Sofortmeldungen im Minijob: Hier müssen Arbeitgeber schnell sein
Die Minijobberin im Café, der Taxifahrer auf Minijob-Basis oder die Aushilfe auf der Kirmes - alle drei Jobs haben eine Gemeinsamkeit: Sie werden in Branchen ausgeübt, in denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Meldeverfahren eine Besonderheit beachten müssen - die Sofortmeldung. Was das bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.
Zum Inhalt springen
- Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden
- Zusätzliche Meldung für bestimmte Wirtschaftsbereiche notwendig
- Sofortmeldung durch Arbeitgeber vor Beschäftigungsaufnahme
- Sofortmeldung muss alle relevanten Daten des Beschäftigten enthalten
- WICHTIG: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden
Stellen Unternehmen neue Minijobberinnen und Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag.
Werden Minijobberinnen und Minijobber nicht angemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit.
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zum Thema „Anmeldung“.
Zusätzliche Meldung für bestimmte Wirtschaftsbereiche notwendig
In einigen Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Abgabe einer zusätzlichen Meldung – der Sofortmeldung – verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht in diesen Bereichen eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit. Deshalb müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Meldung hier sofort und unmittelbar bis zur Aufnahme der Beschäftigung absetzen.
Für folgende Wirtschaftsbereiche gilt die Pflicht zur Sofortmeldung:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung gilt sowohl für Minijobs mit Verdienstgrenze als auch für kurzfristige Beschäftigungen.
Sofortmeldung durch Arbeitgeber vor Beschäftigungsaufnahme
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der betroffenen Wirtschaftsbereiche können die Sofortmeldung bereits vor Aufnahme der Beschäftigung übermitteln. Spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung muss sie abgesetzt worden sein.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter einer Tiefbaufirma nimmt am 1. September 2023 seine Beschäftigung auf. Sein Arbeitstag beginnt um 7 Uhr morgens.
Die Sofortmeldung muss bis spätestens 1. September 2023 um 7 Uhr abgegeben werden.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Wie alle anderen Meldungen können auch Sofortmeldungen über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal übermittelt werden. Sie geht direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) mit der Empfängerbetriebsnummer 66667777 und dem Abgabegrund 20 (Sofortmeldung).
Die Daten aus der Sofortmeldung werden bei der DSRV gespeichert. Sie stehen so dem Zoll und dem Betriebsprüfdienst in einem Online-Abrufverfahren im Falle einer Kontrolle zur Verfügung.
Wird die Beschäftigung tatsächlich nicht aufgenommen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Sofortmeldung wieder stornieren.
Sofortmeldung muss alle relevanten Daten des Beschäftigten enthalten
Die Sofortmeldung muss folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familienname des Arbeitnehmers
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Tag der Beschäftigungsaufnahme
Ist die Versicherungsnummer der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift anzugeben. Die ermittelte oder neu vergebene Versicherungsnummer wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt von der DSRV mitgeteilt.
WICHTIG: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die gewohnte Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 bei der Minijob-Zentrale. Auch dann, wenn diese bereits vor Beschäftigungsaufnahme an die Minijob-Zentrale übermittelt wird.
In den oben genannten Branchen sind deshalb grundsätzlich immer zwei Meldungen abzugeben:
- die Sofortmeldung an die DSRV mit Abgabegrund 20
- die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale mit Abgabegrund 10
Weitere Informationen zum Thema „Sofortmeldung“ finden Sie auch auf der Internetseite der DSRV.
45 Kommentare
Hallo , muss man bei einem Schlüsseldienst sofort gemeldet werden? Danke schon mal für die Antwort!
VG
Hallo,
ein Kunde betreibt einen Zeltverleih. Er verleiht die Zelte und Inventar (Tische, Stühle, … ) für Feiern, Veranstaltungen und Lagerzwecke etc. Die Zelte und das Inventar werden nicht nur geliefert sondern auch auf- und abgebaut.
Speisen- und Getränke werden nicht angeboten!
Frage: Ist der Betrieb sofortmeldepflichtig?
MfG
FZ
Guten Tag, gilt die Sofortmeldung auch für Minijobber, die in einem Kiosk/Imbiss beschäftigt werden? Danke.
Hallo,
unser als gemeinnützig anerkannter Verein möchte eventuell eine Reinigungskraft als Minijob anstellen. Die Tätigkeit würde für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgeführt, dabei handelt es sich um die Bewirtschaftung einer Wandererhütte, für die eine Gastättenerlaubnis vorliegt. Wäre das Sofortmeldungspflichtig? Der Arbeitgeber ist eine Körperschaft, die überwiegend gemeinnützige tätig ist.
Wenn ein Arbeitsnehmer über 1 Kalendermonat in der Unterbrechung wegen unbezahlten Urlaub ist wird eine Abmeldung wegen Ende sv.rechtl. BV mit Grund 34 erstellt, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort. Muss nach Unterbrechungsende einen neue Sofortmeldung abgegeben werden?
Wenn der Minijob mit Abgagegrund 20 gemeldet wurde, muss bei späterer Beendigung auch eine Meldung an die DSRV abgegeben werden oder reicht die Abmeldung bei der Minijob-Zentrale?
Guten Abend!
Ich habe im Dez. an drei Tagen auf einem Weihnachtsmarkt gearbeitet.
Geplant waren ein paar Tage mehr, aber schon am ersten Tag sind seltsame Dinge vorgefallen. Ein Ehemaliger Mitarbeiter tauchte am
Stand auf und meinte er wäre nicht bezahlt worden usw usw.
Vom Stand gegenüber kam auch jemand und sagte komische Sachen. Ich habe dann jedenfalls den AG unterrichtet, dass ich unter diesen Vorraussetzungen nur noch den nächsten Tag arbeiten würde, weil mir da alles doch sehr heikel ist. Angemeldet als kurzfristige Beschäftigte wurde ich.
Ich warte aber immer noch auf mein Gehalt und irgendeine Abrechnung. Die drei Tage waren Anfang Dezember und trotz mehrmaliger Aufforderung und Bitten habe ich kein Lohn erhalten.
Muss ich das jetzt zivilrechtlich einklagen und gleichzeitig WO melden alles?
Bitte respektvoll mit Ihrer Lesern umgehen und diese nicht für dumm verkaufen. Es sind Minijobber und nicht „Minijobberinnen und Minijobber“ und das gilt auch für die anderen Ihrer merkwürdigen Doppelformen. Danke.
Ich habe einmal im Jahr einen Praktikanten (mit (Praktikumsvertrag) der unengeldlich bei mir beschäftigt ist .Dieser will den Beruf des Landschaftsgärtners für die Berufswahl anschauen.
Bei der Berufsgenossenschaft wird dieser von mir gemeldet.
Allerdings könnte die neue Regelung mir Schwierigkeiten bereiten.
Wie soll ich hier vorgehen. Es fliest kein Geld und trotzdem ist dieser bei mir dabei um Arbeiten zu erledigen. Dies könnte mir als Schwarzarbeit ausgelegt werden. Was soll ich tun ?
Ein Mandant beabsichtigt, zur Renovierung eines vermieteten Hauses
> einen Minijobber anzustellen. Der Mandat ist Privatperson, die
> Vermietung entspringt privater Vermögensverwaltung. Ist hier eine
> Sofortmeldung zu erstellen?
Werden Arbeitgeber zweier minijobs informiert das man bereits einen minijob hat? Also wenn man einen minijob hat aber schon in der Kündigungsfrist ist und man unterschreibt einen neuen vertrag weil die dienste im Monat eh schon durch sind,man aber noch nicht abgemeldet ist bekommt da der neue Arbeitgeber bescheid? Oder der hauptarbeitgeber ? Gibt es bearbeitungszeit bei der Anmeldung oder geschieht das sofort ?
Muss trotzdem die Sofortmeldung gemacht werden, wenn die Anmeldung 10 bereits vor Beginn der Beschäftigung zur Minijobzentrale gemeldet wurde?
Gehört eine Beschäftigung im Bereich des Pizza-Service (kein Restaurant nur Pizza herstellen und ausliefern) zum Gaststättengewerbe? Betrieb ist meiner Meinung nach nicht von § 1 Gaststättengesetz umfasst.
Vor Beschäftigungsbeginn wurde eine Sondermeldung 20 für einen kurzfristig Beschäftigen erstellt. Eine An- und Abmeldung erfolgte an die Minijobzentrale. Jetzt soll erneut für einige Tage die Beschäftigung aufgenommen werden. Muss für den gleichen Mitarbeiter erneut vor Beschäftigungsbeginn eine Sondermeldung gemacht werden?
Wenn ein Mitarbeiter mit normale Anmeldung mit Abgabegrund 10, und nach den Beendung den Beschäftigung die Abmeldung mit Abgabegrund 30 erfolgrt wurde. Und nun fehlt die Sofortmeldung für diese Zeitraum, meine Frage ist bei eine Sofortmeldung mit Abgabegrund 20 der erst nach den erste Anmeldung später 5 Monate zu erfolgen ist , muss man nochmal eine neue Abmeldung mit Abgabegrund 30 mit dem selben Datum von den beendete Beschäftigung erfolgen??
Wenn ein Mitarbeiter zu einem Probearbeitstag kommt und für diesen Tag eine Sofortmeldung erstellt wird, der tatsächliche Beschäftigungsbeginn aber erst zwei Monate später ist, ist dann die erste Sofortmeldung noch gültig oder muss eine neue Sofortmeldung erstellt werden?
Bin Rentnerin und habe meine Altersrente. Habe, da ich fit bin verschiedene Stellen, Minijob angenommen. Alle angemeldet. Muss ich etwas beachten?
Wie oft kann ich krankmeld Vertretung machen Ei 450 Euro.
Meine Haushaltshilfe hat gekündigt. Ich habe sie hier abgemeldet. Muss ich sie auch noch bei der knappschaft abmelden oder geht das automatisch?
Hallo, ich habe eine Wohnimmobilie und dort möchte ich einen Minijob anmelden – Ist dieser dann ein gewerblicher Minijob? Falls ja, wo kann ich diesen dann anmelden?
Vielen Dank im voraus
Ich habe im vergangenen Jahr eine Kurzfristige Beschäftigung aufgenommen, Jedoch wurde ich normal sozialversicherungspflichtig angemeldet und musste volle Sozialabgaben Zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Geld im nachhinein zurückzubekommen?
Und wenn ich die n o r m a l e Meldung an die MinijobZentrale s o f o r t mache, entfällt dann die Sofortmeldung?