Hauptjob und Minijob kombinieren – so geht es richtig!
Immer mehr Menschen üben neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob aus. Denn auch wenn der Hauptjob gut bezahlt ist, kann der Minijob eine Möglichkeit sein, das Einkommen zu erhöhen. In diesem Artikel erklären wir, wie ein Nebenjob funktioniert und welche sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zu beachten sind.
Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025
Langfristig: Hauptbeschäftigung und Minijob mit Verdienstgrenze
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob können nebenbei genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Der Verdienst im Minijob darf dabei durchschnittlich im Monat die Grenze von 556 Euro nicht überschreiten. Der Minijob ist nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig und damit beitragspflichtig für die Minijobberin und den Minijobber. Die übrigen Abgaben übernimmt der Arbeitgeber.
Wer darüber nachdenkt, zusätzlich einen zweiten Minijob mit Verdienstgrenze aufzunehmen, sollte Folgendes beachten: Nur der zuerst aufgenommene Minijob ist ein Minijob. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind keine Minijobs mehr. Das gilt auch dann, wenn die Verdienstgrenze von 556 Euro in beiden Nebenjobs zusammen nicht überschritten wird.
Beispiel:
Eine Minijobberin übt einen Hauptjob sowie einen Minijob (monatlicher Verdienst 300 Euro) aus. Nun nimmt sie einen weiteren Minijob (monatlicher Verdienst 200 Euro) auf. Der Verdienst aus beiden Minijobs überschreitet zusammengerechnet mit 500 Euro zwar nicht die Verdienstgrenze im Minijob. Der zweite – und später aufgenommene – Minijob wird jedoch mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und versicherungspflichtig zur Krankenkasse gemeldet.
Mehr zum Thema Minijob neben Hauptjob erfahren Sie auch auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Tipp:
Ruht der Hauptjob vorübergehend – z. B. wegen Elternzeit – kann auch mehr als ein Minijob ausgeübt werden.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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Für einen kurzen Zeitraum: Hauptjob und kurzfristige Beschäftigung
Neben einer Hauptbeschäftigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Dabei sind die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung zu beachten. Ein kurzfristiger Minijob darf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr andauern. Wichtig: Die Höhe des Verdienstes spielt hier keine Rolle.
Ab einem Verdienst von mehr als 556 Euro müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch zusätzlich prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird – also ob sie die Haupteinnahmequelle des Minijobbers ist. Mit einem Hauptjob ist dies in der Regel unproblematisch.
Wer allerdings in seinem Hauptjob unbezahlten Urlaub nimmt und während dieser Zeit einen kurzfristigen Minijob ausübt, gilt als berufsmäßig beschäftigt. Eine kurzfristige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst über 556 Euro ist dann nicht möglich. Beschäftigungen während bezahlten Urlaubs fallen nicht unter diese Regelung.
Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Sie weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen.
Die Kombination: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung
Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.
Hauptjob und Minijob bei demselben Arbeitgeber
Häufig fragen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob, ob sie die Möglichkeit haben, bei demselben Arbeitgeber einen Minijob auszuüben.
Dabei ist wichtig zu wissen: Auch wenn die Tätigkeiten unterschiedlich sind oder in verschiedenen Betriebsteilen ausgeübt werden, gelten sie als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis. Damit können die Regelungen für Minijobs gewöhnlich nicht eingehalten werden und es tritt Versicherungspflicht ein.
Lesen Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale nähere Details zu diesem Thema Mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber.
Informationen und Informationspflichten
Vor der Aufnahme eines Minijobs neben dem Hauptjob sollten sich Beschäftigte an ihren Arbeitgeber wenden. Denn in der Regel sind sie laut Arbeits- oder Tarifvertrag dazu verpflichtet, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber des Hauptjobs über die geplante Nebentätigkeit zu informieren.
Für ausführliche Informationen empfehlen wir das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dieses erreichen Sie montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 221 911 004.
150 Kommentare
Hallo,
Ich möchte unseren musikalischen Leiter im Musikverein auf Minijob anmelden. Er hat schon eine festanstellung im Staatsdienst. Muss ich trotzdem RV, KV und U1 abführen?
Hallo,
ich habe keinen Hauptjob, aber Mieteinnahmen. Ich bin krankenversichert über meinen Mann. Damit das so bleibt kann ich nur zu versteuernde Einnahmen von Euro 300,00 mtl. dazuverdienen. Wäre das mit einem Minijob möglich, ohne Abgaben von Sozialversicherungsbeiträgen?
Hallo, wenn ich zu meinem Hauptjob einen Minijob mache ab 2026 mit 603€ habe ich dann Nachteile bei der Lohnsteuererklärung?
Guten Tag,
ich befinde mich im unbezahlten Urlaub, arbeite bei einem anderen Arbeitgeber 2 Stunden in der Woche und bin dort sv-plichtig. Nun möchte ich bei einem dritten Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Wäre diese Beschäftigung berufsmäßig oder sv-frei?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Hella
Hallo,
Ich habe eine Frage, darf man nach einer kurzfristigen Beschäftigung in einem anderen Betrieb eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben?
Hallo,
ich arbeite zurzeit 12h die Woche im Einzelhandel (Hauptjob) und manchmal arbeite ich auch mehr als 12h die Woche. Zurzeit bin ich in Steuerklasse 1. Wenn ich jetzt noch einen Minijob mache bei dem ich nicht mehr als 556€ verdiene, dann bleibe ich doch in Steuerklasse 1 oder ?
Guten Tag,
ich (50) bin Vollzeit versicherungspflichtig beschäftigt, jetzt möchte ich zusätzlich einen Minijob annehmen (ca. 8h/Woche).
Meine Frage: Hat es für mich irgendwelche Nachteile, wenn ich mich im Rahmen des Minijobs NICHT von der Rentenversicherung befreien lasse? Oder ist das in jedem Fall positiv zu bewerten?
Zusatzfrage: Ist es für meinen Arbeitgeber ein Kostenunterschied, ob ich eine Befreiung von der Rentenversicherung beantrage oder nicht?
Danke schon im voraus,
MfG
Sebastian
Hallo
ich heiße Mirela und habe außer meine Hauptjob auch ne Nebenjob (40 stunden im Monat).
Habe meine Nebenjob gekündigt und trotz das muss ich noch bis ende November arbeiten gehe statt vertrag.
Habe 20 stunden als Überstunden und Rest von 20 stunden will einfach unbezahlt bekommen ( besser zu sagen ich will nicht mehr arbeiten gehe weil in meine Hauptjob habe viel zutun durch das einige krank geschrieben sind) ).Ist das möglich ? es ist mir erlaubt?
Best dank
Mirela
Kann ich während meiner Ausbildung mit einer 35-Stunden-Woche zusätzlich einen Minijob bis zur Verdienstgrenze von 556 € sowie eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Und wie wird es bewertet, wenn ich zwar insgesamt für beispielsweise 80 Tage bei mehreren Arbeitgebern angemeldet bin, aber tatsächlich deutlich unter der 70-Arbeitstage-Grenze bleibe?
Hallo,
Sachverhalt:
Altersvollrentner (Haupteinnahme)
übt zurzeit 3 Jobs aus:
Schon seit mindestens 2024:
a) angemeldeter Minijob, unregelmäßige Wochenstunden, aber monatlich immer unter 556 Euro, Chef pauschal versteuert brutto = netto
Dann weiteren Job seit Dezember 2024:
b) Geringfügige Beschäftigung 1 Tag pro Woche, 15 Euro netto im Vertrag/Höhe variiert, ca 280 Euro monatlich, bei Minijobzentrale angemeldet als Minijob.
Kann/sollte das nicht anzumelden sein als kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig, da nicht mehr als 70 Tage im Jahr – weder in 2024 und noch in 2025 (=, da Rente als Haupteinnahme). Nettostundenlohn ist weniger als 15 Euro, also nicht wie vertraglich vereinbart.
Und dann im Laufe von 2025 noch einen Job:
c)
Job fix im Vertrag 556 Euro im Monat/kein fester Stundenlohn, abgerechnet mit Steuerklasse 6
Reihenfolge Jobs angefangen:
a, b, c
Jeder Chef weiß von anderem Chef.
Im Job a) und c) keine Probleme, aber
Chef b) rechnet 285 Euro brutto mit Steuerklasse 6 ab, mit 15 Euro als brutto obwohl, im Vertrag 15 Euro netto steht.
Rentner besteht bei b) auf 15 Euro netto.
Chef und Steuerberater sind überfordert, wie korrekte Anmeldung, ggf. Korrektur nachträglich zu erfolgen hat.
Daher wende ich mich als Bekannte von Rentner an Sie.
Herzlichen Dank für Ihre fachmännische Antwort, die dann Chef b) umsetzen kann dass Rentner korrekt angemeldet ist und keine Probleme bekommt, nur weil Chef & Steuerberater überfordert.
Viele Grüße.
Hallo,
ich arbeite zurzeit Vollzeit in der Pflege (39,5 Stunden pro Woche mit 12-Stunden-Schichten).
Darf ich zusätzlich auf Minijob-Basis arbeiten?
(24 Stunden pro Monat im 2-Schicht-System, maximal 12-Stunden-Schichten. Die monatliche Arbeitszeit kann gleichmäßig oder ungleichmäßig verteilt werden; sie wird im Durchschnitt über 12 Monate erreicht.)
Außerdem möchte ich ein kleines Gewerbe anmelden. Dieses wäre sehr unregelmäßig und umfasst je nach zeitlicher Möglichkeit 3, 6, 9 oder 12 Stunden im Monat. Zum Beispiel:
in der 1. Woche 3 Stunden, in der 2. Woche 3 Stunden und in den restlichen Wochen keine Tätigkeit,
oder nur in der 1. Woche 3 Stunden und sonst nicht,
oder es kommt vor, dass ich in einem Monat gar nicht arbeite.
Ich kann also selbst entscheiden, ob und wann ich dort tätig bin.
Meine Fragen:
Was könnte gegen eine Nebentätigkeit (Minijob + Gewerbe) sprechen?
Wie viele Stunden darf ich für das Gewerbe arbeiten, wenn ich gleichzeitig noch den Minijob ausüben möchte? Gelten hier besondere Arbeitszeitgrenzen?
Darf mein Hauptarbeitgeber mir die beiden Nebentätigkeiten verbieten, auch wenn ich alles im Vorfeld offenlege und meine Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird?
Vielen Dank im Voraus
Hallo, ich arbeite Vollzeit in einer Kita und könnte jetzt zusätzlich für 6 Wochen in der selben Kita 2 Stunden wöchentlich als Ersatz für die Spielstubenleitung einspringen.
Kann mein Arbeitgeber mich dafür zusätzlich zu meinem normalen Arbeitsvertrag kurzfristig für diese 2 Wochenstunden beschäftigen?
Hallo, ich übe eine Vollzeitbeschäftigung aus, daneben möchte ich mir noch einen Minijob mit Verdienst Grenze suchen. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit 2x im Jahr für weniger als 70 Tage insgesamt eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. In diesen Zeiten würde der Minijob mit Verdienst Grenze abgemeldet werden aufgrund Zeitmangels. Es sind jeweils 3 unterschiedliche Arbeitgeber, wie sieht es mit der Steuerpflicht für die kurzfristige Beschäftigung aus?
Hallo,
ich habe eine Hauptbeschäftigung und möchte in der gleichen Branche einen Minijob machen.
Meine frage ist ,wie sieht es dann mit der Urlaubsplanung aus?
Muss ich beide Arbeitgeber in Genthins setzen oder reicht da der Hauptarbeitgeber aus?
vielen Dank im vor raus für die Antwort
Hallo,
es steht ein neuer Vollzeitjob zum 01.09. an. Davor könnte schon im Juli und August auf Minijob-Basis im gleichen Betrieb gearbeitet werden. Dieser Minijob würde zum 31.08. enden.
Würde trotzdem ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis bestehen ?
Hallo,
geht folgende Konstellation für eine Beschäftigte?
AG1: Sonderurlaub (nach Elternzeit)
AG2: SV-pflichtige Beschäftigung bis 32 h/Wo
AG3: kurzfristige Beschäftigung (Notarztdienste), da AG2 jetzt HAG
Danke im Voraus
mit freundlichen Grüßen
Hallo,
meine Frage wäre ich bin Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr als Pflegefachkraft, ich habe einen Nebenjob in der Psychiatrie und dort verdiene ich um die 530€ .Jetzt wollte ich anfangen eine kurzfristige Beschaffung wo es 6 stunde monatlich arbeite, meine Frage ist muss ich da Steuern zahlen weil unsere Steuerberaterin sagt ich rutsche in die Steuerklasse 6 und es kann sein das ich Steuern zahlen muss. Bitte helfen sie mir mit genauen Informationen ich möchte nämlich am Ende nicht umsonst nonstop arbeiten und Steuer zahlen bei kurzfristiger Beschäftigung bin ich komplet verwirrt jeder sagt mir was anderes !
Danke im Voraus
Hallo,
ich mache aktuell ein duales Studium bei dem ich als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
Gleichzeitig habe ich einen Minijob auf 556€ Basis als Kellnerin. Desweiteren habe ich noch eine kurzfristige Beschäftigung als Stallhilfe in einem Pferdestall. Der Verdienst in meiner kurzfristigen Beschäftigung übersteigt die 556€ Grenze, jedoch liegt ja aufgrund meines dualen Studiums keine Berufsmäßigkeit vor.
Meine Frage ist wird die kurzfristige Beschäftigung mit Steuerklasse 6 abgerechnet, weil sie die 556€ Grenze übersteigt oder wird diese Generell mit Steuerklasse 6 abgerechnet?
Und wie ist es bei meinem Hauptjob? Bleibt da Steuerklasse 1?
Und bei meinem Minijob mit Verdienstgrenze? Wird der mit irgendwas zusammengerechnet oder gilt da weiterhin „Brutto gleich Netto“ wenn die Verdienstgrenze nicht überschritten wird?
Und was ist die Beschäftigung als Werkstudent? Was sind die Vor- und Nachteile dieser Beschäftigungsart und wäre diese hier statt der kurzfristigen Beschäftigung möglich?
Ich bin selbstständig, habe 2 Gewerbe mit mäßigen Einnahmen und arbeite nebenbei als Werkstudent (20Std.-Woche). Ist es für mich möglich einem Minijob nachzugehen und meinen Verdienst aufzustocken, wenn ich meinen Arbeitgeber (Midijob-Werkstudent) Mitteilung darüber mache?
Vorab danke für die Antwort!
Hallo, danke für den Artikel – einfach und informativ!
Ich hätte dazu bitte eine Frage:
Kann man in derselben Branche sowohl eine Hauptbeschäftigung als auch einen Minijob bei 2 Arbeutgebern ausüben, zum Beispiel in der Buchhaltung?
Danke für die Antwort!
Meine Tochter ist noch Schülerin und fängt im Herbst Ihre Ausbildung an. Sie macht in der ersten Woche in den Osterferien einen Minijob und möchte in der zweiten Woche in einer anderen Firma arbeiten, aber kommt zusammen über die Minijob Grenze. Muss sie die zweite Woche voll Steuern bezahlen mit Klasse1?
Ich habe einen Hauptjob und bin nebenbei für 520,00 € in einem weiteren Job gemeldet. Dort arbeite ich allerdings nur etwa 3-4 Mal im Monat und bekomme Mindestlohn. Nun wurde ich gefragt, ob ich diese Saison bei einer Eventlocation aushelfen könnte. Wäre es möglich, mich für eine 70-Tages-Beschäftigung anzumelden? Unter welchen Voraussetzungen könnte das funktionieren? Oder wäre es ausgeschlossen, ohne zusätzlich Steuern zahlen zu müssen?
Hallo, aktuell war ich Studentin und habe in einer kurzfristigen Beschäftigung (70 Tage Regel) gearbeitet. Nun bin ich keine Studentin mehr und arbeite Vollzeit, ist es möglich die kurzfristige Beschäftigung fort zu setzen?
Hallo, meine Tochter hat im letzten Schuljahr einen Job auf 70-Tage-Basis angenommen und arbeitet heute noch geringfügig beschäftigt in diesem Gastronomiebetrieb auf Events. Inzwischen hat sie die Schule abgeschlossen, aber noch kein Studium angefangen. Jetzt habe ich gelesen, dass sie zwischen Schule und Studium nicht auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (70 Tage) arbeiten darf. Stimmt das? Und sollte sie dann aus der geringfügigen Beschäftigung (70 Tage) einen klassischen Minijob machen (550 EUR) ? Auch fängt sie demnächst in einem Hauptberuf als Verkäuferin in einer Bäckerei an (bis zum Studienbeginn im Herbst). Kann sie bei ihrem Nebenjob in Steuerklasse 6 wechseln, um im Hauptjob von Steuerklasse 1 zu profitieren und mehr Nettolohn ausbezahlt zu bekommen? Beste Grüße, Cécile
Hallo, ich habe einen Hauptjob mit 40 Stunden pro Woche.
Frage 1: Mir wurde ein Minijob für 550 €/Monat 8 Stunden pro Woche angeboten. – bleibe ich in der Steuerklasse 1, wenn ich zustimme?
Frage 2: Zusätzlich zum Minijob bietet mir ein drittes Unternehmen ein kleines kurzfristiges Projekt für Mai an. Kann ich das neben meinem Hauptjob, meinem ersten Minijob, machen, ohne die Steuerklasse zu wechseln, und wie viel Lohn kann ich verlangen?
Hallo ich habe eine Frage ich arbeite in voller Zeit bei einer Firma und habe ich ein mini Job. Meine Frage gehört meine brutto gehalt von mini Job zu renten Punkte?
Hallo,
ich mache aktuell ein duales Studium bei dem ich als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt bin.
Gleichzeitig habe ich einen Minijob auf 556€ Basis als Kellnerin.
Mein Studium gliedert sich in Praxisabschnitte in der Behörde und Studienabschnitte an der Hochschule. Der nächste Studienabschnitt beginnt am 01.04. und würde 3 Monate dauern, deswegen bin ich am überlegen in dieser Zeit eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen.
Wäre das den überhaupt möglich? Und was muss ich beachten? Und müsste ich die kurzfristige Beschäftigung meinem Arbeitgeber melden?
Kann ich meiner Hauptbeschäftigung nachgehen und gleichzeitig einen Minijob ausüben? Ich melde ihn auf meinen Namen an, als wäre es mein Minijob.
Ich möchte meinen Hauptjob auf 10% reduzieren um einen weiteren Job mit 70% annehmen zu können. Meine Kündigungsfrist liegt bei 6 Monaten, also reduziere ich meinen Hauptjob, wo ich derzeit in der Steuerklasse 5 bin. Jetzt möchte ich meinen neuen Job, den ich dann im Oktober ganz habe, bedienen. Wie mache ich das mit den Steuerklassen? Kann man den Hauptjob als Steuerklasse 6 nehmen und den anderen mit 5?
Hallo,
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob wo ich brutto 347 Euro verdiene. Bei meinem Minijob werden mir monatlich 28 Euro Lohnsteuer abgezogen. Ist das korrekt?
Guten tag. ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Wen ich in meinem Hauptjob Urlaub habe, darf ich trotzdem nachmittags bei meinem Minijob arbeiten? Die regulären Arbeitszeiten überschneiden sich nicht. Der Hauptjob besteht vormittags und der Minijob nachmittags
Guten Tag,
z.zt habe ich einen Midijob und einen Minijob.
Darf ich noch zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung annehmen?
Was muss man ggf.beachten.
Mit freundlichen Grüßen.
F.Jung
Hallo,
ich würde gerne zu meiner Hauptbeschäftigung (39h/Woche) einen Nebentätigkeit (13h/Woche) ausüben und hätte eine Frage zu den sich hieraus ergebenden Abgaben. Der Lohn aus der Nebentätigkeit würde sich etwa auf 1000€ brutto belaufen und ist zudem auf etwa 40 Kalendertage/5 Monate ausgelegt.
Sehe ich es richtig, dass ich drei mögliche Steuermodelle habe:
1. Steuerklasse 6
Aufgrund der Gesamtsumme von etwa 5000€ hätte ich hier mit 20-25% Lohnsteuerabgaben zu rechnen und zusätzlich mit etwa 20% Sozialabgaben, was eine effektive Belastung von 40-45% widerspiegelt.
2.1. kurzfristige Beschäftigung mit 25% Pauschalsteuer
Da die Tätigkeit unter 70 Kalendertage ausgeführt werden soll kommt eine kurzfristige Beschäftigung in Betracht, welche mit 25% pauschal versteuert wird. Sozialabgeben würden dann entfallen.
2.2. kurzfristigste Beschäftigung, Steuerklasse 6
In diesem Fall müsste ich ebenfalls die 20-25% Lohnsteuer bezahlen, aber die Sozialabgaben würden entfallen. Zudem könnte ich einen Teil der Steuern im Zuge einer Steuerklärung erstatten lassen, was bei 2.1. nicht möglich wäre.
Nach meinem Verständnis wäre somit 2.2 die beste Alternative.
Sind meine Annahmen, insbesondere was die Höhe der Lohnsteuer anbelangt, hier korrekt?
Vielen Dank.
Hallo, Ich bin vollzeit 40 Stunde pro Woche angestellt. Ich habe eine Möglichkeit eine Minijob mit Verdienung unter 556 euro zu machen. Kann ich eine Minijob machen? Ist in der Gesetzt die Stunde Pro Woche festgestellt, wie viel maximal Stunde kann man in eine Woche arbeiten? Dankeschön!
ein Kollege hat Zweifel verdient mehr als 3000€ netto im Monat kann einen Minijob von 556€ machen
Hallo, vor allem Entschuldigen Sie, bitte, mein Deutsch… ab 1. März soll ich neuen Hauptjob zu haben, schon in der letzte Woche im Februar kann ich aber auch auf 556€ Basis dort, im gleichen Betrieb, arbeiten… meine Frage ist – ist bei mir die RV-Pflicht Befreiung möglich? vielen Dank für Ihre Zeit und Antwort, schönes Wochenende, mit Grüßen W.
Sehr geehrte Mitarbeiter der MinijobZentral
Warum wird man bei Haupt- und Minijob nicht darauf hingewiesen das sich die Zuzahlung zur Rente in den meisten Fällen nicht lohnt ?
Ohne Hauptjob ist es durchaus sinnvoll aber mit Hauptjob nicht.
Man schmälert sein freies Einkommen um bis zu 20€ Netto um später ca 5€ Brutto mehr zu bekommen.
Ich finde das irreführend
Hallo liebes Team, ich habe neben meinem Hauptjob vor einigen Monaten einen Minijob begonnen und dieses auch beim AG gemeldet. Nun will dieser Haupt AG den aktuellen Gehaltsnachweis meiner Nebenbeschäftigung und bei Nichtvorlage droht er mit zu viel abgeführten SV Beiträgen. Aus meiner Sicht hat der Haupt AG doch gar nichts damit zu tun? Mein Minijob AG führt alles ordnungsgemäß ab bzw. bin ich immer unter 200 EUR monatlich. Muss ich ihm den Gehaltsnachweis wirklich vorlegen oder ist das Schikane?
Guten Tag,
diesen Beitrag habe ich auf ihrer Internet Seite gelesen:
„Eine Kombination aus einer Hauptbeschäftigung, einem Minijob mit Verdienstgrenze und einer kurzfristige Beschäftigung ist möglich. Die Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet. Damit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer volle Flexibilität.“
Folgendes Problem:
Ich habe eine Beschäftigung mit 25,00 Stunden, einen Minijob mit 300,00-400,00 € pro Monat und würde gern eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen.
Laut dem Beitrag geht das
Wo finde ich diese Regelung im Gesetz
Vielen Dank !
Hallo,
ich möchte jemanden als Minijob einstellen, der bereits eine Stelle hat. Muss ich bei Ihr als Arbeitgeber irgendwelche Steuern bezahlen?
Viele Grüße
Guten Tag!
Wir haben eine Minijobberin die noch einen Hauptarbeitsplatz hat. Sie ist dort Vollzeit angestellt. Wir wissen Ihren Bruttolohn nicht. Sie hat keinen weiteren Minijob! Müssen wir trotzdem die Mehrfachbeschäftigung erfassen ?
Und wenn ja, was melden wir beim Bruttolohn?
Viele Grüße
Guten morgen,
ich habe einen hauptjob in der Niederlande (24stnd) und einen Minijob in Deutschland. Beim Hauptjob bin ich Buro tätig und Minijob ist körperlicher Arbeit. Ich habe körperliche Probleme und jetzt ist die Frage, kann ich mich beim Nebenjob krank melden und beim Hauptjob nicht?
Liebes Team, ist es möglich bei einem Hauptjob und Nebenjob noch als Haushaltshilfe tätig zu sein oder wird die Haushaltstätigkeit dann auch mit dem Hauptjob zusammen gerechnet? Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar, vielen Dank!
Hallo liebes Team ,
wäre es möglich mit einem Hauptjob ( 38h / 20h pro Woche) eine kurzfristige Beschäftigung (70 Tage / 3 Monate) /ein Werksstudentenvertrag anzunehmen ?
Muss die kurzfristige Beschäftigung/der Werksstudentvertrag , wenn man zusätzlich noch ein Studenten-Status besitzt dem Arbeitgeber melden ?
Auf was wäre den Grundsätzlich zu achten?
Vielen Dank .
Liebe Grüße
D. Maier
Hallo liebes Team,
ich habe einen Hauptjob in Vollzeit und wurde nun angefragt, in einer Nebentätigkeit mit etwa 10h im Monat á 50€ zu beginnen. Die gearbeiteten Stunden würde ich innerhalb von 30 Tagen nach dem jeweiligen Monatsende melden (im Vertragsentwurf steht als Rechnung). Nun meine Frage: bei 10h im Monat wäre ich mit 500€ nach meinem Verständnis unter dem steuerfreien Maximum von 560€. Muss ich dennoch Steuern abführen wegen des Rechnungs-Konstrukts?
Danke
Philip
Mein Sohn (27) macht ein Duales Studium (arbeitet also formal 20 Std/Wo, Arbeitsentgelt 500 € brutto abzüglich 135 € Sozialversicherung, d. h. er wird wie ein Azubi eingeordnet, Bafög abgelehnt) und möchte zusätzlich einen Minijob (200 €) annehmen. Geht das? Was ist zu beachten?
Hallo liebes Team,
ich habe einen normalen Hauptjob in Vollzeit und möchte in einem Minijob mit Gehaltsgrenze etwas dazuverdienen. Ich bin mir nicht sicher, welche Abzüge mich erwarten. Ich möchte als Aushilfe für ca. 450€ monatlich (regelmäßig max 8h/Woche) in einem Discounter aushelfen. Ich nehme an, dass hier die individuale Besteuerung greift, die Tätigkeit dann nicht gelegentlich ist? Einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung würde ich dann auch stellen. Ich habe aus einem Ihrer Beispiele verstanden, dass wenn ich so 200€ verdiene, dann bei Steuerklasse 1 keine Abzüge zu erwarten sind. Wie sieht es bei 450€ aus? Vielen Dank!
Könte Ich bei meinen Minijob 500 euro verdinen ,und bei einen anderen Arbeitgeber 400 euro verdinen und normal versteuren . oder muss die grenze über 560 euro sein ;?
Guten Tag,
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob 440 Euro.Ich möchte noch einen kurzfristigen Minijob aufnehmen.Geht das und wie viel das das sein?
Danke und Grüße
Hallo liebes MiniJob-Zentrale-Team,
vorab mal ein dickes, dickes Lob für euch alle; ihr macht so ne tolle Arbeit und habt immer die neuesten Infos und Tipps auf Lager. Dafür ein dickes Dankeschön 🙂
Nun zu meinen Fragen:
Ich habe nen Hauptjob und einen 538,- bzw. 556,- € – Job. Nun hätte ich noch die Chance ab 01.01.25 auf einen befristeten Job (3 Monate bzw. 70 Tage)
1. stimmt das, dass da der Maximallohn 25,-/Stunde sein darf ??
2. was heißt 70 = Arbeitstage und/oder 90 = Kalendertage ? (es wäre ein Fahrerjob, der auch Sa./So. und Feiertags stattfinden kann, d.h. 7-Tage-Woche)
3. keine Sozialabgaben und keine Grenze beim Verdienst ??
Danke für eure Bemühungen und liebe Grüße
Andreas