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Minijob trotz Arbeitslosigkeit: Geht das?

Für Arbeitsuchende kann ein Minijob der Wiedereinstieg ins Berufsleben und der erste Schritt Richtung Vollzeitbeschäftigung sein. Was müssen Minijobberinnen und Minijobber beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beachten? Wie wirkt sich der Verdienst auf die Leistung aus? Diese und andere Fragen klären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 5. Januar 2024

Minijob neben Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld zahlt die Agentur für Arbeit. Beim Arbeitslosengeld gilt ein Freibetrag in Höhe von 165 Euro im Monat. Minijobberinnen und Minijobber können neben dem Arbeitslosengeld also maximal 165 Euro monatlich anrechnungsfrei verdienen. Übersteigt der Verdienst aus dem Job den Freibetrag von 165 Euro, wird das Arbeitslosengeld grundsätzlich gekürzt.

Bezieher von Arbeitslosengeld dürfen regelmäßig nur weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten. Wer mehr Stunden in der Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und erhält kein Arbeitslosengeld mehr.

Arbeitslose, die einen Job aufnehmen, müssen die Agentur für Arbeit über die Beschäftigung informieren.

Minijob neben Bürgergeld

Seit Januar 2023 heißt die Grundsicherung für Arbeitsuchende Bürgergeld. Es hat das bisherige Hartz IV ersetzt und wird vom Jobcenter gezahlt. Die wichtigsten Infos zum Bürgergeld-Gesetz haben wir in unserem Beitrag „Bürgergeld und Minijob – Was Minijobber wissen müssen“ zusammengefasst.

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld können zusätzlich einen Minijob ausüben. Die wöchentliche Arbeitszeit ist für den Anspruch auf Bürgergeld unerheblich. Minijobberinnen und Minijobber sollten allerdings den Freibetrag beachten. Neben dem Bezug von Bürgergeld können Minijobberinnen und Minijobber 100 Euro monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen.

Einkommen aus dem Minijob, das den Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet.

In Einzelfällen gelten höhere Freibeträge. Bürgergeld-Bezieher sollten sich daher vor Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung beim zuständigen Jobcenter über ihren individuellen Freibetrag informieren.

 

Beispiel – Bürgergeld und Minijob

Unser Beispiel verdeutlicht das Zusammentreffen von Einkommen aus einem Minijob und Bürgergeld:

Ein Bezieher von Bürgergeld möchte einen Minijob aufnehmen. Im Minijob verdient er 538 Euro im Monat. Er hat das Jobcenter entsprechend über den Job informiert.

Einkommen aus dem Minijob 538 Euro
abzüglich Grundfreibetrag 100 Euro
= verbleibendes Einkommen 438 Euro

Nach Abzug des Grundfreibetrags bleiben noch 438 Euro aus dem Minijob zur Berechnung des weiteren Freibetrags.

Vom Verdienst, der zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt (also von 420 Euro), werden 20 Prozent nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Einkommen zwischen 100 und 520 Euro 420 Euro
x 20 Prozent
= zusätzlicher Freibetrag 84 Euro

Vom Verdienst, der zwischen 520 und 1000 Euro liegt, können 30 Prozent behalten werden. Bei einem Minijob mit einem Verdienst von 538 Euro wären das 18 Euro.

Einkommen zwischen 520 und 538 Euro 18 Euro
x 30 Prozent
= zusätzlicher Freibetrag 5,40 Euro

Zum Grundfreibetrag von 100 Euro kommen also noch 89,40 Euro (84 Euro + 5,40 Euro) als zusätzlicher Freibetrag hinzu. Bei einem monatlichen Verdienst von 538 Euro kann der Bürgergeld-Empfänger also 189,40 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der verbleibende Verdienst in Höhe von 348,60 Euro wird auf den Bürgergeld-Bezug angerechnet.

Bürgergeld & Minijob: Geht das und was muss ich beachten?

Höherer Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten

Für ehrenamtlich Tätige (z. B. in einem Sportverein), die eine Aufwandsentschädigung erhalten, gilt beim Bürgergeld-Bezug ein höherer Grundfreibetrag. Dieser Freibetrag liegt seit dem 1. Juli 2023 bei 3.000 Euro jährlich.

Ein Freibetrag wird allerdings nur einmal gewährt. Üben Minijobberinnen und Minijobber zusätzlich zum Minijob eine ehrenamtliche Tätigkeit aus, werden die unterschiedlichen Freibeträge nicht zusammengerechnet.

Welche Besonderheiten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit Bürgergeld-Bezug beachten müssen, erklären wir in unserem Beitrag „Minijob neben Bürgergeld – Das müssen Arbeitgeber wissen“.

Weitere Informationen zum Thema Minijob und Bürgergeld finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

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A. Peters
AP
A. Peters

Guten Tag, wie viel darf man als Sozialhilfe-Empfänger dazu verdienen? Der „Job“ ist als Test geplant um herauszufinden wie belastbar man ist und ob man auf dem Arbeitsmarkt eine Chance hat. Es wären ca. 20 Stunden im Monat.
Vielen Dank!

hans
HA
hans

ich habe keine Arbeit und beziehe auch keine Sozialleistungen(Bürgergeld,Sozialhilfe,Arbeitslosengeld).kann ich trotzdem einem Minijob nachgehen?

Anna Heim
AH
Anna Heim

Hallo. Ich habe eine Frage zu folgender Situation und finde nirgends eine Antwort:

Derzeit bin ich Arbeitslos und bekomme ALG1. Nebenbei gehe ich auf 165€ Basis arbeiten.

Wie verhält es sich nun, wenn ich einen neuen Job finde und zu der zeit noch auf 165€ Basis arbeiten gehe?
Wie ist da die Kündigungszeit oder gibt es keine?
Laut Arbeitsagentur muss man ja Vermittlungsfähig bleiben und meine Vermittlerin meinte letztens ich kann den 165€ Job zu „sofort“ Kündigen und es gäbe keine Kündigungsfrist, im Internet steht aber überall was von 4 Wochen? Was ist denn nun richtig.
Ich muss ja bei Vorstellungsgesprächen auch dem zukünftigen Arbeitgeber sagen wann ich anfangen kann.

Elke Losert
EL
Elke Losert

Wir haben ukrain. Nachbarn, die einen Minijob haben, ansonsten erhalten sie noch Bürgergeld. Mein Mann hat Pflegestufe 3 und ihm steht monatl. 125,- € als Entlastungsbetrag zu. Dürfen die Nachbarn diese 125,- € für ihre Tätigkeit als Nachbarschaftshilfe annehmen ohne das sie Geldabzug oder einen anderen Nachteil haben?
Ich müßte dann bei der Pflegekasse Belege einreichen, das sie die 125,- € monatl. erhalten haben und bekomme dann im Nachhinein das Geld auf mein Konto zurück erstattet. D.h. erst muß ich in Vorlage treten. Sie helfen uns schon lange, ohne eine Aufwandsentschädigung. Lt. Pflegekasse werde ihre Tätigkeiten beim Hund ausführen, Hilfe bei Gartenarbeit, im Haushalt u.ä. anerkannt.
Ich möchte nur nicht, das diesen hilfsbereiten Nachbarn ein Nachteil entsteht.

Sylvia Steinwedel
SS
Sylvia Steinwedel

Hier hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen? Seit dem 01.07.23 wird Einkommen, das in Form einer Aufwandsentschädigung erzielt wird, nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet. Geregelt im Paragraph 11 a SGB II. Zumindest, wenn der Betrag von 3000€ im Kalenderjahr nicht überschritten wird. ( nach Paragraph 3 Nr.26 EStG) Die monatliche Anrechnung von 250€ übersteigenden Einnahmen entfällt somit.

Linus Udannik
LU
Linus Udannik

Im Video heißt es man hat bei einem 520 Euro Minijob neben dem Bürgergeld ein Freibetrag von 184 Euro… gekonnt wird „vergessen“ zu erwähnen, dass die 336 Euro von den 520 Euro auf das Bürgergeld angerechnet wird. Da hat man vielleicht 184 Euro verdient, aber 336 Euro weniger Bürgergeld, also am Ende 152 Euro weniger als ohne Minijob. Man verdient sich gar nicht dazu, sondern verliert mehr wenn man arbeiten geht. Nicht sonderlich der Ansporn für Bürgergeld-Empfänger arbeiten zu gehen.

Tamara Däumling
TD
Tamara Däumling

Mein Arbeitgeber versprach mir am Anfang des 520€jobs dass ich nach einem halben Jahr einen Teilzeit Vertrag bekomme. Die Arbeit läuft gut es gibt keine Klagen. Jetzt drückt sich mein Arbeitgeber aus irgend welchen Gründen mir diesen Teilzeit Vertrag zu geben. Wie lange muss ich ein 520€job dulden.??

Siegfried Lucht
SL
Siegfried Lucht

ohne den Hinweis, dass es oft besser ist auf Lohnsteuerklasse VI (oder anderer) zu arbeiten, ist der Hinweis zumindest unvollständig.

Doris Listemann
DL
Doris Listemann

Und wenn man den Mini-Job (6 Std. pro Woche) schon seit 20 Jahren neben dem Teilzeit-Hauptjob hat und in dem Hauptjob arbeitslos wird, bleibt es trotzdem beim Freibetrag von 165,00 EUR? Das würde bedeuten, ich würde nicht nur den Hauptjob verlieren, sondern müßte auch den Mini-Job kündigen bzw. die Stundenzahl reduzieren, um eine Anrechnung auf das Arbeitslostengeld zu vermeiden?

Andrea Ellinghaus
AE
Andrea Ellinghaus

Kann ich einem Mitarbeiter, der Bürgergeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht auch Inflationsausgleichsprämie zahlen, ohne dass eine Kürzung der Leistungen erfolgt?

Wilfried Himmelber...
WH
Wilfried Himmelber...

Es war hilfreich. Wie sieht es denn bei Insolvenzausfallgeld aus?