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Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen!

Bei Minijobs stellt sich häufig die Frage, was passiert, wenn der Verdienst schwankt und in einzelnen Monaten die 538-Euro-Grenze übersteigt. Liegt dann überhaupt noch ein Minijob vor? Um dies festzustellen, muss der Arbeitgeber die zu erwartenden Verdienste schätzen. Wie eine Schätzung funktioniert und was bei schwankenden Verdiensten zu beachten ist, erfahren Sie hier.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Wie funktioniert die Schätzung?

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf ein Minijobber im Monat bis zu 538 Euro verdienen, in einem Jahr nicht mehr als 6.456 Euro. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mit Verdienstgrenze, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Der Arbeitgeber hat daher zu Beginn einer Beschäftigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Er prüft, ob es sich wirklich um einen Minijob oder um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ändern sich im Laufe der Beschäftigung wesentliche Merkmale, wie z.B. der Arbeitsumfang oder der vereinbarte Verdienst wird dauerhaft erhöht, so ist eine erneute Schätzung vorzunehmen.

Der monatliche Verdienst kann aus verschiedenen Gründen unterschiedlich hoch ausfallen. So kommt es in einigen Berufszweigen wie zum Beispiel im Eisverkauf, in der Landwirtschaft oder im Dachdeckerhandwerk saisonal bedingt oft zu Mehrarbeit. Da kann der Verdienst eines Minijobbers in einigen Monaten schnell mal über 538 Euro steigen.

Wenn der Arbeitsaufwand beispielsweise saisonal bedingt schwankt, muss der Arbeitgeber vergangene Zeiträume einbeziehen, um voraussehbare Umstände abschätzen zu können. Bei neuen Mitarbeitern ist der Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

So gehts:

  1. Arbeitsentgelte jedes einzelnen Monats schätzen
  2. Arbeitsentgelte zusammenrechnen
  3. durch 12 Monate (oder tatsächliche Beschäftigungsmonate) teilen

Liegt der durchschnittliche Verdienst bei maximal 538 Euro, ist die Beschäftigung ein Minijob und muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Wird die 538-Euro-Grenze überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, die bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers angemeldet wird.

Beispiel:
Ein Kellner im Eiscafé erzielt in den Monaten April bis September monatlich 700 Euro und in den Monaten Oktober bis März monatlich 250 Euro.

Berechnung:
6 x 700 Euro   = 4.200 Euro
6 x 250 Euro   = 1.500 Euro
Summe           = 5.700 Euro

Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 5.700 Euro / 12 = 475 Euro

Lösung:
Der regelmäßige monatliche Verdienst liegt unterhalb der Verdienstgrenze von 538 Euro, so dass der Kellner als Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden ist.

Was ist bei erheblichen Schwankungen des Verdienstes zu beachten?

Arbeitet ein Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 6.456-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Er kann dann nicht als Minijobber angemeldet werden.

Beispiel:
Ein Abiturient überbrückt die Zeit bis zum Studienbeginn mit einer Aushilfsbeschäftigung als Kellner. Die Beschäftigung wird in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember ausgeübt und überschreitet in diesem Zeitraum einen Umfang von 70 Arbeitstagen. Hierfür erhält er folgenden Verdienst:

Juni bis August                     1020 Euro
September bis Dezember       60 Euro

Lösung:
Die Schwankungen in der Arbeitszeit verändern den Charakter der Beschäftigung derart, dass es sich nicht durchgehend um dieselbe regelmäßige Beschäftigung handelt. Die Tätigkeit kann daher nicht einheitlich beurteilt werden.
Die Beschäftigung ist in den Monaten Juni bis August kein Minijob mit Verdienstgrenze und muss bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. In der Zeit von September bis Dezember handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei ist es unerheblich, dass der Gesamtverdienst im Zeitraum Juni bis Dezember die zulässige anteilige Verdienstgrenze von 3.766 Euro (7 Monate à 538 Euro) nicht übersteigt.

Übrigens: Die Beschäftigung ist auch kein kurzfristiger Minijob, weil bereits zu Beginn feststeht, dass die Dauer von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten wird.

Was passiert, wenn der Verdienst unvorhersehbar schwankt?

Wird die Verdienstgrenze von 538 Euro unvorhersehbar und nur gelegentlich überschritten – etwa bei Krankheitsvertretungen – gilt die Beschäftigung weiterhin als Minijob. Dies darf allerdings auch nur bis zu zwei Mal bis zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze in einem Zwölf-Monats-Zeitraum vorkommen.

Beispiel:
Ein Verkäufer mit einem regelmäßigen Verdienst von monatlich 510 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient dadurch in diesem Monat 1000 Euro.

Lösung:
Die Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten wird.

Weitere Infos zur Verdienstgrenze von Minijobs und zu schwankenden Verdiensten gibt es auch auf unserer Homepage.

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L.T.
LT
L.T.

Hallo. Ich wollte mal nachfragen, ob Freelancer Jobs auch als Nebenjob zählen (z. B. online Übersetzer)? Ich arbeite schon seit Jahren neben meinem Studium als Verkäuferin. In den letzten Monaten wurden immer mehr Stunden gestrichen, sodass man nicht auf die 538 € kommen konnte. Demnach wollte ich wissen, ob es möglich ist, mit einem Freelancer Job (neben meinem Minijob) den Verlust der letzten Monate gutzumachen?
Danke fürs Lesen und eure Zeit.

Alex P.
AP
Alex P.

Guten Tag. Vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen stellen zu können, um Unklarheiten zu beseitigen.

Ein Tennistrainer gibt Vereinstraining und arbeitet in der Sommersaison an 2 Wochentagen montags (4 Stunden) und freitags (3 Stunden). Je nach Gruppengröße schwankt der Stundenlohn zwischen 30-39 €. Daraus ergeben sich folgende Verdienste pro abgeleistetem Trainingstag:

SOMMERSAISON:
Montags 137 €
Freitags 68 €

Während der Schulferien findet kein Tennisunterricht statt. Die Sommersaison geht von Mai bis September 2024, die Wintersaison erstreckt sich von Oktober bis April 2025. In der Wintersaison werden erfahrungsgemäß weniger Trainings gebucht, da diese für die Teilnehmer aufgrund der zusätzlichen Hallenkosten noch mehr ins Geld gehen. Die Arbeitszeit reduziert sich in dieser Saison auf 1 Wochentag und es ergibt sich voraussichtlich folgender Verdienst pro abgeleistetem Trainingstag (abhängig von den gebuchten Trainings):

WINTERSAISON:
Montags 3-4 Stunden 102-137 €
Die monatliche Entlohnung schwankt somit aufgrund der Gegebenheiten:

– Anzahl der jeweiligen Arbeitstage je Kalendermonat (wieviele Montage / Freitage?)
– Schulferien ja / nein?
– Sommersaison / Wintersaison (saisonale Schwankungen)
– 1 Woche Trainingsausfall im Mai 2024 wegen Trainer-Weiterbildung

Es kommt dadurch zu Schwankungen im monatlichen Verdienst. Dieser liegt in einigen Monaten über 538 €.

Mai 2024 — 273 € (1x Mo, 2 x Fr, Pfingstferien)
Juni 2024 — 820 € (4 x Mo, 4 x Fr)
Juli 2024 — 820 € (4x Mo, 4 x Fr, z.T. Sommerferien)
Aug 2024 — 0 € (Sommerferien)
Sept 2024 – 615 € (3x Mo, 3x Fr, z.T. Sommerferien)

Okt 2024 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, Herbstferien)
Nov 2024 — 408 € bis max. 548 € (4x Mo)
Dez 2024 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, z.T. Weihnachtsferien)
Jan 2025 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, z.T. Weihnachtsferien)
Feb 2025 — 408 € bis max. 548 € (4x Mo)
März 2025 –408 € bis max. 548 € (4x Mo, „Faschingsferien“)
April 2025 – 204 € bis max. 274 € (2x Mo, Osterferien)
GESAMTVERDIENST ÜBER 12 KALENDERMONATE:
4874 € (3 Wochenstunden Training während Wintersaison)
bzw.
5679 € (4 Wochenstunden Training während Wintersaison)

Der Verein möchte den Trainer als Minijobber mit schwankendem Verdienst anstellen und möchte wissen, ob die oben beschriebene Schwankungen als erheblich einzustufen sind oder ob sie sich noch im Rahmen eines Minijobs bewegen. Außerdem stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des durchschnittlichen Verdiensts mit 11 oder 12 Monaten gerechnet werden muss (kein Training im August aufgrund der Sommerferien). Wenn mit 11 Monaten gerechnet wird, ab wann startet dann das neue Zeitjahr – kann man dieses synchron zur Folgesaison im Mai 2025 beginnen lassen?
Ich bedanke mich sehr herzlich für eine baldige Rückantwort.

Kordula
KO
Kordula

Ein Mitarbeiter arbeitet von montags – freitags jeden Tag 1,75 Std. mit einem Stundenlohn von 13,00 EUR.
Verdienst bei 20 AT = 455,00 EUR, bei 21 AT = 477,75 EUR, bei 22 AT = 500,50 EUR und bei 23 AT = 523,25 EUR.
Der Jahresverdienst bleibt unter 6240,00 EUR. Die wöchentliche Stundenanzahl bleibt gleich, nur der monatliche Verdienst ist unterschiedlich anhand der monatlichen Arbeitstage.
Meine Fragen: Handelt es sich hierbei auch um einen schwankenden Verdienst obwohl die Std. täglich gleich sind? Darf dieser MA 2 mal in einem Zeitjahr unvorhersehbare Krankheitsüberziehung von je 520,00 EUR machen?

Ich bedanke mich im voraus für eine baldige Antwort.

Maria
MA
Maria

Hallo,

angenommen es liegt folgender Fall vor:

Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren immer durchgängig das ganze Jahr beschäftigt, der Lohn schwankt zum Teil.
Im Kalenderjahr 2023 (Jan – Dez) verdient der Arbeitnehmer 3x über 520€, bleibt aber unter der Jahresverdienstgrenze von 6.240€.
Im Jahr 2024 (Jan – Dez) wird der Arbeitnehmer auch unter der Jahresverdienstgrenze von 6.456€ verdienen.
Also bei Betrachtung der Kalenderjahre (hier 2023 und 2024) unproblematisch.
Aber inwiefern wird das Zeitjahr relevant (z.B. 01.05.23 – 30.04.24), wenn in den ersten 4 Monaten 2024 z.B. 450€ verdient wird, und es dann im genannten Zeitjahr trotzdem zur Überschreitung der Jahresverdienstgrenze kommt, da in den ersten 4 Monaten 2023 weniger als in den ersten 4 Monaten 2024 gearbeitet wurde.

Also zusammengefasst: Im Kalenderjahr 2023 und 2024 jeweils unter der Jahresverdienstgrenze. Aber Überschreitung der Jahresverdienstgrenze bei Betrachtung mancher Zeitjahre, die in 2023 und 2024 liegen (z.B. 01.05.23 – 30.04.23).

Zählt das Kalenderjahr oder muss immer der Monat, in dem man arbeitet + die vorherigen 11 Monate betrachtet werden?

Welche Rolle spielt in dem Zusammenhang „der vom Arbeitgeber für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts gewählte Jahreszeitraum“?

Mit freundlichen Grüßen
Maria

Heinz Werner Lucas
HL
Heinz Werner Lucas

Guten Tag,
wir möchten eine Haushaltshilfe (keine Deutschkenntnisse) mit schwankendem Verdienst beschäftigen. Die Grenze von 520 €/Monat wird dabei sicher von uns nicht überschritten. Die Angestellte möchte einen zweiten Minijob annehmen, um die Grenze von 520 € zu nutzen. Wie kann ich sicherstellen, dass 520 €/Monat nicht überschritten werden? Der 2. Arbeitgeber ist mir nicht bekannt. Wie kann ich sicher vermeiden, dass nicht irgendwann die Minijobzentrale auf Sozialversicheriúngspflicht wegen ungewollter Überschreitung der 520 € Grenze durch die Zahlungen der beiden Arbeitgeber entscheidet? Vielen Dank für die Auskunft.

Felizia O.
FO
Felizia O.

Liebes Minijob-Team,

ich habe eine Frage bezüglich Schwankungen im Verdienst.
Gibt es Prozentwerte/Zahlen, an denen ausgemacht wird, was sich noch als regelmäßige und geringfügige Beschäftigung versteht? Also gibt es einen konkreten Prozentsatz zu welchem die 520€-Grenze über- bzw. unterschritten werden darf?
Ich find hierzu sehr viele unterschiedliche Angaben im Internet.
Dass unvorhersehbar zweimal jährlich 1040€ verdient werden darf und sich die Verdienst-Jahresgrenze dadurch erhöht habe ich bereits verstanden. Mir geht es eher um die natürlichen Schwankungen jeden Monat, die sich aufs Jahr gesehen dann ja wieder ausgleichen müssen.

Herzlichen Dank

Jürgen H.
JH
Jürgen H.

Guten Tag, ich möchte für ein vermietetes Mehrfamilenhaus jemanden auf Minijobbasis einstellen, der den Garten betreut. Die Person wird mit einem Stundenlohn bezahlt, die Stunden variieren jeden Monat. Einmal fallen z.B. 20 Stunden an, einen Monat 10 Stunden und im Winter vermutlich überhaupt keine Stunden. Die Grenze von Euro 520 wird aber auf keinen Fall in keinem Monat überschritten.

Fragen: Ist das ein Minijob? Ändere ich dann einfach jeden Monat den anzumeldenden Betrag? Kann ich auch 0,00 Euro anmelden oder muss ich dann abmelden?

Besten Dank im Voraus

C.Braun
CB
C.Braun

Durch Fehler des AG GfB Grenze überschritten

Der AG hat Feiertage falsch geschlüsselt. Nun wird korrigiert und dadurch die GfB Grenze überschritten.
Werde ich deshalb sozialversicherungspflichtig obwohl das nicht meine Schuld war?

Pia K.
PK
Pia K.

Hallo Team Minijob-Zentrale,

ich verstehe leider noch nicht so ganz, wie das mit der neuen Regelung funktioniert. Ein Minijobber darf grds. nicht mehr als 6.240€ im Jahr (Grundlage 12 Monate) verdienen. Wichtig ist dabei, dass im Durchschnitt die 520€ pro Monat eingehalten werden. D.h. der Minijobber darf mal 550€, 600€ 400€, 300€ oder 800€ etc. verdienen, solange im Gesamten die 6.240€ im Jahr nicht überschritten werden, richtig?
Falls ja, verwirrt mich dieser Teil mit der Möglichkeit die Geringfügigkeitsgrenze bis 1.040€ (2×520€) max. in einem Zeitraum von bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zu überschreiten. Mich verwirrt hierbei, dass ja eigentlich ein überschreiten der 520€ monatlich immer möglich ist, sofern eben die 6.240€ auf das Jahr gesehen nicht überschritten werden, aber mit dieser eben beschriebenen Möglichkeit bis 1.040€ aber nur 2x zu überschreiten, würde es ja doch begrenzt sein.

Daran schließt sich die Frage zu den zwei Begriffen „Zeitjahr“ und „Jahresbetrachtung“ an. So wie ich es verstanden habe, bezieht sich die Jahresbetrachtung immer auf das laufende Jahr, also beispielsweise 01.01.2023-31.12.2023. Wenn der Minijobber erst im Mai anfängt, ist die Jahresbetrachtung 01.05.-31.12.2023 und er dürfte max. 4.160€ (8×520€) im Jahr 2023 verdienen.
Das Zeitjahr, so habe ich es verstanden kommt bei dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zum Tragen. Wenn dies im August 23 beispielsweise geschehen ist, dann wird nicht das gesamte Jahr 2023 gezählt, sondern das Zeitjahr vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 als rückwirkend 1 Jahr ab dem Monat in welchem die Überschreitung stattgefunden hat.

Meine beiden ersten Fragen sind also, habe ich es richtig verstanden, dass bei einem Minijobber immer die Jahresbetrachtung ausschlaggebend dafür ist, wie viel er max. pro Jahr verdienen darf und er innerhalb diesen Jahres durchschnittlich nicht mehr als 520€ verdienen darf, richtig ist und damit kleinere Schwankungen die eben auch mal über 520€ gehen okay sind?
Und dann die zweite Frage, worauf bezieht sich diese Aussage mit dem max. 2x überschreiten bis 1.040€ innerhalb von 2 Kalendermonaten, wo dann das Zeitjahr eine Rolle spielt?
Daran schließt sich dann die letzte Frage an, ob die Jahresgrenze dann wirklich bei 6.240€ liegt, weil mit diesem 2x überschreiten bis 1.040€ liegt die Jahresentgeltgrenze ja bei 7.280€.

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort und hoffe das meine Nachricht (auch wenn sie verwirrend geschrieben ist) verständlich war.

Herzliche Grüße

Jacqueline Müller
JM
Jacqueline Müller

Gilt die Durchschnittsrechnung auch wenn zwei Minijobs vorliegen? (In meinem Beispiel gehe ich von der neuen 520€ Grenze aus)
Normalerweise habe ich nämlich wenn ich 1 Minat weniger gearbeitet habe, im nöchsten Monat mehr gearbeitet. Nun nehme ich einen neuen Minijob auf, aber die Überschneiden sich und ich möchte eig. gerne wieder mehr arbeiten um das was ich letzten Monat weniger verdient habe wieder reinzuholen. Gilt hier auch der Durchschnittswert über die Monate gerechnet?
z.B.
Monat 1
Tätigkeit A: 320€
Monat 2
Tätigkeit A: 520€
Monat 3
Tätigkeit A: 520€
Tätigkeit B: 200€
Monat 4
Tätigkeit A: 320€
Tätigkeit B: 200€

Ivonne Klug
IK
Ivonne Klug

Hallo liebes Blog-Team,
gemäß der Jahresprognose wurde geschätzt, dass der Minijobber die Jahresentgeltgrenze trotz saisonaler Schwankungen nicht überschreitet.
Er ist am 01.06. eingetreten und hat im Juli und August über der Entgeltgrenze verdient.
Nun kündigt dieser allerdings kurzfristig und liegt rückwirkend betrachtet über der anteiligen Jahresgrenze.
Müssen die beiden Monate steuer- und sv-pflichtig korrigiert werden?

Martina Vogt
MV
Martina Vogt

Wer hat das Beispiel mit dem Kellner eingestellt? Seit wann sind 6 x 600 = 4.200,00 €

Apple
AP
Apple

Hallo,
gerade fuelle ich den Arbeitsverag fuer meine Haushaltslife aus und will diesen Mustervertrag nutzen: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/10_Arbeitsvertrag.pdf;jsessionid=EEEEF839472E912352CF7DF418AED34F?__blob=publicationFile&v=10
Frage:

  1. sie sollte nur jede 2. woche kommen – wie sollte ich das unter Teil 3 angeben?
  2. kann den Gehalt im Bar bezahlt werden?

Danke und viele Gruesse

Frank
FR
Frank

Guten Tag,
ich arbeite neben meine Hauptberuf als Minijobber und gehe einem saisonal bedingtem Minijob nach. Nur zum Verständnis möchte ich folgende Frage stellen. Gilt das folgende Beispiel als Minijob und wäre eine erhebliche Schwankung auszuschließen?
Bsp.:
Verdienstzeitraum 30.09.21- 31.08.22 (12 Kalendermonate
September bis Oktober: 2x 450€
November bis Dezember: 1x 200€, 1x 450€
Jan- Feb.: Entfällt
März: 1x 100€
April bis Mai: 2x 450€
Die Verdienstgrenze für 10 Kalendermonate würde sich auf 4500€ belaufen. Die Summe der o.g. Beiträge würden insgesamt 2550€ ergeben.
Ist es möglich bei einer bleibenden Differenz von 1950€, diese in 3 Monaten zu jeweils 650€ aufzuteilen? Oder gilt es schon als erhebliche Schwankung?
Ich bedanke mich im Voraus.

Ann-Kathrin
AK
Ann-Kathrin

Hallo liebe Minijobzentrale,
wenn jemand einen Minijob ausübt (regelmäßig 450,00) und der Vollzeit arbeitende Kollege Urlaub macht und der Minijobber die Stunden des Kollegen übernimmt (es gibt auch keine weiteren Angestellten), kann man ihn dann für diese 1-2 Monate als sozialversicherungspflichtig anmelden und danach wieder als Minijobber?

Thomas
TH
Thomas

Meine Frau hat einen Minijob als Reinigungskraft. Mit Ihrer Regelstelle verdient sie deutlich unter 450 im Monat. Gelegentlich wird Sie an einer anderen Stelle als Urlaubs- oder Krankenvertretung eingesetzt. Diese zusätzlichen Zeiten werden als Überstunden verbucht und, wenn abfeiern nicht möglich ist, stückweise ausgezahlt. Es wird aber immer nur so viel ausgezahlt das sie nicht mehr als 450 im Monat hat. Ist das überhaupt zulässig? Wie ist es in einem solchen Fall mit der 3-Monatsregel bei Verdiensten über 450? Ich vermute das es nicht zulässig ist Überstunden aus mehreren Monaten zu einem Monatsgehalt zusammen zu fassen.

Paul
PA
Paul

das Jahr über wir in einer Praxis gearbeitet, bis auf in den Sommer- und Herbstferien! Der durchschnittliche Verdienst liegt aber aufs Jahr gesehen bei max. 5.400 €.
Kommt die geringfügige Beschäftigung in Frage?!?

Delef
DE
Delef

Hallo liebes Team ,
ich habe folgende Frage , ich bin Rentner wegen langjähriger Versicherung, also Rente mit 63+ ,ich arbeite seit Januar auf 450,00 € Basis ,der Betrieb schließt am 30.9.2022.
bis dahin muss ich alle geleisteten Stunden abrechnen das währen im Sep. noch 89 h bis August habe ich monatlich 450 ,00 € (30h x15 €)bekommen kann der gesamte Betrag von den 89 h (1335 €) im September ausgezahlt werden ?

Dieter
DI
Dieter

Wie verhält es sich wenn der Minijobber ALG oder Hartz 4 erhält?
Darf auch er mehr verdienen?

Walter k.
WK
Walter k.

den Beitrag von Maria a. Und die Antwort der minijobzentrale kann ich nicht nachvollziehen. M. E. Liegt im November 2021 kein Minijob mehr vor, weil im Zeitjahr 5400 Euro überschritten wurden. Erst ab Dezember wäre es dann ggf. Wieder einer

Tanja W.
TW
Tanja W.

Hallo liebes Team,
die 5.400€-Grenze wird bei unterjähriger Einstellung anteilig gerechnet. Wie ist bei Einstellung im Dezember vorzugehen? Der MA kann hier ja noch mit keinem anderen anderen Monat aufrechnen – wäre dieser dann für Dezember sv-pflichtig, wenn er über 450€ verdient? Oder geht man hier auch von der getroffenen Vorausschau aus, da er ja im Folgejahr die Minijob-Grenzen nicht übersteigen wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Maria A.
MA
Maria A.

Hallo Team der Minijob-Zentrale,
ein Beispiel: wir haben seit 11/2020 eine Mitarbeiterin auf Minijobbasis. Sie erhält Stundenlohn und leistet monatlich unterschiedliche Stundenzahl, je nach Bedarf. Zur Beginn der Beschäftigung haben wir geschätzt, dass sie max. 5400,00 € im Jahr verdienen wird. Die Grenze wurde eingehalten:
Nov 20 350,00 €
Dez 20 200,00 €
Jan 21 450,00 €
Feb 21 600,00 €
Mrz 21 250,00 €
Apr 21 350,00 €
Mai 21 400,00 €
Jun 21 250,00 €
Jul 21 450,00 €
Aug 21 550,00 €
Sep 21 650,00 €
Okt 21 800,00 €
Gesamt: 5.300,00 €
Wir schätzen, dass auch im 2. Beschäftigungsjahr (11/2021 – 10/2022) die Grenze von 5400,00 € nicht überschritten wird.
In 11/2021 hat sie 800,00 € verdient. Muss hier noch eine rückwirkende Betrachtung des 12-Monatszeitraums erfolgen? Wenn man hier 12 Monate rückwirkend betrachtet, also 12/2020-11/2021, dann liegt sie bei 5.750,00 € und hat in mehreren Monaten die 450€ überschritten. Oder reicht die Prognose für das 2. Beschäftigungsjahr ab 11/2021 für den Erhalt des Minijob-Status in 11/2021?
Vielen Dank im Voraus.

Kristina M.
KM
Kristina M.

Ich habe seit vielen Jahren einen Minijob, in dem ich konstant 150 Euro verdiene. Jetzt würde ich gerne für eine befristete Zeit als Impfhelfer auch auf Minijobbasis arbeiten, zusätzlich zum bestehenden Minijob. Gilt das die Grenze von 5400 Euro insgesamt oder wie verhält sich das?

Astrid Bouvelet
AB
Astrid Bouvelet

„Schwankender Verdienst“ heißt bei mir, dass die Person in einem Monat z.B. 200,- € bekommt und dann 2-3 Monate nichts und dann vielleicht 350,- €.
Das führt regelmäßig zu Schätzungen und Rückfragen der minijobzentrale.
Kann es dazu auch einen Beitrag geben?
Danke!

Kerstin Gille
KG
Kerstin Gille

Warum jetzt für alle so komplizierte Regeln?Es ging doch bisher einfacher.