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Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitgeber – So geht’s

Für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder zur Vorlage bei Geschäftspartnern - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist der offizielle Nachweis unter anderem für korrekt gezahlte Sozialabgaben. Auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern benötigen häufig eine solche Bescheinigung. Wie die Bescheinigung beantragt wird und welche Varianten es gibt, erklärt dieser Beitrag.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (kurz: UB) bestätigt die Zuverlässigkeit eines Unternehmens. Sie gibt unter anderem Auskunft darüber, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber alle Sozialabgaben korrekt und pünktlich gezahlt haben. Die UB ist drei Monate gültig. Neben der Zahl der gemeldeten Minijobberinnen und Minijobber enthält das Dokument keine personenbezogenen Angaben – der Datenschutz bleibt gewahrt.

Wer stellt eine UB aus?

Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden in der Sozialversicherung von den Einzugsstellen ausgestellt. Für Minijobs stellt die Minijob-Zentrale diese Bescheinigung aus.

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Qualifizierte oder einfache Bescheinigung – Was wird ausgestellt?

Abhängig vom Zahlungsverhalten in der Vergangenheit werden zwei unterschiedliche Bescheinigungen ausgestellt – die qualifizierte Bescheinigung oder die einfache Bescheinigung:

  • Qualifizierte Bescheinigung: Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt die Minijob-Zentrale aus, wenn der Betrieb die Beitragsnachweise in den letzten sechs Monaten fristgerecht übermittelt und die Beiträge pünktlich gezahlt hat. Einzige Voraussetzung: Das Beitragskonto weist zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Rückstände auf.
  • Einfache Bescheinigung: Bestehen zum Zeitpunkt des Antrags keine Beitragsrückstände, aber der Betrieb hat seine Beitragsnachweis- oder Zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt, kann eine einfache Bescheinigung ausgestellt werden.

Auch bei einer vereinbarten Stundung ist die Ausstellung einer UB möglich – allerdings nur, wenn der Betrieb die Stundungsbedingungen eingehalten und die laufenden Beiträge weiterhin ordnungsgemäß gezahlt hat.

Digitale UB: Einfach und bequem

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Betriebe digital beantragen. Dafür übermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Kontaktdaten sowie die Betriebsnummer einfach per Datensatz direkt an die zuständige Einzugsstelle – entweder über ihr Lohnabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Für Minijob-Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist das immer die Minijob-Zentrale.

Die Bescheinigung wird als PDF-Dokument auf gleichem Wege bereitgestellt.

Für Aufträge aus dem Ausland gibt es die Bescheinigung auch in englischer Sprache.

Unbedenklichkeitsbescheinigung im Abo? Ja, das geht!

Wer regelmäßig eine Bescheinigung braucht, kann sie im Abo erhalten. Das bedeutet: Automatische Zustellung der Bescheinigung, ohne diese jedes Mal neu zu beantragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wählen einfach selbst, wie oft sie die UB benötigen – monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich.

Das Abo kann jederzeit widerrufen werden.

Achtung: Wollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein bestehendes Abo – das bisher auf dem Postweg lief – in ein digitales Abo umwandeln, müssen sie es einmalig digital neu beantragen.

So wird die UB im Abo beantragt

Das Abo können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber genauso beantragen wie die einmalige Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung – digital über das Lohnabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal. Dabei geben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an, ab wann und in welchem Rhythmus sie das Abo möchten.

Auch bevollmächtigte Dritte können diesen Antrag stellen.

Wichtig: Erfüllen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten nicht oder nicht vollständig, endet das Abo automatisch.

Fazit: Unbedenklichkeitsbescheinigung einfach und digital beantragen

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein wichtiger Nachweis für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – auch bei Minijobs. Sie bestätigt die Zuverlässigkeit bei der Zahlung von Sozialabgaben und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern, Auftraggebern oder öffentlichen Stellen. Dank der digitalen Beantragungsmöglichkeiten über das SV-Meldeportal oder Lohnabrechnungsprogramme gelingt die Anforderung schnell und unkompliziert. Wer regelmäßig eine UB benötigt, spart mit dem praktischen Abo Zeit und Aufwand.

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