Hauptjob und Minijob kombinieren – so geht es richtig!
Immer mehr Menschen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob aus. Denn auch wenn der Hauptjob gut bezahlt ist, kann der Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen zu erhöhen. In diesem Artikel erklären wir, wie ein Nebenjob funktioniert und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind.
Langfristig: Hauptbeschäftigung und Minijob mit Verdienstgrenze
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob können nebenbei genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Der Verdienst im Minijob darf dabei durchschnittlich im Monat die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Der Minijob ist nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und damit beitragspflichtig für die Minijobberin und den Minijobber. Die übrigen Abgaben übernimmt der Arbeitgeber.
Wer darüber nachdenkt, zusätzlich einen zweiten Minijob mit Verdienstgrenze aufzunehmen, sollte Folgendes beachten: Nur der zuerst aufgenommene Minijob ist ein Minijob. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind keine Minijobs mehr. Das gilt auch dann, wenn die Verdienstgrenze von 538 Euro in beiden Nebenjobs zusammen nicht überschritten wird.
Beispiel:
Eine Minijobberin übt einen Hauptjob sowie einen Minijob (monatlicher Verdienst 300 Euro) aus. Nun nimmt sie einen weiteren Minijob (monatlicher Verdienst 200 Euro) auf. Der Verdienst aus beiden Minijobs überschreitet zusammengerechnet mit 500 Euro zwar nicht die Verdienstgrenze im Minijob. Der zweite – und später aufgenommene – Minijob wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig zur Krankenkasse gemeldet.
Mehr zum Thema Minijob neben Hauptjob erfahren Sie auch auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Tipp:
Ruht der Hauptjob vorübergehend – z. B. wegen Elternzeit – kann auch mehr als ein Minijob ausgeübt werden.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Für einen kurzen Zeitraum: Hauptjob und kurzfristige Beschäftigung
Neben einer Hauptbeschäftigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Dabei sind die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung zu beachten. Ein kurzfristiger Minijob darf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauern. Wichtig: Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
Ab einem Verdienst von mehr als 538 Euro müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird – also ob sie die Haupteinnahmequelle des Minijobbers ist. Mit einem Hauptjob ist dies in der Regel unproblematisch.
Wer allerdings in seinem Hauptjob unbezahlten Urlaub nimmt und während dieser Zeit einen kurzfristigen Minijob ausübt, gilt als berufsmäßig beschäftigt. Eine kurzfristige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst über 538 Euro ist dann nicht möglich. Beschäftigungen während bezahlten Urlaubs fallen nicht unter diese Regelung.
Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen.
Die Kombination: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung
Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.
Hauptjob und Minijob bei demselben Arbeitgeber
Häufig fragen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob, ob sie die Möglichkeit haben, bei demselben Arbeitgeber einen Minijob auszuüben.
Dabei ist wichtig zu wissen: Auch wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind oder in verschiedenen Betriebsteilen ausgeübt werden, gelten sie als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Damit können die Regelungen für Minijobs gewöhnlich nicht eingehalten werden und es tritt Versicherungspflicht ein.
Lesen Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale nähere Details zu diesem Thema Mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber.
Informationen und Informationspflichten
Vor der Aufnahme eines Minijobs neben dem Hauptjob sollten sich Beschäftigte an ihren Arbeitgeber wenden. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber des Hauptjobs über die geplante Nebentätigkeit zu informieren.
Für ausführliche Informationen empfehlen wir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 221 911 004.
46 Kommentare
Guten Tag ich habe Hauptberuflich 3000 Euro Brutto und moechte nebenbei als Sitzwache noch 22 std.arbeiten,zahlt sich das Steuerlich aus und wieviel wird da abgezogen,lg.
Ich habe einen Hauptjob und zwei Nebenjobs. Bei einem erhalte ich knapp 440€ bei dem anderen je nach Anzahl der gearbeiteten Stunden. Muss ich den zweiten Minijob versicherungspflichtig anmelden, sobald ich über die 538 € komme?
Guten Morgen,
ich habe einen Vollzeitjob der über 2000€ netto liegt, einen Minijob unter 528€ netto und dazu eine 3 Beschäftigung (nur am Samstagen 3x im Monat). Darf ich den 3 Job nun ausüben? Er wird mit der Lohngruppe 6 abgerechnet. Werden dann mein Hauptjob und Minijob irgendwie davon betroffen? Ist es generell möglich 3 Beschäftigungen zu haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Die Lohnabrechnungsabteilung meiner Firma zieht mir trotz nur eines Mini-Jobs mehr Sozialbeiträge ab mit der Begründung ich hätte bei diesem Minijob keine Aufstockung beantragt und müsse nun mehr Rentenbeiträge zahlen ? Kann das sein ? Der Minijobverdienst beträgt rund 200€ im Monat .
Hallo,
besteht die Möglichkeit, eine saisonale Arbeit (3 Wochen Vollzeit in der Weihnachtszeit) auch als Minijob zu werten, wenn im Jahresschnitt die 537 € nicht überschritten werden? Bisher bestand ein Minijob in einer anderen Firma, wo die Summe jedoch nicht voll ausgenutzt wurde. Es bestehen keine zwei Minijobs gleichzeitig. Ein Vollzeit-Hauptjob ist vorhanden.
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung scheint es mir aufgrund der Lohnsteuer unattraktiv zu werden.
Vielen Dank im Voraus!
Hallo ,
ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Ich habe den Minijob schon länger als mein Hauptjob . Ich habe beim Minijob 1 Woche Urlaub aber beim Hauptjob nicht , darf ich trotzdem bei meinen Hauptjob arbeiten ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich arbeite in einer Hauptbeschäftigung, besitze einen Nebenjob und übe eine kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) bereits aus, die jedoch momentan keine Arbeit hat. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich neben den genannten Jobs eine weitere kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) annehmen kann?
Somit wäre mein Arbeitsverhältnis wie folgt: Hauptjob, Nebenjob, ZWEI kurzfristige Beschäftigungen. Meines Wissens nach muss ich mir nur selbst im klaren sein, dass von beiden kurzfristigen Beschäftigungen die Tage zusammen gerechnet werden. Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob ich so gesehen 4 Beschäftigungen nachgehen kann.
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Hallo,
mich würde es interessieren ob ich meinen möglichen Hauptjob ( Briefdienst, voraussichtlicher Verdienst 800,00€ ) mit einem Mini Job ( bis 538 € ) kombinieren könnte, oder würde sich das nicht lohnen?
Vielen Dank im Voraus .
Guten Tag
Ich habe einen Mini Job,
In der Woche komme ich ca auf 8-10,Stunden.
Mein Arbeitgeber sagt mir seit Jahren,
Das ich kein Anspruch auf Urlaub habe.
Können Sie mir drauf eine Antwort geben
Herzlichen Dank
Guten Tag. Ich Falle im Dezember wegen einer OP am Knie aus gehe danach in die Reha. Ich habe einen haupt Job mit steuerkarte und einen mini Job. Wenn ich ins Krankengeld Falle wird der minijob im Krankengeld miteinberechnet. Mfg yildiz Ute
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt schon zwei nebenjobs und einen Hauptjob ich möchte gerne den zweiten Nebenjob anmelden wo mache ich das?
Hallo meine Frau hat einen versicherungspflichtigen Hauptjob und einen Minijob 520€, 2 verschiedene Arbeitgeber. Darf sie in dieser Konstellation trotzdem 2x im Jahr mit ihren Minijob „doppelt“ verdienen (Thema: unvorhersehbaren Überschreitungen)? Lg
Sie schreiben: „Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze dürfen Schüler, so wie alle anderen, pro Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen – das sind 6.456 Euro pro Jahr. Ist der Verdienst höher, liegt kein Minijob mehr vor.“ Wenn es durchschnittlich betrachtet wird, verstehe ich das so, dass der Verdienst in einem oder sogar mehreren Monaten über 538€ liegen kann und am Jahresende der Durchschnitt berechnet wird. Was ist dann mit den Soz.Vers.Beiträgen, die in den jeweiligen Monaten fällig wurden? Werden diese zurückerstattet (falls ja: wie geschieht das?). Wie ist die Situation beim Kindergeld?
Sie schreiben: „Die Kombination: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung
Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.“
Ist es also möglich zu einer Hauptbeschäftigung (Vollzeit ca. 2.700 Euro + Schichtzulagen) und einem Minijob (monatlich fixe 538 €), eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen (3 Monate im KJ) anzumelden oder hierfür sozialversicherungspflichtig zu werden?
Das wäre ja super.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Wie sieht das denn (insbesondere mit den Sozialabgaben) aus, wenn man selbständig tätig ist und einen zusätzlichen Minijob annehmen möchte?
Hallo, ich habe einen Hauptjob mit 3000 Euro Brutto und einen Nebenjob mit 520 Euro.
Würde es immer die Rente erhöhen, wenn ich bei beiden in die Rentenkasse einzahlen? Stimmt es, dass wenn Hauptjob und Minijob zusammengerechnet weniger als die Beitragsbemessungsgrenze ergibt, das man dann durch den MiniJob immer die Rente erhöht?
Habe einen Minijob und ein Kleingewerbe. Ich darf an den Arbeitgeber Minijob keine Rechnung schreiben. Wäre es möglich, wenn ich den Minijob für einen Monat ruhen lassen, dass ich in dem Monat Rechnungen schreiben kann. Weiß nicht, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Danke und Grüße
Andi
könte ich bei ihnen minijob machen ich würde über anfrrage sehr freuen
ich möchte gerne als Minijob arbeiten aber werde nur 50€ verdienen und möchte in die Rentenversicherung einzahlen. Wie muss mich der Arbeitgeber anmelden 6100 aber muss er was aufstocken weil ich so wenig verdiene? Anwendung Mindesbeitragsbemessungsgrundlage??
Ich überlege, eine Minijobberin im Privathaushalt einzustellen. Die Person hat bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Kann sie nun beim Minijob auf die Zahlung ihres Anteils zur Rentenversicherung verzichten, so dass es lediglich bei dem von mir als Arbeitgeberin zu zahlenden 5 Prozent Anteil bleibt? Und wie berechne ich die Anzahl der Urlaubstage und die Höhe der Lohnfortzahlung für den Urlaub der Minijobberin, wenn der Minijob an einem festen Tag in der Woche für eine bestimmte Stundenzahl ausgeübt wird?
Ein Arbeitnehmer übt zwei sozialversicherungspflichtige Midi-Jobs aus und hat mit diesen insgesamt 30 Arbeitsstunden pro Woche. Nun möchte der Arbeitnehmer noch eine Beschäftigung im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens ausüben. Ist dies möglich?
Gilt die Beschränkung auf einen einzigen Minijob/geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptberuf monatsweise oder Jahresweise?
Kann man z.B. im August als befr. geringfügig Beschäftigter bei Nebenverdienst A arbeiten und im September bei Nebenverdienst B und Oktober dann wieder A?