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Wichtig für die Rente: Minijob-Zentrale informiert über fehlende Meldungen

Mit der sogenannten Vollständigkeitskontrolle erinnert die Minijob-Zentrale die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern jährlich an fehlende Meldungen zur Sozialversicherung.

Meldung zur Sozialversicherung

Mit der Meldung zur Sozialversicherung erstellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für jeden Beschäftigten eine individuelle und namensbezogene Meldung. Das gilt auch für Minijobs. Hier geht die Meldung an die Minijob-Zentrale. Die Meldedaten sind insbesondere für das persönliche Rentenkonto der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers wichtig. Damit es hier keine Lücken im Versicherungsverlauf der Minijobberin oder des Minijobbers gibt, prüft die Minijob-Zentrale jährlich die Vollständigkeit der Meldungen zur Sozialversicherung für das Vorjahr.

Vollständigkeitskontrolle für das zurückliegende Jahr

Im April startet unsere Vollständigkeitskontrolle für das zurückliegende Jahr. Wir informieren die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für welche Arbeitnehmer mindestens eine Meldung fehlt.

Hierzu zählt zum Beispiel auch die Jahresmeldung oder eine Abmeldung aus dem Vorjahr. Zudem weisen wir auf fehlende Unterbrechungsmeldungen hin. Diese sind notwendig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beispielweise durch Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Streik, unbezahlten Urlaub oder wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld unterbrochen wurde.

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Fehlende Meldungen bitte einreichen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle von uns angeschrieben werden, müssen die fehlenden Meldungen nachholen und uns elektronisch übermitteln. Dafür können sie auch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe nutzen.

Wichtig: Beschäftigte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze erwerben Anwartschaftszeiten für ihr Rentenkonto. Solange die fehlende Meldung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber nicht übermittelt wurde, entsteht eine Lücke im Rentenversicherungsverlauf des Minijobbers.

Hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die angeforderte Meldung laut seinem System bereits vorgenommen, ohne dass diese bei der Minijob-Zentrale eingegangen und verarbeitet wurde, kann er die fehlende Meldung per Post, Fax oder E-Mail zusenden.

Beitragsnachweis ersetzt keine Meldung zur Sozialversicherung

Manche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verwechseln die Beitragsnachweise mit den Meldungen zur Sozialversicherung. Mit dem Beitragsnachweis teilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur die Höhe der Abgaben zur Sozialversicherung für alle Beschäftigten ihres Betriebes mit. Die Meldungen zur Sozialversicherung hingegen beinhalten Angaben über einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Minijobber sollten Angaben des Arbeitgebers prüfen

Für die Minijobberin oder den Minijobber ist wichtig, welches Arbeitsentgelt der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale gemeldet hat. Deshalb wird ihm von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber jeweils ein Beleg über die gemeldeten Daten ausgehändigt. Diesen sollte er kontrollieren, Unstimmigkeiten gegebenenfalls mit dem Arbeitgeber klären und mindestens so lange aufbewahren, bis die gemeldeten Zeiträume und Arbeitsentgelte im nächsten Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers aufgeführt werden.

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R. Klein
RK
R. Klein

Hilfreich wäre bei den Infos auf dieser Seite auch ein Bezug und Vergleich zu den Renten-Konto-Informationen für Versicherte, die die DRV allen Versicherten unaufgefordert jählich zuschickt. Bitte informieren Sie darüber, ob es eine solche Konto-Information auch speziell für alle Minijobs gibt, die man je hatte, um überprüfen zu können, ob jeder Minijob-Arbeitgeber alle Zeiten und Zahlungen vollständig und richtig gemeldet hat. Wie aus den Kommentaren hier zu entnehmen ist, erhalten Minijobber von den Arbeitgebern keine Infos jährlich überreicht, in denen diese Angaben stehen. Folglich sollten alle Minijobber diese Infos entweder jährlich von der Minijob-Zentrale unaufgefordert zugeschickt bekommen, wenn dort während des Jahres Einträge erfolgt sind, oder sie sollen diese Info auf Antrag bekommen können mittels eines Formulars oder online. Ein solches Antrags-Formular für Minijobber zur Abfrage aller Minijob-Zeiten existeriet auf der Webseite derzeit aber noch nicht.

Daniela Todorova A...
DA
Daniela Todorova A...

HALLO. Ich war fast ein Jahr in der Gastronomie tätig und hatte einen mündlichen Minijob-Vertrag. Vor ein paar Monaten erfuhr ich, dass der Arbeitgeber mir für die Zeit, in der ich in seinem Restaurant gearbeitet habe, keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe, ich praktisch ohne Vertrag gearbeitet habe, also illegal. Jetzt bitte ich ihn, für diesen Zeitraum meine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, aber er entschuldigt sich immer, dass er nicht wisse, wie das geht. Ist eine Direktzahlung an die Deutsche Rentenversicherung möglich und wie funktioniert sie? Vielen Dank.

Dirk Hendicks
DH
Dirk Hendicks

Wo kann ich erfahren ob der Arbeitgeber bei der Minijobzentrale gemeldet hat?
Ich bin seit 1.10.1997 bei xxx als Minijobber angestellt und bekomme ergänzendes Bürgermeister. Einen festen Arbeitsvertrag wird seit Jahren seitens xxx abgelehnt .

Gerd Fehrenbach
GF
Gerd Fehrenbach

Es wäre gut, den Beitragsrechner im Online-Formular für die Beitragsmeldung zu integrieren.

Ingrid Hoffmann-Ri...
IR
Ingrid Hoffmann-Ri...

Für das neue SV-Meldeportal braucht man aqls Voraussetzung ein Elster- Organisationszertifikat. Ist das dasselbe, wie ein „normales“ Elter-Zertifikat für das Finanzamt, oder wie? Ich finde die One-line-Erklärunge3n dazu furchtbar verwirrend, weil manche Vorgänge unterschiedliche Bezeichnungen habe undn

Ingrid Hoffmann-Ri...
IR
Ingrid Hoffmann-Ri...

Für das neue SV-Meldeportal ist ein Elster-Oganisations-Zertifikat nötig als Voraussetzung. Ist dasdasselbe, wie ein „normales“ Elster-Zertifikat für das Finanzamt, oder wo , oder wie beantragt man das „Elster-Organisations-Zertifikat“ und:“Ist das daselbe wie das „Unternehmer-Konto!“ Die one-line Erklärungen sind ellenlang und total verwirrend für mich.