
Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?
Du hast einen oder mehrere Minijobs und möchtest nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wir erklären dir, ob das möglich ist und erläutern Dir auch den Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob.
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- Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob
- Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich
- Auch neben mehreren Minijobs bis 520 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich
- Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 520 Euro zeitgleich möglich
- Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich
Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob
Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.
Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze, im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, kommt es auf die Höhe deines monatlichen Verdienstes an. Bei diesem Minijob darfst du durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen und es ist egal, wie lange du diesen Job ausübst. Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben zur Sozialversicherung. Du wirst nur mit einem kleinen Eigenanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt, kannst dich hiervon aber auch befreien lassen.
Bei einem kurzfristigen Minijob, im Gesetz kurzfristige Beschäftigung genannt, ist der Verdienst nicht begrenzt. Als kurzfristig Beschäftigter kannst du also auch mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Beiträge zur Sozialversicherung musst du nicht zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt lediglich geringe Abgaben. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass du die Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum ausübst. Die Beschäftigung muss also von vornherein zeitlich begrenzt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres gelten dafür die folgenden Zeitgrenzen:
- 3 Monate oder
- 70 Arbeitstage
Ob du als Arbeitnehmer geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt bist, entscheidet dein Arbeitgeber. Er meldet dich dann bei der Minijob-Zentrale an.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hier gelten folgende Voraussetzungen:
Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Wenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.
Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.
Auch neben mehreren Minijobs bis 520 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Auch wenn du bereits mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausübst, kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Verdienste aus deinen Minijobs auf 520-Euro-Basis werden nicht mit dem Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.
Zur Info:
Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze kannst du gleichzeitig nur ausüben, wenn du insgesamt in diesen Jobs nicht mehr als 520 Euro monatlich verdienst.
Solltest du mehr verdienen, sind all diese Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und keine Minijobs mehr. In diesem Fall können dich deine verschiedenen Arbeitgeber also nicht als Minijobber bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dich dann als als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.
Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 520 Euro zeitgleich möglich
Solltest du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Verdienst höher als 520 Euro) haben, kannst du daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Job mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 520 Euro ist zu deinem Hauptjob hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber deines zweiten Nebenjobs muss dich dann als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.
Hauptjob, Minijob bis 520 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich
Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Die Arbeitgeber der Nebenjobs melden Dich bei der Minijob-Zentrale.
Du hast Fragen zu diesem Thema? Schreib uns gerne deine Frage in die Kommentare.
393 Kommentare
Ich bin Verwalter einer WEG. Wir haben dort einen Mann beschäftigt mit Putzen ca. 80 und Gartenarbeiten ca. 40 Stunden im Jahr. Der Mann hat einen Hauptarbeitsplatz eine Geringfügige Beschäftigung und die Beschäftigung bei uns. Zur Zeit habe in unsere Beschäftigung bei der AOK angemeldet. Soz.-Beiträge + Steuer + Unfallversicherung machen 80 % aus. Kann ich den Mann günstiger beschäftigen? Kann ich den bei Ihnen anmelden?
Dieses Thema hat uns gerade beschäftigt. Es ist eine gute Möglichkeit mit den 3 Monaten/70 Arbeitstagen. Was wir aber nur ganz spät mitbekommen haben, ist die Tatsache, dass das Arbeitseinkommen aus den 3M./70 ATagen steuerpflichtig ist. Und über Lohnsteuerkarte 6 abgerechnet werden muss. Den Hinweis vermisse ich Ihren Informationen.
Hallo an das Team,
ich bin seit März 20 inKurzarbeit bei meinem Hauptarbeitgeber und habe einen 450€ Job.
nun habe ich die Möglichkeit eine kurzfristige Beschäftigung im örtlichen Impfzentrum aufzunehmen.
Ist dies möglich, ohne Anrechnung auf mein Kurzarbeitergeld?
viele Grüße
Simone
Hallo, ich bin in meinem Haupt Job momentan in Elternzeit. Des Weiteren habe ich einen 450€ Minijob. Nun könnte ich in einem Impfzentrum arbeiten. Kann ich einem zweiten 450€ Minijob ausüben? Oder lieber eine kurzfristige Beschäftigung?
Danke und liebe Grüße
kathi
wenn ich als Schüler familienversichert bin, weil ich z.B. die FOS besuche,
kann ich minijob und kurzfr. Beschäftigung haben, ohne das ich aus der
Familienversicherung rausfalle
Ich habe momentan einen Teilzeitjob 23 Stunden und möchte eventuell wenn es klappt diesen reduzieren auf 12 Stunden, zusätzlich einen neuen Teilzeitjob mit 20 Stunden und einen Minijob mit 6 Stunde pro Woche ausüben. Ist das möglich und welche Steuerklasse brauche ich dann. Ich bin Witwe mit 3 Kindern
Darf ich eine kurzfristige Beschäftigung auch von November bis Mai des Folgejahres ausüben, wenn ich nur an einem Tag in der Woche arbeite!
Ich habe eine Teilzeitstelle und eine Nebenjob auf 450€ Basis,
Könnte ich jetzt noch einen Job annehmen um die Impfungen schneller zu unterstüzten.Also eine kurzfristige Beschäftigung (3-4 Monate) bis 450€ .
Hauptjob Nebenjob und kurzfristige Beschäftigung .Bzw welche Leistungen müsste ich bezahlen.Lg
Hallo,
ich habe einen Minijob mit einem Entgelt von 273 Euro und einen weiteren Minijob mit 305 Euro monatlich (hierbei beziehe ich jedoch einen Übungsleiterfreibetrag von 200 Euro monatlich). Nun möchte ich bei der Notbetreuung mitwirken zur Unterstützung der Schulen und würde hierfür 80 Euro pro Tag verdienen, wahrscheinlich solang wie der Inzidenzwert meiner Region zwischen 165 und 100 liegt. Wäre dies eine kurzzeitige Beschäftigung und könnte neben den beiden anderen Minijobs ausgeführt werden ohne das diese drei zusammengerechnet werden (also so dass die beiden ersten Minijobs wie bisher parallel laufen und die Notbetreuung hinzukommt)? Gibt es da spezielle Sachen zu beachten?
Ich mache im Juni Abitur, will dann studieren, habe einen Minijob mit 450 Euro und möchte nun eine kurzzeitige Beschäftigung in einem Testzentrum ausüben. Ich bin privat bei meinem Vater mitversichert. Ist das mögllich?
Folgendes: Ich bin Student. Ich habe eine kurzfristige Beschäftigung (70 Tage im Jahr) und einen Minijob, indem ich die 450€ nie übersteige (max 250€).
Nun hat sich ds Finanzamt Bayern bei mir gemeldet, das ich mich zwischen beiden für die Steuerklasse 1 und Steuerklasse 6 entscheiden soll. Meiner Meinung nach ist das aber so nicht richtig, da ich ja keine Versteuerung für die beiden Arbeitsverhältnisse benötige. Ich bin nicht als Werkstudent angestellt. Könnt ihr mir da bitte weiterhelfen?
Hallo guten Tag, ich übe zurzeit einen Minijob aus. Nun habe ich die Möglichkeit einmal wöchentlich zusätzlich bei einer anderen Firma zu arbeiten. Ist das dann ein kurzfristiger Minijob? Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo Team der Minijob-Zentrale,
Ich habe eine Anstellung als Werkstudent auf 20h die Woche, nebenbei noch eine kurzfristige Beschäftigung. Ist es Möglich auch noch einen 450€ Job anzunehmen? Das ich regulär nicht mehr als 20h die Woche arbeiten weiß ich, jedoch gibt es ja noch die 26-Wochen-Regelung. Falls ich den Steuerfreibetrag von 9.744€ nicht überschreite, sollte es ja keine Probleme geben oder? Bzw zählen alle 3 Jobs komplett in den Steuerfreibetrag rein?
Guten Tag,
ich habe eine Haupttätigkeit als Beamtin im gehobenen Dienst (41 Stunden) und habe einen Nebenjob bis 450€, verdiene monatlich aber nur ca. 300€. Ist es nun möglich eine kurzfristige Beschäftigung zudem auszuüben? Welche Abzüge hätte ich als Arbeitnehmer (sowohl sozialvericherungstechnisch als auch steuertechnisch).
Liebe Grüße
Guten Tag,
ich habe gerade mein Abitur beendet und übe somit keine Haupttätigkeit aus. Seit 2 Jahren arbeite ich in einem Betrieb als Minijob, ich musste aber durch die Corona Pandemie pausieren. Wäre es möglich, dass ich meinen Minijob wieder anfange und nebenbei einen zweiten starte, sodass ich im Monat auf 900€ kommen würde? Ich würde dann die 6 Monate bis jetzt ausgleichen und am Ende des Jahres trotzdem nur auf 5400€ kommen, geht das so einfach? Nebenbei arbeite ich als Komparse und bekomme immer wieder einen Befristeten Arbeitsvertrag für einen Tag, spielt das auch eine Rolle? Dieses Gehalt wird auch immer automatisch Versteuert, kann ich mir das über eine Steuererklärung zurückholen? Weil ja Befristete Arbeitsverhältnisse nicht versteuert werden müssen.
Als letztes stelle ich mir die Frage, wie das beim Freiwilligen Wehrdienst laufen wird. Was muss ich dann versteuern und kann ich trotzdem meine Minijobs und die Komparsen Sachen am Laufen erhalten?
Ich entschuldige mich für diese vielen unsortierten Fragen. Vielleicht habt ihr ja eine Antwort für mich.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Ich habe gerade mein Abitur beendet und habe seit März einen Minijob, bei dem ich nicht mehr als 450€ verdiene, ich möchte jetzt gerne zusätzlich noch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben, bis im Oktober mein Studium beginnt ist dies möglich? Und wie sieht das aus, wäre es dann schon eine Berufsmäßigkeit oder nicht, da ich ja die Zeit von Schule und Studium überbrücken möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Wie wird dies dann abgerechnet wenn man neben einem Hauptjob, 450€ job zusätzlich noch eine Kurzfristige Beschäftigung hat?
Guten Tag,
aktuell übe ich neben meinem Studium eine geringfügig entlohnte Tätigkeit bei einem gelben Versanddienstleister aus. Da diese auf ein halbes Jahr befristet war läuft Sie nun im Juni aus. Ab Juli bis September würde ich nun gerne bei besagtem Versanddienstleister kurzfristig Beschäftigt arbeiten und nebenbei bei einer anderen Firma einen 450€ Job ausüben.
Nun wurde mir jedoch von Seiten des Versanddienstleisters der Befristete Vertrag, ohne Änderungen, auf weitere sechs Monate befristet.
Meine Fragen ist nun;
ist es überhaupt möglich von einem 450€ Job in eine kurzfristige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber überzugehen, da ja keine zwei Monate zwischen beiden Beschäftigungen liegen?
Da aus meinem Vertrag keine Befristung hervorgeht, welche auf maximal drei Monate schließen lässt, sondern mir lediglich mündlich gesagt wurde, dass es dann für die Zeit eine vollzeit kurzfristige Beschäftigung sei, kann ich den Vertrag bedenkenlos unterschreiben oder sollte ich auf einen expliziten Vertrag bestehen, um böse Nachzahlungen zu vermeiden?
Vielen Dank schonmal für die Antwort und eine schöne Woche noch
Hallo,
ich bin eine Schülerin, 17 Jahre alt und habe in den Sommerferien einen Ferienjob mit 6 Stunden an 5 Tagen die Woche. Darf ich zusätzlich noch einen Minijob machen? Darf ich an Werktagen den Ferienjob, und am Wochenende den Minijob machen? Und wie sieht es aus wenn ich zuerst 6 Stunden am Tag den Ferienjob mache, und danach noch zu meinem Minijob gehe?
Viele Grüße
Guten Tag,
wenn man volljährig und Schüler ist, einen Minijob hat (450€ monatlich) und dazu dann eine kurzfristige Beschäftigung annimmt, wird die kurzfristige Beschäftigung dann auch mit Steuerklasse 1 besteuert oder mit den pauschalen 25%
Und sehe ich das richtig, dass man dann im Minijob nur die Rentenversicherung zahlt und in der kurzfristigen Beschäftigung nur die Lohnsteuer?
(welche bei St.-Kl. 1 und einem zu erwartendem Lohn von 1.200-1.400€ im Monat nicht sehr hoch ist.)
Hallo, ich habe eine Festanstellung und einen Job auf 450-, € Basis.
Ich hätte die Möglichkeit , für nur ca.10 h im Monat einen anderen Job noch zu machen. Wie könnte ich entlohnt werden?
Hallo,
ich bin Student und nehme nächste Woche einen 450Euro Job an, bei dem ich 8 Stunden die Woche beschäftigt bin und um die 340 bekomme. Da ich aber zum Wintersemester meinen Studiengang wechseln möchte, habe ich nicht so viele Kurse und dem entsprechend mehr Zeit. Ich wollte bis August oder September einen Job einen weiteren Job annehmen. Zusammen würde ich denke ich über 450Euro verdienen. Kann ich den zweiten Job annehmen ohne, dass die beiden versteuert werden? Oder kann ich den zweiten Job vielleicht als kurzfristige Beschäftigung angeben?
Hallo,
ich bin aktuell Studentin und noch bis Ende September eingeschrieben. Ebenfalls bis Ende September übe ich noch einen 450€-Job aus, der monatlich die 450€-Grenze auch voll ausschöpft. Nun möchte ich zur Überbrückung bis zum Einstieg ins Referendariat (01.11.) noch einen Job annehmen, bei dem ich 20 bis 25 Stunden/Woche à 12€/Std. arbeiten würde. Ich weiß, dass ich evtl. zu zahlende Steuerbeiträge über die Steuererklärung zurückholen kann, würde aber wegen des anstehenden Umzugs mehr Wert auf ein möglichst hohes Nettoeinkommen legen. Der Arbeitgeber ist flexibel bei der Anmeldung. Nun wüsste ich gern, was in meiner Lage und mit meiner Präferenz am sinnvollsten wäre. Natürlich auch in Bezug auf die studentische Krankenversicherung, die ich momentan noch zahle.
Liebe Grüße
Anki
Hallo,
ich studiere aktuell und übe nebenher schon seit fast 3 Jahren einen Minijob auf 450€ Basis aus. Nun möchte ich bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob auf 450€ Basis anfangen und meinen vorherigen Minijob als kurzfristige Beschäftigung mit 70 Tagen im Jahr anmelden. Ich würde dann gern sowohl den Minijob als auch die kurzfristige Beschäftigung das ganze Jahr über ausüben, wobei ich bei der kurzfristigen Beschäftigung natürlich nicht über die 70 Tage im Jahr kommen würde.
Meine Frage ist nun, ob es trotzdem möglich wäre beides zu machen, auch wenn sich die kurzfristige Beschäftigung nicht nur auf 3 aufeinander folgende Monate bezieht und der Minijob regelmäßig (d.h. monatlich) ausgeführt wird?
Und ist es dann egal wie viel ich im ganzen Jahr verdiene oder gibt es da dann eine Obergrenze?
Danke schon mal im Voraus!
Liebe Grüße
Hallo, ich studiere seit einem Jahr. Mir wurde eine sehr gute stelle an der Uni angeboten. Die Verträge sind jeweils auf 3 Monate befristet. So wie es aussieht werde ich durchschnittlich 12 Stunden die Woche arbeiten. Ich komme jedoch aus Belgien. Ich wollte mal nachfragen ob es ein Problem darstellt oder ob es zusätzlichen Kosten bei der Sozialversicherung ggf. Krankenversicherung anfallen werden? (Grundsätzlich bin ich in Belgien versichert)
Hallo liebes Minijobber Team, auch wenn die Frage schon oft ähnlich kam, muss ich Sie doch noch einmal stellen:)
Ich habe einen Hauptjob bei Unternehmen “A”, daneben seit 10 Jahren einen Minijob auf 450€ Basis bei Unternehmen “B” (nicht voll ausgeschöpft) und möchte jetzt noch für ein anderes Unternehmen tätig werden…hier würde es nur in Ausnahmefällen auf meine Hilfe zurückgreifen wenn absolut “not am Mann” ist. In Summe reden wir hier vielleicht über 20 Tage im Jahr.
Bedeutet: kurzfristige Beschäftigung wäre hier die Lösung? Arbeitgeber schließt einen Vertrag über kurzfristige Beschäftigung, bei der ich nicht mehr als 70 Tage im Jalenderjahr (12 Monate) arbeiten darf? Die 3 monatsregel würde ja nivhts nutzen.
Darf im Anschluss direkt ein neuer Vertrag wieder für 12 Monate geschlossen werden oder muss dann eine “Ruhephase” von 2 Monaten eingehalten werden?
Beispiel: vertrag vom 01.08.2021-31.07.2022 dann direkt wieder vom 01.08.2022 an oder dann erst vom 01.10.2022 an für ein neues Jahr?
Vielen dank vorab
Lg Chris
Hallo Minijobber-Team,
ich habe eine Festanstellung und könnte ab und zu bei einer anderen Firma einmal aller paar Monate für max. 5 Stunden aushelfen und bei einer weiteren Firma evtl. auch mal bei einer Inventur für einen Tag aushelfen.
Könnten Sie mir einen Tipp geben, was in dem Fall sinnvoll wäre, ob kurzfristige Beschäftigung oder 450,00 Euro Job?
Vielen herzlichen Dank vorab und viele Grüße
Hallo Minijobber-Team,
ich habe jetzt echt lange nach Antworten gesucht, aber bin nicht ganz fündig geworden.
Ich studiere und habe seit 3 Jahren einen 450,00 Euro Job. Ich wollte nun eigentlich in den Semesterferien arbeiten, jedoch wurde mir stattdessen ein befristeter Minijob angeboten. Ich weiß bereits, dass bei einer kurzfristigen Beschädigung entweder 3 Monate oder 70 Tage im Jahr erlaubt sind. Bei meinem Minijob arbeite ich 4 Tage im Monat und bei der neuen Tätigkeit würde ich ein Jahr lang einmal die Woche tätig sein. Es überschreitet nicht die 70 Tage, aber ich bin mir unsicher, ob dies als kurzfristige Beschäftigung zählt, da ich regelmäßig einmal die Woche für 8 Stunden dort arbeiten würde.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße
Hallo, ich habe es richtig verstanden, dass ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zwar keine zwei Minijobs (geringfügig entlohnt) haben darf, aber einen Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung. Richtig? Danke für die Hife!
Ich habe derzeit einen kurzfristig Beschäftigten. Kann dieser anschließend als geringfügig Beschäftigter (bis 450 €) oder als Werkstudent (weniger als 20 Std./Woche / Verdienst aber über 450 €) weiter beschäftigt werden? Vielen Dank im Voraus!
Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
Ich habe einen Job als Werkstudentin, bei dem ich 8 Stunden pro Woche arbeite und in Steuerklasse 1 bin.
Zusätzlich habe ich einen 2. Job der als kurzfristige Beschäftigung gilt.
Zudem habe ich einen 3. Job, bei dem ich bei der Minijob-Zentrale gemeldet bin (Kinderbetreuung).
Nun frage ich mich, ob ich bei dem 2. und/oder 3. Job Steuern zahlen muss, wenn mein Einkommen bei den beiden Jobs zusammen unter 450 € liegt. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo.Ich arbeite in Vollzeit in meinem Hauptberuf,habe seit Jahren einen 450€Nebenjob und würd jetzt gern noch eine kurzzeitige Nebenbeschäftigung aufnehmen.Wie muss ich diese versteuern?Lohnsteuerrechtlich und sozialversicherungspflichtig.
Danke für die Rückmeldung
Hallo,
Ich bin im Vorruhestand (Beamter) und habe einen Minijob, bei dem ich zur Zeit 240 € verdiene.
Kann ich jetzt noch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen?
Werden die beiden Verdienste zusammen gerechnet (bis zu 5400 € im Jahr) und
wie wird die kurzfristige Beschäftigung versteuert?
Dankeschön im Voraus
Also wenn ich einen Hauptjob habe und einen Monijob bis 450 und einen 70 Tagevertrag im Jahr
Darf ich das Gleichzeitig alles machen?
Der 70 Tages Vertrag gilt nicht als Monijob?
Hallo,
darf ich zweimal in einer kurzfristigen Anstellung sein?
Hab einen Hauptjob und bin in einem Minijob angemeldet. War auch schon 40 Tage in einer kurzfristigen Anstellung aber könnte ich dann noch 30 Tage in einer anderen kurzfristigen Anstellung sein? Alles andere Arbeitgeber natürlich oder darf man nur einmal im Jahr in einer kurzfristigen Anstellung sein?
Vielen Dank schon mal.
Hallo
Habe einen hauptjob und einen minijob
Jetzt würde ich gerne noch eine kurzfristige beschäftigung aufnehmen.
Gibt es vertragliche Unterschiede?
Weil mein potentieller Arbeitgeber will keine neue vertragsart.
Ist dann ein normaler minijob Vertrag wenn die zeitliche Befristung drin steht so gültig als kurzfristige beschäftigung oder muss da eine extra vertragsart gemacjt werden?
Hallo, ich hatte einen 450,- Minijob der bereits zwei Mal zeitlich befristet war. Die letzte Befristung endete zum 31.12.2020. Mein Arbeitgeber möchte mich nun im September 2021 für eine kurzfristige Beschäftigung von 4 Tagen anmelden. Ist das möglich, weil es ja quasi nochmal eine befristete Tätigkeit wäre? Oder müsste er mir einen unbefristeten 450,-€ Minijob anbieten? Es geht hier immer um den selben Arbeitgeber.
Danke!
Hallo, ich habe bereits einen 450€-Job und möchte zusätzlich noch einen weiteren zeitlich befristeten Job bei einem anderen Arbeitgeber annehmen. Dies ist doch dann als kurzfristige Beschäftigung oder als Werkstudent möglich, oder? Das wichtigste ist nämlich, dass ich trotzdem von der Versicherungspflicht befreit bin, damit ich weiterhin als Student privat versichert sein kann. Ist im Hinblick auf die Versicherungspflicht ein kurzfristiger Minijob neben einem geringfügigen Minijob möglich? Und wie werden hierfür dann Steuern gezahlt? Vielen Dank.
Hallo, ich habe einen Hauptjob und in einer GmbH einen 450€-Job in einem anderen Bereich. Der Gesschäftsführer der GmbH hat noch ein Einzelgewerbe, wo er mich keine als kurzfristige Beschäftigung einstellen würde, ich würde da mehr oder weniger die gleiche Arbeit wie in der GmbH erledigen. Ist das möglich und wenn ja, wären die beiden Nebenjobs für mich weiterhin ohne Abzüge?
Hallo ich habe einen Minijob 450€- Job und beziehe Bafög, jedoch möchte ich noch kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. (70 Tage im Jahr) Fällt meine vorherige Verdienstgrenze im Jahr von 5400 Euro weg und ich kann mehr verdienen und trotzdem Bafög in Anspruch nehmen?
Hallo, ich bin hauptberuflich angestellt (Verwaltung) und arbeite nebenbei in der Gastronomie auf geringfügiger Basis. Zusätzlich möchte ich nun jeweils kurzfristig bei verschiedenen Arbeitgebern tätig werden, wobei die Anzahl der Arbeitstage die 70 Tage im Jahr nicht überschreiten würde. Die zusätzlichen Beschäftigungen wären ebenfalls im Bereich der Gastronomi, ist dies möglich?
Hallo, ich habe einen 450€ Job und möchte nebenbei ab und zu in der Gastronomie arbeiten (keine festen Tage, nur zur Aushilfe wenn Bedarf ist). Dies entspräche dann wohl einer kurzfristigen Beschäftigung? Wie wird diese dann besteuert?
Hallo 🙂 wenn ich als Studentin einen 450€ Job ausübe und bei einem anderen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung (dort arbeite ich immer mal wieder für weniger als 70 Tage im Jahr & werde für jeden neuen Job von denen neu angemeldet). Komme ich dann in den zweiten Job in Steuerklasse 6? Bisher wurde der mit Steuerklasse 1 besteuert & ich konnte mir die Steuern im nächsten Jahr wiederholen. Nun hab ich aber den 450€ Job zusätzlich. Bleibt es bei SK 1, da der Minijob in keine SK fällt oder muss man sich bei 2 Jobs dann auch jeweils für SK 1 oder 6 entscheiden für bei Jobs
Hallo! Ist es möglich wenn ich bereits (zeitlich befristet auf 1 Jahr) kurzfristig beschäftigt bin, gleichzeitig 2x pro Woche für je eine Stunde Kurse in einer Tanzschule zu geben?
Kann ein Student, der familienversichert ist, neben einem Minijob eine kurzfristige Beschäftigung während der Vorlesungszeit ausüben?
Hallo,
ich bin aktuell in Elternzeit und habe die Möglichkeit in der Schule bei Bedarf zu arbeiten. Ich würde hier auf keinen Fall über 450€ im Monat verdienen ( Abrechnung erfolgt über Übungsleiter Freibetrag).
Nun habe ich zusätzlich noch die Möglichkeit über die Weihnachtszeit einen geringfügige Beschäftigung (450€ Basis) auszuüben. Dieser Job wäre zeitlich begrenzt von Oktober – Januar.
Können Sie mir sagen, ob das möglich ist?
Guten Tag, wenn ich das richtig verstanden habe, könnte ich jemand 1x die Woche / ganzjährig einstellen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Ist das richtig? Vielen Dank.
Guten Morgen,
ich habe einen Hauptjob und nebenbei bereits einen 450€ Job, nun möchte ich einem Bekannten kurzfristig fütr ein paar Tage in seinem Betrieb aushelfen. Wie mache ich das am geschicktesten um möglichst niedrige Abgaben zu haben?
Durch den Hauptjob ist ja kein weiterer 450€ Job möglich. Wie sieht es mit den Abgaben bei einer kurzfristigen Beschäftigun aus? Ist das auch steuerfrei?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo!
Ich bin hauptberuflich tätig, übe einen Nebenjob auf 450 Euro-Basis aus und kann noch einen kurzfristigen Job annehmen. Ich bekomme da einen unbefristet Arbeitsvertrag in dem geregelt ist an welchen Tagen (max. 70 im Kalenderjahr) ich wieviele Stunden kommen soll. ist dies möglich?
Hallo!
ich beginne im November ein Minijob und gleichzeitig ein bezahltes (vorgeschriebenes) Praktikum in zwei verschiedenen Unternehmen. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum für 3 Monate als Teil meines Studiums. Dass es bezahlt sein wird, war mir nicht bekannt und deswegen bin ich jetzt bisschen überfordert. Wenn die Bezahlungen vom Minijob und Praktikum zusammengerechnet werden, wird die 450-Euro-Grenze überschritten. Jedoch nur für 3 Monate, als die Praktikumsdauer schon im Voraus festgelegt ist. Ich habe alle Artikeln auf der Webseite der Minijob-Zentrale gelesen, aber bin immernoch verwirrt, weil die Überschreitung einerseits vorhersehbar ist, andererseits aber nur für 3 Monate festgelegt ist (keine vorherige Überschreitungen der 450 Euro Grenze).
Was ist in diesem Fall zu beachten? Sollen Abzüge bezahlt werden?
LG,
Nadi