiter beschäftigt sein?
Danke für eine Auskunft.

Ulrike
UL
Ulrike

Hallo,
Ich bin hauptberuflich selbstständig freiberuflich tätig (Sozialabgaben über KSK) und habe daneben einen Midi-Job als Lehrerin. Nun wurde ich gefragt, ob ich auch die Geschäftsführung einer kleinen GmbH übernehmen könne. Diese ist gerade in Gründung, und das Geschäftsmodell läuft erst langsam an. Meine freiberuflichen Tätigkeiten und den Midi-Job würde ich gerne vorerst beibehalten, da ich noch nicht weiß, ob die GmbH eine tragfähige Einnahmequelle für ich ist.
Wäre es möglich, die Geschäftsführung (vorerst) als Mini-Job auszuführen?
Oder:
Wäre es für die ersten 3 Monate der Geschäftsführung möglich, diese quasi als Anschub und Testlauf als „Kurzfristige Beschäftigung“ auszuüben – um danach möglicherweise die Geschäftsführung zum Hauptberuf zu machen, als Haupteinnahmequelle (und die anderen Tätigkeiten zu reduzieren)?
Danke für Infos!

Carina
CA
Carina

Hallo,
ich habe eine kurze Frage. Ist es möglich zeitgleich 2 kurzfristige Beschäftigungen über 538 € bei unterschiedlichen Arbeitgebern anzunehmen. Es besteht keine Hauptbeschäftigung.

Ella Niekerke
EN
Ella Niekerke

Hallo,
zurZeit bin ich Minijobberin mit Verdienstgrenze. Ich habe jetzt als Saisonkraft eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung aufgenommen bei der ich auch mehr als 538€ verdiene, der Zeitraum dieser Anstellung ist vertraglich befristet und beläuft sich auf weniger als 70 Tage. Jetzt wollte ich eine weitere kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber annehmen, es wäre nur für ein Wochenende (also Verdienst unter 538€ und beide kurzfristige Beschäftigungen würden die 3 Monate/70 Arbeitstage zusammen nicht überschreiten ), von diesem wurde mir jedoch mitgeteilt, man dürfe, wenn man einen Minijob als “Hauptbeschäftigung” ausübt, gar keiner kurzfristigen Beschäftigung über 538€ nachkommen. Jetzt wundere ich mich ob das so stimmt, da mein Arbeitgeber von meiner ersten k.B nichts dergleichen erwähnt hat und mich einfach als k.B. angestellt hat.
Auf dieser Website habe ich es eigentlich so verstanden, dass man als Minijobber:in sehr wohl auch zusätzlich eine k.B. haben kann und der Verdienst dabei unerheblich ist.

Milan
MI
Milan

Hallo, wie ist das wenn ich neben meinem Hauptjob (Ausbildung) bereits eine kurzfristige und eine geringfügige Beschäftigung habe. Darf ich dann noch eine zweite kurzfristige Beschäftigung ausüben? Dann hätte ich also einen Hauotjob, eine geringfügige Beschäftigung und zwei kurzfristige Jobs. Ist das möglich?

N. Neubauer
NN
N. Neubauer

Nachtrag/Rückfrage v8n vor 3 Tagen:

Hallo nochmal,

Wie sieht es denn aus wenn ich im Juli mehr als 538 € verdiene, aber im Durchschnitt der vorangegangenen Monate insgesamt monatlich unter 538 € bleibe?

Dann würde es doch bei der kurzfristigen Beschäftigung bleiben, oder?

Vielen Dank im voraus!

Jan Klappenecker
JK
Jan Klappenecker

Hallo,
ich arbeite als Minijob mit Verdienstgrenze. In meinen Sommersemesterferien würde ich noch gerne einen kurzfristigen Minijob machen. Mein Arbeitgeber des Minijobs mit Verdienstgrenze hat mir allerdings „verboten“ den kurzfristigen Minijob im Sommer zu machen. Darf er das, oder kann ich einfach einen kurzfristigen Minijob machen, nachdem ich meinen Arbeitgeber informiert habe?

Vielen Dank

N. Neubauer
NN
N. Neubauer

Hallo, ich bin von April bis November in einer kurzfristigen Beschäftigung für max 70 Tage im Jahr.

Ende Juni verlasse ich das Gymnasium nach der 1O. Klasse und beginne im August einen sv-Pflichtigen Bundesfreiwilligendienst. Ziel ist dadurch der Abschluss der Fachhochschulreife.

Wie ist das, wenn ich
in der kurzfristigen Beschäftigung im Juli
a) unter 538 € verdiene
b) mehr als 538 € verdiene?

Zählt nur der Verdienst in dem einen Monat oder der Durchschittsverdienst aller Monate?
Übe ich die Beschäftigung nun berufsmäßig aus, weil ich kein Schüler mehr im Übergangsteitraum bin?
Wie werde ich im Fall a und b bezüglich der Sozialversicherung abgerechnet?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Farhad Arzideh
FA
Farhad Arzideh

Hallo, ich bin in Ruhestand und beziehe Regelaltersrente und habe ein minijob (geringfügige entlohnte Beschäftigung: monatlich 520 Euro). Zusätzlich würde ich gerne nebenbei zwei gelegentliche Beschäftigungen ausüben. M.E. erfüllen die Nebenbeschäftigungen, die Bediengungenen, die Sie beschrieben haben: also 1) alle 3 Nebenbeschäftigungen sind bei 3 verschidenen Arbeitsgebern, 2) Zusammen überschreiten nicht die Beiden gelegentliche Beschäftigenen die 70 Tage pro Jahr. Jetzt konkret meine Fragen:

1) Sie schreiben in Ihrem Text immer eine gelegentliche Beschäftigung. Darf es auch mehrere gelegentliche Beschäftigungen sein mit < 70 Tage?
2) Gilt die oben genannten Regeln auch für Rentner? Oder anders gefragt: wird mein Regelaltersrente nicht als Hauptbeschäftigung betrachtet?
3) Wie ist es mit Einkommensteuer? Ich weiss dass solange der Verdienst aus dem minijobbs 520 Euro*12 Monate nicht überschreitet, zahlt man dafür keinen Steuer. Aber was ist mit zusätzliche gelegentliche Beschäftigungen? Konkret, wenn ich aus meiner Rente im Jaht 20,000 Euro erhlate, und aus der geringfügigen entlohnte Beschäftigung 12*520=6240 Euro und aus der eventuell gelegentlichen Beschäftigungen 2000 Euro (in Rahmen o.g. Bediengungen), wird nur 20,000 Euro besteuert, oder 20,000+2000 Euro?

mfG, Farhad

Damian John
DJ
Damian John

Hallo,

eine Person möchte zwischen Schulentlassung und Auslandsaufenthalt bei zwei Arbeitgebern Geld verdienen. Nach dem Auslandsaufenthalt (ein paar Monate bis ins nächste Jahr hinein) soll ein Studium aufgenommen werden.

Bei dem ersten Arbeitgeber übt sie für ein paar Monate einen Minijob mit Verdienstgrenze mit den vollen 538€ monatlich aus. Bei dem zweiten Arbeitgeber hätte sie die Möglichkeit kurzfristig für zwei Wochen zu arbeiten. Hier würde das Entgelt ebenfalls unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (=kurzfristiger Minijob) liegen.

Ist es nun möglich, den Job bei dem zweiten Arbeitgeber als sozialversicherungsfreien kurzfristigen Minijob (=kurzfristige Beschäftigung) auszuüben, ohne, dass man für diese Beschäftigung Berufsmäßigkeit prüfen muss? Nach meinem Verständnis müsste das gehen, da die Prüfung der Berufsmäßigkeit erst erforderlich ist, sobald man mit der kurzfristigen Beschäftigung mehr als 538€/Monat verdient.

Außerdem würden die Verdienste nicht zusammengerechnet werden, da es sich bei dem einen um einen Minijob mit Verdienstgrenze und bei dem anderen um einen kurzfristigen Minijob handelt, sodass die Verdienste nicht zusammengerechnet werden. Korrekt?

Celina Hülse
CH
Celina Hülse

Hallo,

ich habe einen Minijob und übe gelegentlich über eine Agentur kurzfristige Beschäftigungen aus (Ich bin Studentin). Normalerweise verdiene ich bei meinem Minijob mehr als bei der k.B., weshalb ich dort die Steuerklasse 1 angegeben habe. Nun werde ich aber im nächsten Monat voraussichtlich mehr bei der kurzfristigen Beschäftigung verdienen, als beim Minijob. Durch die zusätzliche Beschäftigung habe ich dort immer Steuerklasse 6.

Kann man die Steuerklassen für diesen Monat umtauschen? Bei der k.B. würde ich einmalig um die 800€ verdienen und somit mehr Steuern zahlen müssen, als bei dem 520€ Minijob. Oder ist das alles eh egal, weil es durch die Steuererklärung am Ende des Jahres wieder „rausgeholt“ wird?

Der Steuer Dschungel verwirrt mich.

Liebe Grüße
Celina

Neni Gotzmann
NG
Neni Gotzmann

Hallo!
Ich bin noch bis Ende Juni 2024 in einem Angestelltenverhältnis, evtl noch bis 15.07.2024. Wenn ich richtig verstanden habe, darf ich – solange ich angestellt bin – zusätzlich einen Minijob mit Verdienstgrenze und auch einen kurzfristigen Minijob haben? Ich plane, ab 01.06.2024 einen geringfügigen Minijob zu starten, von Mitte Juni bis Mitte Juli noch zusätzlich einen kurzfristigen Minijob.
* Ist es richtig, dass beide Beschäftigungen jeweils pauschal versteuert werden?

Wie sieht es aus, wenn ich mich ab 01.07..2024 arbeitssuchend melde?
* Ist es richtig, dass die Minijob Einkünfte auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden und ich nur EInkünfte bis ca. EUR 170 behalten darf?

Vielen Dank für die Info

Angela Pauleser
AP
Angela Pauleser

Ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob in Teil-Zeit mit Lohnsteuerklasse 5. Zusätzlich habe ich einen geringfügigen Minijob. Jetzt könnte ich noch eine zeitlich begrenzte Beschäftigung mit max. 70 Tagen/Jahr ausüben. Muss ich den Verdienst von dem zweiten Nebenjob dann auch mit Lohnsteuerklasse 5 versteuern? Dafür keine Sozialabgaben? Beste Grüße

Natascha Herr
NH
Natascha Herr

Wenn ein Mitarbeiter bei uns im Unternehmen schon mal auf geringfügiger Basis beschäftigt war, darf Sie nach einer Pause und einem Wiedereintritt als kurzfristig Beschäftigt eingestellt werden, wenn Sie nur 2 Monate bei uns im Unternehmen arbeiten möchte?

Peter Rößner
PR
Peter Rößner

Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als geringfügig und kurzfristig Beschäftigter, 70 tage im jahr . Muss ich steuern bezahlen und gibt es eine Verdienstobergrenze ?

Johanna
JO
Johanna

Hallo, ich habe einen Minijob, mit dem ich auf 520 € im Monat komme. Dieser ist aber nur von März bis September. Jetzt möchte ich einen zweiten Job als studentische Aushilfskraft aufnehmen, bei dem ich entscheiden kann, wie viele Stunden ich arbeiten will (5-14 Stunden pro Woche). Wenn ich insgesamt im Jahr die 6.240 € nicht überschreite, aber in einigen Monaten die 520€, muss ich dann trotzdem die Sozialversicherung bezahlen und mich eigenständig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern?
Danke im Voraus