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Kurzfristige Beschäftigung neben Minijob: So geht’s

Bademeister im Schwimmbad, Servicekraft im Biergarten oder Erntehelfer auf dem Spargelfeld - kurzfristig Beschäftigte sind gerade in den Sommermonaten gefragt. Doch kann neben einem Minijob mit einem monatlichen Verdienst bis zu 556 Euro auch eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden? Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie die Beschäftigungen kombiniert werden können.

Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine regelmäßige Beschäftigung mit einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von maximal 556 Euro. Wie lange dieser Job ausgeübt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze.

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Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist nicht der Verdienst, sondern die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Um eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich, wenn sie

  • maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert,
  • nicht berufsmäßig ausgeübt wird und
  • von Anfang an befristet ist.

Die kurzfristige Beschäftigung ist ideal für saisonale Aushilfen, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder Gastronomie.

Alles Wichtige gibt es kompakt auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung.

Minijob und kurzfristige Beschäftigung: Ist eine Kombination möglich?

Ja – neben einem Minijob mit Verdienstgrenze kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden. Beide Beschäftigungsarten werden sozialversicherungsrechtlich getrennt beurteilt. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet.

Wer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, kann zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. So können Beschäftigte das ganze Jahr im Minijob mit Verdienstgrenze arbeiten und parallel kurzfristige Minijobs ausüben. Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung müssen dabei natürlich eingehalten werden.

Auch mehrere kurzfristige Beschäftigungen können mit einem Minijob mit Verdienstgrenze kombiniert werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Zeitgrenze von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr eingehalten wird. Die Zeiten aus allen kurzfristigen Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden.

Können Minijob und kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber kombiniert werden?

Nein – diese Kombination ist nicht zulässig. Wenn Beschäftigte mehrere Jobs beim gleichen Arbeitgeber ausüben, werden diese sozialversicherungsrechtlich als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Tätigkeiten, Arbeitszeiten oder Vertragsarten handelt.

Einzige Ausnahme: Auszubildende können grundsätzlich auch einen Minijob in ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben.

Checkliste: Voraussetzungen für die Kombination von Minijob und kurzfristiger Beschäftigung

✔️ Die Beschäftigungen werden bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern ausgeübt.

✔️ Der regelmäßige Monatsverdienst im Minijob mit Verdienstgrenze liegt bei maximal 556 Euro.

✔️ Die kurzfristige Beschäftigung ist im Voraus zeitlich befristet (auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr).

✔️ Die kurzfristige Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt (z. B. neben einer Hauptbeschäftigung und grundsätzlich auch neben dem Studium oder dem Altersrentenbezug).

Wichtiger Hinweis:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitgeber rechtzeitig über alle weiteren Beschäftigungen informieren. Zu Beginn der Beschäftigung füllen sie in der Regel einen Personalfragebogen aus. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen, ob alle Angaben vollständig sind. Dann beurteilen sie, ob die Voraussetzungen für einen Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind. Der Personalfragebogen wird mit den Lohnunterlagen des Minijobs aufbewahrt.

Hauptjob, Minijob und kurzfristige Beschäftigung? Kein Problem!

Auch wenn ein Hauptjob vorliegt, kann ein Minijob mit Verdienstgrenze mit einer kurzfristigen Beschäftigung kombiniert werden. Alle drei Beschäftigungen dürfen parallel ausgeübt werden. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Gleiches gilt, wenn anstelle der Hauptbeschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Fazit

Die Kombination von Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristiger Beschäftigung bietet viele Möglichkeiten, einen zusätzlichen Verdienst zu erzielen. Wer sowohl einen Minijob mit Verdienstgrenze als auch eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, muss sicherstellen, dass beide Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern stattfinden. Außerdem müssen die jeweiligen Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten werden.

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96 Kommentare

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KF
Karl-Heinz Feining...

Hallo, bei Aktivrente im Jahr bis 2000 Euro im Monat, wieviel Urlaubstage gibt es da?

RJ
Roswitha Jakoby

GUten Tag,

ich habe einen Hauptjob (Teilzeit), dazu einen Minijob unterhalb der Verdienstgrenze (Fitnessbranche). Nun möchte ich noch in einem anderen Fitnessstudio arbeiten (an einem Abend pro Woche, d.h. maximal an 50 Tagen im Jahr). Kann ich den Job im zweiten Studio als kurzfristige Beschäftigung ausüben? Das wären dann drei Jobs nebeneinander, sind der Minijob und die kurzfristige Beschäftigung dann noch steuerfrei?

Vielen Dank!

RH
Richard Hamm

Hallo,

kann ein Altersvollrentner, der bei einem Arbeitgeber bereits einen Minijob (voll ausgeschöpft) ausführt bei einem anderen Arbeitgeber noch eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung über 70 Tage ausüben? Wenn ja, ist diese steuer- und sozialversicherungsfrei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Oder wie ist diese anzumelden? Und gibt es deshalb auch keine Kürzung seiner Rente? Für Rückinfo wäre ich dankbar!

CH
Christin Häsner

Hallo,
ich habe einen Hauptjob (40% Stelle als Gesundheits-und Krankenpflegerin). Dazu habe ich einen Mini-Job „A“ in der Gastro angenommen(Arbeitsanfragen für 2-3 Abende/Monat) . Im Laufe des Jahres habe ich einen zweiten Mini-Job „B“ (4Std/Woche) angenommen. Beide nicht sozialversichert. Zusammen erreiche ich nicht die 560Euro Grenze. Jetzt ist dem Steuerbüro von Mini-Job „B“ aufgefallen, dass das falsch ist. Nun muss ich bei Job B sozialversichert sein. Meine Idee ist: Den Mini-Job „A“ in eine kurzfristige Beschäftigung über ein Kalenderjahr umzuwandeln. Da ich nicht auf 70Tage im Jahr komme. Ich arbeite dort nicht regelmäßig sondern auf Nachfrage. Das Steuerbüro meldet zurück dass das man mich immer wieder An- bzw. Abmelden muss, was Kosten verursacht und deshalb unwirtschaftlich ist und eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich sei.
Ist es möglich den Mini-Job „A“ in eine kurzfristige Beschäftigung umzuwandeln? Was raten Sie?

MK
Mareen Korndörfer

Hallo,
eine potentielle Mitarbeiterin ist bisher in einem Minijob beschäftigt. Sie übt keine weitere Tätigkeit aus. Kann sie als kurzfristige Mitarbeitende bei uns im Unternehmen eine Beschäftigung aufnehmen, auch wenn sie keinen Hauptjob neben ihrem bestehenden Minijob hat?

HS
H.S

Wie berechne ich die 70Tage?
Mein Kind Student
Kurzfristige Beschäftigung war vom 3.8. bis 29.8.25 ( 5 Tage Woche) ,
Minijob von Januar bis September einmal in der Woche mittwochs.
Wie viele Tage hab noch ich für eine weitere kurzfristige Beschäftigung?

PE
Personalwesen

Hallo, eine Mitarbeiterin hat vor paar Monaten ihr Abi gemacht, sie hat momentan einen Minijob mit 450 € bei Arbeitgeber A und möchte bei Arbeitgeber B eine kurzfristige Beschäftigung begrenzt auf ein Zeitjahr für 70 Arbeitstage ausüben. Sie möchte sich als Studentin bei der Uni nächstes Jahr im Herbst einschreiben, hat aber momentan eine Absage von der Uni bekommen.
1. Frage
Bei kurzfristige Beschäftigungen unter 556 € wird ja nicht mehr die Berufsmäßigkeit überprüft. Wenn Sie noch unter den 556 € bei Arbeitgeber B arbeitet, zum Beispiel 500 €, darf sie dies als kurzfristige Beschäftigung? Oder wird dann die 450 € mit der Beschäftigung bei Arbeitgeber B mit 500 € zusammengerechnet, so dass man doch noch die Berufsmäßigkeit kontrollieren muss?
2.Frage
Falls sie dann doch über die 556 € als kurzfristige Beschäftigte bei Arbeitgeber B kommt, muss ein Nachweis der Einschreibung der Universität zwingend vorliegen, oder würde es ausreichen, wenn sie eine Bestätigung unterschreibt, dass sie voraussichtlich in Herbst 2026 an der Uni studiert? Oder darf sie dann nicht als kurzfristige Beschäftigte arbeiten und muss dann sozialversicherungspflichtig angemeldet werden?

Vielen Dank im Voraus.

PN
Peter N

Ich bin Pensionär und hebe einen Minnijob , moatlich 210 ,- € Kann ich zusätzlich steuerfrei eine kurzfristige Beschäftigung (30 Tage und ca 600,-€ Verdienst) annehmen?

ME
Meryem

Ich habe einen Minijob beim Arbeitgeber A. Seit dem 1. August 2025 eine kurzfristige Beschäftigung beim Arbeitgeber B mit einer befristeten Laufzeit von 3 Monaten.
Allerdings haben wir jetzt festgestellt, dass mir die 3 Monate (bis jetzt 15 Arbeitstage verwendet) nicht reichen. Ich muss für meinen Arbeitgeber B die Buchhaltungsunterlagen für die Steuerkanzlei zusammensuchen und alle fehlenden Belege im System einpflegen. Für die Zeiträume 2022-2025… Bei der Einstellung sind wir nur von den Jahren 24+25 ausgegangen.

Jetzt läuft mein 3 Monats-Vertrag zum 31.10.2025 aus. Wie müssen wir die Verlängerung nun vornehmen? Macht es Sinn, dass wir die Verlängerung direkt bis zum 31.12.2026 durchführen? Das ich die Möglichkeit habe, die maximale Anzahl der 70 Tagen flexibel in den Zeitraum vom 01.08.2025-31.12.2026 zu nehmen.
Die Hauptzeiten werden wohl bis Februar/März 2026 gehen. Dann November/Dezember 2026 für den Jahresabschluss. Dazwischen werde ich evtl. 1x im Monat zum Einpflegen der aktuellen Belege verwenden.

In meiner Planung sollte das die beste und einfachste Möglichkeit sein. Aber ist dies auch so möglich?

Wir wollen es umgehen, daran zu denken, alle 3 Monate eine neuen Vertrag anzulegen bzw. zu verlängern. Wir möchten nicht, dass es Probleme im Lohnbüro, Finanzamt und bei der Minijobzentrale gibt.

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.

FS
Felix Stieber

Kann im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gemäß § 54a SGB III ein Nebenjob als Minijob im Ausbildungsbetrieb ausgeübt werden? Der Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ist bei der zuständigen Handwerkskammer registriert und wird von der Agentur für Arbeit gefördert. Die Einstiegsqualifizierung erfolgt in einem Dualen System (Betrieb und Berufsschule). Die Abrechnung der Einstiegsqualifizierung erfolgt mit Personengruppenschlüssel 121 und Beitragsgruppenschlüssel 1111.

HM
Hanno Meier

Guten Tag,

ich bin Student, familienversichert und arbeite seit September als Minijobber und möchte gerne einen einmaligen Job im November während meines Urlaubs annehmen. Wenn der einmalige Job als kurzfristige Beschäftigugn angemeldet ist sollte das also keinerlei Auswirkungen auf meinen Studentenstatus und Minijob haben?

Vielen Dank !

TR
T. Riede

Was bedeutet arbeitet nur gelegentlich bei der Kurzfristigen Beschäftigung, wenn man pauschal versteuern möchte?
Ist jedes Jahr ein paar Tage gelegentlich oder regelmäßig?

CH
Cornelia Hacker

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Darf man neben einem Hauptjob und Minijob (Verdienst ca. 556€) auch noch eine kurzfristige Beschäftigung (5 Tage Tätigkeit und Verdienst ca. 512,00€) in einem Monat nachgehen ohne das Abzüge wie Lohnsteuer ect. entstehen bzw. abgezogen werden?

LS
Laura Sutorius

Hallo liebe Minijob Zentrale,

Kann ich eine Kurzfristige Beschäftigung 3 Monate auch neben einem Vollzeit Job mit 40 Wochenstunden ausüben.

Die Anmeldung der Beschäftigung soll für drei Monate gemacht werden.

NA
Nedaa Asaid

Gibt’s Monijob für Rentner?

KA
Katharina

Hallo,
kann ich gleichzeitig 2 Minijobs ausüben, bei denen ich insgesamt die monatliche Einkommensgrenze von 556€ nicht überschreite und zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung, die max. 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beträgt?
Gibt es dann eine Höchstgrenze für das Gesamteinkommen?
(ich habe keinen sozialvesicherungspflichtigen Hauptjob).
Danke!

AS
Andre Studt

Ich habe einen Vollzeit Job, arbeite auf Geringfügig beim einem zweiten Arbeitgeber (nach Stunden bezahlt, aber unter 540 Euro im Monat). Würde nun gerne beim Konzerten als Aufbauhilfe als Kurzfristig Beschäftigter arbeiten wollen, ist das möglich?

FP
Fachdienst Persona...

Hallo,
eine Altersvollrentnerin (Jahrgang 1957) war v. 06.11.2024 bis 26.06.2025 als geringfügig Beschäftigte aushilfsweise tätig. Nun soll sie für 4 Wochen eine Vertretung für eine Mitarbeiterin, die sich in einer Reha befindet, übernehmen.
Kann sie für diese Vertretungszeit als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden ?
Anmerkung: Beide Tätigkeiten sind beim gleichen Arbeitgeber!

MB
Martina Boecker

Hauptjob bei Arbeitgeber A
Minijob bei Arbeitgeber B Austritt bei Arbeitgeber B zum 31.07.2025
2 Monate danach, zum 01.10.2025 möchte der Arbeitgeber B seine frühere Minijobberin als kurzfristige wieder einstellen. Ist das möglich?

CH
Claudia Heidkamp

Hallo, ich habe einen Minijob mitveinrm monatlichen Verdienst von 554 €, darf ich zusätzlich für 3 Monate eine kurzfristige Beschäftigung annehmen, ohne Nachteile beim BaFög zu haben? Und wird es dadurch eine Sozialversicherungpflicht?
LG

TR
Thomas Remberg

Hallo,
ich fange im Oktober an zu studieren und möchte neben dem Studium arbeiten. Kann ich einen Minijob bzw. einen Werkstudenten-Job mit 556€ Einkommen anzunehmen, in der vorlesungsfreien Zeit kurzfristig beschäftigt werden und in der Familienversicherung bleiben?

MA
Mohammed Ali

Und wenn ich bei unterschiedlichen Firmen einmal ein Minijob und bei der anderen Firma eine kurzfristige Beschäftigung habe, werden dann die Tage, die ich im Minijob arbeite bei der einen Firma , von den 70 Tagen kurzfristiger Beschäftigung bei der anderen Firma abgezogen?

FX
Frage Xx

Was ist am besten von der Lohnsteuerklasse zu wählen für Minijob und kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig? Und kann ich meine kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber direkt im Anschluss verlängern?

SK
Stefan Kratz

Hallo,
ich habe einen Hauptjob und einen regelmäßigen Minijob.
Hab jetzt die Anfrage von einem anderen Arbeitgeber für 3 Tage zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Ist das möglich?

NW
Nicole Wellmeyer

Kann ich einen Studenten, der am 1. November sein Referendariat beginnt, als kurzfristig Beschäftigten
anmelden? Er arbeitet parallel in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber und hat auch noch einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.
Wird das Teilzeitarbeitsverhältnis bei der Berechnung der Arbeitstage pro Kalenderjahr mitgezählt? Oder muss man bei der Grenze von 70 Tagen nur die kurzfristigen Beschäftigungen zusammenrechnen?

LM
Lili Mück

Hallo zusammen,

ich bin aktuell dualer Student und Teilzeit bei meiner Hauptbeschäftigung angestellt. Nebenbei bin ich bei einem anderen Arbeitgeber kurzfristig beschäftigt für ein Jahr. Ist es nun möglich bei einem weiteren Arbeitgeber ebenfalls kurzfristig beschäftigt zu sein, solange die jährliche Grenze von 70 Tagen insgesamt nicht überschritten wird?
Zusammenfassend, ist es möglich bei zwei Arbeitgebern kurzfristig beschäftigt zu sein, neben einer Hauptbeschäftigung bei einem Dritten Arbeitgeber?

Besten Dank vorab.

MC
McT

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zur Kombination einer kurzfristigen Beschäftigung und einem Minijob bei einem Arbeitgeber in der Gastronomie für jemanden der in diesem Kalenderjahr noch Ausbildungs- bzw. Studienplatz suchend ist/war und zum WS 25/26 mit dem Studium anfangen wird.

Ist die Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung mit weniger als 70 Tagen bis einschließlich Ende Mai und dann der Wechsel in den Minijob mit Verdienstgrenze bis zum Jahresende möglich, ohne dass dadurch eine Sozialversicherungspflicht für die GKV resultiert? Der Betreffende ist in der PKV und möchte das auch gerne über die Befreiung zur gesetzlichen Versicherungspflicht bei Aufnahme des Studiums bis auf weiteres bleiben.

Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus!

CH
Christof Hartmann

Ich habe Rentenbezug und einen Minijob und möchte gerne noch in einer anderen Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber die 70-Tage-Regelung anweden. Ist das möglich? Also neben dem Rentenbezug und dem Minijob noch die kurzfristige Beschäftigung, in diesem Fall max. 70 Tage

AS
Alexandra Schmalen...

Guten Morgen, ich möchte einen Mitarbeiter als kurzfristige Beschäftigung für max. 3 Wochen anmelden. Dieser Arbeitnehmer war zuletzt als Aushilfe im Dezember 2024 bei uns beschäftigt. Das stellt
ja kein Problem dar….
Z.Zt. hat er einen Minijob bei einer anderen Firma. Beides ist ja zeitgleich möglich. Sicherheitshalber sollte ich mir vom AN bestätigen lassen, ob bzw. wie lange eine kurzfr. Beschäftigung bei anderen Firmen bestanden hat ? Hab ich sonst noch Einkünfte einzuholen, damit die kurzf. Beschäftigung anerkannt wird ?

AS
A. Maximilian Sch

Guten Tag, ich habe im Moment einen Minijob. Für die Dauer von 3 Monaten (Ende Schule, 31.7. . 31.10. Beginn Studium) kann ich in dem selben Unternehmen in einer anderen Abteilung als bisher kurzzeitig Vollzeit arbeiten, um die Urlaubszeit der Kollegen zu überbrücken. Bisher habe ich Dateneingabe gemacht. Jetzt soll ich in der Buchhaltung mithelfen. Gibt es dabei ein Problem mit dem bisherigen Minijob? Der Minijob soll wieder ab November weiterlaufen. Ich bekomme einen neuen Arbeitsvertrag und der alte soll ausgesetzt werden. Ist das zulässig oder kann ich Schwierigkeiten bekommen? Vielen Dank

DI
D.Iurova

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 16 Jahre alt und arbeite seit dem 03.04.2025 im Rahmen eines Minijobs bei einem Arbeitgeber. Es handelt sich um mein erstes Arbeitsverhältnis – ein befristeter Minijob in einem Eiscafé bis zum 30.09.2025.
Während der Sommerferien würde ich gerne mehr arbeiten und frage mich, ob ich meinen Minijob ordentlich kündigen und stattdessen beim gleichen Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen darf, um in der Ferienzeit mehr zu verdienen.
Da ich nur eine begrenzte Zeit während der Ferien arbeiten darf und gerne diese Möglichkeit nutzen möchte, wäre ich für eine kurze Rückmeldung dankbar.
Eine Schulbescheinigung und die Einverständniserklärung meiner Eltern liegen vor. Vielen Dank im Voraus.

CD
C. Deitert

Hallo,
Ich mache gerade mein Abi und habe ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis (Max. 70 Tage vom 01.01.25 bis 30.06.).
Ich habe am 22.04. einen Ausbildungsvertrag ( Beginn 01.08.25) unterschrieben.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich das Kurzfristige Beschäftigungsverhältnis zum 22.04. hätte beenden müssen.
Habe ich einen Fehler gemacht?

CR
Claudia Rösner

Kann eine kurzfristige Beschäftigung in dem Betrieb ausgeübt werden, in dem sich die Person in Elternzeit befindet?
Außerdem besteht eine Hauptbeschäftigung und ein Minijob in jeweils zwei unterschiedlichen Betrieben.

AG
Angelika Gregor

Ich habe einen gewerblichen Minijob, Seminarbetreuung in einer Software Firma, in dem nur die Stunden bezahlt werden die ich auch arbeite. Laut Personalabteilung sind die offiziellen Arbeitstage Montag und Freitag. Ich kann aber nur arbeiten wenn ich von meinem Chef angefordert werde. Wenn keine Seminare sind kann ich auch nicht arbeiten. Was ist wenn Montag oder Freitag ein Feiertag ist. Da werde ich natürlich nicht angefordert, aber die Feiertage werden auch nicht bezahlt. Ist das richtig?

ND
Neele Döpke

Kann eine Studentin mit zwei Minijobs parallel dazu eine Kurzfristige Beschäftigung aufnehmen?
Die Wochenstunden aller Jobs zusammen würden unter 20 liegen. Beide Minijobs zusammen liegen unter der Verdienstgrenze.
Muss eine der Beschäftigungen mit Steuerklasse VI abgerechnet werden oder können beide Minijobs pauschalversteuert werden, während die individuelle Steuerklasse für die Kurzfristige Beschäftigung gilt?

SH
Stefan Herrmann

Guten Tag,
bin Hauptberuflich unterwegs und wollte 2 Minijobs ausüben. Der erste April-September und der 2 Oktober-März. Ist sowas generell möglich?

MR
Marina Reiss

Hallo,
Ist es möglich, ich bin Student, habe bei meinem Arbeitgeber einen Minijob. Dieser würde mich als Minijobber abmelden, für 4 Wochen in den Semsterferien als kurzfristig Beschäftigten an-/abmelden. Nach diesen 4 Wochen wieder als Minijobber anmelden, geht das? Es wären somit keine 2
Beschäftigungen nebenher beim selben Arbeitgeber sondern mit an-abmeldungen bzw. Unterbrechungen.

RF
Regine Fedde

Hallo, ich bin Rentner und habe einen Minijob . Jetzt hat man angefragt, anderer Arbeitgeber , ob ich für ca 8 Wochen zusätzlich eine Tätigkeit aufnehmen möchte , bei einer Wochenstundenzahl von ca10 h ,
Auf was muss ich achten? Ist beides erlaubt , steuerlich und rechtlich.

BW
Beirat WEG

Hallo,
aktuell wird die Gartenpflege sowie der Winterdienst von einem externen Dienstleister verrichtet. Da wir unzufrieden sind, überlegen wir, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die zuvor genannten Tätigkeiten zzgl. Entgelt (mit Beschluss) von einem Eigentümer erledigen zu lassen. Im Jahr kämen ca. 20 Arbeitstage mit je 1 Stunde Arbeitsaufwand zustande.

Was müssen wir beachten? Wie sollten wir vorgehen? Greift hier ggf. die kurzfristige Beschäftigung?

Danke.

Sonnige Grüße
Beirat der WEG

DS
Denes Szabo Schull...

Ich möche arbeit minijob Soonntag immer,am in Neu Ulm.Was muss tun?

BF
Basile flobert

Hallo,
kann man bitte Vollzeit + Teilzeit + Minijobs (556€) kombinieren?
Es ist möglich?

AM
Armin Michehl

Unter welchen Voraussetzungen kann ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung eine pauschale Versteuerung vornehmen?

KI
Karl Heinz Ickstad...

An den Staat Abbau der Grenzen 70 Tage oder 3 Monat.