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Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber beider Jobs ein und dieselbe Person ist? Wie wirkt sich das auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Minijobs aus? Liegt weiterhin ein Minijob vor? Diese Fragen klären wir in unserem Beitrag.

Wann liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor?

Hat ein Arbeitnehmer mehrere Jobs bei demselben Arbeitgeber sind diese sozialversicherungsrechtlich immer als Einheit zu betrachten. Man spricht in diesem Fall von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis.

Für die Beurteilung, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist ausschließlich die sogenannte Arbeitgeberidentität zu prüfen. Die Art der jeweils ausgeübten Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Arbeitgeber können sein:

  • natürliche Personen (z. B. Privatpersonen, eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau)
  • juristische Personen des privaten Rechts (z. B. GmbH, e.V.),
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts) oder
  • Personengesellschaften (z. B. Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts).

Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe, ist immer von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, unabhängig davon, in welchen Betrieben oder Betriebsstellen die jeweilige Beschäftigung ausgeübt wird. Hierbei ist es auch unerheblich, ob es sich um organisatorisch selbstständige oder unselbstständige Betriebe bzw. Betriebsteile handelt. Entscheidend ist allein, dass es sich nach den vorgenannten Merkmalen rechtlich um ein und denselben Arbeitgeber, das heißt um ein und dieselbe natürliche oder juristische Person bzw. Personengesellschaft handelt.

Beispiel 1:
Ein freiberuflich selbständiger Rechtsanwalt (Einzelunternehmer) beschäftigt eine Arbeitnehmerin sowohl als Sekretärin in seiner Kanzlei als auch als Haushaltshilfe in seiner privaten Wohnung.
Der Rechtsanwalt als Arbeitgeber ist eine natürliche Person, die nicht  für den Arbeitsbereich in der Kanzlei und den Arbeitsbereich im Haushalt getrennt betrachtet werden kann. Es liegt also ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeitnehmerin zwei völlig verschiedenen Tätigkeiten (Sekretärin und Haushaltshilfe) ausübt.

Beispiel 2:
Die Kfz-Werkstatt Auto GmbH und die Autovermietung Pacht GmbH werden von demselben Geschäftsführer betrieben. Ein Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit in der Werkstatt und gelegentlich am Wochenende auf 520-Euro-Basis in der Autovermietung.
Obwohl beide Gesellschaften von demselben Geschäftsführer geführt werden, sind die beiden Gesellschaften als rechtlich getrennte juristische Personen zu betrachten. Somit ist Arbeitgeberidentität nicht gegeben und es liegt kein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor. Es handelt sich um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Beschäftigungen: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei der Auto GmbH und einen Minijob mit Verdienstgrenze bei der Pacht GmbH.

Welche Auswirkungen hat ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?

Die Frage, ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, ist vor allem im Zusammenhang mit der Ausübung eines Minijobs von Bedeutung.

Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, muss die dem Grunde nach geringfügige Beschäftigung mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet werden. Der Arbeitgeber muss somit von dem gesamten Verdienst die vollen Sozialversicherungsbeiträge für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an die gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten abführen.

Handelt es sich um zwei verschiedene Beschäftigungsverhältnisse, wird der Minijob mit Verdienstgrenze nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Für den Minijob muss der Arbeitgeber somit lediglich Pauschalbeiträge zur Kranken- und (gemeinsam mit dem Arbeitnehmer) Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung an die Minijob-Zentrale zahlen. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, zahlt der Arbeitgeber nur seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. Darüber hinaus fallen für den Arbeitgeber die Umlagebeiträge für Aufwendungen bei Krankheit sowie bei Mutterschaft und die Insolvenzgeldumlage an.

Wann erfolgt die Überprüfung der Beschäftigung?

Ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, wird immer dann überprüft, wenn ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber neben der Hauptbeschäftigung zusätzlich einen Minijob ausüben möchte.

Übrigens: Eine Überprüfung erfolgt ebenfalls, wenn ein weiterer Minijob zusätzlich zu einem bereits ausgeübten Minijob aufgenommen wird.

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Peter Gebel
PG
Peter Gebel

Guten Tag,

wie wäre folgende Konstellation zu beurteilen:

Ein Arbeitnehmer ist auf Minijob-Basis bei einer GmbH beschäftigt. Darüber hinaus berät er die GmbH bei juristischen Fragestellungen auf selbständiger Basis als Rechtsanwalt. Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor?

Ändert sich die Beurteilung, wenn Gegenstand des Minijob-Vertrags auch (aber nicht ausschließlich) die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt ist?

Vielen Dank im Voraus.

Petra Dedy
PD
Petra Dedy

Hallo,
Arbeitnehmer ist bei einer GmbH & Co. KG beschäftigt und soll jetzt auch bei der Verwaltungs GmbH als Minijobber angestellt werden. Es liegt eine Einheits-GmbH & Co. KG vor, das heißt die Anteile der Verwaltungs GmbH sind in der GmbH & Co. KG aktiviert.
Ist die Beschäfitugng als Minijobber bei der Verwaltungs GmbH möglich oder handelt es sich um eine Arbeitgeberidentität?
Vielen Dank.

Klaus Müller
KM
Klaus Müller

Hallo,

wir haben mit einem Studierenden einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Während seines Studiums erhält der Student ein monatliches „Stipendium“ – hierauf werden SV-Beiträge fällig (1111). Nun möchte der Student neben seinem Studium bei uns eine ausgeschriebene Stelle annehmen (Minijob). Ist dies möglich oder sind das Studiums-Stipendium und der Minijob als „einheitliches Beschäftigungsverhältnis“ anzusehen?

Galina Ivanova
GI
Galina Ivanova

Guten Tag,
ein Rechtsanwalt beschäftigt eine Arbeitnehmerin als Reinigungskraft in seiner Kanzlei (GbR) und möchte diese Arbeitnehmerin in seinem privaten Haushalt auch als Reinigungskraft beschäftigen.
Kann mann die Arbeitnehmerin für Ihre Arbeit im Büro als Minijobberin anmelden und für das Haushalt bei dem Haushaltsscheckverfahren?
Vielen Dank.

Katharina Späth
KS
Katharina Späth

Guten Tag, mein Mann und ich betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb als GbR und mein Mann als Einzelperson ein Gewerbe. Kann ich einen Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig in der GbR beschäftigen und ihn zusätzlich für einen Minijob bei meinen Mann samstags auf dem Wochenmarkt anmelden?

Katharina Keuser
KK
Katharina Keuser

ArbN ist bei den Eheleuten gemeinsam als private Haushaltshilfe angestellt, oberhalb der Minijob-Grenze, daher Steuer- und SV-pflichtig. ArbN ist aber auch in dem Unternehmen der Ehefrau (Einzelunternehmerin) auf Minijob-Basis angestellt. Liegt hier dennoch ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor?
Gibt es zu diesem speziellen Fall Literatur, auf die Sie verweisen können?

René
RE
René

Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, wenn der AN vollzeit bei einer Tochterfirma und zusätzlich einen Minijob bei der Holding hat?
Die Tochterfirma wie auch die Holding sind eine GmbH mit dem selben Eigentümer.
Die Tochtergesellschaft ist im produktiven Gewerbe. Die Holding hat keine Betriebsstätte.

Wolfgang Holzinger
WH
Wolfgang Holzinger

Wie ist das bei einer Einzelfirma und einer GmbH, die steuerlich als Betriebsaufspaltung gelten. Handelt es sich hier im sozialversicherungsrechtlichen Sinn um 2 Arbeitgeber und kann ein Arbeitnehmer in beiden Firmen eigene Beschäftigungsverhältnisse eingehen?

Bruno Braun
BB
Bruno Braun

Es ist derzeit ziemlich riskant, ein großes Unternehmen zu gründen. Die Wirtschaft befindet sich nicht in bester Verfassung. Ich erinnere mich daran, wie ich in den 90er Jahren in Berlin Geld verdient habe. Es handelte sich um den Handel mit Ausrüstung. Jetzt habe ich eine Partnerschaft mit Hochwertige Bau- und Gartenausstattung geschlossen, und dieses Modell scheint mir in der heutigen Situation am wenigsten riskant zu sein.

Bettina Seifert
BS
Bettina Seifert

Ein AN wechselt bei einem AG mitten im Monat von Minijob (bis 15.11.23) auf Festanstellung (ab 16.11.23).
Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis in 11/23 vor? Müssen beide Verdienste zusammengerechnet werden?

Karin Bammann
KB
Karin Bammann

Hallo,
Arbeitnehmer sind bei einer GmbH & Co. KG beschäftigt. Der alleinige Kommanditist ist auch alleiniger Gesellschafter der Beteiligungs-GmbH. Außerdem hat er noch ein Einzelunternehmen. Können die Arbeitnehmer aus der GmbH & Co, KG (Hauptbeschäftigung) bei dem Einzelunternehmen als Minijobber angestellt werden oder handelt es sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?

franz P
FP
franz P

Freiberuflicher Coach arbeitet als Minijobber für ein Unternehmen.
Da die 520 € nicht ausreichen um alle Mitarbeitenden zu coachen, möchte er noch über die Firma eine Rechnung für die anderen Coachingtermine stellen.
Geht das?

Barbara
BA
Barbara

Sehr geehrtes Blog-Team der Minijob-Zentrale,
ist es möglich, dass ein Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bei einer GmbH & Co. KG A parallel dazu einen Minijob bei einer GmbH & Co.KG B ausübt. Der Gesellschafter beider Komplementär-GmbHs ist identisch.

Danke für die Antwort.

Erik A.
EA
Erik A.

Hallo, Folgender Sachverhalt, Ein Mitarbeiter hat neben einer neu aufgenommenen sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bei Arbeitgeber (A) bei einem Dritten, bisher schon zwei Minijobs  bei ein und denselben Arbeitgeber (B). Wenn sozialversicherungsrechtlich die beiden Minijobs ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis darstellen, kann die an die Minijobzentrale abzuführende 2%-Pauschalsteuer einheitlich von Arbeitgeber (B) für beide Minijobs abgeführt werden oder muss der 2.Minijobs mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden ? Anmerkung: Die Minijobverdienstgrenze von insgesamt 520 € wird bei Arbeitgeber (B) insgesamt eingehalten und ist nicht Thema der Fragestellung. Die Tätigkeit des Mitarbeiters bei beiden Minijobs ist identisch.

Horst K.
HK
Horst K.

Hallo!

Wie ist die Einordnung in folgendem Beispiel.

Putzhilfe Frau Schneider.

Herr Müller hat ein Gewerbe. Frau Schneider arbeitet bei Herrn Müller im Betrieb auf 520€.

Ehefrau von Herrn Müller möchte Frau Schneider zu Hause ebenfalls als Putzkraft einstellen. Als alleiniger Arbeitgeber im Privathaushalt soll Frau Müller gelten.

Handelt es sich hier um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis oder kann Frau Müller regulär im Privathaushalt anmelden?

Danke im Voraus 🙂

Anja R.
AR
Anja R.

Guten Tag,
wenn ein Mitarbeiter bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (Bistum) in einer Hauptbeschäftigung angestellt ist und gleichzeitig an einen eingetragenen Verein ausgeliehen wird, kann dieser Verein den Mitarbeiter dann zusätzlich als Minijobber beschäftigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Daniela B.
DB
Daniela B.

Guten Tag,
eine Studentin nimmt nach einer geringfügig entlohnten Beschäftigung eine kurzfristige Beschäftigung als Aushilfskraft (über 520€) beim selben Arbeitgeber auf. Zwischen beiden Beschäftigungen sind ca. 2 Wochen Unterbrechung. Ist das möglich oder werden damit beide Beschäftigungsverhältnisse sv-pflichtig?
Vielen Dank im Voraus.

Andreas Hofstetter
AH
Andreas Hofstetter

Sehr geehrte Damen und Herren,

das aktuelle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bei einem Einzelunternehmer.
Der Einzelunternehmer wird nun einen zusätzlichen Betrieb in einer UG gründen.
Kann zu dem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis beim Einzelunternehmen nun zusätzlich
ein Minijob bei der UG ausgeübt werden oder liegt hier dann auch ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor?

Tom Huldig
TH
Tom Huldig

Hallo zusammen,

wäre es möglich, dass der Arbeitgeber (zB die Muster-GmbH) eine neue Gesellschaft (zB eine Personalverwaltende GmbH) gründet. Anstatt die Mitarbeiter 40 Std/Woche zu beschäftigen werden die Mitarbeiter nur noch 35 Std bei der Muster-GmbH beschäftigt, 5 Stunden pro Woche dann in der neu gegründeten GmbH auf 520 € Basis. Ist hier die Arbeitgeberidentität gegeben?

Grit Abohani
GA
Grit Abohani

Guten Tag! Ich habe folgende Frage als Leiterin eines Kindergartens in Sachsen:
Dürfen wir eine Kollegin gleichzeitig als pädagogische Fachkräfte nach Tarif und als geringfügige Beschäftigung nach Mindestlohn mit ca 6-8 Wochenstunden als Reinigungskraft beschäftigen und bezahlen? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen

Heiner Wehmeier
HW
Heiner Wehmeier

Ich bin geschäftsführer meiner Firma (eine UG). Diese Firma führt für ein anderes Unternehmen Dienstleistungen durch; diese Aufträge übernehme ich in der Regel. Nun ist in der Firma Unterstützung in einem völlig anderem Bereich gesucht worden und ich wurde gefragt, ob ich das als Minijob dort durchführen könnte. Geht das ohne Probleme den Minijob betreffend?

Patricia Mendl
PM
Patricia Mendl

Hallo,
ich dürfte also einen Minijob neben meinem Teilzeitjob im selben Betrieb haben – richtig? Die Sozialabgaben richten sich dann nach dem gesamten Gehalt. Wie verhält es sich mit den Steuern? Wird der Minijob dann an den Teilzeitlohn angerechnet oder bleibt er Steuerfrei?
Danke

Jürgen Goll
JG
Jürgen Goll

Hallo, ich habe folgende Frage:
Arbeitnehmer arbeitet bis 08.01.23 als sv-pflichtig Beschäftigter in einem Handwerksbetrieb.
Am 09.01.23 beginnt dieser seine Meisterschule und möchte dann bei demselben Handwerksbetrieb als Minijobber arbeiten.
Funktioniert dies, wenn ich die sv-pflichtige Beschäftigung zum 08.01.23 beende und der Minijob am 09.01.23 beim selben Arbeitgeber beginnt?

thomas bradatsch
TB
thomas bradatsch

Frage: Ich arbeite als Physio in einem Team, das als GmbH firmiert. Hier bin ich als Minijobber. Hauptberuflich arbeite ich in der gleichen Stadt, auch bei einem Team, Einzelfirma, als Physio. Geschäftsführer der GmbH und Chef der Einzelfirma sind die gleiche Person.

Ist das ein einheitliches beschäftigungsverhältnis?

Sunny
SU
Sunny

Hallo ich habe zum einheitlichen Beschäftigungsverhältnis noch eine Frage. Wie würde es bei folgender Konstellation (im ambulanten Pflegesektor) aussehen:
Ein Angestellter hat eine Hauptbeschäftigung bei Pflegedienst A (GmbH mit 2 Geschäftsführern) und betreut 1 Patienten nun möchte dieser Angestellte gerne bei Pflegedienst B (ebenfalls GmbH mit 1 Geschäftsführer und teilweise Identität zu Pflegedienst A; jedoch räumlich getrennt) eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Die Dienste hierfür erbringt er allerdings beim selben Patienten der von ihm bei Pflegedienst A versorgt wird. Die für die geringfügige Beschäftigung geleisteten Stunden sollen dann über einen Kooperationsvertrag zwischen den beiden Pflegediensten abgerechnet werden.
Ist so eine Konstellation zulässig???
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Christoph Plaumann
CP
Christoph Plaumann

Guten Tag, gern würde ich Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt erfahren:
Ich habe zwei GmbH & Co. KG, bei denen ein und dieselbe GmbH als Komplementärin fungiert. In beiden GmbH & Co. KG sind dieselben natürlichen Personen (zwei) mit jeweils 50% als Kommanditisten beteiligt, die auch Gesellschaftergeschäftsführer der Komplementär-GmbH sind. Kann ein Mitarbeiter bei beiden GmbH & Co. KG zeitgleich angestellt sein und zwar bei der einen voll sozialversicherungspflichtig (Hauptjob) und bei der anderen als Minijobber? Arbeitgeber sollen dabei immer die KG sein.
Vielen Dank für Ihre Hilfe / Mühe

Pascal
PA
Pascal

Sie schreiben in Ihrem Artikel oben, dass der Lohn des Mini-Jobs, auf Grund eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnis, mit dem Lohn des Hauptjobs verrechnet wird und von diesem die Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden.
Sprich, nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steigen?
Die Höhe der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben unberührt?
Ein zusätzlicher Beitrag der Lohnsteuer des Arbeitnehmers wird auch nicht abgeführt, wie ich Ihrem Artikel entnehmen kann, also findet auch kein Sprung des progressiven Steuersatzes der Einkommensteuer statt?
Danke für die Antworten!

Julian Henz
JH
Julian Henz

Hallo zusammen,

Wie wäre das folgende Szenario sozialversicherungstechnisch zu beurteilen:

Person X ist auf Teilzeit als Monteur bei der GmbH A angestellt.
Dieselbe Person X ist Minijobber, ebenfalls Monteur bei der GmbH B.
Die GmbH A hat einen anderen Geschäftsführer und andere Gesellschafter als die GmbH B.
Die GmbH A bietet Montage-Dienstleistungen an und GmbH B nimmt diese regelmäßig in Anspruch. Nun könnte es vorkommen, dass Person X im Rahmen der Teilzeitanstellung bei der GmbH A für die GmbH B Dienstleistungen als Monteur verrichtet. Person X wäre also Minijobber bei der GmbH B und regelmäßig über die GmbH A für die GmbH B tätig.
Mir ist bewusst, dass GmbH A und GmbH B juristisch
verschiedene Personengesellschaften sind. Allerdings bin ich trotzdem unsicher, wie diese Situation zu beurteilen ist. Wäre diese Situation aus sozialversichungstechnischer Sicht zulässig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

SamiBaceri
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Andi
AN
Andi

Hallo,
eine UG berät ein GmbH im Bereich Verwaltung eines Gastronomiebetriebs. Ein Teilhaber der UG möchte nun eine geringfügige Beschäftigung in der GmbH eingehen, ist dies möglich?

Kerstin Cramm
KC
Kerstin Cramm

Hallo,
wie verhält es sich, wenn eine Zahnärztin eine Auszubildende beschäftigt und diese Auszubildende auch im Privathaushalt der Zahnärztin beschäftigt werden soll. Sie würde dann allerdings vom Ehemann der Zahnärztin im Haushaltscheckverfahren angemeldet werden.
Ist das OK oder handelt es sich um Arbeitgeberidentität, da die Zahnärztin auch in diesem Haushalt lebt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mike
MI
Mike

Hallo,
wie verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer ein Hauptarbeitsverhältnis bei einer Landesbehörde hat (z.B. LANUV) und einen Minijob an der Universität (im gleichen Bundesland) ausführt? Der Arbeitsvertrag des Hauptarbeitsverhältnisses ist geschlossen mit dem Land (vertreten durch das LANUV) und der Arbeitsvertrag mit der Uni ist direkt mit der Uni geschlossen. Ist hierbei von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen?
Grüße

Stefan
ST
Stefan

Hallo,
ich bin hauptberuflich in einer GmbH beschäftigt. Der Geschäftsführer benötigt für die Pflege seines Privatgrundstücks eine Kraft auf 450€ Basis. Ist die GmbH und die Anstellung bei dem Geschäftsführer als ‚Haushaltshilfe‘ als einheitlicher Arbeitgeber zu bewerten, wenn das Gehalt von meinem Hauptberuf von der GmbH und das des Nebenjobs aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers stammt?

Gabriele Heiseler
GH
Gabriele Heiseler

Hallo,
mein Hauptarbeitgeber ist eine Einzelfirma. Der Firmeninhaber ist auch geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH mit dem selben Unternehmensgegenstand. Wenn ich in der GmbH einen Minijob ausüben wollte, würden die Beschäftigungsverhältnissen gemeinsam betrachtet oder nicht?

Anett
AN
Anett

Hallo,
Ich habe mit meinem Arbeitgeber ( Stadt C) einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, dieser Vertrag besteht aus einer Arbeits- und einer Ruhephase. Die Arbeitsphase ist abgeschlossen. Im Moment befinde in der Ruhephase. Da für meine Tätigkeit zeitnah kein Nachfolger gefunden wurde, habe ich im Januar und Februar die Einarbeitung der Nachfolgerin im Rahmen einer geringfügig kurzfristigen Beschäftigung übernommen. Sowohl im Januar als auch im Februar war mein zusätzlicher Verdienst unter 450,- Euro. In meinem Verdienstnachweis von 02/2022 wurde mir der Minijob für 233,20 Euro in der Steuerklasse VI versteuert. Da meiner Meinung nach ein Minijob unter der Grenze von 450,- Euro steuerfrei ist, habe ich beim Arbeitgeber nachgefragt. Es wurde mitgeteilt, dass ein weiteres Arbeitsverhältnis mit dem gleichen AG immer in der Steuerklasse VI versteuert wird.
Ist dass korrekt?

uwe
UW
uwe

Mein Sohn soll vom 28.03. bis 31.03 bei einem Arbeitgeber mit einem Entgelt von 450 geringfügig entlohnt werden. Ab 01.04. ist er dann versicherungspflichtig beschäftigt. Handelt es sich hierbei auch um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis und die versicherungspflichtige Beschäftigung beginnt eigentlich schon am 28.03.?

Jensemann
JE
Jensemann

Guten Tag,
Ich habe ein Arbeitsverhätnis bei meinem Arbeitgeber welches gerade ruht. (Elternzeit)
Jetzt habe ich bei dem selben Arbeitgeber ein 450 euro job. Nun geht es um meinen Stundenlohn. Die wollen mir meinen Nettolohn bezahlen. Ich habe aber gehört dass man meinen Bruttolohn nehmen muss. ist das richtig?

Chris
CH
Chris

Hallo, ich arbeite bei einer GmbH. Einer der Gesellschafter(kein Geschäftsführer) ist ebenfalls Rechtsanwalt mit einer eigenen Kanzlei wo ich auf 450 € Basis arbeiten soll.
Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor?

Selahattin Korkmaz
SK
Selahattin Korkmaz

Hallo,
ich habe eine Vollzeitbeschäftigung bei der Firma AB GmbH. An der AB GmbH sind die Gesellschafter A und B zu je 50% beteiligt.
Darüber hinaus haben A und B die AB GbR. Hier übe ich eine Minijobtätigkeit (450 €) aus.
Liegt ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vor, wenn zwei getrennte Gesellschaften respektive Arbeitgeber existieren, aber hinter den Gesellschaften dieselben Personen beteiligt sind?

Marion Schmidt
MS
Marion Schmidt

Hallo, ich habe seit mehreren Jahren einen Minijob (450,-€ Basis) bei Musterfirma e.V., nun werde ich bei Musterfirma gGmbH eine Vollzeitstelle antreten. Musterfirma e.V. Und Musterfirma gGmbH haben beide den selben Geschäftsführer und haben die selbe Firmenadresse (erste Tätigkeitsstätte bei beiden gleich). Ist es möglich den Minijob weiterhin auszuüben? Oder werden die Tätigkeiten steuerlich zusammen gerechnet?
Besten Dank im voraus und herzliche Grüße
Marion

Fred
FR
Fred

Hallo, zu meiner Hauptbeschäftigung als Angestellter bei Arbeitger “ A“ möchte ich einen Nebenjob ausführen bei Auftraggeber „B“. Ich bin als freiberuflicher Kleinunternehmer angemeldet. Da die Aufträge projektbezogen sind gibt es mal mehr und mal weniger zutun. Kann ich bei Auftraggeber B einen 450 Euro- Job ausführen und zeitgleich ,wenn ich die 450 Euro überschreite als Freiberufler arbeiten? Mit freundlichen Grüßen

Sabina
SA
Sabina

Ich arbeite in einer Arztpraxis und möchte beim gleichen Arbeitgeber der noch eine GbR hat (Verkauf) Waren verkaufen und die Buchhaltung übernehmen. Handelt es sich hier um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?

Julia
JU
Julia

Hallo,
Ich arbeite zur Zeit als Altenpflegerin in Vollzeit im Nachtdienst, nun soll ich zusätzlich hin und wieder noch im Tagdienst arbeiten! Nun möchte ich dieses natürlich nicht umsonst und „nur“ über die Überstunden laufen lassen, da ich diese eh nie wieder abfeuern kann!
Wenn ich nun die Tätigkeit über 450-Euro-Basis laufen lasse, wird es ja ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis sein. Richtig?
Habe ich denn davon überhaupt irgend etwas? Oder muss nur der AG die vollen Abgaben für mich zahlen?

frank
FR
frank

Hallo,
leider konnte ich keine Informationen zu meiner Frage finden. Aus diesem Grund hoffe ich nun hier Antworten zu bekommen.
Ich bin in Vollzeit als Saisonkraft im Touristikgewerbe tätig. Darf ich während der Winterarbeitslosigkeit beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob ausüben. Eine Einstellung zur Vollzeit folgt immer erst im Folgejahr bei Saisonbeginn.
Vielen Dank

Ilona Leitenberger
IL
Ilona Leitenberger

Hallo,
ich arbeite als medical concierge in einer privaten Praxis.
Diese Praxis als Unternehmen führt der Arzt alleine.
Gerne würde ich als 450€ Kraft die Reinigung der Praxis übernehmen.
Da die beiden Jobs sich grundlegend unterscheiden und das Anforderungsprofil unterschiedlich ist,
ist das möglich?
Oder wäre es nur als einheitliches Beschäftigungsverhältnis möglich?
Herzliche Grüße
Ilona

Fernando
FE
Fernando

Guten Tag,
cih bin AG und meine Mitabeiterin möchte zusätzlich zu Ihrer Teilzeittätigkeit als Sekräterin als Reinigungskraft tätig sein. Darf ich Sie als Reinungskraft als Aushilfe einstellen? Vielen Dank für Ihre ANtwort
MfG
Fvitello

Andreas
AN
Andreas

Hallo,
in unserem Fall wird ein Arbeitnehmer nach dem Ende seiner Beschäftigung Versorgungsbezüge aus einer Pensionszusage (betriebliche Altersversorgung aus Direktzusage) beziehen. Ist es möglich gleichzeitig mit den Versorgungsbezügen beim gleichen Arbeitgeber eine geringfügige Beschäftigung als Minijob zu behandeln?
Nach meinem Kenntnisstand geht das nicht bei Vorruhestandsgeld, aber zu Versorgungsbezügen finde ich nichts.
Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.
Freundliche Grüße
Andreas

Petra Wessling
PW
Petra Wessling

Hallo Zusammen,
unser Arbeitnehmer hat aktuell unbezahlten Urlaub über einen Zeitraum von 6 Monaten, da er eine Vollzeitfortbildung (mit Bezug Bafög) macht. Aktuell möchte er dann während der Schulferien bei uns auf geringfügiger Basis arbeiten. Ist das möglich?
Vielen Dank vorab für die Rückmeldung.

Sandra Glaser
SG
Sandra Glaser

Hallo zusammen,
ich arbeite seit 14 Jahren als „Haushaltshilfe“ bei einer Ingenieursfamilie auf Minijobbasis.
Jetzt habe ich das Angebot, als Büroangestellte in diesem Betrieb stundenweise sozialversicherungspflichtig einzusteigen.
Mein bestehender Minijob als „Haushaltshilfe“ möchte ich gerne weiterführen.
Ist dies so zulässig, oder müssen beide völlig unterschiedliche „Arbeiten“ beim selben Arbeitgeber nun sozialversicherungspflichtig zusammengefasst werden?

Nagel
NA
Nagel

Hallo,
ich würde gerne im Vorwege prüfen lassen ob ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, bevor ich die Mitarbeiter zusätzlich als Minijobber (GmbH und e.K) anmelde. Wie kann ich das prüfen lassen?