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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Minijobber

Sind Minijobber krank, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihnen den Verdienst für sechs Wochen weiterzahlen. Ist ein Minijobber oder eine Minijobberin innerhalb kurzer Zeit mehrmals arbeitsunfähig, sind bei der Lohnfortzahlung eventuelle Vorerkrankungszeiten zu berücksichtigen. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für Minijobber wissen müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.

Minijobber haben Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Minijobberinnen und Minijobber haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch besteht mindestens für bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit. In dieser Zeit müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Minijobber seinen regelmäßigen Verdienst weiterzahlen. Dies gilt auch bei einer Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Arbeitgeber müssen Vorerkrankungszeiten im Blick haben

Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Anders sieht es aus, wenn sie aufgrund derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall sind die entsprechenden Vorerkrankungstage bei der Ermittlung des Anspruches auf Lohnfortzahlung anzurechnen. Liegen zwischen zwei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

So können Vorerkrankungszeiten festgestellt werden

Ob die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit vorliegt, ist für die Arbeitgeber nur schwer festzustellen. In der Regel kennen sie den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht. Damit die Anrechnung von Vorerkrankungszeiten trotzdem geprüft werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Krankenkasse zu erfragen.

Dies kann elektronisch über DTA EEL (Datenaustausch Entgeltersatzleistung) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (z. B. durch eine Hauptbeschäftigung oder als Rentner). Weitere Informationen über die Verfahrensweise finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse.

Für Minijobberinnen und Minijobber ohne eigenen Krankenversicherungsschutz (z. B. Familienversicherung) können Arbeitgeber diesen Service nicht nutzen. Sie sollten ihre Minijobberinnen und Minijobber daher zu den Vorerkrankungszeiten befragen. Dabei muss auch nicht die genaue Diagnose benannt werden. Vielmehr genügt die Mitteilung, ob die Erkrankungen auf demselben Grundleiden beruhen.

Arbeitgeber sind durch die Arbeitgeberversicherung abgesichert

Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Entgeltfortzahlung an ihre Minijobber keine unkalkulierbar hohe finanzielle Belastung haben, gibt es die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See. Diese erstattet die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung und zur Arbeitgeberversicherung erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung der KBS.

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T. Sueti
TS
T. Sueti

Hallo, ich bekomme 15 Euro die Stunde. Jetzt war ich 3 Tage krank mit einer AU. Für diese Zeit habe ich einen Stundenlohn von 13,72 Euro bekommen. Ist das so richtig?

Rena
RE
Rena

Dort fragt ein Arbeitgeber/in, ob sie eine Mitarbeiterin kündigen können während einer Rehamassnahme. Was sagt die Minijobzentrale dazu?

https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/kndigung-vor-rehamassnahme#4

Marina
MA
Marina

Ich bin seit 6 Wochen krankgeschrieben und werde noch einige Zeit krankgeschrieben bleiben. Bei meinem Hauptarbeitgeber habe ich mich natürlich schon arbeitsunfähig gemeldet, nicht aber bei meinem Minijob, da meine Krankheit mich nicht daran hindert, dort weiter zu arbeiten. Meine Frage ist nun, da ich krankgeschrieben bin, wird mein Minijob mit dem Krankengeld verrechnet? Ich möchte meinen Minijob trotzdem weitermachen, damit ich ihn nicht verliere. Darf ich trotz Krankheit meinen Minijob weiterhin ausführen wenn der Arzt es mir erlaubt?

Benni Hermann
BH
Benni Hermann

Hi, ich arbeite seit etwa 6 Monaten bei einer neuen Stelle als Minijobber (520€ Basis) Als ich (nach Ablauf der 4 Wochen) das erste mal krank war (mit Attest) und ich keinen Lohn für diese Zeit bekam, habe ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen. Er überwies mir das Geld für einen der zwei Krankheitstage und sagte mir dann, dass er das nicht noch mal machen würde. Als ich darauf hingewiesen habe, dass mir das rechtlich zusteht, wurde mir gesagt, dass sein ihm egal. Jetzt war ich noch mal krank und wurde sogar mit Nachrichten bombardiert, dass ich doch kommen sollte. Lohn habe ich wieder keinen bekommen. Ich möchte das nicht auf mir sitzen lassen. Kann ich da iwas machen?

Corina
CO
Corina

Hallöchen….

ich habe einen Hauptjob (Teilzeit)
und einen Minijob (538€) nun war ich 14 Tage krank.(zum ersten Mal in knapp 3 Jahren)
In meinem Minijob weigert man sich mir mein krank zu bezahlen. 🙁 habe ich keinen Anspruch?
Danke für eure Antworten!

Eveline Keller
EK
Eveline Keller

Ich habe eine Reha genehmigt bekommen, wias Nacht der Arbeitgeber jetzt wenn ich auf Minijob arbeite

Heike Wcke
HW
Heike Wcke

Hallo. Ich bin als Minijobberin leider in den letzten 2 Monaten krank gewesen. Allerdings mit immer neuen Diagnosen. Wo.geprellter Zeh , 2 Wo. Schmerzklinik wegen Fibro, gleich im Anschluss 1Wo. Diagnose wegen einer Psychischen Erkrankung und im Anschluss 5Wo.Rheumatologisch. Es sind immer wieder neue AU’s. Jetzt hat mir meine Chefin gekündigt und zahlt mir nur einen geringen Teil meines Gehaltes, da ich ja länger als 6 Wochen krank war. Es sind doch aber immer andere Diagnosen, ist das rechtlich so ok? Ich war vorher 5 Jahre so gut wie nie krank.

Lina
LI
Lina

Hey Leute bin diese Woche 15 Stunden eingeplant heute habe ich 5 Stunden gearbeitet morgen und übermorgen muss ich auch 5 Stunde arbeiten mir geht es aber nicht gut
möchte mich morgen und übermorgen krankschreiben werden mir die 10 Stunden ausbezahlt oder wie wird das berechnet
brauche Hilfe

Evelin Rehahn
ER
Evelin Rehahn

Guten Tag,
ich war 10 Tage im Krankenhaus, wie ist es mit der Lohnfortzahlung

E.Sigrist-Ludwig
EL
E.Sigrist-Ludwig

Bin Minijobberin. Muss 3 Wochen auf Kur vom Arzt aus. Bin selber krankenversichert. Mein Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung! Ist das Rechtens?

K. Buecker
KB
K. Buecker

Unser neuer GFB ist in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung krank. Hat er dennoch Anspruch auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung oder können wir die Lohnfortzahlung einstellen? Wenn ja hat er Anspruch auf einen Ausgleich/Zuschuss? Und von welcher Stelle? Das U1 Verfahren kommt bei uns nicht in Frage.

Sylvia gehrke
SG
Sylvia gehrke

Einmal die Woche gehe ich zwei Stunden putzen.wenn meine Arbeitgeberin sagt ich soll zu Hause bleiben,weil sie krank ist,bekomme ich trotzdem meine zwei Stunden bezahlt.

Johannes B. Bost
JB
Johannes B. Bost

Ich arbeite im Minijobs Montags 2 Std und freitags 4std. Vormittags ohne feste. Zeit. Im Dezember war ich jeden Freitag Vormittag 2 std beim Arzt ohne meinen Arbeitgeber zu informieren. Ich habe eine. Bescheinigung von Arzt über meine Anwesenheit in der Praxis. mein Arbeitgeber will mir die Arztbesuche nicht bezahlen. Ist das rechtens.?

R. Grohs
RG
R. Grohs

Ich bin auf Stundenbasis ( ca 40 Stunden )für 520€ angestellt. Laut Dienstplan hätte ich letzte Woche 17 Stunden arbeiten müssen. Mein Arbeitgeber will mir pro Krankentag aber nur 1,57 Stunden anrechnen. Ist das rechtens ?

Peter Schiffner
PS
Peter Schiffner

Wenn nur wenige Stunden, zum Beispiel 2 Stunden die Woche gearbeitet wird, besteht auch dann im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung.

G. Simon
GS
G. Simon

Wenn ich als Minijobber eine Woche krank bin, im Arbeitsplan des Monats in dieser Woche aber nicht eingeteilt war, bekomme ich da trotzdem die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten drei Monate (oder auch der letzten 12 Monate) als Lohnfortzahlung berechnet ?

Mathias Theobald
MT
Mathias Theobald

Guten Tag,
unsere Haushaltshilfe im Minijob ist nun seit mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig und die Lohnfortzahlung endet. Meine Frage: Muss ich das Ende der Lohnfortzahlung der Minijobzentrale melden und wenn ja, wie? Zusätzlich würde ich gern wissen, ob für die Zeit nach dem Ende der Lohnfortzahlung weiterhin die Abgaben für mich als Arbeitgeber anfallen?

Karin Hornig
KH
Karin Hornig

Unsere Haushaltshilfe hat sich krank gemeldet, ohne Nachweis. Sie arbeitet nur an einem Tag einige Stunden, kommt allerdings den Rest des Jahres nicht mehr aufgrund der Krankheit und des weihnachts Feiertags. Besteht trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung für den 1 Tag ohne Nachweis?
vielen Dank!

l.Meier
LM
l.Meier

habe Erwerbsminderungsrente beantragt, die wurde genehmigt, aber gleichzeitig wegen nicht erfüllen von versicherungsrechtlichen Zeiten abgelehnt,jetzt bin ich auf der aok als rentner gemeldet,obwohl ich kein geld von rentenstellebekomme, wenn ich jetzt einen minijob mache und dann krank werde bekomme ich dann krankengeld wenn die krankheit z.B über 6 Wochen hinaus geht.Oder wie muss ich mich jetzt verhalten?Ich habe gar keine Bezüge mehr, lebe nur von meinen Mann.

Anja Wollesen
AW
Anja Wollesen

Hallo
meine minijobberin nimmt für 6 Wochen an einer Rehamassnahme teil , muss sie dafür eine Krankmeldung vorlegen ?
zahlt die U1 alle Kosten der Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber?

Timo Levetzow
TL
Timo Levetzow

Guten Tag! Ich habe einen Arbeitsvertrag über 15,6 Stunden (hoher Stundenlohn) im Monat. Ich war zwei Tage im Oktober krank(mit AU). Mein Arbeitgeber hat in einem nicht nachvollziehbaren Prozess mir 11,61€ Lohnfortzahlung geleistet und das mit irgendeinem Durchschnitt der letzten drei Monate begründet. In diesen Monaten habe ich aber auch immer knapp an der 520€ Grenze gearbeitet. Müssen mir diese Tage inkl. Zuschläge(Wochenende) ersetzt werden? Danke für Ihre Antwort

Katrin Weiß
KW
Katrin Weiß

Wenn nur 1 Tag pro Woche gearbeitet wird, gelten dann die gleichen Regeln bei Krankheit?

Thomas Wehling
TW
Thomas Wehling

Wo finde ich das Formular für Erstattung im Krankheitsfall?

TomSay
TO
TomSay

Wenn der Arbeitnehmer/Minijobber privat krankenversichert ist und erkrankt, kann ich als Arbeitgeber bei der Knappschaft die U1 beantragen und erhalte einen Ausgleich? Besteht in diesem Fall die Verplfichtung zur Lohnfortzahlung?

GMosig
GM
GMosig

Auf welcher Grundlage schreiben Sie, dass die Vorerkrankungen über das DTA EEL Verfahren bei Bestehen einer eigenen Versicherung abgefragt werden kann? In der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) nach § 109 SGB IV i.V.m. § 125 SGB IV in der ab 01.01.2022 geltenden Fassung unter Punkt 4 „Vorerkrankungsverfahren“ ist die Personengruppe der „Geringfügig Beschäftigten“ eindeutig ausgeschlossen.

Mario Horvat
MH
Mario Horvat

Wenn ich als Minijober ein Tag in der Woche arbeite und war zB an diesen Tag krank, Krankmeldung für diese einzelne Tag liegt vor, ist es recht wenn mir nur ein sechstel Teil (beim 6 Tage arbeitswoche) von Lohn gutgeschrieben wurde und mit rest Stunde gehe ich dan in minus? Danke!

Sabine Boje
SB
Sabine Boje

Guten Morgen, wenn ich LFZ für unseren Minijobber (Rentner) beantrage, sagt mir mein Lohnprogramm das die BKN nicht zuständig ist. Warum ist das so?

Iris Heise
IH
Iris Heise

Wenn eine 520€ Kraft erkrankt und stark abweichende Arbeitsstunden hat….mal 20 Stunden im Monat mal 30 Stunden mal die volle Stundenzahl um 520€ zu erhalten…wie berechnet sich dann die Lohnfortzahlung für sagen wir 2 Wochen?

Georgi Terziderlie...
GT
Georgi Terziderlie...

Bin wegen Arbeitsunfall auf meinem Hauptjob für 6 Wochen krankgeschrieben. Würde ich weiterhin meine Lohnfortzahlung im meinen Minijob bekommen?

Danke im Voraus
MFG Georgi Terziderliev

Brigitte Fischer
BF
Brigitte Fischer

Wenn mein gewerblicher Minijobber erkrankt, bekommt der Hauptarbeitgeber die Krankmeldung, nehme ich an?
Welchen Nachweis über die Erkrankung bekomme ich als Minijobarbeitgeber?
Brauche ich für die Einreichung des U1 Erstattungsantrages die Krankmeldung ?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Fischer

Heidi
HE
Heidi

Ich als Rentner habe einen 520 Euro Job bin seid 6 Wochen krankgemeldet habe kein Geld bekommen weil der Arbeitgeber nicht abrufen konnte laut Krankenkasse geht das nicht bei Rentnern Hat der Arzt nicht gewusst der Arbeitgeber auch nicht jetzt soll ich kein Geld Bekommen obwohl ich die schriftliche A U nachgereicht habe

Manfred Böker
MB
Manfred Böker

Ich habe als Rentner noch einen Minijob. Nun war ich 2 Wochen erkrankt. Trotz ärztlicher Bescheinigung hat mein Arbeitgeber den Lohn für die Krankheitstage nicht gezahlt. Er behauptet die Lohnfortzahlung gelte nicht für Rentner. Aber ich denke, ich habe ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Was kann ich tun? Eine Klage würde bestimmt eine Entlassung nach sich ziehen.

Sabrina
SA
Sabrina

Ist es möglich eine Entgeldfortzahlung zu erhalten, wenn man nach Schicht arbeitet und nun für längere Zeit krank geschrieben ist. Im Krankheitsfall wurde letztes Mal jemand anderes für die Schicht gesucht und ich einfach raus radiert, denke mein Chef würde mich gar nicht einteilen in den Monaten in denen ich krank geschrieben wäre. Im ersten Monat habe ich 5 Tage gearbeitet, im zweiten eigentlich zweimal (einer wurde entfernt durch Krankheit wie oben beschrieben)

Kerstin Stehr
KS
Kerstin Stehr

Ich war nach einer OP fünf Wochen in Folge krankgeschrieben. In der 5. Woche bekam ich eine andere Krankheit, worauf hin mir meine Ärztin eine Erstbescheinigung ausstellte und ich nochmal 3 Wochen krankgeschrieben wurde. Nun habe ich bei meinem Minijob nicht das volle Gehalt bekommen. Als ich jetzt nachfragte, sagte man mir, dass das egal ist ob das 2 verschiedene Erkrankungen sind, entscheidend wäre das Datum und da sich die Krankschreibungen überlappt haben, gelte es als Folgeerkrankung. Stimmt das? Das sind zwei verschiedene Erkrankungen, die jeweils von verschiedenen Ärzten bescheinigt wurden, ich dachte immer für jede Erkrankung, wenn sie unterschiedlich sind, hat man die vollen 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Was ist nun richtig?

Gerald Huber
GH
Gerald Huber

Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung einer Kindes unter 12 Jahren einer Minijoberin im Privathaushalt nach dem Haushaltsscheckverfahren, welche bei Ihrem Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist. Der Beschreibung hier https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen/detailseite.html entnehme ich, dass die Arbeitnehmerin freizustellen ist. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Freistellung besteht nicht. Besteht dann ein Anspruch gegen die Krankenkasse?

Ina
IN
Ina

Unsere AN (Minijobberin) ist seit mehreren Jahren bei uns gewerblich tätig. Nun hatte sie einen Arbeitsunfall.

  1. Bekommt sie die Lohnfortzahlung vom Hauptarbeitgeber und von uns?
  2. Was passiert nach 6 Wochen Lohnfortzahlung?
  3. Wenn der Lohn monatlich unterschiedlich hoch ist, nimmt man dann den Durchschnitt der z.B. letzten 12 Monate?
  4. Darf ich während der Krankmeldung eine Kündigung aussprechen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ina

Sonja Gaßner
SG
Sonja Gaßner

Hallo, ein Minijobber (ein Arbeitstag pro Woche) ist nun in der 6. Woche krank. Ich würde die Entgeltzahlung ab nächster Woche einstellen. Bezieht dieser AN dann Krankengeld von der Knappschaft? Vielen Dank für Eure Hilfe!

Heike Kühn
HK
Heike Kühn

Mein Arbeitgeber hat mich aus den Dienstagplan gestrichen im Krankheitsfall. Ist die rechtens? Und habe ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung

Susanne Peters
SP
Susanne Peters

Hallo
Wenn ich auf 520€ angestellt bin, 6 Wochen krank bin, bekomme ich dann 520€ Lohnfortzahlung, oder weniger?
Liebe Grüße Susanne Peters

Z.Yilmaz
ZY
Z.Yilmaz

Ich hatte vor 4 Jahren diesen Fall und habe keine Lohnfortzahlung erhalten. Kann ich das noch rückwirkend anfordern?
Habe allerdings die Krankmeldung dort nicht abgegeben mit dem Wissen das ich kein Geld erhalte. Wurde über für die Zeit freigestellt. Krankmeldung ging nur an den Hauptarbeitgeber.

Jule K
JK
Jule K

wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung, wenn der Minijob als Zweitbeschäftigung ausgeübt wird?
Bekommt man dann von den Nebenarbeitgeber auch eine LFZ ?

Manja Pötzsch
MP
Manja Pötzsch

Hallo,
wir Fragen regelmäßig bei den Krankenkassen Vorerkrankungen per EEL ab. Leider bekommen wir von allen Kraneknkassen (Barmer, AOK-Norost, TK, und Knappschaft) die Auskunft, das dieses Verfahren nicht für Minijobber möglich ist und sie somit keine Auskunft über Vorerkrankungen geben können. Wir hatten gehofft, das sich dies durch die E-AU ändert, aber leider ist dies nicht der Fall.
Vielleicht können Sie diesen Punkt mit den Krankenkassen besprechen und ihren Artikel entsprechend anpassen.

Danke
M. Pötzsch
Personalleitung
Glas- und Industriereinigung Zimmermann GmbH & Co. KG

Bauer
BA
Bauer

Was ist bei saisonarbeit ca 6 Monate

klaus
KL
klaus

was ist den,wenn man in den letzten 3 moanten vor dem krank sein,seine überstunden abgebaut hat und seinen resturlaub 2022 genommen hat? also man war im september22 das letzte mal auf arbeit,bekommt man dann,wenn man im märz23 krank ist,eine lohnfortzahlung?

Jörg Krohn
JK
Jörg Krohn

Kann es sein das man ohne Arbeitsvertag keinen Urlaubsanspruch hat wenn man unregelmässig arbeitet und in einem Caterring Service arbeitet?

Werner Stratmann
WS
Werner Stratmann

Arbeitnehmer hat die Minijobgrenze am 20. des Monats erreicht und wird dann bis zum Ende des Monats
krank. Wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus?

Tanja
TA
Tanja

„Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.“

Dies liest man, sinngemäß, immer wieder. Mir ist allerdings nicht ganz klar, was das konkret bedeutet. Wenn, beispielsweise, ein Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen wegen Depression ausfällt, und anschließend wegen einer Angsterkrankung: Würde das dann als „verschiedene Krankheiten“ gewertet werden, oder als Anzeichen „des selben Grundleidens“?

Wenn der Arbeitgeber hierzu bei der Krankenkasse nachfragen würde: Käme es dann einfach nur darauf an, dass bei den Krankschreibungen zwei unterschiedliche ICD-Codes verwendet wurden – oder würde beides als „psychisch“, also als das selbe Grundleiden, betrachtet werden?

Herzlichen Dank für die Beantwortung – ich habe mir diese Frage schon oft gestellt, aber nie eine Antwort gefunden.