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Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen!

Bei Minijobs stellt sich häufig die Frage, was passiert, wenn der Verdienst schwankt und in einzelnen Monaten die 556-Euro-Grenze übersteigt. Liegt dann überhaupt noch ein Minijob vor? Um dies festzustellen, muss der Arbeitgeber die zu erwartenden Verdienste schätzen. Wie eine Schätzung funktioniert und was bei schwankenden Verdiensten zu beachten ist, erfahren Sie hier.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2025

Wie funktioniert die Schätzung?

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf ein Minijobber im Monat bis zu 556 Euro verdienen, in einem Jahr nicht mehr als 6.672 Euro. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mit Verdienstgrenze, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Der Arbeitgeber hat daher zu Beginn einer Beschäftigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Er prüft, ob es sich wirklich um einen Minijob oder um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ändern sich im Laufe der Beschäftigung wesentliche Merkmale, wie z.B. der Arbeitsumfang oder der vereinbarte Verdienst wird dauerhaft erhöht, so ist eine erneute Schätzung vorzunehmen.

Der monatliche Verdienst kann aus verschiedenen Gründen unterschiedlich hoch ausfallen. So kommt es in einigen Berufszweigen wie zum Beispiel im Eisverkauf, in der Landwirtschaft oder im Dachdeckerhandwerk saisonal bedingt oft zu Mehrarbeit. Da kann der Verdienst eines Minijobbers in einigen Monaten schnell mal über 556 Euro steigen.

Wenn der Arbeitsaufwand beispielsweise saisonal bedingt schwankt, muss der Arbeitgeber vergangene Zeiträume einbeziehen, um voraussehbare Umstände abschätzen zu können. Bei neuen Mitarbeitern ist der Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

So gehts:

  1. Arbeitsentgelte jedes einzelnen Monats schätzen
  2. Arbeitsentgelte zusammenrechnen
  3. durch 12 Monate (oder tatsächliche Beschäftigungsmonate) teilen

Liegt der durchschnittliche Verdienst bei maximal 556 Euro, ist die Beschäftigung ein Minijob und muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Wird die 556-Euro-Grenze überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, die bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers angemeldet wird.

Beispiel:
Ein Kellner im Eiscafé erzielt in den Monaten April bis September monatlich 700 Euro und in den Monaten Oktober bis März monatlich 250 Euro.

Berechnung:
6 x 700 Euro   = 4.200 Euro
6 x 250 Euro   = 1.500 Euro
Summe           = 5.700 Euro

Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 5.700 Euro / 12 = 475 Euro

Lösung:
Der regelmäßige monatliche Verdienst liegt unterhalb der Verdienstgrenze von 556 Euro, so dass der Kellner als Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden ist.

Was ist bei erheblichen Schwankungen des Verdienstes zu beachten?

Arbeitet ein Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 6.672-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Er kann dann nicht als Minijobber angemeldet werden.

Beispiel:
Ein Abiturient überbrückt die Zeit bis zum Studienbeginn mit einer Aushilfsbeschäftigung als Kellner. Die Beschäftigung wird in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember ausgeübt und überschreitet in diesem Zeitraum einen Umfang von 70 Arbeitstagen. Hierfür erhält er folgenden Verdienst:

Juni bis August                     1020 Euro
September bis Dezember       60 Euro

Lösung:
Die Schwankungen in der Arbeitszeit verändern den Charakter der Beschäftigung derart, dass es sich nicht durchgehend um dieselbe regelmäßige Beschäftigung handelt. Die Tätigkeit kann daher nicht einheitlich beurteilt werden.
Die Beschäftigung ist in den Monaten Juni bis August kein Minijob mit Verdienstgrenze und muss bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. In der Zeit von September bis Dezember handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei ist es unerheblich, dass der Gesamtverdienst im Zeitraum Juni bis Dezember die zulässige anteilige Verdienstgrenze von 3.892 Euro (7 Monate à 556 Euro) nicht übersteigt.

Übrigens: Die Beschäftigung ist auch kein kurzfristiger Minijob, weil bereits zu Beginn feststeht, dass die Dauer von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten wird.

Was passiert, wenn der Verdienst unvorhersehbar schwankt?

Wird die Verdienstgrenze von 556 Euro unvorhersehbar und nur gelegentlich überschritten – etwa bei Krankheitsvertretungen – gilt die Beschäftigung weiterhin als Minijob. Dies darf allerdings auch nur bis zu zwei Mal bis zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze in einem Zwölf-Monats-Zeitraum vorkommen.

Beispiel:
Ein Verkäufer mit einem regelmäßigen Verdienst von monatlich 510 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient dadurch in diesem Monat 1000 Euro.

Lösung:
Die Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten wird.

Weitere Infos zur Verdienstgrenze von Minijobs und zu schwankenden Verdiensten gibt es auch auf unserer Homepage.

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Jan Meier
JM
Jan Meier

Vielen Dank für Ihre Antwort zu meinem vorherigen Kommentar!
Wenn ein Arbeitgeber versehentlich eine falsche Einstufung (Werkstudent anstatt Minijobber) vorgenommen hat, der Werkstudent jedoch 12 Monate nach Arbeitsbeginn unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient hat und eigentlich als Minijobber korrekt eingruppiert worden wäre:
Kann ein Arbeitgeber, wenn er sich freiwillig für die Lohnsteuerpauschale entscheidet, diese freiwillig rückwirkend für die vorherigen Monate des gleichen Kalenderjahrs abführen? Ich weiß, dass der Arbeitgeber dies nur freiwillig tun und nicht verpflichtet werden kann. Mir ist bewusst, dass dies nur für die Monate des aktuellen Kalenderjahres gelten kann, hierzu ausreichend Zeit zur Abführung bestehen muss und auch die Lohnsteuerbescheinigung noch nicht erstellt sein darf.
Ich würde nur gerne wissen, ob der Arbeitgeber (freiwillig) die Möglichkeit hat, rückwirkend 2% Lohnsteuerpauschale für die Monate des aktuellen Kalenderjahres abzuführen.
Herzlichen Dank!

Jan Meier
JM
Jan Meier

Guten Tag,
ich bin Student und verdiene innerhalb von 12 Monaten geschätzte 6600 EUR. Damit liegt mein durchschnittlicher Verdienst unter der Verdienstgrenze. Einen Monat lang musste ich zur Einarbeitung häufiger arbeiten und habe 1300 EUR (also mehr als das doppelte der Verdienstgrenze) erhalten. Ab jetzt werde ich aber jeden Monat die im Arbeitsvertrag festgelegte Stundenzahl arbeiten und hierdurch jeden Monat zwischen 450 und 480 EUR verdienen.
Obwohl ich laut eurem Artikel „Wie funktioniert die Schätzung?“ unter 6600 EUR in 12 Monaten verdiene und laut dieser Regelung Minijobber wäre, sieht mein Arbeitgeber dies anders. Er stuft mich unabhängig von meiner Verdienstgrenze als Werkstudent ein. Vielleicht, da er hierdurch 9,4% anstatt 15% der Rentenversicherung übernehmen und auch keine 2% Lohnsteuerpauschale zahlen muss.

Wäre ich bei einer Schätzung eines Gehalts von 6600 EUR in 12 Monaten nicht als Minijobber einzustufen, auch wenn ich einen einzigen Monat mehr als das Doppelte der Verdienstgrenze erhalten habe?
Was kann ich tun, wenn ich am Ende der zwölf Monate, Oktober 2025, unter der Verdienstgrenze verdient habe und mich mein Arbeitgeber trotz meiner Hinweise zur Schätzung nicht korrekt eingruppiert hat? Gibt es eine Möglichkeit, für die Monate „rückwirkend“ korrekt eingruppiert zu werden?

Vielen Dank!

E.R.
ER
E.R.

Liebes Blog-Team,

ich habe folgenden Sachverhalt:
Ein neuer Mitarbeiter wurde als geringfügig Beschäftigter zum 01.11.2024 eingestellt. Er hatte im Monat November bereits 8 Stunden Mehrarbeit geleistet und im Monat Dezember 6 Stunden, da eine andere Mitarbeiterin das Unternehmen verlassen hat. Ausbezahlt hat er im Monat November und Dezember jeweils 537,50 EUR, somit hat er noch ein Stundenguthaben von 14 Std.
Zum 01.01.2025 haben wir diesen Mitarbeit in eine Vollzeitbeschäftigung übernommen, damit er die Mitarbeiterin, die gekündigt hat ersetzten kann.

Meine Frage ist: Sind wir jetzt im Monat November und Dezember über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen?

Ich danke Ihnen vielmals für die Antwort.

Martina Lampater
ML
Martina Lampater

Guten Tag,
ich habe Mitarbeiter im Minijob mit schwankendem Verdienst, der aber im Jahr 2024 das Maximum nicht überschritten hat. Nun sind es aber bei einzelnen Mitarbeitern im Dezember ca. 1.200 EUR geworden. Es war nicht unvorhersehbar, keine Krankheitsvertretung, nur eben schwankend. Was muss ich tun?

René Heitmann
RH
René Heitmann

Liebes Blog-Team,
ich begleite Menschen im Alltag über einen Minijob Dabei haben diese Menschen pro Monat bestimmte Budgets an Stunden, die ich beachten muss. Die letzten 2 Jahre hatte ich vom Arbeitgeber soviele Menschen zugeteilt bekommen, dass die Budgets meine 43 Stunden im Monat erreicht/ bzw. überschritten haben, so dass ich komplett ausgelastet war. Im letzten Monat kam es zu einer Neuanstellung. Dieser Mitarbeiter hat von mir bisher begleitete Personen zugeteilt bekommen, so das die Budgets meiner Personen jetzt nur noch bei 34 Stunden im Monat liegen, und ich somit mit Einkommenseinbußen rechnen muss. Darf der Arbeitsgeber auf diese Weise mein Einkommen einfach kürzen oder habe ich ein Anrecht, auch weiterhin Personen zu begleiten, die in Summe ein Budget von ca. 43 Stunden im Monat haben? Falls es dafür rechtliche Grundlagen gibt, bitte ich Sie, mir diese zu nennen.

Ich hab auch in der Vergangenheit telefonisch sehr freundliche und verständliche Auskünfte von der Minijobzentrale zu anderen Sachverhalten erhalten. Auch dafür an dieser Stelle herzlichen Dank

Liebe Grüße

R.H.
RH
R.H.

Hallo Liebes Blog-Team,
ich habe eine Frage zu dem Thema Prognose und SV-An-/Abmeldung bei regelmäßig schwankenden Löhnen (Abrufarbeit):

Ein Mitarbeiter verdient von JAN-SEP zwischen 600-1.200€, im Okt-DEZ aber nur 380-550€ (OKT-DEZ im Schnitt aber unter 538€ -> Prognose der letzten Monate).
In Summe rd. 11.000€ p.a.. Muss er dann für die letzten 3 Monate als Minijobler gemeldet werden, also von der SV abmelden, da sich der „Charakter“ verändert hat? Oder betrachte ich immer das Kalenderjahr und muss dann im Januar eine neue Prognose machen für 2025?

Anschließend daran noch eine Frage: wenn es bei schwankenden Löhnen um die 538€ geht (mal 200-700€, Arbeit auf Abruf), sollte dann jeden Monat eine Prognose erstellt werden oder reicht es zu Jahresbeginn / Jahreswechsel oder wenn sich gravierend was ändert, zB schwankend von 500-1000€?

Und noch eine Frage: wenn ich eine neue Prognose erstelle, bspw. weil ein MA anders eingesetzt wird, nehme ich dann bei der Jahresgrenze nur Minijobmonate oder auch Monate, in denen er ggf. mal SV angemeldet war (da er z.B. im ersten Halbjahr immer 800€ verdient hat und nun aber ungeplant ab der zweiten Hälfte des Jahre nur noch 400€ verdient -> oder wird da jeder Monat mit gezählt, unabhängig, ob SV oder MInijobmonat?

Es kann ja auch sein, dass ich einen Minijobler, der immer 500€ verdient, anmelden muss, weil er Krankvertretung 1.200€ gearbeitet hat, dies ja aber mehr als 2x 538€ ist; kann ich den dann im nächsten Monat wieder, wenn er 500€ verdient abmelden, oder muss ich da eine Prognose neu machen, eben ohne die 1.200€ für den Schnitt 538€ bzw. die Jahresgrenze?

Viele Fragen, aber es ist m.E. nicht immer klar, was wie nun wann zu beachten ist, da oft rein aus der Minijobbrille hier erklärt wird. Besten Dank und Gruß

Helen Engelbrecht
HE
Helen Engelbrecht

Liebes Blog-Team,

ich habe folgenden Fall:
Eine Mitarbeiterin ist seit 2023 beim Arbeitgeber mit 20 Stunden versicherungspflichtig beschäftigt.
Jetzt unterschreitet sie schon den zweiten Monat aufgrund von Minusstunden (aus privaten Gründen) die 538€ Grenze.
Muss ich sie nun als Minijobberin melden oder bleibt es bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Ist hier eine Prognose zu erstellen?

Boden
BO
Boden

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung ab Oktober aufnimmt, darf er dann
die Arbeitszeit schon in den ersten 3 Monaten um das doppelte überschreiten?
Also darf dem Arbeitnehmer im November das doppelte bezahlt werden?

Manfred Reiter
MR
Manfred Reiter

Liebes Team,
es ist vorgesehen, eine Mitarbeiterin (Dauerbeschäftigung in Vollzeit vor der Elternzeit)
während der Elternzeit wie folgt zu beschäftigen:
Januar bis März 2025 – 4 Wochenstunden (Entgelt innerhalb der Minijobgrenze)
April bis September 2025 – 8 Wochenstunden (Entgelt innerhalb des Übergangsbereiches)
ab Oktober 2025 – 18 Wochenstunden (Entgelt oberhalb des Übergangsbereiches).
Es stellt sich die Frage, ob im Rahmen einer 12-monatigen Vorausschau eine Gesamtbe-
trachtung bezüglich des durchschnittlichen Monatsentgeltes durchzuführen ist, was ins-
gesamt zu einem sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich führen würde
oder ob jeweils wegen den vertraglichen Arbeitszeitänderungen eine getrennte Betrachtung bezüglich des Durchschnittsentgeltes nach den jeweiligen Abschnitten durchzuführen ist.
Für eine baldige Rückantwort bedanke ich mich bereits im Voraus.
Freundliche Grüße

Lule M
LM
Lule M

Hallo,

Wie sieht es aus, wenn ich bei 2 unterschiedlichen Arbeitgebern arbeite insgesamt gerechnet als Minijob und i.d.R. Unter 538€, es mal zu Schwankungen kommt durch zb Vertretung und dadurch insgesamt bei einem Monat über der Grenze entlohnt werde? Gilt weiterhin die Regel bis zu 2 Monaten möglich innerhalb 12 Monate als Minijob, trotz 2 Arbeitgebern? Und zählt die 12 Monatsregel jährlich oder ab dem Monat in dem die Überschreitung vorkommt bis die nächsten 11 Monate? Danke sehr im Voraus!

Elfriede Köppl-Br...
EB
Elfriede Köppl-Br...

Liebes Team!
Meine Haushaltshilfe beendet ihren Job und hat in diesem Monat nur 6 statt 9 Stunden gearbeitet.
Wie kann ich das melden und wird das bei den Abzügen berücksichtigt?
Danke und liebe Grüße

C.G.
CG
C.G.

Liebes Team,

folgendes Beispiel:
MA Ist seit Januar 2024 im Unternehmen. Geringfügig beschäftigt.
Verdienst sieht folgendermaßen aus:
Januar 537,58 €
Februar 537,12 €
März 538,00 €
April 534,40 €
Mai 528,10 €
Juni 722,81 €
Juli 320,00 €
August 1.240,71 €

Ist es dennoch weiterhin ein Minijob?

S.R.
SR
S.R.

Liebes Team,
ich würde gern wissen ob bei der Betrachtung des Einkommens das Kalenderjahr oder gegebenenfalls das davon abweichende Geschäftsjahr des Arbeitgebers (z.B. August – Juli des Folgejahres) zählt.
Ich freue mich auf Rückmeldung. Vielen Dank im Voraus!

T.H.
TH
T.H.

Liebes Minijob-Zentrale-Team,
ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber gleichmäßig über die Monate jeden Monat 538 EUR zahlt, den Arbeitnehmer jedoch geballt einsetzt, z.B. in 28 Wochen pro Jahr, mit „frei“ im Rest-Jahr?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Louis
LO
Louis

Hallo,

Ich Arbeite in einem Verhältnis wo ich ungefähr 508€ im monat verdiene dies kann aber schwanken von Monat zu Monat nun habe einen zusätzlichen Minijob der mit 50€ extra vergütet wird Angenommen also würde ich insgesamt im Monat auf 558€ im Monat kommen ich habe meine arbeite stunden schon Für das Rest des Jahres reduzieren lassen damit ich im durchschnitt wieder Unter 538€ komme nun sollte ich aber paar Monate trotzdem über die Grenze von 538€ kommen Was muss ich beachten?

CHRIS
CH
CHRIS

Hallo liebes Minijob-Zentrale-Team,

laut meines Vertrags bin ich „Werksstudentin“, habe aber gesehen, dass ich unter dem „Personengruppenschlüssel 109 – Geringfügig entlohnte Beschäftigte“ geführt werde.
Mein Lohn schwankt mal zwischen 56€ und 1380€. Er ist meistens aber im Bereich von 400€. Die 538€-Grenze werde ich vielleicht fünfmal im Jahr überschreiten. Ich bleibe im Jahresgesamtdurchschnitt unter 6456€ im Steuer-Brutto.
Ich bin freiwillig versichert.
Die Sachbearbeiterin meiner Arbeitsstelle sagte immer: „kein Problem, alles korrekt“. Allerdings habe ich nun eine neue Sachbearbeiterin, die mich nun rückwirkend zum 1.1.2024 meiner Versicherung melden wird, weil sie sagt, dass ich die 538€ regelmäßig überschreite – bisher war das zweimal in 2024.

1. Darf ich ein so schwankendes monatliches Einkommen, welches in der Jahresgrenze von 6456€ liegt, als Minijobberin haben?
2. Ich arbeite nachts. Sehe ich es richtig, dass Zuschläge von 2€/h bei einem Stundenlohn von 14€ beitrags- und steuerfrei sind?
3. Gilt für die Krankenkassenbeitragsbemessunggrundlage das Steuer-Brutto (also ohne Zuschläge) und nicht das Gesamt-Brutto?
4. Was „droht“ mir, wenn ich bei der Krankenkasse gemeldet werde?

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung.

Karsten Teubner
KT
Karsten Teubner

Hallo, ist der max. Jahresverdienst in Höhe € 6456 als Gesamtbrutto Betrag zu sehen oder als SV Betrag ? Ich erhalte nämlich steuerfreie Zuschläge,
Freu mich auf eine Rückmeldung .

Grüße Karsten

L.T.
LT
L.T.

Hallo. Ich wollte mal nachfragen, ob Freelancer Jobs auch als Nebenjob zählen (z. B. online Übersetzer)? Ich arbeite schon seit Jahren neben meinem Studium als Verkäuferin. In den letzten Monaten wurden immer mehr Stunden gestrichen, sodass man nicht auf die 538 € kommen konnte. Demnach wollte ich wissen, ob es möglich ist, mit einem Freelancer Job (neben meinem Minijob) den Verlust der letzten Monate gutzumachen?
Danke fürs Lesen und eure Zeit.

Alex P.
AP
Alex P.

Guten Tag. Vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen stellen zu können, um Unklarheiten zu beseitigen.

Ein Tennistrainer gibt Vereinstraining und arbeitet in der Sommersaison an 2 Wochentagen montags (4 Stunden) und freitags (3 Stunden). Je nach Gruppengröße schwankt der Stundenlohn zwischen 30-39 €. Daraus ergeben sich folgende Verdienste pro abgeleistetem Trainingstag:

SOMMERSAISON:
Montags 137 €
Freitags 68 €

Während der Schulferien findet kein Tennisunterricht statt. Die Sommersaison geht von Mai bis September 2024, die Wintersaison erstreckt sich von Oktober bis April 2025. In der Wintersaison werden erfahrungsgemäß weniger Trainings gebucht, da diese für die Teilnehmer aufgrund der zusätzlichen Hallenkosten noch mehr ins Geld gehen. Die Arbeitszeit reduziert sich in dieser Saison auf 1 Wochentag und es ergibt sich voraussichtlich folgender Verdienst pro abgeleistetem Trainingstag (abhängig von den gebuchten Trainings):

WINTERSAISON:
Montags 3-4 Stunden 102-137 €
Die monatliche Entlohnung schwankt somit aufgrund der Gegebenheiten:

– Anzahl der jeweiligen Arbeitstage je Kalendermonat (wieviele Montage / Freitage?)
– Schulferien ja / nein?
– Sommersaison / Wintersaison (saisonale Schwankungen)
– 1 Woche Trainingsausfall im Mai 2024 wegen Trainer-Weiterbildung

Es kommt dadurch zu Schwankungen im monatlichen Verdienst. Dieser liegt in einigen Monaten über 538 €.

Mai 2024 — 273 € (1x Mo, 2 x Fr, Pfingstferien)
Juni 2024 — 820 € (4 x Mo, 4 x Fr)
Juli 2024 — 820 € (4x Mo, 4 x Fr, z.T. Sommerferien)
Aug 2024 — 0 € (Sommerferien)
Sept 2024 – 615 € (3x Mo, 3x Fr, z.T. Sommerferien)

Okt 2024 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, Herbstferien)
Nov 2024 — 408 € bis max. 548 € (4x Mo)
Dez 2024 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, z.T. Weihnachtsferien)
Jan 2025 — 306 € bis max. 411 € (3x Mo, z.T. Weihnachtsferien)
Feb 2025 — 408 € bis max. 548 € (4x Mo)
März 2025 –408 € bis max. 548 € (4x Mo, „Faschingsferien“)
April 2025 – 204 € bis max. 274 € (2x Mo, Osterferien)
GESAMTVERDIENST ÜBER 12 KALENDERMONATE:
4874 € (3 Wochenstunden Training während Wintersaison)
bzw.
5679 € (4 Wochenstunden Training während Wintersaison)

Der Verein möchte den Trainer als Minijobber mit schwankendem Verdienst anstellen und möchte wissen, ob die oben beschriebene Schwankungen als erheblich einzustufen sind oder ob sie sich noch im Rahmen eines Minijobs bewegen. Außerdem stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des durchschnittlichen Verdiensts mit 11 oder 12 Monaten gerechnet werden muss (kein Training im August aufgrund der Sommerferien). Wenn mit 11 Monaten gerechnet wird, ab wann startet dann das neue Zeitjahr – kann man dieses synchron zur Folgesaison im Mai 2025 beginnen lassen?
Ich bedanke mich sehr herzlich für eine baldige Rückantwort.

Kordula
KO
Kordula

Ein Mitarbeiter arbeitet von montags – freitags jeden Tag 1,75 Std. mit einem Stundenlohn von 13,00 EUR.
Verdienst bei 20 AT = 455,00 EUR, bei 21 AT = 477,75 EUR, bei 22 AT = 500,50 EUR und bei 23 AT = 523,25 EUR.
Der Jahresverdienst bleibt unter 6240,00 EUR. Die wöchentliche Stundenanzahl bleibt gleich, nur der monatliche Verdienst ist unterschiedlich anhand der monatlichen Arbeitstage.
Meine Fragen: Handelt es sich hierbei auch um einen schwankenden Verdienst obwohl die Std. täglich gleich sind? Darf dieser MA 2 mal in einem Zeitjahr unvorhersehbare Krankheitsüberziehung von je 520,00 EUR machen?

Ich bedanke mich im voraus für eine baldige Antwort.

Maria
MA
Maria

Hallo,

angenommen es liegt folgender Fall vor:

Ein Arbeitnehmer ist seit Jahren immer durchgängig das ganze Jahr beschäftigt, der Lohn schwankt zum Teil.
Im Kalenderjahr 2023 (Jan – Dez) verdient der Arbeitnehmer 3x über 520€, bleibt aber unter der Jahresverdienstgrenze von 6.240€.
Im Jahr 2024 (Jan – Dez) wird der Arbeitnehmer auch unter der Jahresverdienstgrenze von 6.456€ verdienen.
Also bei Betrachtung der Kalenderjahre (hier 2023 und 2024) unproblematisch.
Aber inwiefern wird das Zeitjahr relevant (z.B. 01.05.23 – 30.04.24), wenn in den ersten 4 Monaten 2024 z.B. 450€ verdient wird, und es dann im genannten Zeitjahr trotzdem zur Überschreitung der Jahresverdienstgrenze kommt, da in den ersten 4 Monaten 2023 weniger als in den ersten 4 Monaten 2024 gearbeitet wurde.

Also zusammengefasst: Im Kalenderjahr 2023 und 2024 jeweils unter der Jahresverdienstgrenze. Aber Überschreitung der Jahresverdienstgrenze bei Betrachtung mancher Zeitjahre, die in 2023 und 2024 liegen (z.B. 01.05.23 – 30.04.23).

Zählt das Kalenderjahr oder muss immer der Monat, in dem man arbeitet + die vorherigen 11 Monate betrachtet werden?

Welche Rolle spielt in dem Zusammenhang „der vom Arbeitgeber für die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts gewählte Jahreszeitraum“?

Mit freundlichen Grüßen
Maria

Heinz Werner Lucas
HL
Heinz Werner Lucas

Guten Tag,
wir möchten eine Haushaltshilfe (keine Deutschkenntnisse) mit schwankendem Verdienst beschäftigen. Die Grenze von 520 €/Monat wird dabei sicher von uns nicht überschritten. Die Angestellte möchte einen zweiten Minijob annehmen, um die Grenze von 520 € zu nutzen. Wie kann ich sicherstellen, dass 520 €/Monat nicht überschritten werden? Der 2. Arbeitgeber ist mir nicht bekannt. Wie kann ich sicher vermeiden, dass nicht irgendwann die Minijobzentrale auf Sozialversicheriúngspflicht wegen ungewollter Überschreitung der 520 € Grenze durch die Zahlungen der beiden Arbeitgeber entscheidet? Vielen Dank für die Auskunft.

Felizia O.
FO
Felizia O.

Liebes Minijob-Team,

ich habe eine Frage bezüglich Schwankungen im Verdienst.
Gibt es Prozentwerte/Zahlen, an denen ausgemacht wird, was sich noch als regelmäßige und geringfügige Beschäftigung versteht? Also gibt es einen konkreten Prozentsatz zu welchem die 520€-Grenze über- bzw. unterschritten werden darf?
Ich find hierzu sehr viele unterschiedliche Angaben im Internet.
Dass unvorhersehbar zweimal jährlich 1040€ verdient werden darf und sich die Verdienst-Jahresgrenze dadurch erhöht habe ich bereits verstanden. Mir geht es eher um die natürlichen Schwankungen jeden Monat, die sich aufs Jahr gesehen dann ja wieder ausgleichen müssen.

Herzlichen Dank

Jürgen H.
JH
Jürgen H.

Guten Tag, ich möchte für ein vermietetes Mehrfamilenhaus jemanden auf Minijobbasis einstellen, der den Garten betreut. Die Person wird mit einem Stundenlohn bezahlt, die Stunden variieren jeden Monat. Einmal fallen z.B. 20 Stunden an, einen Monat 10 Stunden und im Winter vermutlich überhaupt keine Stunden. Die Grenze von Euro 520 wird aber auf keinen Fall in keinem Monat überschritten.

Fragen: Ist das ein Minijob? Ändere ich dann einfach jeden Monat den anzumeldenden Betrag? Kann ich auch 0,00 Euro anmelden oder muss ich dann abmelden?

Besten Dank im Voraus

C.Braun
CB
C.Braun

Durch Fehler des AG GfB Grenze überschritten

Der AG hat Feiertage falsch geschlüsselt. Nun wird korrigiert und dadurch die GfB Grenze überschritten.
Werde ich deshalb sozialversicherungspflichtig obwohl das nicht meine Schuld war?

Pia K.
PK
Pia K.

Hallo Team Minijob-Zentrale,

ich verstehe leider noch nicht so ganz, wie das mit der neuen Regelung funktioniert. Ein Minijobber darf grds. nicht mehr als 6.240€ im Jahr (Grundlage 12 Monate) verdienen. Wichtig ist dabei, dass im Durchschnitt die 520€ pro Monat eingehalten werden. D.h. der Minijobber darf mal 550€, 600€ 400€, 300€ oder 800€ etc. verdienen, solange im Gesamten die 6.240€ im Jahr nicht überschritten werden, richtig?
Falls ja, verwirrt mich dieser Teil mit der Möglichkeit die Geringfügigkeitsgrenze bis 1.040€ (2×520€) max. in einem Zeitraum von bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zu überschreiten. Mich verwirrt hierbei, dass ja eigentlich ein überschreiten der 520€ monatlich immer möglich ist, sofern eben die 6.240€ auf das Jahr gesehen nicht überschritten werden, aber mit dieser eben beschriebenen Möglichkeit bis 1.040€ aber nur 2x zu überschreiten, würde es ja doch begrenzt sein.

Daran schließt sich die Frage zu den zwei Begriffen „Zeitjahr“ und „Jahresbetrachtung“ an. So wie ich es verstanden habe, bezieht sich die Jahresbetrachtung immer auf das laufende Jahr, also beispielsweise 01.01.2023-31.12.2023. Wenn der Minijobber erst im Mai anfängt, ist die Jahresbetrachtung 01.05.-31.12.2023 und er dürfte max. 4.160€ (8×520€) im Jahr 2023 verdienen.
Das Zeitjahr, so habe ich es verstanden kommt bei dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zum Tragen. Wenn dies im August 23 beispielsweise geschehen ist, dann wird nicht das gesamte Jahr 2023 gezählt, sondern das Zeitjahr vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 als rückwirkend 1 Jahr ab dem Monat in welchem die Überschreitung stattgefunden hat.

Meine beiden ersten Fragen sind also, habe ich es richtig verstanden, dass bei einem Minijobber immer die Jahresbetrachtung ausschlaggebend dafür ist, wie viel er max. pro Jahr verdienen darf und er innerhalb diesen Jahres durchschnittlich nicht mehr als 520€ verdienen darf, richtig ist und damit kleinere Schwankungen die eben auch mal über 520€ gehen okay sind?
Und dann die zweite Frage, worauf bezieht sich diese Aussage mit dem max. 2x überschreiten bis 1.040€ innerhalb von 2 Kalendermonaten, wo dann das Zeitjahr eine Rolle spielt?
Daran schließt sich dann die letzte Frage an, ob die Jahresgrenze dann wirklich bei 6.240€ liegt, weil mit diesem 2x überschreiten bis 1.040€ liegt die Jahresentgeltgrenze ja bei 7.280€.

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort und hoffe das meine Nachricht (auch wenn sie verwirrend geschrieben ist) verständlich war.

Herzliche Grüße

Jacqueline Müller
JM
Jacqueline Müller

Gilt die Durchschnittsrechnung auch wenn zwei Minijobs vorliegen? (In meinem Beispiel gehe ich von der neuen 520€ Grenze aus)
Normalerweise habe ich nämlich wenn ich 1 Minat weniger gearbeitet habe, im nöchsten Monat mehr gearbeitet. Nun nehme ich einen neuen Minijob auf, aber die Überschneiden sich und ich möchte eig. gerne wieder mehr arbeiten um das was ich letzten Monat weniger verdient habe wieder reinzuholen. Gilt hier auch der Durchschnittswert über die Monate gerechnet?
z.B.
Monat 1
Tätigkeit A: 320€
Monat 2
Tätigkeit A: 520€
Monat 3
Tätigkeit A: 520€
Tätigkeit B: 200€
Monat 4
Tätigkeit A: 320€
Tätigkeit B: 200€

Ivonne Klug
IK
Ivonne Klug

Hallo liebes Blog-Team,
gemäß der Jahresprognose wurde geschätzt, dass der Minijobber die Jahresentgeltgrenze trotz saisonaler Schwankungen nicht überschreitet.
Er ist am 01.06. eingetreten und hat im Juli und August über der Entgeltgrenze verdient.
Nun kündigt dieser allerdings kurzfristig und liegt rückwirkend betrachtet über der anteiligen Jahresgrenze.
Müssen die beiden Monate steuer- und sv-pflichtig korrigiert werden?

Martina Vogt
MV
Martina Vogt

Wer hat das Beispiel mit dem Kellner eingestellt? Seit wann sind 6 x 600 = 4.200,00 €

Apple
AP
Apple

Hallo,
gerade fuelle ich den Arbeitsverag fuer meine Haushaltslife aus und will diesen Mustervertrag nutzen: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/10_Arbeitsvertrag.pdf;jsessionid=EEEEF839472E912352CF7DF418AED34F?__blob=publicationFile&v=10
Frage:

  1. sie sollte nur jede 2. woche kommen – wie sollte ich das unter Teil 3 angeben?
  2. kann den Gehalt im Bar bezahlt werden?

Danke und viele Gruesse

Frank
FR
Frank

Guten Tag,
ich arbeite neben meine Hauptberuf als Minijobber und gehe einem saisonal bedingtem Minijob nach. Nur zum Verständnis möchte ich folgende Frage stellen. Gilt das folgende Beispiel als Minijob und wäre eine erhebliche Schwankung auszuschließen?
Bsp.:
Verdienstzeitraum 30.09.21- 31.08.22 (12 Kalendermonate
September bis Oktober: 2x 450€
November bis Dezember: 1x 200€, 1x 450€
Jan- Feb.: Entfällt
März: 1x 100€
April bis Mai: 2x 450€
Die Verdienstgrenze für 10 Kalendermonate würde sich auf 4500€ belaufen. Die Summe der o.g. Beiträge würden insgesamt 2550€ ergeben.
Ist es möglich bei einer bleibenden Differenz von 1950€, diese in 3 Monaten zu jeweils 650€ aufzuteilen? Oder gilt es schon als erhebliche Schwankung?
Ich bedanke mich im Voraus.

Ann-Kathrin
AK
Ann-Kathrin

Hallo liebe Minijobzentrale,
wenn jemand einen Minijob ausübt (regelmäßig 450,00) und der Vollzeit arbeitende Kollege Urlaub macht und der Minijobber die Stunden des Kollegen übernimmt (es gibt auch keine weiteren Angestellten), kann man ihn dann für diese 1-2 Monate als sozialversicherungspflichtig anmelden und danach wieder als Minijobber?

Thomas
TH
Thomas

Meine Frau hat einen Minijob als Reinigungskraft. Mit Ihrer Regelstelle verdient sie deutlich unter 450 im Monat. Gelegentlich wird Sie an einer anderen Stelle als Urlaubs- oder Krankenvertretung eingesetzt. Diese zusätzlichen Zeiten werden als Überstunden verbucht und, wenn abfeiern nicht möglich ist, stückweise ausgezahlt. Es wird aber immer nur so viel ausgezahlt das sie nicht mehr als 450 im Monat hat. Ist das überhaupt zulässig? Wie ist es in einem solchen Fall mit der 3-Monatsregel bei Verdiensten über 450? Ich vermute das es nicht zulässig ist Überstunden aus mehreren Monaten zu einem Monatsgehalt zusammen zu fassen.

Paul
PA
Paul

das Jahr über wir in einer Praxis gearbeitet, bis auf in den Sommer- und Herbstferien! Der durchschnittliche Verdienst liegt aber aufs Jahr gesehen bei max. 5.400 €.
Kommt die geringfügige Beschäftigung in Frage?!?

Delef
DE
Delef

Hallo liebes Team ,
ich habe folgende Frage , ich bin Rentner wegen langjähriger Versicherung, also Rente mit 63+ ,ich arbeite seit Januar auf 450,00 € Basis ,der Betrieb schließt am 30.9.2022.
bis dahin muss ich alle geleisteten Stunden abrechnen das währen im Sep. noch 89 h bis August habe ich monatlich 450 ,00 € (30h x15 €)bekommen kann der gesamte Betrag von den 89 h (1335 €) im September ausgezahlt werden ?

Dieter
DI
Dieter

Wie verhält es sich wenn der Minijobber ALG oder Hartz 4 erhält?
Darf auch er mehr verdienen?

Walter k.
WK
Walter k.

den Beitrag von Maria a. Und die Antwort der minijobzentrale kann ich nicht nachvollziehen. M. E. Liegt im November 2021 kein Minijob mehr vor, weil im Zeitjahr 5400 Euro überschritten wurden. Erst ab Dezember wäre es dann ggf. Wieder einer

Tanja W.
TW
Tanja W.

Hallo liebes Team,
die 5.400€-Grenze wird bei unterjähriger Einstellung anteilig gerechnet. Wie ist bei Einstellung im Dezember vorzugehen? Der MA kann hier ja noch mit keinem anderen anderen Monat aufrechnen – wäre dieser dann für Dezember sv-pflichtig, wenn er über 450€ verdient? Oder geht man hier auch von der getroffenen Vorausschau aus, da er ja im Folgejahr die Minijob-Grenzen nicht übersteigen wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Maria A.
MA
Maria A.

Hallo Team der Minijob-Zentrale,
ein Beispiel: wir haben seit 11/2020 eine Mitarbeiterin auf Minijobbasis. Sie erhält Stundenlohn und leistet monatlich unterschiedliche Stundenzahl, je nach Bedarf. Zur Beginn der Beschäftigung haben wir geschätzt, dass sie max. 5400,00 € im Jahr verdienen wird. Die Grenze wurde eingehalten:
Nov 20 350,00 €
Dez 20 200,00 €
Jan 21 450,00 €
Feb 21 600,00 €
Mrz 21 250,00 €
Apr 21 350,00 €
Mai 21 400,00 €
Jun 21 250,00 €
Jul 21 450,00 €
Aug 21 550,00 €
Sep 21 650,00 €
Okt 21 800,00 €
Gesamt: 5.300,00 €
Wir schätzen, dass auch im 2. Beschäftigungsjahr (11/2021 – 10/2022) die Grenze von 5400,00 € nicht überschritten wird.
In 11/2021 hat sie 800,00 € verdient. Muss hier noch eine rückwirkende Betrachtung des 12-Monatszeitraums erfolgen? Wenn man hier 12 Monate rückwirkend betrachtet, also 12/2020-11/2021, dann liegt sie bei 5.750,00 € und hat in mehreren Monaten die 450€ überschritten. Oder reicht die Prognose für das 2. Beschäftigungsjahr ab 11/2021 für den Erhalt des Minijob-Status in 11/2021?
Vielen Dank im Voraus.

Kristina M.
KM
Kristina M.

Ich habe seit vielen Jahren einen Minijob, in dem ich konstant 150 Euro verdiene. Jetzt würde ich gerne für eine befristete Zeit als Impfhelfer auch auf Minijobbasis arbeiten, zusätzlich zum bestehenden Minijob. Gilt das die Grenze von 5400 Euro insgesamt oder wie verhält sich das?

Astrid Bouvelet
AB
Astrid Bouvelet

„Schwankender Verdienst“ heißt bei mir, dass die Person in einem Monat z.B. 200,- € bekommt und dann 2-3 Monate nichts und dann vielleicht 350,- €.
Das führt regelmäßig zu Schätzungen und Rückfragen der minijobzentrale.
Kann es dazu auch einen Beitrag geben?
Danke!

Kerstin Gille
KG
Kerstin Gille

Warum jetzt für alle so komplizierte Regeln?Es ging doch bisher einfacher.