2 min Lesezeit

192 Kommentare

Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung – Geht das?

Aber was gilt, wenn eine Hauptbeschäftigung vorliegt? In unserem Praxisbeispiel veranschaulichen wir, worauf zu achten ist, wenn neben einer Hauptbeschäftigung noch weitere Beschäftigungen ausgeübt werden. Wir zeigen zudem, wie Arbeitgeber diese Beschäftigungen melden müssen.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Deutschland ist kein Land der Multijobber: Mehr als 97 Prozent aller Minijobber üben genau einen Minijob aus. Übt der Minijobber mehrere aus, wird die Höhe der Verdienste zusammengerechnet. Wenn die Grenze von 538 Euro nicht überschritten wird, sind alle Beschäftigungen Minijobs und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs dürfen aber nur dann gleichzeitig ausgeübt werden, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt.

Das Praxisbeispiel:

Eine Raumpflegerin erzielt regelmäßig folgende monatliche Verdienste

  • seit vielen Jahren beim Arbeitgeber A  600 Euro
  • seit 1.6.2018 beim Arbeitgeber B  250 Euro
  • seit 1.2.2019 beim Arbeitgeber C  260 Euro

Wie müssen die drei Beschäftigungen gemeldet werden? Sind die Beschäftigungen bei den Arbeitgebern B und C noch Minijobs oder liegen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor?

So müssen die Beschäftigungen beurteilt werden:

Die Raumpflegerin unterliegt in der Beschäftigung beim Arbeitgeber A der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Da der Verdienst oberhalb von 538 Euro liegt, handelt es sich in diesem Beispiel um die Hauptbeschäftigung.

Die beiden übrigen Beschäftigungen übersteigen die Verdienstgrenze von 538 Euro nicht. Einzeln betrachtet wären somit beide Beschäftigungen eigentlich Minijobs mit Verdienstgrenze.

Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass neben einer Hauptbeschäftigung immer nur genau ein Minijob ausgeübt werden darf. Die Höhe des Verdienstes im Minijob spielt keine Rolle. Da die Beschäftigung beim Arbeitgeber B zeitlich zuerst aufgenommen wird, bleibt diese ein Minijob. Der Arbeitgeber B muss somit Pauschalbeiträge zur Kranken- und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.

Die Beschäftigung beim Arbeitgeber C ist hingegen mit der Hauptbeschäftigung beim Arbeitgeber A zusammenzurechnen. Diese Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr. Es handelt sich hier ebenfalls um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für diese Beschäftigung besteht aber nur Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung dagegen gilt auch für diese Beschäftigung weiterhin Versicherungsfreiheit, weil das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 538 Euro nicht überschreitet.

Weitere Informationen zu Mehrfachbeschäftigungen im Zusammenhang mit Minijobs gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale und auch hier im Blog.

So müssen die Beschäftigungen gemeldet werden:

Die Beschäftigungen A und C müssen von den Arbeitgebern bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Die Beschäftigung B ist ein Minijob mit Verdienstgrenze. Dieser muss bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Die Personen- und Beitragsgruppenschlüssel lauten wie folgt:

Arbeitgeber A
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1

Arbeitgeber B
Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0 (bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)
Beitragsgruppenschlüssel: 6 1 0 0 (bei Rentenversicherungspflicht)

Arbeitgeber C
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 0 1

Weitere Informationen zum Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs gibt es hier.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

192 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Karin Schaap
KS
Karin Schaap

Hallo,
ich habe eine SV pflichtigen Job, Stkl. 5 als Zeitungsausträgerin mit ca. 100-200€ / Monat Verdienst.
Und einen Minijob, bei dem ich unter/ max. 538€ verdiene.
Kann ich noch eine Tätigkeit/ Minijob aufnehmen, die dann zur Stkl. 5 zugerechnet wird?
Welche Beiträge muss ich da bezahlen?
Oder muss diese Tätigkeit neu auf Stkl. 6 berechnet werden?
Lohnt sich das dann noch wegen der Pflichtabgaben?
Danke, Gruß

S. Brand
SB
S. Brand

Ich möchte gerne verstehen, warum es nicht möglich ist, neben einer SV-pflichtigen Hauptbeschäftigung noch zwei oder mehrere Minijobs zu machen, wenn das Gesamteinkommen aus den Minijobs 538€ nicht überschreitet. Das benachteiligt Menschen, die einen Job oder eine Ausbildung machen gegenüber anderen (Schüler, Studenten etc.) die nur Minijobs machen. Ich finde nirgends eine Antwort warum der Gesetzgeber das so geregelt hat. Das möchte ich gerne wissen.! Ihr Berater hatte darauf keine Antwort und auch nicht das BMAS.
Vielen Dank!

Marie Süreth
MS
Marie Süreth

Hallo,
bei zwei Minijobs und eine Hauptbeschäftigung wird ja der zweite Minijob zusammengerechnet mit der Hauptbeschäftigung werden dann die normalen SV Prozentsätze berücksichtigt oder kann es dann auch zu einem Minijob kommen.
Und diese 20% Pauschale LSt wird dann nur gerechnet von dem 2.Minijob und von der Hauptbeschäftigung.
Und diese 2% Pauschale LSt dann von dem 1.Minijob

Sebastian Schöneb...
SS
Sebastian Schöneb...

Und wie wäre es wenn B und C eine GbR gründen und die Raumpflegerin anstellen dann wäre es nur ein Beschäftigungsverhaltnis

Karola Koch
KK
Karola Koch

Hallo , ich habe einen Hauptjob und einen Minijob bei dem ich aber die 530€ Grenze nicht erreiche. Nun meine Frage , dürfte ich einen zweiten Minijob annehmen um die 530€ zu erreichen? Danke

Alex M.
AM
Alex M.

Guten Tag, ich absolviere eine Ausbildung (monatlich 1.100 Euro Vergütung) bei Arbeitgeber Nr. 1 und übe daneben einen Minijob mit einer monatlichen Vergütung von 350 Euro bei Arbeitgeber Nr. 2 aus. Kann ich zusätzlich bei Arbeitgeber Nr. 3 eine kurzfristige Beschäftigung bis zu 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen ausüben oder gilt die kurzfristige Beschäftigung als 2. Minijob mit der Folge, dass dieser nicht möglich ist?

Vanessa Müller
VM
Vanessa Müller

Hallo, ich habe einen Vollzeit-Job (36 Std Woche) und möchte gerne neben meinem 1. Minijob, noch einen 2. Mini-Job dazu nehmen. Beide Minijobs würden zusammen die Verdienstgrenze von 538 EUR nicht übersteigen. Komme ich trotzdem beim zweiten Minijob in Steuerklasse 6 und habe höhere Abzüge obwohl ich nachweislich nicht mehr als 538 EUR verdienen werde? Danke für eine Antwort! LG

Hugo
HU
Hugo

Hallo,

Ich mache hauptberuflich eine Ausbildung und habe nebenbei noch einen dauerhaften Minijob.
Im Sommer möchte ich für ein paar Tage bei einem Festival arbeiten, was ja dann, sofern ich das richtig verstanden habe als kurzfristige Beschäftigung gilt. Muss ich da auf etwas bestimmtes achten (z. B. Stundenanzahl, oder etwas anderes) und muss ich selbst das irgendwo anmelden (Minijob-Zentrale, Finanzamt, Versicherung, etc.), oder passiert das alles automatisch über meinen Arbeitgeber (in dem Fall das Festival)?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

Funda koru
FK
Funda koru

Hallo
Ich habe Hauptberuf der teilzeit ist .knapp700euro verdiene.
Habe ein nebenjob knapp 270euro verdiene.
Werde demnächst noch einen nebenjob anfangen das sind knapp 200euro die ich dazu verdiene.
wie werden die Sozialabgaben in diesen Fall berechnet ?

Danke im voraus. Lg

Cindy
CI
Cindy

Hallo,
wie sieht die Lage mit 2 20h Teilzeitstellen und einem Minijob aus? Ist der Minijob dann normal als Minijob zu betrachten und beitragsfrei oder wird dieser automatisch zu einem der Teilzeitjobs steuerrechtlich gerechnet?

Vielen Dank schon einmal für die Antwort.
LG

Agnes Ascher
AA
Agnes Ascher

Dieses Beispiel ist soweit Sv-rechtlich klar, da die geringfügig entlohnte Beschäftigungen zusammen nicht größer 538 € betragen.
Die sv-rechtliche Frage wäre bei ?:
Hauptbeschäftigung BGR 1111, Nebenbeschäftigung 400 € und eine zweite Nebenbeschäftigung mit 300 €
d.h. beide Nebenbeschäftigungen sind größer 538 €.
Danke für ihre Antwort

HASANKA MADHURANGA
HM
HASANKA MADHURANGA

Hallo Team, ich bin Universitätsstudent mit einer Arbeitserlaubnis, die es mir erlaubt, 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Derzeit habe ich einen Teilzeit-Hauptjob mit einem monatlichen Verdienst von 850 Euro und arbeite 16 Stunden pro Woche. Ich erwäge einen Minijob, eine Putzstelle für 4 Stunden pro Woche, mit einem Monatseinkommen von 500 Euro. Meine Steuerklasse ist 1. Kann ich diesen Minijob ausüben, um die Höchstarbeitszeit von 20 Stunden pro Woche zu erreichen, und wie lauten die Regeln und Vorschriften? Ich komme aus Sri Lanka.

Stefan
ST
Stefan

Hallo,
ich habe einen Vollzeitjob (Steuerklasse 1) und einen Minijob (538,-)
Wenn ich jetzt einen weiteren Minijob annehmen sollte, würde dann nur dieser mit Steuerklasse 6 versteuert werden oder ändert sich dann auch bei meinem Vollzeitjob die Steuerklasse auf 6) ?

Danke für eine Rückinfo

Denise
DE
Denise

Hallo,

ich arbeite Vollzeit (Steuerklasse 1) und habe nebenbei einen geringfügigen Job (520 Eur). Nun würde ich gerne noch zusätzlich einen Job ausführen, bei dem ich auch über die grenze kommen würde. Wenn ich diesen Job auf Steuerklasse 6 anmelde, ist es dann möglich alle drei Jobs auszuführen?

Vielen Dank!

Klaus Welsch
KW
Klaus Welsch

Hallo,
folgende Frage:
Es liegt ein Hauptjob voll sv-pflichtig vor seit Jahren durchgehend laufend.
Zusätzlich liegt seit 01.01.2023 ein Minijob vor, Minijob A.
Dieser Minijob A wird beendet zum 31.12.2023
Nun beginnt ab 01.01.2024 ein neuer Minijob B unbefristet.
Ab 01.02.2024 wird der Minijob A zusätzlich wieder aufgenommen.
Welcher Minijob wird 2024 als erster Minijob behandelt?
Reicht dieser eine Monat Januar 2024 aus, dass der Minijob B nun als erster Minijob gilt?
Im Minijob B ist der Lohn wesentlich höher als im Minijob A, deshalb wäre es günstiger den Minijob B als Minijob anzumelden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Charlotte Krumbhol...
CK
Charlotte Krumbhol...

Hallo,

ich habe einen Hauptjob (38,5h) und zahle hier meine Abgaben. Seit 3 Monaten habe ich einen Nebenjob. Hier komme ich meinst zwischen 100-520 raus. Diesen Monat aber nur 220. ich war jetzt bei einem anderen Proboearbeiten (3h) ohne Verdienst und die wollten mich anmelden. Ich habe mich nun aber entschieden den Job doch nicht dort anzufangen. Ich habe meinen anderen Nebenjob gekündigt werde aber den November halt noch ausgezahlt kriegen, sprich gemeldet. Kann ich dadurch Probleme kriegen?

Melanie Christians
MC
Melanie Christians

Hallo, eine Frage: Ich habe einen Hauptjob beim Landesverband (30 Stundenstelle), mein Chef ist dort Geschäftsführer und Rechtsanwalt. Er hat auch noch eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Dort bin ich als Minijob mit 100 Euro in seiner Kanzlei tätig seit vielen Jahren. Ich habe also quasi den gleichen Chef aber nicht den gleichen Arbeitgeber für beide Jobs. Da die 100 Euro nicht sehr viel sind, würde ich gerne noch einen zweiten Minijob annehmen, der dann so um 350 Euro bringen soll… darf ich das? und wie wird das steuerlich geregelt? Ich würde ja nicht über 520 Euro zusammen kommen mit beiden Minijobs… aber man darf gesetzlich ja nur einen Minijob haben, so dass einer der beiden Minijobs dann mit meinem Hauptjob verrechnet wird richtig? Aber welcher Mnijob wäre das dann? der für 100 Euro den ich schon lange habe oder den, den ich dann neu ausüben würde?

Robert Retzlaff
RR
Robert Retzlaff

Hallo, meine Frage, ich habe eine Vollzeitstelle und ein Nebengewerbe, darf ich auch noch einen Minijob mit 520 €, ja oder?!

Danke

Gerhard bierwisch
GB
Gerhard bierwisch

Dumme Frage wenn ich einen hauptjob habe und einen Job mit 180 und einen andren mit ca.300 Euro alles verschieden Arbeitgeber wie läuft das dann?

Ursula Kalus
UK
Ursula Kalus

Frage:
Ein Empfänger von Versorgungsbezügen (pensionierter Beamter) möchte zwei Minijobs annehmen.
Die Summe der Entgelte für beide Minijobs ist nicht höher als 520,00 EUR.
Ist es richtig, dass auch in diesem Fall beide Minijobs sozialversicherungsfrei bleiben?
(d.h. Pauschale Abgaben für beide Jobs)

Lena Boydon
LB
Lena Boydon

Hallo liebes Team,
ich habe folgende Frage: wir möchten einen Babysitter anstellen der einen Hauptjob (normal abgabenpflichtig) und einen angemeldeten Minijob bei einer anderen Familie für 200€ im Monat hat. Bei uns soll er 250€ verdienen . Soweit ich das jetzt hier verstanden habe, müssen wir diesen dann als sozialversicherungspflichtig anmelden:
krankenvers und Pflegeversicherung bei seiner Krankenkasse, Rentenversicherung bei seiner RV?? Arbeitslosenversicherung entfällt ja wohl, Unfallvers. 1,6% wo melde ich das an?? Und was ich gar nicht herausfinden kann: wie berechne ich die lohnsteuer?
insgesamt wirkt das alles sehr kompliziert, wieso wird es privaten Arbeitgebern hier so schwer gemacht?
Ich muss ja dann als Privatperson mit KK, RV, Unfallkasse und Finanzamt?? (Für lohnsteuer) in Kontakt treten, richtig?
ich wäre sehr dankbar wenn sie mir mitteilen könnten wie ich die fehlenden Informationen finden kann.

Anh Pham
AP
Anh Pham

Hallo liebes Blog-Team, 
meine Situation ist jetzt etwas anders als im obigen Beispiel, nämlich:

– Job A: 250 Euro
– Job B: rund 700 Euro
– Job C: 120 Euro

Daher habe ich einige Fragen, bei denen ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt:

1. Ist es richtig, dass ich in dem Beispiel für Job A von der Rentenversicherung befreit bin, aber für Job C muss ich sie zusammen mit Job B zahlen, also (700 + 120)*9,3%?

2. Wenn ich jetzt Job A kündige, kann ich mich dann von der Rentenversicherung für Job C befreien lassen, oder ist das nicht mehr rückgängig zu machen, wenn ich schon die 9,3% für diesen Job bezahle?
Würde z.B. die Rentenversicherung jetzt nur noch 700*9,3% betragen, anstatt (700 + 120)*9,3% (vorausgesetzt, die Antwort auf Frage 1 ist Ja) wie vorher?

Vielen Dank für eure Zeit und Unterstützung!
Liebe Grüße

Sandra
SA
Sandra

Hallo liebes Blog-Team,
ich gehe einem Vollzeitjob sowie einer Beschäftigung auf Minijob-Basis mit 520 Euro nach.
Ich könnte auf geringfügiger Beschäftigung noch einen dritten Job annehmen zu 520 Euro Grundgehalt + Provision. Kann ich dann meinen zweiten Job als Minijob unversteuert behalten und mein 1.+3. Job wird regulär versteuert? Die gesetzlich erlaubte Arbeitszeit wird nicht überschritten.

Ayana
AY
Ayana

Hallo,

ich arbeite Teilzeit (30 Std. die Woche) und habe einen Nebenjob auf 520 € Basis.

Ich möchte gerne ein Kleingewerbe anmelden, aber weiß nicht ob das neben dem Nebenjob überhaupt möglich ist. Auf die rund 300 € (vom Nebenjob) monatlich möchte ich ungern verzichten, da ich mit meinem Kleingewerbe definitiv keine 200 € im Monat verdienen werde.. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Viele Grüße

W.H.
WH
W.H.

Guten Tag,
seit Mitte 2022 bin ich reguläre Rentnerin, wobei die Rente noch nicht die Höhe der Steuerpflichtigkeit hat. Zur Zeit habe ich einen Nebenjob und möchte einen zweiten Nebenjob beginnen, wobei ich darauf achten werde, dass diese beiden im Monat nicht die 520 EUR überschreiten.. Ist das so möglich ohne steuerpflichtig zu werden?
Was ist jedoch, falls irgendwann durch „Rentenerhöhung“ die Rente steuerpflichtig wird? Muss dann der 2. Nebenjob anders angemeldet werden? 

Kilian Frank
KF
Kilian Frank

Gilt der Bundesfreiwilligendienst mit einem Taschengeld von 423 EUR/Monat als Hauptbeschäftigung?
Dürfen dazu 2 Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden?
Die wöchentliche Arbeitszeit von insgesamt 48 Stunden wird nicht überschritten.
Beide Minijobs zusammen ergeben weniger als 520 EUR im Monat.

Anonymus
AN
Anonymus

Hallo Liebes Blog-Team,
wie sieht es aus, wenn wie in diesem Beispiel genannt, das Beschäftigungsverhältnis B beendet wird. Bleibt Beschäftigungsverhältnis C dann SV-Pflichtig oder wird dieser dann zu einem „Normalen“ Minijob?

Onur Olom
OO
Onur Olom

Wie sieht das denn mit den Abgaben aus, wenn neben dem Hauptjob 2 Minijobs ausgeübt werden?
Hauptjob ist klar, erster Minijob abgabenfrei auch klar, aber der zweite Minijob ist ja steuer- und sozialversicherungspflichtig. Angenommen, man verdient im Hauptjob 2500 brutto, Minijob 1 250 Euro und Minijob 2 ebenfalls 250 Euro, wird dann der zweite Minijob basierend auf 250 Euro mit Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen belastet oder mit dem Hauptjob zusammengerechnet und dann für 2750 Euro Abgaben berechnet?

Geht eigentlich auch Hauptjob + MiDijob + Minijob?

Berlinda
BE
Berlinda

Hallo liebes Blog-Team,
ich habe Hauptarbeit A, und ersten Minijob B and zweite Minijob C jetzt.

ich möchte mein ersten Minijob B mit Hauptarbeitegeber A zusammenrechnen, dass kann man auch machen? weil mein Zweiten Minijob C mehr als Minijob B verdient (unter 520 euro), ich möchte auch Besteuerung meines Lohns von Minijob B in Steuerklasse 6 einzustufen, nicht Minijob C.

Ist das auch OK?

viele Grüße
Berlinda

Ulrich Egen
UE
Ulrich Egen

Guten Morgen liebes Team!
Ich bin ein, nach Ablauf der Regeldienstzeit, 64 jähriger, pensionierter Polizeibeamter und beziehe reguläre Versorgungsbezüge (keine Frühpension, kein Vorruhestandsgehalt). -Die Beschäftigung bei der Polizei NRW endet gemäß dem Landesbeamtengesetz mit Ablauf des 62. Lebensjahres-.
Kann ich in meinem Fall zwei Minijobs ohne Pflichtversicherung mit max 520 € ausführen, oder wird die Pension als Hauptbeschäftigung gewertet, weil ich das reguläre Rentenalter des gesetzlichen Rentenversicherungssystems nicht erfüllt habe?
Für eine Antwort wäre ich dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrich Egen

Ute Schlageter
US
Ute Schlageter

Hallo Zusammen,
ich hätte eine spezielle Frage zur Grenzgängertätigkeit Schweiz.
Wenn man eine in der Schweiz sozialversicherungspflichtige (Haupt-)Tätigkeit als Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsort Schweiz ausübt, darf man dann noch zwei Minijobs in Deutschland haben? Oder wird ein Minijob, dann sozialversicherungspfichtig in Deutschland? Oder gilt hier allgemein dann, dass man nicht mehr als 25 % der Tätigkeit in Deutschland ausüben darf, da dann die Versicherungspflicht insgesamt nach Deutschland wechselt?
Vielen Dank und viele Grüße
Ute

Jonas
JO
Jonas

Konstellation aktuell wie folgt:

Hauptjob besteht bei Arbeitgeber AMinijob bei Arbeitgeber B besteht (Eventgewerbe, nicht jeden Monat Einsatz- und damit Verdienstmöglichkeiten)Konstellation gewünscht:

wie oben beschrieben, aberzusätzlich Minijob bei Arbeitgeber C (anderes Gewerbe, aber Möglichkeit in Monaten ohne Einsatzmöglichkeit in Minijob A trotzdem Einkünfte zu erzielen)Frage: Fällt die gewünschte Konstellation dennoch unter den im Blogartikel beschriebenen Umstand bzgl. Hauptjob + zwei Minijobs oder ist es möglich, wenn je Monat nur in einem Minijob Einkünfte erzielt werden?

Maximilian Theben
MT
Maximilian Theben

Hallo zusammen,

wie sieht es aus wenn ein sozialversicherungsbefreiter Beamter bereits einen 520 Euro MiniJob hat. In diesem aber unregelmäßig und selten arbeitet und im Durchschnitt ca. 120 Euro im Monat verdient. Was würde passieren wenn dieser Beamte einen 2. 520 Euro Mini Job annimmt aber im Jahresdurchschnitt die 520 Euro Grenze bei beiden Minijobs zusammen gerechnet nicht überschreitet?
Wie sieht es aus mit den Sozialabgaben für Beamte im Minijob aus? Es besteht ja eine private KV. Müssen Beamte aus ihrem Minijob Beiträge zur RV bezahlen? Wäre eine kurzfristige Beschäftigung eine Möglichkeit um mit dem 2. Minijob nicht versicherungspflichtig zu werden?

Eine weitere Frage wäre, wenn eine Person für einen Tag auf einer Baustelle helfen möchte, wie wird diese Person angemeldet? Als Minijobber und nach dem einen Tag wieder sofort abgemeldet?

Vielen Dank

MFG
M.T.

Rahas Ivala
RI
Rahas Ivala

Wie ist das? Ich bekomme bei meinem Hauptberuf 700 € brutto, dann habe ich einen Minijob mit 520 €, jetzt möchte ich gerne noch einen kleinen Nebenjob wo ich 200 € etwa verdienen werde. Wird nun mein Minijob mit den 520 € steuer- und sozialversicherungspflichtig? Ich habe gelesen die Nebenjobs dürfen nicht mehr als die 520 € werden? Stimmt das?

Sebastian
SE
Sebastian

Hallo liebes Minijob-Team,
wie wäre denn ein Fall, wie folgt, zu beurteilen.
Eine Person hat bei Firma A eine Hauptbeschäftigung und wechselt seine Nebentätigkeit (Minijob) von Firma B zu C. Der Arbeitsvertrag bei der B läuft bis einschließlich 15.12. und der Neuvertrag bei C beginnt am 15.12.
Wird die Beschäftigung bei C als zweite Nebentätigkeit, wegen der Überschneidung (ein Tag) gewertet?
Vielen Dank im Voraus.

Sebastian
SE
Sebastian

Hallo,
Ich habe zur Zeit ein Nebenjob der Ehrenamtlich ist. Da geht es nur um die Zeit. Einen Lohn etc. bekomme ich dafür nicht.
Jetzt habe ich die Möglichkeit einen 520€Job anzunehmen (neben meinem Hauptjob und der ehrenamtlichen Stelle) den ich auch auslasten würde.
Das wäre aber der 2. Job den ich annehmen würde und der ja dann komplett besteuert wird?
Kann ich die Reihenfolge ändern? Quasi den 520€ Job als 1. Minijob Quelle annehmen und die aktuell vorhandene ehrenamtliche als 2.?
Oder was würden sie mir empfehlen?
Mfg
Sebastian

FKH
FK
FKH

Gelten diese Regeln auch genauso, wenn die Hauptbeschäftigung ein Midi-Job ist?

Birgit Kugler
BK
Birgit Kugler

Hallo zusammen, in dem vorausgehenden Kommentar schrieb die Mini-Job Zentrale, das neben dem Hauptjob (Soz.versichungsplichtig) ein Mini-Job UND eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist. Ist das wirklich so? Ich habe habe recherchiert und fand dazu andere Infos.
Mein Fall verhält sich so. Ich habe einen Hauptjob (30Std/Woche) und arbeite auf Minijob-Basis noch in einer Gaststätte, schöpfe aber die 450€ nie aus.
Jetzt könnte ich im Juni auf einem Stadtfest für 5 Tage einen weiteren Gastro-Job übernehmen.
Wie melde ich das am besten an, ohne das mein Mini-Job abgemeldet werden muss?
Vielen Dank!

Tamara Dombrowski
TD
Tamara Dombrowski

Hallo zusammen, bei mir ist folgender Fall: ich arbeite hauptberuflich in Vollzeit und haben nebenbei einen Minijob, wo ich jedoch nur alle paar Wochen mal für eine Schicht einspringe. Ich habe nun die Möglichkeit für einen weiteren Minijob, wo ich mehr arbeiten kann. Diesen Minijob würde ich gerne für die nächsten zwei bis drei Monate nachgehen. Gibt es die Möglichkeit den ersten Minijob zu pausieren für die Zeit? Oder gibt es eine Sonderregelung dadurch, dass ich den zweiten Minijob nur zur Überbrückung von zwei bis drei Monaten bis zu meiner Gehaltserhöhung nachgehe?

Simon Borosch
SB
Simon Borosch

Hallo Zusammen,
also ich in einer Ausbildung Hauptberuflich tätig. Nebenher übe ich an einer Theke einen Nebenjob auf 450 € Basis aus. Diese werden jedoch nie ausgeschöpft.
Nun habe ich eine weitere Möglichkeit einen Nebenjob anzu fangen.
Dieser wird die 450€ ausschöpfen.
Wenn ich das richtig verstehe, ist das möglich, jedoch wird der zweite Nebenjob nun eben ganz normal wie die Hauptbeschäftigung angemeldet. Was mir einfach wichtig wäre, falls dieser Arbeitgeber nun versucht dieeen zweiten Job auch noch bei der Minijob Zentrale anzumelden, kann der erst Arbeitgeber des Nebenjobs hier Probleme bekommen oder wird mein zweiter Arbeitgeber einfach geblockt und auf die Krankenkasse verwiesen?
Vielen Dank.

Martin
MA
Martin

Hallo,
kann ich mit meinem Nachbarn eine GbR gründen und darüber einen Minijobber anstellen, der für 100.- mtl. bei mir und für 230.- mtl. bei meinem Nachbarn putzt? (Um das aufwändige Verfahren der Anmeldung beim 2. Job zu vermeiden.)

Sam
SA
Sam

Hallo,
ich bin in Vollzeit beschäftigt und arbeite bei DHL als Abrufkraft.
Kann ich noch einen Minijobs ausüben ?
Wenn ja, wie werden die Steuer ausfallen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen

Paul
PA
Paul

Hallo ,
darf ich einen Minjob als Hauptbeschäftigung anmelden und dort SV-Pflichtig werden, um einen weiteren Minijob ausüben zu können, ohne dass dort Abzüge entstehen?

Maximilian
MA
Maximilian

Hallo,
ich habe einen Minijobber als Aushilfe in meiner Firma A (Einzelunternehmen) angemeldet.
Dieser Mitarbeiter hat auch eine Festanstellung in einer anderen Firma.
Nun würde ich ihn gerne auch noch zusätzlich in meiner 2. Firma B (GmbH) als Aushilfe einsetzen.
Ist das möglich und wenn ja, wie?

Marco
MA
Marco

Hallo,
kann ich bei meinem Hauptarbeitgeber noch zusätzlich als Minijob mit einer Fremdfirma die selbe Tätigkeit bei meinem Hauptarbeitgeber Samstags ausführen?

Stephanie
ST
Stephanie

Hallo,
Ich habe einen Vollzeitzeit Job, darf ich dazu noch ehrenamtlich (2600€ im Jahr ) und einen Nebenjob 450£ Basis machen ?

Hohe
HO
Hohe

Hallo,
ich bin momentan in einer Ausbildung zum Kaufamnn und habe ienen Minijob in dem Ich fast 450€ im Monat verdiene, ich habe hier schon entnommen, dass ich keinen weiteren Minijob ausüben darf, sondern der weitere Nebenjob, wie das Gehalt der Ausbildung vergütet wird, jetzt wollte ich fragen, ob es sich dann überhaupüt lohnt einen zweiten nebenjob zu beginnen und ob Sie ungefähr wissen wie viel da am Ende überbleibt, bei einem Stundenlohn von 10€.
Danke im Voraus

Gerry
GE
Gerry

Hallo,
ich übe derzeit neben meiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob als Aushilfe bei FIRMA_A aus, wo ich monatlich leider nur auf einen Verdienst von rund 250,-EUR pro Monat komme.
Da mir dieser Verdienst zu gering ausfällt, möchte ich gerne zu einem anderen Arbeitgeber (FIRMA_B) wechseln, der mir ein monatliches Minijob- Einkommen von 450,-EUR für jeden Monat garantieren kann, wenn ich dort als Aushilfe anfange. Da ich nur einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben darf, neben meiner Hauptbeschäftigung, möchte ich bei FIRMA_A kündigen und schnellstmöglich bei FIRMA_B anfangen. In Zukunft möchte ich bei FIRMA_A dann nur noch temporär im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung arbeiten.
Kann ich bei FIRMA_A einfach kündigen und nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses im Anschluss bei FIRMA_B einen neuen sozialversicherungsfreien 450-Euro-Minijob beginnen, oder gibt es bei diesem Arbeitgeberwechsel einiges zu beachten? (Stichwort: erforderliche Abmeldungen durch Firma A; Übergangsfristen,,,). Mein Ziel ist es, den 450-Euro-Minijob in Zukunft nur noch bei FIRMA_B sozialversicherungsfrei auszuüben.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen,
Freundliche Grüße
Gerry

Sarah
SA
Sarah

Hallo, Ich habe gerade 2 Minnijobs bei denen ich jetzt zusammengerechnet über 450 euro veriene. Beim ersten verdiene ich Monatlich 400-450 beim zweiten 150-190 je nach Arbeitszeit. Im August war ich mit 480 euro das erste mal über der 450 Grenze und werde jetzt monatlich vortlaufen 100 bis 150 euro darüber sein. Wann werde ich vom Arbeitgeber mitversichert? Und wie läuft das ab?

Jenny Abel
JA
Jenny Abel

Ich befinde mich momentan in Elternzeit, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Somit zählt dies immer noch als meine Haupttätigkeit, auch wenn der Job momentan nicht ausgeübt wird, ist dies richtig?
Darf ich zusätzlich dazu einen Minijob annehmen und mich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen?
Bleib ich dann immer noch Beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert und ist dies überhaupt erlaubt?
Viele Grüße