Jahresmeldung im Minijob: Das Wichtigste auf einen Blick
Der Februar ist für gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein wichtiger Monat – denn dann müssen sie die Jahresmeldung für Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln. Doch warum ist diese Meldung so wichtig? Und welche Fristen gelten für die Übermittlung? In diesem Beitrag sind alle wichtigen Informationen rund um die Jahresmeldung im Minijob übersichtlich zusammengefasst.
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- Für welche Beschäftigten müssen Arbeitgeber eine Jahresmeldung abgeben?
- Wann muss die Jahresmeldung übermittelt werden?
- Wie wird die Jahresmeldung übermittelt?
- Was hat die Jahresmeldung mit dem Rentenkonto zu tun?
- Was müssen Minijobber tun?
- Sind Steuerdaten in der Jahresmeldung anzugeben?
- Braucht auch die Unfallversicherung eine Jahresmeldung?
Für welche Beschäftigten müssen Arbeitgeber eine Jahresmeldung abgeben?
Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Jahresmeldung zur Sozialversicherung abzugeben. Das gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber auch für Minijobberinnen und Minijobber mit Verdienstgrenze.
Für kurzfristig Beschäftigte ist hingegen keine Jahresmeldung erforderlich. Hier reicht die An- und Abmeldung der Beschäftigung aus.
Eine Jahresmeldung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für alle Beschäftigten abgeben, die über einen Jahreswechsel hinaus – also auch nach dem 31. Dezember – weiterhin beschäftigt und gemeldet sind.
Hat es im Laufe des Jahres eine Unterbrechung der Beschäftigung gegeben oder wurde der Minijob abgemeldet, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine Jahresmeldung abgeben. Alle wichtigen Informationen wurden in diesem Fall bereits mit der Meldung zur Unterbrechung oder mit der Abmeldung an die Minijob-Zentrale übermittelt.
Beschäftigungen im Privathaushalt
Für Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt übernimmt die Minijob-Zentrale die Meldungen zur Sozialversicherung. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich also nicht um die Jahresmeldung kümmern.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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Wann muss die Jahresmeldung übermittelt werden?
Die Jahresmeldung wird mit dem Meldegrund 50 übermittelt. Sie muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.
Beispiel – Frist für die Jahresmeldung
Ein Minijobber übt seit März 2025 einen Minijob bei einem gewerblichen Arbeitgeber aus. Auch im Jahr 2026 geht der Minijobber weiterhin seinem Minijob nach. Der Arbeitgeber muss daher bis zum 15. Februar 2026 die Jahresmeldung des Jahres 2025 für seinen Minijobber an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Wie wird die Jahresmeldung übermittelt?
Eine gute Nachricht vorweg: Viele Entgeltabrechnungsprogramme erstellen die Jahresmeldung automatisch zusammen mit der Abrechnung für den Monat Januar.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dann lediglich prüfen, ob die Meldung korrekt und fristgerecht übermittelt wurde.
Falls Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kein Abrechnungsprogramm nutzen, steht auch die elektronische Ausfüllhilfe SV-Meldeportal zur Verfügung. Mit dem SV-Meldeportal können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Jahresmeldung selbst erstellen und versenden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Erstellung der Jahresmeldung an Dienstleister wie ein Lohn- oder Steuerbüro zu übergeben.
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der Jahresmeldung?
Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) stellt Anleitungen sowie Erklärvideos zur Verfügung. Bei technischen Fragen rund um das SV-Meldeportal können Sie sich direkt an das ITSG-Team wenden. Mehr zum SV-Meldeportal und wie Sie sich dort registrieren können, erfahren Sie in unserem Artikel „Neues SV-Meldeportal für Arbeitgeber“.
Und keine Sorge: Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Minijob-Zentrale helfen bei Fragen rund um das Thema Melde- und Beitragsverfahren gerne weiter. Für allgemeine Fragen kann auch der Kommentarbereich unter diesem Artikel genutzt werden.
Was hat die Jahresmeldung mit dem Rentenkonto zu tun?
Die Jahresmeldung bietet eine detaillierte Übersicht für jede Beschäftigte und jeden Beschäftigten. Die übermittelten Verdienste spielen eine zentrale Rolle bei der Berechnung der Rentenansprüche. Sie sind zum Beispiel maßgebend für die Berechnung einer Altersrente oder für den Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
In der Jahresmeldung ist der Verdienst angegeben, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden.
Als Einzugsstelle übernimmt die Minijob-Zentrale die Weiterleitung aller Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung. So wird sichergestellt, dass keine Lücken im Rentenkonto entstehen und die Rentenansprüche korrekt berechnet werden.
Was müssen Minijobber tun?
Auch Beschäftigte erhalten jedes Jahr eine Bescheinigung über die abgegebene Jahresmeldung.
Wichtig: Minijobberinnen und Minijobber sollten die dort angegebenen Daten (wie Name, Versicherungsnummer, Art der Beschäftigung, Verdienst und Beschäftigungsdauer) immer sorgfältig überprüfen. Sie sind für die spätere Rente von Bedeutung.
Bei Fehlern in der Jahresmeldung sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Arbeitgeber umgehend informieren und eine Korrektur anfordern. Die Jahresmeldung sollte daher gut aufbewahrt werden – sie dient als wichtiger Nachweis für die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung.
Sind Steuerdaten in der Jahresmeldung anzugeben?
Grundsätzlich müssen bei allen Entgeltmeldungen für Minijobs mit Verdienstgrenze auch Steuerdaten übermittelt werden. Konkret geht es um:
- Die Steuernummer der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers.
- Die steuerliche Identifikationsnummer der Minijobberin oder des Minijobbers (Steuer-ID).
- Die Art der Besteuerung: Die Steuerart kann entweder 1 (2 Prozent einheitliche Pauschsteuer) oder 0 (keine Pauschsteuer) sein.
In Ausnahmefällen (z. B. wenn das Bundeszentralamt für Steuern oder die Finanzämter noch keine Steuernummer oder Steuer-ID vergeben haben) kann das jeweilige Feld in der Meldung mit Nullen ausgefüllt werden.
Weitere Informationen zur Steuernummer und zur Steuer-ID finden Sie auch in unserem FAQ.
Braucht auch die Unfallversicherung eine Jahresmeldung?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen auch für die gesetzliche Unfallversicherung eine Jahresmeldung abgeben. Hierfür ist der Meldegrund 92 anzugeben.
Die UV-Jahresmeldung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber spätestens bis zum 16. Februar des Folgejahres übermitteln. Sie enthält den unfallversicherungspflichtigen Verdienst der Minijobberinnen und Minijobber für das gesamte Kalenderjahr.
Die UV-Jahresmeldung umfasst immer den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres – und zwar unabhängig davon, wie lange die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wurde.
Für Minijobberinnen und Minijobber wird die UV-Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale übermittelt. Die Minijob-Zentrale leitet die Meldung dann an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann sie als Prüfhilfe dienen. Die Jahresmeldung ist jedoch keine Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Unternehmensnummer
Seit dem 1. Januar 2023 wurde die bisherige Mitgliedsnummer der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine Unternehmensnummer ersetzt. Diese neue Nummer müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der UV-Jahresmeldung angeben. Eine entsprechende Mitteilung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bereits von der zuständigen Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft erhalten.
Bei Fragen zur Unfallversicherung können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden. Falls dieser nicht bekannt ist, hilft die Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der Nummer 0800 6050404 oder per E-Mail an info@dguv.de weiter.
Mehr Informationen zur UV-Jahresmeldung für Minijobberinnen und Minijobber finden Sie auf unserer Internetseite.
26 Kommentare
Hallo. Könnte ich Sie bitte kontaktieren, um zu überprüfen, ob eine Jahresmeldung korrekt ausgewiesen wurde? Ist es möglich, die Situation zu schildern und Ihnen die Unterlagen per E-Mail zuzusenden?
Die Jahresmeldung wurde vom System generiert, jedoch habe ich den Eindruck, dass sie möglicherweise fehlerhaft ist. Wie kann eine solche Meldung gegebenenfalls im Nachhinein korrigiert werden? MfG
Ich werde mit Ihnen zusammenarbeiten, das sind meine Teile
Ich suche vergebens nach einer übersichtstabell für die Jahresmeldungen in Kurzform. Ich sehe immer nur „und dann muss man die 50…. „und dann kommt bla bla und dann muss mann … : einfach mal die Meldungen zusammenfassen, das man weiß, welche Meldungen ich abgeben muss.
Deutschen Rentenversicherung, Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV:
Eine kleine GmbH hat als Mitarbeiter einen Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer (Sozialversicherungsfrei) und zwei Minijobber. Ein Entgeltabrechnungsprogramm hat die GmbH nicht.
Lohnsteuer werden über ELSTER-Formular und Minijob Abgaben über das SV-Meldeportal gemeldet.
Wie oben beschrieben übernimmt die Minijob-Zentrale die Weiterleitung aller Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung.
Alle 4 Jahre führt die Deutsche Rentenversicherung bei der GmbH eine Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV durch. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet dem Rentenversicherungsträger die notwendigen Daten elektronisch zu übermitteln.
Ist dazu die vorgenannte Weiterleitung der Minijob-Zentrale an die Deutsche Rentenversicherung ausreichend?
Oder gibt es ein zusätzliches Meldeportal dazu?
Hallo, ich bekomme bei der Anmeldung eines Mitarbeiters den Fehler “ Nicht als Arbeitgeber registriert. “ Nach Auskunft des Finanzamt, wird dieses „AG Signal“ beim Finanzamt jedoch nicht benötigt, da für Minijobber keine Lohnsteuer eingezogen wird. Ist die Anmeldung trotz Fehlermeldung erfolgreich durchgegangen ? bzw. was ist zu tun ? Vielen Dank
Ich komme bei der Meldung an die BG Bau einfach nicht weiter.
Der Lohnnachweis scheitert an der Eingabe der Betriebsnummer.Das Feld wird rot unterlegt und es geht gar nicht.
Hilfreich wäre ein Video. Oder hat jemand das gleiche Problem?
Ja, interessant für mich zu wissen eine Übersicht was in die entsprechenden Felder zum Ausfüllen der Formulare muss.
Ich habe schon das Ausfüllen mit Nullen entdeckt.
Ich fange an mir eine Gesamtübersicht pro Formular zu maken.
Herzlichen Gruß
Martin yeah
mini und midijob sollten in ihren Abläufen synchronisiert/vereinfacht werden
Guten Tag,
wenn jemand im Privathaushalt einen Minijobber seit Januar 2026 beschäftigt, muss die Jahresmeldung dann im Feburar 2027 erfolgen, oder muss der Arbeitgeber die Meldung für Januar 2026 im Februar 2026 melden?
Hallo, mein Name ist Omar, ich bin 32 Jahre alt, habe einen Abschluss in Physik, bin Marokkaner und interessiere mich für diese Stelle.
Gilt das auch für Mini Job ler die schon 2025 angemeldet wurden u noch immer beim gleichen Arbeitgeber sind
Hallo, wann muss der UV Lohnnachweis gemacht werden? Reicht die UV Jahresmeldung?