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Minijobs anmelden: Eine Anleitung für gewerbliche Arbeitgeber

Die ersten Beschäftigungen in Unternehmen sind häufig Minijobs. Doch was müssen gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten, wenn sie erstmals einen Minijob anmelden? In diesem Artikel erklären wir die wichtigsten Schritte und Pflichten.

1. Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Zu Beginn einer Beschäftigung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine sogenannte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durchführen. Sie entscheiden, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Dafür benötigen sie einige Informationen über die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer.

Hilfreich ist hier ein Personalfragebogen. Ein Muster für einen Personalfragebogen finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Der ausgefüllte Personalfragebogen gibt wichtige Hinweise für die Beurteilung und hilft bei der Entscheidung. Alle Informationen rund um den Personalfragebogen finden Sie in unserem Magazin-Beitrag Unser Service für Arbeitgeber: Der Personalfragebogen für Minijobs.

Hinweis:
Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag. Er dient ausschließlich zur Beurteilung der Beschäftigung.

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2. Meldung durch elektronische Datenübertragung

Ein Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Das geht ganz einfach online. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dazu ein Lohnabrechnungsprogramm ihrer Wahl oder das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe nutzen. Das SV-Meldeportal wird von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt.

Die Anmeldung der Beschäftigung muss mit der ersten Lohnabrechnung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Beginn des Minijobs übermittelt werden.

Doch aufgepasst: In bestimmten Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Übermittlung einer sogenannten Sofortmeldung verpflichtet. Wichtige Informationen dazu erhalten Sie in unserem Magazin-Beitrag Sofortmeldung im Minijob: Hier müssen Arbeitgeber schnell sein.

Damit Minijobberinnen und Minijobber auch bei einem Unfall abgesichert sind, melden Arbeitgeber sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, erfahren Sie telefonisch beim kostenlosen Service-Telefon der Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 60 50 40 4.

Möchten Sie noch mehr zur Meldung eines Minijobs im gewerblichen Bereich wissen? Auf unserer Internetseite finden Sie alles Wissenswerte.

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In unserem Video erklären wir, wie die Anmeldung einer Minijobberin oder eines Minijobbers mit Hilfe des SV-Meldeportals funktioniert.

3. Betriebsnummer

Bei der Anmeldung der Minijobberin oder des Minijobbers benötigen Arbeitgeber ihre achtstellige Betriebsnummer. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch keine Betriebsnummer haben, können sie diese bei dem Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Dafür vergibt die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse eine spezielle Unternehmensnummer. Die Kontaktdaten dafür finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Hinweis:
Nach Vergabe der Betriebsnummer dauert es etwa drei Tage, bis diese im System der Minijob-Zentrale hinterlegt ist. Wir empfehlen daher, mit der ersten Anmeldung so lange zu warten.

4. Beitragsnachweis und Zahlung der Abgaben

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen monatlich einen sogenannten Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln. Dieser beinhaltet alle Abgaben, die für ihre Minijobber anfallen. Wie hoch die Abgaben sind, können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorab mit unserem Minijob-Rechner ausrechnen.

Die Abgaben sind immer bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen. Am einfachsten geht es mit einem SEPA-Basislastschriftmandat. So können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Abgaben sowie eine Übersicht über die Fälligkeitstermine.

Checkliste zur Anmeldung

Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Checkliste für die wichtigsten Schritte zur Anmeldung eines Minijobs.

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Maximilian Kempf
MK
Maximilian Kempf

Guten Tag,
Ich habe erstmalig zwei Minijobber angestellt und auch über das SV-Meldeportal angemeldet.
Wie (postalisch/digital/via SV-Meldeprotal) und wann erhalte ich von der Minijob-Zentrale eine Rückmeldung? (beim Minijob-Manager konnte ich mich bislang nicht registrieren, da die Angestellten die ersten sind, die angemeldet wurden).

Andreas Scheuren
AS
Andreas Scheuren

Guten Tag, ich habe seit 2012 einen nebenberuflichen Gewerbebetrieb. Nun möchte ich meine Frau für den Videoschnitt und die Vertonung der Videos die ich produziere, als Minjober einstellen. Ich habe diesen Betrieb nie bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet, da ich ja noch Berufstätig bin und dort Versichert. Muss ich nun eine Unternehmensnummer beantragen und was hat das dann für Folgen? Oder gibt es für nebenberufliche Gewerbe eine Ausnahmen?