Mehrere Minijobs: Die wichtigsten Infos für Arbeitgeber & Beschäftigte
Grundsätzlich können mehrere Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden. Dabei sind jedoch ein paar Regeln zu beachten. Welche das sind und in welcher Situation nur genau ein Minijob ausgeübt werden kann, beschreiben wir in diesem Artikel.
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Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025
Kein Hauptjob, aber mehrere Minijobs – So geht’s!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung können mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Die Summe aller Verdienste darf jedoch die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Seit Januar 2025 liegt diese bei durchschnittlich 556 Euro im Monat.
Liegt der monatliche Verdienst mehrerer Minijobs zusammengerechnet über 556 Euro, werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können diese Beschäftigungen dann auch nicht mehr bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dann bei der gesetzlichen Krankenkasse der oder des Beschäftigten gemeldet werden.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer hat keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und übt einen Minijob bei Arbeitgeber A aus. Dann nimmt er einen weiteren Minijob mit Verdienstgrenze bei Arbeitgeber B auf.
Arbeitgeber A: 290 Euro
Arbeitgeber B: 220 Euro
Der Verdienst aus beiden Beschäftigungen wird zusammengerechnet und beträgt insgesamt 510 Euro (290 Euro + 220 Euro). Der Gesamtverdienst überschreitet damit die aktuelle Minijob-Grenze von 556 Euro nicht. Beide Beschäftigungen bleiben Minijobs und werden zur Minijob-Zentrale gemeldet.
Nun nimmt der Arbeitnehmer eine dritte Beschäftigung bei Arbeitgeber C an.
Arbeitgeber C: 80 Euro
Zusammen mit dem Verdienst von Arbeitgeber A und B verdient der Arbeitnehmer nun 590 Euro im Monat.
Die Verdienstgrenze wird damit überschritten.
Alle Arbeitgeber müssen die Beschäftigungen nun bei der gesetzlichen Krankenkasse sozialversicherungspflichtig anmelden. Bei der Minijob-Zentrale gemeldete Beschäftigungen sind entsprechend abzumelden.
Minijob als Nebenjob – So geht’s nicht!
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung dürfen nur genau einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben.
Kommen weitere Beschäftigungen hinzu, ist immer die zeitliche Reihenfolge entscheidend. Nur der erste Minijob bleibt bei der Minijob-Zentrale als Minijob gemeldet. Alle weiteren Minijobs müssen unabhängig von der Höhe des Verdienstes als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zur gesetzlichen Krankenkasse gemeldet werden.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin hat eine Hauptbeschäftigung und nimmt zusätzlich einen Minijob bei Arbeitgeber A auf. Da ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kein Problem ist, wird der Minijob bei Arbeitgeber A zur Minijob-Zentrale gemeldet.
Nun möchte die Arbeitnehmerin einen weiteren Minijob bei Arbeitgeber B aufnehmen. Da es sich hierbei um den zweiten Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung handeln würde, wird die Beschäftigung bei Arbeitgeber B – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Die Beschäftigung muss nicht zur Minijob-Zentrale, sondern zur Krankenkasse der Arbeitnehmerin gemeldet werden.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Was bei Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung zu beachten ist, erläutern wir auch in unserem Magazin-Artikel Mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung – Geht das?
Mehrere Minijobs: Vorsicht in der Rentenversicherung!
Minijobs mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobberinnen und Minijobber können sich aber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sie zahlen dann keinen Eigenanteil mehr. Das gilt auch bei mehreren Minijobs.
Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt einheitlich für alle parallel ausgeübten Minijobs. Entscheidet man sich in einem Minijob dafür, auf den vollen Leistungsanspruch in der Rentenversicherung zu verzichten, dann gilt diese Entscheidung für alle anderen gleichzeitig ausgeübten Minijobs auch. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und endet erst, wenn alle Minijobs beendet sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen an dieser Stelle besonders aufmerksam sein. Sie müssen ebenfalls alle ihre bereits zuvor getätigten Meldungen zur Sozialversicherung anpassen und korrigieren.
Minijobberinnen und Minijobber sichern sich mit der Zahlung eigener Beiträge das volle Leistungspaket in der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Vorteile der geringe Eigenanteil bietet, erläutern wir in unserem Magazin-Artikel Die Top 4 Gründe, beim Minijob in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Mehrere kurzfristige Minijobs – geht das?
Kurzfristige Minijobs sind von vornherein auf 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr befristet. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können auch mehrere kurzfristige Minijobs ausüben. Für die Prüfung der Zeitgrenze gilt dann: Mehrere kurzfristige Minijobs in einem Kalenderjahr werden zusammengerechnet. Das gilt auch, wenn diese zeitgleich ausgeübt werden. Arbeiten kurzfristige Minijobberinnen oder Minijobber am gleichen Tag für mehrere Arbeitgeber, ist dieser Tag nur einmal zu zählen.
In unseren FAQs finden Sie hierzu auch ein Beispiel: Kann ich mehrere kurzfristige Beschäftigungen gleichzeitig ausüben?
Die Verdienste aus kurzfristigen Minijobs werden nicht mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oder einem Minijob mit Verdienstgrenze zusammengerechnet.
Ob ein Minijob mit Verdienstgrenze und eine kurzfristige Beschäftigung gleichzeitig ausgeübt werden können, erklären wir in unserem Beitrag Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?
Gehen auch mehrere Jobs beim gleichen Arbeitgeber?
Mehrere Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sind möglich. Bei ein und demselben Arbeitgeber werden jedoch mehrere Jobs grundsätzlich als eine Beschäftigung betrachtet. Dabei spielt auch die Art der Beschäftigung keine Rolle.
Einzige Ausnahme: Wird ein Minijob neben einer Beschäftigung zur Berufsausbildung ausgeübt, geht das auch bei demselben Arbeitgeber.
Wann ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, erklären wir in unserem Magazin-Artikel Hauptbeschäftigung und Minijob beim gleichen Arbeitgeber – Geht das?
Wie erfahren Arbeitgeber von weiteren Minijobs?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen eine Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich beurteilen. Hierbei ist auch die Anzahl der von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ausgeübten Minijobs und deren Verdienst entscheidend.
Doch wie erfahren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ob ihre Beschäftigten bereits weitere Jobs ausüben? Ein Personalfragebogen kann hier helfen. Neben persönlichen Daten enthält er auch Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich Beschäftigte darüber hinaus, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Beschäftigungen. Den Personalfragebogen nehmen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen.
Den Personalfragebogen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch direkt auf der Internetseite der Minijob-Zentrale herunterladen.
124 Kommentare
Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eine Person bezieht eine Altersrente und auch eine Witwenrente. Da selbst die Summe der Rentenzahlung sehr gering ist (unter 1000€), hat die Person noch einen Minijob angenommen. Daraufhin hat die Rentenversicherung darauf hingewiesen, dass uU die Rente gekürzt wird, falls der Hinzuverdient einen nicht genannten Betrag überschreitet.
Jetzt meine Frage: Wie hoch darf der Hinzuverdienst durch einen Minijob ohne Rentenkürzung befürchten zu müssen sein?
Viele Grüße
Jörg Neuhaus
Hallo,
Rentner dürfen gleichzeitig 2 Minijobs ausüben – soweit die beiden Verdienste zusammen 556 € im Monat nicht überschreiten.
Gilt dies auch für Pensionäre? Oder zählt die Pension hier als SV-pflichtiges Erstbeschäftigungsverhältnis und darf nur noch ein weiterer Minijob angenommen werden?
Danke!
Ich bin Altersrentner und hatte bis Juni einen Minijob mit schwankendem Entgelt, jedoch immer unter 538 Euro. Seit Juli habe ich zwei Minijobs, da habe ich die Minijobgrenze von insgesamt 538 Euro auch eingehalten. Jetzt Oktober und November hatte ich aus beiden Jobs 838 Euro. Jetzt meine Frage, bleiben diese Monate Oktober und November auch in der pauschalen SV oder fallen für mich SV Beiträge an, obwohl ich die Jahresgrenze von 6.456 Euro in diesem Jahr nicht überschreite, hatte nämlich im einigen Monaten weit unter 538 Euro. Wenn ich die Verdienste in den Monaten Januar bis November zusammenrechne komme ich auf 6.100 Euro, also bleibe ich unter 6.456 Euro. Im Dezember kommen max. noch 100 Euro dazu, also bleibe ich innerhalb der Jahresgrenze.
Hallo,
Ich habe eine Frage können sie bitte vielleicht mir helfen?
Ich habe eine Teilzeitjob Arbeitgeber A da arbeite ich 730€
Ich habe eine Minijob Arbeitgeber B da arbeite 180€
Und noch ein Minijob Arbeitgeber C ,da arbeite seit 6 Monaten da habe ich 4 Monate 500€ und 2 Monate 350€ bekommen.
Ich und mein Arbeitgeber wüssten nicht das es so nicht funktioniert deswegen hatte ich die Jobs
Ich würde gerne wissen was passieren kann und was ich tun kann?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zwei Angebote im Bereich Minijob, welche zusammen 930,00 € monatlich ergeben würden.
Diese Einnahmen sind, wenn ich richtig liege, sozialversicherungspflichtig und durch die jeweiligen eventuellen Arbeitgeber abzuführen.
Wie verhält sich dieses mit der Abgabe der Krankenversicherung und Pflegeversicherung, da ich als Pensionär privat versichert bin ?
Im Bereich der Rentenversicherung steht es mir frei – oder liege ich dahingehend falsch ?
Wir möchten in einer WEG eine Frau für die Treppenhaus-Reinigung einstellen.
Sie hat bereits einen Minijob, ca. 400 €. Aber keinen Hauptjob.
Bei uns würde sie 200 € bekommen für 2-3 Std pro Woche.
Können wir unsere Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig behandeln, damit die erste Tätigkeit als Minijob erhalten bleibt?
Wie verhält es sich mit einem Minijobber der unregelmäßige Einkommen je Monat erhält ( immer über 538,-) bei einem AG. Aber trotzdem bei dem AG als Minijobber (pauschal versteuert) angemeldet ist, keine weiteren Einnahmen hat und jetzt bei einer anderen Firma noch einen Minijob von 538,- Euro (gleichbleibend jeden Monat) annehmen möchte. Ist der zweite Job sozialversicherungspflichtig ganz normal über Lohnsteuerklasse anzumelden?
Ich bin zurzeit in Elternzeit, und habe einen Minijob der auf mich wartet wenn ich die Elternzeit beendet habe. Würde jetzt aber gerne noch währen ich Elterngeld beziehe einen zweiten Minijob woanders annehmen. Zusätzlich erhalte ich Bürgergeld, ist da ein zweiter Minijob möglich und was muss ich beachten?
Ich erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente, und habe noch eine Minijob. Darf ich dabei mehr als 538 € verdienen, wenn ich die jährliche Grenze von 18.558 € nicht überschreite, oder muss ich dann Abgaben zahlen?
Darf ein Vollrentner zwei Minijobs gleichzeitig ausüben?
Natürlich mit Einhaltung der Verdienstgrenze von Insgesamt 538,00€.
Wie sieht es mit z.B. 2 Minijobs aus, wenn ich Rentner bin? Gilt da auch die Verdienstgrenze?
Mit freundlichem Gruß
Cornelia Tröndle
Ich habe 2 Minijobs und habe damit in den Sommermonaten Juni, Juli, August zusammen mehr als 535 Euro verdient, liege jedoch trotzdem unter der Jahresverdienstgrenze von 6465 Euro. Den zweiten Minijob habe ich erst im Mai begonnen. Sind es jetzt noch Minijobs oder werden die beiden Beschäftigungen jetzt sozialversicherungspflichtig? Und wen ja wie viel muss man hier nachzahlen?
Hallo! Hätte eine frage und zwar ich habe als Pflegefachkraft im Oktober einen nebejob ausgeübt wo die Monatliche Gehalt erts ende November bezahlt wird. Ich habe bei dieser Arbeitgeber heute gekündigt und würde gern gleich im Nobember woanderst anfangen, sie zahlen aber immer am Monats ende. Darf ich es so überhaupt machen? Oder darf ich erst ab Dezember anfangen? Gehalt ende November von „ex“ Arbeitgeber ist ja doch noch von Oktober, also die Sunden wurden im Oktober erarbeitet und aber erst ende November bezahlt.
Danke im Voraus
Mit Freundlichen Grüßen
Dinya-Balog Nikolett
Hallo ich habe paar Fragen bitte
Also ich arbeite als pflegefachfrau und
1- Arbeitet als Kellnerin für 535€, und meine Arbeitgeberin hat mich bei der Sozial- / und Renteversicherung gemeldet, aber in der Meldebescheinigung steht, dass kein Minijob ist, und wir haben Anspruch auf Urlaub aber die sind nicht bezahlt und ich hatte keine Arbeit Vertrag von ihr bekommen
2- Jetzt möchte ich in mein Bereich( Pflege) arbeiten als Nachtwache und habe einen Antrag für minijob an der Ausländerbehörde erstellt und Sie werden meine Unterlagen an der Bundesagentur für Arbeit zuschicken um zu veranlassen
Also kann die Bundesagentur für Arbeit merken, dass ich schon ein andere Minijob durch die Meldebescheinigung von mein Arbeitnehmerin (1) habe? Oder nicht? Weil den arbeit als Kellnerin die ich mache für mich ist kein Minijob wenn wir kein Vertrag haben und noch Unbezahlte Urlaub.
Ich kann nicht den Antrag für Minijob als Kellnerin bei der Ausländerbehörde erstellen weil hat nichts zu tun mit mein Beruf
Also kann ich die 2 Arbeit behalten oder gibt eine Risiko dass die Bundesagentur für Arbeit es merkt?
Hallo und vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe eine Frage zur Gesamtberechnung des Lohns bei mehreren Minijobs um die Grenze von derzeit 538 Euro monatlich nicht zu überschreiten. Gilt bei der Gesamtberechnung jeweils nur der überwiesene Lohn oder werden die Beiträge, welche zur Rentenversicherung abgeführt werden zum Gesamtlohn hinzugerechnet?
Beispiel: Monatlicher Überweisungsbetrag auf Konto: 172,80 Euro , der Arbeitgeber überweist jedoch zusätzlich die 13,6% Rentenbeiträge an die Rentenkasse. Dies sind 27,20 Euro. Würden somit für den ersten Minijob 172,80 EUR oder 200 EUR angerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Ich bin bei der Minijob Zentrale in einem Haushalt gemeldet. Nun möchte ich bei einem zweiten Haushalt ein Probearbeiten machen, wie muss ich das anmelden oder kann ich eine Quittung ausstellen? Wird der Arbeitstag später mit aufgelistet? Reicht dafür eine handschriftliche Auflistung?
Hallo, verstehe ich das richtig? Eine Hauptbeschäftigung mit 10h/Woche zum Mindestlohn wäre ein Minijob. Bei zwei weiteren Verdiensten ohne geregelte Arbeitszeit und unter 538 EUR Gehalt, die aber zusammen >538 EUR bringen, wären alle drei Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig?
Alternativ wäre es am besten wenn die Hauptbeschäftigung eine Teilzeitstelle (>538 EUR) ist, damit die erste der beiden weiteren Verdienste als sozialversichtungsfreie Stelle gezählt werden kann und nur die zweite sozialversicherungspflichtig ist?
Zwei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung: Darf die Verdienstgrenze in keinem Monat überschritten werden oder wird ein jährlicher Durchschnitt gebildet? Falls ja, wird es dann nötig, eine Steuererklärung zu machen (heißt, es wird erstmal versteuert und dann ggf. erstattet?)
Hallo,
Ich hab kurze Frage.
Ich hab A:Hauptbeschäftigung
und dann B: Minijob 300€ und jetzt würde ich noch C: 2 Minijob 225€ einnehmen.
Wie hoch sind dann die ganze Sozialabgabe ( Krankenversichert,Rentenversicherung…)?
Freundlichen Grüßen
Guten Tag,ich habe zwei Fragen an Sie:
1. Ist es möglich zwei Teilzeitbeschäftigungen über 538 € – Basis auszuüben und einen sozialversicherungsfreien Minijob?
2. Darf man einen Teilzeitjob über 538 €, einen Teilzeitjob unter 538 € auf Steuerklasse 6 und sozialversicherungspflichtig und einen sozialversicherungsfreien Minijob ausüben?
Danke für Ihre Antworten.
Guten Tag,
ich erhalte seit dem 01.06.2024 Regelaltersgrenze.
Seither arbeite ich in einem Minijob bei Arbeitgeber A, der saisonal von Oktober bis April ruht.
Diesen einkommensfreien Zeitraum würde ich gerne mit einem 2. Arbeitgeber B auch im Rahmen eines Minijobs überbrücken.
Frage:
Ist es gestattet, mit Arbeitgeber A und B einen Arbeitsvertrag zu schließen, solange ich die Verdienstgrenze von 538 € nicht überschreite oder muss ich Arbeitgeber A zuvor kündigen bevor ich mit Arbeitgeber B einen Arbeitsvertrag abschließe?
Über eine Antwort freue ich mich.
Freundliche Grüße
Hi 🙂
ich habe eine Teilzeitbeschäftigung (Hauptbeschäftigung) & einen Minijob (1). Nun werde ich vom 21.10.-13.12. ein Praktikum machen, welches ebenso als Minijob (2) zählt. Ich habe gelesen, dass man neben einer Hauptbeschäftigung (mein Teilzeitjob) nur einen Minijob haben darf und wurde auch von meinem Praktikum darauf hingewiesen.
Meine Frage ist nun, ob mein Arbeitsverhältnis bei dem Minijob 1 prinzipiell am 20.10. bevor das Praktikum beginnt enden darf und ab dm 14.12. wieder beginnen darf oder ob dort monatlich gedacht wird, sodass ich meinen Minijob 1 schon zum 01.10. kündigen und erst zum 01.01.2025 wieder aufnehmen darf.
Ganz schön kompliziert. Ich würde mich daher sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus!
kann man als Minijobber im Privathaushalt, Abrechnung über Haushaltsscheck, auch noch bei einem gewerblichen Arbeitgeber geringfügig arbeiten, wenn beides zusammengerechnet nicht die Grenze überschreitet, mir wurde gesagt da fallen unterschiedliche Beiträge an, aber das ist für den Arbeitnehmer doch egal, oder?
Ich bin im Hauptberuf kaufmännischer Angestellter und nebenbei bin ich ca 10x im Jahr Komparse beim Film. Das sind dann immer vollversteuerte (Klasse 6) ein Tages Anstellungen.
Gilt das dann auch als Minijob? Könnte ich jetzt trotzdem noch einen richtigen, regelmäßigen Minijob annehmen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße
Ich habe eine Hauptbeschäftigung (Arbeitgeber A).
Vor Jahren habe ich eine Nebenbeschäftigung angefangen. (Arbeitgeber B).
Jetzt habe ich noch eine Nebenbeschäftigung bei Arbeitgeber A angenommen.
Jetzt überschreiten meine beiden Nebenverdienste und Arbeitgeber A zieht mir dann wieviel von meinem Nebenverdienst ab?
Lohnt sich der 2.Job grundsätzlich überhaupt?
Ich wohne in einem Mehrgenerationenhaus.
8 Haushalte darin möchten gern eine Hilfe im Haushalt auf Minijobs-Basis anstellen. Gemeinsam wären das etwa 8 Std pro Woche. Welche Form wählen wir da am besten?
Ich habe 2 verschiedene Minijobs, insgesamt aber nicht über 520€.
Können beide Arbeitgeber unabhängig voneinander, 20 % der Gesamtkosten jeweils von ihrer Steuer abziehen? .
Vielen Dank
Ich habe einen Minijob , 538 Euro . Zahle Rentenbeiträge. Würde gerne noch einen zweiten Minijob annehmen . Wie geht das mit den Beiträgen und wie hoch sind die dann?
Hallo,
momentan habe ich als selbständiger (Künstler) leider nur einen Minijob.
Eventuell könnte ich demnächst noch einen zusätzlichen Midijob (20 Std./Woche) antreten.
Wäre das irgendwie möglich, ohne auf meinen Minijob verzichten zu müssen?
DANKE❣️
Wir beschäftigen seit März 2021 eine Minijobberin im Haushalt, seit August 2021 arbeitet sie in einem zweiten Minijob auch noch an anderer Stelle, ohne die Einkommensgrenze zu überschreiten. Nun wird sie zusätzlich eine Teilzeitstelle antreten. Welcher der Minijobs würde damit sozialversicherungspflichtig, kann man sich da entscheiden, oder entscheidet strikt das Datum? Welche Folgen hätte das für uns als private Arbeitgeber?
Kein Hauptjob
Minijob 1 ca 400,-
Minijob 2 ca 100,-
keine Rentenversicherungsbefreiung!
Arbeitgeber 1 zieht ordnungsgemäß 3,6 % von ca 400,- für die Rentenversicherung ab.
Steuerberater von Arbeitgeber 2 zieht, meiner Meinung nach falsch, 3,6 % von dieser Mindestgrenze 170,- bei der Rentenversicherung ab, obwohl ich bei Minijob 2 nur ca die 100,- verdiene und dem Steuerberater von Arbeitgeber 2 dies bekannt ist.
Wie kann ich dieses (meiner Ansicht nach) Fehlverhalten stoppen?
Hallo,
ist die Anzahl der Aufnahme der Minijobs, insgesamt unter der Grenze, begrenzt bzw. muss man, wenn man zwei Jobs hat, einen Hauptberuflich, zwei Minijobs, etwas beachten?
Lieben Dank,
liebe Grüße N. Krätke
Alles gut und schön erklärt wenn es sich um „normale“ Menschen handelt. Es interessiert mich wie dies zu regeln ist, wenn man Renteneintrittsalter erreicht hat. D.h., ich bin 67 Jahre alt, möchte 2 Minijobs annehmen. Interessiert mich was stoppt (schreckt ab) der Arbeitgeber jemandem einzustellen, der bereits 1 Minijob ausübt? Ich bin mit 538€ für 11h/Woche eingestellt. Wenn ich die 2te Minijob annehme, unter gleiche Bedingungen – 538€/Monat, 11h/Woche, muss ich beide Arbeitsgeber informieren. Wieviel sollten die Arbeitsgeber zusätzlich für mich irgendwo abgeben(bezahlen)? Oder anders gefragt: wo liegen die Nachteile für Arbeitsgeber wenn er jemandem einstellt, der bereits 538€-Job hat?
Danke im Voraus
Wenn ich 3 Mimijobs habe, die den Betrag von 538 Euro nicht überschreiten, wie oft muss ich dann den Rentenbeitrag zahlen?
Bei jedem Job?
Hallo,
Meine Hauptbeschäftigung endet zum 30.06.2024. Seit über 10 Jahren haben ich zusätzlich einen versicherungsfreien minijob (verdienstgrenze).
Nun bekomme ich ab 01.07. Arbeitslosengeld und möchte einen zweiten Minijob mit einem monatlichen verdienst von 160 Euro aufnehmen.
In diesem möchte ich versicherungspflichtig bleiben, damit ich meine 45jährige Wartezeit für die Altersrente erfülle (die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld zählen nicht für die Wartezeit).
Kann ich in meinem ersten Minijob versicherungsfrei bleiben (monatlicher verdienst ab Juli 370 Euro) und für den zweiten minijob Beiträge aufstocken?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
Ich übe einen Minijob aus in Höhe von 200 Euro. Bekomme im Moment 475 Euro vom Arbeitsamt das dann auch die Krankenversicherung bezahlt. Kann aus gesundheitlichen Gründen keine Vollbeschäftigung ausüben. Meine Frage wenn ich noch einen zweiten Minijob ausüben würde der das Geld vom Arbeitsamt fast oder ganz ersetzen würde, wer würde dann die Krankenversicherung bezahlen? Würde das überhaupt gehen ? Ich hab halt Angst davor dann nicht mehr krankenversichert zu sein.
Hallo.Ich bin Schüler und 16Jahre.Ich habe einen festen Minijob und verdiene ca. 380€ im Monat.Jetzt würde ich gerne von Juli bis einschließlich September 3Monate zusätzlich an dem Wakepark arbeiten,wo ich auch selber fahre und einen zweiten Minijob anmelden.Darf ich dann mehr als 150€ im zweiten Minijob über 3Monate verdienen?
Meine Frage:
Ich würde gerne 1 Minijob mit 538 € pro Monat und nebenbei eine selbstständige Tätigkeit mit 100 -200 € im Monat ausüben (Kleingewerbe) und das Ganze durch Bürgergeld ergänzen („aufstocken“), sodass KV (und Miete) vom JC getragen werden – geht das so überhaupt oder kollidieren hier Minijob und Selbstständigkeit bzw. Bürgergeld in irgendeiner Form, sodass diese Einkommen nicht mehr steuerfrei sind?
Bitte Klärung:
2 Minijobs keine Hauptbeschäftigung.
Minijobs A: 420- und B 100.-,( zusammen 520,- ) nun beim Arbeitgeber B Ende Mai gekündigt und statt 100.- einmalig Zahlung 300.- , Arbeitgeber A bleibt bestehen mit 420.-( 12x 420.-) Statt 520.- ist jetzt 420.-+ 300.- = 720.- Muss ich oder Arbeitgeber Steuer zahlen oder wie beide? Grenze von 6456.- wird nicht überschritten.
Raumpflegerin in der Praxis eines Arztes und in der Privatwohnung. Ist dies möglich wenn insgesamt 538 € nicht überschritten werden?
Wie ist das bei Rentner ? Darf ich mehrere Mini Jobs ausführen wenn ich unter 538€ liege ?
So als hätte ich keinen Hauptjob !
Hallo, ich würde gerne als Busfahrer in 2 verschiedenen Firmen arbeiten, beides Mal als Minijober. Ich habe noch einen Hauptjob, nicht als Busfahrer!?
Vielen Dank
– Hauptberuf: selbständiger Künstler, versichert über die Künstlersozialkasse.
Sind trotz der Versicherungspflicht in der KSK parallel 2 Minijobs (bei unterschiedlichen Arbeitgebern) möglich, wenn das Einkommen daraus zusammen die 538€ im Monat nicht übersteigt?
Dankeschön!
Ich bin in 71 Jahre und Rentner,habe einen Minijob 520 Euro, da ich privat krankenversichert bin geht meine gesamte Rente in die KV. Ich muss mir noch eine Stelle suchen in der ich ab und zu arbeiten kann wie funktioniert das mit einer kurzfristigen Beschäftigung.
Ich bitte um kurze Klärung…
Bin Pensionär und würde gerne zwei Minijobs zeitlich begrenzt im Jahr ausüben… 1. Minijob April – September und 2. Minijob Juni – September…
Insgesamt beider Minijobs (1. Minijob = 6 Monate und 2. Minijob = 4 Monate…
Gesamt 10 Monate von jeweils 538,00 Euro = 5380,00 Euro…
Frage:
…kann die monatliche Grenze von 538 € überschritten werden, solange das Jahresgesamteinkommen die Grenze von 6456 € nicht überschreitet…?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, ich habe zur Zeit einen minijob, werde diesen zum 31.05.2024 kündigen und ab Juni einen anderen minijob ausüben. Dürfte ich für den Übergang im Juni trotzdem noch im alten minijob aushelfen, falls dort „Not am Mann“ ist, oder werden die Jobs dann steuerpflichtig? Die Jahreshöchstgrenze von 6.456€ würde nicht überschritten werden…
Hallo,
darf ein Rentenbezieher, der zusätzlich in Vollzeit arbeitet noch einen Minijob als Hausmeister haben oder ergeben sich dadurch Nachteile?
Was ist bei Rentnern? Sind diese denjenigen gleichgestellt, die einen versicherungspflichtigen Hauptjob ausüben?
How can i get a social security number in other to take up a part time employment?
Minijob im Gewerbe und Minijob im Privathaushalt. Geht das? 538€ werden nicht überschritten. Keine Hauptbeschäftigung