Rentenversicherung im Minijob: Zweite Chance ab Juli 2026
Minijobberinnen und Minijobber müssen sich entscheiden: Eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen oder von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Bisher war es nicht möglich, eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht rückgängig zu machen. Ab dem 1. Juli 2026 haben Minijobberinnen und Minijobber erstmals die Möglichkeit, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Welche Vorteile das bringt und wie die Aufhebung der Befreiung funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag.
Was gilt für die Rentenversicherung im Minijob?
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet: Sie zahlen einen Eigenanteil von ihrem Verdienst. Im gewerblichen Bereich liegt dieser bei 3,6 Prozent. Bei einem monatlichen Verdienst von 603 Euro entspricht dies 21,71 Euro. Im Privathaushalt ist der Eigenanteil mit 13,6 Prozent höher.
Minijobberinnen und Minijobber können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlen sie keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher galt die Befreiung für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden.
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Was sind die Vorteile der Rentenversicherungspflicht?
Zahlen Minijobberinnen und Minijobber den Eigenanteil, profitieren sie vom vollen Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu den Vorteilen zählen neben den Ansprüchen für die Rente auch die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Alle Informationen zu den Vorteilen der Rentenversicherungspflicht im Minijob gibt es in unserem Magazin-Artikel „Rente sichern mit einem Minijob – So geht’s richtig“.
Von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobberinnen und Minijobber verzichten auf den Rund-um-Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher hatten sie keine Möglichkeit, ihre Entscheidung rückgängig zu machen. Doch genau das ändert sich jetzt: Minijobberinnen und Minijobber können zukünftig erneut eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und sich so wertvolle Vorteile sichern.
Wie funktioniert die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber zur Rentenversicherungspflicht zurückkehren. Beschäftigte, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können diese Entscheidung künftig einmalig rückgängig machen.
Alle wichtigen Informationen zur Aufhebung der Befreiung gibt es in unserem Magazin-Artikel „Rente 2026: Minijobber können wieder zurück in Rund-um-Schutz“.
Das gilt für Minijobber im gewerblichen Bereich
Gewerbliche Minijobberinnen und Minijobber können sich auf unserer Internetseite den Antrag zur Aufhebung von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht herunterladen. Den unterschriebenen Antrag reichen sie bei ihrem Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin ein.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Sie informieren die Minijob-Zentrale darüber durch die Meldung zur Sozialversicherung. Dafür müssen sie die Beschäftigung mit Meldegrund 32 abmelden und mit Meldegrund 12 sowie der Beitragsgruppe „1“ in der Rentenversicherung wieder anmelden.
Das gilt für Minijobber in Privathaushalten
Bei Minijobberinnen und Minijobbern im Privathaushalt ist die Rückkehr zu Rentenversicherungspflicht ebenfalls ganz einfach. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Aufhebung der Befreiung mit dem Änderungsscheck an die Minijob-Zentrale melden. Dazu müssen sie einfach bei „Ihre Haushaltshilfe möchte selbst Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen“ die Option „Ja“ ankreuzen.
Ab wann können Anträge gestellt werden?
Die Rückkehr zur Rentenversicherung ist frühestens ab dem 1. Juli 2026 möglich. Minijobberinnen und Minijobber können aber bereits jetzt einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung stellen.
Ab wann gilt die Aufhebung der Befreiung?
Die Meldung der Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht geht bei der Minijob-Zentrale ein. Sie kann der Aufhebung dann innerhalb eines Monats widersprechen. Passiert dies nicht, ist die Aufhebung bewilligt. Ein Bescheid über die Aufhebung wird nicht versendet.
Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Eine Rücknahme der Aufhebung ist nicht mehr möglich.
Was gilt bei mehreren Minijobs?
Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für alle Minijobs mit Verdienstgrenze, die ein Minijobber oder eine Minijobberin
- zum Zeitpunkt der Aufhebung nebeneinander ausübt und
- zusätzlich danach aufnimmt.
Die Aufhebung wird für alle Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig wirksam. Sie endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Fazit
Minijobberinnen und Minijobber haben mit der Aufhebung der Befreiung eine zweite Chance. Sie können erneut eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen und sich so wertvolle Vorteile sichern. Vor allem bei Lücken im Rentenkonto kann dies nützlich sein. Die Rückkehr zur Rentenversicherung ist frühestens ab 1.Juli 2026 einmalig möglich und ganz unkompliziert. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
115 Kommentare
Ich lese gerade erstmals von dem Mindestbeitrag von 32,55 € und bin zutiefst erschrocken. Ich habe zur Zeit nur 1 kleinen Minijob von 70 € im Monat (Privathaushalt) und bei meinem Arbeitgeber beantragt die Änderung in Rentenpflicht für mich zu machen. Ich beziehe bereits Altersrente, die jedoch Aufstockung benötigt. Ich war davon ausgegangen, das ich 13,6 % abführen muss. Als das Thema aufkam war nie von einem Mindestbeitrag die Rede. Mein Gedanke war, da die Rente ja durch immer höhere Abgaben immer weniger wird, das ich vielleicht gezwungen bin noch mehr Putzstellen anzunehmen und dann vielleicht auch die Rente damit etwas aufstocken kann. Aber ob das gesundheitlich gelingt (bin 73 Jahre alt) ist eine andere Frage. In dem Alter ist man auch nicht mehr so gefragt. Habe ich das richtig verstanden: ich muss 32,55 € bezahlen und nicht wie immer angegeben im Privathaushalt 13,6 % vom Lohn ????????
ich habe zwei Minijobs, der Verdienst des einen liegt bei 160,-. Wie wird der Rentenversicherungsbeitrag berechnet?
Von beiden zusammen oder tritt dann für den einen die Regelung mit 175,- Euro in kraft ?
Ich beziehe Altersrente u Witwenrente u beginne einen Minijob. Macht die Befreiung der Rentenversicherung Sinn?
Hallo ich habe Minijob in vier Privathaushalten. Komme so ca auf 510 Euro zusammen. Wie wird da der Beitrag berechnet? Wenn ich dann 200 Euro weniger hab lohnt es sich nicht mehr da mit Spritkosten nix mehr bleibt.
Hallo habe eine Minijob in verschiedenen Privathaushalten. Wie mache ich das da mit der Aufhebung zur Befreiung der Rentenversicherung . Müssen alle Chefs es ändern oder reicht es wenn es einer bei der Minijob Zentrale meldet.
Anke
Hallo, Ich bin Minijobberin und bessere damit meine Fühpension auf. Ich bin mit 43 aus dem Schuldienst aus gesundheitlichen Gründen frühpensioniert worden. Die Pension ist entsprechend gering und ich muss etwas dazu verdienen. Mehr als einen Minijob schaffe ich aber aus eben diesen gesundheitlichen Gründen nicht.
Ich bin aber auf Lebenszeit verbeamtet und zahle in die private Kranken-, Pfege- und Zusatzrentenversicherung ein.
Kann auch ich die Befreiung von der Rentenpflicht widerrufen, um später eine kleine gesetzliche Zusatzrente zur schmalen Pension zu erhalten? Lohnt sich das? Geht das überhaupt, oder wird mir die Rente dann von der Pension abgezogen? Klinikaufenthalte, Reha und Co läuft für mich über meine Krankenkasse, nicht über die Rentenversicherung, das würde für mich also keine Rolle spielen.
Ich bin sehr verwirrt und orientierungslos und weiß nicht, wer für mich als frühpensionierte, finanziell schlecht gestellte, verbeamtete Minijobberin zuständig ist.
Wiebke
Ich bin Minijobberin und gehe Ende 2029 in Rente. Bringt es wirklich etwas, wenn ich jetzt noch beginne, für 3,5 Jahre in die Rente einzuzahlen?
Anja Brink
wir haben eine Haushaltshilfe, die mtl. € 180,00 bekommt; wir haben Sie in der Minijobzentrale angemeldet .
Wird dies in Zukunft weiterhin möglich sein?
Guten Morgen, ich arbeite vollzeit in einem Krankenhaus und habe eine Minijob in einer KJP. Ich habe Steuerklasse 1, bleibe ich auch mit der Änderung im Minijob in der 1 oder würde ich in eine andere Steurklasse wechseln? Das wäre fatal .lg Yasmin
Ich bin voll-Rentner.. wozu soll ich da nochmal Rentenversicherungsbeiträge bezahlen? Bei Krankenversicherung ebenso..?
Hallo, was ist mit dem Mindest-RV Brutto, der liegt bei rund 170 € was ja bei beim Thema Befreiung eine große Rolle spielt. Wurde da was verbessert, zB. abgeschafft? Oder ist das geblieben und MJer mit wenig Stunden müssen sich weiter befreien lassen damit die Abzüge nicht ihren Lohn um 50% oder mehr tilgen?
Die Rentenversicherungspflicht im Minijob greift doch erst bei Erreichen der Regelaltersrente und nicht vorher!?!?
Ich bin seit 09/25 Frührentner und habe mich bis zur Regelaltersrente befreien lassen.
Guten Tag,
ich habe noch 6 Jahre Vollzeitjob bis zur Rente zu leisten und seit vielen Jahren einen Minijob (aktuell 603,-) zusätzlich. Lohnt es sich für mich, die RV-Beiträge abzuführen oder macht sich da kein Vorteil mehr bemerkbar?
Warum sind Rentner auch betroffen?..Würden doch sonst dem Arbeitsmarkt garnicht zur Verfügung stehen..also wo ist der Sinn?
Hallo,
Ich bin Rentnerin und möchte mich von der Rentenversicherungspflicht im geplanten Minijob befreien lassen. Wie geht das?
Gilt die Pflicht auch, wenn ich schon 11 Jahre in Rente bin?
Ich arbeite als Zusatzkraft in einem Kindergarten, 6 Stde. In der Woche.
Wieviel würde das ausmachen?
Ändert sich da auch was an meiner Rente?
Danke für die Info.
Ich habe mich bei Beginn meines Minijobs für die Rentenversicherungspflicht entschieden. Ich bin seit Nov.2025 in Rente und arbeite in meinem Minijob weiter. Macht die Rentenversicherungspflicht jetzt überhaupt noch Sinn oder kann ich mich befreien lassen?
Ich habe 2003 mich gegen die Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob entschieden. Muss ich jetzt auch den Antrag stellen, obwohl ich diesen Minijob seit 2006 nicht mehr ausübe? Denn wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die Ablehnung der Rentenversicherungspflicht ein Leben lang und nicht wie ich dachte nur für die Dauer des aktuellen Minijobs?
Wurde das für heute, 25.6.26 um 10h angesetzte Onlineseminar aufgrund der aktuellen Änderungsvorschläge der Regierung abgesagt?
Das für heute, 25.06.2026 / 10 Uhr per Mail angekündigte Online Seminar (You Tube Live Video) konnte ich leider nirgends finden. Wurde das versehentlich nicht verlinkt oder wo liegt das Problem?
Hallo, sind wir als Arbeitgeber verpflichte die Minjjobler darüber zu informieren? Vielen Dank
Wann wird das „Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ (bei gewerblichen Arbeitgebern) auf die Möglichkeit der Rückgängigmachung der Befreiung angepasst?
Dort steht immer noch (auf Seite 4 von 4 des Befreiungsantrages, 1. Absatz) „Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden.“
Die Abschaffung des Minijobs ist eine Schande. Als Rentner hatte ich die Möglichkeit meine Rente aufzocken. Die Politiker und Beamten bekommen hohe Pensionen. Dieser Staat ist ein Ausbeuter will die Leute in die Rentenversicherung zwingen.
Guten Tag, ich bin Rentner und habe eine geringfügige Beschäftigung. Was ist für diesen Umstand geplant ?
Liebes Minijobzentralen Team,
die Infos sind wie immer kurz und knackig. Da stellt sich mir die Frage, wie bekommt der Arbeitgeber oder die Lohnabrechnungsstelle die Infos, wenn der Kommunikationsweg ( von Antragsstellung bis Genehmigung- ohne Bescheid und Benachrichtigung) nicht eingehalten wird 😉
Gibt es Rückmeldedaten hierzu?! Falls nicht als Bitte , ansonsten werden die Rentenversicherungsprüfung spassig. VG
Ich bin Witwe und arbeite als Aushilfe für 603,.. Euro. Ich bin 70 Jahre alt und Rentnerin. Was ändert sich für mich?
Hallo!
„ Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt und gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.“
Heißt das ab August, wenn ich den Antrag im Juli gestellt habe und für die gesamte Dauer des Minijobs heißt auch ab August, oder ab Anfang meines Minijobs?
Wird die Wartezeit (für besonders langjährige AN) dann Monat für Monat voll gerechnet (obwohl ich außerdem in Vollzeit arbeite) erst ab August 2026, oder rückwirkend vom Anfang, in meinem Fall 2023, wo ich den Minijob angefangen habe?
Gruß!
was ist mit Rentenbeziehern, die mit dem Rentenbezug noch einen Minijob ausüben ? Hat das Auswirkungen auf den Rentenbezug ?
Wenn ich einen Hauptjob habe und den Minijob dann zählt das Arbeitsjahr trotzdem nur einmal warum also für Zeiten zahlen die nicht zählen?
Ich kann überhaupt keine Vorteile erkennen für eine Rentenversicherungspflicht als Minijobber. Insbesondere heißt es ja:
„Von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobberinnen und Minijobber verzichten auf den Rund-um-Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher hatten sie keine Möglichkeit“ ich verstehe diesen rund um Schutz nicht-was soll das sein? Deutschland gehört zu den erfolgreichsten Volkswirtschaften in dieser Welt, zwischen dem, was man einzahlt und dem, was man erhält, gibt es eine extreme Diskrepanz.
Wird das Merkblatt zum Befreiunsantrag Rentenversicherung auf der letzten Seite Ende erster Absatz geändert. Hier steht noch:
„Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist für die Dauer der Beschäftigung(en) bindend; sie kann nicht widerrufen werden.“
Hier müsste eigentlich stehen, dass sie einmalig widerrufen werden kann.
Hallo,
gilt diese Regelung auch für aktive Altersrentner mit einem oder mehreren Minijobs?
Wird eigentlich der Arbeitgeberanteil zur Rente bei der Auszahlung der Rente berücksichtigt, auch wenn der Arbeitnehmer nicht eingezahlt hat?
Vielen Dank
Hallo, was ändert sich für mich als Arbeitgeber, wenn die Ummeldung erfolgt? Kürze ich die monatliche Überweisung für den Minijobber und es wird dann der höhere Betrag abgebucht von Euch?
Eigentlich kalter Kaffee, wenn ich zur Rentenversicherungspflicht zurückwollte, einfach geringfügiges Arbeitsverhältnis beenden und einen Monat später wieder eines beginnen……… Die Euphorie über diese Möglichkeit liegt eher darin begründet, daß die DRV nun noch die Möglichkeit hat mehr Geld einzunehmen!!!!!
Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch bei dem Arbeitgeber gestellt werden. Bedeutet elektronisch auch, dass ein Scan per Mail ausreichend ist oder ist damit eine elektronische Signatur gemeint?
ich bin bereits Altersrentner. kann ich meine rente aufbessern, wenn ich für meinen Minijob rentenbeiträge abführe?
Guten Tag, ich wechsele zum 01.09.26 in die passive Altersteilzeit (ATZ) und möchte parallel einen gewerblichen Minijob antreten. Empfiehlt es sich Rentenversicherungsbeiträge einzuzahlen, obwohl ich schon den Höchstbeitrag über die Erstbeschäftigung einzahle? Und wie sieht das nach der ATZ in der Überbrückungsphase zur Regelrente aus? Danke.
Guten Tag, ich erhalte eine Altersrente. Nebenbei arbeite ich in einem Minijob, wenn ich ab 1. Juli wieder den Antrag stelle auf Rentenversicherungspflicht, so werden mir Beiträge zur Rentenversicherung abgezogen. Ab wann werden die nun neu gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei meiner Altersrente berücksichtigt
Ich arbeite mein Leben lang befreit auf Minijobbasis. In ca 2 Jahren gehe ich in Rente. Macht es da noch Sinn, die letzten 2 Jahre einzuzahlen?
gibt es ein Formular zur Beantragung der Versicherungspflicht
Hallo, kann man den Antrag für die Aufhebung nicht dem Arbeitgeber aushändigen und im nächsten Monat erfolgt dann die Ummeldung zur RV-Pflicht? Oder muss der Antrag immer über die Minijob-Zentrale gestellt werden? Da eine Bestätigung nicht vorgesehen ist, wie erfährt der Arbeitgeber von dem Aufhebungsantrag? Danke für eine aussagekräftige Antwort! Viele Grüße!
Ich bin Owusu Addae xxx Ich interssent zu Arbiet Minijob
Guten Morgen , bin bei mehreren Leuten im Privathaushalt beschäftigt, reicht es wenn einer davon bei der MiniJob Zentrale Bescheid gibt , dass ich wieder in die Rentenversicherung einzahlen möchte . Fragen würde ich natürlich jeden . Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG
Perfekt erklärt, jetzt kann ich endlich starten
Ich bewarb mich um eine Arbeitsstelle als Auslieferungsfahrer. Aber sie sagen sofort ab ohne Grund.
Liebes Minijob-Zentrale Team….
Vorab erstmal vielen Dank für die doch fast immer sehr hilfreichen Informationen.
Im Bezug auf die Rentenversicherungspflicht werde ich jedoch trotzdem noch nicht ganz schlau, weil hier nur auf Regelaltersrentner eingegangen wird.
Ich persönlich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und muss zusätzlich im Minijob 603,-€ arbeiten.
Bislang war ich von der Versicherungspflicht befreit.
Was ergibt es für mich für einen Sinn, wenn ich ab 01.07.2026 die bisherige Befreiung der Versicherungspflicht rückgängig mache?
Die jährliche Rentenanpassung bekomme ich ja bereits.
Ich bin 47 Jahre alt, vielleicht hilft diese Info um mir eine erfüllende Antwort geben zu können….
Vielen Dank vorab.
Bitte VilDank
Liebes MiniJob-Team,
vorab mal ein herzliches Dankeschön für eure immer wiederkehrenden spuer Infos 😉
Bzgl. der Befreiungs-Aufhebung gilt das ja nur für den (aktuellen) 603,- € – Job.
Wie sieht`s eigentlich mit Renteneinzahlung bei dem 70-Tage-Job aus; ist da auch was machbar, um in die
Rente einzuzahlen ?? (Bei mir aktuell Hauptjob Steuerklasse 3, 603,- € und 70-Tage).
LG Andy Müller
Sehr geehrte Damen und Herren,
warum schreiben Sie nicht darüber,- was passiert wenn man als „Rentner“ sich nicht zwingend von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt? Würde man als „Rentner“ weiterhin in die DRV einzahlen, hat man nur Kosten und Abgaben ohne einen Vorteil!