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Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen!

Bei Minijobs stellt sich häufig die Frage, was passiert, wenn der Verdienst schwankt und in einzelnen Monaten die 520-Euro-Grenze übersteigt. Liegt dann überhaupt noch ein Minijob vor? Um dies festzustellen, muss der Arbeitgeber die zu erwartenden Verdienste schätzen. Wie eine Schätzung funktioniert und was bei schwankenden Verdiensten zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Wie funktioniert die Schätzung?

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze darf ein Minijobber im Monat bis zu 520 Euro verdienen, in einem Jahr nicht mehr als 6.240 Euro. Wird diese Verdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mit Verdienstgrenze, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Der Arbeitgeber hat daher zu Beginn einer Beschäftigung eine versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Er prüft, ob es sich wirklich um einen Minijob oder um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Ändern sich im Laufe der Beschäftigung wesentliche Merkmale, wie z.B. der Arbeitsumfang oder der vereinbarte Verdienst wird dauerhaft erhöht, so ist eine erneute Schätzung vorzunehmen.

Der monatliche Verdienst kann aus verschiedenen Gründen unterschiedlich hoch ausfallen. So kommt es in einigen Berufszweigen wie zum Beispiel im Eisverkauf, in der Landwirtschaft oder im Dachdeckerhandwerk saisonal bedingt oft zu Mehrarbeit. Da kann der Verdienst eines Minijobbers in einigen Monaten schnell mal über 520 Euro steigen.

Wenn der Arbeitsaufwand beispielsweise saisonal bedingt schwankt, muss der Arbeitgeber vergangene Zeiträume einbeziehen, um voraussehbare Umstände abschätzen zu können. Bei neuen Mitarbeitern ist der Verdienst eines vergleichbaren Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

So gehts:

  1. Arbeitsentgelte jedes einzelnen Monats schätzen
  2. Arbeitsentgelte zusammenrechnen
  3. durch 12 Monate (oder tatsächliche Beschäftigungsmonate) teilen

Liegt der durchschnittliche Verdienst bei maximal 520 Euro, ist die Beschäftigung ein Minijob und muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Wird die 520-Euro-Grenze überschritten, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, die bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers angemeldet wird.

Beispiel:
Ein Kellner im Eiscafé erzielt in den Monaten April bis September monatlich 700 Euro und in den Monaten Oktober bis März monatlich 250 Euro.

Berechnung:
6 x 700 Euro   = 4.200 Euro
6 x 250 Euro   = 1.500 Euro
Summe           = 5.700 Euro

Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 5.700 Euro / 12 = 475 Euro

Lösung:
Der regelmäßige monatliche Verdienst liegt unterhalb der Verdienstgrenze von 520 Euro, so dass der Kellner als Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden ist.

Was ist bei erheblichen Schwankungen des Verdienstes zu beachten?

Arbeitet ein Arbeitnehmer nur wenige Monate im Jahr in Vollzeit, das restliche Jahr aber so stark reduziert, dass sein Jahresverdienst die 6.240-Euro-Grenze nicht übersteigt, handelt es sich um eine erhebliche Schwankung. Er kann dann nicht als Minijobber angemeldet werden.

Beispiel:
Ein Abiturient überbrückt die Zeit bis zum Studienbeginn mit einer Aushilfsbeschäftigung als Kellner. Die Beschäftigung wird in der Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember ausgeübt und überschreitet in diesem Zeitraum einen Umfang von 70 Arbeitstagen. Hierfür erhält er folgenden Verdienst:

Juni bis August                     1020 Euro
September bis Dezember       60 Euro

Lösung:
Die Schwankungen in der Arbeitszeit verändern den Charakter der Beschäftigung derart, dass es sich nicht durchgehend um dieselbe regelmäßige Beschäftigung handelt. Die Tätigkeit kann daher nicht einheitlich beurteilt werden.
Die Beschäftigung ist in den Monaten Juni bis August kein Minijob mit Verdienstgrenze und muss bei der zuständigen Krankenkasse angemeldet werden. In der Zeit von September bis Dezember handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei ist es unerheblich, dass der Gesamtverdienst im Zeitraum Juni bis Dezember die zulässige anteilige Verdienstgrenze von 3.640 Euro (7 Monate à 520 Euro) nicht übersteigt.

Übrigens: Die Beschäftigung ist auch kein kurzfristiger Minijob, weil bereits zu Beginn feststeht, dass die Dauer von 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten wird.

Was passiert, wenn der Verdienst unvorhersehbar schwankt?

Wird die Verdienstgrenze von 520 Euro unvorhersehbar und nur gelegentlich überschritten – etwa bei Krankheitsvertretungen – gilt die Beschäftigung weiterhin als Minijob. Dies darf allerdings auch nur bis zu zwei Mal bis zum Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze in einem Zwölf-Monats-Zeitraum vorkommen.

Beispiel:
Ein Verkäufer mit einem regelmäßigen Verdienst von monatlich 510 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient dadurch in diesem Monat 1000 Euro.

Lösung:
Die Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da die monatliche Verdienstgrenze von 520 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten wird.

Weitere Infos zur Verdienstgrenze von Minijobs und zu schwankenden Verdiensten gibt es auch auf unserer Homepage.

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Jürgen H.
JH
Jürgen H.

Guten Tag, ich möchte für ein vermietetes Mehrfamilenhaus jemanden auf Minijobbasis einstellen, der den Garten betreut. Die Person wird mit einem Stundenlohn bezahlt, die Stunden variieren jeden Monat. Einmal fallen z.B. 20 Stunden an, einen Monat 10 Stunden und im Winter vermutlich überhaupt keine Stunden. Die Grenze von Euro 520 wird aber auf keinen Fall in keinem Monat überschritten.

Fragen: Ist das ein Minijob? Ändere ich dann einfach jeden Monat den anzumeldenden Betrag? Kann ich auch 0,00 Euro anmelden oder muss ich dann abmelden?

Besten Dank im Voraus

C.Braun
CB
C.Braun

Durch Fehler des AG GfB Grenze überschritten

Der AG hat Feiertage falsch geschlüsselt. Nun wird korrigiert und dadurch die GfB Grenze überschritten.
Werde ich deshalb sozialversicherungspflichtig obwohl das nicht meine Schuld war?

Pia K.
PK
Pia K.

Hallo Team Minijob-Zentrale,

ich verstehe leider noch nicht so ganz, wie das mit der neuen Regelung funktioniert. Ein Minijobber darf grds. nicht mehr als 6.240€ im Jahr (Grundlage 12 Monate) verdienen. Wichtig ist dabei, dass im Durchschnitt die 520€ pro Monat eingehalten werden. D.h. der Minijobber darf mal 550€, 600€ 400€, 300€ oder 800€ etc. verdienen, solange im Gesamten die 6.240€ im Jahr nicht überschritten werden, richtig?
Falls ja, verwirrt mich dieser Teil mit der Möglichkeit die Geringfügigkeitsgrenze bis 1.040€ (2×520€) max. in einem Zeitraum von bis zu 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres zu überschreiten. Mich verwirrt hierbei, dass ja eigentlich ein überschreiten der 520€ monatlich immer möglich ist, sofern eben die 6.240€ auf das Jahr gesehen nicht überschritten werden, aber mit dieser eben beschriebenen Möglichkeit bis 1.040€ aber nur 2x zu überschreiten, würde es ja doch begrenzt sein.

Daran schließt sich die Frage zu den zwei Begriffen „Zeitjahr“ und „Jahresbetrachtung“ an. So wie ich es verstanden habe, bezieht sich die Jahresbetrachtung immer auf das laufende Jahr, also beispielsweise 01.01.2023-31.12.2023. Wenn der Minijobber erst im Mai anfängt, ist die Jahresbetrachtung 01.05.-31.12.2023 und er dürfte max. 4.160€ (8×520€) im Jahr 2023 verdienen.
Das Zeitjahr, so habe ich es verstanden kommt bei dem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zum Tragen. Wenn dies im August 23 beispielsweise geschehen ist, dann wird nicht das gesamte Jahr 2023 gezählt, sondern das Zeitjahr vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 als rückwirkend 1 Jahr ab dem Monat in welchem die Überschreitung stattgefunden hat.

Meine beiden ersten Fragen sind also, habe ich es richtig verstanden, dass bei einem Minijobber immer die Jahresbetrachtung ausschlaggebend dafür ist, wie viel er max. pro Jahr verdienen darf und er innerhalb diesen Jahres durchschnittlich nicht mehr als 520€ verdienen darf, richtig ist und damit kleinere Schwankungen die eben auch mal über 520€ gehen okay sind?
Und dann die zweite Frage, worauf bezieht sich diese Aussage mit dem max. 2x überschreiten bis 1.040€ innerhalb von 2 Kalendermonaten, wo dann das Zeitjahr eine Rolle spielt?
Daran schließt sich dann die letzte Frage an, ob die Jahresgrenze dann wirklich bei 6.240€ liegt, weil mit diesem 2x überschreiten bis 1.040€ liegt die Jahresentgeltgrenze ja bei 7.280€.

Ich bedanke mich im Voraus für die Antwort und hoffe das meine Nachricht (auch wenn sie verwirrend geschrieben ist) verständlich war.

Herzliche Grüße

Jacqueline Müller
JM
Jacqueline Müller

Gilt die Durchschnittsrechnung auch wenn zwei Minijobs vorliegen? (In meinem Beispiel gehe ich von der neuen 520€ Grenze aus)
Normalerweise habe ich nämlich wenn ich 1 Minat weniger gearbeitet habe, im nöchsten Monat mehr gearbeitet. Nun nehme ich einen neuen Minijob auf, aber die Überschneiden sich und ich möchte eig. gerne wieder mehr arbeiten um das was ich letzten Monat weniger verdient habe wieder reinzuholen. Gilt hier auch der Durchschnittswert über die Monate gerechnet?
z.B.
Monat 1
Tätigkeit A: 320€
Monat 2
Tätigkeit A: 520€
Monat 3
Tätigkeit A: 520€
Tätigkeit B: 200€
Monat 4
Tätigkeit A: 320€
Tätigkeit B: 200€

Ivonne Klug
IK
Ivonne Klug

Hallo liebes Blog-Team,
gemäß der Jahresprognose wurde geschätzt, dass der Minijobber die Jahresentgeltgrenze trotz saisonaler Schwankungen nicht überschreitet.
Er ist am 01.06. eingetreten und hat im Juli und August über der Entgeltgrenze verdient.
Nun kündigt dieser allerdings kurzfristig und liegt rückwirkend betrachtet über der anteiligen Jahresgrenze.
Müssen die beiden Monate steuer- und sv-pflichtig korrigiert werden?

Martina Vogt
MV
Martina Vogt

Wer hat das Beispiel mit dem Kellner eingestellt? Seit wann sind 6 x 600 = 4.200,00 €

Apple
AP
Apple

Hallo,
gerade fuelle ich den Arbeitsverag fuer meine Haushaltslife aus und will diesen Mustervertrag nutzen: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/10_Arbeitsvertrag.pdf;jsessionid=EEEEF839472E912352CF7DF418AED34F?__blob=publicationFile&v=10
Frage:

  1. sie sollte nur jede 2. woche kommen – wie sollte ich das unter Teil 3 angeben?
  2. kann den Gehalt im Bar bezahlt werden?

Danke und viele Gruesse

Frank
FR
Frank

Guten Tag,
ich arbeite neben meine Hauptberuf als Minijobber und gehe einem saisonal bedingtem Minijob nach. Nur zum Verständnis möchte ich folgende Frage stellen. Gilt das folgende Beispiel als Minijob und wäre eine erhebliche Schwankung auszuschließen?
Bsp.:
Verdienstzeitraum 30.09.21- 31.08.22 (12 Kalendermonate
September bis Oktober: 2x 450€
November bis Dezember: 1x 200€, 1x 450€
Jan- Feb.: Entfällt
März: 1x 100€
April bis Mai: 2x 450€
Die Verdienstgrenze für 10 Kalendermonate würde sich auf 4500€ belaufen. Die Summe der o.g. Beiträge würden insgesamt 2550€ ergeben.
Ist es möglich bei einer bleibenden Differenz von 1950€, diese in 3 Monaten zu jeweils 650€ aufzuteilen? Oder gilt es schon als erhebliche Schwankung?
Ich bedanke mich im Voraus.

Ann-Kathrin
AK
Ann-Kathrin

Hallo liebe Minijobzentrale,
wenn jemand einen Minijob ausübt (regelmäßig 450,00) und der Vollzeit arbeitende Kollege Urlaub macht und der Minijobber die Stunden des Kollegen übernimmt (es gibt auch keine weiteren Angestellten), kann man ihn dann für diese 1-2 Monate als sozialversicherungspflichtig anmelden und danach wieder als Minijobber?

Thomas
TH
Thomas

Meine Frau hat einen Minijob als Reinigungskraft. Mit Ihrer Regelstelle verdient sie deutlich unter 450 im Monat. Gelegentlich wird Sie an einer anderen Stelle als Urlaubs- oder Krankenvertretung eingesetzt. Diese zusätzlichen Zeiten werden als Überstunden verbucht und, wenn abfeiern nicht möglich ist, stückweise ausgezahlt. Es wird aber immer nur so viel ausgezahlt das sie nicht mehr als 450 im Monat hat. Ist das überhaupt zulässig? Wie ist es in einem solchen Fall mit der 3-Monatsregel bei Verdiensten über 450? Ich vermute das es nicht zulässig ist Überstunden aus mehreren Monaten zu einem Monatsgehalt zusammen zu fassen.

Paul
PA
Paul

das Jahr über wir in einer Praxis gearbeitet, bis auf in den Sommer- und Herbstferien! Der durchschnittliche Verdienst liegt aber aufs Jahr gesehen bei max. 5.400 €.
Kommt die geringfügige Beschäftigung in Frage?!?

Delef
DE
Delef

Hallo liebes Team ,
ich habe folgende Frage , ich bin Rentner wegen langjähriger Versicherung, also Rente mit 63+ ,ich arbeite seit Januar auf 450,00 € Basis ,der Betrieb schließt am 30.9.2022.
bis dahin muss ich alle geleisteten Stunden abrechnen das währen im Sep. noch 89 h bis August habe ich monatlich 450 ,00 € (30h x15 €)bekommen kann der gesamte Betrag von den 89 h (1335 €) im September ausgezahlt werden ?

Dieter
DI
Dieter

Wie verhält es sich wenn der Minijobber ALG oder Hartz 4 erhält?
Darf auch er mehr verdienen?

Walter k.
WK
Walter k.

den Beitrag von Maria a. Und die Antwort der minijobzentrale kann ich nicht nachvollziehen. M. E. Liegt im November 2021 kein Minijob mehr vor, weil im Zeitjahr 5400 Euro überschritten wurden. Erst ab Dezember wäre es dann ggf. Wieder einer

Tanja W.
TW
Tanja W.

Hallo liebes Team,
die 5.400€-Grenze wird bei unterjähriger Einstellung anteilig gerechnet. Wie ist bei Einstellung im Dezember vorzugehen? Der MA kann hier ja noch mit keinem anderen anderen Monat aufrechnen – wäre dieser dann für Dezember sv-pflichtig, wenn er über 450€ verdient? Oder geht man hier auch von der getroffenen Vorausschau aus, da er ja im Folgejahr die Minijob-Grenzen nicht übersteigen wird?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.

Maria A.
MA
Maria A.

Hallo Team der Minijob-Zentrale,
ein Beispiel: wir haben seit 11/2020 eine Mitarbeiterin auf Minijobbasis. Sie erhält Stundenlohn und leistet monatlich unterschiedliche Stundenzahl, je nach Bedarf. Zur Beginn der Beschäftigung haben wir geschätzt, dass sie max. 5400,00 € im Jahr verdienen wird. Die Grenze wurde eingehalten:
Nov 20 350,00 €
Dez 20 200,00 €
Jan 21 450,00 €
Feb 21 600,00 €
Mrz 21 250,00 €
Apr 21 350,00 €
Mai 21 400,00 €
Jun 21 250,00 €
Jul 21 450,00 €
Aug 21 550,00 €
Sep 21 650,00 €
Okt 21 800,00 €
Gesamt: 5.300,00 €
Wir schätzen, dass auch im 2. Beschäftigungsjahr (11/2021 – 10/2022) die Grenze von 5400,00 € nicht überschritten wird.
In 11/2021 hat sie 800,00 € verdient. Muss hier noch eine rückwirkende Betrachtung des 12-Monatszeitraums erfolgen? Wenn man hier 12 Monate rückwirkend betrachtet, also 12/2020-11/2021, dann liegt sie bei 5.750,00 € und hat in mehreren Monaten die 450€ überschritten. Oder reicht die Prognose für das 2. Beschäftigungsjahr ab 11/2021 für den Erhalt des Minijob-Status in 11/2021?
Vielen Dank im Voraus.

Kristina M.
KM
Kristina M.

Ich habe seit vielen Jahren einen Minijob, in dem ich konstant 150 Euro verdiene. Jetzt würde ich gerne für eine befristete Zeit als Impfhelfer auch auf Minijobbasis arbeiten, zusätzlich zum bestehenden Minijob. Gilt das die Grenze von 5400 Euro insgesamt oder wie verhält sich das?

Astrid Bouvelet
AB
Astrid Bouvelet

„Schwankender Verdienst“ heißt bei mir, dass die Person in einem Monat z.B. 200,- € bekommt und dann 2-3 Monate nichts und dann vielleicht 350,- €.
Das führt regelmäßig zu Schätzungen und Rückfragen der minijobzentrale.
Kann es dazu auch einen Beitrag geben?
Danke!

Kerstin Gille
KG
Kerstin Gille

Warum jetzt für alle so komplizierte Regeln?Es ging doch bisher einfacher.