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Sofortmeldungen im Minijob: Hier müssen Arbeitgeber schnell sein

Die Minijobberin im Café, der Taxifahrer auf Minijob-Basis oder die Aushilfe auf der Kirmes - alle drei Jobs haben eine Gemeinsamkeit: Sie werden in Branchen ausgeübt, in denen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Meldeverfahren eine Besonderheit beachten müssen - die Sofortmeldung. Was das bedeutet, erklären wir in diesem Beitrag.

Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden

Stellen Unternehmen neue Minijobberinnen und Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag.

Werden Minijobberinnen und Minijobber nicht angemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit.

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zum Thema „Anmeldung“.

Zusätzliche Meldung für bestimmte Wirtschaftsbereiche notwendig

In einigen Branchen sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Abgabe einer zusätzlichen Meldung – der Sofortmeldung – verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht in diesen Bereichen eine erhöhte Gefahr von Schwarzarbeit. Deshalb müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Meldung hier sofort und unmittelbar bis zur Aufnahme der Beschäftigung absetzen.

Für folgende Wirtschaftsbereiche gilt die Pflicht zur Sofortmeldung:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Unternehmen der Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • Fleischwirtschaft
  • Prostitutionsgewerbe
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe

Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung gilt sowohl für Minijobs mit Verdienstgrenze als auch für kurzfristige Beschäftigungen.

Sofortmeldung durch Arbeitgeber vor Beschäftigungsaufnahme

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der betroffenen Wirtschaftsbereiche können die Sofortmeldung bereits vor Aufnahme der Beschäftigung übermitteln. Spätestens zum Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung muss sie abgesetzt worden sein.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter einer Tiefbaufirma nimmt am 1. September 2023 seine Beschäftigung auf. Sein Arbeitstag beginnt um 7 Uhr morgens.

Die Sofortmeldung muss bis spätestens 1. September 2023 um 7 Uhr abgegeben werden.

Wie alle anderen Meldungen können auch Sofortmeldungen über ein Entgeltabrechnungsprogramm oder über eine elektronische Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal übermittelt werden. Sie geht direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DSRV) mit der Empfängerbetriebsnummer 66667777 und dem Abgabegrund 20 (Sofortmeldung).

Die Daten aus der Sofortmeldung werden bei der DSRV gespeichert. Sie stehen so dem Zoll und dem Betriebsprüfdienst in einem Online-Abrufverfahren im Falle einer Kontrolle zur Verfügung.

Wird die Beschäftigung tatsächlich nicht aufgenommen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Sofortmeldung wieder stornieren.

Sofortmeldung muss alle relevanten Daten des Beschäftigten erhalten

Die Sofortmeldung muss folgende Daten enthalten:

  • Vor- und Familienname des Arbeitnehmers
  • Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
  • Betriebsnummer des Arbeitgebers
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme

Ist die Versicherungsnummer der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift anzugeben. Die ermittelte oder neu vergebene Versicherungsnummer wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber direkt von der DSRV mitgeteilt.

WICHTIG: Die Sofortmeldung ersetzt nicht die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale

Die Sofortmeldung ist eine zusätzliche Meldung und ersetzt nicht die gewohnte Anmeldung mit dem Abgabegrund 10 bei der Minijob-Zentrale. Auch dann, wenn diese bereits vor Beschäftigungsaufnahme an die Minijob-Zentrale übermittelt wird.

In den oben genannten Branchen sind deshalb grundsätzlich immer zwei Meldungen abzugeben:

  • die Sofortmeldung an die DSRV mit Abgabegrund 20
  • die Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale mit Abgabegrund 10

Weitere Informationen zum Thema „Sofortmeldung“ finden Sie auch auf der Internetseite der DSRV.

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Ulrike Günter-Mer...
UM
Ulrike Günter-Mer...

Ein Mandant beabsichtigt, zur Renovierung eines vermieteten Hauses
> einen Minijobber anzustellen. Der Mandat ist Privatperson, die
> Vermietung entspringt privater Vermögensverwaltung. Ist hier eine
> Sofortmeldung zu erstellen?

C.J
CJ
C.J

Werden Arbeitgeber zweier minijobs informiert das man bereits einen minijob hat? Also wenn man einen minijob hat aber schon in der Kündigungsfrist ist und man unterschreibt einen neuen vertrag weil die dienste im Monat eh schon durch sind,man aber noch nicht abgemeldet ist bekommt da der neue Arbeitgeber bescheid? Oder der hauptarbeitgeber ? Gibt es bearbeitungszeit bei der Anmeldung oder geschieht das sofort ?

F H
FH
F H

Muss trotzdem die Sofortmeldung gemacht werden, wenn die Anmeldung 10 bereits vor Beginn der Beschäftigung zur Minijobzentrale gemeldet wurde?

D. S.
DS
D. S.

Gehört eine Beschäftigung im Bereich des Pizza-Service (kein Restaurant nur Pizza herstellen und ausliefern) zum Gaststättengewerbe? Betrieb ist meiner Meinung nach nicht von § 1 Gaststättengesetz umfasst.

Claudia
CL
Claudia

Vor Beschäftigungsbeginn wurde eine Sondermeldung 20 für einen kurzfristig Beschäftigen erstellt. Eine An- und Abmeldung erfolgte an die Minijobzentrale. Jetzt soll erneut für einige Tage die Beschäftigung aufgenommen werden. Muss für den gleichen Mitarbeiter erneut vor Beschäftigungsbeginn eine Sondermeldung gemacht werden?

EsGe
ES
EsGe

Wenn ein Mitarbeiter mit normale Anmeldung mit Abgabegrund 10, und nach den Beendung den Beschäftigung die Abmeldung mit Abgabegrund 30 erfolgrt wurde. Und nun fehlt die Sofortmeldung für diese Zeitraum, meine Frage ist bei eine Sofortmeldung mit Abgabegrund 20 der erst nach den erste Anmeldung später 5 Monate zu erfolgen ist , muss man nochmal eine neue Abmeldung mit Abgabegrund 30 mit dem selben Datum von den beendete Beschäftigung erfolgen??

Sabrina Z.
SZ
Sabrina Z.

Wenn ein Mitarbeiter zu einem Probearbeitstag kommt und für diesen Tag eine Sofortmeldung erstellt wird, der tatsächliche Beschäftigungsbeginn aber erst zwei Monate später ist, ist dann die erste Sofortmeldung noch gültig oder muss eine neue Sofortmeldung erstellt werden?

A.K.
AK
A.K.

Bin Rentnerin und habe meine Altersrente. Habe, da ich fit bin verschiedene Stellen, Minijob angenommen. Alle angemeldet. Muss ich etwas beachten?

zoll
ZO
zoll

Wie oft kann ich krankmeld Vertretung machen Ei 450 Euro.

Mike
MI
Mike

Meine Haushaltshilfe hat gekündigt. Ich habe sie hier abgemeldet. Muss ich sie auch noch bei der knappschaft abmelden oder geht das automatisch?

Geli
GE
Geli

Hallo, ich habe eine Wohnimmobilie und dort möchte ich einen Minijob anmelden – Ist dieser dann ein gewerblicher Minijob? Falls ja, wo kann ich diesen dann anmelden?
Vielen Dank im voraus

Moritz
MO
Moritz

Ich habe im vergangenen Jahr eine Kurzfristige Beschäftigung aufgenommen, Jedoch wurde ich normal sozialversicherungspflichtig angemeldet und musste volle Sozialabgaben Zahlen.
Gibt es eine Möglichkeit dieses Geld im nachhinein zurückzubekommen?

Zehn
ZE
Zehn

Und wenn ich die n o r m a l e Meldung an die MinijobZentrale s o f o r t mache, entfällt dann die Sofortmeldung?