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Hauptjob und Minijob kombinieren – so geht es richtig!

Immer mehr Menschen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob aus. Denn auch wenn der Hauptjob gut bezahlt ist, kann der Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen zu erhöhen. In diesem Artikel erklären wir, wie ein Nebenjob funktioniert und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Langfristig: Hauptbeschäftigung und Minijob mit Verdienstgrenze

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob können nebenbei genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Der Verdienst im Minijob darf dabei durchschnittlich im Monat die Grenze von 538 Euro nicht überschreiten. Der Minijob ist nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und damit beitragspflichtig für die Minijobberin und den Minijobber. Die übrigen Abgaben übernimmt der Arbeitgeber.

Wer darüber nachdenkt, zusätzlich einen zweiten Minijob mit Verdienstgrenze aufzunehmen, sollte Folgendes beachten: Nur der zuerst aufgenommene Minijob ist ein Minijob. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind keine Minijobs mehr. Das gilt auch dann, wenn die Verdienstgrenze von 538 Euro in beiden Nebenjobs zusammen nicht überschritten wird.

Beispiel:
Eine Minijobberin übt einen Hauptjob sowie einen Minijob (monatlicher Verdienst 300 Euro) aus. Nun nimmt sie einen weiteren Minijob (monatlicher Verdienst 200 Euro) auf. Der Verdienst aus beiden Minijobs überschreitet zusammengerechnet mit 500 Euro zwar nicht die Verdienstgrenze im Minijob. Der zweite – und später aufgenommene – Minijob wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig zur Krankenkasse gemeldet.

Mehr zum Thema Minijob neben Hauptjob erfahren Sie auch auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Tipp:
Ruht der Hauptjob vorübergehend – z. B. wegen Elternzeit – kann auch mehr als ein Minijob ausgeübt werden.

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Für einen kurzen Zeitraum: Hauptjob und kurzfristige Beschäftigung

Neben einer Hauptbeschäftigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Dabei sind die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung zu beachten. Ein kurzfristiger Minijob darf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauern. Wichtig: Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.

Ab einem Verdienst von mehr als 538 Euro müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird – also ob sie die Haupteinnahmequelle des Minijobbers ist. Mit einem Hauptjob ist dies in der Regel unproblematisch.

Wer allerdings in seinem Hauptjob unbezahlten Urlaub nimmt und während dieser Zeit einen kurzfristigen Minijob ausübt, gilt als berufsmäßig beschäftigt. Eine kurzfristige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst über 538 Euro ist dann nicht möglich. Beschäftigungen während bezahlten Urlaubs fallen nicht unter diese Regelung.

Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen.

Die Kombination: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung

Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.

Hauptjob und Minijob bei demselben Arbeitgeber

Häufig fragen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob, ob sie die Möglichkeit haben, bei demselben Arbeitgeber einen Minijob auszuüben.

Dabei ist wichtig zu wissen: Auch wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind oder in verschiedenen Betriebsteilen ausgeübt werden, gelten sie als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Damit können die Regelungen für Minijobs gewöhnlich nicht eingehalten werden und es tritt Versicherungspflicht ein.

Lesen Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale nähere Details zu diesem Thema Mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber.

 

Mehrere Minijobs gleichzeitig? So geht's!

Informationen und Informationspflichten

Vor der Aufnahme eines Minijobs neben dem Hauptjob sollten sich Beschäftigte an ihren Arbeitgeber wenden. Denn sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber des Hauptjobs über die geplante Nebentätigkeit zu informieren.

Für ausführliche Informationen empfehlen wir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 221 911 004.

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Marika Wiedmann
MW
Marika Wiedmann

Guten Tag ich habe Hauptberuflich 3000 Euro Brutto und moechte nebenbei als Sitzwache noch 22 std.arbeiten,zahlt sich das Steuerlich aus und wieviel wird da abgezogen,lg.

Anonym
AN
Anonym

Ich habe einen Hauptjob und zwei Nebenjobs. Bei einem erhalte ich knapp 440€ bei dem anderen je nach Anzahl der gearbeiteten Stunden. Muss ich den zweiten Minijob versicherungspflichtig anmelden, sobald ich über die 538 € komme?

Martyna Kowalska
MK
Martyna Kowalska

Guten Morgen,
ich habe einen Vollzeitjob der über 2000€ netto liegt, einen Minijob unter 528€ netto und dazu eine 3 Beschäftigung (nur am Samstagen 3x im Monat). Darf ich den 3 Job nun ausüben? Er wird mit der Lohngruppe 6 abgerechnet. Werden dann mein Hauptjob und Minijob irgendwie davon betroffen? Ist es generell möglich 3 Beschäftigungen zu haben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Jörg Gaude
JG
Jörg Gaude

Die Lohnabrechnungsabteilung meiner Firma zieht mir trotz nur eines Mini-Jobs mehr Sozialbeiträge ab mit der Begründung ich hätte bei diesem Minijob keine Aufstockung beantragt und müsse nun mehr Rentenbeiträge zahlen ? Kann das sein ? Der Minijobverdienst beträgt rund 200€ im Monat .

Axel W
AW
Axel W

Hallo,
besteht die Möglichkeit, eine saisonale Arbeit (3 Wochen Vollzeit in der Weihnachtszeit) auch als Minijob zu werten, wenn im Jahresschnitt die 537 € nicht überschritten werden? Bisher bestand ein Minijob in einer anderen Firma, wo die Summe jedoch nicht voll ausgenutzt wurde. Es bestehen keine zwei Minijobs gleichzeitig. Ein Vollzeit-Hauptjob ist vorhanden.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung scheint es mir aufgrund der Lohnsteuer unattraktiv zu werden.

Vielen Dank im Voraus!

Melissa Passow
MP
Melissa Passow

Hallo ,
ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Ich habe den Minijob schon länger als mein Hauptjob . Ich habe beim Minijob 1 Woche Urlaub aber beim Hauptjob nicht , darf ich trotzdem bei meinen Hauptjob arbeiten ?

Mit freundlichen Grüßen

Anonym
AN
Anonym

Hallo,

ich arbeite in einer Hauptbeschäftigung, besitze einen Nebenjob und übe eine kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) bereits aus, die jedoch momentan keine Arbeit hat. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich neben den genannten Jobs eine weitere kurzfristige Beschäftigung (70 Tage) annehmen kann?
Somit wäre mein Arbeitsverhältnis wie folgt: Hauptjob, Nebenjob, ZWEI kurzfristige Beschäftigungen. Meines Wissens nach muss ich mir nur selbst im klaren sein, dass von beiden kurzfristigen Beschäftigungen die Tage zusammen gerechnet werden. Mir geht es grundsätzlich um die Frage, ob ich so gesehen 4 Beschäftigungen nachgehen kann.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.

Benjamin Lübeck
BL
Benjamin Lübeck

Hallo,
mich würde es interessieren ob ich meinen möglichen Hauptjob ( Briefdienst, voraussichtlicher Verdienst 800,00€ ) mit einem Mini Job ( bis 538 € ) kombinieren könnte, oder würde sich das nicht lohnen?

Vielen Dank im Voraus .

Heike Göbel
HG
Heike Göbel

Guten Tag
Ich habe einen Mini Job,
In der Woche komme ich ca auf 8-10,Stunden.
Mein Arbeitgeber sagt mir seit Jahren,
Das ich kein Anspruch auf Urlaub habe.
Können Sie mir drauf eine Antwort geben

Herzlichen Dank

Ute Frau Yildiz
UY
Ute Frau Yildiz

Guten Tag. Ich Falle im Dezember wegen einer OP am Knie aus gehe danach in die Reha. Ich habe einen haupt Job mit steuerkarte und einen mini Job. Wenn ich ins Krankengeld Falle wird der minijob im Krankengeld miteinberechnet. Mfg yildiz Ute

Sascha Helmetag
SH
Sascha Helmetag

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe jetzt schon zwei nebenjobs und einen Hauptjob ich möchte gerne den zweiten Nebenjob anmelden wo mache ich das?

Tim Neumann
TN
Tim Neumann

Hallo meine Frau hat einen versicherungspflichtigen Hauptjob und einen Minijob 520€, 2 verschiedene Arbeitgeber. Darf sie in dieser Konstellation trotzdem 2x im Jahr mit ihren Minijob „doppelt“ verdienen (Thema: unvorhersehbaren Überschreitungen)? Lg

Alexandra Baltzer
AB
Alexandra Baltzer

Sie schreiben: „Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze dürfen Schüler, so wie alle anderen, pro Monat durchschnittlich nicht mehr als 538 Euro verdienen – das sind 6.456 Euro pro Jahr. Ist der Verdienst höher, liegt kein Minijob mehr vor.“ Wenn es durchschnittlich betrachtet wird, verstehe ich das so, dass der Verdienst in einem oder sogar mehreren Monaten über 538€ liegen kann und am Jahresende der Durchschnitt berechnet wird. Was ist dann mit den Soz.Vers.Beiträgen, die in den jeweiligen Monaten fällig wurden? Werden diese zurückerstattet (falls ja: wie geschieht das?). Wie ist die Situation beim Kindergeld?

Regina Schiele
RS
Regina Schiele

Sie schreiben: „Die Kombination: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung
Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.“

Ist es also möglich zu einer Hauptbeschäftigung (Vollzeit ca. 2.700 Euro + Schichtzulagen) und einem Minijob (monatlich fixe 538 €), eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Tagen (3 Monate im KJ) anzumelden oder hierfür sozialversicherungspflichtig zu werden?
Das wäre ja super.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Jürgen Jakubczyk
JJ
Jürgen Jakubczyk

Wie sieht das denn (insbesondere mit den Sozialabgaben) aus, wenn man selbständig tätig ist und einen zusätzlichen Minijob annehmen möchte?

Nico Reinke
NR
Nico Reinke

Hallo, ich habe einen Hauptjob mit 3000 Euro Brutto und einen Nebenjob mit 520 Euro.

Würde es immer die Rente erhöhen, wenn ich bei beiden in die Rentenkasse einzahlen? Stimmt es, dass wenn Hauptjob und Minijob zusammengerechnet weniger als die Beitragsbemessungsgrenze ergibt, das man dann durch den MiniJob immer die Rente erhöht?

Andreas Becker -Bl...
AB
Andreas Becker -Bl...

Habe einen Minijob und ein Kleingewerbe. Ich darf an den Arbeitgeber Minijob keine Rechnung schreiben. Wäre es möglich, wenn ich den Minijob für einen Monat ruhen lassen, dass ich in dem Monat Rechnungen schreiben kann. Weiß nicht, ob ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Danke und Grüße
Andi

Grecu samuel
GS
Grecu samuel

könte ich bei ihnen minijob machen ich würde über anfrrage sehr freuen

Sümeyye Idrisoglu
SI
Sümeyye Idrisoglu

ich möchte gerne als Minijob arbeiten aber werde nur 50€ verdienen und möchte in die Rentenversicherung einzahlen. Wie muss mich der Arbeitgeber anmelden 6100 aber muss er was aufstocken weil ich so wenig verdiene? Anwendung Mindesbeitragsbemessungsgrundlage??

Eva Niemeyer
EN
Eva Niemeyer

Ich überlege, eine Minijobberin im Privathaushalt einzustellen. Die Person hat bereits einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Kann sie nun beim Minijob auf die Zahlung ihres Anteils zur Rentenversicherung verzichten, so dass es lediglich bei dem von mir als Arbeitgeberin zu zahlenden 5 Prozent Anteil bleibt? Und wie berechne ich die Anzahl der Urlaubstage und die Höhe der Lohnfortzahlung für den Urlaub der Minijobberin, wenn der Minijob an einem festen Tag in der Woche für eine bestimmte Stundenzahl ausgeübt wird?

Kathrin Labesehr
KL
Kathrin Labesehr

Ein Arbeitnehmer übt zwei sozialversicherungspflichtige Midi-Jobs aus und hat mit diesen insgesamt 30 Arbeitsstunden pro Woche. Nun möchte der Arbeitnehmer noch eine Beschäftigung im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens ausüben. Ist dies möglich?

Rene Power
RP
Rene Power

Gilt die Beschränkung auf einen einzigen Minijob/geringfügige Beschäftigung neben dem Hauptberuf monatsweise oder Jahresweise?
Kann man z.B. im August als befr. geringfügig Beschäftigter bei Nebenverdienst A arbeiten und im September bei Nebenverdienst B und Oktober dann wieder A?