Mehr verdienen im Minijob: Regeln für schwankenden Verdienst
Ein Minijob bietet Flexibilität – auch beim Verdienst. Doch was passiert, wenn der monatliche Verdienst schwankt? Viele wissen nicht, dass die monatliche Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden darf. In diesem Artikel erklären wir, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.
Zuletzt aktualisiert am 2. Februar 2026
Was bedeutet schwankender Verdienst?
Nicht jeder Minijob verläuft jeden Monat gleich. Viele Beschäftigte arbeiten mal mehr oder mal weniger Stunden. Das kann verschiedene Gründe haben: kurzfristige Vertretungen, Auftragsschwankungen, saisonale Belastungen oder flexible Einsatzzeiten nach Absprache. In solchen Fällen schwankt auch der monatliche Verdienst.
Wenn das Einkommen also nicht immer gleich hoch ist, spricht man von einem schwankenden Verdienst. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – solange bestimmte Regeln eingehalten werden.
Wie viel dürfen Minijobber verdienen?
Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf im Durchschnitt 603 Euro nicht überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. Das bedeutet: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor – solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird.
Für das Jahr 2026 beträgt die Jahresverdienstgrenze 7.236 Euro (12 Monate x 603 Euro).
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Wie lässt sich ein schwankender Verdienst gut planen?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schätzen zu Beginn der Beschäftigung den voraussichtlichen Verdienst für die nächsten 12 Monate. Diese Prognose hilft, Überschreitungen der Verdienstgrenze beim Minijob zu vermeiden.
Ist die Beschäftigung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Beschäftigungsmonate entscheidend. Die Schritte für die Berechnung sind einfach:
- Voraussichtlichen Verdienst der einzelnen Monate schätzen (max. 12 Monate).
- Alle Monatsverdienste addieren.
- Durch 12 Monate (oder die tatsächlichen Beschäftigungsmonate) teilen.
Liegt das Ergebnis bei maximal 603 Euro, handelt es sich um einen Minijob.
Wichtig: Ändern sich Arbeitsumfang oder Verdienst dauerhaft müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Prognose neu erstellen. Spätestens nach Ablauf eines Zeitjahres müssen sie die Beschäftigung neu beurteilen.
Beispiel:
Eine Aushilfe verdient in einem Eiscafé in den Monaten April bis September 730 Euro monatlich. Von Oktober bis Dezember erhält sie 250 Euro im Monat.
Berechnung:
6 x 730 Euro = 4.380 Euro
3 x 250 Euro = 750 Euro
Gesamtverdienst = 5.130 Euro
Ein Neuntel dieses Betrages beläuft sich auf 570 Euro (5130 Euro : 9 Monate).
Ergebnis: Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt unter der monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro. Damit handelt es sich um einen Minijob.
Aufgepasst: Regelmäßig wiederkehrende und vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Prognose des Verdienstes berücksichtigen.
Erhebliche Schwankungen: Wann liegt kein Minijob vor?
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur für wenige Monate mit hohem Verdienst und reduziert dieser sich danach stark, liegt eine erhebliche Schwankung vor. Diese Schwankungen verändern den Charakter der Beschäftigung. Es handelt sich dann nicht mehr durchgehend um dieselbe Beschäftigung. Die Tätigkeit wird deshalb nicht einheitlich beurteilt, auch wenn der Jahresverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt.
Beispiel:
Eine Aushilfe verdient in einem Sonnenstudio in den Monaten April bis September 50 Euro monatlich. In den Monaten Oktober bis März erhält sie 1.000 Euro im Monat.
Berechnung:
6 x 1.000 Euro = 6.000 Euro
6 x 50 Euro = 300 Euro
Gesamtverdienst = 6.300 Euro
Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 525 Euro (6.300 Euro : 12 Monate).
Ergebnis: Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt unter der Verdienstgrenze von 603 Euro. Dennoch liegt nur für die Zeit von April bis September ein Minijob vor. In den Monaten Oktober bis März handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Was sind nicht planbare Schwankungen?
Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar und planbar. Zum Beispiel durch Krankheitsvertretung kann es vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze von 7.236 Euro überschreitet. Diese Überschreitungen sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein.
- Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zwei Mal in 12 Monaten).
- Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen (max. 1.206 € im Monat).
Beispiel:
Ein Verkäufer hat seit dem 1. April einen Minijob. Er verdient regelmäßig im Monat 510 Euro. Durch eine einmalige Krankheitsvertretung beträgt sein Verdienst im Monat September 1.100 Euro.
Ergebnis: Es besteht weiterhin ein Minijob. Der Verdienst überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze. Jedoch liegt ein unvorhersehbares und einmaliges Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.206 Euro vor. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt.
Fazit: Schwankender Verdienst im Minijob
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst vorausschauend schätzen.
- Saisonale Unterschiede sind normal und können berücksichtigt werden.
- Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen führen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
- Unvorhersehbare Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
- Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, ist ein mehrmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze in der Regel möglich.
- Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, darf dies nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar erfolgen.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Leserinnen und Leser weitere Informationen zu diesem Thema.
- Alles Wissenswerte zum Verdienst im Minijob
- FAQ-Bereich „Darf ich in einem Minijob mehr als 603 Euro verdienen?“
Darüber hinaus bieten die Videos auf dem YouTube-Kanal der Minijob-Zentrale wertvolle Informationen.
60 Kommentare
Fallen regelmäßige zusätzliche Zahlungen, z. B. in Mai und November, in den Bereich der Zulässigkeit?
(regelmäßig 603,- pro Monat plus zusätzlich 603,- jeweils in Mai und November)
Guten Tag, ich bin in Elternzeit und würde gerne bei meinem Arbeitgeber einen Minijob machen. Der AG möchte mir jetzt aber den Stundenlohn kürzen mit der Begründung, dass beim Minijob ja keine Steuern usw. anfallen. Er hätte somit meinen Nettostundenlohn herangezogen. Ist das rechtens?
LG
Darf ein gFb wenn er eine steuerfreie Sachbezugskarte (50€) bekommt die auf der Abrechung aufgeführt werden muss mehr als die erlaubten 603€ verdienen.
Hallo
Meine Frau hat 2 Minijobs und wir achten auf die Gehaltsgrenze.
Bei den einen Minijob verlangt jetzt der Steuerberater von meiner Frau einen Einkommens – nachweis und ein monatliches Schreiben, dass sie Gehaltsgrenze nicht überschreitet.
Wir sehen das als Schikane, was ist da rechtlich in Ordnung und wie können wir dagegen vorgehen??
Hallo,
kann ein geringfügig Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten ein paar Monate unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienen und ein paar Monate über der Geringfügigkeitsgrenze? Kann die Überschreitung der 556 € Grenze dann mit schwankenden Verdienst begründet werden? Muss hierfür für die Prüfung etwas protokolliert werden? Die Jahresentgeltgrenze von 6672 € wird jeden Monat im Auge behalten und nicht überschitten. Verliert der Arbeitnehmer, wenn er ein paar Monate im Jahr über 556 € verdient, seinen Minijob-Status und wird automatisch versicherungpflichtig; auch wenn die Grenze von 6672 € nicht überschritten wird? Ab wann gilt die Schwankung als erheblich und führt damit zu einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis? Wenn das Arbeitsverhältnis am 01.09. beginnt, wird für die Prognose, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt für die Zeit 01.09. bis 31.08. des Folgejahres vorgenommen. Bei der Kontrolle der 6672 € Grenze wird dann im Folgejahr wieder die Zeit 01.09. bis 31.08. betrachtet oder wird dann das Kalenderjahr zugrunde gelegt?
Hallo,
wenn ich ab September beschäftigt bin und bereits ab Beginn über die minijobgrenze komme, bin ich dann von Anfang an pflichtig?
Hallo ich bin voll erwerbsunfähig berentet, darf ich auch so viel dazuverdienen oder richtet sich das nach meiner Rente?
Hallo. Ich bin Rentner und arbeite in einen minijob, seit September ist mein jahresverdienst überschritten .Dadurch werden bei mir Sozialabgaben abgezogen ,bekomme ich das Geld wieder zurück wenn lm Dezember mein jahresverdienst nicht überschritten ist
Vor etlichen Jahren haben Sie den Fall behandelt, dass jemand nur an einzelnen Wochentagen arbeitet: nehmen wir mal 10 Stunden montags, mit Mindestlohn 12,82 Euro, macht 128,20 Euro pro Woche bzw. 6.666,40 Euro pro Jahr, also gleichbleibender Verdienst innerhalb der Minijobgrenze. Sie schrieben damals, dass die Arbeitgeber aber dazu ein Arbeitszeitkonto einrichten müssten, um monatlich den Durchschnitt zahlen zu können, in diesem Fall 555,53 Euro pro Monat. Sie hatten ausdrücklich davor gewarnt, stundengenau abzurechnen, also 8 Monate mit 40 Stunden = 512,80 Euro und 4 Monate mit 50 Stunden = 641,00 Euro.
Ist diese damalige Warnung jetzt mit dem Hinweis auf „geringfügige Schwankungen“ obsolet?
Nach meiner Pensionierung habe ich mich erst hier „schlau“ gemacht, bevor ich mir einen Minijob gesucht habe. Im Vertrag steht eindeutig MINIJOB. Der Verdienst lag meist unter 556 €/Monat. Dann bin ich für eine erkrankte Kollegin eingesprungen – und bekam 1x 654 € und 1x 1.100 €. Danach haben wir wieder die Stunden gedrückt, so dass ich etwas unter 500 €/Monat bekam, und sind mittlerweile auf dem Durchschnitt von 550 €/Monat.
ABER: Die Buchhaltung meinte (ohne jegliche Rücksprache), da ich ja in dem einen Monat 1.100 € bekommen habe, sei ich nun versicherungspflichtung und meldete mich noch dazu mit LStKlasse 1 (!) an – womit mir natürlich erstmal die Pension nach LStK 6 gewaltig nachversteuert wurde.
DAS konnte ich wenigstens klären – aber nun werden mir trotz mehrfacher Widersprüche 11% Lohnsteuer in Abzug gebracht …
Habe ICH nun einen Denkfehler und habe Eure Erklärungen hier fehlinterpretiert – oder ist die Lohnbuchhaltung auf dem Holzweg und benötigt eine Schulung?? (Hoffe Letzteres)
Wir betreiben einen Saisonbetrieb (Vermietungen von Hotelzimmern) vom März – Oktober. Verstehe ich es richtig, dass meine Minijob-Mitarbeiter auch bis zu 8 x 834,00 € verdienen könnten, ohne dass diese über die Verdienstgrenze kommen?
556 € x 12 Monate = 6672 €
834 € x 8 Monate = 6672 €
Das hat zwar nichts mit schwankendem Verdienst zu tun, sondern ist planbar.
Ich verstehe das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze nicht, ist das im folgenden Beispiel richtig ausgelegt?
Im Handwerksbetrieb gibt es mehrere Auslieferungsfahrer Vollzeit, Teilzeit und Minijobber. Die Minijobber liegen durchgehend bei 556€ im Monat. Es sind mehrere Vollzeit und Teilzeit-Fahrer Krankheitsbedingt ausgefallen. Jetzt dürfen die Minijob-Fahrer einen Monat lang bis 1112€ verdienen und später dürfte der Betrieb jedem Minijob-Fahrer eine einmalige Prämie (als Dank) in Höhe von 556€ zahlen. So würde ein Minijob-Fahrer 14 * 556€ also 7.784€ im Jahr erhalten und bleibt geringfügig beschäftigt?
Wenn ich das auch richtig verstehe bezieht sich das nicht auf ein Kalenderjahr sondern auf ein Zeitjahr, also wenn im November und im Dezember jeweils die 1112€ gezahlt werden ist die nächste Überschreitung erst wieder im November des folgenden Jahres möglich? Oder könnte schon ab Januar wieder 2 Monate die Geringfügigkeitsgrenze überschritten werden?
Liebe Grüße
Erhebliche Schwankungen sind nicht definiert. Wie ist da die Regelung?
Liebes Team der Minijob-Zentrale,
lese ich dies richtig, dass man grundsätzlich, egal ob die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird oder nicht, in einem Monat nicht mehr als das doppelte von 556 € (=1112 €) verdienen darf?
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
Frage zu „nicht planbaren Schwankungen“: Ich bin krankheitsbedingt in 2025 mehrere Wochen ausgefallen. Es gibt keine Vertretung für mich, d. h. ich muss die liegengebliebene Arbeit irgendwie nachholen. Kann mein Arbeitgeber mir dafür Mehrarbeit bezahlen, auch wenn dann die Jahresverdienstgrenze überschritten wird, und wenn ja, in welchem Umfang, ohne dass das Arbeitsverhältnis den Minijob-Status verliert?
Erhebliche Schwankungen, das verstehe ich nicht. Warum sozialversicherungspflichtig, obwohl unter 552 € monatlich eingehalten wurde?
Und wenn ich nur einen Mini Job hab und bei meinem Mann Familie Krankenversichert bin??? Wie ist es da? Darf ich dann auch einmal mehr haben, wenn ich sonst unter der Verdienstkreuze bin??? Und steigt die hinzuverdienstgrenze auch im Januar dann wieder in der Krankenversicherung auch? Danke
Welche Arbeitszeit im Monat darf ab 2026 im Minijob geleistet werden?
Wie sind die Regeln für Private Arbeitgeber bei schwankendem Verdienst im Minijob
Beim Anschauen Ihrer Webseite entdecke ich hier ein Bild:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte/vorteile-fuer-haushalte_node.html
und denke mir, wie gut, dass auch diese Minijobberin unfallversichert ist. Meine Haushaltshilfe trägt Sicherheitsschuhe mit rutschfester Sohle.
Ich empfehle, dieses Bild auszutauschen.
Was passiert wenn ich über das Jahr mehr verdient habe, als ich als Minijober dürfte ( z.Bsp.Rentner)?
I like the efforts you have put in this, regards for all the great content.
Wenn man einen Mini Job bekommt Saison bedingt ( drei Monate) ich bin Rentner…..könnte in den zwei/drei Monaten oderndlich verdienen. Die Bemessungs Grenze bleib von 6672 Euro…Zum mal ich einen anderen Mini Job gekündigt hatte..
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Wenn ich als Minijobber (556 €) einen monatlichen pauschalen Fahrkostenzuschuss erhalte, überschreite ich dann die jährliche Verdienstgrenze von 6672 € ?
Hallo, die Jahresverdienstgrenze zählt immer vom 01. Januar bis 31. Dezember?
Ich habe seit September einen zweiten Minijob und habe bis dahin nicht 8/12 meiner Verdienstmöglichkeit ausgenutzt.
Kann ich jetzt einfach bis zum Ende des Jahres mehr arbeiten, damit ich auf die volle Jahressumme komme??
Oder zählt bei mir jetzt ab September bis einschließlich August des nächsten Jahres?
Ich arbeitete im Minijob PkwÜberführer in einem Monat 90, im anderen 80, im folgenden 120 Stunden. Im September waren es 83 und im Oktober 93 Stunden.
Zu einem MiDijob mit Steuerklasse 6 hab ich keine Lust.
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem minijob. Ich arbeite an 2 Tagen in der Woche je 3,5 Stunden regelmäßig. Durchschnittlich 1,4 Std. Jeden Tag der Woche. Fällt ein Feiertag auf meinen regelmäßigen Arbeitstag, bekomme ich nur 1,4 Std angerechnet, statt def 3,5 Std. Die ich eigentlich gearbeitet hätte. Ist dies so vom Arbeitgeber korrekt? Ich würde mich über rine Info von Ihnen freuen.
MfG
S. Lüdemann