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Mehrere kurzfristige Minijobs: Regeln zur Zusammenrechnung

Ob als Nebenverdienst oder bei saisonaler Unterstützung - Kurzfristige Minijobs bieten eine flexible Lösung. Unter bestimmten Voraussetzungen sind sogar mehrere kurzfristige Minijobs in einem Jahr möglich. Dabei müssen bestimmte Zeitgrenzen eingehalten werden. In unserem Artikel erklären wir, wie mehrere kurzfristige Beschäftigungen richtig zusammengerechnet werden.

Was ist ein kurzfristiger Minijob?

Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine Tätigkeit, die von vornherein befristet ist. Ein kurzfristiger Minijob darf höchstens drei Monate oder maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres umfassen. Diese Zeitgrenzen stellen gleichwertige Alternativen dar. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich für die günstigere Alternative entscheiden.

Wie viel die Minijobberin oder der Minijobber dabei verdient, spielt keine Rolle. Liegt der monatliche Verdienst über 556 Euro, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber jedoch zusätzlich prüfen, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird.

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Was gilt bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Beschäftigungen ausüben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Beschäftigungen nacheinander oder gleichzeitig erfolgen.

Werden mehrere kurzfristige Minijobs in einem Kalenderjahr ausgeübt, dürfen die Zeiträume insgesamt maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage umfassen.

Hinweis:

Übernehmen Minijobberinnen und Minijobber im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung einen Nachtdienst, der sich über zwei Kalendertage erstreckt, gilt dieser Einsatz als ein Arbeitstag. Werden mehrere kurzfristige Beschäftigungen an einem Tag ausgeübt, zählt dieser Kalendertag ebenfalls als ein Arbeitstag.

Wie werden mehrere kurzfristige Minijobs zusammengerechnet?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt. Dafür prüfen sie vor Beginn der Beschäftigung, ob ihre Aushilfe im laufenden Kalenderjahr bereits andere kurzfristige Minijobs ausgeübt hat. Für die Abfrage können Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber einen Einstellungsfragebogen nutzen.

Bei der Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Minijobs in einem Kalenderjahr gelten folgende Regelungen:

70 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Bei der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungszeiten, die anhand von Arbeitstagen beurteilt wurden, ist die Zeitgrenze von insgesamt 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr maßgebend. Wird die Zeitgrenze überschritten, liegt keine kurzfristige Beschäftigung vor.

90 Kalendertage statt 3 Monate

Bei der Zusammenrechnung der Zeiträume mehrerer Jobs, die anhand von Monaten beurteilt wurden, sind statt der drei Monate 90 Kalendertage einzuhalten. Ein voller Zeitmonat und ein voller Kalendermonat werden dann mit 30 Kalendertagen berücksichtigt. Teilmonate werden mit den tatsächlichen Kalendertagen berücksichtigt.

Beispiel

Eine Hausfrau arbeitet in der Gastronomie bei Arbeitgeber B. Benötigt wird die Unterstützung im Zeitraum 1. Juli bis 31. August. Es werden 2 Arbeitstage pro Woche vereinbart.

Im gleichen Kalenderjahr war diese Aushilfe bei einem anderen Arbeitgeber bereits im gesamten April und Mai Vollzeit von Montag bis Freitag beschäftigt (Arbeitgeber A).

Arbeitgeber A:

1. April bis 31. Mai = 2 Monate (60 Kalendertage) oder 44 Arbeitstage

Arbeitgeber B:

1. Juli bis 31. August = 2 Monate (60 Kalendertage) oder 18 Arbeitstage

Ergebnis:

Die Beschäftigung bei Arbeitgeber B ist als kurzfristige Beschäftigung zu bewerten, da sie mit 62 Arbeitstagen den Höchstwert von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreitet. Das Überschreiten der Zeitdauer von drei Monaten (90 Kalendertagen) ist hierbei nicht von Bedeutung.

Sind Pausen zwischen mehreren kurzfristigen Minijobs erforderlich?

Üben Beschäftigte nacheinander mehrere kurzfristige Minijobs bei unterschiedlichen oder auch dem gleichen Arbeitgeber aus, können diese ohne Pausen aufeinander folgen. Voraussetzung ist hierbei nur, dass die maßgebenden Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen nicht überschritten werden.

Hinweis:

Anders ist das bei einer Rahmenvereinbarung. Diese darf maximal ein Jahr dauern. Soll nach diesem Jahr eine erneute Rahmenvereinbarung geschlossen werden, ist das erst nach einer Pause von mindestens zwei Monaten möglich. Informationen zu einer Rahmenvereinbarung gibt es auf unserer Internetseite.

Elektronischen Rückmeldung von der Minijob-Zentrale

Seit dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach der Anmeldung von kurzfristig beschäftigten Minijobberinnen und Minijobbern per Datensatz eine Rückmeldung von der Minijob-Zentrale. Diese zeigt, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung oder im laufenden Kalenderjahr bereits weitere kurzfristige Beschäftigungen bestehen oder bestanden haben. Die Rückmeldung informiert nur über Vorbeschäftigungszeiten, nicht über deren Umfang. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dokumentieren diese Rückmeldung in ihren Entgeltunterlagen. Im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung, kann diese als Nachweis dienen.

Mehr Informationen zur elektronischen Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten und den Vorteilen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden Sie in unserem Beitrag „Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten“.

Fazit

Mehrere kurzfristige Minijobs sind möglich, solange die Grenzen von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr eingehalten werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen daher stets prüfen, ob bereits andere kurzfristige Beschäftigungen bestehen und diese Zeiten korrekt zusammenrechnen.

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35 Kommentare

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HR
Helga Rosanelli

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einer von uns gemeldeten Mitarbeiterin ist im Rahmen einer internen Prüfung aufgefallen, dass die ursprünglich als versicherungspflichtig abgerechnete Beschäftigung tatsächlich die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV erfüllt.

Beschäftigungszeit: 18.03.25 – 08.09.25

Die Mitarbeiterin befindet sich im genannten Zeitraum bei
1. einem Hauptarbeitgeber im Sonderurlaub nach Elternzeit und
2. einem weiteren Arbeitgeber ist sie in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tätig (2 d / Woche).
3. uns handelte es sich um eine zeitlich befristete Nebentätigkeit, die innerhalb der 70-Arbeitstage-Grenze liegt und daher nicht berufsmäßig ausgeübt wurde.

Es wurde ein Arbeitsvertrag über eine kurzfristige Beschäftigung zur Vertretung abgeschlossen und es liegt eine Checkliste für kurzfristig Beschäftigte vor.

Wir möchten eine rückwirkenden Umstellung auf eine kurzfristige Beschäftigung erreichen und werden folgende Korrekturen vornehmen:

– Storno der bisherigen DEÜV-Meldungen
– Erstellung neuer Meldung als kurzfristige Beschäftigung
– Korrektur der Beitragsnachweise

Kann die Beschäftigung unter Punkt 3 als kurzfristige Beschäftigung gewertet werden? Ist eine rückwirkende Korrektur möglich?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

KH
Kerstin Huesken

Ich habe uber 35 Jahrebin der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst gearbeitet. Suche einen Minijob im Bereich kfm. Arbeit in einem kleinen Betrieb, Werstatt oder anlich im Bereich 64521 Gross-Gerau.

FR
Frank Reinert

Ich (Rentner) beginne ab 15.10.25 einen bis zum 30.06.2026 befristeten Minijob mit einem Verdienst von 506 € pro Monat bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche an 2 Tagen. Ich habe aber bereits seit 01.09.2025 einen Minijob im Rahmen von Zeitungszustellung für den ich ca. 2 Stunden pro Woche aufwende – der Verdienst hierfür liegt ca. bei 80 €. Diese Tätigkeit würde ich auch gern weiterführen. Da ich damit über die Höhe von 556 € pro Monat komme möchte ich anfragen ob dann auf beide Tätigkeiten Krankenversicherungsbeiträge bzw. Sozialabgaben fällig werden. Ich bin privat kranken-und pflegeversichert. Danke vorab für Ihre Auskunft!

KK
Kuno Kunev

Ich war bis zum 31.03.2025 im Teilzeit im versicherungspflichtige Beschäftigung angestellt und habe aus gesundheitlichen Gründen aufgehört. Mein damaliger Arbeitgeber sucht nun ab 01.10.2025 bis zum 31.12.2025 für eine kurzfristige (Zeitdauer von drei Monaten / 90 Kalendertagen) Minijob einen Mitarbeiter. Darf ich mich beim gleichen Arbeitgeber bewerben?Und kann er mich auch dann für eine kurzfristige Minijob in diesem Zeit tatsächlich anmelden?

BH
Barbara Herold

Wieviel kann ich als Student in den 3 Monaten höchstens verdienen um SV frei zu bleiben?

SS
Susi Sauber

Ich habe einen Hauptjob und einen Mini Job mit unregelmäßigen Verdienst. Kann ich einen weiteren Mini Job annehmen, der ebenso unregelmäßigen Verdienst hat z.B. nur 1 x wöchentlich 3 Stunden als kurzfristige Beschäftigung ausüben, wenn 70 Tage im Jahr nicht überschritten werden? Wenn ja, wird es anteilig aufs Jahr angerechnet, wenn man jetzt mitten im Jahr oder Ende des Jahres anfangen würde?

CV
Christian Vierhell...

Und für was ist ein kurzfristiger Minijob gut im Vergleich zum Standard?

HK
Herbert Kappl

1.1.-31.8.2025 Werkstudent, 1.9.-31.10.2025 kurzfristige Beschäftigung – geht das?

RH
Roswitha Heer

Habe einen 30 Stunden Vertrag Hauptberuflich darf ich 2 Minijobs machen

ED
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Ich hatte einen Minijob, dann haben sie meinen Vertrag in einen Tailzeit-Vertrag umgewandelt. Ich habe zwei Sporthallen gereinigt. Für eine hatte ich zwei Stunden Zeit, für die größere drei Stunden.
Ich habe von 22 bis 3 Uhr nachts gearbeitet. Das Unternehmen erklärte, dass es bei ihnen keine Nachtstunden gibt. Zweitens gaben sie bei der Kündigung des Vertrags und der letzten Gehaltszahlung an, dass es Beschwerden über ungenaue Reinigungsarbeiten gegeben habe (ich möchte hinzufügen, dass ich bei Beanstandungen sofort informiert wurde, aber das kam selten vor). Sie haben mir nur 32,5 Arbeitsstunden bezahlt, statt etwa 67 Stunden plus Nachtzuschlag, den ich ebenfalls nicht erhalten habe. Insgesamt belief sich mein Gehalt auf etwa 470 €. Meine Frage
1. Kann das Unternehmen die Stunden nach Belieben kürzen, wie es ihm passt?
2. Wo kann ich die Unzuverlässigkeit des Unternehmens melden und eine Finanzkontrolle dieses Unternehmens veranlassen, da ich weiß, dass nicht nur eine Person so betrogen wurde?

AM
Angelika Müller

Nie geklärt für mich ist:
Mit einem festen und langjährigen Minijob mit monatlich 361 Euro hätte ich gern die Möglichkeit, einen kleinen Minijob mit bspw. 2 Stunden/Woche angemeldet auszuüben. Doch wie geht das? Mehrmals habe ich das nicht angenommen, weil ich nicht wusste, was zu machen ist.

JG
Jutta Gerzmann

Gelten diese Regeln auch für den privaten Bereich, z. B. eine Haushaltshilfe und eine weitere Hilfe für den Garten?