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Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob

Ab 2025 ändert sich der Mindestlohn und die Verdienstgrenze für Minijobs steigt. Dieser Artikel zeigt, was neu ist, wie sich die Änderungen auf Minijobs auswirken und was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber unbedingt beachten müssen. Alle wichtigen Infos und Antworten auf die häufigsten Fragen gibt es hier.

Wie hoch ist die Minijob-Verdienstgrenze im Jahr 2025?

Ab Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde steigt. Dadurch können Minijobberinnen und Minijobber künftig etwas mehr verdienen, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren.

Weitere Informationen zum neuen Mindestlohn finden Sie im Magazin-Artikel „Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“.

Höherer Mindestlohn – Was bedeutet das für die Verdienstgrenze im Minijob?

Die Verdienstgrenze im Minijob legt fest, wie viel eine Minijobberin oder ein Minijobber durchschnittlich pro Monat verdienen darf. Die monatliche Verdienstgrenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, wird auch die Minijob-Grenze entsprechend angepasst.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze liegt damit bei 6.672 Euro.

Durch die Anpassung der Minijob-Grenze bleiben Minijobs flexibel. Was passiert, wenn die Verdienstgrenze im Minijob überschritten wird, erklären wir in unserem Video „Minijob-Verdienstgrenze von 538 Euro: Ist das Überschreiten erlaubt?“.

Minijob Grenze
In diesem YouTube-Video erklärt Marc alles Wissenswerte rund um das Thema "Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze".

Wie wird die Verdienstgrenze im Minijob berechnet?

Die Verdienstgrenze im Minijob ist abhängig vom gesetzlichen Mindestlohn. Dabei wird der maximale monatliche Verdienst ausgehend von einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden berechnet.

Damit dieser Wochenwert für die Arbeitszeit in einen Monatswert umgerechnet werden kann, wird folgende Formel angewendet:

Verdienstgrenze = Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3

Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für das Jahr 2025 ergibt sich folgende Berechnung:

Verdienstgrenze = 12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro (aufgerundet auf 556 Euro)

 

Durch die dynamische Verdienstgrenze können Minijobberinnen und Minijobber auch im Jahr 2025 die gleiche Anzahl an Stunden arbeiten.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Wie viele Stunden kann man 2025 im Minijob arbeiten?

Trotz der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde bleibt die maximale Anzahl der Arbeitsstunden für Minijobber gleich. Bei einer Verdienstgrenze von 556 Euro pro Monat ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden im Monat.

Verdient der Beschäftigte mehr als den Mindestlohn, dann verringert sich die maximal mögliche Arbeitszeit im Minijob.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber?

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze unter Umständen eine Anpassung der Arbeitsverträge: Wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Stundenlohn des Minijobbers anpassen.

Was bedeutet die neue Minijob-Grenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Für Minijobberinnen und Minijobber ändert sich im Jahr 2025 die Verdienstmöglichkeit im Minijob. Sie können ab 2025 durchschnittlich 556 Euro statt bisher 538 Euro im Monat verdienen und weiterhin die Vorteile eines Minijobs nutzen.

Bisher sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die im Jahr 2024 durchschnittlich zwischen 538 und 556 Euro im Monat verdienen, müssen aufpassen. Wird ihr durchschnittlicher monatlicher Verdienst im Jahr 2025 nicht auf über 556 Euro erhöht, sind sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sondern üben dann einen Minijob aus. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleiben wollen, müssen ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst im Jahr 2025 entsprechend erhöhen.

Fazit: Was Minijobber und Arbeitgeber beachten sollten

Die neue Verdienstgrenze von 556 Euro ab 2025 bringt mehr Flexibilität. Während Minijobberinnen und Minijobber von einer besseren Einkommensmöglichkeit profitieren, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Anpassungen korrekt vorgenommen werden. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig die neuen Regelungen in den Blick zu nehmen.

Bei Fragen zur neuen Verdienstgrenze oder falls weitere Informationen benötigt werden: Nutzen Sie die Kommentarfunktion – Wir helfen gerne weiter!

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85 Kommentare

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Elvira Stiers
ES
Elvira Stiers

Ich arbeite auf Minijobbasies,bekomme weder Urlaub noch Feiertage bezahlt.Endlohnt werden nur due Stunden die ich auch leiste.
Einen Arbeitsvertrag habe ich seit über einem Jahr immer noch nicht,trotz mehrerer Anfragen.
Hat das seine Richtigkeit
LG

Peggy Wentzek
PW
Peggy Wentzek

Guten Tag,
Ich erhalte nach Paragraph 8 abs 1 SGB9 eine monatlich pauschale Vergütung als geringfügig Beschäftigte . So steht es in meinem Vertrag. Für 6 std. 520 Euro. Das sind 21,66 pro Stunde.
Für die Erhöhung von 450 Euro auf 520 Euro musste ich mehr arbeiten, da Stundenlohn identisch.
Ist das richtig? Wie sieht es jetzt mit der Erhöhung auf 556 Euro aus? Muss ich mehr arbeiten oder muss der Arbeitgeber so auf 556 Euro anpassen? Gibt es einen neuen Vertrag?
Vielen Dank.
Freundliche Grüße

Clemens Wittenbrin...
CW
Clemens Wittenbrin...

Guten Morgen,
mein Minijob wurde als Haupteinnahmequelle angegeben, was für mich als Pensionär eine ungünstige Steuerklasse bedeutet… Meine Pension und Witwerrente wurde erheblich gekürzt!
Der Fehler ist behoben? was noch abzuwarten ist …. hat aber viel Rennerei und Aufregung verursacht ( Behörde und Finanzamt sind sehr schnell im Kürzen… Minijob direkt nach 1 Monat gekündigt ( leider, da ich den Job gerne gemacht habe )

Ich wollte noch arbeiten gehen:
a) um meiner Depression vorzubeugen
b) …..
c) …
Arbeit wird nicht belohnt

Abkürzungen hier höher als der Lohn

ich starte noch mal neu
ich achte auf die richtige Anmeldung
Clemens aus Rostock

Susanne Grohnert-M...
SM
Susanne Grohnert-M...

Ich bin Betreuungskraft und soll mit einem Verdienst von 730€/Monat netto angestellt werden. Um zu vermeiden, dass ich Steuern bezahlen muss (das wäre bei mir Steuerklasse 5) , könnte mein Arbeitgeber mich als Übungsleiterin für 250€/Monat anstellen und die restlichen 480€/Monat könnte ich als geringfügig beschäftigte Betreuungskraft angestellt werden? Ist soetwas möglich bei einer wöchentlichen Gesamtarbeitszeit von insgesamt 8,75 Stunden? Anmerkung -die vielleicht von Relevanz ist- : Vormittags biete ich täglich Bewegungs-, Koordinations- und Denktraining für Senioren an, und Nachmittags werden Gesellschaftsspiele gespielt.

L Klingenberg
LK
L Klingenberg

Ich möchte meinem Minijober den Lohn von 520 Euro auf 556 Euro ab 2025 erhöhen. Da sich der Lohn nicht geändert hat in Vergangenheit, habe ich einen Dauerbeitragsnachweis eingerichtet. Nun muss ich diesen ja ab Januar 2025 ändern. Muss ich erst den alten Dauerbeitragsnachweis stornieren und dann einen neuen einrichten mit den veränderten Werten oder reicht es, einfach über das SV Portal einen Dauerbeitragsnachweis erneut einzugeben und dieser ersetzt dann den alten automatisch?

Perschke Ute
PU
Perschke Ute

eine Mitarbeiterin hat in 2024 jeden Monat 520,00 Euro verdient. Jetzt haben wir im Dezember viel zu tun und die Verdienstgrenze ist noch nicht erreicht. Darf sie im Dezember dann 736,00 Euro verdienen (520 x 11 Monate = 5.720,00 + 736,00 = Verdienstgrenze 6.456,00 € Stundenmäßig bleibt sie unter 40 Std, da Stundenlohn 19,00 €
Die Umlagen werden erhöht. Wie schreibe ich den Dauer Beitragsnachweis, da der Verdienst dann im Dezember anders wäre?

Perschke Ute
PU
Perschke Ute

Ich finde den Minijob Rechner für 2025 nicht um die Umlagen und um den Dauerauftrag für Januar ändern zu können.

Frank Gruben
FG
Frank Gruben

Muss ich als Minijober einen neuen Vertrag unterschreiben oder bekomme ich automatisch die Erhöhung

Janina Babar
JB
Janina Babar

Hallo ist das richtig das ab Januar 2025 im Minijob mehr verdienen darf anstatt 538 / 556 ?? Und das die Anzahl von den Stunden gleich bleibt bei 43 ?? Wäre nett wenn man mir antworten würde . Danke .

Anton Rümmele
AR
Anton Rümmele

Ist jemand der einen Minijob ausübt über den Minijob krankenversichert?

z.Bsp. Ehemann im Ausland krankenversichert ohne Familienversicherung und Ehefrau hat in Deutschland nur einen Minijob. Zwei minderjährige Kinder sind auch noch im Haushalt.

R. Habermann
RH
R. Habermann

Ist die Erhöhung ab 01.01.2025 schon „amtlich“?

Angela Hoffmann
AH
Angela Hoffmann

Frage zu Stunden: ich führe ein Arbeitszeitkonto. Vereinbart wurde, dass ich monatlich (im Schnitt) 38 Stunden arbeite & 532 € Arbeitsentgelt erhalte. Plus- und Minusstunden werden im Folgemonat fortgeschrieben.

Beispiel: im Dezember (durch das Weihnachtsgeschäft) werden bis zu 80 Stunden anfallen, dafür im Januar keine & im Februar nur wenige. Das Arbeitsentgelt bleibt immer gleich.

Ist das regelkonform, insbesondere hinsichtlich SV- freiheit? Muss das in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag konkret geregelt sein oder reicht das so, wie ich es beschrieben habe?

Songül baykal
SB
Songül baykal

Hallo ,daf man mit Erwerbsminderungsrente zwei Minijobs haben ohne Steuer fällig zu werden.,soweit man bis Hinzuverdienst Grenze nicht übersteigt LG.

Peter Bangert
PB
Peter Bangert

Warum darf ein Pensionär weiterhin nur 520 Euro dazu verdienen?

Leonhard Urban
LU
Leonhard Urban

Der Beitrag ist sehr informativ. Leider wird aber nicht ausgeführt, was geschieht, wenn ein bisher versicherungspflichtiger Arbeitnehmer durch Erhöhung der Grenze in den Minijob fällt, also keine Anpassung erfolgt. Bleibt er dann im folgenden Zeitraum als Minijobber in der Rentenversicherung mit eigenem Beitragsanteil, wenn er dies nicht ausdrücklich abwählt?

Christine Hafner
CH
Christine Hafner

Ihre Seite ist absolut informativ und hilfreich.
Danke dafür.

Hans-Jürgen Schmi...
HS
Hans-Jürgen Schmi...

Bisher durfte jeder 2x im Jahr das doppelte im Monat verdienen. Jetzt bei 556,–€ paßt das genau zum Höchstbetrag, die Jahreshöchstgrenze an Verdienst wurde nicht hochgesetzt, das heißt Urlaubs- und Weihnachtsgeld wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Ist es nicht Sinnvoll die Jahreshöchstgrenze ebenfalls heraufzusetzen?
Jahresverdienstgrenze für gering Beschäftigte sollte ebenfalls hochgesetzt werde!

Elwine Happ-Frank
EF
Elwine Happ-Frank

Ich möchte eine Pflegekraft als Aushilfe vier Stunden pro Woche beschäftigen. Sie soll immer montags kommen. Manchmal hat ein Monat 4 Montage, gelegentlich (zum Beispiel im Dezember) 5 Montage. Welches Gehalt gebe ich an?

Lucia.Rodriguez
LR
Lucia.Rodriguez

Kann ein Person ohne Steuernummer ein Minijob haben?? Ich bi Spanierin uns habe die Anmeldungtermin in Dezember und bis dan habe ich nicht die Id Nr

Chris
CH
Chris

Kann ich mich selber aus der minijobzentrale löschen oder kann das nur der Arbeitgeber? Nach welchen zeitraum kann ich zu neuen minijob wechseln?

Chris
CH
Chris

Wann wird man von der Minijobzentrale aut. gelöscht?

Lothar Ballas
LB
Lothar Ballas

Es erhöhen sich zwar die B+Verdienstgrenzen, allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit seit Jahren immer noch bei 510 Euro.
Wieso sollte man da noch einen Minijober im Privathaushalt anstellen, wenn sich lediglich die Kosten und Bürokratie erhöhen.

Alfons Spiegelhaue...
AS
Alfons Spiegelhaue...

Wie ist das Bezugsjahr, wenn ein Abrechnungszeitraum von 15. des Monats bis 15. des Folgemonats festgelegt wird?
Ist das dann der 15. Januar bis 14. Januar des Folgejahres oder bleibt es beim normalen Kalenderjahr?

Ilona-Heide Stubbe
IS
Ilona-Heide Stubbe

ES HAT SICH EIN PROBLEM SEIT JANUAR 2025 U. NUN AUCH AUF 2025 IN BEZUG AUF PFLICHTBEITRAG RV MONATLICH MINI JOB ERGEBEN.ZUM DIENSTLEISTUNGSGEWERBE UNTERHALTSREINIGUNG MIT MINDEST TARIFLOHN GRUPPE 1 VON SEIT JA.2024 MIT 13,50€ STUNDENLOHN BRUTTO.BEI DEN GEFORDERTEN MINDESTARBEURSTD.40 X 13,50€ BRUTTO STD. ERGIBT SICH EINE +2,00€ BRUTTO UEBER DEN MAX. MINI JOB BRUTTOLOHN MONATLICH
GESAMT 540,00€ BRUTTO.FUER PERSONEN GEBURTS JAHRGANG 1958 DIE IN DIESEM JAHR 2024 U. IM JAHR 2025 DANN GEBURTSJAHRGANG 1959 GEBORENE DUERFEN NACH ARBEITSRECHT MINI JOB U. RENTENRECHT AKTUELL IM JAHR ZUR JEWEILIGEN REGELALTERSERREICHUNG DEFINITIV NICHT UEBER DEM MONATLICHEN BRUTTO MAX.LOHN VON 538,00€ FUER JAHR 2024 U. BRUTTO MAX.LOHN 556,00€ FUER JAHR 2025 KOMMEN.WAS MIR SEIT JANUAR 2024 NUN NUR
39,85 ARBEITSTDUNDEN MONALICH X13,50€ STD.BRUTTOLOHN
= 537,98€ BRUTTO BRINGT.DAVON WERDEN WIE BEREITS BIS ENDE 2023 MIT BEREITS
17 BEITRAGSJAHREN RV MONATLICH ZUR RV KASSE ARBEITGEBER/ARBEITNEHMER ABGEFUEGRT.DAZU HABE ICH BIS ENDE 2023 GESAMT 6,9 JAHRE BEREITS MONATLICH 40 MINDESTARBEISSTUNDEN MIT JEWEILIGEM MAX.BRUTTO LOHN MINI KIB ERREICHT GEHABT MIT RV BEITRAG MONATLICH.UM ZUM 30.11.2025 DANN IM BESTEN IN DIE REGELALTERSRENTE ZU KOMMEN.DENN DIE GESETZLICHE REGELUNG ZU MINI JOB MIT PFLICHTBEITRAG RV MONATLICH IST SO,DAS 5 JAHRE VOR EINTRITT IN DIE REGELALTERSRENTE MIT DARAUS FOLGENDER MONATLICHER BRUTTO/NETTO RENTE,MINI JOBBER GESAMT MONATLICH 5 JAHRE MINDESTENS
40 ARBEITSSTUNDEN/WOCHE 10 ARBEITSSTD. U. MONATLICH AUCH 5 JAHRE DEN JEWEILIGEN MAX. MINI JOB LOHN BRUTTO ERREICHEN MUESSEN UM BIS ZUM TAG DES ERREICHENS DER REGELALTERSRENTE.U. IN DEM JAHR DARF DIE MINI U JOB BRUTTO LOHNGRENZE KEINESFALLS UEBERSCHRITTEN WORDEN SEIN.
FUER MICH HAT SICH DARAUS ES SEIT JANUAR 2024 DADURCH NUN SO ERGEBEN,DAS ICH UNTERHALB DER
40 MINDESTARBEITSSTDUNDEN U. NUR
537,98€ BRUTTO PRO MONAT IN LOHN KOMME.UM ZUR REGELALTERSRENTE IM RICHTIGEN SEIN MINI JOB.BIN BEREITS SEIT 1.4.1999 IN DERZEIT VOLLER ERWERBSMINDERUNGSRENTE.WO DURCH ICH AM 22.09.2024 NACH ALTEM RENTENGESETZ MIT VOLLENDETEM 65.LENENSJAHR ERREICHT HATTE.BIN WEITERHIN IN DER VOLLEN ERWERBSMINDERUNGSRENTE GEBLIEBEN MIT ANTRAG AUF REGELALTERSRENTEN ERREICHUNG NACH AKTUELLEM RENTENGESETZ 2024 GEBURTSJAHR 19959 MIT VOLLENDETEN 66,2 LEBEBSJAHREN.
BIN SEIT JAHR 2000 DURCHGEHEND IM JOB BZW. SEIT 2003 ANGEMELDET IM MINI JOB IN DER UNTERHALTSREINIGUNG DIENSTLEISTUNGSGEWERBE ALS AUCH IN ZEITEN MIT ZUSAETZLICHER ARBEIT HAUSHALTSNAHER DIENSTE PRIVAT HAUSHALTE IN ARBEIT U. ZAHLE SEIT 01.01.2007 MONTLICH,6 JAHRE FREIWILLIG SEIT 01.01.2013 RUECKWUERKEND ZUGERECHNET IM PFLICHTBEITRAG RV MONATLICH DURCH MINI JOB LOHN IN RV KASSE EIN.SOMIT BEREITS 2024 IM
18 JAHR IN BEITRAGSZAHLUNG ZUR RV KASSE.NUN SEIT DIESEM JAHR,DA IM ERSTEN REGELALTERSRENTEN ERREICHUNG JAHR BEDINGT DURCH RENTEN GESETZES-
REGLUNGEN NUR BIS 537,98€ BRUTTO MONATLICH U. MIT LEIDER NUR 39,85 ARBEITSTD. PRO MONAT.DA MIT 40 ARBEITSSTD. DIE MINI JOB MAX. BRUTTO LOHN GERENZE UERSCHRITTEN WAERE.
KOMMENDES JAHR 2025 STEHT WOHL EIN NOCH GROESSERES AN.DER MAX.MINI JOB BRUTTO LOHN IST AUF 556,00€ FESTGESETZ WORDEN.VORRAUSSICHTLICH WUERD DER MINDEST TARIF STDUNDEN LOHN STUFE 1 DER UNTERHALTSREINIGUNG DIENSTLEISTUNGSGEWERBE UEBER
13,90€ BRUTTO STD.LOHN KOMMEN.ES WUERD VON 14,83€ STD.LOHN BRUTTO ANGEDEUTET. 40 MINDESTARBEITSTD. X 14,83€ STD. BRUTTO TARIFLOHN
= 593,20€ BRUTTO.WAS MIT +37,20€ UEBER DEM MAX. BRUTTO MINI JOB 556,-€ SICH BEFINDEN WUERDE.MIT 556,-€ : 14,83€ BRUTTO STD.LOHN = 37,49 ARBEITSTD. GESAMT AUF MONAT.WAS VIEL ZU WENIG WAERE AN ARBEITSSTD. ZUM PFLICHTBEITRAG RV MONATLICH.
SOMIT SIND WIE DEUTLICH ZU ERLESEN WEDER FUER DAS JAHR 2024 NOCH FUER DAS JAHR 2025 DIE GEFORDERTEN MINDESRENS 40 ARBEITSSTD. PRO MONAT ZUM PFLICHTBEITRAG RV MONATLICH NOCH DIE FUER DIE LETZTEN 5 JAHREN BIS ZUM ERREICHEN DER REGELALTERSRENTE NACH GEBURTSJAHREN IM U. ZUR REGELALTERSRENTE NUR BIS MAX. MINI JOB BRUTTO LOHN PUNKT UM ERFUELLT.
DIES DURCH MINSTER HEILS LEIDER NICHT BEACHTEN,DAS DER MINI JOB IM JAHR 2002 AUS DEM DIENSTLEISTUNGSGEWERBE DER UNTERHALTSREINIGUNG MIT DAMALS MINDESTENS 38 ARBEITSTDUNDEN PRO MONAT UND DARAUS FOLGEND NACH MINDESTLOHNTARIFSTUFE 1 DEM TARIFSTUNDENLOHN BRUTTO.DIES DANN ALS MAX. BRUTTOLOHN MONATLICH MINI JOB GERECHNET PRO MONAT.
ALLES IST UEBER JAHRE HINAUS IM KLEINEN ZU TARIFSTUNDENLOHN IN JAHRES ANPASSUNG ERFOLGT.
SEIT 2002 8,..€ STD.LOHN BRUTTO
2024 13,50€ BRUTTO STD.LOHN.
IM DURCHSCHNITT IN 22 JAHREN MINI JOB MIT TARIFLOHN CA.PRO JAHR EINE ANPASSUNG DES TARIFSTD.LOHNS BRUTTO VON +0,24CENT BRUTTO. DAFUER ARBEITEN MENSCHEN,DIE ARBEITSWILLIG SIND U. TEILHABEN AM ARBEITSLEBEN.DIES IN ERWERBSMINDERUNGS,-
VOLL ERWERBSGEMINDERT,
SCHWERBEHINDERT U.
MENSCHEN DIE KEINE FESTANSTELLUNGEN IN ARBEIT ERHALTEN.
MINSTER HEIL WUERDE UNS MINI JOBBERN,BOOSTER JAHRGAENGEN 1958/1959 GEBORENE GUT TUN,WENN ER DRINGEND DEN MAXIMAL MINI JOB LOHN
BRUTTO MONATLICH AUF
40 MONATSARBEITSSTD. X TARIFSTUNDENLOHN STUFE 1 DES DIENSTLEISTUNGSGEWERBES UNTERHALTSREINIGUNG =
MAX. BRUTTO LOHN MONATLICH MINI JOB FUER ALLE ANPASSEN GLEICH ERHOEHEN WUERDE UM AUCH DEN MINI JOBBERN DIE IM JAHR DER REGELALTERSRENTEN ERREICHUNG DIE 40 STD. MONATLICH IM PFLICHTBEITRAG BIS MAX. MINI JOB LOHN BRUTTO MIT PFLICHTBEITRAG RV IM GUTEN ZU GEWAEHRLEISTEN.DIES IST NACH ARBEITS U. RENTENGESETZ DIE LETZTEN 5 JAHREN VOR REGELALTERSRENTEN EINTRITT EIGENTLICH IN PFLICHT U. GEWAEHRLEISTUNG GEGEBEN.HAELT MINSTER HEIL SICH NUR LEIDER NICHT DRANN.MIT MOEGLICHKEITEN DAUERHAFT AUF 12 MONATE DIE MINI JOB MAX. GRENZE ZU UEBERSCHREITEN.DIES IST NICHT ZUR REGELALTERSRENTEN ERREICHUNG IM MINI JOB RENTENRECHTLICH ERLAUBT.
FAZIT,SCHNELLE ABHILFE ZU GENANNTEN PROBLEMEN SEIT JANUAR 2024 BIS ENDE 2025.
BITTE DAZU DRINGEND RECHTSBEISTAND BUNDES STAATSANWAELTE U. RECHTSANWAELTE MIT KENNTNIS ARBEITSRECHT MINI JOB MIT PFLICHTBEITRAG ZUR RV MONATLICH U. RENTENRECHT REGELALTERSRENTEN ERREICHUNG IM JAHR MIT MINI JOB UND SONSTIGES DAZU SCHNELL IN EIN
RECHTLICH RICHTIGES ZU BRINGEN.
HOCHACHTUNGSVOLL
ILONA-HEIDE STUBBE GEB.xxx
KÖLN,29.10.2024

Nadja Schulz-Hanke
NH
Nadja Schulz-Hanke

Wo finde ich den Minijob-Rechner 2025

Silke Scholz
SS
Silke Scholz

Ich hatte einen angemeldeten Minijob. Der bisherige Arbeitgeber hat mich vermutlich nicht abgemeldet – was kann ich tun? Kann ich mich selbst abmelden?

Christoph Roesener
CR
Christoph Roesener

Hallo, ich arbeite als Minijobber im Fahrdienst bei einem sozialen Dienst bei München. Ich bekomme seit Einführung der 520 Euro Grenze aufs Konto Euro 497. Ich zahle jeden Monat selbst in die DRV Euro 18 ein. Wie ist das nun bei der höheren Verdienstgrenze von Euro 538 bzw. ab 01.01.25 Euro 567? Mein Mindestlohn ist aktuell bei Euro 12,72. Also etwas über Mindestlohn. Voraussichtlich ab 01.01.25 6 Prozent Erhöhung (Tarif) auf Euro 13,48. Kann/Muss dann der Betrag monatlich auf dem Konto (jetzt Euro 497) angepasst/erhöht werden?! In meinem Arbeitsvertrag (seit 2018) steht kein konkreter Mindestlohn bzw. Hinweis auf geringfügige Beschäftigung. Ist aber definitiv ein Minijob. Wir sind insgesamt 12 Kollegen in diesem Job als Minijobber. Danke für Info und Aufklärung. Mit freundlichen Grüßen Christoph Roesener

Alfons Spiegelhaue...
AS
Alfons Spiegelhaue...

Der Arbeitgeber zahlt für Zeitraum Anfang bis Ende eines Monats. Die Auszahlung erfolgt am Ende des „nachfolgenden“ Monats. Die Abrechnung enthält jedoch keinen Hinweis auf den Zeitraum der Arbeitsleistung, sondern bezieht sich auf den Auszahlungsmonat.
Konkret: lm Jahr 2023 wurden für die Arbeitsleistung bis November Sozialbeiträge abgeführt. Da die Arbeitsleistung für Dezember 2023 Ende Januar erst ausgezahlt wurde, werden diese jedoch erst dem Jahr 2024 zugeordnet. Im Jahr 2023 fehlt also dieser Monat in der Jahresbescheinigung zu Sozialabgaben. Ist dies rechtskonform?

Heike Schmitt
HS
Heike Schmitt

Seit juni/Juli 2010 arbeite ich freitags- u. Samstagsnacht als Reinigungskraft Minijob.
Jetzt soll ich Samstag u. Sonntag in der Mittagszeit eingesetzt werden.
Kann das mein Arbeitgeber einfach so entscheiden? Vor allem enfaellt dann noch der Nachtzuschlag.
Erfahren hab ich das erst am Freitagabend bei meinem eigentlichen Einsatz, dass ich zu dieser Zeit hier nicht
Mehr benötigt werde, ohne vorankündigung oder sonstige Gespräche.
Was soll ich nun tun? Ist diese Art rechtlich? Mir wurde nicht gekündigt.

Marlies Peter
MP
Marlies Peter

Hallo,
ich beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente (unbefristet), da diese nicht sehr hoch ausfällt bekomme ich ergänzend Grundsicherung.
Ich würde gerne einen Minijob anfangen und habe versucht mich zu informieren, wie das alles wäre und was ich beachten muß. Was sich als nicht wirklich einfach herausgestellt hat. Manches ist sehr widersprüchlich.
Jedenfalls habe ich die Aussage erhalten, daß bei der Grundsicherung absolut jeder Cent angerechnet wird, den ich zusätzlich erhalte. Es gibt nur beim Bürgergeld eine Freibetragsgrenze, diese würde aber nicht bei der Grundsicherung gelten.
Bei der Grundsicherung wäre es egal, ob man gewillt ist etwas dazuzuverdienen oder eben nicht (wurde mir so mitgeteilt).
Was stimmt denn jetzt? Machen die es sich einfach, um nichts berechnen zu müssen, oder ist das so richtig?
Wo kann ich vernünftige, sichere Antworten bekommen?
Viele Grüße

Faisal Zuman
FZ
Faisal Zuman

Guten Tag
Ich wohne in Gütersloh und ich habe keine Führerschein

Gerd Damhuis
GD
Gerd Damhuis

Viel zu wenig

Matthias Herr Lerc...
ML
Matthias Herr Lerc...

Guten Morgen,
ich zahle in meinem Minijob auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Bei voller Ausschöpfung der monatlichen 568€ würde ich wieviel Entgeltpunkte für das Jahr 2025 erhalten?
Freundliche Grüße
M.Lerch

Anton schlander
AS
Anton schlander

Kann ich den Minijob auch bei der Steuer absetzen

Volker Kerste
VK
Volker Kerste

Ist der Jahresverdienst von 6672 Euro auch noch Steuerfrei .

Ralf Gypser
RG
Ralf Gypser

Was ist mit dem die Bundesfreiwilligendienst machen wird das auch erhöht da ja vom Job Center nur 243.00€an das Bürgergeld besrechnet wird Bekommen die auch mehr ?

Jörg Schöfisch
JS
Jörg Schöfisch

Ich bin Rentner und fahre noch als Busfahrer auf 538€ Basis auf Abruf kurzfristig Dienste, die sonst wegen z.B. Krankheit ausfallen würden. Mal komme ich an die 538€ Grenze, mal weniger und in manchen Monaten bin ich auch mal darüber. Nun liest man das im Jahr die 6.456€ Grenze entscheidend ist…z.B. 6×mehr und 6× weniger…Hauptsache die Grenze wird nicht überschritten. Dann liest man wieder, dass man nur zweimal über 538€ im Jahr verdienen darf, um den Status eines Minijobs nicht zu verlieren. Was stimmt denn nun? Wenn das Letzte zutrifft, wäre es auch ziemlich unflexibel gegenüber dem Arbeitgeber.

Antje Tapper
AT
Antje Tapper

Wie viel Urlaubstage hat man, wenn man unregelmäßig arbeiten geht bei Minijob und mehr Stunden leistet als man muss

Marina Blumenthal
MB
Marina Blumenthal

Mein Arbeitgeber will nur 520 Euro zahlen, ist das erlaubt

Sulamit Strauss
SS
Sulamit Strauss

Frage: Kann ein Minijobber einen Gutschein in Höhe von 50,00€ monatlich zu seinem Verdienst in Höhe von 538,00 EUR erhalten?
Auf diese Frage habe ich keine Antwort gefunden!
Freundliche Grüße Str.