Wohnungseigentümergemeinschaften und Minijobs – Was ist zu beachten?
Die Pflege der Grünanlagen, der Winterdienst oder schlichtweg die Reinigung des Hausflurs: Hauseigentum muss gepflegt werden. Das gilt auch für Mehrfamilienhäuser, in denen sogenannte Wohnungseigentümergemeinschaften beschließen, wie die Instandhaltung des Eigentums ablaufen soll. Häufig erledigen die Wohnungseigentümer diese Aufgaben dann nicht gemeinschaftlich, sondern ein einzelner Miteigentümer führt sie aus. Wir erklären, worauf Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Einstellung eines Beschäftigten achten müssen, und beantworten die Frage, ob auch ein Miteigentümer als Minijobber angemeldet werden muss.
Wohnungseigentümergemeinschaften – Liegt ein Minijob im Privathaushalt vor?
Wohnungseigentümergemeinschaften stellen sich häufig die Frage, ob ein Beschäftigter als sogenannter Minijobber im Privathaushalt gilt und damit über das staatlich besonders geförderte Haushaltsscheck-Verfahren gemeldet werden kann.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt es sich nicht um einen Privathaushalt. Die Anmeldung eines Minijobbers über das Haushaltsscheck-Verfahren durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ist daher nicht möglich. Der Minijobber muss stattdessen über das gewerbliche Melde- und Beitragsverfahren angemeldet werden.
Zu einem Privathaushalt zählt immer nur der eigene, unmittelbare Lebensraum, also die selbst bewohnte, abgeschlossene Wohnung mit den darin lebenden Personen sowie der eigene Garten. Eine Putzhilfe, die ausschließlich die eigene Wohnung reinigt, kann demnach über das Haushaltsscheck-Verfahren gemeldet werden.
Erledigen von Aufgaben durch Miteigentümer – Beschäftigungsverhältnis oder nicht?
Wenn von einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Miteigentümer mit Aufgaben vertraut wird, muss zunächst geprüft werden, ob überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Nur wenn nachfolgende Merkmale erfüllt sind, kann die Beschäftigung ein gewerblicher Minijob sein. Das gilt auch dann, wenn der Miteigentümer als Hausmeister eingesetzt wird.
Merkmale für ein Beschäftigungsverhältnis sind:
- Es wird der umfassende Tätigkeitsbereich eines Hausmeisters übertragen.
- Die Art und Weise sowie Umfang der zu erbringenden Arbeiten sind vorgeschrieben.
- Es besteht eine Weisungsbindung durch die Eigentümergemeinschaft.
- Die erforderlichen Arbeitsmittel werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verfügung gestellt.
- Ein Urlaubsanspruch wird vertraglich vereinbart.
- Der vereinbarte Verdienst wird im Krankheitsfall fortgezahlt.
Aufgepasst: Ausnahmen bestätigen die Regel!
Übernimmt ein Miteigentümer Arbeiten für die Gemeinschaft, kann dies mit oder ohne Verdienst erfolgen. Tätigkeiten, die ohne Verdienst für die Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeführt werden, sind sozialversicherungsrechtlich unbedeutend. Sie müssen nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.
Überträgt die Wohnungseigentümergemeinschaft dem Miteigentümer – gegebenenfalls per Beschluss – lediglich Einzelaufgaben wie etwa Gartenpflege, Rasen mähen oder Reinigungsarbeiten, liegt in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis vor. Die übertragenen Arbeiten sind vielmehr Teil der Verpflichtungen als Miteigentümer, für die sich der betreffende Wohnungseigentümer regelmäßig auch keine Weisungen erteilen lassen wird. Absprachen unter den Eigentümern oder mit dem Verwalter können grundsätzlich nicht als Weisungsgebundenheit ausgelegt werden. Wird die Tätigkeit des Wohnungseigentümers durch die übrigen Wohnungseigentümer (in der Regel ohne vertraglichen Anspruch) in Form einer finanziellen Zuwendung honoriert, stellt die Zahlung generell keinen Verdienst dar.
Wer schafft Gewissheit im konkreten Einzelfall?
Ist man sich unsicher ob eine Beschäftigung vorliegt oder nicht, kann die Clearingstelle der DRV Bund um eine versicherungsrechtliche Beurteilung gebeten werden. Vorteil bei der Entscheidung durch die Clearingstelle ist, dass deren Entscheidungen für alle beteiligten Sozialversicherungsträger sowie für die Agentur für Arbeit rechtlich bindend sind.
Stellt sich nach der Beurteilung heraus, dass ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt, ist z. B. der Hausmeister bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Wie meldet die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale an?
Bei einer Beschäftigung führt der Arbeitgeber das Melde- und Beitragsverfahren durch. Handelt es sich um einen Minijob, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft den Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt somit in ihrer Funktion als Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung, übermittelt die Beitragsnachweise, zahlt die Abgaben und kümmert sich um die Unfallversicherung des Beschäftigten.
80 Kommentare
Hallo,
ist eine Erbengemeinschaft auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft ? Es geht um ein leerstehendes Haus, die Besitzerin ist verstorben und eine Bekannte möchte sich um das Haus und Grundstück kümmern, bis das Testament vollstreckt wurde. Sie soll ein Entgelt für Ihre Arbeit erhalten. Kann man diese Helferin über das Haushaltscheckverfahren abrechnen? Bisher wurde das Testament eröffnet, das kann sich aber einige Monate bis zur Vollstreckung ziehen.
Vielen Dank vorab 🙂
Hallo,
wir wollen einen Eigentümer einer WEG als Minijobber in der WEG anstellen
Beiträge an die Knappschaft zu bezahlen wäre kein Problem
auch an die Berufsgenossenschaft
nur ist uns unklar ob er als Eigentümer tatsächlich bei der Berufsgenossenschaft unfallversichert ist.
(sprich bei einem Unfall bei der Tätigkeit für die WEG)
wir haben gehört , dass bei einem Eigentümer die Berufsgenossenschaft nicht zahlen würde.
wie ist hier der Sachverhalt ?
Danke
Neubauer
14 jähriger Schüler und Mieter in der WEG soll die Rasenmäharbeiten als minijob übernehmen. U.a. mit einem Aufsitzrasenmäher. Ist das zulässig?
Ich bin Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Betriebsnummer: xx xx xx xx). Leider kann ich beim neuen Meldeportal mich nicht mehr registrieren lassen, da die WEG keine Steuernummer besitzt. Will ich eine Registrierung mit meiner privaten Steuer-Nr. vornehmen, erhalte ich die Meldung: „Es ist ein Fehler aufgetreten
Sie verwenden ein Konto, welches mit „Steuernummer für eine Person“ registriert wurde. Leider ist ein Login an „SV-Meldeportal“ ausschließlich für Konten mit folgenden Eigenschaften möglich:
• Registriert mit „Steuernummer für eine Organisation“
Bitte registrieren Sie sich mit einem erlaubten Ordnungsmerkmal.“
Ich bin verzweifelt, das Finanzamt teilt mir mit, für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Erteilung einer Steuernummer nicht mehr erforderlich, da die Minijobzentrale ein neues Update gefahren hat. Die Meldung mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat ist ausreichend.
Frage:
Wie kann ich mit meinen persönlichen ELSTER-Zertifikat die Wohnungseigentümergemeinschaft registrieren?
Siehe oben – es erfolgt eine Fehlermeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Otmar Ebenfeld
wenn der Vermieter mich als Minijob einstellt und diesen Vertrag nicht kündigt, darf er denn einen anderen meine Arbeit machen lassen
Hallo,
Ich bin als Hausmeister tätig und auch mit Reinigungsarbeiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft über eine Hausverwaltung beschäftigt.
Gehört diese Tätigkeit zum Tarifvertrag der Gebäudereiniger? Steht mir hier nur der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch als Minijobber von 20 Tage bei 5 tg/wo zu oder dann doch 30 Tage Jahresurlaubsanspruch laut Tarivertrag der Gebäudereiniger? Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Hallo Zusammen,
mein Lebensgefährte hat von seinem Vater ein MFH geerbt, nun möchte er jemanden einstellen der kleinere Arbeiten (Rasen mähen u.s.w.) übernimmt.
Wäre er dann auch ein gewerblicher AG? oder geht das auch über das Haushaltscheckverfahren?
Hallo zusammen,
mein Vater und ich besitzen als Grundstücksgmeinschaft (GbR) ein kleines MFH mit 6 Mietparteien.
Wir sind somit keine WEG im klassischen Sinne.
Nun möchten wir einen „Hausmeister“ für allgemein anfallende Tätigkeiten einstellen wie z.B. Gartenpflegearbeiten bzw. Arbeiten, die rund um das Objekt anfallen (Geländer streichen, Treppen reinigen, etc.).
Wie müssen wir hier vorgehen? Das „Haushaltsschck-Verfahren“ kommt hier wohl nicht zum tragen?
Freue mich auf eine Antwort.
Mfg
Katharina Jank
Hallo zusammen,
ich habe die gleiche/ähnliche Frage wie Udo Martinsohn.
Unsere WEG (5 Wohnungen/Eigentümer) wird durch mich, als einer der 5 Eigentümer selbst verwaltet. Wir haben einen Minijob in der WEG beschäftigt.
SV.net Betriebsnummer liegt durch die jahrelange Nutzung von SV.net vor, aber mit dieser kann ich mich leider nicht beim Nachfolger – SV-Meldeportal – registrieren…. Dafür wird eine Unternehmens-Steuernummer benötigt, um sich mittels Nutzung von „Mein Unternehmenskonto“ dann beim SV-Meldeportal einloggen zu können. Haken: Es liegt keine Steuernummer für unsere kleine WEG vor.
Wie komme ich nun ohne Steuernummer an ein SV-Meldeportal Konto?
Muss ich zwingend eine Steuernummer beantragen? Falls ja, ist mir in ELSTER schleierhaft, welchen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für eine WEG passend sein sollte. Ist hier bei der Umstellung zum SV-Meldeportal etwa nicht der Falls von WEG mit Anstellung von Mini-Jobern berücksichtigt worden?
Danke und Grüße
Christoph
Unsere WEG benötigt keine Steuernummer – wie kann ich in Zukunft trotzdem die Meldungen zu unserem geringfügig Beschäftigten bei der MiniJob Zentrale abgeben?
udo Martinsohn
Bedingt durch das Alter der WEG, möchten die Eigentümer eine Bekannte für die Hausflurreinigung beschäftigen. Umfang 2 Treppenetagen mit Fenster Arbeitsaufwand ca. 1-2 Std. Heißt max 8 Std. pro Monat. Da wir als Immobilienverwaltung nur Firmen beauftragen, dies aber von der WEG abgelehnt wurde, Frage Ist dies ein WEG-Minijob und wie und wo kann ich diesen anmelden.
In unserem Fall drängt sich eine Mieterin als Gartenhilfe auf. Sie wohnt in der WEG nebenan und bietet sich als Gartenhilfe für beide WEGs an.
Laut Verwalter hat sie einen Arbeitsvertrag.
Bezahlt wird sie angeblich von der WEG nebenan.
Es sind nicht alle glücklich mit der Situation.
Ich bin der Meinung, dass wir sie gar nicht brauchen, da wir einen Vollzeit Hausmeister haben.
Sie beschränkt sich nicht nur auf den Garten, welchen sie nach Ihren Wünschen gestaltet, sondern macht auch Aushänge und mischt sich in diverse Bereiche ein. Durch ihre Tätigkeit im Garten ist sie ständig präsent und sieht wer wann mit wem ein- und ausgeht. Es gibt ein Netzwerk, welches hinter ihr steht. Deshalb ist ein Beschluss ist zu ihren Gunsten ausgefallen. Sie darf weiterhin beide Grundstücke betreuen. Den anfallenden Grünmüll lädt sie jedoch ausschließlich auf unserem Grundstück ab.
Was gibt es für Möglichkeiten gegen diesen Zustand vorzugehen ohne den Verwalter anzugreifen?
Guten Tag,
Guten Tag,
wir (vier Geschwister) sind Eigentümer (WEG) eines Hauses mit drei Wohnungen, die vermietet sind. Keine/r der Eigentümer wohnt selbst in diesem Gebäude. Dabei gehört eine Wohnung einem der Geschwister komplett, während die anderen beiden Wohnungen Gemeinschaftseigentum der restlichen drei Geschwister sind.
Wir würden gerne einen der Mieter mit „Hausmeistertätigkeiten“ im Rahmen eines Minijobs beauftragen.
Wie müssen wir vorgehen?
Danke.
Ich bin Eigentümer in einem Vierfamilien ETH . Ab heuer wurde bei der Eigentümerversammlung ein Eigentümer mit Hausmeistertätigkeit bestellt. Für dies Tätigkeit wurde beschlossen, dass dieser Eigentümer eine jährliche Abfindung von 499 Euro für dies Tätigkeit bekommt.
Frage kann diese Tätigkeit und der jährl. Betrag als Minijob gewertet werden. Unterliegt diese Tätigkeit als Schwarzarbeit gewertet werde.
Hallo,
wie ist es zu bewerten, wenn mir als Miteigentümer ein Mieter gelegentlich bei der Erledigung kleiner Reparaturen hilft und er dafür von der Eigentümergemeinschaft eine Entschädigung erhält, also kein regelmäßiges Entgelt und nur in geringem Umfang, bei Bedarf.
Danke für Ihre Nachricht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
müssen für einen, bei einer Eigentümergemeinschaft als Minijobber angemeldeten Hausmeister mit Festlohn, monatlich Stundenaufzeichnungen geführt werden? Die Verdienstgrenze wird deutlich unterschritten (350,- € monatlich) und der Mindestlohn laut Arbeitsvertrag deutlich überschritten (15,- € / h). Vielen Dank und beste Grüße!
Frage: In einer WEG ist ein Miteigentümer als Hausmeister auf Minijobbasis eingestellt. In seinem Vertrag sind seine Tätigkeiten aufgeführt.
Zusätzlich würde dieser Miteigentümer eine einmalige Reinigung von Abwasserrinnen in der WEG übernehmen, die nicht zu seinen vertraglich vereinbarten Tätigkeiten gehören.
Darf man diesem Eigentümer dann eine soziaslversicherungsfreie Aufwandsentschädigung für diese einmalige Sache bezahlen zusätzlich zum sozialversicherungspflichtigen Hausmeistergehalt?
Wo ist die die Steuer ID der WEG zu finden oder wie ist diese festzulegen?
Es gibt kein Unternehmen, welches steuerlich angemeldet ist. Es ist ein Eigentümer, der im Auftrag einer kleinen 8 Parteien WEG die Verwaltung und die Hausmeistertätigkeit übernimmt.
Was, wenn die Jahresmeldungsfrist überschritten wurde?
Benötigt die WEG eine Steuernummer für die Meldungen und Nachweise?
Bisher liegt keine Steuernummer vor
Wenn der Eigentümer auch als Hausmeister angestellt ist, muß dieser dann auch die Hausmeisterkosten Anteilig bezahlen ??
Wir Mieter und Eigentümer eines Mietshauses möchten eine Putzfrau fürs reinigen der Treppenhäuser einstellen. Wer kann bzw. muss diese anmelden? Kann das auch ein Mieter übernehmen?Oder meldet die Hausverwaltung die Putzfrau an?Putzfrau soll 1mal die Woche für 1 eventuell 2 Stunden kommen. Danke für Ihre Antwort
Meine Eltern sind pauschalversteuerte Minijobber einer Eigentümergemeinschaft, welche von einer Hausverwaltung betreut wird. Wie verhält es sich in dieser Gemengelage mit der Auszahlung der Energiepreispauschale? Die Verwaltung sagt, sie zahlt die Pauschale nicht, da die Eigentümergemeinschaft keine Lohnsteuer abführt. Lt. Hausverwaltung werden die Abgaben an die Minijobzentrale allerdings vom Verwalter abgeführt (welcher diverse Vollzeit-Mitarbeiter hat und somit auch LSt. abführt). Gibt es hierzu eine eindeutige Regelung oder hat der Verwalter eine Art Ermessensspielraum wie er sich entscheidet (nicht-auszahlen macht keinen, auszahlen macht ein Arbeit)?
Wir sind eine WEG mit 6 Parteien und wollen den Mieter eines Eigentümers nur für den Winterdienst von Dezember bis März gegen monatliche Entgeltspauschale i.H.v. 200 EUR als Minijobber beschäftigen. Wie ist dieser Job anzumelden, als kurzfristige saisonale Beschäftigung oder als vollwertiger Minijob über die Bundesknappschaft. Müsste hierfür zu Beginn bzw. Ende der Saisonbeschäftigung jeweils eine An- bzw. Abmeldung bei der Knappschaft erfolgen?
Hallo,
Im konkreten Fall würde ich, als Miteigentümer, gelegentlich für den gesetzlichen Mindestlohn den Rasen mähen etc.
Angenommen die o.g. Bedingungen sind erfüllt
Dann müssten diese Zahlungen auch nicht versteuert werden? Oder welcher Einkunftsart wären sie zuzurechnen?
Mit freundlichem Gruß und vielen Dank
Hallo,
wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in einem Mehrfamilienhaus mit neun Einheiten. Inzwischen sind mehrere Bewohner in die Jahre gekommen und können das Treppenhaus nur mit Mühe erledigen. Ein Ehepaar, beide Eigentümer, würden nur die Reinigung der Treppen im Haus übernehmen. Dies würden Sie entsprechend des Verschmutzungsgrades nach eigenem Ermessen, etwa alle zwei bis vier Wochen erledigen. Sie verwenden dazu Ihre eigenen Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel.
Hierfür wurden Sie eine Aufwandsentschädigung (ohne Rechtsanspruch) für ihre Leistung für die WEG erhalten. Angedacht sind 15.- Euro je Stunde als Würdigung. Urlaub ist nicht vorgesehen. Ebenso keine Vergütung bei Krankheit oder sonstige Zahlungen.
Muss ein Minijob angemeldet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank
Hallo,
im Rahmen der Verwaltung für eine WEG soll ein Miteigentümer bestimmte Dienstleistungen, wie die Treppenhausreinigung, Gartenarbeiten und den Winterdienst übernehmen. Er ist Rentner und wird nach Aufwand bezahlt. Muss er dies als Minijob anmelden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo,
ich bin von meinem Vermieter, der gleichzeitig mein Großvater ist, beauftragt worden, die Säuberung des Treppenhauses und des Gartens in einem Drei-Parteien-Haus zu übernehmen. Darf ich dafür eine Haushaltshilfe und/ oder einen Gärtner einstellen? Gilt das dann noch als Privathaushalt oder wäre das schon gewerblich?
Vielen Dank und Viele Grüße
Hallo
wir würden gerne zur Hausflurreinigung einen gewerblichen Minijobs anmelden. Wie funktioniert die Unfallversicherung? Wir sind als Selbstverwaltung WEG bisher nicht gewerblich angemeldet und bei keiner Berufsgenossenschaft Mitglied. Ist dies notwendig?
danke
Hallo,
wenn die Clearingstelle der RV feststellt, dass für einen Miteigentümer, der auch in dieser WEG lebt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt (WEG-„Hausmeister“) gegeben ist, ist dieser Hausmeister dann selbständig????
Fragt
Anne Kröffges
Hallo,
wir sind eine Immo GbR (3 Familienmitglieder als Gesellschafter) und als solche Miteigentümer in einem 8-Parteien-Haus. Diese GbR soll nun die Hausverwaltung (Nebenkostenabrechnung, Vertragswesen, Versicherungen abschließen etc.) übernehmen und dafür eine Vergütung von allen Miteigentümern von insgesamt 120,00 Euro monatlich erhalten. Die Tätigkeit an sich wird also durch die 3 Gesellschafter der GbR gemeinsam/wechselweise erbracht.
Liegt hier in irgendeiner Form ein Minijob vor und muss dieser angemeldet werden? (Die Einnahmen werden dann durch die GbR mit versteuert. )
Freundliche Grüße und danke im voraus.
Wir planen als Wohnungseigentümergemeinschaft einen Hausmeister als 450€-Kraft einzustellen. Wir planen hierzu entsprechend eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit zu beantragen und den Hausmeister dann bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Ist durch die Minijob-Zentrale in diesem Fall auch z.B. die gesetzliche Unfallversicherung mit abgedeckt oder muss zusätzlich eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft wie der VBG erfolgen?
Ich würde gerne für mein geerbtes Mietshaus jemanden auf 450EUR-Basis einstellen, der einzelne Tätigkeiten (Treppenhausreinigung Mülltonnen und Winterdienst) nach Aufwand übernimmt (je nach Erfordernis). Es ist also kein vollwertiger, umfassender Hausmeisterjob. Ist dazu überhaupt ein Hausmeister-Arbeitsvertrag erforderlich? Wie muss ich so jemanden anmelden?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Unsere Eigentümergemeinschaft ( bestehend aus 12 Parteien) hat einen
Verwalter bestellt, der in einer der Wohnung lebt aber kein Eigentümer
ist.
Er soll monatlich von jedem Eigentümer eine Vergütung von 150,— € also 1 800 € pro Jahr erhalten.
Ein schriftlicher Vertrag wird – aus welchem Grund auch immer- nicht abgeschlossen.
Dieser Job soll als Minijob angemeldet werden, obwohl ich und einige
Eigentümer meinen, dass der Verwalter seine Einnahmen persönlich in seiner
Steuerklärung anzugeben hat.
Kann eine solche Tätigkeit eines Nichteigentümers tatsächlich als Minijob
deklariert werden.
Ihre Antwort wäre für uns eine große Hilfestellung.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit 10 WE und haben einen Hausmeister, der Mieter eines Eigentümers ist. Er ist als Minijobber für 350,00 Euro monatlich über die Hausverwaltung angemeldet. An Nebenkosten werden uns Eigentümern monatlich 108,82 Euro in Rechnung gestellt. Wie verhält es sich mit der Lohnsteuer, wer muss die zahlen?
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem von Mika oben geschilderten Fall: Wenn ein Hausmeister monatlich immer den selben Betrag ausbezahlt bekommt, muss dann die Meldung an die Minijob-Zentrale monatlich erfolgen, oder genügt ein Dauerbeitragsnachweis?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schuster
Hallo danke für die vielen Informationen. Leider kann ich in unserem Fall immer noch nicht genau verstehen was wir bzw wie wir anmelden müssen.
Wie sind ein Mehrfamilienhaus mit 8 Eigentümern. Nun soll bzw. Möchte gerne ein Eigentümer gegen monatliches Entgelt von ca 200€ die Hausmeistertätigkeiten übernehmen.Er bekommt auch einen Vertrag ( für beider Seiten zur Sicherheit ) mit seinen Aufgaben. Diese reichen von Hecken schneiden , Instandhaltungsarbeiten sowie Rasen mähen, Straße fegen etc…
Wie handhaben wir dies ? Und wo müssen wir den guten Mann richtig anmelden.. vielen Dank im Voraus
Vielen Dank für diese leicht verständlichen und ausführlichen Ausführungen.
Wenn also ein Miteigentümer z.B. nur die Gartenpflege im Gemeinschaftseigentum übernimmt und alle Kriterien erfüllt sind, dass kein Beschäftsigungsverhältnis entsteht, wie verhält es sich dann mit der Umlagefähigkeit dieser Kosten auf eventuell vorhandene Mieter?
Und falls die Mieter anteilig an diesen Kosten beteiligt werden können, besteht dann für diese die Möglichkeit, sie als Haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuererklärung abzusetzen, wenn der Zahlung für die Gartenpflege an den Miteigentümer per Überweisung erfolgt?
Unterschiedliche Meldeverfahren sind nicht verwaltungsvereinfachend.
So würde ich die Minijob-Zentrale am liebsten abgeschafft wissen.