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Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?

Du hast einen oder mehrere Minijobs und möchtest nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wir erklären dir, ob das möglich ist und erläutern Dir auch den Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze, im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, kommt es auf die Höhe deines monatlichen Verdienstes an. Bei diesem Minijob darfst du durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen und es ist egal, wie lange du diesen Job ausübst. Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben zur Sozialversicherung. Du wirst nur mit einem kleinen Eigenanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt, kannst dich hiervon aber auch befreien lassen.

Bei einem kurzfristigen Minijob, im Gesetz kurzfristige Beschäftigung genannt, ist der Verdienst nicht begrenzt. Als kurzfristig Beschäftigter kannst du also auch mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Beiträge zur Sozialversicherung musst du nicht zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt lediglich geringe Abgaben. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass du die Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum ausübst. Die Beschäftigung muss also von vornherein zeitlich begrenzt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres gelten dafür die folgenden Zeitgrenzen:

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage

Ob du als Arbeitnehmer geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt bist, entscheidet dein Arbeitgeber. Er meldet dich dann bei der Minijob-Zentrale an.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich 

Wenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.

Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.

Auch neben mehreren Minijobs bis 538 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich

Auch wenn du bereits mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausübst, kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Verdienste aus deinen Minijobs auf 538-Euro-Basis werden nicht mit dem Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.

Zur Info:

Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze kannst du gleichzeitig nur ausüben, wenn du insgesamt in diesen Jobs nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienst.

Solltest du mehr verdienen, sind all diese Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und keine Minijobs mehr. In diesem Fall können dich deine verschiedenen Arbeitgeber also nicht als Minijobber bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dich dann als als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 538 Euro zeitgleich möglich

Solltest du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Verdienst höher als 538 Euro) haben, kannst du daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Job mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 538 Euro ist zu deinem Hauptjob hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber deines zweiten Nebenjobs muss dich dann als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Hauptjob, Minijob bis 538 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich

Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Die Arbeitgeber der Nebenjobs melden Dich bei der Minijob-Zentrale.

Du hast Fragen zu diesem Thema? Schreib uns gerne deine Frage in die Kommentare.

Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze: Unbegrenzt viel verdienen? Das musst du wissen!

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Claudia S.
CS
Claudia S.

Meine Tochter ist Studentin und übt derzeit für 5 Monate einen Minijob aus. Ausserdem möchte sie einer kurzfristigen Beschäftigung von ca 50 Tagen nachgehen: allerdings reicht diese über das Ende der Semesterferien hinaus bis in die Vorlesungszeit hinein. Meine Frage lautet nun, ob der Job dann immer noch sozialversicherungsfrei ist? Die Tochter ist noch familienversichert.

Angelika Makosch
AM
Angelika Makosch

Ich bin Alters-Voll-Rentnerin (68 Jahre) und habe einen Minijob, den ich seit Jahren ausübe und der weiter läuft bis mindestens 4/2025 und die Verdienstgrenze von 538 €/Mt. nicht überschreitet. Nun möchte ich zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung – bei einem anderen Arbeitgeber – von max. 70 Tagen bzw. 3 Monaten (max. Verdienst 19 €/Std. bzw. 150€/Tag im Jahr 2024 ausüben – ist das möglich – oder werden die beiden Jobs zusammengezählt? Und welche Abgaben (Sozialversicherung?) habe ich als Voll-Renterin für diese kurzfristige Beschäftigung, wenn der Arbeitgeber die 25 % Pauschalstuer und anfallende pauschale Kirchensteuer übernimmt?

Timm K.
TK
Timm K.

Ich habe einen Vollzeitjob mit 168 Stunden im Monat, Steuerklasse 1, und zusätzlich einen Minijob mit einer Verdienstgrenze von 538€.

a) Kann ich gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) haben und wie wird das versteuert?

b) Gibt es eine Verdienstgrenze für kurzfristige Beschäftigungen trotz Vollzeit-Hauptjob und Minijob?

c) Wenn ich bei meinem jetzigen Minijob-Arbeitgeber kündige und zwei Monate warte, kann ich dann bei ihm eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen und danach einen neuen Minijob-Arbeitgeber finden?

Klaudia Krzesimows...
KK
Klaudia Krzesimows...

Hallo,
ich arbeite als Minijobber und komme monatlich auf meine Verdienstgrenze von 520 Euro, bin nebenbei auch Kurzfristig Beschäftigt tätig (70 Tage im Jahr), nun zu meiner Frage.. wieso wird meine kurzfristige Beschäftigung Lohnsteuerpflichtig?

Beatrix Feinweber
BF
Beatrix Feinweber

Hallo,
ich frage als Arbeitgeber: habe eine Mitarbeiterin, die seit einem Jahr als Minijobberin bei uns im Café arbeitet. Sie hat zwischen ihrer Weiterbildung und ihrem neuen Vollzeitjob 2 Monate Zeit. Könnte ich sie in dieser Zeit als kurzfristige Minijobberin beschäftigen und dann wieder als „normale“ Minijobberin?
Vielen Dank für die Auskunft.
Viele Grüße, Beatrix Feinweber

Julia D.
JD
Julia D.

Hallo,
ich bin Student und übe gerade in den Semesterferien zwei Minjobs aus, zusätzlich arbeite ich als kurzfristigen Beschäftigung bei einem Dienstleister. Ist es möglich bei einem anderen Arbeitgeber die Tätigkeit einer kurzfristigen Beschäftigung aufzunehmen um auf die 70 Tage zu kommen oder zählt das seperat? Oder muss zwischen den zwei Arbeitgebern ein Zeitraum von 2 Monaten liegen. Oder ist eine kurzfristige Beschäftigung bezogen auf ein Kalenderjahr?
Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Philip
PH
Philip

Hallo, ich habe einen 20 Stunden/Wochen Werkstudentenjob und möchte nun die nächsten Monate nebenbei zusätzlich Geld verdienen. Viele Agenturen bieten für Events eine 70 Tage Regelung Anstellung an. Wenn das Event ein Wochenende dauert, ist man für diese Zeit nur vertraglich angestellt und kann man bsp. das Wochenende darauf bei einem anderen Arbeitgeber wieder für eine paar Tage auf einem Event aushelfen. Wird jeder Arbeitstag von den 70 Tagen abgezogen? Vielen Dank für Ihre schnellen Antworten.

Irmgard
IR
Irmgard

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
ist es als privat krankenversicherter Student möglich einen Minijob (538 Euro) für’s ganze Jahr und in den Semesterferien zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung zu haben ohne dass man in die gesetzliche Krankenkasse fällt?
Vielen Dank und viele Grüße Irmgard

Alina
AL
Alina

Guten Tag, mein kurzfristiges Arbeitsverhältnis endet in Kürze da die 70 Tage aufgebraucht sind. Könnte ich gleich im Anschluss (ohne die 2 Monate Pause) eine kurzfristige Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eingehen, oder müsste ich hier trotzdem die 2 Monate Pause einhalten? Vielen Dank und liebe Grüße, Alina

Martina
MA
Martina

Ich habe einen Vollzeitjob (Steuerklasse 1) und werde eine einmalige kurzfristige Beschäftigung annehmen (Dauer 2 Tage, nicht über 150 €). Wenn ich danach noch einen Minijob mit Verdienstgrenze annehme, fällt dieser dann in Steuerklasse 6 und wird sozialversicherungspflichtig? Alle Jobs sind bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Danke für Info hierzu.

Veenstra
VE
Veenstra

Bei ein kurzfristiger Minijob , bleibe ich das ganze Jahr angemeldet wenn ich 70 Tage im Jahr arbeite?
danke im Voraus

Conrad Peters
CP
Conrad Peters

Ich bin derzeit in der Passivphase der Altersteilzeit und möchte von 01.04. bis 31.10.2024 einen befristeten Minijob mit Verdienstgrenze (530€ monatlich) annehmen. Zusätzlich möchte ich ab sofort bis zum 31.12. eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen bei der ich tageweise Mietwagen und Krankentransporte/Taxi fahre. Ich erhalte dafür ca. 150€ pro Tag. Im vorgesehenen Zeitraum von heute bis 31.12.2024 werden die 70 Tage nicht überschritten.
Fragen:

  1. Ergeben sich daraus nachteilige Auswirkungen auf die Behandlung der Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit
  2. bleiben beide Nebenbeschäftigungen Sozialversicherungsbeiträge?
  3. Können beide Nebentätigkeiten mit 2 Prozent versteuert werden?
Carla Albrecht
CA
Carla Albrecht

Hallo,
darf ich in dem gleichen Betrieb, wo ich zuvor geringfügig angestellt war jetzt eine kurzfristige Beschäftigung eingehen (es gilt dann nur die kurzfristige Beschäftigung, nicht beides gleichzeitig?
Vielen Dank

Miranda
MI
Miranda

Guten Tag,

ich bin Studentin und habe einen Minijob, der weniger als 538 euro im Monat verdient. Gerne würde ich in den Semesterferien eine kurzfristige Beschäftigung daneben ausüben. Wie sieht es dann aus mit (extra) Abgaben und Versteuerung? Und müsste ich meinem Arbeitsgeber Bescheid geben über den zweiten Minijob?

Vielen Dank schon mal!

Felix Freis
FF
Felix Freis

Guten Tag,

ich bin folgender Situation. Ich würde gerne als Student zwei Minijobs ausüben, die zusammen die 538 € Grenze (~900 €) zwar überschreiten, aber in der Arbeitszeit unter 20 h/Woche liegen. Mit was, bzw. wie vielen Abgaben müsste ich da rechnen, würde sich das finanziell lohnen?

Verona Schwarz
VS
Verona Schwarz

Hallo, ich habe einen Minijob und einen kurzfristigen Minijob. Meine Frage ist die Berechnungsgrundlage für die erlaubten 70 Tage – zählt das pro Jahr, also vom 01.01. bis 31.12. oder vom Tag der Anmeldung des kurzfristigen Minijobs und dann 12 Monate? Hier habe ich seitens des Steuerbüros unterschiedliche Aussagen erhalten und bin verwirrt. Vielen Dank für eine verbindliche Info dazu.
Beste Grüße, Verona

Karina
KA
Karina

Hallo
Ich habe eine Teilzeit Arbeit und einen 538€ Job.
Nun wollte ich fragen ob es möglich ist wenn ich eine Saison Arbeit annehme von April bis Oktober und da auch noch ca 300€ dazuverdiene würde das gehen?

Danke im Voraus

Gesa Bassen
GB
Gesa Bassen

Hallo, ich habe eine 35-Stunden-Vollzeitstelle.
Ich möchte langfristig zusätzlich einen Minjob ausüben, aber evtl. auch tageweise über eine oder meherere Agenturen auf Messen jobben.
Kann ich neben dem Minijob auch meherere Arbeitgeber für geringfügige Beschäftigungen haben?
Danke und VG

Dino Tils
DT
Dino Tils

Ganz schöner Wirrwarr an Regeln und Unterschiede

Klaus Schäfer
KS
Klaus Schäfer

Ich bin Rentner. Bei meinem Minijob fallen für mich ja keine Steuern und Abgaben an. Wie ist das bei einer gleichzeitigen kurzfristige Beschäftigung? Ist diese dann zu versteuern? Im Artikel wird ja nur erwähnt, dass der AG die Sozialabgaben trägt.

Robert Wiedemuth
RW
Robert Wiedemuth

Zwei Fragen:

kann ich im 520€ Job Mehrarbeitszeiten auf die nächsten Monate übertragen, sozusagen wie ein Arbeitszeitkonto um Zeiten mit weniger Stunden zu überbrücken?

Kann ich aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen beim Arbeitgeber (zB. wegen Ausfällen aufgrund von Krankheit) mehr als 520€ bekommen? Wenn ich Krankheitsausfall übernehme..

Ulrike Dichtl
UD
Ulrike Dichtl

Guten Tag,
Ich arbeite Sozialversicherungspflichtig als Bürokauffrau auf 20 Stunden und habe einen 520 Euro job als Arzthelferin (hab Arzthelferin gelernt).
Kann ich kurzfristiges Arbeitsverhältnis in einer anderen Arztpraxis ausüben, z.b immer als Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung??

Emil Schüssler
ES
Emil Schüssler

Hallo, bin Rentner. Habe einen 520 Euro Job. Komme mit den Stunden nicht klar. Sollte mehr Stunden zur Verfügung haben. Ich habe was von einem Midijob gehört. Gibt es den und wie funktioniert der? Danke!

Jakob R
JR
Jakob R

Guten Tag,

Ich bin vollzeit angestellt bei meinem Arbeitgeber mit einer 40h Woche. Zusätzlich zu diesem Job arbeite ich einmal im Jahr auf dem Münchner Oktoberfest. Der Beschäftigungszeitraum während des Oktoberfests umfasst 23 Tage. In dieser Zeit nehme ich Urlaub von meinem Hauptjob. Nun möchte ich auf 520€ Basis noch einen Job in einer Kneipe jede Woche an einem Abend antreten.
Zusammengefasst sind das also drei Jobs. Hauptbeschäftigung, Oktoberfest und Job in der Kneipe auf 520€ Basis. Abgesehen von meiner Vollzeithauptbeschäftigung möchte ich in den anderen zwei Beschäftigungen keine Sozialabgaben bezahlen. Wenn ich ihren Artikel richtig gelesen habe ist das möglich oder? Hauptbeschäftigung (Steuer und Sozialversicherungspflichtig) Das Oktoberfest als saisonale Beschäftigung ohne Verdienstgrenze und dann der Job in der Kneipe als Minijob mit Verdienstgrenze zu 520€.

Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe.

Beste Grüße,
Jakob

Maxwell Smart
MS
Maxwell Smart

Gilt dieses auch für Bezieher von Vorruhestandsgeld?

Volker Buschmann
VB
Volker Buschmann

Guten Tag meine Tochter macht einen Minijob bei einem Drogerieunternehmen. Zeitlich befristet für zwei Monate und 43 Arbeitsstunden Im Monat. Jetzt ist aufgrund der personellen Lage und der Zeit der Bedarf höher. Eine Mitarbeiterin vor Ort hat ihr gesagt das sie in zwei Monaten auch mehr eingesetzt werden könnte und bis zu 1050 Euro verdienen könnte. Das wäre in dem Rahmen möglich. Stimmt diese Aussage oder fällt sie dann in einen steuerpflichtigen Rahmen?

Eveline Adam
EA
Eveline Adam

Das ist aber neu, dass man zum Hauptjob und minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen kann. Wie wird das dann besteuert?

Claudia Ott
CO
Claudia Ott

wenn ich bei meinem Kurzfristigen Nebenjob mein Stundenlohn höher als wie 19 Euro ist werde ich dann mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet?

Sandra wolff
SW
Sandra wolff

Guten Tag
Bi auf 520 eingestellt arbeite von anfang an vollzeit bis zu 200 Std seid April 22 und bekomme jetzt ,Dez 23 keine Std sprich auch kein Geld .Das kann doch so nicht rechtens sei .Vielleicht können sie mir das was zu sagen

Sabine Hess
SH
Sabine Hess

Ich bin Rentnerin mit vorgezogenen Rente, also Rente für langjährig Versicherte. Ich möchte jetzt einen Minijob mit Verdienstgrenze annehmen und habe die Möglichkeit bei einem anderen Arbeitgeber noch eine kurzfristige Beschäftigung an zunehmen.Ist das möglich, was muss ich bedenken mit vorgezogenen Rente?

Max Hesse
MH
Max Hesse

Ich habe momentan einen 70 Tage Vertrag in der gastro, diesen wollte ich zu Ende Dezember kündigen und in einem anderen Betrieb als Mini Job oder Teilzeit 20std die Woche anzufangen ist das möglich ohne Pause ? Bzw was ist möglich ? Minijob oder Teilzeit ? Oder kann ich erst 2 Monate minijob machen und dann auf Teilzeit hochsteigen ?

Josef Hopp
JH
Josef Hopp

Guten Tag,
Ich bin Pensionär (Heißt im Amtsdeutsch: Versorgungsbezügeempfänger), ich hab ganzjährig einen Minijob mit nicht mehr als 520 € im Monat. Kann und darf ich eine kurzfristige Beschäftigung von höchstens 3 Monate annehmen ohne Steuern darauf zahlen zu müssen? Wenn ja, wieviel darf ich in den 3 Monaten verdienen?
Vielen Dank für die Mühen

Pe Slu
PS
Pe Slu

Hallo

Gilt das auch in der Altersteilzeit? Also Hauptjob in altersteilzeit, minijob bei anderem Arbeitgeber und kurzfristige Beschäftigung bei 3. Arbeitgeber? Bei der kurzfristigen Beschäftigung dürfen die 70 Tage auch auf das ganze Jahr verteilt sein z. B. Ferienbetreuung?

Dankeschön und liebe Grüße
P

Andrea Huber
AH
Andrea Huber

Hallo,
ich hätte folgende Fragen zum kurzfristigen Minijob: Situation „Eine Studentin arbeitet in einen Minijob und ist zusätzlich in einen kurzfristigen Minijob (Gastro) – ab Juni des Jahres – angestellt.“
Darf sie im Kalenderjahr (Juni-Dez.) 70 Tage arbeiten oder nur anteilig? Und darf sie im nächsten Jahr (Jan-Dez.) ohne Unterbrechung der Anstellung, wieder 70 Tage dort arbeiten?

Schekina S.
SS
Schekina S.

Hallo,
ich habe eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst (39 Stunden die Woche) und einen Job als kurzfristige Beschäftigung.
In meiner Vollzeitstelle bin ich in der Steuerklasse 1. Mein Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung sagt mir das ich bei ihm in der Steuerklasse 6 bin ist das so richtig? Dabei habe ich in dem Monat nur 100€ verdient.
Ich dachte das ich für die kurzfristige Beschäftigung steuerfrei arbeite…

Fabienne B.
FB
Fabienne B.

Hallo.
Ich arbeite als 520€ kraft bei Firma A und als kurzfristige Beschäftigung bei Firma B. Darf ich bei Firma A 520€ verdienen und bei Firma B dann nochmal 520€ on Top ohne das ich steuern zahlen muss? Weil die Jahreseinkommensgrenze liegt bei 520€ Jobbern ja bei 6240€. Oder ist das für den Zeitraum der kurzfristigen Beschäftigung egal?

Justin Emoefe
JE
Justin Emoefe

Guten Tag.
Ich befinde mich derzeit im Studium und bekomme BAföG. Nun möchte ich einen 520 Euro Minijob anfangen und dazu noch eine kurzzeitige Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen beginnen. Geht das ohne Abzüge in meinem monatlichen BAföG-Betrag oder muss ich dann mit Abzügen rechnen?
LG J.E.

Annika Witt
AW
Annika Witt

Guten Tag!
Ich habe eine Frage die kurzzeitige Beschäftigung angehend: Beziehen sich die 70 Arbeitstage auf fortlaufende Tage am Stück oder können diese frei über das Jahr verteilt werden? Wir haben ein Ferienhaus das wir in der Regel in der Zeit von April bis Oktober vermieten. Samstags finden Gästewechsel statt – insgesamt sind das ca. 25 pro Kalenderjahr. Könnte ich eine Reinigungskraft, die beim Gästewechsel für uns tätig wird als kurzzeitige Beschäftigte anstellen und anmelden?
Mit freundlichen Grüßen
A.W.

Rainer Schwab
RS
Rainer Schwab

Wenn ich Mitte des Monats einen minijob 520€ beginne, kann ich dann für diesen Monat auch 520€ ausbezahlt bekommen, ode rist das dann auf 260€ begrenzt?

Rainer Schwab
RS
Rainer Schwab

Kann ich bei einem Arbeitgeber erst eine kurzfristige Beschäftigung und nach den 70 Tagen einen 520€ Minijob ausüben

Tanja Schmermer
TS
Tanja Schmermer

Werden bei einem kurzfristigen Vertrag und einem geringfügigen Vertrag die 70 Tage auch zusammengezählt? Oder ist egal, wenn im geringfügigen jeden Werktag eingesetzt bin und im kurzfristigen einmal die Woche

Uli Schafer
US
Uli Schafer

Wie sieht es denn aus, wenn ich eigentlich studiere, einen Minijob habe, eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt habe und gleichzeitig freiberuflich angemeldet bin, aber keine Einnahmen hatte. Muss ich Minijob und kurzfristige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben?

Sharaf aldin Ebrah...
SE
Sharaf aldin Ebrah...

Ich arbeite momentan im Vollzeit (40 Stunden wöchentlich, und mache eine minijob 520€ Basis ,
kann ich noch eine kurzfristige Arbeit nebenbei Machen ,
und wie werde die Steuer abgerechnet .

Veilen dank in voraus

Werner Schenk
WS
Werner Schenk

Hallo zusammen
Ich bin Angestelter im öffentlichen Dienst und durch meine Anstellung im Freibad habe ich in den Wintermonaten viel Zeit.
Ich habe auch einen Minijob als Hallenwart im Sportverein ca. 2-3 Stunden/Woche.
meine Frage:
Kann ich zusätzlich noch eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen ohne dort Sozialversicherungspflichtig zu werden?

Isa G.
IG
Isa G.

Ich bin geringfügig entlohnt beschäftigt und möchte saisonbedingt für einige Tage bei einem anderen Arbeitgeber zusätzlich als kurzfristig Beschäftigte arbeiten. In einer Checkliste fürs Finanzamt wird dennoch gefragt, ob mein Gehalt aus diesen beiden Beschäftigungen eine Monatsgrenze von 520 Euro regelmässig übersteigt.

Zum einen wüsste ich gerne, wieso dies fürs Finanzamt relevant ist und zum zweiten bin ich unsicher, was hier angegeben werden soll. Ja, einmalig wird die Kombination der Gehälter aus beiden Jobs die 520 Euro-Grenze übersteigen. Regelmäßig aber nicht, da ich nur höchstens alle paar Monate mal für ein paar Tage auf Mindestlohnbasis bei dem zweiten Arbeitgeber beschäftigt sein werde. Was tun?

Manuela Fröhlich
MF
Manuela Fröhlich

Guten Tag,
meine Tochter macht eine Ausbildung und ist darüber natürlich sozialversichert. Nebenbei hat sie einen Minijob, der offiziell gemeldet ist, in dem sie jedoch weit unter den erlaubten 520 Euro bleibt.
Nun hätte sie die Möglichkeit, an einem einzelnen Wochenende eine kurzfristige Beschäftigung als Inventuraushilfe anzunehmen.
Verstehe ich es richtig, dass diese Kombination erlaubt ist? Wird dann vom Mindestlohn für die kurzfristige Beschäftigung noch 25% Steuer abgezogen?

Michael Wurzer
MW
Michael Wurzer

Guten Tag,

ich befinde mich in einer Vollzeitanstellung mit 38,5 Std. Pro Woche. Zusätzlich habe ich einen 520 € Job. Jetzt würde sich die Möglichkeit einer Anstellung bei einem 70 Tage Job ergeben. Dieser wäre in einem Gastrounternehmen welches nur saisonal über die Sommermonate betrieben wird.
Kann ich diesen Job bedenkenlos annehmen? Was gibt es hinsichtlich Abgaben und Steuern zu beachten?
Über eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Freundliche Grüße

Michael Wurzer

Tanja Petersen
TP
Tanja Petersen

Ich bin Teilzeit Kraft 12,5 Std Woche und habe einen Nebenjob 8,5 Std Woche darf ich dazu am Wochenende arbeiten?

Kati Weiß
KW
Kati Weiß

Hallo,
Geht das?
Als Minijobberin auf 520 Euro-Basis und Leistungsbezieherin zum Aufstocken aus dem Jobcenter kann man da eine kurzfristige Tätigkeit aufnehmen mit 0/0/0/0?
Danke für die Rückinformation

Anna-Lena Eiberger
AE
Anna-Lena Eiberger

Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglichIch habe bereits einen Hauptjob mit Minijob bis 520 Euro und würde kurzzeitig gerne mit der „70 Tage Regelung“ einen weiteren Job einmalig machen.
Zuerst dachte ich, dass ich den Minijob mit 520 Euro kündigen und man mich abmelden muss, bis ich auf der Seite den Artikel las.
So wie ich herauslese ist die 3er Konstellation möglich? Falle ich da nicht in die Steuerklasse 6 (seither Steuerklasse 1) mit dem „70 Tage Job“? Wie ist hier die Regelung der Sozialversicherungen und Lohnsteuer, muss ich diese nicht abführen? Wie verläuft die Anmeldung für mich bzw. den Arbeitgeber? Gibt es eine Höchstverdienstgrenze bei der „70 Tage Regelung“?
Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Danke.