Unbedenklichkeitsbescheinigung für Minijob-Arbeitgeber
Wollen sich Arbeitgeber für einen öffentlichen Auftrag bewerben, müssen sie häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einreichen. Damit weisen sie nach, dass sie ein zuverlässiger Arbeitgeber sind und die Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß gezahlt haben. Was genau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist und wie Minijob-Arbeitgeber diese erhalten, erklären wir in diesem Beitrag.
Das beinhaltet eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt Arbeitgebern die gewerberechtliche Zuverlässigkeit. Ein Arbeitgeber gilt als zuverlässig, wenn er zum Beispiel die Sozialabgaben für seine Arbeitnehmer pünktlich und in voller Höhe zahlt.
Auf Grundlage des Beitragskontos stellen die Einzugsstellen der Sozialversicherung solche Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen sind das in der Regel die Krankenkassen. Für die Arbeitgeber von Minijobbern erledigt das die Minijob-Zentrale, die auf Antrag des Arbeitgebers die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung prüft.
Neben den Informationen über die Zahlung der Sozialabgaben, enthält eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auch Angaben über die Anzahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten Minijobber. Die Minijobber werden in der Aufstellung allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht namentlich genannt.
Dann wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt
Weist das Beitragskonto eines Arbeitgebers aktuell keine Rückstände auf, stellt die Minijob-Zentrale eine Bescheinigung aus. Der Arbeitgeber erhält eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn er in den letzten sechs Monaten die Beitragsnachweise rechtzeitig eingereicht und die Beiträge pünktlich gezahlt hat. Die Termine zur Übermittlung des Beitragsnachweises und zur Zahlung der Beiträge richten sich nach der monatlichen Fälligkeit.
Auch wenn der Arbeitgeber eine Stundung der Beiträge mit der Minijob-Zentrale vereinbart hat, kann ihm eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Dies setzt aber voraus, dass er bis zum Zeitpunkt der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sowohl die Stundungsvereinbarung eingehalten hat, als auch seinen laufenden Beitragsverpflichtungen ohne Beanstandungen nachgekommen ist.
Bestehen zum Zeitpunkt des Antrags zwar keine Beitragsrückstände, sind aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt worden, kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch in eingeschränkter Form ausgestellt werden (einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Gut zu wissen: Ab dem 1. Januar 2022 gibt es eine einheitliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die von allen Einzugsstellen gleichermaßen verwendet wird. Bei der Minijob-Zentrale kommt die neue Bescheinigung ab sofort zum Einsatz.
So erhalten Minijob-Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Minijob-Zentrale
Minijob-Arbeitgeber können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Minijob-Zentrale online über den Arbeitgeber-Service auf unserer Internetseite beantragen. Arbeitgeber geben im Formular einfach ihre Daten wie zum Beispiel den Firmennamen oder die Betriebsnummer an. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage die Unbedenklichkeitsbescheinigung per Post. Sollten sich Daten geändert haben, können die Antragsteller uns einen Hinweis im Feld „Ihre Nachricht“ geben.
Benötigt ein Arbeitgeber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Aufträge aus dem Ausland, ist eine Ausstellung in englischer Sprache ebenfalls möglich.
Gut zu wissen: In dringenden Fällen kann dem Arbeitgeber die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch per Fax zugestellt werden.
4 Kommentare
Einfach die Druckfunktion des Browsers verwenden. Bei Firefox z.B. Speichern in Datei auswählen. Bei Windows 10 auch der systemseitig vorhandene PDF-Drucker verwendet werden.
Ich kann Hr. Herrmann sehr gut verstehen, denn ich habe das gleiche Problem. Meine Hilfslösung: Text kopieren und in eine Word-Datei einfügen. Es wäre allerdings schön, wenn die Beiträge über eine Druckansicht als pdf-Datei dann druck-und speicherfähig wären.
Bitte machen Sie mir einen praktikablen Vorschlag, wie ein guter Artikel, dessen Hinweise ich aktuell nicht umsetze, der aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder schnell aufgefunden werden soll, gespeichert werden kann. Wir haben hier ein leistungsfähiges DMS, Ihr Artikel hat aber keinen Druckbutton 🙁
Was nützen die Möglichkeiten, den Artikel zu teilen, wenn ich ihn selbst nicht aufbewahren kann.