
Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung – Geht das?
Aber was gilt, wenn eine Hauptbeschäftigung vorliegt? In unserem Praxisbeispiel veranschaulichen wir, worauf zu achten ist, wenn neben einer Hauptbeschäftigung noch weitere Beschäftigungen ausgeübt werden. Wir zeigen zudem, wie Arbeitgeber diese Beschäftigungen melden müssen.
Deutschland ist kein Land der Multijobber: Mehr als 97 Prozent aller Minijobber üben genau einen Minijob aus. Übt der Minijobber mehrere aus, wird die Höhe der Verdienste zusammengerechnet. Wenn die Grenze von 520 Euro nicht überschritten wird, sind alle Beschäftigungen Minijobs und somit nicht sozialversicherungspflichtig. Mehrere Minijobs dürfen aber nur dann gleichzeitig ausgeübt werden, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt.
Das Praxisbeispiel:
Eine Raumpflegerin erzielt regelmäßig folgende monatliche Verdienste
- seit vielen Jahren beim Arbeitgeber A 600 Euro
- seit 1.6.2018 beim Arbeitgeber B 250 Euro
- seit 1.2.2019 beim Arbeitgeber C 260 Euro
Wie müssen die drei Beschäftigungen gemeldet werden? Sind die Beschäftigungen bei den Arbeitgebern B und C noch Minijobs oder liegen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vor?
So müssen die Beschäftigungen beurteilt werden:
Die Raumpflegerin unterliegt in der Beschäftigung beim Arbeitgeber A der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Da der Verdienst oberhalb von 520 Euro liegt, handelt es sich in diesem Beispiel um die Hauptbeschäftigung.
Die beiden übrigen Beschäftigungen übersteigen die Verdienstgrenze von 520 Euro nicht. Einzeln betrachtet wären somit beide Beschäftigungen eigentlich Minijobs mit Verdienstgrenze.
Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass neben einer Hauptbeschäftigung immer nur genau ein Minijob ausgeübt werden darf. Die Höhe des Verdienstes im Minijob spielt keine Rolle. Da die Beschäftigung beim Arbeitgeber B zeitlich zuerst aufgenommen wird, bleibt diese ein Minijob. Der Arbeitgeber B muss somit Pauschalbeiträge zur Kranken- und gemeinsam mit dem Arbeitnehmer Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.
Die Beschäftigung beim Arbeitgeber C ist hingegen mit der Hauptbeschäftigung beim Arbeitgeber A zusammenzurechnen. Diese Beschäftigung ist dann kein Minijob mehr. Es handelt sich hier ebenfalls um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Für diese Beschäftigung besteht aber nur Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. In der Arbeitslosenversicherung dagegen gilt auch für diese Beschäftigung weiterhin Versicherungsfreiheit, weil das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung 520 Euro nicht überschreitet.
Weitere Informationen zu Mehrfachbeschäftigungen im Zusammenhang mit Minijobs gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale und auch hier im Blog.
So müssen die Beschäftigungen gemeldet werden:
Die Beschäftigungen A und C müssen von den Arbeitgebern bei der zuständigen Krankenkasse gemeldet werden. Die Beschäftigung B ist ein Minijob mit Verdienstgrenze. Dieser muss bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Die Personen- und Beitragsgruppenschlüssel lauten wie folgt:
Arbeitgeber A
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 1 1
Arbeitgeber B
Personengruppenschlüssel: 109
Beitragsgruppenschlüssel: 6 5 0 0 (bei Befreiung von der Rentenversicherungspflicht)
Beitragsgruppenschlüssel: 6 1 0 0 (bei Rentenversicherungspflicht)
Arbeitgeber C
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1 1 0 1
Weitere Informationen zum Melde- und Beitragsverfahren für Minijobs gibt es hier.
140 Kommentare
Hallo liebes Blog-Team,
in diesem schönen Beispiel muss sich Arbeitgeber C wie Arbeitgeber A (in der Regel ein Gewerbetreibender) verhalten. Wenn Arbeitgeber C eine Privatperson ist, sind selten Kenntnisse vorhanden, um für einen Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung fachgerecht durchzuführen. Da bleibt einem nur der Gang zum Lohnbüro, um beim Finanzamt mit der Lohnsteuerabrechnung keine Fehler zu machen.
Hier ein Rechenbeispiel zu den Kosten:
Lohn monatlich 40,00 € (bekommt der Arbeitnehmer ausgezahlt)
Lohnsteuer 25% 10,00 € Pauschal
Rentenvers. 18,60% 7,44 €
Krankenv. 14,60% 5,84 €
Pflegevers. 3,05% 1,22 €
Arbeitsl.vers. 0% 0,00 €
Unfallvers. 1,6% 0,64€
Abrechnung durch Lohnbüro 8,50 €
Summe 73,64€
Wenn ich als Arbeitgeber C meinem Helfer im Privathaushalt 40€ pro Monat (4 Stunden a 10€) zahlen möchte, muss ich ca. 73€ aufwenden, ergo die Nebenkosten von ca. 33€ selbst tragen. Die Abzugsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer für mich als Arbeitgeber sind hier nicht berücksichtigt.
Ein tolles Modell, das sich die Verantwortlichen in Berlin da ausgedacht haben. Das fördert die Schwarzarbeit geradezu.
Sollten in der obigen gravierende Fehler enthalten sein, bitte ich um Korrektur.
Außerdem empfehle ich jedem, der einen Mini-Jobber einstellen möchte, diesen vorher zu fragen, ob er bereits einen Mini-Job hat. Ansonsten läuft man Gefahr, in obiges Szenario zu geraten.
Viele Grüße
Roland
Wenn ein Arbeitnehmer eine Hauptbeschäftigung sowie einen Minijob geringfügig mit 450,00 EUR hat, kann ich diesen für ein paar Tage im Jahr als kurzfristig Beschäftigten einstellen und mit Personengruppenschlüssel 110 anmelden?
Schildbürgerstreich, das ganze.
Neben einer Hauptbeschäftigung kann jedoch ein „Minijob“ und ein Job im Haushalt (Haushaltsscheck) ausgeübt werden, wenn diese beiden zusammen nicht mehr als € 450,00 betragen?
Bei all diesen Fragen glaube ich dass es richtig ist nur einen Nebenjob als Minijob zuzulassen. Spätestens wenn man mal in Rente gehen will und an seiner Rentenhöhe merkt wie gut es gewesen wäre wenn man für den 450€ Betrag auch noch Rente bekommen würde.
Hallo, wenn ein Rentner (Alter 63 )von der Bundeswehr einen Minijob habt (EUR 200,00) darf er eine 2. Minijob annehmen und auch EUR 200,00 verdienen? (Zusammen EUR 400,00)
Wie ist die 2. stelle zu behandeln – Lohnsteuer und SV
So ein Vorhaben würde ich auf jeden Fall mit einem Arbeitsrecht Anwalt abklären, weil das Thema Scheinselbstständigkeit bei vielen Minijobs durchaus relevant werden kann. Lieber einmal zu viel beraten lassen, als es nachher zu bereuen.
Hallo!
Wie sieht es denn in folgendem Fall aus:
es hat sich jemand für einen Minijob beworben, der eine Pension erhält, da er im zeitweiligen Ruhestand ist, übt daneben eine kurzfristige Beschäftigung einmal im Jahr aus und ist selbständig mit einem Umfang von 10 Stunden pro Woche tätig.
Ist der Minijob da möglich?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo zusammen!
Gilt das Beispiel auch, wenn die Hauptbeschäftigngeine andere Berufsgruppe z.B. „Verkäuferin“ ist und die beiden Minijobs „Haushaltshilfe“ zusammen die 450,€ nicht erreichen? In dem Beispiel handelt es sich immer die gleiche Berufsgruppe.
Viele Grüße
Georg
Ein schönen guten Tag liebes Minijob Team,
ich bin gerade etwas geschockt.
Können Sie sich vorstellen das man in Deutschland 3 Jobs braucht um zu überleben ?
1. Hauptjob nach Abzug der Abgaben 1.400,00 €
2. Minijob 450,00 € (bringt nicht jeden Monat die 450,00 €)
3. Minijob erreicht ca. 2 Monate im Jahr 800,00 €
Das heißt das am Monatsende gerade mal in diesem Fall 300,00 bis 400,00 € zum Überleben bleiben.
Jetzt würde ich gerne Wissen, welcher Minijob Anbieter stellt denn jemanden zum Minijob an, der bereits einen geringfügigen Verdienst hat ?
Sie können doch gar nicht am Jahresanfang Wissen wie viel sie bei Ihren Minijob verdienen ? Hier kommt es doch bei den meisten auf die Auftragslage an.
Ich verstehe die Logik bei Ihrer Verrechnung nicht wirklich und kann nur dem zustimmen das die Schwarzarbeit doch dadurch nur voran getrieben wird.
Ich weiß das Sie diese Gesetze nicht machen, aber ich bin echt gerade sowas von verwirrt das ich diese Regelungen nicht nach vollziehen kann.
Ich erwarte von Ihnen keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wie sieht es denn aus mit Hausfrauen mit 2 Minijobs (insg. unter 450 €), die wieder in die SV-Pflicht kommen wollen? Könnte die einfach einen Minijob pflichtig machen, obwohl dieser Job weiter unter 450,01 € liegt??
Ich übe eine Hauptbeschäftigung Sozialversicherungspflichtig aus, möchte aber noch 2 weitere minijobs a 220,00 € ausüben , also zusammen nicht mehr als 440,00 € geht das ?
Hallo, wie ist das gemeint mit dem „zusammenrechnen“? Bzgl. der Steuererklärung später. Trage ich also in der einen Spalte den Hauptjob ein mit StKl. 1 und die Spalte daneben, wo Stkl. 6 schon als Überschrift steht, dann den 2. Minijob? Und wieviel dann tatsächlich, wenn das zusammengerechnet wird? Das sollte ja jeweils einmalig versteuert werden fürs Jahr. Da blicken wir noch nicht so ganz durch. Da muss man es ja dann „getrennt“ eintragen.. Meine Mutter ist Raumpflegerin und hat genau das oben genannte Beispiel, überlegt gerade, ob sie einen zweiten Minijob annimmt, da sich das bei Stkl. 6 kaum lohnen würde, erstrecht, wenn die Hauptbeschäftigung hinzugerechnet würde…
Hallo zusamemn,
jetzt habe ich auch mal eine Frage und hoffe, ihr könnt diese kurz beantworten.
Ich gehe einem vollen Job nach und bin neben zu auch noch selbständig.
Also das wäre
40h Hauptarbeit die Woche
ca. 3h selbständige Arbeit die Woche
Jetzt habe ich von einem Bekannten ein kleines Jobangebot bekommen als 450€ Minijob.
Ist es möglich diesen noch auszuführen oder greift hier eine andere Regelung?
Alles sehr verwirrend.
Besten Gruß
Stefan
Ich hätte folgende Frage!
-welcher Betrag ist für einen Hauptjob erforderlich, reichen z.B. 100 € im Monat
welche bei der Krankenkasse z.B. mit folgender Gruppe gemeldet sind. 1 1 1 1
-Beitragsgruppe 1 1 1 1 = doch Meldung für einen Hauptjob z.B. anderen Arbeitgeber-
z.B. ab 1.1.2020
Anmerkung es besteht schon längere Zeit ein Minjob mit 390 €
Vielleicht kann mir jemand Bescheid geben.
Hallo an das Blog-Team,
Ich habe eine Frage, ich habe eine Hauptbeschäftigung mit 50%v.H. bei Arbeitgeber A in meinem erlernten Beruf mit ca. 1400€ Netto, seit 2019 habe ich einen Minijob bei Arbeitgeber B in dem ich monatlich immer 450€ erhalte. Nun hab ich ein kleines Jobangebot auf Stundenbasis von Arbeitgeber C erhalten was sozusagen jetzt 2020 beginnen soll, dort werde ich womöglich bis 200€ pro Monat verdienen.
Frage: Ist dies so überhaupt möglich, was muss ich beachten und vorallem bleibt unterm Strich was übrig für mich aber auch bei Arbeitgeber C ? Muss ich steuerlich etwas beachten?
Bin etwas verwirrt, da ich dachte ich könnte nebenbei meherere Minijobs haben…
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
K.
Liebes Team,
können Sie mir bitte das Gesetz nennen, bei dem geschrieben steht, das ein sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigter, nur zusätzlich einen Minijob haben darf.
Liebe Grüße
Ich bin Flugbegleiterin (50% Teilzeit untermonatig) und beziehe derzeit Kurzarbeitergeld. Neben meinem Hauptjob arbeite ich seit 3 Monaten für 7 Stunden/Woche an der Rezeption einer Physiotherapie-Praxis auf 450€-Basis und verdiene dort monatlich 300 €.
Darf ich nun für eine begrenzte Zeit in einem der neuen Impf
Tolle Seite. Auf Anhieb eine Lösung für meine Frage gefunden. Schnell, verständlich, übersichtlich. Weiter so!
Stimmt es, dass es in der Arbeitslosenversicherung eine Ausnahme gibt, wenn beide „Minijobs“ (ohne Hauptbeschäftigung) in Summe die 450-EUR-Grenze überschreiten?
Job 1 – 225 EUR
Job 2 – 250 EUR
Also bei beiden Jobs der Beitragsgruppenschlüssel 1 1 0 1 wäre
und Kennzeichen Übergangsbereich
Bei zwei Minijobs und einem Hauptjob – entfällt für den 2. Minijob ja ebenfalls die AV-Pflicht…
Hallo an das Team der Minijob Zentrale,
ich bin verwirrt. Sie geben an: Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass neben einer Hauptbeschäftigung immer nur genau ein Minijob ausgeübt werden darf. Grundlage bildet der § 8 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Viertes Buch.
Sagen aber auch, dass ein zweiter Minijob neben einer Haupt- oder Teilzeittätigkeit versteuert werden muss.
Verstehe ich es somit richtig, dass ein zweiter Minijob dauerhaft, neben einer Haupt- oder Teilzeittätigkeit, ausgeübt werden darf, dieser aber eben versteuert werden muss?
Viele Grüße
Hallo, ich bin Altersrentnerin und in einer Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig angemeldet (3301 und Lohnsteuerkarte). Nebenbei habe ich noch eine geringfügige Beschäftigung (6500 und 2 %). Wenn ich jetzt noch eine weitere geringfügige Beschäftigung aufnehme und beide geringf. Beschäftigungen unter 450,00 € liegen, ist die zweite geringf. Beschäftigung nicht mit 2 % pauschal zu versteuern, ist das richtig? Vielen Dank.
Hallo liebe Minijob Zentrale.
Ich arbeite 30 std im Lebensmittelhandel. Möchte gerne als Haushaltshilfe mehr arbeiten. Hätte auch schon 3Haushalte. Nur blöd das man nur 1 Minijob anmelden kann. Ohne was zu versteuern. Gibt es da noch eine andere Möglichkeit das zu umgehen? Ein Kleingewerbe möchte ich ungern anmelden. Es sind immer nur ein paar Stunden in der Woche. Nur halt in 3 verschiedenen Haushalten.
Danke für die Antwort.
Hallo,
Ich habe eine Hauptbeschäftigung mit 1.200€ brutto. Einen Minijob im Restaurant und nehme nun einen zweiten Minijob auf mit 150€. Dieser wird sv-pflichtig abgerechnet, außer die AV. Steuerklasse 6 oder optional 20% pauschal. Wie ist es mit der RV Befreiung? Wenn mein 1. Minijob befreit abgerechnet wird, ist das bei meinem zweiten dann automatisch auch so oder ist er ganz normal rv -pflichtig?
Lg sabrina
Hallo,
wenn mein AN eine Hauptbeschäftigung (Arbeitgeber A) und 2 Minijobs (Arbeitgeber B + Arbeitgeber C) hat. Ist der 1. Minijob (Arbeitgeber B) weiterhin ein Minijob wenn der Arbeitsverdienst von Arbeitgeber B + Arbeitgeber C über 450,- monatlich kommt?
VG
Hallo,
mein Arbeitnehmer übt bei mir einen Minijob aus. Er hat eine Hauptbeschäftigung und einen weiteren Minijob. Der andere Minijob wird momentan wegen der Pandemie nicht entlohnt. Ist es möglich, dass der erste Minijob auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht umgestellt wird und somit mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird, damit die bei mir ausgeübte Beschäftigung als Minijob abgerechnet werden kann?
MfG
Hallo Zusammen,
es geht um den folgenden Sachverhalt: Steuernachzahlung für 2020.
Im letzten Jahr bin ich 3 Tätigkeiten nachgegangen:
Arbeitgeber A: ca. 50.000 € brutto, beschäftigt seit 16.11.2017 fortlaufend, Steuerklasse 1
Arbeitgeber B: (geringfügig entlohne Beschäftigung ca. 4439€ / Jahr), beschäftigt seit 15.08.2019
Arbeitgeber C: (sozialversicherungspflichtig, Steuerklasse 6 ca. 1300€ / Jahr, beschäftigt (Juli – August 2020)
Aktuell liegt der Steuerbescheid für 2020 vor. Das Finanzamt gibt nun alle 3 Einkünfte an die versteuert werden sollen. Konkret geht es um die 4439€ aus B.
Es darf doch keine Besteuerung für einen geringfügigen Job stattfinden?
Ich prüfe aktuell auch rechtliche Schritte dagegen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Hallo Zusammen,
ich arbeite zur Zeit 120 Stunden bei Arbeitgeber A. DIeser Job wird ab Septmmber auf 60 Stunden Basis reduziert.Bei Arbeitgeber B arbeite ich auf 450€ Basis. Ab den 18. August fange ich bei Areibtgeber C auf 120 Stunden an.
Frage: Ist es möglich das ich ab September bei Arbeitgeber C auf Steuerklasse 1 arbeite.
Meinen Job bei Arbeitgeber B weiter auf 450€ Basis ausübe, so das er Rentenversicherungsfrei ist und der Arbeitgeber keine weiteren Aabgaben zahlen muss. Und ich bei Arbeitgeber A in Steuerklasse 6 weiter arbeite.
PS: Die tägliche AArbeitszeit wird nicht übeerschritten.
Grüße Michael
Bedingit durch die Pandemie bin ich noch bis Ende des Jahres in 100% Kurzarbeit, habe bis Ende August einen befristeten Minijob und kann nun einen weiteren Nebenjob anfangen. Hier ist die Überlegung diesen auf „kurzfristige Beschäftigung“ auszustellen. Hätte das Auswirkungen auf den Bezug meines Kurzarbeitergeldes?
Ich arbeite Vollzeit mit 160 Std. im Monat bei Arbeitgeber A. Seit 6 Jahre übe ich neben meinem Vollzeit Job noch einen Aushilfsjob bei Arbeitgeber B aus, da ich aber da nicht mehr so viel arbeiten kann, möchte ich mir einen 2. Nebenjob suchen. Wenn ich mit beiden Nebenjobs bei unter 450€ bleibe müsste das doch kein Problem sein oder?
Guten Tag,
wie sieht es aus wenn neben einem Werkstudentvertrag noch zwei Minijobs ausgeübt werden und die Arbeitszeiten von den drei Jobs die 20 Studen-Grenze nicht überschreiten? Wird der zweite Minijob als Werkstudent abgerechnet?
Hallo,
ich bin Ruhestandsbeamter wegen Dienstunfähigkeit, also vor Errreichen der regulären Pensionsgrenze, und erhalte ein Ruhegehalt. Ich gehe davon aus, dass dies nicht wie eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gewertet wird und ich deshalb mehr als nur einen Minijob (zusammen bis 450 Euro) ausüben dürfte. Ist das richtig?
Viele Grüße
P.S.: Die Thematik der Hinzuverdienstgrenze ist mir bekannt.
Ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob seit 01.08.2021 ( 450 ). Ab 13.09.2021 werde ich einen weiteren Minijob annehmen. Ich komme über die 450€. Mir ist klar, dass der zweite Minijob mit meinem Gehalt der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Meine Frage hierzu. Mein Hauptjob befindet sich in LK III. Wird nur der zweite Nebenjob mit LK 6 berechnet oder dann mein Hauptgegalt und meine zweiter Nebenjhob mit LK 6 brechnet?
Hallo
Ich habe eine vollzeitstelle und einen 450€ Job.
Jetzt hat ein Freund gefragt ob ich an einem tv Spot mitwirken könnte einmalig.
Darf ich das?
Hallo
Ich bin mit meinem Hauptjob noch bis Ende des Jahres in der Kurzarbeit. Ich habe einen Minijob nebenher und würde gerne einen weiteren annehmen. Bei beiden Minijobs würde ich jedoch zusammen 450€ verdienen und nicht diese überschreiten. Darf ich den weiteren Minijob annehmen?
Danke für die Antwort
Guten Tag,
ich habe auch eine Frage.
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob auf 450€ Basis und wollte jetzt noch einen Minijob annehmen.
ich werde mit den beiden Minijobs nicht über 450€ kommen. Ist das auch möglich?
Liebe Grüße
Sarah
Hallo,
ich hoffe, dass ich die Antwort meiner Frage hier finden kann.
Ich arbeite jetzt TZ mit 18 St/ Woche, LK5. Ich habe auch einen Minijob mit cca 5 St/ Woche. ( cca 200 €/ Monat). Darf ich noch einen Minijob haben? Ob ja, wie das funktioniert ?
Danke!
Ich befinde mich momentan in Elternzeit, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Somit zählt dies immer noch als meine Haupttätigkeit, auch wenn der Job momentan nicht ausgeübt wird, ist dies richtig?
Darf ich zusätzlich dazu einen Minijob annehmen und mich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen?
Bleib ich dann immer noch Beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert und ist dies überhaupt erlaubt?
Viele Grüße
Hallo, Ich habe gerade 2 Minnijobs bei denen ich jetzt zusammengerechnet über 450 euro veriene. Beim ersten verdiene ich Monatlich 400-450 beim zweiten 150-190 je nach Arbeitszeit. Im August war ich mit 480 euro das erste mal über der 450 Grenze und werde jetzt monatlich vortlaufen 100 bis 150 euro darüber sein. Wann werde ich vom Arbeitgeber mitversichert? Und wie läuft das ab?
Hallo,
ich übe derzeit neben meiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen 450-Euro-Minijob als Aushilfe bei FIRMA_A aus, wo ich monatlich leider nur auf einen Verdienst von rund 250,-EUR pro Monat komme.
Da mir dieser Verdienst zu gering ausfällt, möchte ich gerne zu einem anderen Arbeitgeber (FIRMA_B) wechseln, der mir ein monatliches Minijob- Einkommen von 450,-EUR für jeden Monat garantieren kann, wenn ich dort als Aushilfe anfange. Da ich nur einen 450-Euro-Minijob sozialversicherungsfrei ausüben darf, neben meiner Hauptbeschäftigung, möchte ich bei FIRMA_A kündigen und schnellstmöglich bei FIRMA_B anfangen. In Zukunft möchte ich bei FIRMA_A dann nur noch temporär im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung arbeiten.
Kann ich bei FIRMA_A einfach kündigen und nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses im Anschluss bei FIRMA_B einen neuen sozialversicherungsfreien 450-Euro-Minijob beginnen, oder gibt es bei diesem Arbeitgeberwechsel einiges zu beachten? (Stichwort: erforderliche Abmeldungen durch Firma A; Übergangsfristen,,,). Mein Ziel ist es, den 450-Euro-Minijob in Zukunft nur noch bei FIRMA_B sozialversicherungsfrei auszuüben.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen,
Freundliche Grüße
Gerry
Hallo,
ich bin momentan in einer Ausbildung zum Kaufamnn und habe ienen Minijob in dem Ich fast 450€ im Monat verdiene, ich habe hier schon entnommen, dass ich keinen weiteren Minijob ausüben darf, sondern der weitere Nebenjob, wie das Gehalt der Ausbildung vergütet wird, jetzt wollte ich fragen, ob es sich dann überhaupüt lohnt einen zweiten nebenjob zu beginnen und ob Sie ungefähr wissen wie viel da am Ende überbleibt, bei einem Stundenlohn von 10€.
Danke im Voraus
Hallo,
Ich habe einen Vollzeitzeit Job, darf ich dazu noch ehrenamtlich (2600€ im Jahr ) und einen Nebenjob 450£ Basis machen ?
Hallo,
kann ich bei meinem Hauptarbeitgeber noch zusätzlich als Minijob mit einer Fremdfirma die selbe Tätigkeit bei meinem Hauptarbeitgeber Samstags ausführen?
Hallo,
ich habe einen Minijobber als Aushilfe in meiner Firma A (Einzelunternehmen) angemeldet.
Dieser Mitarbeiter hat auch eine Festanstellung in einer anderen Firma.
Nun würde ich ihn gerne auch noch zusätzlich in meiner 2. Firma B (GmbH) als Aushilfe einsetzen.
Ist das möglich und wenn ja, wie?
Hallo ,
darf ich einen Minjob als Hauptbeschäftigung anmelden und dort SV-Pflichtig werden, um einen weiteren Minijob ausüben zu können, ohne dass dort Abzüge entstehen?
Hallo,
ich bin in Vollzeit beschäftigt und arbeite bei DHL als Abrufkraft.
Kann ich noch einen Minijobs ausüben ?
Wenn ja, wie werden die Steuer ausfallen.
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
kann ich mit meinem Nachbarn eine GbR gründen und darüber einen Minijobber anstellen, der für 100.- mtl. bei mir und für 230.- mtl. bei meinem Nachbarn putzt? (Um das aufwändige Verfahren der Anmeldung beim 2. Job zu vermeiden.)
Hallo Zusammen,
also ich in einer Ausbildung Hauptberuflich tätig. Nebenher übe ich an einer Theke einen Nebenjob auf 450 € Basis aus. Diese werden jedoch nie ausgeschöpft.
Nun habe ich eine weitere Möglichkeit einen Nebenjob anzu fangen.
Dieser wird die 450€ ausschöpfen.
Wenn ich das richtig verstehe, ist das möglich, jedoch wird der zweite Nebenjob nun eben ganz normal wie die Hauptbeschäftigung angemeldet. Was mir einfach wichtig wäre, falls dieser Arbeitgeber nun versucht dieeen zweiten Job auch noch bei der Minijob Zentrale anzumelden, kann der erst Arbeitgeber des Nebenjobs hier Probleme bekommen oder wird mein zweiter Arbeitgeber einfach geblockt und auf die Krankenkasse verwiesen?
Vielen Dank.
Hallo zusammen, bei mir ist folgender Fall: ich arbeite hauptberuflich in Vollzeit und haben nebenbei einen Minijob, wo ich jedoch nur alle paar Wochen mal für eine Schicht einspringe. Ich habe nun die Möglichkeit für einen weiteren Minijob, wo ich mehr arbeiten kann. Diesen Minijob würde ich gerne für die nächsten zwei bis drei Monate nachgehen. Gibt es die Möglichkeit den ersten Minijob zu pausieren für die Zeit? Oder gibt es eine Sonderregelung dadurch, dass ich den zweiten Minijob nur zur Überbrückung von zwei bis drei Monaten bis zu meiner Gehaltserhöhung nachgehe?
Hallo zusammen, in dem vorausgehenden Kommentar schrieb die Mini-Job Zentrale, das neben dem Hauptjob (Soz.versichungsplichtig) ein Mini-Job UND eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist. Ist das wirklich so? Ich habe habe recherchiert und fand dazu andere Infos.
Mein Fall verhält sich so. Ich habe einen Hauptjob (30Std/Woche) und arbeite auf Minijob-Basis noch in einer Gaststätte, schöpfe aber die 450€ nie aus.
Jetzt könnte ich im Juni auf einem Stadtfest für 5 Tage einen weiteren Gastro-Job übernehmen.
Wie melde ich das am besten an, ohne das mein Mini-Job abgemeldet werden muss?
Vielen Dank!