Haushaltsjobs: Alles Wichtige über Minijobs im Privathaushalt
Haushaltsjobs erleichtern vielen Menschen den Alltag. Eine Haushaltshilfe unterstützt zum Beispiel beim Putzen, Einkaufen oder bei der Kinderbetreuung. Für private Haushalte ist das eine praktische Entlastung, während Haushaltshilfen eine flexible Möglichkeit haben, Geld zu verdienen. Häufig wird eine Haushaltshilfe als Minijobberin oder Minijobber im Privathaushalt beschäftigt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um Haushaltsjobs – von typischen Aufgaben, über den Verdienst bis hin zur Anmeldung bei der Minijob-Zentrale.
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- Was ist ein Haushaltsjob?
- Wo finde ich einen Haushaltsjob oder eine Haushaltshilfe?
- Was verdient eine Haushaltshilfe?
- Wann handelt es sich um einen Minijob im Privathaushalt?
- Wie wird ein Minijob im Haushalt angemeldet?
- Welche Abgaben fallen für einen Minijob im Haushalt an?
- Was sind Vorteile eines Haushaltsjobs als Minijob?
- Welche Vereinbarungen sind sinnvoll bei einem Haushaltsjob?
- Fazit
Was ist ein Haushaltsjob?
Ein Haushaltsjob umfasst haushaltsnahe Tätigkeiten in einem privaten Haushalt. Dazu gehören klassische Aufgaben wie Putzen, Kochen oder Einkaufen – also Tätigkeiten, die häufig von einer Haushaltshilfe übernommen werden. Darüber hinaus können auch weitere Aufgaben als Haushaltsjob ausgeübt werden:
• Gartenarbeit: Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub entfernen oder Blumen pflegen.
• Kinderbetreuung: Kinder betreuen, bei Hausaufgaben helfen, basteln und spielen
• Seniorenbetreuung: Unterstützung bei Einkäufen und zubereiten von Mahlzeiten oder Begleitung bei Arztbesuchen.
• Tiersitter: Haustiere versorgen (Gassi gehen, Futter bereitstellen, Tiere streicheln).
Wo finde ich einen Haushaltsjob oder eine Haushaltshilfe?
Die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale
Die zentrale Anlaufstelle für die Suche nach einer Haushaltshilfe oder einem Minijob im Privathaushalt ist die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale. Auf der kostenlosen Online-Plattform können private Haushalte und Haushaltshilfen unkompliziert zusammenfinden.
Weitere Möglichkeiten zur Suche
• Aushänge z.B. in Supermärkten, Bäckereien oder öffentlichen Einrichtungen.
• Persönliche Empfehlungen von Freunden, Nachbarn oder Bekannten.
• Anzeigen in Lokalzeitungen.
Was verdient eine Haushaltshilfe?
Auch für Haushaltshilfen gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde. Oft verdienen Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt aber mehr als den Mindestlohn. Auf der Internetseite der Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale liegt der angebotene Verdienst häufig zwischen 13,90 Euro und 25 Euro pro Stunde – abhängig von Region, Erfahrung und Art der Tätigkeit.
Wann handelt es sich um einen Minijob im Privathaushalt?
Ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn eine Haushaltshilfe durchschnittlich nicht mehr als 603 Euro im Monat verdient. Minijobberinnen und Minijobber ohne Hauptbeschäftigung können auch mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Der Gesamtverdienst aus allen Minijobs darf dann jedoch insgesamt 603 Euro pro Monat nicht überschreiten, damit die Beschäftigungen weiterhin Minijobs sind.
Wie wird ein Minijob im Haushalt angemeldet?
Ein Minijob im Haushalt muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Anmeldung ist schnell und einfach und kann online, telefonisch oder per Post in wenigen Minuten erledigt werden. Wird eine Haushaltshilfe nicht angemeldet, liegt Schwarzarbeit vor.
Eine Anmeldung bringt sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Minijobber zahlreiche Vorteile. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können durch die Anmeldung beispielsweise von Steuervorteilen profitieren.
Haushaltshilfe anmelden – die 5-Schritte-Checkliste von der Minijob-Zentrale
Welche Abgaben fallen für einen Minijob im Haushalt an?
Für Minijobs im Privathaushalt zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besonders niedrige Abgaben. Insgesamt liegen diese aktuell bei 14,62 Prozent des Verdienstes. Die Übersicht der aktuellen Beitrags- und Umlagesätze finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Dort gibt es auch den Haushaltsscheck-Rechner, mit dem Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Höhe der Abgaben für ihre Haushaltshilfe ganz einfach berechnen können.
Was sind Vorteile eines Haushaltsjobs als Minijob?
• Rentenversicherung: Minijobberinnen und Minijobber sind rentenversicherungspflichtig und zahlen bei einem Minijob im Haushalt einen Eigenanteil von 13,6 % des Verdienstes. Dadurch erwerben sie wertvolle Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Auf Wunsch können sich Haushaltshilfen davon befreien lassen. Dann erwerben sie durch den Pauschalbeitrag der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers (5 Prozent) noch anteilige Rentenansprüche.
• Soziale Absicherung: Unfallversicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall der Haushaltshilfe und Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft.
• Flexibilität: Ein Minijob im Privathaushalt ermöglicht häufig flexible Arbeitszeiten.
Welche Vereinbarungen sind sinnvoll bei einem Haushaltsjob?
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bei einem Minijob im Haushalt ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Ein Arbeitsvertrag sorgt für Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. Darin sollten wichtige Punkte wie Arbeitszeiten, Aufgaben und Verdienst geregelt werden.
Ein schriftlicher Vertrag erleichtert außerdem die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, da alle relevanten Informationen bereits festgehalten sind.
Fazit
Haushaltsjobs und Minijobs im Privathaushalt bieten eine praktische Unterstützung im Alltag und gleichzeitig viele Vorteile für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für Minijobber. Mit der einfachen Anmeldung bei der Minijob-Zentrale sind sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch Minijobber rechtlich abgesichert. Ob Putzen, Kinderbetreuung, Gartenarbeit oder Haustierbetreuung – ein Haushaltsjob bietet Minijobberinnen und Minijobber eine einfache Möglichkeit, legal und sicher im Privathaushalt zu arbeiten.
11 Kommentare
Hallo,
kann man den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 €/Monat zusätzlich zu dem von mir bei Ihnen angemeldeten minijob-Vertrag irgendwie auch bei Ihnen geltend machen ?
mfdlGr Manfred Möhrenschlager
Guten Abend,
wir haben seit vier Jahren eine Beschäftigte in unserem Privathaushalt angestellt, ordnungsgemäß angemeldet und sind damit sehr zufrieden.
Nun habe ich folgende Frage: Könnte diese Beschäftigte im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses auch die Wohnung meines Sohnes, der im ca. 2 Kilometer entfernten Nachbarort wohnt, sauber halten? Bezahlung der erbrachten Stunden, die Erstellung des Halbjahreschecks und Bezahlung der Abgaben würden dabei weiterhin über mich laufen.
Gibt es ihrerseits Vorbehalte gegen diese aus meiner Sicht pragmatische und unbürokratische Vorgehensweise? Ich hoffe nicht, bin aber sehr gespannt auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Bachhofer
Wie kann oder muss ich eine Nebeneinkommensbescheinigung für einen Minijobber an die Bundesagentur übermitteln
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Wieviel Urlaub bei 440 Euro monatlich? Anspruch auf Urlaubsgeld?
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