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Haushaltshilfe anmelden: Kosten und Steuervorteil im Minijob

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zögern, ihre Haushaltshilfe offiziell anzumelden – oft aus Sorge vor hohen Kosten. Tatsächlich ist die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale günstiger als gedacht. Minijobs im Privathaushalt werden sogar mit einem attraktiven Steuerbonus gefördert. Wie hoch sind die Kosten für eine Haushaltshilfe? Und welche finanziellen Vorteile entstehen durch steuerliche Ersparnisse?

Haushaltshilfe anmelden: Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

Die offizielle Anmeldung einer Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale lohnt sich gleich mehrfach:

  • Günstige Abgaben

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt zahlen nach der Anmeldung besonders niedrige Abgaben. Diese liegen deutlich unter denen für gewerbliche Minijobs.

  • Steuervorteil nutzen

Alle Kosten, die durch die Beschäftigung einer Haushaltshilfe entstehen, lassen sich steuerlich absetzen. Das gilt sowohl für den Verdienst und als auch für die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Bis zu 510 Euro pro Jahr können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

  • Mehr Sicherheit für beide Seiten

Mit der Anmeldung sind Haushaltshilfen automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – sowohl bei der Arbeit im Haushalt als auch auf dem Arbeitsweg.

Kommt es zu Krankheit oder Mutterschaft, übernimmt die Arbeitgeberversicherung die Erstattung der Lohnkosten. Das bedeutet: Sicherheit und Planbarkeit im Alltag.

  • Anmeldung einfacher als gedacht

Die Anmeldung ist unkompliziert und in wenigen Schritten erledigt. Natürlich fallen für die Anmeldung selbst keine Kosten oder Gebühren an.

Noch mehr Informationen gibt es im Magazin-Artikel Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos für den Start. Eine Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Anmeldung finden Sie direkt auf unserer Internetseite.

Welche Abgaben fallen bei einem Minijob im Privathaushalt an?

Für Minijobs im Privathaushalt gelten besonders niedrige Abgaben. Insgesamt liegen diese aktuell bei 14,92 Prozent des Verdienstes.

Die Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:

Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung: 5%
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung: 5%
Einheitliche Pauschsteuer: 2%
Umlagen (Krankheitsfall und Mutterschaft): 1,32%
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung: 1,6%

Die aktuell gültigen Beitrags- und Umlagesätze finden Sie immer hier.

Beispiel: Was kostet eine Haushaltshilfe mit 250 Euro Verdienst?

Verdient eine Haushaltshilfe monatlich 250 Euro, entstehen folgende Abgaben:

  • Pauschalbeitrag Krankenversicherung: 12,50 Euro
  • Pauschalbeitrag Rentenversicherung: 12,50 Euro
  • Umlage 1 (Krankheitsfall): 2,75 Euro
  • Umlage 2 (Mutterschaft): 0,55 Euro
  • Unfallversicherung: 4,00 Euro
  • Pauschsteuer: 5,00 Euro

Abgaben gesamt: 37,30 Euro

Das bedeutet: Für eine Haushaltshilfe, die 250 Euro im Monat verdient, liegen die Gesamtaufwendungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei 287,30 Euro.

Wie hoch ist der Steuervorteil für Arbeitgeber?

Wer eine Haushaltshilfe anmeldet, profitiert nicht nur von niedrigen Abgaben und rechtlicher Sicherheit – es gibt zusätzlich einen Steuerbonus. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt können 20 Prozent der Gesamtkosten direkt von der Einkommensteuer abziehen. Maximal können 510 Euro im Jahr – also bis zu 42,50 Euro monatlich – abgezogen werden.

Dieser Steuervorteil berücksichtigt dabei also nicht nur den Verdienst der Haushaltshilfe, sondern auch die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Das reduziert die Gesamtkosten für die Haushaltshilfe deutlich.

Beispiel: So wirkt der Steuerbonus in der Praxis

Aus dem vorherigen Beispiel ergeben sich folgende Werte:

  • monatlicher Verdienst: 250 Euro
  • Abgaben und Umlagen: 37,30 Euro
  • Gesamtkosten für Verdienst und Abgaben: 287,30 Euro

Der Steuervorteil liegt bei maximal 20 Prozent der Gesamtkosten:

287,30 € × 20 % = 57,46 €

Da der Steuerbonus jedoch auf maximal 42,50 € pro Monat begrenzt ist, wird nur dieser Betrag berücksichtigt.

  • Steuerersparnis: 42,50 Euro

Tatsächliche Kosten:

  • Gesamtaufwendungen: 287,30 €
  • Steuerersparnis: – 42,50 €
  • Tatsächliche Kosten: 244,80 €
  • monatliche Ersparnis durch die Anmeldung: 5,20 Euro (= 250 Euro – 244,80 Euro)

Durch die Steuerersparnis kostet eine Haushaltshilfe privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern nach der Anmeldung monatlich 5,20 Euro weniger als ohne eine Anmeldung der Beschäftigung.

Noch mehr Informationen und praktische Tipps zum Steuervorteil bietet unser Magazin-Artikel „Haushaltshilfe anmelden: Steuern sparen leicht gemacht“.

Haushaltsscheck-Rechner: Kosten und Steuervorteil einfach berechnen

Wer genau wissen möchte, wie hoch die Abgaben im individuellen Fall sind, kann den Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale nutzen. Mit nur wenigen Klicks lassen sich dort

  • Verdienst,
  • Abgaben und die
  • Steuerersparnis

berechnen. So wird sofort sichtbar, wie gering die tatsächlichen Kosten sind und dass sich eine Anmeldung der Haushaltshilfe auch finanziell lohnt.

Jetzt ausprobieren: Haushaltsscheck-Rechner

Fazit: Haushaltshilfe anmelden und Vorteile sichern

Eine Haushaltshilfe offiziell anzumelden, ist einfacher und günstiger als viele denken. Abhängig vom monatlichen verdienst lässt sich dadurch effektiv sogar Geld sparen.

Dank des Haushaltsscheck-Verfahrens ist die Anmeldung schnell erledigt – und mit dem Haushaltsscheck-Rechner lassen sich die individuellen Abgaben transparent und bequem im Voraus berechnen.

Kurz gesagt: Durch die Anmeldung der Haushaltshilfe gibt es viel Sicherheit, Planbarkeit und das gute Gefühl, alles richtig zu machen.

FAQ: Häufige Fragen zu den Kosten einer Haushaltshilfe

Was kostet eine Haushaltshilfe im Minijob?

Die Kosten hängen vom Verdienst ab und liegen aktuell bei 14,92 Prozent. Bei 250 Euro Monatslohn fallen 37,30 Euro Abgaben an. Durch den Steuerbonus reduziert sich die tatsächliche Belastung auf 244,80 Euro.

Welche Abgaben müssen gezahlt werden?

Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, Umlagen für Krankheit und Mutterschaft, Unfallversicherung und Pauschsteuer.

Wie hoch ist der Steuerbonus für Haushaltshilfen?

20 Prozent der Gesamtkosten (= Verdienst + Abgaben), maximal 510 Euro pro Jahr, können von der Einkommensteuer abgezogen werden.

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