
Neues SV-Meldeportal für Arbeitgeber
Wichtige Neuigkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber! Am 4. Oktober hat das neue SV-Meldeportal die elektronische Ausfüllhilfe sv.net abgelöst. Wir informieren darüber, wie die Registrierung für das SV-Meldeportal funktioniert und was sich verändert hat.
Neue Anwendung: SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. Seitdem können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Nutzung des neuen Portals registrieren.
Das neu entwickelte SV-Meldeportal ist eine reine Webanwendung und wurde optimal auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet. Vorrangig sollen kleinere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihren Meldepflichten unterstützt werden. Natürlich können auch größere Betriebe, Selbständige oder öffentliche Verwaltungen die neue Ausfüllhilfe nutzen.
Genau wie sv.net ist auch das SV-Meldeportal eine reine Ausfüllhilfe für die elektronische Übermittlung von Beitragsnachweisen, Meldungen, Anträgen und Bescheinigungen. Berechnungen der Abgaben können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit der Anwendung nicht durchführen.
Bis zum 29. Februar 2024 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch weiterhin das Vorläuferprodukt sv.net nutzen.
Sicher und geschützt: Registrierung mit ELSTER-Zertifikat
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten mit dem SV-Meldeportal eine sichere und geschützte Zugangsberechtigung zu den Funktionen und ihren persönlichen Daten.
Die Registrierung im SV-Meldeportal erfolgt mit Hilfe eines ELSTER-Unternehmenszertifikats. Dieses erhalten Benutzerinnen und Benutzer bei der Einrichtung eines ELSTER-Unternehmenskontos über die Internetseite mein-unternehmenskonto.de. Die entsprechenden Zugangsdaten sowie der Freischaltcode werden anschließend per Post zugeschickt.
Ab dem nächsten Jahr soll für folgende Gruppen auch die alternative Registrierung und Anmeldung über das BundID-Konto möglich sein:
- Ausländische Unternehmen
- Selbständige und
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mithilfe des SV-Meldeportals ausschließlich A1-Bescheinigungen beantragen und abrufen möchten,
Modernes Design und intuitive Bedienung
Das SV-Meldeportal präsentiert sich in einem modernen Design. Die Bedienung ist leicht und intuitiv und außerdem barrierefrei. Das Portal passt sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes an. Dadurch wird eine komfortable Nutzung auf verschiedenen Endgeräten wie PC, Smartphone oder Tablet ermöglicht.
Das SV-Meldeportal bietet Anwenderinnen und Anwendern ausführliche Informationen sowie kurze Erklärvideos, die die verschiedenen Funktionen anschaulich und verständlich erklären.
Neue Funktion: Zentraler Online-Datenspeicher
Als neue Option bietet das SV-Meldeportal die Nutzung eines sicheren Datenspeichers an. Damit können Daten (z. B. Firmendaten, Personaldaten oder Entgeltdaten) für maximal 5 Jahre verschlüsselt gespeichert werden. Nur berechtigte Anwenderinnen und Anwender können diese aufrufen.
Nutzung des SV-Meldeportals
Das SV-Meldeportal wird nicht mehr wie die bisherige Anwendung sv.net kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anwenderinnen und Anwender zahlen eine Nutzungsgebühr. Diese wird im Voraus für eine Laufzeit von 36 Monaten erhoben. Der Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer kostet 36 Euro. Damit fallen pro Monat Kosten in Höhe von 1 Euro an. Sollen Meldungen für mehrere Betriebsnummer ausgetauscht werden, werden 99 Euro berechnet. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 2,75 Euro. Hinzu kommt noch die jeweils gültige Mehrwertsteuer.
Für Anwenderinnen und Anwender, die sich bis zum 31. März 2024 registrieren, ist die Nutzung für die Jahre 2023 und 2024 kostenfrei. Erst ab dem Jahr 2025 wird das Portal für diese Nutzerinnen und Nutzer kostenpflichtig.
Weitere Informationen zu den neuen Funktionen des Portals und weitere Nutzungsmöglichkeiten finden Anwenderinnen und Anwender direkt im neuen Meldeportal.
81 Kommentare
Guten Tag, wie sollen sogenannte „Kleinstarbeitgeber“ sich verhalten, die bisher mit SV-net arbeiten? . Diese „Kleinstarbeitgeber“ haben „“höchstens 10 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro“ und gelten in Elster bzgl. der Registrierung als Privatpersonen (siehe https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2215312/ff37041f9fc07ac8c73232e709e5f842/2023-08-21-bkm-registrierungsanleitung-elster-data.pdf?download=1 — und sie erhalten KEIN Elster Organisations-Zertifikat. Laut Telefonat mit ITSG-Hotline (Betreiber des SV-Meldeportals) ist das SV-Meldeportal für diese Kleinstarbeitgeber NICHT zugänglich und man solle die Minijob-Zentrale fragen. Das tue ich hiermit. ….. Es gibt übrigens sehr sehr viele solcher Kleinstarbeitgeber und ich schlage vor, dass Sie (Ihre IT, Ihr Prozess-Management usw) diese Frage also bitte angemessen ernst nehmen und zentral klären da sie sehr viele user betrifft. Ich bitte also höflich um Klärung und präzise Antwort – und nicht um weiterverweisung an andere Institutionen damit ich das selber klären soll (wie eben per Telefon von Ihrer Hotline vorgeschlagen). Vielen Dank im Voraus.
Wie registriere ich mich, wenn wir KEIN UNTERNEHMEN haben, sondern eine Privatperson sind, die EINE MINIJOBERIN angestellt hat? Wenn wir also kein UNTERNEHMENSZERTIFIKAT haben?
Können die Daten aus der Datenbank von sv-net in das neue Meldeprogramm übertragen werden?
Diese Seite funktioniert im Moment nicht.login.sv-meldeportal.de hat keine Daten gesendet.ERR_EMPTY_RESPONSE
Was habe ich falsch gemacht????
Verwaltungsirrsinn ohne Mehrwert für die Bürger. Nun soll ich für eine einzige Minijobberin zusätzlich, ohne dass ich irgendeinen Nutzen habe, 36,- € zahlen und mal wieder ein zusätzliches Bürokratenprozedere durchlaufen. Wegen jedem Mist bekommt man einen Brief. Das diese Umstellung erfolgt, war scheinbar kein Porto wert, nicht mal eine Email. Denn auch wenn ich mich mit meinem vom Finanzamt zugeteilten und anerkannten Zertifikat, dass für jede Steuererklärung ausreicht einloggen möchte, kommt die Meldung:
„Registrierordnungsmerkmal „steuerliche Identifikationsnummer“ mit Adresstyp „unbekannt“.“ Nun soll ich mir also ein neues und kostenpflichtiges Zertifikat zulegen. Wer denkt sich solchen Blödsinn aus und vor allem warum? Erklärungen gibts leider keine.
Hallo,
wenn ich den Button „Registrierung abschließen“ drücke erhalte ich eine Fehlermeldung „Das Feld enthält ungültige Zeichen“ Es erfolgt kein Hinweis welches Feld gemeint ist und ich kann keine Abweichung vom Standard finden. Alle Felder sind korrekt ausgefüllt.
Welche Ursache könnte vorliegen?
das ist mal wieder typisch Deutschland; es wird was Neues eingeführt ( natürlich kostenpflichtig ) und bei der ersten Anwendung in Form der Registrierung und Verknüpfung mit Elster klappt’s nicht; werde erst mal bei SV-net / Comfort bleiben; vieleicht sind nächstes Jahr die Kinderkrankheiten beseitigt:
Übrigens dies ist die Fehlermeldung:
Diese Art von Login ist mit Ihrem ELSTER-Konto nicht möglich. Ein Login in den von Ihnen gewählten eGovernment-Dienst ist nur mit Konten mit folgenden Eigenschaften möglich:
Das von Ihnen verwendete Konto besitzt folgende Eigenschaften: Registrierordnungsmerkmal „steuerliche Identifikationsnummer“ mit Adresstyp „unbekannt“.
Euro 36 ,00; dürfte ich ungeschminkt die Wahrheit schreiben, klingeln dem Leser noch nach etlicher Zeit die Ohren.
Trotzdem ein freundlicher Gruß von Herrn Ziegler
Wegen der Erfüllung von Meldepflichten für einen (!) Minijobber (und sonst keinen Mitarbeitern) in einem Kleingewerbe ohne IT oder anderem Spezialwissen soll ich mich nun derartig kompliziert registrieren und auch noch 36 € im Jahr (für ca. 3 Meldungen am Jahresanfang) bezahlen??
Unverschämtheit! Bitte um eine Faxnummer, wo ich meine Meldungen hinfaxen und die Pflichten erfüllen kann. Wie groß müssen denn bürokratische Hürden noch werden. Möchte man erreichen, dass niemand mehr etwas unternehmerisches startet, weil die Regelwerke undurchschaubar sind?
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau hat eine kleine Hausverwaltung, deren Gewinn über unsere gemeinsame Steuerveranlagung versteuert wird. Eine eigene Steuernummer für die Hausverwaltung existiert nicht und wurde bislang auch nicht benötigt. Ich als Ehemanne bin als Minijober angestellt. Weitere Minijober gibt es in den verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), welche jeweils eine eigene Betriebsnummer besitzen. Die Meldungen an die Bundesknappschaft für mich und die Minijober der WEGs erfolgen zur Zeit über sv.net comfort. Das neue SV-Meldeportal erscheint mir mit seiner komplexen Administration und Mandatsverwaltung mittels Unternehmenskonten und -Unternehmenszertifikaten für eine kleine Hausverwaltung und deren WEGs nicht sonderlich geeignet. Mangels eigener Steuernummer der Hausverwaltung meiner Frau habe ich ein Unternehmenskonto mit unserer gemeinsamen Steuernummer beantragt und eingerichtet und ein Unternehmenszertifikat installiert, das allerdings automatisch meinen Namen als Unternehmensnamen eingesetzt hat. Die Registrierung beim SV-Portal mit diesem Unternehmenszertifikat befindet sich zur Zeit im Status der Sachbearbeiter-Prüfung. Ich befürchte allerdings, dass es Schwierigkeiten geben könnte, da der Name der Firma meiner Frau natürlich nicht gleich meinem Vor- und Nachnamen ist. Außerdem könnte die Erteilung eines Mandats für die Meldung von Kleinstbeträgen der Minijober der WEGs problematisch werden, denn eine WEG ist kein gewinnorientiertes Unternehmen und besitzt auch keinen Administrator für IT-Angelegenheiten. Mein erster Eindruck ist, dass das SV-Meldeportal für die SV-Meldungen von Minijobern von Kleinstbetrieben und speziell auch von WEGs weder designt noch sonderlich anwenderfreundlich oder vielleicht gar nicht geeignet ist. Falls letzteres der Fall wäre und es für bestimmte Minijober gar kein praktikable SV-Meldemöglichkeit an die Minijob-Zentrale / Bundesknappschaft gäbe, sähe ich Sie durchaus in der Verantwortung für eine Lösung, denn das Fehlen einer Meldemöglichkeit ist kein technisches Problem.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es im neuen SV-Meldeportal auch möglich, AUs von Mitarbeitern abzurufen?
Besten Dank und nette Grüße
Astrid Ziegler
Gibt es auch eine kostenfreie Möglichkeit für Minijobber An-,Ab- und Jahresmeldungen sowei die Beitragsnachweise zu übermitteln?
Vielen Dank für die Informationen. Vorab: Ich halte es, insbesondere für Kleinstbetriebe, für eine Zumutung, Nutzungsgebühren für eine Zwangsanwendung zu erheben! Welche Möglichkeiten gibt es, die Meldungen kostenfrei durchzuführen?
Freundliche Grüße
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass ich zur Beantragung eines ELSTER-Unternehmenszertifikats eine betriebliche Steuernummer benötige. So etwas besitze ich als Privatmensch nicht. Und nun?
Ich beschäftige (privat) einen Hausmeister als MiniJobber. Ich besitze (privat) ein Zertifikat für den Zugang zu Elster. Muss ich jetzt wirklich noch ein zweites Zertifikat beantragen, um das neue sv.net zu nutzen?
Ich finde es datenschutztechnisch bedenklich, dass durch Nutzung des Elster-Portal – ein Portal für Steuer-Angelegenheiten – der Staat offenbar nunmehr auch auf Daten der Sozialversicherungs-Belange zugreifen kann. Wie wird die Trennung zwischen Staat und Versicherungsträgern datentechnisch garantiert? Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Was ist mit den Meldungen, die auf SVnet übermittelt wurden und dort in „gesendet“ als .PDF gespeichert sind. Kann ich die weiterhin einsehen und für die nächste DRV -Prüfung abrufen?
Danke aus Einbeck!
hallo, bisher kann das vorhandene Portal nur mit Microsoft Pcs betrieben und die Daten gespeichert werden. Kann das Neue portal mit einem Apple Mac genutzt werden u. daten gespeichert werden?
Mit freundlichen Grüßen
aus Lippe Detmold
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und haben nur einen Minijober. Gibt es eine kostenfreie Alternative zu dem neuen kostenpflichtigen Meldeportal?
Ich beschäftige einen 1 Minijober. Kann ich für diesen auch zukünftig alle notwendigen Formulare als PDF einreichen? Wenn ja, wie funktioniert das?
Ich werde definitiv keine Nutzungsgebühr bezahlen.
Freundliche Grüße
Thomas L.
Hallo,
könnten Sie mir schreiben, wie abgerechnet wird wenn eine Mitarbeiterin im Minishop von 580€, Ihre Rentenbeiträge selbst bezahlen will (keine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung)
MFG
W. Hanz
Warum muss ich als Beitragsmeldender bei der Verwendung einer EDV-Meldeportals eine Gebühr bezahlen. Wenn der Beitragsempfänger schon meint, dass er wegen der Weiterverarbeitung der Meldedaten eine EDV-Meldung der Beiträge wünscht dann muss er doch die Plattform dafür auch zur Verfügung stellen. Ich habe kein Problem damit zur handschriftlichen Meldung der Beiträge zurückzukehren.
mit meinem Elster-Zertifikat kann ich mich nicht anmelden, bei Elster klappt hingegen alles wunderbar. Was tun?Es ist ein Fehler aufgetretenDiese Art von Login ist mit Ihrem ELSTER-Konto nicht möglich. Ein Login in den von Ihnen gewählten eGovernment-Dienst ist nur mit Konten mit folgenden Eigenschaften möglich:
Das von Ihnen verwendete Konto besitzt folgende Eigenschaften: Registrierordnungsmerkmal „steuerliche Identifikationsnummer“ mit Adresstyp „unbekannt“.
Kann ich über ein Elster-Zertifikat mehrere Betriebsnummern verwalten?
Neben meiner Firma gebe ich bisher auch noch Meldungen für eine kleine WEG ab.
sv.net ist die bisherige Webanwendung. sv.net-comfort ist ein eigenständiges Programm mit der selben Zielsetzung. Nirgendwo finde ich einen Hinweis, ob auch sv.net-comfort eingestellt wird. Frage also: kann man sv.net-comfort weiterhin nutzen? Oder muss man auf das neue SV-Meldeportal umsteigen?
Wir sind eine kleine Eigentümergemeinschaft (3 Einheiten) und haben bisher eine Putzhilfe auf der Minijobbasis (für gewerblich) angestellt, da es sich ja nicht um einen Haushalt handelt. Jetzt möchte ich mich für die EG registrieren wie bisher bei SVnet Comfort. Die Eigentümergemeinschaft hat aber beim Finanzamt keine eigene Steuernummer, da die Steuer pauschal abgeführt wird von der Minijobzentrale. Die Gemeinschaft benötigt ja auch keine Steuernummer. Muss ich nun eigens für die Eigentümergemeinschaft eine Steuernummer beantragen, um weiterhin die Angaben/ Abgaben zum Minijob zu entrichten?
In § 95a SGB IV heißt es: „Die Nutzer der Ausfüllhilfe können in angemessenem Umfang an den Kosten der Datenübermittlung beteiligt werden.“ Wohlgemerkt nur „an den Kosten der Datenübermittlung“. Die Zulässigkeit der Erhebung einer „Nutzungsgebühr“ kann ich dem Gesetz nicht entnehmen. Vielleicht kann mich jemand aufklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Erhebung einer „Nutzungsgebühr“ basiert.
Da die SV-Meldungen gesetzlich vorgeschrieben sind ist es nicht einsichtig, wieso eine verpflichtende Meldung plötzlich kostenpflichtig wird im Gegensatz zu bisher !! Eine Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen kostenfrei durchzuführen gibt es offenbar nicht. Herzlichen Glückwunsch zur Attraktivitätssteigerung der Schwarzarbeit.
Guten Tag, da ich über 100 Meldungen im Jahr habe, musste ich bei SV net eine Premiummitgliedschaft „kaufen“; diese wurde im September 2021 für 5 Jahre abgeschlossen und bezahlt. Erhalte ich für die kostenfreien Jahre 2023 und 2024 des neuen Portals das bereits bezahlte Geld zurück? Und wird für 2025 ein Guthaben verrechnet?
„Das SV-Meldeportals wird nicht mehr wie die bisherige Anwendung sv.net kostenfrei zur Verfügung gestellt. Anwenderinnen und Anwender zahlen eine Nutzungsgebühr“
Damit werden angemeldete Putzfrauen und Hausmeister noch attraktiver für die Steuerehrlichkeit 😉
Hallo, mein Mann hat ein Benutzerkonto bei ELSTER. Ich habe lediglich als Privatperson eine Berechtigung zum Datenabruf elektronischer Bescheinigungen.
Muss ich für den Betrieb ein eigenes BenutzerKonto/Zertifikat beantragen?
Hallo,
wenn ich selbstständig bin und bereits ein Elster Konto habe (die Steuernummer für mich privat und meine selbstständigkeit sind gleich) muss ich dann trotzdem ein neues Zertifikat mit gleicher Steuernummer beantragen?