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Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Minijob-Zentrale im Abo

Das Verfahren rund um die Unbedenklichkeitsbescheinigungen wird weiter vereinfacht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abo beantragen. Was das bedeutet und wie das geht, erklären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 9. April 2024

Was sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber benötigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen, um sich für öffentliche Aufträge zu bewerben. Sie bescheinigen damit ihre Zuverlässigkeit. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung weist nach, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Abgaben an die Minijob-Zentrale pünktlich und in voller Höhe zahlt. Die Bescheinigungen sind für 3 Monate gültig.

Was bedeutet Abo?

Das Abo umfasst den automatischen Versand der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ohne erneute Antragstellung. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können selbst wählen, in welchem Rhythmus sie die Bescheinigung erhalten möchten. Möglich ist ein monatlicher, vierteljährlicher oder halbjährlicher Versand.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können das Abo jederzeit widerrufen.

Was sind die Voraussetzungen für das Abo?

Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Abo sind keine besonderen Voraussetzungen nötig. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der normalen Bescheinigung. Erfüllen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten nicht oder nicht vollständig, endet das Abonnement.

Wie wird das Abo beantragt?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – aber auch bevollmächtigte Dritte – können das Abo jederzeit beantragen. Der Beginn des Abos kann frei gewählt werden. Für die Beantragung steht ein Formular zur Verfügung, das auf der Internetseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden kann. Das ausgefüllte Formular reichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Hilfe des Kontaktformulars bei der Minijob-Zentrale ein. Dazu geben sie ihre Daten an, wählen als Betreff Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und fügen das Antragsformular als Anhang bei.

Alternativ besteht die Möglichkeit, das Abo für die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Minijob-Manager zu beantragen. Die Bescheinigung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann einfach in ihr digitales Postfach.

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Jörg Ehlert
JE
Jörg Ehlert

Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung online angefordert. Leider kam nur eine unlesbare E-Mail ohne Anhang, aber im Betreff bitte die Nummer … anrufen und Passwort erfragen. Dies habe ich zwar, aber in der E-Mail war keine PDF-Datei als Anhang dabei. Die unfreundliche Stimme am Telefon erklärte mir nur, dass es nicht sein Problem sein, wenn ich die E-Mail nicht öffnen kann. Es ist nichts zu öffnen dabei gewesen. Abgesehen davon, dass ich ein Kleinbetrieb bin, selber auf Montage, also nicht in der Betriebsstätte bin, jedoch diese Bescheinigung für eine weitere Beschäftigung bzw. Auftrag hier vor Ort benötige, finde ich die „freundliche“ Hilfsbereitschaft jetzt absolut unpassend. Danke für alles; derzeit ist eine postalische Bescheinigung immer noch nicht zu Hause, so dass ich immer noch keinen Vertragsverlängerung aushandeln konnte.