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Mehrere Minijobs: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber & Beschäftigte

Grundsätzlich können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden. Dabei sind jedoch ein paar Regeln zu beachten. Welche das sind und in welcher Situation nur genau ein Minijob ausgeübt werden kann, beschreiben wir in diesem Artikel.

Kein Hauptjob, aber mehrere Minijobs – So geht’s!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Summe aller Verdienste darf jedoch die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Seit Januar 2024 liegt diese bei durchschnittlich 538 Euro im Monat.

Liegt der monatliche Verdienst mehrerer Minijobs zusammengerechnet über 538 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese Beschäftigungen dann auch nicht mehr bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dann bei der gesetzlichen Krankenkasse der oder des Beschäftigten gemeldet werden.

Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und übt einen Minijob bei Arbeitgeber A aus. Dann nimmt er einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze bei Arbeitgeber B auf.

Arbeitgeber A: 290 Euro
Arbeitgeber B: 220 Euro

Der Verdienst aus beiden Beschäftigungen wird zusammengerechnet und beträgt insgesamt 510 Euro (290 Euro + 220 Euro). Der Gesamtverdienst überschreitet damit die aktuelle Minijob-Grenze von 538 Euro nicht. Beide Beschäftigungen bleiben Minijobs und werden zur Minijob-Zentrale gemeldet.

Nun nimmt der Arbeitnehmer eine dritte Beschäftigung bei Arbeitgeber C an.

Arbeitgeber C: 80 Euro

Zusammen mit dem Verdienst von Arbeitgeber A und B verdient der Arbeitnehmer nun 590 Euro im Monat.
Die Verdienstgrenze wird damit überschritten.

Alle Arbeitgeber müssen die Beschäftigungen nun bei der gesetzlichen Krankenkasse sozialversicherungspflichtig anmelden. Bei der Minijob-Zentrale gemeldete Beschäftigungen sind entsprechend abzumelden.

Minijob als Nebenjob – So geht’s nicht!

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen nur genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.

Kommen weitere Beschäftigungen hinzu, ist immer die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Nur der erste Minijob bleibt bei der Minijob-Zentrale als Minijob gemeldet. Alle weiteren Minijobs müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.

Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin hat eine Hauptbeschäftigung und nimmt zusätzlich einen Minijob bei Arbeitgeber A auf. Da ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kein Problem ist, wird der Minijob bei Arbeitgeber A zur Minijob-Zentrale gemeldet.

Nun möchte die Arbeitnehmerin einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber B aufnehmen. Da es sich hierbei um den zweiten Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung handeln würde, wird die Beschäftigung bei Arbeitgeber B – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Die Beschäftigung muss nicht zur Minijob-Zentrale, sondern zur Krankenkasse der Arbeitnehmerin gemeldet werden.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Was bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten ist, erläutern wir auch in unserem Magazin-Artikel Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung – Geht das?

Mehrere Minijobs: Vorsicht in der Rentenversicherung!

Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobberinnen und Minijobber können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sie zahlen dann keinen Eigenanteil mehr. Das gilt auch bei mehreren Minijobs.

Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt einheitlich für alle parallel ausgeübten Minijobs. Entscheidet man sich in einem Minijob dafür, auf den vollen Leistungsanspruch in der Rentenversicherung zu verzichten, dann gilt diese Entscheidung für alle anderen gleichzeitig ausgeübten Minijobs auch. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und endet erst, wenn alle Minijobs beendet sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen an dieser Stelle besonders aufmerksam sein. Sie müssen ebenfalls alle ihre bereits zuvor getätigten Meldungen zur Sozialversicherung anpassen und korrigieren.

Minijobberinnen und Minijobber sichern sich mit der Zahlung eigener Beiträge das volle Leistungspaket in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Vorteile der geringe Eigenanteil bietet, erläutern wir in unserem Magazin-Artikel Die Top 4 Gründe, beim Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Mehrere kurzfristige Minijobs – geht das?

Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr befristet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch mehrere kurzfristige Minijobs ausüben. Für die Prüfung der Zeitgrenze gilt dann: Mehrere kurzfristige Minijobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Das gilt auch, wenn diese zeitgleich ausgeübt werden. Arbeiten kurzfristige Minijobberinnen oder Minijobber am gleichen Tag für mehrere Arbeitgeber, ist dieser Tag nur einmal zu zählen.

In unseren FAQs finden Sie hierzu auch ein Beispiel: Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben?

Die Verdienste aus kurzfristigen Minijobs werden nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder einem Minijob mit Verdienstgrenze zusammengerechnet.

Ob ein Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausgeübt werden können, erklären wir in unserem Beitrag Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?

Gehen auch mehrere Jobs beim gleichen Arbeitgeber?

Mehrere Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sind möglich. Bei ein und demselben Arbeitgeber werden jedoch mehrere Jobs grundsätzlich als eine Beschäftigung betrachtet. Dabei spielt auch die Art der Beschäftigung keine Rolle.

Einzige Ausnahme: Wird ein Minijob neben einer Beschäftigung zur Berufsausbildung ausgeübt, geht das auch bei demselben Arbeitgeber.

Wann ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, erklären wir in unserem Magazin-Artikel Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das?

Wie erfahren Arbeitgeber von weiteren Minijobs?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen eine Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Hierbei ist auch die Anzahl der von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ausgeübten Minijobs und deren Verdienst entscheidend.

Doch wie erfahren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten bereits weitere Jobs ausüben? Ein Personalfragebogen kann hier helfen. Neben persönlichen Daten enthält er auch Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Beschäftigte darüber hinaus, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Beschäftigungen. Den Personalfragebogen nehmen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen.

Den Personalfragebogen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch direkt auf der Internetseite der Minijob-Zentrale herunterladen.

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Friederike Tölzer
FT
Friederike Tölzer

Minijob im Gewerbe und Minijob im Privathaushalt. Geht das? 538€ werden nicht überschritten. Keine Hauptbeschäftigung

M M
MM
M M

Hey,

Ich mache gerade eine Ausbildung und bin im dritten Lehrjahr. Ich habe zwei Mini Jobs angenommen und jetzt gelesen dass der zweite Mini Job Steuer Pflichtig wird.

Wird sich das auf meine Abrechnung von meinem Hauptjob ausüben Steuer technisch und da etwas verändern?
Oder wird dann nur mein dritter Job zusätzlich versteuert und berührt meinen Hauptjob steuertechnisch nicht ?

Carolina Heine
CH
Carolina Heine

Hallo Minjob Zentraler Team,

Guten Tag, derzeit habe ich eine Teilzeitstelle für 20 Stunden pro Woche. Heute habe ich einen Minijob bis zum 31.08.2024 unterschrieben. Ich habe auch ein weiteres Angebot für einen zusätzlichen Minijob von einem anderen Arbeitgeber erhalten. Ist es erlaubt, dass ich eine Teilzeitstelle für 20 Stunden pro Woche habe und gleichzeitig die anderen beiden Minijobs ausübe? Ich verstehe, dass wenn ich auch den zweiten Minijob annehme, ich die erforderliche Menge arbeiten muss, damit Minijob 1 + Minijob 2 = 538 Euro pro Monat stimmt, oder?

Vielen dank

Mit freundlichen Grüßen
Carolina

Ulrike Haß
UH
Ulrike Haß

Hallo,
ein Minijob, Verdienst 520 Euro + Werkvertrag (400 Euro), geht das? Oder müssen die beiden Gehälter addiert werden?
VG,
Ulrike Haß

Susan Rosenbaum
SR
Susan Rosenbaum

Sie s

Kann man einen Minijob mit einer Übungsleiter Tätigkeit bei einem Arbeitgeber zusammen kombinieren? Heißt Minijob 537€ und Übungsleitertätigkeit 250€ bei dem gleichen Arbeitgeber steuerfrei.

Dieter Seeling
DS
Dieter Seeling

Hallo,
Was kann ich machen wenn mein alter Arbeitgeber mich nicht abgemeldet hat und er sich auch nicht mehr meldet.
wurde auch von der Minijob Zenrale angeschrieben meldet sich auch dort nicht. ich arbeite seit Oktober 2023 nicht mehr bei dieser Firma.

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Marie, Müller
MM
Marie, Müller

Guten Tag,

wieso kann man nicht eine Hauptbeschäftigung und zwei Minijobs die zusammen 538,00 € nicht überschreiten haben?

Michael Röger
MR
Michael Röger

Hallo,
bitte um Klärung folgender Konstellation:
1. Person übt eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung in Teilzeit und
2. übt eine nebenberuflich Selbstständigkeit aus

Kann Sie zusätzlich noch einen Minijob als Hundesitterin ausüben ?

Maik, Sobotka
MS
Maik, Sobotka

Darf neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem Ehrenamt mit Aufwandsentschädigung ein Minijob aufgenommen werden?