Minijob 2026: Mehr Verdienst, neue Regeln und Änderungen
Durch die kürzlich beschlossene Mindestlohnerhöhung gibt es ab Januar 2026 wieder einige Änderungen im Minijob-Bereich. Auch darüber hinaus sind einige Neuerungen geplant. Hier sind die wichtigsten Infos kompakt zusammengefasst.
Zum Inhalt springen
- Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
- Umlage U1 sinkt
- Wegfall der Rechtskreistrennung für Beitragsnachweise
- Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags
- Kurzfristige Beschäftigung – Ausweitung der Zeitgrenzen in der Landwirtschaft
- Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung soll ab 1. Juli möglich sein
- Immer informiert: Der Newsletter der Minijob-Zentrale
Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro
Der Mindestlohn steigt ab Januar 2026 auf 13,90 Euro. Dadurch erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob und zwar auf 603 Euro monatlich beziehungsweise 7.236 Euro jährlich.
Damit verändert sich künftig auch die untere Midijob-Grenze, sie liegt dann bei 603,01 Euro. Die obere Grenze bleibt aber unverändert bei 2.000 Euro.
Alles Wichtige zum neuen Mindestlohn gibt es in unserem Magazin-Artikel „Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027.„
Aus Midijob wird Minijob
Midijobberinnen und Midijobber aufgepasst! Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2025 durchschnittlich zwischen 556,01 und 603 Euro im Monat verdient haben, müssen aufmerksam sein. Wenn ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2026 bis 603 Euro bleibt, verlieren sie ihren Status als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und gelten dann als Minijobber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben möchten, müssen ihre Arbeitszeit und ihren monatlichen Verdienst im Jahr 2026 entsprechend anpassen und über 603 Euro im Monat verdienen.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Umlage U1 sinkt
Die Arbeitgeberversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See senkt den Umlagesatz zur U1 zum 1. Januar 2026 von 1,1 Prozent auf 0,8 Prozent.
Alle übrigen Umlagen und Abgaben bleiben unverändert. Nähere Informationen zu den Abgaben und Umlagen gibt es in unserem Artikel „Minijob-Beiträge 2026: Arbeitgeber zahlen geringere Umlage U1“.
Wegfall der Rechtskreistrennung für Beitragsnachweise
Ab dem 1. Januar 2026 reicht ein gemeinsamer Beitragsnachweis für alle Beschäftigten aus. Die bisherige Trennung nach Rechtskreisen West (für Beschäftigte in den alten Bundesländern einschließlich Berlin-West) und Ost (neue Bundesländer einschließlich Ost-Berlin) entfällt.
Wichtig: Haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bisher einen Dauer-Beitragsnachweis mit dem Rechtskreis „Ost“ eingereicht, müssen diese ab dem Beitragsmonat Januar 2026 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis ohne Rechtskreistrennung einreichen.
Auch wenn bislang für beide Rechtskreise („West“ und „Ost“) Dauer-Beitragsnachweise übermittelt worden sind, ist nun ein neuer Dauer-Beitragsnachweis erforderlich.
Eine Unterscheidung zwischen „West“ und „Ost“ ist auch bei SEPA-Lastschriftmandaten ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr nötig.
Weitere Informationen zum Thema „Rechtskreis“ gibt es in dem Magazin-Artikel „Minijob-Meldungen 2025: Rechtskreise Ost und West“ entfallen.
Erhöhung der Ehrenamtspauschale und des Übungsleiterfreibetrags
Ab Januar 2026 soll die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro angehoben werden. Der Übungsleiterfreibetrag soll ebenfalls auf 3.300 Euro (zuvor 3.000 Euro) steigen.
Weitere Informationen gibt es in unserem Magazin-Artikel „Übungsleiterpauschale und Ehrenamt: Was gilt ab 2026?“.
Kurzfristige Beschäftigung – Ausweitung der Zeitgrenzen in der Landwirtschaft
Eine kurzfristige Beschäftigung ist normalerweise auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Für landwirtschaftliche Betriebe sollen diese Zeitgrenzen ab dem 1. Januar 2026 auf 15 Wochen oder 90 Arbeitstage ausgeweitet werden.
Ob ein Betrieb als landwirtschaftlich eingestuft wird, soll sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige richten.
Weitere Informationen zur Ausweitung der Zeitgrenzen in der Landwirtschaft werden wir in Kürze zur Verfügung stellen.
Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung soll ab 1. Juli möglich sein
Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 sollen Minijobberinnen und Minijobber eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen können. Dafür müssen sie einen Antrag bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber stellen.
Bei mehreren Minijobs ist dies nur einheitlich möglich. Die Aufhebung der Befreiung gilt nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich.
Die Aufhebung der Befreiung gilt jeweils ab dem nächsten Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt – vorausgesetzt, die Minijob-Zentrale widerspricht der Meldung nicht innerhalb eines Monats.
Achtung: Lassen Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, ist keine erneute Befreiung von der Rentenversicherungspflicht mehr möglich.
Sobald es nähere Informationen zur Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt, werden wir in unserem Magazin darüber informieren.
Immer informiert: Der Newsletter der Minijob-Zentrale
Sie möchten nichts verpassen und immer auf dem aktuellen Stand zum Thema Minijob sein?
Dann abonnieren Sie doch unseren Newsletter.
93 Kommentare
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Wöchentliche Arbeitszeit bei einem Minijob.
Gibt es dazu gesetzliche Vorgaben, wieviele Stunden pro Woche ein Arbeitnehmer zu leisten hat? Falls ja, hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Vielen lieben Dank
Hallo,
unsere Tochter (18 Jahre, noch Schülerin) übt derzeit einen Minijob in der Gastronomie aus. Sie möchte im Mai und Juni zusätzlich noch einen Saisonjob (Verkauf Erdbeerstand) ausüben. Wäre das möglich, falls ja was müssten wir bei dieser Konstellation beachten?
Hallo, ich habe folgende Frage: ich betreue meine pflegebedürftige Mutter und benötige aufgrund meines geplanten Urlaubs Unterstützung einer engen Bekannten zur Durchführung von Einkäufen für meine Mutter. Es handelt sich nicht um eine regelmäßige, fortlaufende Tätigkeit. Muss ich meine Bekannte als Minijobber anmelden?
Ich bin Schülerin arbeite bei einem fahrenden Imbiss für 70 Tage im Jahr, kann der Arbeitgeber mich auf Lohnsteuerkarte abrechnen und muss er mich nach jedem Arbeitseinsatz wieder abmelden oder genügt es wenn er mich Anfang des Jahres an und Ende des Jahres abmeldet und meine Arbeitstage im Kalender festhält.
Nochmal danke – das ist nun eindeutig und sehr gut, dies noch rechtzeitig zu wissen.
Dankeschön – ich muss aber nochmal fragen (da mein Arbeitgeber noch nicht überzeugt ist…): es handelt sich um eine – nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 31.10.26 – gültige Änderung eines seit dem 01.05.2024 unverändert bestehenden und von vornherein bis 31.10.2026 (also auf 30 Monate) befristeten Arbeitsvertrages. Dieser Vertrag wurde mit Wirkung ab 01.01.2026 (nur) hinsichtlich der Punkte „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ und (daraus abgeleitet) „Arbeitsentgelt“ geändert bzw. angepasst. Alles Weitere, so u.a. die Arbeitsaufgabe und die Einstufung (E XX) sind unverändert. Dennoch trifft Ihre Anwort betr. der angepassten Bemessungsgrenze 10/12 vollinhaltlich und „rechtsverbindlich“ zu, oder? Danke nochmals!
Ich (Regelaltersgrenze im Jahr 2025 erreicht) arbeitete seit dem 01.04.2024 in einem Midijob mit Vertragsbefristung bis 31.10.2026. Aus betrieblichen Gründen wechsle ich einvernehmlich ab 01.01.2026 (bis Vertragsende 31.10.2026) in einen „mit 2 % pauschal versteuerten“ Minijob (keinerlei SV-Beiträge mehr) beim gleichen Abeitgeber. Der neue Monats-Verdienst für diese 10 Monate beträgt 589,58 brutto, dazu erhalte ich wie bisher auch (aber jetzt nur noch anteilig) mit der Gehaltszahlung Oktober die Jahressonderzahlung in Höhe von ca. 365 €. Ich werde in den verbleibenen 2 Monaten des Jahres 2026 keine neue Tätigkeit mehr aufnehmen. Meine Bezüge im Jahr 2026 mit 10 Monaten Tätigkeit „reißen“ somit die Grenze von 7.236 € nicht. Gilt diese Grenze aber auch, wenn mein Abeitsvertrag nur 10 von 12 Monaten betrifft oder wird da „runtergerechnet“ auf 10 Monate –> zulässig 6.030 €? (mit Konsequenzen für Steuer- und Sozialversicherungspflicht -so dass ich auf die Sonderzahlung besser verzichten sollte?)
Ist es möglich bei einem Minijobverdienst von 603 Euro zusätzlich einen Sachbezug von 50,-€ und Verpflegungspauschalen abzurechnen?
Meine Tochter absoviert ein Duales Studium Soziale Arbeit. Sie erhält dafür eine Vergütung von 1300 € brutto, netto 1020 €.
Sie hat einen Minijob mit 550 €/mtl.
Kann sie einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber mit mtl. 50 € Verdienst (1x im Monat) annehmen , oder evtl. eine kurzfristige Beschäftigung? Wie kann sie das handhaben? Danke für Ihr Info.
Hallo,
ich ich habe 2 Jobangebote als Minijobs oder bei einem evtl. anders. Ich studiere noch und bekomme noch bis März das BAföG. Wie kann ich mich einstellen lassen, damit es mit den Höhen und Grenzen passt. Ich etwas Geld verdienen und zusammen sparen kann und was muss ich hierbei beachten? In der Woche nicht mehr als 20h insgesamt arbeiten meine ich und 2 Minijobs dürfen nur insgesamt 603€/Monat ergeben. Kann ich mich trotzdem irgendwie bei 2 Stellen gleichzeitig anmelden lassen und neben dem Studium tätig sein? Tipps und Hinweise die ich nicht berücksichtigt habe, gerne gesehen.
Habe einen Vertrag auf Geringfügig Minijob 30 Stunden im Monat , muß mein Chef mir die 603 Euro zahlen ? Da er bis jetzt immer noch die 520 Euro Zahlt.
Ich möchte zum Minijob noch für 20 Tage
einen Saisonjob machen. Den muss ich ja
sowieso versteuern. Ist das möglich ?
Wir haben mit dem Verein ein Kellner Team für 2 Monate für unsere Veranstaltungen um Kaneval mit Minijob angemeldet. Also für Januar und Februar. Danach ruht die GbR wieder bis zur nächsten Session im November. Jetzt befürchte ich, dass einige Kellner im Februar die Verdienstgrenze überschreiten. Denke mal ca 150 €. SInd das dann trotzdem noch Minijober weil einmalige Überschreitung oder wie kann man das Problem händeln
Hallo, ich habe eine Frage zu dem Thema:
Mein aktueller Job ist als Mini Job gekennzeichnet.
Ich habe letztes Jahr (2025) einen Jahresverdienst von 8.821,00€ gehabt.
Da mein monatliches Gehalt jedoch immer schwankt und es zum Leben oft nicht reicht, würde ich gerne einen Minijob von 603,00€ anfangen.
Meine Frage dazu wäre:
Bezahle ich dann diesbezüglich für beide Jobs Steuern?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Liebe Grüße
Tatjana S.
Hallo, übe meinen Mini Job als Bürgergeld Empfänger mit meinem Privat PKW als Parkplatzkontrolleur in meiner Stadt auf zahlreichen unterschiedlichen Parkplätzen aus und muss das Benzingeld monatlich verstrecken weshalb ich am Monatsende die gefahrenen Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von meiner Firma zurückerstattet bekomme. Leider rechnet mir das Jobcenter dieses Geld als Einkommen mit an weshalb ich weniger Bürgergeld bekomme. Ist das so richtig wie dass das Jobcenter macht oder nicht? Würde mich über eine Antwort sehr freuen. Grüße Hartmut Bierbaß
Ich bin Minijobber neben einer selbstständigen Gewerblichen Tätigkeit. Mein Arbeitgeber möchte mir eine freiwillige ausschließlich durch den Arbeitgeber finanzierte betriebliche Altersvorsorge einrichten. Ist das möglich?
Hallo. Ist es möglich zu einer Hauptbeschäftigung von 30 Stunden (über Midijob) und einen Minijob, unter Beachtung der 48 Stunden/Woche noch einen Midijob auf z.B. 750,00 €, mit den Vorteilen im SV-Bereich, aufzunehmen? Oder fallen dann im Midijob die Vergünstigungen weg. Steuerklasse 6 ist bewusst.
Hallo
Ich habe einen Minijob mit einem monatlich schwankenden Gehalt. Kann ich vier Monate lang 700 Euro und die restlichen acht Monate 500 bis 530 Euro verdienen? Mein Gesamtgehalt für 2026 beträgt 7.040 Euro und übersteigt nicht das Jahresgehalt von 7.236 Euro für 2026. Mein Chef meint, ich könnte in nur zwei Monaten über 603 Euro verdienen. Bitte antworten Sie.
Gilt für mich als Vollrentner und Minijober auch die Aktivrente?
Wie werden bei einem Minijob die Anzahl der Stunden an einem Urlaubstag berechnet?
Ich habe einen Minijob und bekomme lt. Rechner 4 Tage Jahresurlaub.
Ich bin Schwerbehindert, habe ich Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag?
Frage.
Wenn ich zb.aufgrund von Urlaubsvertretung oder Krankheit mehr arbeite,sollte ,ist das 2 mal jährlich zulässig?
Und muss man dann das Finanzamt informieren ?oder wie wird das gehandhabt?
Hallo ich habe eine Anstellung in einer Fleischerei als Verkäuferin und arbeite wöchentlich 10Stunden . Mein Arbeitgeber zahlte keinen Lohn , als ich eine Woche krank war. Ist das rechtens? LG
Guten Tag,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner geplanten Tätigkeit. Ich arbeite in Vollzeit und möchte zusätzlich zwei Minijobs in Privathaushalten annehmen (jeweils 4 Stunden pro Woche).
Meine gesamte wöchentliche Arbeitszeit würde damit das Maximum von 48 Stunden nicht überschreiten und mein Verdienst aus den Minijobs würde insgesamt unter der Grenze von 603 Euro bleiben.
Ist es rechtlich möglich, zwei separate Minijob-Anmeldungen gleichzeitig zu haben, solange diese Bedingungen erfüllt sind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Csilla
Ist für die Bemesung als Minijobber das monatliche Einkommen, also ab 2026, max. 603€ monatlich oder das Jahreseinkommen entscheidend? Soll heißen in einem Monat können mehr als 603€ verdient werden, wenn in anderen Monaten weniger verdient wird, sodass das Jahreseinkommen von 7236 nicht überschritten wird?
Darf ich als Minijobber 2 mal im Jahr doppelte Auszahlung erhalten wenn ich wegen Krankheitsvertretung im Betrieb eingesetzt werde und wie hoch darf die Höchstgrenze pro Jahr liegen?
Kann ich mich auch krank melden wenn ich in einem privaten Haushalt arbeite
Ala Rentner ,wie viel könnte man in Pflegebrufe zuverdinen.
Guten Tag,
kann einen Ausbildungsbetrieb die Azubis in der Pflegeberuf gleichzeitig als Aushilfe mit Verdienstgrenze 556 Euro/Mo beschäftigen? Gibt es gesetzliche Regelung dafür?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn ich im Minijob krank werde kann ich mich da krank melden,?
Hallo ich habe 200 Überstunden und möchte mir diese ausbezahlen lassen funktioniert das bei einem minijob
Wenn mich ein Arbeitgeber auf Minijob anstellt, wieviele kann ich noch ausüben?
Wenn ich ca 1900 im Midijob verdiene und mit einem zusätzlichen Minijob über die 2000 € Grenze kommen würde, wird dann beides addiert und muss ich die normalen Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Hallo
Als Rentner arbeite ich seit April in Minijob gilt bis Dezember 2025,die 556 € Grenze in monat oder erst ab April 2026 die 603€ MfG
Kurzfristige Beschäftigung: Ab 2026 was sind die maximalen Tages- und Stundenlöhne?
Ich habe zur Zeit einen 30 h Hauptjob und einen Minijob mit 8 h wöchentlich. mit dem Hauptjob liege ich im Midibereich, der Minijob ist unter dem Höchstsatz. Wenn man einen weiteren Minijob von 7 Wochenstunden annimmt, wie verhält sich das dann? werden die beiden Minijobs zusammengezogen und der Betrag der die Höchstgrenze überschreitet versteuert oder wird dann nur der zweite versteuert und wer ist dann dafür zuständig? Der Hauptjob wird ja ganz normal im Midibereich berechnet, Steuern und Abgaben werden bezahlt. Mit welchen Bruttosummen muss ich dann rechnen, ggf. rechnet es sich nicht, da dann nur für die Abgaben gearbeitet wird.
Seid ihr nicht in der Lage eine Tabelle der Abgaben auch für 2026 auf eurer Seite zu positionieren, die man mit
einem Klick aufrufen kann?
Eure Seite ist ein Alptraum für jeden Kleinunternehmer der keine Zeit hat!!!
Was für ein bürokratisches Trauerspiel!!!
Hallo,
Ich habe einen Hauptjob und möchte diesen auf 65% reduzieren, dafür einen anderen Job mit 30-35% annehmen. Geht das denn ohne dass ich im Minijobsystem arbeite? Ich komme hier dann auf ca 100% Hauptjob bei 2 Arbeitgeber. Oder soll ich prozentual etwas darunter bleiben? Jedenfalls sollen diese beiden Jobs als Hauptjob laufen.
Einen Minijob habe ich zusätzlich.
Würde mich über Antwort freuen.
Ich bin Rentnerin, 71 Jahre alt und arbeite schon 4 Jahre im Minijob. Ich habe die Flexi-Altersrente. Lohnt es sich für mich noch in die Rentenversicherung wieder einzuzahlen über den Minijob?
Hallo,
ich bin Altersrenter und habe einen Minijob bei Arbeitgeber A
Kann ich bei Arbeitgeber B ab dem 01.01.26 von der Aktivrente profitieren oder muss ich den Minijob bei Arbeitgeber A aufgeben?
Hi, die U1 ändert sich. Gibt es ab 2026 dann eine aktualisierte Version des Excel-Rechners?
Habe seit 14 Jahren eine Minijob.Soll im Februar eine Prämie von 255 Euro bekommen.Darf ich die ausgezahlt bekommen.Am 1.4.2026 hätte ich 15 jähriges Jubiläum und bekämme 1500 Euro.Geht das überhaupt?
Als Rentner welche Regeln beim. Mini Job
Guten Tag,
sind die Verdienstgrenzen für den Minijob monatlich einzuhalten oder nur jährlich. Ich frage deshalb, weil ich einen 2. Minijob mit max. 300 € annehmen möchte. Der jetzige Minijob ist bis April 2026 befristet, max. 10 Stunden wöchentlich – ich bleibe jedoch weit unter der möglichen Verdienstgrenze, d.h. manchmal sind es nur 4-5 Stunden wöchentlich, an denen ich tätig bin.
Vielen Dank für die Info im Voraus.
Içh arbeite noch im Eizelhandel als Rentner Rgalauffüller Verkaufshilfe ,bin 72.Jahre jung und möchte wissen .Sollte Ich noch den Job 2026 weiter machen geht dieser Zuverdienst nicht über die Steuer? Es sind in diesem Falle 38-40 h im Monat.2x die Woche 4 -5 h. Mit frendlichen Gruss.
Ich habe eine frage, kann ich ab Januar in die Aktivrente einsteigen. Übe zur Zeit einen Minijob aus.
LG