
Sofortmeldungen im Minijob: Was Arbeitgeber beachten müssen
Nach monatelangen Schließungen dürfen nun viele Unternehmen wieder öffnen und Kunden empfangen. Um Besucher bewirtschaften zu können, stellen momentan insbesondere Bars, Biergärten und Restaurants neue Mitarbeiter ein – darunter natürlich auch Minijobber. In der Gastronomie, aber auch in anderen Branchen, müssen die Arbeitgeber dann eine Sofortmeldung abgeben. Was eine Sofortmeldung ist und was Arbeitgeber bei der Meldung neuer Arbeitnehmer zu beachten haben, erklären wir in diesem Beitrag.
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- Beschäftigungen müssen gemeldet werden
- Wirtschaftsbereiche mit Sofortmeldepflicht
- Sofortmeldung durch Arbeitgeber unmittelbar bei Aufnahme einer Beschäftigung
- Sofortmeldung muss alle relevanten Daten des Beschäftigten enthalten
- WICHTIG: Sofortmeldung ersetzt nicht die Meldung zur Sozialversicherung an die Minijob-Zentrale
Beschäftigungen müssen gemeldet werden
Nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung auf, muss der Arbeitgeber diese bei der Sozialversicherung anmelden. Die Meldung übermittelt der Arbeitgeber
- für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter an die jeweils zuständige Krankenkasse und
- für Minijobber an die Minijob-Zentrale.
Werden Mitarbeiter nicht angemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit.
Wirtschaftsbereiche mit Sofortmeldepflicht
Für folgende Wirtschaftsbereiche bzw. Wirtschaftszweige sieht der Gesetzgeber eine erhöhte Gefahr für Schwarzarbeit und sieht für die betroffenen Arbeitgeber die Verpflichtung zur Abgabe einer Sofortmeldung vor:
- Baugewerbe,
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- Personenbeförderungsgewerbe,
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe,
- Schaustellergewerbe,
- Unternehmen der Forstwirtschaft,
- Gebäudereinigungsgewerbe,
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Betroffen ist daher nicht nur die Gastronomie, sondern auch viele andere Branchen.
Sofortmeldung durch Arbeitgeber unmittelbar bei Aufnahme einer Beschäftigung
Die Arbeitgeber der betroffenen Wirtschaftsbereiche bzw. Wirtschaftsbranchen sind für jeden Arbeitnehmer spätestens bei dessen Beschäftigungsaufnahme zur Abgabe der Sofortmeldung verpflichtet. Eine Sofortmeldung ist mit dem Abgabegrund 20 direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung zu übermitteln. So haben auch der Zoll und die Betriebsprüfdienste der Deutschen Rentenversicherung im Falle einer Kontrolle Zugang zu den Daten. Mit dieser Sofortmeldung schützen sich die Arbeitgeber auch selbst und laufen nicht Gefahr, sich dem Verdacht der Schwarzarbeit auszusetzen.
Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung gilt sowohl für Minijobber mit Verdienstgrenze als auch für eine kurzfristige Beschäftigung.
Sofortmeldung muss alle relevanten Daten des Beschäftigten enthalten
Die Sofortmeldung muss folgende Daten enthalten:
- Vor- und Familiennamen des Arbeitnehmers
- Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
- Betriebsnummer des Arbeitgebers
- Tag der Beschäftigungsaufnahme
Weitere Informationen zur Sofortmeldung erhalten Arbeitgeber auch auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
WICHTIG: Sofortmeldung ersetzt nicht die Meldung zur Sozialversicherung an die Minijob-Zentrale
Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die gewohnte Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale. Für die Anmeldung mit Abgabegrund 10 an die Minijob-Zentrale hat der Arbeitgeber aber länger Zeit. Sie ist nicht sofort bei Beschäftigungsaufnahme, sondern mit der ersten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsbeginn zu übermitteln.
21 Kommentare
Und wenn ich die n o r m a l e Meldung an die MinijobZentrale s o f o r t mache, entfällt dann die Sofortmeldung?
Ich habe im vergangenen Jahr eine Kurzfristige Beschäftigung aufgenommen, Jedoch wurde ich normal sozialversicherungspflichtig angemeldet und musste volle Sozialabgaben Zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Geld im nachhinein zurückzubekommen?
Hallo, ich habe eine Wohnimmobilie und dort möchte ich einen Minijob anmelden – Ist dieser dann ein gewerblicher Minijob? Falls ja, wo kann ich diesen dann anmelden?
Vielen Dank im voraus
Meine Haushaltshilfe hat gekündigt. Ich habe sie hier abgemeldet. Muss ich sie auch noch bei der knappschaft abmelden oder geht das automatisch?
Wie oft kann ich krankmeld Vertretung machen Ei 450 Euro.
Bin Rentnerin und habe meine Altersrente. Habe, da ich fit bin verschiedene Stellen, Minijob angenommen. Alle angemeldet. Muss ich etwas beachten?
Wenn ein Mitarbeiter zu einem Probearbeitstag kommt und für diesen Tag eine Sofortmeldung erstellt wird, der tatsächliche Beschäftigungsbeginn aber erst zwei Monate später ist, ist dann die erste Sofortmeldung noch gültig oder muss eine neue Sofortmeldung erstellt werden?
Wenn ein Mitarbeiter mit normale Anmeldung mit Abgabegrund 10, und nach den Beendung den Beschäftigung die Abmeldung mit Abgabegrund 30 erfolgrt wurde. Und nun fehlt die Sofortmeldung für diese Zeitraum, meine Frage ist bei eine Sofortmeldung mit Abgabegrund 20 der erst nach den erste Anmeldung später 5 Monate zu erfolgen ist , muss man nochmal eine neue Abmeldung mit Abgabegrund 30 mit dem selben Datum von den beendete Beschäftigung erfolgen??
Vor Beschäftigungsbeginn wurde eine Sondermeldung 20 für einen kurzfristig Beschäftigen erstellt. Eine An- und Abmeldung erfolgte an die Minijobzentrale. Jetzt soll erneut für einige Tage die Beschäftigung aufgenommen werden. Muss für den gleichen Mitarbeiter erneut vor Beschäftigungsbeginn eine Sondermeldung gemacht werden?
Gehört eine Beschäftigung im Bereich des Pizza-Service (kein Restaurant nur Pizza herstellen und ausliefern) zum Gaststättengewerbe? Betrieb ist meiner Meinung nach nicht von § 1 Gaststättengesetz umfasst.